Pauser, Josef, Der Zwettler Gerichtsdiener in der frühen Neuzeit (= Zwettler
Zeitzeichen 8). Stadtgemeinde Zwettl, Zwettl 2002. 72 S.
Um 1590 hatte Zwettl im Waldviertel
Niederösterreichs rund 1000 Einwohner. Außer der Niedergerichtsbarkeit im
Burgfrieden übte die Stadt noch die Hochgerichtsbarkeit im Landgerichtsbezirk
aus. Dennoch genügte ein einzelner städtischer Knecht für die Erledigung der
Aufgaben des Gerichtsdieners.
Obwohl sich die Spuren des als gerichtsdiener, landgerichtsdiener, statdiener oder diener bezeichneten Funktionsträgers nur
vereinzelt in den Quellen nachweisen lassen und er nur beiläufig und meist ohne
Namensnennung in den Protokollen auftritt, folgt der stellvertretende Leiter der
Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften der Universität Wien in der aus
einem Aufsatz hervorgegangenen kleinen Schrift ihnen so umfassend wie möglich.
Als Aufgaben ermittelt er die Überwachung der Einhaltung der städtischen und
landesfürstlichen Ordnungen in der Stadt (z. B. durch Anzeige von Spielern an
verbotenen Spielorten [bei gleichzeitigem Interesse an eigener Durchführung von
Spielen], durch Heimführung betrunkener Zecher oder durch Kontrolle fremder
Obstverkäufer), die Verkündigung der Verlautbarung des Rates, die
Zusammenrufung und Begleitung des Rates, die Zustellung von Klagen, Vorladungen
und Urteilen, die Beschlagnahme von Gegenständen auf Geheiß des Rates, die
Verhaftung von Verdächtigen auf Geheiß des Richters, die Vollstreckung von Urteilen
durch Verhaftung, Schandstrafen und Stadtverweisung, die Unterstützung des
Scharfrichters des Landgerichts bei der Vollstreckung, die Beaufsichtigung der
Gefangenen im Dienerhaus, im Stadtturm Passauer oder im Rathauskeller, die
Durchführung von Gefangenenbeförderungen oder Rekrutenüberstellungen sowie
verschiedentlich die Feldhut, Wiesenhut, Forsthut oder Jagdhut. 1662 werden in
Zwettl diese vielfältigen Aufgaben zwischen dem Gerichtsdiener und einem neuen
Ratsdiener aufgeteilt.
In der Folge schildert der Verfasser die
Voraussetzungen für das Amt, die Bestellung und Pflichten des Gerichtsdieners
unter Nennung der namentlich bekannten Gerichtsdiener und ihrer Amtsdauer sowie
die (durchaus auskömmliche) Einkommensstruktur und Rechte (1598 17 Gulden 2 Schilling
20 Pfennig und damit mehr als der Schulmeister). Danach weist er auf das
Problem der Unehrlichkeit und die damit verbundenen Nachteile und Vorteile hin.
Zum Schluss behandelt er die mit dem Amt verbundenen Gefährdungen.
Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen die
Ausführungen. Anmerkungen am Ende ermöglichen die wissenschaftliche Vertiefung.
Der Anhang bereichert das kleine ansprechende Werk um einzelne dadurch leichter
zugängliche Quellen.
Innsbruck Gerhard
Köbler