Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats (RHR). Serie II Antiqua, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv, Band 4 Karton 278-424., hg. v. Sellert, Wolfgang, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2017. 650 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der kaiserliche Reichshofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern an dem 13. Dezember 1497 geschaffene Hofrat für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen des Königs bzw. des Kaisers des heiligen römischen Reiches in Wien. Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt und übt die nie endgültig und umfassend festgelegten  Reservatrechte des Kaisers aus. Er entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichskammergericht der Reichsstände konkurrierenden Gericht des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers.

 

Nachdem in den letzten Jahrzehnten vor allem die Tätigkeit des Reichskammergerichts in umfangreichen Regesten näher beleuchtet, sind insbesondere auf Grund einer Initiative Wolfgang Sellerts auch die insgesamt rund 1,3 Regalkilometer einnehmenden Akten des Reichshofrats in den Blickpunkt der rechtsgeschichtlich interessierten Öffentlichkeit gerückt worden. Dementsprechend wurde seit 2008 die Serie Alte Prager Akten erschlossen. Dem folgte seit 2010 die Serie Antiqua, deren vierter Band nunmehr der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde.

 

Er hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das besondere Interesse eines ausgewiesenen historischen Sachkenners gewonnen. Deswegen genügt an dieser Stelle ein kurzer allgemeiner Hinweis, der sich hauptsächlich darauf beschränken kann, dass mit diesem 1160 Nummern aufweisenden und durch Register benutzerfreundlich erschlossenen Band fast die Hälfte oder deutlich mehr als 40 Prozent der insgesamt 1077 Kartons der gesamten Serie bearbeitet ist. In ihm sind besonders häufig die Territorien Westfalen, Mecklenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Elsass vertreten, wobei für die Einzelheiten auf die zu erwartende Rezension hingewiesen werden kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler