Goldfine, Yitzhak, Einführung in das jüdische Recht. Eine historische und analytische Untersuchung des jüdischen Rechts und seiner Institutionen, Hamburg 1973. Neuausgabe New Academic Press, Wien 2017. 158 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wann das Recht entstanden ist, lässt sich nicht sicher sagen, sondern nur ungefähr erschließen. In diesem weiten, vielleicht nach Erfindung der Sprache und der Schrift sowie nach der örtlichen Sesshaftwerdung eröffneten Rahmen gehört das jüdische Recht zu den ältesten, durch schriftliche Quellen bezeugten Rechten. Deswegen ist es in jedem Falle von besonderem Interesse.
Das vorliegende Werk ist in einer ersten Auflage 1973 erschienen, der 1967 eine Frankfurter Dissertation über Herkunft und Quellen des gegenwärtigen israelischen Rechts (eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Studie auf dem Gebiete der Rechtsrezeption , 192 Seiten) des in Haifa 1936 als Sohn eines jüdischen Einwanderers aus Weißrussland und der Enkelin des Oberrabbiners von Haifa geborenen, an der Hebrew University Law School in Jerusalem ausgebildeten, als Offizier der Armee Israels tätigen, danach an der Universität Frankfurt am Main weitergebildeten und promovierten, seitdem als Rechtsanwalt für internationales Strafrecht und Wirtschaftsrecht sowie als Spezialist für Verfahren zur Rückgabe jüdischen Eigentums wirkenden Verfassers vorausging. Es gewann umgehend die Aufmerksamkeit eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt vorweg ein allgemeiner Hinweis.
Gegliedert ist das schlanke, eine Lücke schließende Werk in insgesamt fünf Teile. Sie betreffen Allgemeines (die historische Kontinuität, die Entstehung, die Quellen und Entwicklung sowie die Definition und das Wesen), die Quellen bis zur Redigierung des Talmud (um 500), die Entwicklungsmethoden des jüdischen Rechtes, die Quellen des jüdischen Rechtes nach der Redigierung des Talmud bis zur Zeit der Poskim (Gelehrten) und die Entwicklung des jüdischen Rechts und seiner Institutionen während der Zeit der Rabbanim (Lehrer) seit dem 15. Jahrhundert in Polen, Deutschland und eingeschränkt im Vorderen Orient. Am Ende erklärt der Verfasser zusammenfassend, dass das jüdische Recht das gesamte Recht des Alten Testamens einschließlich der entsprechenden Interpretationen und Erweiterungen des Talmud und Midrasch, die Erneuerungen und Ergänzungen des talmudischen Rechts, die nachtalmudischen Kodizes, die Kommentare, die Schot, das Gewohnheitsrecht und die Takkanot der verschiedenen Gemeinden sowie die aus diesen Quellen abgeleiteten rationellen und ethischen Regeln umfasst und bietet dem interessierten Leser noch ein hilfreiches Literaturverzeichnis, so dass jedermann aus der verdienstvollen Studie reichen Gewinn über das jüdische Recht und seine mehrtausendjährige Geschichte ziehen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler