Pauser, Josef, Der Zwettler Gerichtsdiener in der frühen Neuzeit (= Zwettler Zeitzeichen 8). Stadtgemeinde Zwettl, Zwettl 2002. 72 S.

 

Um 1590 hatte Zwettl im Waldviertel Niederösterreichs rund 1000 Einwohner. Außer der Niedergerichtsbarkeit im Burgfrieden übte die Stadt noch die Hochgerichtsbarkeit im Landgerichtsbezirk aus. Dennoch genügte ein einzelner städtischer Knecht für die Erledigung der Aufgaben des Gerichtsdieners.

 

Obwohl sich die Spuren des als gerichtsdiener, landgerichtsdiener, statdiener oder diener bezeichneten Funktionsträgers nur vereinzelt in den Quellen nachweisen lassen und er nur beiläufig und meist ohne Namensnennung in den Protokollen auftritt, folgt der stellvertretende Leiter der Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften der Universität Wien in der aus einem Aufsatz hervorgegangenen kleinen Schrift ihnen so umfassend wie möglich. Als Aufgaben ermittelt er die Überwachung der Einhaltung der städtischen und landesfürstlichen Ordnungen in der Stadt (z. B. durch Anzeige von Spielern an verbotenen Spielorten [bei gleichzeitigem Interesse an eigener Durchführung von Spielen], durch Heimführung betrunkener Zecher oder durch Kontrolle fremder Obstverkäufer), die Verkündigung der Verlautbarung des Rates, die Zusammenrufung und Begleitung des Rates, die Zustellung von Klagen, Vorladungen und Urteilen, die Beschlagnahme von Gegenständen auf Geheiß des Rates, die Verhaftung von Verdächtigen auf Geheiß des Richters, die Vollstreckung von Urteilen durch Verhaftung, Schandstrafen und Stadtverweisung, die Unterstützung des Scharfrichters des Landgerichts bei der Vollstreckung, die Beaufsichtigung der Gefangenen im Dienerhaus, im Stadtturm Passauer oder im Rathauskeller, die Durchführung von Gefangenenbeförderungen oder Rekrutenüberstellungen sowie verschiedentlich die Feldhut, Wiesenhut, Forsthut oder Jagdhut. 1662 werden in Zwettl diese vielfältigen Aufgaben zwischen dem Gerichtsdiener und einem neuen Ratsdiener aufgeteilt.

 

In der Folge schildert der Verfasser die Voraussetzungen für das Amt, die Bestellung und Pflichten des Gerichtsdieners unter Nennung der namentlich bekannten Gerichtsdiener und ihrer Amtsdauer sowie die (durchaus auskömmliche) Einkommensstruktur und Rechte (1598 17 Gulden 2 Schilling 20 Pfennig und damit mehr als der Schulmeister). Danach weist er auf das Problem der Unehrlichkeit und die damit verbundenen Nachteile und Vorteile hin. Zum Schluss behandelt er die mit dem Amt verbundenen Gefährdungen.

 

Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen die Ausführungen. Anmerkungen am Ende ermöglichen die wissenschaftliche Vertiefung. Der Anhang bereichert das kleine ansprechende Werk um einzelne dadurch leichter zugängliche Quellen.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler