Bauer, Volker, Repertorium territorialer Amtskalender und Amtshandbücher im Alten Reich. Adress-, Hof-, Staatskalender und Staatshandbücher des 18. Jahrhunderts. Band 3 Der Westen und Südwesten (= Ius Commune 147). Klostermann, Frankfurt am Main 2002. X, 790 S.

 

Der Band bildet den erfolgreichen Abschluss eines seit 1993 auf den ersten Blick als Einmannunternehmen betriebenen, aus Stiftungsmitteln finanzierten Forschungsprojekts. Ihm gehen ein Nord- und Mitteldeutschland betreffender erster Band (1997) und ein Bayern, Österreich und Liechtenstein umfassender zweiter Band (1999) voraus. Mit ihm ist der Gesamtbestand im Grundsatz erfasst, wenn auch bei der notwenigen Beschränkung auf rund 200 Bibliotheken einzelne kleiner Lücken geblieben sein können.

 

Das von Lüttich bis Fulda und von den Niederlanden bis Baden reichende Untersuchungsgebiet des Bandes erbringt trotz auffälliger Einzelverluste insgesamt 982 Jahrgänge von 38 Reihen aus 26 Territorien. Vertreten sind Kurfürstentümer, Fürstentümer und Reichsstädte. Einen erwähnenswerten Sonderfall bildet die Rittergenossenschaft der reichsunmittelbaren Burg Friedberg.

 

Das früheste Exemplar lässt sich für den kurkölnischen Hofkalender (1717) nachweisen. Damit folgt das Gebiet dem Süden wie dem Norden zeitlich nach. Bemerkenswert ist auch die durchaus beachtliche Verwendung des Französischen.

 

Die im Anschluss an die sorgfältige inhaltliche Einzeluntersuchung vorgenommene Zusammenfassung ergibt, dass die Amtsverzeichnisse im gesamten Heiligen Römischen Reich verbreitet waren (109 Serien in 74 Gebieten). Vertreten sind Kaiser und Kurfürsten, 26 weltliche Reichsfürsten, 20 geistliche Reichsfürsten, zwei Reichsgrafen, 13 Reichsstädte, die reichsunmittelbare Burg Friedberg, die (russische) Herrschaft Jever und die österreichischen Niederlande. Von den insgesamt 3036 Jahrgängen betreffen allein 209 (6,9 Prozent) Österreich.

 

Damit erweist sich der Amtskalender immer auch als wichtiges repräsentatives Element, zu dessen Gunsten zuvor nicht allgemein bekannte Gegebenheiten der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Dazu zählen vor allem die Personalangaben, die in fast allen untersuchten Stücken (96,6 Prozent) enthalten sind. Sie gewinnen im Lauf der Entwicklung zunehmend an Bedeutung für die Allgemeinheit, weswegen Volker Bauer am Ende der Einführung zusammenfassend Arno Schmidt sagen lässt: Die Einführung der Staatshandbücher (seit 1730) bezeichnet den Beginn der Erziehung des Untertanen zum Bürger.

 

Dem Text des damit einleuchtend in einen ganz allgemeinen Zusammenhang gestellten Repertoriums gehen weitere bibliographische Nachträge zu den früheren Bänden voraus. Ihm schließen sich inhaltliche Nachträge an. Register und Gesamtregister erleichtern die Benutzung aller drei Bände des wichtigen Werks in vorbildlicher Weise.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler