Der weiteren Öffentlichkeit wurde er 2016 bekannt durch seine erfolgreiche Klage gegen die Verwertungsgesellschaft Wort bezüglich des Anteils der Verlage an den Urheberrechtsvergütungen. Zwar setzte sich seine Rechtsansicht durch, doch sind Politik und Verlage insgesamt über vielfältige Verknüpfungen eng liiert. Dessenungeachtet ist Martin Vogel insgesamt eine der wichtigsten Nachkriegspersönlichkeiten des Immaterialgüterrechts Deutschlands und Europas geworden.
Dies hat die Herausgeber bewogen, ihn zu seinem 70. Geburtstag durch eine gehaltvolle Festschrift zu ehren, die nach Geleitwort und Grußworten 24 Beiträge aus Rechtsgeschichte, geltendem Recht und Rechtspolitik sowie Literatur, Kunst und Musik enthält. Sie betreffen etwa Jakob Spiegel, Michael Christoph Hanov, den Reichshofrat, das Filmrecht der Zwischenkriegszeit, Überlegungen zur Geschichte des genannten Instituts, Doktor Faustus, Schelling, Beaumarchais, das Phonogram Performing Right und vieles andere mehr. Ein Schriftenverzeichnis (S. 491-502), das mit einer Verspottung der Urheber in dem Perlentaucher vom 17. 12. 2016 schließt, rundet die überzeugende Würdigung des verdienstvollen Autors, Beraters und Richters, an dem die Herausgeber vor allem Kreativität und Charakter rühmen, vorzüglich ab – möge sein weiteres Leben von ähnlichen großen Erfolgen begleitet sein.
Innsbruck Gerhard Köbler