Di Fabio, Udo, Die Weimarer Verfassung. Aufbruch und Scheitern. Beck, München 2019. 299 S., 9 Abb. Besprochen von Karsten Ruppert.

 

Wenn ein in der Öffentlichkeit präsenter Staatsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht eine Darstellung über die Weimarer Reichsverfassung vorlegt, dann kann er mit einer größeren Resonanz in der Öffentlichkeit wie auch der Wissenschaft rechnen. Udo di Fabio verspricht auch, seinem Milieu treu zu bleiben. Denn es soll das Schicksal der Weimarer Verfassung unter verfassungsdogmatischer und institutionenanalytischer Perspektive geschildert werden. Ja, er hat sogar den Ehrgeiz, insbesondere die Entwicklung von Kultur und Gesellschaft mit zu berücksichtigen, um über die gängigen Einschätzungen hinauszukommen, die zwar keinesfalls falsch gewesen seien, aber häufig zu einfach und zu monokausal. Er setzt breit ein mit Rückblicken bis zur Aufklärung und mit Ausblicken auf die heutige Verfassungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof. Er geht immer wieder auf zeitgenössische Entwicklungen ein und spart selbst Kultur und Mentalitäten nicht aus. Das ist eine Stärke des Buches; sie hat aber für den Fachmann auch die Schwäche, dass viel Bekanntes mit wenig Tiefgang präsentiert wird.

 

Durchgehend ist die Frage, welchen Beitrag die Verfassungskonstruktion zum Scheitern der Republik beigetragen habe. Diese Frage verbindet sich mit dem immer wieder auftauchenden Geraune über die Gefährdung der Demokratie von heute. Das berührt unangenehm, denn hier rutscht die Darstellung in aktuellen Journalismus ab. Für den Autor ist die Weimarer Reichsverfassung insofern ein Beispiel dafür, dass man aus der Geschichte lernen könne, weil das Grundgesetz die „Webfehler“ (ein Lieblingswort des Autors) der Weimarer Verfassung vermieden habe. Ob und wieweit aber die Stabilität der bundesrepublikanischen Demokratie auf die Formulierungen des Grundgesetzes zurückzuführen ist, wird sich vielleicht in historischer Perspektive erst erweisen, wenn diese einmal vergleichbare Herausforderungen zu bestehen hat wie die Weimarer Republik. In dieser Hinsicht hätten den Autor die Einsichten, die er in dem vorliegenden Buch gewonnen hat, etwas skeptischer machen müssen. Denn mit guten Gründen betont er immer wieder, dass für Gelingen oder Scheitern eines politischen Systems die Verfassungskonstruktion nur ein Grund unter vielen anderen ist.

 

Die Schilderung des Übergangs vom Kaiserreich zur Republik über die Revolution ist ohne Erkenntniswert. Dafür werden einige interessante Gedanken ausgebreitet über den Charakter der Verfassung beim Blick auf die deutsche politische Tradition. Diese habe stark nach der Rechtlichkeit von Institutionen gefragt und der Rechtsstaat sei daher für die Deutschen sehr viel tiefer verankert gewesen als die Demokratie. Rechtlichkeit und Ordnung waren Erwartungen, die aus der deutschen politischen Kultur an die Verfassungsgebung herangetragen wurden. Es ist richtig, dass die Angst vor dem Verlust der Ordnung die Verfassungsgebung stark geprägt hat, doch auch die Sorge um den Zerfall des Reiches wie der Nation, auf die nicht eingegangen wird.

 

Enttäuschend sind die Ausführungen zu ideellen Prägekräften und kulturellen Strömungen. In diesem Zusammenhang werden lediglich Erwartungen und geschichtsphilosophische Überzeugungen von KPD und SPD kurz gestreift wie einige Aussagen zum protestantischen Verfassungsverständnis gemacht. Dabei entgeht dem Verfasser völlig, dass eine dezidiert katholisch geprägte Partei wie das Zentrum die Verfassungsgebung erstaunlich stark beeinflusst hat.

 

Ein folgenreicher Konstruktionsfehler der Verfassung habe darin gelegen, dass mit dem Parlament, der Regierung und dem Reichspräsidenten drei Institutionen geschaffen worden seien, die für politische Richtungsentscheidungen zuständig gewesen seien. Es sei insbesondere nicht klargeworden, wo das Gestaltungszentrum zwischen Reichstag und Reichspräsident liege, da sich beide auf den Volkswillen berufen konnten. Den personalen Faktor schätzt Di Fabio für die Wahlentscheidung hoch ein. Daher beklagt er, dass mit dem Parlament und dem Reichspräsidenten gleich zwei Institutionen „personal besonders hervorgehoben“ worden seien. Er begründet aber nicht, inwiefern das Parlament ein „personaler Faktor“ gewesen ist.

 

Mit dem Reichspräsidenten sei ein „entscheidender „Webfehler“ des vorangegangenen Kaiserreichs in die republikanische Ordnung gelangt. Der Kanzler habe im Schatten des Reichspräsidenten gestanden, als dessen Kanzler er aufgefasst worden sei. Warum er aber deswegen nicht auch der Kanzler des Reichstags, mit dem er doch zusammenzuarbeiten gezwungen war, gewesen ist, bleibt rätselhaft. Die Weimarer Verfassung habe keine „prägnante präsidiale Demokratie“ geschaffen, doch habe der Reichspräsident über eine politische Gestaltungsmacht verfügt, die eigentlich nur der Regierung zukomme.

 

Di Fabio ist in einem für einen Juristen ganz erstaunlichen Ausmaß davon überzeugt, dass institutionelle Ordnungen ganz wesentlich durch die Auswahl der Personen, die sie ausfüllen, geformt werden. Das wird überdeutlich an der Art, wie er sich mit den beiden Männern, die das Amt des Reichspräsidenten ausgeübt haben, auseinandersetzt.

 

Von dieser Voraussetzung ausgehend, kommt er zu dem erstaunlichen Schluss, dass die Weimarer Verfassung sich vielleicht besser geschlagen hätte als das Grundgesetz, wenn Ebert nicht 1925 gestorben wäre. Was für eine Spekulation! Hauptargument ist, dass Ebert seine SPD in „ausgewogenen Koalitionen“ gehalten hätte. Di Fabio vergisst hier vollständig, dass die SPD dem Reichspräsidenten Ebert mehrmals, besonders in den Krisenjahren von 1922-1924 die Gefolgschaft genau in diesem Punkt versagt hat. Noch erstaunlicher ist es, dass er sich sicher ist, dass es mit dem Reichspräsidenten Friedrich Ebert auf keinen Fall einen Kanzler Hitler gegeben hätte. Woher er diese Gewissheit allerdings nimmt, verrät er dem Leser nicht.

 

Eine frühe Weichenstellung gegen die Stabilität der Verfassung sei die Kandidatenaufstellung Hindenburgs gewesen. Die größte Verantwortung dafür habe Gustav Stresemann gehabt, weil er einen akzeptablen Kandidaten der Mitte-Rechts-Koalition, Reichswehrminister Otto Gessler nämlich, verhindert habe. Mit dieser Sicht steht di Fabio allein auf weiter Flur. Erstens hat Gustav Stresemann bei weitem nicht alleine Otto Gessler verhindert und zweitens musste jeder nationale und konservative Wähler oder Politiker ihn verhindern, da er gegen den Kandidaten der Weimarer Koalition, Wilhelm Marx, nicht die geringste Chance hatte. Also wird hier eigentlich verlangt, dass Politiker gegen ihre Überzeugung und Interessen handeln sollen. Das ist Wunschdenken und keine Geschichtsschreibung.

 

Hindenburg, dem der Autor, wenig originell und längst überholt, die Hauptschuld an dem Scheitern der Verfassung zuschreibt, wird als ein konservativer, verbohrter und eitler Reichspräsident geschildert. Mit dieser Charakterisierung lehnt er sich viel zu unkritisch an die Thesen von Wolfram Pyta an. Worin aber das Versagen von Hindenburg eigentlich gelegen hat, das wird überhaupt nicht der Schwere dieses Vorwurfs gemäß herausgearbeitet. Die Ansicht, dass die Parteien, insbesondere Stresemanns Volkspartei, gegen Hindenburg hätten sein müssen, weil er der Verbreiter der Dolchstoßlegende gewesen sei, ist Unsinn. Warum soll eine Partei einem Mann eine Sichtweise zum Vorwurf machen, die sie teilt? In dem Eifern gegen Stresemann und die Deutsche Volkspartei wird völlig übersehen, dass für den Sieg Hindenburgs letztlich die Haltung der Bayerischen Volkspartei ausschlaggebend gewesen ist!

 

Durch die personalistische Sicht entgeht di Fabio das Entscheidende an der Reichspräsidentschaft Hindenburgs. Es war nicht er, der die Weimarer Republik zerstörte, sondern Umstände, für die er nicht die Verantwortung trug. Sie brachten u. a. ihn in dieses Amt und boten ihm so die Möglichkeit die von di Fabio getadelte Politik zu machen. Solange stabile Verhältnisse herrschten, hat er sich korrekt verhalten, ja, vielleicht gegen seinen Willen Demokratie und Republik stabilisiert, indem er Schichten einband, die bisher ferngestanden haben.

 

Stresemann Verdienste in der Außenpolitik will der Verfasser nicht ganz leugnen, spricht ihm aber jede Qualität als Innenpolitiker ab. Er vergisst dabei aber, dass Stresemann als Kanzler 1923 so viel Mut bewiesen hat wie kein anderer vor und nach ihm. Ihm war es zu verdanken, dass die Weimarer Republik aus der Katastrophe des Ruhrkampfes wieder in normale Bahnen zurückkam. Neben Ebert erhalten auch Gessler, (warum gerade der?) und Otto Braun das Prädikat, große Politiker gewesen zu sein. Diese Sicht entspricht nicht dem Stand der Forschung, die aus guten Gründen längst das Schauspiel von den Schurken und Helden über Bord geworfen hat.

 

Positiv vermerkt wird, dass die Verfassung die Wirtschaft schon nach den Prinzipien geordnet habe, die auch heute gelten. Getadelt wird allerdings der starke Einfluss des Staates auf die gesamte Wirtschaft, besonders bei der Regulierung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Darüber hinaus habe die Weimarer Republik die Kartellbildung, die sich bereits im Kaiserreich deutlich abgezeichnet habe, gefördert. Ein wirtschaftsliberales Leitbild habe sich nicht durchsetzen können. Ob und welche Rückwirkungen diese Ordnung der Wirtschaft auf die Verfassung gehabt habe, darauf bleibt die Antwort ebenso aus wie auf die aufgeworfene Frage, ob sich in der Weimarer Republik schon Ansätze zu einer sozialen Marktwirtschaft gezeigt hätten. Letztlich erklärt sich das, was zur Wirtschaft angeführt wird, aus den säkularen Tendenzen einer globalisierten Wirtschaft und war nicht in der Verfassung angelegt. Die Ausführungen zu den Reparationen und den Finanzen wie den internationalen Wirtschaftsbeziehungen hätte man streichen können, da sie nichtssagend sind und der Bezug zur Verfassung nicht hergestellt wird.

 

Das Parteiensystem und sein Funktionieren wird rein deskriptiv nach dem gängigen Schema vorgetragen, dass die SPD die entscheidende parlamentarische Kraft auf Reichsebene gewesen sei. Dass die Zentrumspartei die meisten Regierungen getragen hat, fast alle Koalitionen geschmiedet und ihnen angehört hatte, fällt unter den Tisch. Zu Recht wird den Medien ein erheblicher Einfluss auf die parlamentarische Kultur eingeräumt. Doch wird dieser Punkt nicht vertieft, sondern dafür mal wieder Hugenberg abgewatscht. Bisher wenig bekannt war, dass es verschiedene Initiativen gegeben hat, die schon damals erkannten Missstände des extensiven Verhältniswahlrechtes zu beseitigen, der Reichsstaatsgerichtshof aber alle blockiert habe. Es wird auch allzu oft vergessen, dass das Republikschutzgesetz von 1922 und das Polizeirecht der Länder durchaus Möglichkeiten boten, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Es also nicht an rechtlichen Mitteln gefehlt hat, sondern am politischen Willen.

 

Völlig unverständlich ist es, dass die Reichsregierung, die im Verfassungsgefüge nun wahrlich keine Größe war, die man vernachlässigen darf, von di Fabio völlig ignoriert wird.

 

Ein deutliches Zeichen vom Weiterwirken kaiserzeitlicher Vorstellungen war sicherlich gewesen, dass der Reichspräsident den Oberbefehl über die Reichswehr hatte. Wie üblich wird in dieser Konstruktion ein Grund für deren Distanz zur Republik gesehen. Dafür wird zunächst Generalstabschef von Seeckt verantwortlich gemacht und dann in einem ganz erstaunlich großem Umfang Reichspräsident Hindenburg. Dabei wird aber vollständig unterschlagen, in welchem Umfang die Parteien bei der Republikanisierung der Reichswehr versagt haben, und zwar von Anfang an, lange bevor Hindenburg Reichspräsident wurde.

 

Fast ein Drittel des Buches ist der Erzählung des Untergangs der Weimarer Republik seit 1930 anhand weniger gängiger Titel gewidmet. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Gründe in einem erstaunlichen Umfang vernachlässigt und auf den Anteil, den möglicherweise die Verfassung und das öffentliche Recht daran hatten, nicht eingegangen.

 

Das Buch ist nicht, wie es beansprucht, „eine verfassungsdogmatische Analyse“. Dafür ist es viel zu wenig analytisch und geht viel zu wenig gerade auf die verfassungsdogmatischen und öffentlich-rechtlichen Materien ein. Es werden hingegen die gängigen Sichtweisen auf die Geschichte der Weimarer Republik präsentiert, die mehr als einmal hinter dem Forschungsstand zurückbleiben. Immer dann aber, wenn der Autor sich an seinen eigentlichen Ansatz hält, werden durchaus anregende und originelle Aspekte geboten. Man ist über dieses Buch deswegen besonders enttäuscht, da die Chance einer konsequenten juristischen Analyse der Weimarer Reichsverfassung vertan wurde, die sich wohltuend von der Vielzahl der anderen Darstellungen unterschieden hätte. Es ist bedauerlich, dass di Fabio seine Kompetenzen nicht ausgespielt hat, sich dafür auf Gebiete begeben hat, auf denen er zwangsläufig nicht überzeugen kann. Ganz erstaunlich ist es, dass er den damals virulenten Streit der Staatsrechtslehrer um die Verfassung aus ganz unterschiedlichen Positionen überhaupt nicht berücksichtigt. Hier hätte sich für einen Wissenschaftler des öffentlichen Rechts ein großes Potenzial für eine originelle Analyse der Weimarer Verfassung aufgetan.

 

Römerberg                                                     Karsten Ruppert