Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Kannowski, Bernd/Lück, Heiner/de Wall, Heinrich/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 4, Lieferung 29 Rädelsführer-Rechtssoziologie. Erich Schmidt, Berlin 2022. 993-1248 Spalten, 128 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Vor gut zwei Jahren erschien die Lieferung 28 des 1964 von Wolfgang Stammler (Halle 1886-Hösbach 1965), Adalbert Erler (Kiel 1904-Frankfurt am Main 1992) und dessen Schüler Ekkehard Kaufmann (Frankfurt am Main 1923-Marburg 2010) begründeten, auf Erfassung der deutschen Rechtsgeschichte in ihrer Gesamtheit in alphabetisch geordneten Stichwörtern an Stelle eines einem Einzelnen wegen des Stoffumfangs nicht mehr möglichen Lehrbuchs ausgerichteten Werkes. Sie konnte nach 34 Jahren 1998 in fünf Bänden mit mehr als 5000 Stichwörtern und Verweisen mit dem Artikel Zycha abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Erfolgs begannen seit 2004 Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller unter philologischer Beratung durch Ruth Schmidt-Wiegand und später Christa Bertelsmeier-Kierst die zweite Auflage in verstärkter Einbeziehung der jüngeren Rechtsgeschichte und in deutlicherer Betonung des europäischen Kontexts und konnten mit Unterstützung der Stiftung Rechtsstaat Sachsen unter Ergänzung um Hans-Peter Haferkamp, Bernd Kannowski und Heinrich de Wall in dem laufenden Jahr die von Rädelsführer bis Rechtssoziologie reichende 29. Lieferung vorlegen.
Sie führt die Spalten 134 (Rädelsführer) bis 342 (Rechtsschulen des Mittelalters) der ersten Auflage in aktualisierter Form fort und erweitert sie von bisher 77 Artikeln und Verweisen auf wohl nunmehr 109 Artikel und Verweise. Dabei konnten die meisten bisherigen Artikel und Verweise als Lemmata mit geringfügigen Veränderungen beibehalten werden, doch sind an die Stelle der Verfasser der ersten Auflage mit Ausnahme von Heinz Holzhauer (Rechtsbeugung) und des in Krefeld an dem 25. Januar 1931 geborenen und in Salzburg an dem 29. November 2019 gestorbenen Arno Buschmann (Rechtsenzyklopädie) neue Bearbeiter getreten (darunter neben Karl Härter, Andreas Deutsch, Gerhard Deter, Kurt Andermann oder Dennis Heiß und vielen anderen auch Gerhard Dilcher und Dietmar Willoweit) . Die Stellung Adalbert Erlers hat dabei wohl Heiner Lück übernommen, der allein 9 Artikel geschaffen hat (Rat, Rathaus, Ratsherr, Rauch, Recht muss Recht bleiben, rechts und links, Rechtsarchäologie, Rechtsbücher, Rechtskartographie).
Neue Artikel sind neben einigen neuen oder geänderten Verweisen etwa Raffelstettener Zollordnung (Gerhard Dilcher), Raiser, Ludwig (Martin Otto), Ranulf de Glanvill (Carsten Fischer), Verweis von Rassenlehre auf Völkisches Rechtsdenken, Rat Ratschlag (Heiner Lück), Rauch (Heiner Lück), Realinjurie (Bernd Kannowski), Rechnungsbücher (Jürgen Sarnowsky), Recht absolutes (Franz Dorn), Recht objektives (Franz Dorn), Recht positives (Franz Dorn), Recht geben und Recht nehmen (Hans-Joachim Hecker), Recht muss Recht bleiben (Heiner Lück), Recht und Rede (John M. Jeep), Rechtsdogmatik (Jan Schröder), Rechtsfindung (Peter Oestmann), Rechtsgewohnheit (Gerhard Dilcher), Rechtsikonographie (Andreas Deutsch), Rechtsinstitut (Joachim Rückert), Rechtskartographie (Heiner Lück), Rechtskultur (Ralf Michaels), Rechtsmissbrauch (Hans-Peter Haferkamp) und Rechtssoziologie (Hubert Rottleuthner). Die zugehörigen Literaturhinweise erscheinen in der Dichte unterschiedlich und teilweise vor allem an den Interessen der Verfasser ausgerichtet, der europäische Kontext der deutschen Rechtsgeschichte tritt hinter der Lückenschließung zurück, doch bietet auch die zweite Auflage insgesamt den umfangreichsten Überblick über den gegenwärtigen Stand des Faches, wofür die Nutzer den Herausgebern und Autoren sehr zu Dank verpflichtet sind.
Innsbruck Gerhard Köbler