Unertl, Nicole, Walter Kaskel (1882-1928). Grundfragen des Arbeitsrechts zu Beginn des 20. Jahrhunderts (= Rechtsgeschichtliche Studien 82). Kovač, Hamburg 2018. IX, 260 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Seit seinen ersten Anfängen müht sich der Mensch zwecks Erhalts seines Lebens um günstige Bedingungen in dem Rahmen seiner sachlichen und mitmenschlichen Umgebung. Dabei hat die gesamtmenschliche Entwicklung auch dazu geführt, dass Menschen von Mitmenschen abhängig wurden und in unterschiedlichen Verhältnissen für sie tätig werden und damit in sozialer Fremdbestimmtheit arbeiten mussten. Zu dem Regelfall ist dies allerdings erst infolge der Industrialisierung seit dem späteren 18. Jahrhundert geworden, seit dem zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vereinbarungen über die Leistung von Arbeit abgeschlossen wurden, wie sie in dem römischen Recht des Altertums nur selten oder kaum vorkamen.
Mit einem personenbezogenen Teilaspekt dieser Entwicklung beschäftigt sich die vorliegende, von Diethelm Klippel betreute und von der Universität Bayreuth 2018 angenommene Dissertation der Verfasserin, die rund vierzig Arbeiten Kaskels in ihr Literaturverzeichnis aufgenommen hat, aber auf ein Bildnis Kaskels ebenso verzichtet wie auf ein Sachregister. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über Fragestellung, Forschungsstand, Quellenlage und Gang der Untersuchung in sieben Kapitel. Diese betreffen, das Leben, das Werk im Überblick, Grundlagen des Arbeitsrechts, Anwendungsbereich des Arbeitsrechts, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag und Arbeitsverfassung sowie Betriebsverfassungsrecht und Betriebsgemeinschaftsgedanken.
In ihrem eine bisherige Literaturlücke ansprechend schließenden Ergebnis sieht die Verfasserin überzeugend Kaskel neben dem von ihm persönlich entschieden abgelehnten Sinzheimer, Lotmar und Potthoff als einen der wichtigsten frühen Vertreter des Arbeitsrechts an. Ihm ging es nach ihrer Ansicht vor allem um die Umsetzung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs und eine systematische, die Soziologie eher ablehnende Gesamtdarstellung des geltenden Arbeitsrechts in einem Lehrbuch. In diesem Rahmen hebt die Verfasserin insbesondere die Betonung der Privatautonomie und der individuellen Selbstbestimmung sowie die Gleichstellung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Kaskel, dessen Lehrbuch nach seinem frühen Tode von Dersch fortgeführt wurde, hervor.
Innsbruck Gerhard Köbler