Höfer, Philipp, Einzelstaatliche Einflussnahme auf die Finanzpolitik im Deutschen Kaiserreich (= Institut für europäische Regionalforschungen 28 = Föderalismus in historisch vergleichender Perspektive 5). Nomos, Baden-Baden 2017. 360 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem Ende des Heiligen römischen Reiches an dem 6. August 1806 und dem Scheitern des Deutschen Bundes an den Gegensätzen zwischen Österreich und Preußen entstand auf Betreiben Ottos von Bismarck auf der Grundlage des Norddeutschen Bundes an dem 1. Januar 1871 das(zweite) deutsche Kaiserreich. Es umfasste ohne die fernbleibenden Staaten Österreich-Ungarn. Liechtenstein, Luxemburg und Limburg 22 monarchische Staaten und 3 Stadtrepubliken sowie das Reichsland Elsass-Lothringen und seit als Nebenländer die überseeischen deutschen Schutzgebiete oder Kolonien. Nach seiner an dem 16. April 1871 in Kraft getretenen Verfassung war es ein Bundesstaat.
Mit einer interessanten politischen Einzelfrage beschäftigt sich die vorliegende Arbeit, die als von Privatdozent Henrich-Franke und Gerold Ambrosius betreute und begutachtete Dissertation des 1983 geborenen, in Politikwissenschaft, neuerer Geschichte und osteuropäischer Geschichte in Jena ausgebildeten und nach dem Magisterabschluss zwischen 2012 und 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte und Sozialgeschichte in Siegen tätigen Verfassers in dem Jahre 2016 an der philosophischen Fakultät der Universität Siegen eingereicht und danach angenommen wurde. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Thematik, Leitfrage, Eingrenzung, Forschungsstand, Quellen und Aufbau in drei Sachkapitel. Sie betreffen eine kürzere allgemeine Vorbetrachtung, vier Fallbeispiele der Jahre 1878/1879, 1893, 1903 und 1906 sowie eine inhaltliche Analyse.
Die interessante Untersuchung hat unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Deswegen genügt an dieser Stelle ein allgemeiner Hinweis, Insgesamt untersucht der Verfasser mit weiterführenden Ergebnissen die Fragen, wann, wie und im Rahmen welcher Strukturen föderal-einzelstaatliche Einflussnahme und Mitgestaltung bei den betrachteten Reformentwürfen nachgewiesen werden kann, wobei sich zeigt, dass die einzelnen Landesregierungen ihre vielfältigen Möglichkeiten in der politischen Praxis nur zurückhaltend ausnutzten.
Innsbruck Gerhard Köbler