Daum, Oliver, Dokumentation des Grundgesetzes. Zugleich eine Zusammenstellung der änderungsrelevanten BT-Drucksachen (= Verfassungsrecht in Forschung und Praxis 127). Kovač, Hamburg 2017. 622 S. Besprochen von Werner Schubert. ZIER 7 (2017) 83. IT
Mit seinem Werk „Dokumentation des Grundgesetzes“ bringt Daum (freier Mitarbeiter bei dem Institut für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel) die jeweiligen Gesetzesfassungen des Grundgesetzes zwischen dem 24. 5. 1949 und dem 1. 1. 2015 und weist zugleich die jeweiligen Gesetzesmaterialien nach, soweit sie den Bundestag (Plenarprotokolle, Drucksachen) und den Vermittlungsausschuss betreffen. Nicht berücksichtigt werden die Materialien des Bundesrats (Ausschussprotokolle, Drucksachen und Plenarverhandlungen) sowie, soweit ersichtlich, die Protokolle des Vermittlungsausschusses. Insgesamt werden acht Vollfassungen des Grundgesetzes (S. 15ff., 67ff., 133ff., 211ff., 305ff., 375ff., 465ff., 563ff.) mitgeteilt. Das Grundgesetz vom 24. 5. 1949 ist S. 15ff. wiedergegeben. Es folgt dann die Dokumentation von sechs Grundgesetzänderungen vom 1. 9. 1951 bis zum 1 .4. 1955. Für diese Änderungen werden lediglich die geänderten Artikel des Grundgesetzes mitgeteilt, und zwar im Vergleich dazu auch die jeweilige Vorfassung. In die zweite vollständige Wiedergabe des Grundgesetzes (Fassung vom 22. 3. 1956) sind die Änderungen des 7. Änderungsgesetzes zum GG vom 21. 3. 1956 eingearbeitet. Die weiteren Änderungen, die bis zum 1. 1. 2015 bis zum 60. Änderungsgesetz ergangen sind, werden nach dem gekennzeichneten Schema dokumentiert. Insgesamt hat die Dokumentation den Vorzug, dass die jeweils geltende Fassung des Grundgesetzes zwischen dem 24. 5. 1949 und dem 1. 1. 2015 klar ersichtlich ist.
Das Werk bringt allerdings keine synoptische Übersicht, wie sie für das Bürgerliche Gesetzbuch vorliegt (BGB-Synopse, 1896-2005, Neubearbeitung 2005, hg. v. Hans-Wolfgang Strätz und Tilmann Repgen, Berlin 2006). Allerdings kann der Benutzer der Dokumentation sich eine Synopse anhand der Änderungsübersicht für die einzelnen Artikel leicht verschaffen (S. 113ff.). Aus ihr ist u. a. zu entnehmen, dass beispielsweise Art. 74 GG bis 2015 zehnmal geändert wurde. Nicht erschlossen sind die im Bundestag gescheiterten oder liegengebliebenen Änderungsentwürfe zum Grundgesetz. Ebenfalls nicht nachgewiesen sind die Protokolle und Beratungen der Bundestagsausschüsse über die jeweiligen Entwürfe zu den Änderungsgesetzen. Diese Protokolle und weitere Gesetzesmaterialien sind im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages in Berlin einsehbar. Die Dokumentation Daums ist in sich schlüssig und konsequent aufgebaut. Vielleicht hätten die einzelnen Änderungsgesetze jeweils inhaltlich stichwortartig gekennzeichnet werden sollen. Das Werk richtet sich an den Verfassungshistoriker, aber auch an den Rechtshistoriker, der allerdings wie bei den anderen Bundesgesetzen, gegebenenfalls auch noch auf die Ausschussprotokolle und im Bundesarchiv Koblenz verwahrten Sachakten der jeweils zuständigen Bundesministerien (vgl. hierzu etwa Lorenzen, Jan C., Das Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 1976, 2012) zurückgreifen muss. Insgesamt liegt mit dem Werk Daums ein wichtiges Grundlagenwerk zur Erschließung der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland vor, für die bisher nur wenige Darstellungen bestehen.
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