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2024-09-18 Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Verhängung einer Geldbuße (in Höhe von 238,7 Millionen Euro) gegen den Chiphersteller Qualcomm wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung rechtmäßig (C-557/2023 18. September 2024).
Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union muss Google keine Geldbuße wegen angeblich wettbewerbswidriger Vertragsklauseln bei dem Werbedienst Google AdSense for Search zahlen, weil die Europäische Kommission wesentliche Umstände bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt hat (T-635/2022 11. September 2024).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands hat eine Partei wie die Alternative für Deutschland keinen Anspruch darauf, dass ein Mitglied zu dem Vorsitzenden eines Bundestagsausschusses gewählt wird (2 BvE 1/2020 18. September 2024, 2 BvE 10/2021).
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands hat der Versicherungskonzern Allianz entgegen der Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg einzelne Versicherte bei Überschussbeteiligungen nicht benachteiligt (IV ZR 436/2022 18. September 2024).
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands kann der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer ihre Vertreter in dem Aufsichtsrat durch Briefwahl bestimmen können, selbst wenn sie ihren Stimmzettel persönlich in eine Urne in dem Betrieb werfen dürfen (7 ABR 22/2023 24. April 2024).
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann eine Teilnahme eines aggressiven Vaters an einem Training gegen Aggressionen nicht mit einer Zwangsmittelandrohung erzwungen werden (17 WF 87/2024 20. August 2024).
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat ein Grundstückseigentümer grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er sein Schwimmbad wegen des Laubes eines Nachbargrundstücks öfter reinigen muss (1 U 10/2023 12. Februar 2024),
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg ist ein Betroffener von dem Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss auf Grund des neu festgesetzten Grenzwerts für Cannabiskonsum in dem Straßenverkehr freigesprochen (2 Orbs 95/2024 29. August 2024).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg ist die Versendung eines nicht anonymisierten Gutachtens aus einer Ermittelungsakte durch einen Strafverteidiger an einen Sachverständigen mit der Bitte um Stellungnahme nicht als Geheimnisverrat strafbar (242 Ds 120/2023 22 Februar 2024 Js 120/2).