Lewy, Jonathan, Drugs in Germany and the United States, 1819-1945. The Birth of two Addictions (= Wissen über Waren 2). Nomos, Baden-Baden 2017. 338 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Verfasser beginnt seine vorliegende Untersuchung mit der Frage, „was Hitler a drug addict“ die er üblicherweise zu hören bekommt, wenn Fremde erfahren, dass er über Drogen in Deutschland geforscht hat. Er antwortet  auf die 1978 von Leonard und Renate Heston bereits erörterte Vorstellung normalerweise mit einer Gegenfrage. Deswegen schlägt er seinem Leser gleichfalls Überlegungen darüber vor, was eigentlich Drogenabhängigkeit bedeutet.

 

Mit ihnen beschäftigt er sich in seiner vorliegenden geschichtswissenschaftlichen Dissertation, die in dem Jahre 2011 an der Hebräischen Universität von Jerusalem angenommen wurde, an der auch kurzzeitig lehrte, um danach als Gast an die Harvard University zu wechseln und sich anschließend rechtswissenschaftlichen Studien in Tel Aviv zu widmen. Gegliedert ist seine Studie nach einer Einleitung in zwei Teile mit je sechs Abschnitten. Sie setzen mit der Trunksucht ein und enden mit der Gegenüberstellung von Behandlung und Haft.

 

Ansprechend geht der Verfasser dabei von der Einsicht aus, dass der Gebrauch von Rauschmitteln (vielleicht fast) so alt ist die Menschheit als solche. Überzeugend weist er aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erst die moderne Medizin die Drogenabhängigkeit wirklich als medizinisches und gesellschaftliches Problem erkannt hat. Dabei kann er auch die derzeitigen Unterschiede im Gebrauch von Alkohol (und Tabak) einerseits und Heroin und Kokain andererseits sowie die Beziehungen zwischen Drogen und Rassismus in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie die unterschiedlichen Rollen der medizinischen Führungsrollen in den betrachteten Ländern hervorheben, wobei es in der Drogenproblematik an allen Orten ohne Rücksicht auf das Wohl der Betroffenen auch um das mit dieser Ware mögliche riesige wirtschaftliche Geschäft geht, mit dem unter vordergründiger Befriedigung und tatsächlicher dauerhafter Beschädigung von Mitmenschen nur zu leicht Vermögen selbst von Seiten des Staates erlangt werden kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler