Klix, Julia Christine, Privatrechtstheorie und Wirtschaft von 1967 bis 1982 – unter besonderer Berücksichtigung der Kartellrechtsgeschichte (= Rechtshistorische Reihe 470). Lang, Frankfurt am Main 2017. 232 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Mit der von dem Menschen in dem Laufe seiner Entwicklung als günstig empfundenen Arbeitsdifferenzierung haben sich auch die Lebensfelder Recht und Wirtschaft ergeben. Wie vieles andere stehen sie nicht völlig isoliert nebeneinander, sondern können sich oder sollen sich sogar gegenseitig beeinflussen. Von daher ist die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Recht und Wirtschaft von großer Bedeutung.

 

Mit einem Teilaspekt dieses Verhältnisses beschäftigt sich die von Frank L. Schäfer betreute, im August 2016 abgeschlossene und von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation der Verfasserin, der nach ihrem kurzen Vorwort ursprünglich die Frage gestellt worden war, „inwiefern die Privatrechtswissenschaft Theorien und Wirtschaftsmodelle zur Bewältigung der ökonomische (!) Krise bzw der Vorgänge von 1968 entwickelte“. Das gegen Ende sechser Jahre interessenbedingt weiter eingegrenzte Ergebnis, das jahrelang durch eine „großartige Teamleistung der Familie“ unterstützt wurde, gliedert sich in insgesamt sechs nicht völlig gleichgewichtige Teile. Sie betreffen Privatrechtstheorie und Wirtschaft von 1967 bis 1982, Wirtschaft und Privatrechtstheorie von 1967 bis 1982, wirtschaftliche Entwicklung (1966/1967, 1973/1974, 1979/1980, „Mit Fokus auf die Unterschiede“), Rechtsetzungspraxis im Kartellrecht, Übereinstimmung der Meinungslager der linken und bürgerlichen Vertreter sowie Thesen.

 

In diesem Rahmen werden neben vielen anderen vor allem die Ansichten Küblers, Rebes und Reichs näher betrachtet und wird die historische Entwicklung des Kartellrechts in der BRD (Bundesrepublik Deutschland) von dem gescheiterten Josten-Entwurf über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bis zu dessen Novelle des Jahres 1980 verfolgt. Am Ende bildet die Verfasserin Thesen über die Bedeutung von innerstaatlichen Verboten des Kartellrechts, zur Funktion des Privatrechts und zu dem Schutz des Schwächeren. Im Ergebnis stellt sie am Ende ihrer ausführlichen Erörterungen fest, dass nach Hönn ein allgemeines Prinzip „Schutz des Schwächeren“ in der Gesamtrechtsordnung als Bestandteil des inneren Systems nachweisbar ist, wogegen nach Rebe das Privatrecht an dem äußeren Rahmen bzw. an dem in dem Wettbewerb erkennbaren Ordnungsentwurf auszurichten ist, wobei nach ihrer ansprechenden Ansicht die verschiedenen Begründungsansätze letztlich im Ergebnis übereinstimmen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler