Gerhard Köbler

 

FERNKERNLERNKURS RECHT

 

Der Fernkernlernkurs will als Kurs den Lernstoff des Rechts in seinem engsten Kern für nah und fern so knapp und klar wie möglich zusammenstellen, um für jedermann ein festes unabdingbares Grundwissen verfügbar zu machen, auf dessen Grundlage die sichere Vertiefung zur eigenständigen Erkenntnis in jeder Richtung möglich sein soll. Er hat nicht die Ersetzung irgendeines anderen verdienstvollen Werks zum Ziel. Er ergänzt mein Einzelgrundwissen alphabetisch darbietendes Juristisches Wörterbuch (12. Auflage 2003) um eine Zusammenhänge aufschließende systematische Dimension.

 

Er gliedert sich in einfache, unabhängige Untereinheiten.

 

Staatsrecht

Verwaltungsrecht im allgemeinen

Dienstrecht

Polizeirecht

Kommunalrecht

Baurecht

Straßenrecht

Wasserrecht

Gewerberecht

Umweltrecht

Sozialrecht

Steuerrecht

Zivilprozessrecht

Strafprozessrecht

Verwaltungsprozessrecht

Strafrecht

Einleitung

Personenrecht

Schuldrecht

Sachenrecht

Familienrecht

Erbrecht

Arbeitsrecht

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Wertpapierrecht

Privatversicherungsrecht

Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht

Wettbewerbsrecht, Kartellrecht

internationales Privatrecht

Europarecht

Völkerrecht

Kirchenrecht