Speyer als Hauptstadt des Reiches. Politik und Justiz zwischen Reich und Territorium im 16. und 17. Jahrhundert, hg. v. Baumann, Anette/Kemper, Joachim (= Bibliothek altes Reich 20). De Gruyter, Berlin 2016. 249 S., Abb., 60 Euro. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Speyer an dem mittleren Rhein, das keltisch Noviomagus genannt wurde und den Hauptort der germanischen Nemeter bildete, wird 614 als Bischofssitz bezeugt. Der von den salischen Herrschern des deutschen Reiches durch Privilegien ausgezeichnete Ort ist seit 1294 Reichsstadt. Von 1526/1527 bis zur Bedrohung durch Frankreich 1689 fungiert es als Ort des Reichskammergerichts.

 

Nach dem Vorwort der Herausgeber des vorliegenden, durch eine Abbildung eines Kupferstichs Matthäus Merian des Älteren auf der Außenseite und einige wenige Ablichtungen im Text bereicherten Bandes fand zu der Thematik am 15. und 16. Oktober 2015 eine wissenschaftliche Tagung als gemeinsame Veranstaltung  der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung Wetzlar e. V.  und der Stadt Speyer statt. Die Tagung selbst wurde durch die Bezirksgruppe Speyer in dem historischen Verein der Pfalz e. V. unterstützt und gefördert. Reise- und Aufenthaltskosten finanzierte die Gesellschaft  für Reichskammergerichtsforschung mit Geldern des Justizministeriums Hessens und auch der Tagungsband wurde durch das Justizministerium und die Bezirksgruppe finanziell gefördert.

 

Gegliedert ist der schlanke Sammelband mit seinem gleichwohl stattlichen Preis in drei Teile, die Speyer als Zentralort des Reiches, die Reichsstadt Speyer, Speyer und die Nachbarn sowie einen Zugang zu neuen Quellen betreffen, während der Hauptstadtcharakter des Titels nicht mehr unmittelbar wiederkehrt. Die insgesamt 14 Beiträge über Speyer als Zentralort, Religionsprozesse, Tagungsort, burgundischen Reichskreis, Visitationen, Stadtgeschichte, Bürger und Reichskammergericht, bauliche Überlieferung, Bistum und Hochstift, Henker, Handlungsfelder und Handlungsformen, Taufbücher und Visitationen haben unmittelbar nach Bekanntwerden des Erscheinens des Werkes die Aufmerksamkeit eines sachkundigen Rezensenten erweckt, dem der Verlag aber anscheinend kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte. Dessenungeachtet kann an dieser Stelle wegen der Einzelheiten auf die zu erwartenden Ausführungen des Rezensenten nach Übermittelung eines anderweitig gewonnenen Rezensionsexemplars verwiesen werden.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler