De Wall, Heinrich/Muckel, Stefan, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 5. Aufl. (= Juristische Kurz-Lehrbücher). Beck, München 2017.  XXV, 412 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

In der Geschichte der Menschheit haben Einzelne auf allgemeineren Hintergründen immer wieder herausragende Ideen entwickelt, die auch durch ihr sonstiges Leben gekennzeichnet werden. Dazu gehören die überwiegend gut bekannten Stifter der Weltreligionen. Für Europa und weite Teile der übrigen Kontinente ist in diesem Rahmen der Zimmermannssohn Jesus Christus entscheidend geworden, dessen Leben und Lehren das christliche Abendland prägen und nach dessen vermutetem Geburtsjahr die Gegenwart ihre Zeitrechnung eigentlich weltweit bestimmt.

 

Das auf seine Lehren zurückzuführende Kirchenrecht, das nach den beiden Autoren fast so alt wie die Kirche selbst ist und damit jetzt beinahe zweitausend Jahre zählt, ist als die Gesamtheit der durch eine Kirche kraft ihrer Selbstbestimmung  gesetzten Rechtsnormen Gegenstand des vorliegenden Studienbuchs.  Dieses wurde von den beiden 1961 geborenen, in Erlangen-Nürnberg und Köln tätigen Autoren 2009 im Umfang von XLV und 367 Seiten erstmals veröffentlicht. Seitdem ist es in den Jahren 2010, 2012 und 2014 in letztlich nur wenig verändertem Umfang erschienen.

 

Nach dem kurzen Vorwort der Verfasser vom Dezember 2016 ist das nach Christi Kreuzigung von seinen Anhängern allmähliche entwickelte Kirchenrecht an einer Reihe juristischer Fakultäten Teil der Schwerpunktbereichsausbildung im Studium der Rechtswissenschaft, nachdem es vom Mittelalter bis mindestens in das 19. Jahrhundert gleichen Rang mit dem weltlichen, hauptsächlich römischen Recht einnahm. In der Gegenwart ist es (nur) noch an einer Reihe juristischer Fakultäten (des deutschen Sprachraums) Teil der Schwerpunktbereichsausbildung in dem Studium der Rechtswissenschaft, wodurch nach den Verfassern der Stellenwert dieses traditionsreichen Faches unterstrichen wird. Das vorliegende Buch möchte den Bedürfnissen der Studierenden der Rechtswissenschaft für diese Schwerpunktausbildung Rechnung tragen und bezieht neben dem geltenden katholischen und evangelischen Kirchenrecht auch die geschichtlichen Grundlagen (kirchliche Rechtsgeschichte oder Kirchenrechtsgeschichte) und die Einbettung des Kirchenrechts in das Staatskirchenrecht ein, das kein Kirchenrecht im Sinne der Gesamtheit der durch eine Kirche kraft ihrer Selbstbestimmung gesetzten Rechtsnormen sein will und kann.

 

Gegliedert ist das erfolgreiche Werk in vier Teile mit insgesamt 46 Paragraphen. Die vier Teile betreffen den Gegenstand und die Geschichte des Kirchenrechts (§§ 1-7), das Staatskirchenrecht als säkularen Rahmen des Kirchenrechts (§§ 8-15), das katholische Kirchenrecht (§§ 16-23) und das evangelische Kirchenrecht (§§ 24-46). Bearbeitet sind die kirchliche Rechtsgeschichte und das evangelische Kirchenrecht von Heinrich de Wall, das Staatskirchenrecht und das katholische Kirchenrecht von Stefan Muckel.

 

Beide sind vorzügliche Kenner der Materie. Sie gliedern das katholische Kirchenrecht in Grundlagen, Recht nach der Lehre der Kirche und besondere Bereiche des geltenden (katholischen) Kirchenrechts, das evangelische Kirchenrecht in Grundlagen, Gemeinde, Landeskirche sowie EKD und die Zusammenschlüsse von Kirchen. Ein umfangreiches Sachverzeichnis von Abendmahl (kath.) bzw. Abendmahl (ev.) bis Zwei-Schwerter-Lehre (geschichtlich) schließt den reichen Sachinhalt der verlässlichen Darstellung des grundlegenden Sachstoffs, die vielleicht auch das Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte in seiner zweiten Auflage zeitnäher erfassen könnte, benutzerfreundlich auf, so dass das Werk sicher zahlreiche weitere Interessenten  und Nutzer finden wird.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler