Kneis, Anne-Kristin, Die Richter am Landgericht Köln in der Zeit zwischen 1933 und 1954. Diss. jur. Köln 2015. 2016. 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bei der Ernennung Adolf Hitlers zu dem Reichskanzler des Deutschen Reiches an dem 30. Januar 1933 war das Landgericht Köln mit Richtern herkömmlicher Ausbildung grundsätzlich so besetzt wie andere deutsche Gerichte auch. Das Verhalten der Richter unter der Herrschaft Adolf Hitlers ausreichend detailliert zu untersuchen, wäre eine die Arbeitskraft des Einzelnen überfordernde Aufgabe. Von daher ist die Beschränkung der Aufgabenstellung auf ein einzelnes Gericht ausreichender Größe (zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 179 planmäßig angestellte Richter des Landgerichts Köln) naheliegend und erfolgversprechend.
Ihr stellt sich die wohl 1980 geborene, überdurchschnittlich qualifizierte Verfasserin in ihrer von Hans-Peter Haferkamp betreuten, von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln angenommenen Dissertation. Ihre Arbeit gliedert sich nach einer Einleitung über Quellenlage, Forschungsstand, Fragestellungen und Methode in zwei Teile. Sie betreffen Arbeitsbedingungen und Kontext vor und nach 1933 und das Personalprofil der Richter an dem Landgericht Köln einschließlich der Entnazifizierung bzw. der Karriere nach 1945.
Im Ergebnis gelangt die sorgfältig und umsichtig tätige Bearbeiterin zu der erwartungsgemäßen Feststellung, dass es keine grundlegenden Unterschiede zwischen den betrachteten Richtern und ihren Kollegen in anderen Teilen Deutschlands gab, wenn auch katholische Richter in Köln in der Überzahl waren. Die Autorin kann ebenfalls erwartungsgemäß keine wie auch immer geartete Resistenz der Richter des Landgerichts Köln gegen den Nationalsozialismus ermitteln, was angesichts einer überwiegend passiven Parteimitgliedschaft in der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei von 90 Prozent nicht überrascht. Auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde kein einziger Richter des Landgerichts Köln entlassen und im Rahmen der Entnazifizierung wurden die meisten Richter als unbelastet (V) eingestuft, während der Präsident des Landgerichts (Walter Müller) entlassen und nicht wieder in den Justizdienst aufgenommen wurde.
Innsbruck Gerhard Köbler.