Kriegsverbrecherprozesse in der Schweiz - Procès de criminels de guerre en Suisse, hg. v. Ziegler, Andreas R./Wehrenberg, Stefan/Weber, Renaud. Schulthess, Zürich 2009. XV, 446 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit Entstehung der Menschheit bestehen Interessengegensätze zwischen einzelnen Menschen oder Menschengruppen. Sie werden seit langer Zeit mit allen möglichen Mitteln ausgetragen, darunter auch der Gewalt. Rechtliche Regeln hierfür haben sich nur langsam entwickelt und lange Zeit ist das gesamte Völkerrecht mangels Durchsetzbarkeit durch eine übergeordnete Zwangsgewalt in seiner Rechtsqualität Zweifeln ausgesetzt gewesen.
Vor etwas mehr als hundert Jahren ist dann die Idee entstanden, Einzelne für völkerrechtswidriges Verhalten in bewaffneten Konflikten zur Verantwortung zu ziehen. Danach hat sich der Gedanke entwickelt, Täter vor ein internationales Gericht zu stellen oder die Verfolgung völkerrechtlicher Straftaten einer weder auf Täterseite noch auf Opferseite beteiligten dritten Einrichtung zu überlassen. In der Schweiz begann die Anwendung der betreffenden innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen 1997 mit zwei die Geschehnisse im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda betreffenden, tatsächlich durchgeführten Strafverfahren.
Mit ihnen befassen sich die einem knappen Vorwort Paul Segers folgenden 15 Beiträge. Gegliedert sind sie in Grundlagen, praktische Aspekte und Zusammenarbeit der Schweiz mit den internationalen Strafgerichtshöfen. In ihnen werden vielfältige Fragen der Voraussetzungen und Schwierigkeiten sachverständig und detailliert angesprochen.
Zahlreiche Anhänge ergänzen die Ausführungen, wobei insbesondere knapp ein Dutzend Entscheidungen breiten Raum einnehmen. Leider fehlt ein Sachregister. Insgesamt ermöglichen Richter, Ankläger, Untersuchungsrichter, Verwaltungsjuristen, Journalisten und andere Beteiligte aber durch die Wiedergabe ihrer Erfahrungen und Eindrücke in dem Band erfreulicherweise die Sicherung und Verwertung dieses Teiles Zeitgeschichte für die internationale Öffentlichkeit, deren Anteilnahme durchaus die weitere Entwicklung völkerrechtswidriger Handlungen beeinflussen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler