2025-04-23 Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen kann sich ein abberufener Geschäftsführer auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz berufen, wenn seine Organstellung in dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits beendet war (14 SLa 578/2024 28. Februar 2025).