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In Deutschland unterzeichneten am 5. 6. 1945 die alliierten Oberbefehlshaber eine Deklaration über die Ausübung bzw. Übernahme der obersten Gewalt in Deutschland und errichteten den Alliierten Kontrollrat, der am 30. 7. 1945 erstmals zusammentrat. Durch das Potsdamer Abkommen der alliierten Siegermächte vom 2. 8. 1945 wurde Deutschland bis zu einer Friedensregelung in vier Besatzungszonen, zwei Gebiete unter sowjetischer und polnischer Verwaltung (tatsächliche Verminderung des deutschen Herrschaftsgebiets gegenüber 1937 um 24%) sowie das innerhalb der sowjetischen Besatzungszone geviertelt einem Sonderstatus unterliegende Berlin geteilt. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bereits am 9. 7. 1945 waren im sowjetisch besetzten Osten durch Anordnung der sowjetischen Militäradministration in Deutschland fünf Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und am 19. 9. 1945 im amerikanisch besetzten Gebiet drei Länder (Bayern, Großhessen und Württemberg-Baden (neu) gebildet worden. Am 21. 4. 1946 wurden in der sowjetischen Besatzungszone die Sozialdemokratische Partei und die Kommunistische Partei zur Sozialistischen Einheitspartei zusammengeschlossen. Im Sommer 1946 entstanden im britisch besetzten Teil die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, im französisch besetzten Teil die Länder Baden (Südbaden), Württemberg-Hohenzollern (Südwürttemberg-Hohenzollern) und Rheinland-Pfalz. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
In der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 17. 6. 1953 ein Aufstand mit sowjetischer Waffengewalt niedergeschlagen. Am 13. 8. 1961 wurde mit dem Bau einer Mauer an der Westgrenze begonnen. In der Neufassung der Verfassung wurde am 7. 10. 1974 die Vorstellung einer deutschen Nation aufgegeben. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Anhalt (Grafen, Fürstentum, Herzogtum,
Freistaat, Landesteil). Im 11. Jahrhundert beherrschte das seit etwa 1000 erkennbare
Geschlecht der Askanier, das sich zeitweise Grafen von Ballenstedt nannte, das
Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming. Dem 1170 verstorbenen Albrecht dem
Bären folgten die Söhne Otto und Bernhard. Von ihnen erlangte Bernhard nach dem
Sturz Heinrichs des Löwen den Titel Herzog von Sachsen sowie den an der unteren
Elbe bei Lauenburg befindlichen Teil des Herzogtums Sachsen und gewann dazu das
rechtselbische Gebiet um Wittenberg. Bei seinem Tode (1218) erhielt sein
ältester Sohn Heinrich I. (1212-1244) die eigentlichen Hausgüter zwischen
Ostharz (Unterharz) und Mittelelbe (unterer Elbe) (Aschersleben [(Andersleben],
Ballenstedt, Bernburg, Köthen, Dessau). Er nannte sich nach der vielleicht um
1050 von Esiko von Ballenstedt nach der Umwandlung Ballenstedts in ein Stift
errichteten Burg über dem Selketal und gehörte als einziger Graf seit 1218 dem
Reichsfürstenstand an, wobei der Fürstentitel erstmals 1223 urkundlich
erscheint, ohne dass Nachrichten über eine Verleihung vorliegen. 1252
entstanden nach seinem Tod durch Erbteilung im später stets von
Brandenburg-Preußen und Sachsen eingeengten Hause Anhalt die Linien
Anhalt-Aschersleben (bis 1315), Anhalt-Bernburg ältere Linie (bis 1468) und
Anhalt-Köthen (später Anhalt-Zerbst ältere Linie). Ansprüche auf askanisches
Erbe in Brandenburg und Wittenberg konnten 1319 bzw. 1422 nicht durchgesetzt
werden. Die Linie Aschersleben starb 1315 aus. Ihr Gebiet fiel 1322, soweit es
nicht wie Ascherleben selbst an das Hochstift Halberstadt (1648 an
Brandenburg-Preußen) verloren ging, an die Linie Anhalt-Bernburg. 1307/1319
erwarb die Linie Anhalt-Köthen von den Grafen von (Arnstein-)Barby die
Herrschaft Zerbst (ältere Zerbster Linie). 1396 zerfiel Anhalt-Köthen (bzw.
Zerbst, ältere Linie) in die Siegmundische Linie (rechtes Elbeufer, Zerbst) und
die Albrechtsche Linie (linkes Elbeufer, Köthen). Die Siegmundische Linie
erlangte Teilbesitz der Albrechtschen Linie sowie 1468 mit dem Aussterben der
Bernburger Linie deren Güter. 1474 spaltete sie sich erneut in die ältere
Köthener Linie (Anhalt-Köthen) und die ältere Dessauer Linie (Anhalt-Dessau).
Die ältere Köthener Linie erwarb 1508 einen Teil der Zerbster Lande. Ihre Güter
fielen bei ihrem Aussterben 1562 an die Dessauer Linie. Diese teilte sich 1546
in die Linien Zerbst, Plötzkau und Dessau. Infolge der seit 1526 in
Anhalt-Köthen, bis 1534 aber auch in Anhalt-Dessau eingeführten Reformation
konnten die Güter der unter anhaltischer Vogtei stehenden Klöster Nienburg an
der Saale, Gernrode und Hecklingen erworben werden. 1547 gingen Zerbst und
Köthen an Sigismund von Lodron ( Ladrona) verloren, kamen aber nach Veräußerung
an Reuß 1552 durch Vertrag zurück. 1570 vereinigte Fürst Joachim Ernst
(1561-1586) aus der älteren Dessauer Linie infolge verschiedener Erbfälle alle
anhaltischen Gebiete mit einem Umfang von 40,8 Quadratmeilen vorübergehend und
erließ für sie 1572 eine umfassende Landes- und Kirchenordnung. 1603 entstanden
nach vorübergehender gemeinsamer Regierung der 5 Söhne durch Erbteilung die
jüngere Linien Anhalt-Dessau (bis 1918), Anhalt-Bernburg (bis 1863),
Anhalt-Köthen (bis 1665), Anhalt-Zerbst (bis 1793) und Anhalt-Plötzkau (bis
1818/1847). Seit 1635 wurde für gemeinsame Angelegenheiten eine
Senioratsverfassung eingeführt, wonach der jeweils älteste die Mehrheitsbeschlüsse
aller durchführte. Alle Fürsten hatten eine gemeinsame Stimme im
Reichsfürstenrat und vertraten außerdem die Stimme der Reichsabtei Gernrode.
Innerhalb der Reichskreise gehörten sie zum obersächsischen Reichskreis. Von
den fünf Linien erlosch Anhalt-Köthen 1665. Die Güter dieser Linie wurden mit
Anhalt-Plötzkau vereinigt, das sich seitdem Anhalt-Köthen nannte. Anhalt-Zerbst
erlangte 1667 durch Erbgang die Herrschaft Jever. Als die Linie 1793 ausstarb,
fielen ihre Güter an Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen. Jever
kam an Katharina II. von Russland, die Schwester des letzten Fürsten von
Anhalt-Zerbst. Von Anhalt-Bernburg spaltete sich die Linie
Anhalt-Bernburg-Harzgerode ab, die bis 1709 bestand. 1707 kam es weiter zur
Abteilung der Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Schaumburg, die das Erbe der Grafen
von Holzappel und Schaumburg erhielt. Ihre anhaltischen Landesteile fielen nach
ihrem Erlöschen 1812 an Anhalt-Bernburg zurück. Anhalt-Dessau war von 1632 bis
1643 geteilt. 1702 fiel Fürst Leopold, dem „alten Dessauer“, von seiner
oranischen Mutter eine reiche Erbschaft an. Von 1726 bis 1823 bestand die aus
einer heimlichen standeswidrigen Ehe hervorgegangene Linie der Grafen von
Anhalt. 1806 wurde Anhalt-Bernburg, 1807 auch Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen
(-Plötzkau), das 1808 den Code Napoléon einführte, mit dem Eintritt in den
Rheinbund Herzogtum. 1815 traten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und
Anhalt-Dessau, die zusammen um 1800 ein Gebiet von 48 Quadratmeilen mit 118000
Einwohnern umfassten, als souveräne Staaten dem Deutschen Bund bei. 1847 fiel
Anhalt-Köthen an Anhalt-Dessau. 1849 erhielt ganz Anhalt eine Verfassung. 1863
kam auch Anhalt-Bernburg an Anhalt-Dessau, so dass nunmehr alle sich auf
mehrere Landesteile an mittlerer Elbe, unterer Saale und im Unterharz
erstreckenden anhaltischen Lande vereinigt waren. Am 12. 11. 1918 dankte der
Herzog von Anhalt ab. Der neue Freistaat Anhalt umfasste 2326 Quadratkilometer
mit 432000 Einwohnern (1939) und erhielt am 18. 7. 1919 eine Verfassung.
Hauptstadt war Dessau. 1933 wurde A. mit Braunschweig einem gemeinsamen
Reichsstatthalter unterstellt. Am 9. 7. 1945 wurde A. innerhalb der sowjetischen Besatzungszone mit den aus der Provinz
Sachsen am 1. 7. 1944 gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg Preußens
vereinigt und 1947 dem Land Sachsen-Anhalt eingegliedert, das am 23. 7. 1952/8.
12. 1958 aufgelöst wurde (str.). Der größere Teil kam zum Bezirk Halle, der
kleinere zum Bezirk Magdeburg. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen
Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Sachsen-Anhalt am
3.10.1990 wieder.
L.: Wolff 406; Zeumer 553 II b 38; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg,
(in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 88;
Heinemann, O. v., Codex diplomaticus Anhaltinus, 1867ff.; Weyhe, E.,
Landeskunde des Herzogtums Anhalt-Dessau, Bd. 1f. 1907; Wäschke, H.,
Anhaltische Geschichte, Bd. 1ff. 1912f.; Schröder, A., Grundzüge der
Territorialentwicklung der anhaltinischen Lande, Anhalt. Geschichtsbll. 2
(1926), Diss. phil. Berlin 1927; Specht, A., Bibliographie zur Geschichte von
Anhalt, 1930, Nachtrag 1935; Wütschke, J., Zur Territorialentwicklung Anhalts,
(in) Anhalt. Geschichtsbll. 13 (1937), 90; Handbuch der historischen Stätten
Deutschlands, Bd. 11 Provinz Sachsen/Anhalt, hg. v. Schwineköper, B., 1977;
Klein, T., Anhalt, 1981; Schlenker, G./Lehmann, G./Wille, M., Geschichte in
Daten, 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter,
1997; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Die Fürsten von Anhalt, hg. v.
Freitag, W., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 742; 800 Jahre Anhalt, hg. v. Anhaltischen Heimatbund,
2012. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Brandenburg (Mark, Markgrafschaft, Kurfürstentum,
Provinz, Land, Bundesland, Residenz). Das zunächst von Semnonen, Langobarden
und Burgundern bewohnte Gebiet der späteren Mark B. wurde nach dem Abzug der
Germanen in der Völkerwanderung von Slawen (Liutizen, Heveller, Wilzen, Ukrer
(Uker), Obotriten) besetzt. 927 schlug König Heinrich I. die Slawen an der
Elbe, eroberte 928/929 die deutsch Brennaburg bezeichnete slawische Burg an der
Havel, die vielleicht schon auf eine slawische Siedlung des 6. Jahrhunderts
zurückgeht und bildete 931 die Mark Nordsachsen (Nordmark). Im Slawenaufstand
von 983 ging das Gebiet wieder verloren. 1134 belehnte Kaiser Lothar von
Süpplingenburg den Askanier Albrecht den Bären mit den deutsch verbliebenen
Teilen der Altmark. Albrecht eroberte die Prignitz, erbte 1150 das Havelland
hinzu und erscheint erstmals (in einer Urkunde vom 3. Oktober) 1157 in
bewusster Erinnerung an die Markgrafschaft Geros von Nordsachsen als Markgraf
von Brandenburg, das er wegen seiner günstigen Lage am Übergang wichtiger
Fernstraßen über die Havel anstelle von Stendal zum festen Sitz erhob und zum
Vorort dieser neuen Mark ausbaute, wobei der königliche Burggraf auf der
Brandenburger Dominsel rasch ausgeschaltet wurde. Nach dem Tod Albrechts wurde
die Mark B. von den askanischen Stammlanden am Harz getrennt. Albrechts Sohn
Otto I. gewann 1181 die Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Johann I.,
der 1252 erstmals als Kurfürst fungierte, und Otto III. († 1266/1267) erwarben
Stargard, die Uckermark, Barnim, Teltow, Lebus und Zehden (Neumark), die Mark
Landsberg und die Oberlausitz (1255) und wehrten Ansprüche des Erzbischofs von
Magdeburg ab. Andererseits wurde das Geschlecht bei ihrem Tod 1267 in zwei
gemeinsam regierende Linien mit Regierungssitzen in Stendal und Salzwedel
gespalten, bis es unter Waldemar wieder vereinigt wurde. Mit seinem Tod erlosch
1319 der brandenburgische Zweig der Askanier, der als Reichskämmerer von der
Ausbildung des Kurfürstenkollegiums an zu den Kurfürsten gezählt hatte. Nach
dem Aussterben der Askanier zog König Ludwig der Bayer aus dem Hause
Wittelsbach die Mark B. 1320 in an den Grenzen verkleinertem Umfang als
erledigtes Lehen ein, übertrug sie 1323 seinem achtjährigen Sohn Ludwig und
ließ durch Beauftragte die wittelsbachischen Formen der Verwaltung einführen.
Unter dieser wenig effektiven Herrschaft wurde 1356 B. als Kurfürstentum
anerkannt. 1373 zog allerdings Kaiser Karl IV. nach langjährigen
Auseinandersetzungen die Mark B. im Vertragsweg gegen 200000 Goldgulden an das
Haus Luxemburg (Residenz Tangermünde) und ließ 1375/1376 im Landbuch die
verbliebenen Rechte und Aufgaben registrieren. Nach seinem Tod kam es zur
Teilung der Mark (Kurmark d. h. Altmark und Gebiete zwischen Elbe und Oder an
Siegmund, Neumark an den jüngsten Sohn Johann von Görlitz, 1386 ebenfalls an
Siegmund), zu großen Adelsunruhen und zahlreichen Veräußerungen (1388
Verpfändung, 1397 Veräußerung der Kurmark an Jobst von Mähren, 1402 Veräußerung
der Neumark an den Deutschen Orden). Am 8. 7. 1411 setzte König Sigmund auf
Bitten der brandenburgischen Stände seinen Feldherren und Rat, den Burggrafen
Friedrich VI. von Nürnberg zum Verweser über die nach dem Tod Jobsts wieder
angefallene Mark ein. Am 30. 4. 1413 übertrug er ihm für 400000 Gulden das
Kurfürstentum und am 18. 8. 1417 belehnte er ihn mit der Mark. Als über B.,
Altmark und Teile der Uckermark herrschender Kurfürst Friedrich I. brach der
Burggraf die Macht des Adels. Sein Sohn Kurfürst Friedrich II. erzwang die
Unterwerfung der Städte (u. a. Berlin 1447/1448), festigte allmählich die
Herrschaft wieder, erlangte 1447 das Besetzungsrecht für die Bistümer B.,
Havelberg und Lebus, kaufte 1450 Wernigerode und gewann die Uckermark und
Prignitz zurück. 1455 wurde die Neumark zurückgekauft. Außerdem wurden die
Herrschaften Cottbus (1445) und Peitz in der Niederlausitz (1488) erworben. In
der sog. dispositio Achillea des Markgrafen Albrecht Achilles von 1473 wurde
die Erbfolge im Sinne der Unteilbarkeit der märkischen Lande geregelt und die
Abtrennung der Mark von den fränkischen Gütern, die den zweiten und dritten
Söhnen zufielen (Ansbach, Bayreuth), gefördert. 1482 wurden im Glogauer
Erbfolgestreit große Teile des Herzogtums Crossen gewonnen (Crossen, Züllichau,
Sommerfeld, Bobersberg). Kurfürst Johann Cicero, der als erster Hohenzoller
ständig in der Mark residierte, kaufte 1486 die Herrschaft Zossen, gewann die
Lehnsherrschaft über Pommern und unterwarf die altmärkischen Städte. Zwischen
1499 und 1535 wurde Roppen eingezogen. 1506 wurde die Universität Frankfurt an
der Oder gegründet, 1516 das Kammergericht in Berlin eingerichtet. Die sog.
Constitutio Joachimica bildete die Grundlage einer einheitlichen Rechtsprechung
in B. 1524 wurde die Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen eingezogen und 1529
das vertraglich erworbene Erbfolgerecht in Pommern gesichert, das sich
1637/1648 realisierte. 1535 kam es zur Teilung des Landes in die Kurmark
(Joachim II.) und die Neumark, die bis 1571 an Hans von Küstrin kam. Hiervon
bestand die 444 Quadratmeilen umfassende Kurmark aus der Altmark, Mittelmark,
Prignitz oder Vormark und der Uckermark. Die Altmark umfasste ein Gebiet von 82
Quadratmeilen (die Kreise Stendal, Tangermünde und Arneburg, Seehausen,
Arendsee, Salzwedel-Gardelegen). Die Mittelmark mit einem Flächeninhalt von 250
Quadratmeilen, die bis ins 15. Jahrhundert zunächst Neumark hieß, enthielt die
Landschaft Havelland (mit der Stadt Brandenburg, den Städten und Ämtern
Potsdam, Spandau, Nauen, den Ämtern Königshorst, Fahrland und Fehrbellin, den
Städten Rathenow und Pritzerbe, den Ländchen Rhinow und Friesack), die Kreise
Glien-Löwenberg, Ruppin, Oberbarnim und Niederbarnim, Teltow, Lebus, Zauche,
Beeskow-Storkow (letzterer erst im Jahr 1575 von der Lausitz erworben) und die
Herrschaft Teupitz (Wusterhausen-Teupitz). Die 61 Quadratmeilen große Prignitz
oder Vormark wurde aus den Kreisen Berleberg, Pritzwalk, Wittstock, Kyritz,
Havelberg, Plattenburg und Lenzen gebildet. Die Uckermark, 68 Quadratmeilen
groß, setzte sich aus dem uckermärkischen und dem stolpischen Kreis zusammen.
Die 220 Quadratmeilen große Neumark bestand aus der eigentlichen Neumark
nördlich der Warthe mit den Kreisen (Ämtern) Soldin, Königsberg, Landsberg,
Friedeberg, Arnswalde, Dramburg, dem 30 Quadratmeilen umfassenden Herzogtum
Crossen und den Herrschaften Cottbus und Peitz. Bald nach 1535 begann die
Einführung der Reformation, in deren Gefolge der größte Teil der Kirchengüter
(Havelberg, Lehnin, Chorin) in landesherrliche Domänen umgewandelt und die
Bistümer B., Havelberg und Lebus eingezogen wurden. 1537 konnten folgenreiche
Erbverbrüderungen mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und Wohlau abgeschlossen
werden. 1569 wurde B. von Polen mit dem Herzogtum Preußen belehnt. Johann Georg
(1571-1598) gelang es, das gesamte brandenburgische Gebiet wieder zu vereinigen
und die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow zu erwerben. 1603 überließ Joachim
Friedrich die gerade angefallenen fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth
seinen Brüdern. In B. schuf er Weihnachten 1604 den Geheimen Rat als oberste
Verwaltungsbehörde. 1614 erfolgte im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit
Pfalz-Neuburg der Erwerb von Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, 1618/1619
der endgültige erbweise Erwerb des Herzogtums Preußen. Friedrich Wilhelm der
große Kurfürst (1640-1688) gewann 1648 Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt
mit Hohnstein und Mansfeld (1680), Kammin (Cammin) und Minden sowie die
Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (Anfall 1680), erhielt 1657 Lauenburg,
Bütow und Draheim als Lehen Polens, kaufte 1686 Schwiebus, erwarb 1691
Tauroggen und Serrey und begründete den brandenburg-preußischen Staat im
modernen Sinn, der das ältere B. vom neuen Preußen scheidet. Kurfürst Friedrich
III. von B., der 1694 die Universität Halle gründete, führte seit 1701 den
Titel König in Preußen. Das 1800 664 Quadratmeilen große B. (Prignitz,
Uckermark, Mittelmark, mit Niederlausitz und ohne Altmark [zur Provinz Sachsen]
und nordöstliche Teile der Neumark) mit 980000 Einwohnern war von 1815 bis 1945
eine preußische Provinz, aus der 1920 Groß-Berlin ausgesondert wurde. 1938
gelangten die Kreise Friedeberg und Arnswalde zu Pommern, wofür die Mark B. von
der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen die Kreise Schwerin,
Meseritz und Bomst (teilweise) erhielt. 1945 kam B. westlich der Oder zur sowjetischen Besatzungszone (Provinz Mark
Brandenburg), östlich der Oder unter Polens Verwaltung. Seit 1947 war B., das
nach Wahlen im Jahre 1946 im Jahre 1947 eine Verfassung erhielt, Land (Mark
Brandenburg) in der sowjetischen Besatzungszone,
seit 1949 Gliedstaat der Deutschen Demokratischen Republik. (Am 23. 7.) 1952
bzw. 1958 ging es in den Bezirken Potsdam, Frankfurt an der Oder und Cottbus
der Deutschen Demokratischen Republik auf (str.). Mit dem Beitritt der
Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das
Land Brandenburg (ohne Berlin) am 3. 10. 1990 (mit der Hauptstadt Potsdam)
wieder (ohne die Kreise Hoyerswerda [Sachsen], Jessen [Sachsen-Anhalt] und
Weißwasser [Sachsen], aber mit den Kreisen Perleberg [Westprignitz], Prenzlau
[Uckermark] und Templin [Uckermark]). Es ist das fünftgrößte Land der
Bundesrepublik und zählt rund 2 600 000 Einwohner. Der Versuch einer
Vereinigung mit Berlin scheiterte am 5. 5. 1996 an einer Volksabstimmung. S.
Berlin.
L.: Wolff 382; Zeumer 552 I 7; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G2, II 78 (1450) G3, III 22 (1648)
F2, III 38 (1789) E1; Faden, E., Brandenburg, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 34; Mylius, C. O., Corpus
constitutionum Marchicarum Bd. 1ff. Berlin u. Halle 1737ff.; Bekmann,
J./Bekmann, L., Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg, Bd. 1f.
1751ff., Neudruck 2004; Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Gercken, P.
W., Teil I-VII 1769; Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus, ed.
Raumer, G. W. v., Teil I, II 1831ff.; (Novus) Codex diplomaticus
Brandenburgensis, hg. v. Riedel, A., 1838ff.; Voigt, E., Historischer Atlas der
Mark Brandenburg, 1846; Fidicin, E., Die Territorien der Mark Brandenburg, Bd.
1ff. 1857ff.; Stölzel, A., Brandenburg-preußische Rechtsverwaltung und
Rechtsverfassung, Bd. 1f. 1888; Landeskunde der Provinz Brandenburg, hg. v.
Friedel, E./Mielke, R., Bd. 1ff. 1909ff.; Regesten der Markgrafen von
Brandenburg aus dem askanischen Hause, hg. v. Krabbo, H./Winter, G., 1910ff.;
Holtze, F., Geschichte der Mark Brandenburg, 1912; Tümpel, L., Die Entstehung
des brandenburg-preußischen Einheitsstaates, 1915; Hintze, O., Die Hohenzollern
und ihr Werk, 3. A. 1916; Schulze, B., Brandenburgische Landesteilungen
1258-1317, 1928; Historischer Atlas der Provinz Brandenburg, hg. v. der hist.
Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin,
1929ff., N. F. 1962ff.; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in
Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Hanke, M./Degener, H., Geschichte der
amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der
Friderizianischen Zeit, 1935; Das Handbuch der Mark Brandenburg, hg. v.
Schultze, J., 1940; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen,
E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Die Mark Brandenburg, hg. v. Schultze,
J., Bd. 1ff. 1961, 2. A. 1989, 3. A. 2004, 4. A. 2010; Historischer Handatlas
von Brandenburg und Berlin, hg. v. Quirin, H., 1962ff.; Historisches
Ortslexikon für die Mark Brandenburg, bearb. v. Enders, L., 1962ff.,
Veröffentl. des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Teil 11 Orts- und
Personenregister, 1995; Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft,
1963; Preußens Epochen und Probleme seiner Geschichte, hg. v. Dietrich, R.,
1964ff.; Bratring, F. A., Statistisch-topographische Beschreibung der gesamten
Mark Brandenburg. Neuausgabe bearb. v. Büsch, O./Heinrich, G., 1968; Berlin und
die Provinz Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Herzfeld, H., 1968;
Grassmann, A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, 1968; Scharfe, W.,
Topographische Aufnahmen in Brandenburg 1816-1821, Jb. f. Gesch. Mittel- und
Ostdeutschlands 18 (1969); Schreckenbach, H., Bibliographie zur Geschichte der
Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1970ff.; Brandenburgische Jahrhunderte. Festgabe
Schultze, J., hg. v. Heinrich G./Vogel, W., 1971; Scharfe, W., Abriss der
Kartographie Brandenburgs 1771-1821, 1972, Veröff. der Hist. Kommission zu Berlin
Bd. 35; Schmidt, E., Die Mark Brandenburg unter den Askaniern 1134-1320, 1973;
Bohm, E., Teltow und Barnim. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und
Landesgliederung brandenburgischer Landschaften im Mittelalter, 1978,
Mitteldeutsche Forschungen Bd. 83; Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen
Geschichte, hg. v. Benninghoven, F./Löwenthal-Hensel, C., 1979; Dralle,
L./Ribbe, W., Brandenburg, LexMA 2 1983, 554ff.; Ständetum und Staatsbildung in
Brandenburg-Preußen, hg. v. Baumgart, P., 1983; Schindling, A., Kurbrandenburg
im System des Reiches während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert, (in)
Preußen, Europa und das Reich 1987; Mittenzwei, I., Brandenburg-Preußen
1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild 1988 (1987);
Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte, hg. v. Engel,
E., 1989; Ahrens, K., Residenz und Herrschaft, 1990; Brandenburgische
Geschichte, hg. v. Materna, I., 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und
Thüringen im Mittelalter, 1997; 1050 Jahre Brandenburg, hg. v. Domstift, 1998;
Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter,
K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Bahl, P., Der Hof des großen Kurfürsten, 2000;
Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Neugebauer, W., Zentralprovinz im
Absolutismus, 2001; Schiller, R., Vom Rittergut zum Großgrundbesitz, 2003; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a.,
2003, 1, 1, 117, 454, 773, 1, 2, 64; Membra unius capitis, hg. v. Kaiser, M. u.
a., 2005; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2005; Brandenburg an der
Havel und Umgebung, hg. v. Kinder, S. u. a., 2006; Partenheimer, L., Die
Entstehung der Mark Brandenburg, 2007; Griesa, S., Die Mark Brandenburg im 14.
Jahrhundert, Jb. f. brandenb. LG. 57 (2006), 32; Wie die Mark entstand, hg. v.
Müller, J. u. a., 2009; Winkelmann, J., Die Mark Brandenburg des 14.
Jahrhunderts, 2011;Heiemann, F., Die Luxemburger in der Mark Brandenburg unter
Kaiser Karl IV. und Sigismund von Luxemburg (1373-1415), 2014.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Braunschweig (Herzogtum, Freistaat, Residenz). Am 6.
11. 1813 entstand ungefähr in den Grenzen des früheren Fürstentums (Herzogtums)
Braunschweig-Wolfenbüttel das (unter vereinfachtem Namen Braunschweig-Wolfenbüttel
fortsetzende) Herzogtum B. Es trat 1815 dem Deutschen Bund bei. 1820 erhielt es
eine Verfassung, die 1829 von Herzog Karl aufgehoben, aber 1832 erneuert wurde.
1867 trat das Herzogtum dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen Reich bei.
1884 erlosch das Haus B. Da das erbberechtigte Haus Hannover, das 1866 Hannover
an Preußen verloren hatte, die Reichsverfassung nicht anerkannte, bestand bis
1906 eine Regentschaft durch Prinz Albrecht von Preußen und bis 1913 durch
Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg. Der nach Anerkennung der
Reichsverfassung seit 1913 regierende Herzog Ernst August dankte 1918 ab. Auf
eine kurzlebige Räterepublik B. folgten ab Dezember 1918 sozialdemokratische
bzw. bürgerliche Regierungen des Freistaates B., der sich am 6. 1. 1922 eine
Verfassung gab. 1930 trat die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei in
die Regierung ein. 1940 wurde der Kreis Holzminden gegen Goslar mit Preußen
ausgetauscht. 1945 wurde B. wiederhergestellt. Der größte Teil des Kreises
Blankenburg und Calvörde wurde der sowjetischen
Besatzungszone zugeteilt und gelangte damit 1949 an die Deutsche Demokratische
Republik. Im Übrigen ging B. durch Anordnung der britischen Militärregierung am
1. 11. 1946 im neugebildeten Land.Niedersachsen auf. Blankenburg gelangte zu
Sachsen-Anhalt.
L.: Havemann, W., Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, 1853ff.;
Knoll, F., Topographie des Herzogtums Braunschweig, 1897; Kleinau, H.,
Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig, 1968; Moderhack, R.,
Braunschweigische Landesgeschichte im Überblick, 3. A. 1979; Weitkamp, S.,
Bibliographie zur braunschweigischen Landesgeschichte, Braunschweigisches Jb.
67f., 1986f.; Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen, 1987; Hackel, C.,
Der Untergang des Landes Braunschweig, 2000¸; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 781, 1, 2,71; Die
Wirtschafts- und Sozialgeschichte des braunschweigischen Landes vom Mittelalter
bis zur Gegenwart, hg. v. Leuschner, J. u. a., 2008. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Braunschweig-Lüneburg (Herzogtum, Fürstentum). Um die
Jahrtausendwende wurde an der Kreuzung der Straßen Hildesheim-Magdeburg und
Goslar-Lüneburg die Burg Dankwarderode (Tanquarderoth 1134) errichtet. In
Anlehnung an sie entstand auf älterem Siedlungsboden Braunschweig (1031
Brunesguik). Dieses bildete bald einen Vorort im Stammesherzogtum Sachsen, das
1106 an Lothar von Süpplingenburg fiel, der durch Vermählung mit der Erbtochter
des Grafen von Northeim, Richenza, die Erbgüter der Brunonen um Wolfenbüttel
und Braunschweig erlangt hatte und sie über seine Tochter Gertrud an die Welfen
weiterleitete. Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180) wurde das verbliebene
Eigengut unter den Söhnen 1202/1203 geteilt (erste Teilung). Heinrich († 1218),
Pfalzgraf bei Rhein, erhielt den westlichen Teil (Lüneburg von Hannover bis
Göttingen und Dithmarschen), Wilhelm († 1215) den östlichen Teil (Lüneburg),
König Otto IV. († 1218) Braunschweig bis zum Unterharz. Otto verstarb 1218
kinderlos. Heinrichs Erbe kam von seinen Töchtern an Kaiser Friedrich II.
Dieser erhob am 21. 8. 1235 nach der Übertragung der welfischen Eigengüter an
das Reich B. als Reichslehen des Gesamthauses zum Herzogtum. Für dieses erwarb
Herzog Otto das Kind († 1252), der Sohn Herzog Wilhelms, 1246 von der
Landgrafschaft Thüringen das Werratal und Münden (Hannoversch-Münden) zurück
und verband die aus dem billungischen Erbe um Lüneburg, aus dem brunonischen
Erbe um Braunschweig und aus dem northeimischen Erbe zwischen Harz und oberer
Leine gekommenen Güter zu einer Einheit. Verloren gingen allerdings 1236 die
Grafschaft Stade und 1264 das Amt Gieselwerder. 1267/1269 wurde das Land von
seinen Söhnen geteilt (zweite Teilung). Albrecht der Lange († 1279) wurde
Herzog im Landesteil Braunschweig (Altes Haus Braunschweig, Gebiete um
Braunschweig-Wolfenbüttel, Einbeck-Grubenhagen und Göttingen-Oberwald), Johann
(† 1277) Herzog im Landesteil Lüneburg (Altes Haus Lüneburg). Gemeinsam blieb
die Stadt Braunschweig. Von dieser Teilung an standen mit Ausnahme der Jahre
1400 bis 1409 mindestens immer die beiden Häuser Braunschweig und Lüneburg,
zeitweilig sogar vier oder fünf Linien nebeneinander. Dabei wurden nach Hameln
(1261) noch Teile der Grafschaft Dassel (1269/1272), Güter im nördlichen Harz
und um Calenberg gewonnen, 1352 das Untereichsfeld um Duderstadt aber verloren.
Das Fürstentum Lüneburg wurde unter Otto dem Strengen 1303/1321 um die
Grafschaften Dannenberg, Lüchow und Wölpe erweitert. 1369 starb die Linie mit
Herzog Wilhelm aus. Es kam zum Lüneburger Erbfolgekrieg, an dessen Ende
Lüneburg in der Auseinandersetzung mit den Askaniern an die Herzöge von
Braunschweig-Wolfenbüttel fiel. Das Fürstentum Braunschweig, das seit 1279 der
Vormundschaft Ottos des Strengen von (Braunschweig-)Lüneburg unterstand, wurde
schon 1285/1286 unter den Söhnen Heinrich I. († 1322), Albrecht II. († 1318)
und Wilhelm (†1292) weiter aufgeteilt in die Linien Grubenhagen (bis 1596),
Göttingen (mit Münden bis 1463) und Braunschweig (dritte Teilung). Hiervon
starb Wilhelm 1292 und seine Güter kamen an die Linie Göttingen. Diese teilte
sich 1345 in die Linien Göttingen (Ernst I. † 1367) und
Braunschweig(/Wolfenbüttel) (Magnus I. † 1369) (fünfte Teilung). Von diesen
erhielt die Braunschweig/Wolfenbütteler Linie 1388 nach dem Lüneburger
Erbfolgekrieg das Lüneburger Erbe Herzog Wilhelms. Sie führte aber neben dem
Fürstentum Lüneburg das Fürstentum Braunschweig(/Wolfenbüttel) in einer
Nebenlinie (Friedrich) bis 1400 fort (sechste Teilung), so dass Grubenhagen,
Göttingen, Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg nebeneinander standen. Nach
der Ermordung Herzog Friedrichs von Braunschweig im Jahre 1400 erbten die
Herzöge von Lüneburg das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel. 1409 teilten sie
erneut in Braunschweig und Lüneburg (mittleres Haus Lüneburg bis 1592 [siebente
Teilung, achte Teilung]), wobei sie das braunschweigische Fürstentum (mittleres
Haus Braunschweig bis 1634) um das Land zwischen Deister und Leine (Calenberg)
vergrößerten (Revision der Teilung 1428). 1432 entstanden durch Teilung die
Fürstentümer Braunschweig und Calenberg (neunte Teilung), von denen Calenberg
1447/1494 die Grafschaft Wunstorf erlangte und 1442/1463 durch Kauf das
Fürstentum Göttingen (mit Münden) und 1473 durch Erbfolge das Fürstentum
Braunschweig erwarb, 1481 und 1483 aber wieder teilte (zehnte, elfte Teilung).
1495 wurde das Fürstentum Braunschweig-Calenberg-Göttingen wieder geteilt
(zwölfte Teilung). Herzog Heinrich erhielt Braunschweig, für das die neue Residenz
Wolfenbüttel namengebend wurde. Herzog Erich I. bekam Calenberg-Göttingen.
Beide teilten sich das in der Hildesheimer Stiftsfehde von 1519 bis 1523
eroberte Gebiet des Hochstifts Hildesheim (Hunnesrück [Hunsrück],
Grohnde,Aerzen [Ärzen], Lauenstein, Gronau, Hallerburg, Poppenburg, Ruthe,
Koldingen, Hameln [zur Hälfte], Bodenwerder, Dassel, Elze, Sparstedt an
Braunschweig-Calenberg-Göttingen, Winzenburg, Wohldenburg [Woldenberg],
Steinbrück, Lutter, Woldenstein, Schladen, Liebenburg, Wiedelah, Vienenburg,
Westerhof, Alfeld, Bockenem, Lamspringe und Salzgitter an
Braunschweig-Wolfenbüttel). Um die Mitte des 16. Jahrhunderts traten die
welfischen Herzöge der Reformation bei. Herzog Julius von
Braunschweig-Wolfenbüttel gründete 1576 die Universität Helmstedt. Er erbte
1584 das Fürstentum Calenberg-Göttingen und erlangte 1596 (bis 1617) das
Fürstentum Grubenhagen. 1582 erwarb er die Reichsgrafschaft Hoya, 1599 die
Reichsgrafschaft Regenstein mit Blankenburg und Hartingen im Harz. Kurz nach
dieser Vereinigung der südlichen welfischen Lande starb 1634 die Wolfenbütteler
Linie des mittleren Hauses Braunschweig aus. Ihr Land fiel an Lüneburg. Statt
zur Bildung eines einheitlichen Landes kam es aber 1635 zu einer erneuten
Gründung eines Neuen Hauses Braunschweig durch die Linie Dannenberg des
Herzogtums Lüneburg. Sie erhielt das Fürstentum Wolfenbüttel (ohne Calenberg
und Grubenhagen) samt Regenstein und gegen Hitzacker, Dannenburg, Lüchow und
Scharnebeck noch Walkenried im Harz. Getrennt durch die Hochstifte Hildesheim
und Halberstadt bestand es aus den Distrikten Wolfenbüttel, Schöningen, Harz
und Weser und den Städten Braunschweig, Wolfenbüttel, Schöppenstedt, Helmstedt,
Schöningen, Königslutter, Gandersheim, Seesen, Holzminden und Stadtoldendorf
und residierte ab 1753 wieder in Braunschweig. Das Lüneburger Gebiet (Neues
Haus Lüneburg, Residenz seit 1636 in Hannover) mit Calenberg, Göttingen und
Grubenhagen und 1665 um die Grafschaft Diepholz erweitert wurde 1692 zum
Herzogtum/Kurfürstentum Hannover erhoben (Kurbraunschweig). 1705 wurde an
Hannover das Fürstentum Lüneburg mit der Grafschaft Hoya angegliedert. 1714
wurde Kurfürst Georg Ludwig von Hannover König von England. Von 1807 bis 1813
gehörte Braunschweig zum Königreich Westphalen. Am 6. 11. 1813 entstand es ungefähr
in den Grenzen des Fürstentums Wolfenbüttel neu, nannte sich aber Herzogtum
Braunschweig. 1815 trat es dem Deutschen Bund bei und erhielt 1820 eine
Verfassung, die 1829 von Herzog Karl aufgehoben, 1832 aber erneuert wurde. 1867
trat das Herzogtum Braunschweig dem norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen
Reich bei. 1884 erlosch das Haus Braunschweig. Da das erbberechtigte Haus
Hannover, das 1866 Hannover an Preußen verloren hatte, die Reichsverfassung
nicht anerkannte, bestand bis 1906 eine Regentschaft durch Prinz Albrecht von
Preußen und bis 1913 durch Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg. Der seit
1913 nach Anerkennung der Reichsverfassung regierende Herzog Ernst August
dankte 1918 ab. Auf eine kurzlebige Räterrepublik folgten ab Dezember 1918 sozialdemokratische
bzw. bürgerliche Regierungen des Freistaates Braunschweig, der sich am 6. 1.
1922 eine Verfassung gab. 1930 trat die Nationalsozialistische Deutsche
Arbeiterpartei in die Regierung ein. 1940 wurde der Kreis Holzminden gegen
Goslar ausgetauscht (Preußen). 1945 wurde Braunschweig wiederhergestellt. Durch
die Zonengrenzziehung wurde der größte Teil des Kreises Blankenburg (1990
Sachsen-Anhalt) und Calvörde der sowjetischen
Besatzungszone zugeteilt. Im Übrigen ging Braunschweig am 1. 11. 1946 durch
Anordnung der britischen Militärregierung (mit Ausnahme der durch die
Zonengrenze abgetrennten Gebiete) im Land Niedersachsen auf. S. a.
Braunschweig-Wolfenbüttel.
L.: Wolff 432; Zeumer 552 I 8; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4,
III 22 (1648) E3; Die Territorien des Reichs 3, 8; Havemann, W., Geschichte der
Lande Braunschweig und Lüneburg, Bd. 1ff. 1853ff.; Sudendorf, H., Urkundenbuch
zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg (bis 1407), Bd. 1-11
1859ff.; Max, G., Geschichte des Fürstentums Grubenhagen, 1862; Heinemann, O.
v., Geschichte von Braunschweig und Hannover, Bd. 1ff. 1882ff.; Krieg, M., Die
Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg,
1922; Hüttebräuker, L., Das Erbe Heinrichs des Löwen. Die territoriale
Grundlage des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, 1927; Pröve, H., Dorf und Gut
im alten Herzogtum Lüneburg, 1929; Schnath, G., Die Gebietsentwicklung
Niedersachsens, 1929; Beckurts, B., Grundriss der Braunschweiger Geschichte, 3.
A. 1931; Schnath, G., Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens, 1939; Karte des
Landes Braunschweig im 18. Jahrhundert, bearb. v. Kleinau, H. u. a., 1956;
Patze, H., Die welfischen Territorien im 14. Jahrhundert, VuF 14, 1971;
Kleinau, H., Überblick über die Gesamtentwicklung des Landes Braunschweig,
Braunschweig. Jb. 53 (1972); Boshof, E., Die Entstehung des Herzogtums
Braunschweig-Lüneburg, (in) Heinrich der Löwe, hg. v. Moormann, D., 1980;
Weitkamp, S., Bibliographie zur braunschweigischen Landesgeschichte, Braunschweigisches
Jb. 67f. (1986f.); Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen, 1987;
Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 70; Brück, A., Die
Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig-Lüneburg vom 6. Oktober 1618,
2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Deutsche Demokratische Republik (Staat). Nach der
Aufteilung des Deutschen Reiches durch die vier alliierten Besatzungsmächte des
zweiten Weltkriegs kam 1945 das Gebiet der früheren Reichsländer Mecklenburg,
Preußen (Brandenburg, Sachsen), Anhalt, Sachsen und Thüringen zwischen
Oder-Neiße und Elbe zur sowjetischen
Besatzungszone (9. 6. 1945 Sowjetische Militäradministration), wobei Berlin
zusätzlich in vier Besatzungszonen aufgeteilt wurde. Schon früh wurde mit der
aus der Vereinigung von Kommunistischer Partei Deutschlands und
Sozialdemokratischer Partei Deutschlands hervorgegangenen Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands (21. 4. 1946) ein entscheidendes politisches
Herrschaftsinstrument zur Bildung eines neuen sozialistischen Staates
geschaffen. Mit der Deutschen Wirtschaftskommission (4. 6. 1947) und dem
Deutschen Volksrat entstanden Vorläufer von Staatsorganen. Am 7. 10. 1949 wurde
vom Deutschen Volksrat als provisorischer Volkskammer die erste Verfassung der
Deutschen Demokratischen Republik (108178 Quadratkilometer, ca. 17 Millionen
Einwohner) geschaffen. Ihr Ziel war die Verwirklichung des Sozialismus. In
diesem Zusammenhang wurde das Privateigentum weitgehend beseitigt. Am 23. Juli
1952 wurden die (inzwischen gebildeten) Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst (str.) und durch 14
Bezirke ersetzt. Ein Aufstand der Bevölkerung wurde am 17. 6. 1953 mit Hilfe
der Sowjetunion gewaltsam niedergeschlagen. Zur Eindämmung der danach
einsetzenden Massenflucht in den Westen wurde am 13. 8. 1961 in Berlin eine
Mauer errichtet. In der Folge schien sich die D. allmählich zu einem weltweit
anerkannten, wirtschaftlich erfolgreichen Staat zu entwickeln. Im Sommer 1989
zeichnete sich unter dem Einfluss der von Michael Gorbatschow in der
Sowjetunion betriebenen Politik der Veränderung eine neue Fluchtbewegung über
das Urlaubsland Ungarn ab. Am 9. 9. 1989 öffnete Ungarn seine Grenze nach
Österreich. Danach kam es zu umfangreichen politischen Demonstrationen in den
großen Städten der Deutschen Demokratischen Republik. Am 18. 10. 1989 trat
Erich Honecker als Staatsratsvorsitzender der Deutschen Demokratischen Republik
zurück. Am 9. 11. 1989 öffnete diese die Grenzen nach Westen. In der am 18. 3.
1990 durchgeführten freien Wahl erhielt die bürgerliche Allianz für Deutschland
48% der Stimmen. Am 18. 5. 1990 vereinbarte die neue Regierung mit der
Bundesrepublik Deutschland eine Währungsunion, Wirtschaftsunion und Sozialunion.
Am 31. 8. 1990 schloss sie einen Einigungsvertrag ab, demzufolge die D. am 3.
10. 1990 der Bundesrepublik Deutschland beitrat und die Einheit Deutschlands
herstellte.
L.: Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, 2. A. 1974;
Bundesrepublik Deutschland – Deutsche Demokratische Republik, hg. v. Hamel, H.,
1977; Brunner, G., Einführung in das Recht der DDR, 2. A. 1979; BRD und DDR,
hg. v. Jesse, E., 1981; Staritz, D., Die Gründung der DDR, 1985; Ortslexikon
Deutsche Demokratische Republik, 1986; Weber, H., Die DDR 1945-1986, 1988;
Weber, H., DDR 1990; Brunner, G., Was bleibt übrig vom DDR – Recht nach der
Wiedervereinigung? JuS 1991, 353; Markovits, I., Die Abwicklung, 1992; Eine
Diktatur vor Gericht, hg. v. Weber, J. u. a., 1995; Hauschild, I., Von der
Sowjetzone zur DDR, 1996; Heitmann, S., Die Revolution in der Spur des Rechts,
1997; Die DDR – eine deutsche Geschichte, hg. v. Brunner, D. u. a., 2011.
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Eichsfeld (Gau [im Quellgebiet der Leine],
Landschaft, Fürstentum). Das zwischen oberer Leine und Harz gelegene E. wird
als Gau nördlich und westlich von Mühlhausen 897 erstmals genannt. Vom 11.
Jahrhundert an gewann das Erzstift Mainz auf der Grundlage der Mission um
Heiligenstadt im Obereichsfeld umfangreiche Güter (Hanstein 1209,
Gleichenstein-Dingelstädt 1294, Bischofstein 1329/1440, Greifenstein 1420,
Scharfenstein 1294, Harburg 1130/1137, Worbis 1342/1375, Bodenstein 1573,
Westernhagen 14. Jahrhundert, Gerode 1124/1431). Das nordwestlich von
Duderstadt gelegene Untereichsfeld war zunächst liudolfingisches Hausgut und
ottonisches Reichsgut, kam im 10. Jahrhundert an das Stift Quedlinburg und fiel
1247 an Braunschweig-Lüneburg. Dessen Linie Grubenhagen verpfändete es
1342/1358 mit Duderstadt und Gieboldehausen, 1434 mit Lindau an das Erzstift
Mainz. 1802/1803 kam das zunächst protestantisch gewordene, am Ende des 16.
Jahrhunderts rekatholisierte E. als Fürstentum an Preußen. Von 1806/1807 bis
1813 war es Teil des Königreiches Westphalen (Harzdepartement). 1813 gelangte
das E. an Preußen, 1815 das Obereichsfeld zur Provinz Sachsen und damit von
1945/1949 bis 1990 zur sowjetischen
Besatzungszone bzw. der Deutschen Demokratischen Republik. Das Untereichsfeld
wurde von Preußen an Hannover abgetreten, kam mit diesem aber 1866 an Preußen
zurück und gehört damit seit 1946 zu Niedersachsen. S. Kurrheinischer
Reichskreis.
L.: Wolff 80; Wallner 699 KurrheinRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 66
(1378) F3; Wolf, J., Politische Geschichte des Eichsfelds 1792, neu bearb. v.
Löffler, K., 1921; Curs, O., Deutschlands Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 6
(Geisleden); Aus der Geschichte der Goldenen Mark, bearb. v. Otto, B., Teil 1
1949; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957,
120 (Ammern, Dachrieden, Diedorf, Geisleden, Görmar, Lengefeld); Polenz, P. v.,
Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 9, II, 58, 61, 62, III, 30; Riese, W.,
Das Eichsfeld. Entwicklungsprobleme einer Landschaft, 1977; Fahlbusch, F. B.,
Eichsfeld, LexMA 3 1986, 1670f.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Estland (Landschaft, Republik). Das von den
finno-ugrischen Esten besiedelte E. am Finnischen und Rigaischen Meerbusen
wurde von 1207 bis 1227 vom Schwertbrüderorden und Dänemark erobert. Der König
von Dänemark verkaufte seinen Anteil 1346 für 19000 Silbermark an den Deutschen
Orden. 1561 suchte die Ritterschaft Schutz vor russischen Einfällen unter der
Herrschaft Schwedens, das 1580 die Rückeroberung begann und 1584 die vier
Landschaften Harrien, Wierland, Jerwen und Wieck (Wiek) zum Herzogtum E.
(Esthen) erhob. 1710 eroberte Russland die Provinz E. 1721 kam E. als Provinz
(Gouvernement) an Russland. Die am 24. 2. 1918 ausgerufene baltische Republik
E. (Gouvernement E. und das von Esten bewohnte Nordlivland) wurde am 6. 8. 1940
der Sowjetunion eingegliedert. Am 16. 11. 1989 verkündete E. seine
Souveränität. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische
Staatsrat die Unabhängigkei Estlands an.
L.: Kraus, H., Grundriss der Geschichte des estnischen Volkes, 1935; Wittram,
R., Baltische Geschichte. Die Ostseelande Livland, Estland, Kurland 1180-1918,
1954; Kaelas, A., Das sowjetisch besetzte
Estland, 1958; Rauch, G. v., Geschichte der baltischen Staaten, 1970; Von den
baltischen Provinzen zu den baltischen Staaten, Beiträge zur
Entstehungsgeschichte der Republiken Estland und Lettland 1918-1920, hg. v.
Hehn, J. v./Rimscha, H. v./Weiss, H., 1977; Blumfeldt, E./Loone, N.,
Bibliotheca Estoniae historica, 1987; Mühlen, H. v. zur, Esten, Estland, LexMA
4 1989, 32ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Gera (Gau [999,] Herren, Herrschaft). G. in
Thüringen wird 995 erstmals als Bezeichnung eines Gaues (terminus Gera)
genannt, den Kaiser Otto III. 999 dem Stift Quedlinburg gab. Vögte des Klosters
wurden vermutlich am Ende des 12. Jahrhunderts die Herren von Weida. Sie
erhoben die Siedlung G. vor 1237 zur Stadt mit dem Recht Magdeburgs. Seit 1238
benannte sich eine ihrer Linien nach G. Diese dehnte ihr Herrschaftsgebiet
durch Heiraten geschickt aus (Schleiz, Mühltroff, Lobenstein, Saalburg).
Infolge des vogtländischen Kriegs stand die Herrschaft G. seit 1358 unter der
Oberhoheit des Hauses Wettin, an welches das Stift Quedlinburg die Vogtei
übertragen und die Herrschaft G. verlehnt hatte. 1425 teilte sich G. in die
Linien G., Schleiz und Lobenstein (seit 1371 Lehen Böhmens), doch wurden die
Güter 1497 wieder vereinigt. 1547 fiel infolge Verzichts Sachsens zugunsten des
Kaisers die Oberhoheit an Böhmen, 1550 bei dem Aussterben der Vögte die
Herrschaft G. an die Burggrafen von Meißen, 1562 an die jüngere Linie des
Hauses Reuß, die 1616 noch Schleiz erhielt und bis 1918 in G. residierte. Seit
1920 gehörte G. zu Thüringen, seit 1945 zur sowjetischen
Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S.
Reuß-Gera.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 b; Urkundenbuch der Vögte von Weida,
Gera und Plauen, bearb. v. Schmidt, B., Bd. 1f. 1885ff.; Kretzschmer, E.,
Geschichte der Stadt Gera und ihrer nächsten Umgebung, Bd. 1 1926; Beiträge zur
Geschichte der Stadt Gera. Festgabe zur 700-Jahrfeier, bearb. v. Auerbach, A.,
1937; Gerisch, P., Gera und Umgebung, 1956; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue
des frühen und hohen Mittelalters, 1957, 122 (Cretzschwitz, Geißen, Groitschen,
Nauendorf, Negis, Röpsen, Roschütz, Söllmnitz); Gera, hg. v. Ebersmann, H.,
1987. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Görlitz (Herzogtum). An der Kreuzung der Straßen
von Stettin nach Frankfurt an der Oder bzw. Prag und von Leipzig nach Breslau
wird 1071 die wendische villa G. an der Neiße anlässlich der Vergabung seitens
des Königs an den Bischof von Meißen erstmals erwähnt. 1126 erscheint eine
Burg, 1210/1220 die Stadt G., die 1259 an Brandenburg (Askanier) kam, 1268 Sitz
eines eigenen Landes wurde und innerhalb der Oberlausitz 1303 Magdeburger Recht
bestätigt erhielt. Von 1319 bis 1329 gehörte G. zum Herzogtum Jauer, danach zu
Böhmen. Von 1377 bis 1396 war G. Residenz des eigenen Herzogtums G. des dritten
Sohnes Kaiser Karls IV. 1635/1648 fiel G. an Sachsen, 1815 an Preußen, 1945 in
die sowjetische Besatzungszone und damit von
1949 bis 1990 in die Deutsche Demokratische Republik, 1990 in der
Bundesrepublik Deutschland an Sachsen.
L.: Wolff 470; Jecht, R., Geschichte der Stadt Görlitz, 1922ff.; Lemper, E.,
Görlitz, 1959, 4. A. 1980; Heyde, W./Piltz, G., Görlitz, 2. A. 1972; Blaschke,
K., Görlitz, LexMA 4 1989, 1560f.; Anders, I./Wolfrum, P., Görlitz, 1998;
Jajesniak-Quast, D./Stoklosa, K., Geteilte Städte an Oder und Neiße, 2000;
Görlitz – Ansichten eines Denkmals, 2000.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Gotha (Herren, Residenz des Landgrafen von
Thüringen). G. in Thüringen gehörte vermutlich zum alten thüringischen, von den
Franken übernommenen Königsgut. 775 (Gothaha) gab es Karl der Große an das
Stift Hersfeld. 1109 erscheinen Herren von G., die Burgmannen der
ludowingischen Landgrafen von Thüringen gewesen sein dürften. 1247 kam G. an
die Markgrafen von Meißen, galt von 1287 bis ins 15. Jahrhundert als Lehen
Mainz´ und fiel 1640 an die ernestinische Linie des Hauses Wettin (Sachsen).
1640 wurde es Residenz des Fürstentums Sachsen-Gotha. Das Gebiet des
Fürstentums umfasste Stadt und Amt Gotha, die Ämter Tenneberg, Reinhardsbrunn,
Georgenthal, Schwarzwald oder Zella, Wachsenburg, Volkenroda und Tonna, die
obere Herrschaft Kranichfeld und den unter gothaischer Oberhoheit stehenden
Teil der Grafschaft Gleichen (1681-1825 Sachsen-Gotha-Altenburg, 1826-1918
Sachsen-Coburg-Gotha). Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1920 kam G.
zu Thüringen und damit von 1945/1949 bis 1990 zur sowjetischen
Besatzungszone bzw. zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Gotha,
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha (Sachsen-Coburg-Gotha)
L.: Wolff 397f.; Beck, A., Geschichte der Stadt Gotha, 1870; Strenge, K.
v./Devrient, E., Stadtrechte von Eisenach, Gotha und Waltershausen, 1909;
Gotha. Das Buch einer deutschen Stadt, hg. v. Schmidt, K., Bd. 1f. 1927ff.;
Schmidt, K., Gotha im heimatkundlichen Schrifttum, 1939; Uhlig, L., Gotha.
Stadt und Umland. Ihr Struktur- und Funktionswandel, Diss. Leipzig 1967;
Steguweit, W., Geschichte der Münzstätte Gotha vom 12. bis zum 19. Jahrhundert,
1987; Raschke, H., Residenzstadt Gotha 1640-1918, 1990; Klinger, A., Der
Gothaer Fürstenstaat, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich,
hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 218.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Jüterbog (Land). J. an der oberen Nuthe wird
vermutlich als Dorf und Burg erstmals 1007 genannt. Es bildete den Mittelpunkt
des zwischen Zauche, Teltow, Baruth und Lausitz gelegenen Landes (1174/1185) J.
(Luckenwalde, J., Jessen und 60 Dörfer). Bis 1635 gehörte J. zum Erzstift
Magdeburg, von 1635 bis 1815 zu Sachsen, dann zu Preußen (Brandenburg) sowie
von 1945 bis 1990 zur sowjetischen
Besatzungszone/Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 401; Brandt, J., Geschichte der Kreisstadt Jüterbog, 1826ff.;
Heffter, C., Urkundliche Chronik der alten Kreisstadt Jüterbog und ihrer
Umgebungen, 1851; Sturtevant, E., Chronik der Stadt Jüterbog, 1936.
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Lettland (Land). Das Gebiet beiderseits der
unteren Düna (Daugava), das bis zum 19. Jahrhundert nur selten als L. und meist
als Livland bezeichnet wurde, wurde (seit dem 9.[?] nachchristlichen
Jahrhundert) von baltischen, möglicherweise schon vor der Zeitenwende ansässig
gewordenen Letten besiedelt (Lettgaller [, Selen, Semgaller]). Im 13.
Jahrhundert kamen sie unter deutschen Einfluss. Die ostseefinnischen Liven
wurden 1206, die Selen 1208, die Kuren 1267 und die Semgaller 1290 unterworfen.
1561 nahm der Ordensmeister des Deutschen Ordens das Gebiet südlich (links) der
Düna (als Herzogtum Kurland und Semgallen) als Lehen Polens, die Gebiete
nördlich (rechts) der Düna kamen (als Provinz) an Polen. Im frühen 17.
Jahrhundert eroberte Schweden etwa zwei Drittel der Provinz Livland, während
das südliche Drittel bis 1795 bei Polen blieb. 1810 wurden Kurland, Livland und
Lettgallen unter Russland vereinigt. Am 18. 11. 1918 bildete sich aus
Südlivland, Kurland und Polnisch-Livland ein unabhängiges L., das am 5. 8. 1940
von der Sowjetunion einverleibt wurde. Am 28. 7. 1989 erklärte sich L. für
souverän. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische
Staatsrat die Unabhängigkeit Lettlands an. S. Deutscher Orden.
L.: Die Letten, 1930; Von den baltischen Provinzen zu den baltischen Staaten.
Beiträge zur Entstehungsgeschichte der Republiken Estland und Lettland
1918-1920, hg. v. Hehn, J. v./Rimscha, H. v./Weiss, H., 1977; Hellmann, M.,
Letten, Lett(en)land, LexMA 5 1991, 1913; Schmidt, H., Geschichte des
Baltikums, 1992; Baltische Länder, hg. v. Pistohlkors, G. v., 1994; Felder, B.,
Unter wechselnden Herren. Lettland im zweiten Weltkrieg, 2008; Jüngerkes, S.,
Deutsche Besatzungsverwaltung in Lettland 1941-1945, 2010.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Litauen (Land). Im 13. Jahrhundert wurden die zu
den Balten zählenden litauischen Stämme (1008 Litwa) an der oberen Memel und
Düna durch Mindaugas (Mindowe, † 1263) zusammengefasst. Großfürst Gedimin
(1316-1340) errichtete ein bis über den Dnjepr ausgedehntes Reich. 1386
vereinigte Großfürst Jaguila (Jogaila) durch Heirat der Erbin Polens (Hedwig)
als König Jagiello L. mit Polen in Personalunion. 1569 kam es zum vollständigen
Zusammenschluss (Realunion), 1772/1793/1795 infolge der Teilungen Polens zum
Übergang Litauens an Russland. 1915 wurde L. vom Deutschen Reich (Deutschland)
besetzt. 1917 gab es Pläne zur Einsetzung eines deutschen Fürsten als König. Am
16. Februar 1918 erlangte L. (mit dem von Litauern bewohnten Teil des
Großfürstentums L.) unter dem Schutz des Deutschen Reiches (Deutschlands)
Unabhängigkeit. Die am 2. 11. 1918 errichtete Republik wurde 1920 von Russland
anerkannt. Im Oktober 1920 annektierte Polen das Gebiet um Wilna. Im Februar
1923 riss L. das Memelgebiet des Deutschen Reichs (Deutschlands) an sich, das
es im März 1939 zurückgab. Zwischen dem 14. 6. und dem 6. 8. 1940 wurde das
1939 um Wilna vergrößerte, von Juli/August 1941 bis 1944/1945 vom Deutschen
Reich (Deutschland) besetzte L. militärisch und politisch der Sowjetunion
eingegliedert. Am 18. 5. 1989 beschloss L. eine Deklaration über seine
staatliche Souveränität. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische Staatsrat (der Sowjetunion) die
Unabhängigkeit Litauens an.
L.: Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Hellmann, M., Grundzüge der Geschichte Litauens, 1966; Hellmann,
M., Das Großfürstentum Litauen bis 1569, (in) Geschichte Russlands 1,2 1989,
718; Hellmann, M., Geschichte Litauens und des litauischen Volkes, 1966, 4. A.
1990, 5. A. 1999; Hellmann, M., Litauen, LexMA 5 1991, 2014; Rowell, S.,
Lithuania Ascending, 1994; Mast, P, Ost- und Westpreußen und die Deutschen in
Litauen, 2000; Niendorf, M., Das Großfürstentum Litauen, 2006. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Magdeburg (Erzstift, Herzogtum, Residenz). An
einem Übergang wichtiger Straßen über die Elbe (Brücke um 1260 nachweisbar)
wird 805 erstmals M. (slaw. Medeburu, Honigheide?, oder zu as. magath und as.
burg) als Burg und Handelsplatz genannt. Nach einer Zerstörung am Beginn des
10. Jahrhunderts wurde M., das 929 im Heiratsgut der Gemahlin Ottos des Großen
erscheint, um 936 durch König Otto den Großen erneuert (937 Königshof, 942
Pfalz bezeugt). 937 stiftete er das 968 in ein Domstift umgewandelte
Moritzkloster, 965 verlieh er das Marktrecht und 968 gründete er das
ungewöhnlich kleine Erzbistum M. (erster Bischof Abt Adalbert von Weißenburg)
als kirchliches Zentrum für die Gebiete östlich der Elbe, zu dem die Bistümer
Brandenburg, Havelberg, Meißen (bis 1399), Merseburg, Posen (bis etwa 1000),
Zeitz(-Naumburg) und Lebus (ab 1420) gehörten. Mit der Einrichtung des
Erzbistums Gnesen im Jahre 1000 wurden die Ausdehnungsmöglichkeiten nach Osten
beseitigt. Unter erzbischöflicher Herrschaft blühte der Ort als wichtiger
Osthandelsplatz rasch auf. 1128 kaufte das Erzstift die Grafschaft
Alsleben/Saale. Unter Erzbischof Wichmann (1152-1192) wurde 1166 die
Reichsabtei Nienburg und durch Kauf das Gut der Pfalzgrafen von Sommerschenburg
(1179) erworben und wurde 1188 Magdeburgs besonderes Recht aufgezeichnet, das
später auf zahlreiche Ostsiedlungen übertragen wurde, für die M. meist auch die
Funktion als Oberhof übernahm. Schon im 12. Jahrhundert begann eine gewisse
Lösung der Stadt vom Stadtherrn (seit ca. 1240 Rat, 1294 faktischer Erwerb des
Schultheißenamtes, jedoch 1331 Huldigungspflicht), die aber nie zur
Reichsstandschaft des um 1400 etwa 30000 Einwohner zählenden Ortes führte. Die
Einführung der Reformation (1524) vertiefte den Gegensatz zwischen Stadt und
Erzbischof, der seine Residenz 1503 nach Halle (bis 1714) verlegt hatte. Am 10.
5. 1631 verbrannte die Stadt bei der Eroberung durch Tilly fast vollständig. Im
schon 1545 beginnenden Kampf um das Erzstift, dessen Herrschaft die Magdeburger
Börde, die Länder Jerichow (zwischen Elbe und Havel bis zum Plauer See) und
Jüterbog sowie die Gegend von Halle umfasste, wurde 1635 die Überlassung
Magdeburgs an Prinz August von Sachsen erreicht, dann aber 1648 der Übergang
Magdeburgs an Brandenburg/Preußen bestimmt, das sich nach dem Tod des letzten
Administrators 1680 gegen Sachsen (Kursachsen) durchsetzte, das als Abfindung
die Ämter Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg erhielt, das letztere aber 1687 an
Brandenburg veräußerte. In Brandenburg war das Erzstift Herzogtum und zählte
zum niedersächsischen Reichskreis. 1807 kam M. mit (1773) 5400
Quadratkilometern (91 Quadratmeilen) und 29 Städten zum Königreich Westphalen
und wurde Sitz des Elbdepartements. 1814 fiel es an Preußen zurück. 1815 wurde
M. Hauptstadt der Provinz Sachsen Preußens und Sitz des Regierungspräsidenten
des Regierungsbezirks M. Seit 1. 7. 1945 gehörte M., das 1945 stark zerstört
und im April 1945 von amerikanischen Truppen eingenommen wurde, zur sowjetischen Besatzungszone bzw. seit 1949 zur
Deutschen Demokratischen Republik. Seit 1952 war es Hauptstadt eines der
Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik, der 1990 wieder im Land
Sachsen-Anhalt aufging. Das Bistum M. wurde 1992/1994 Suffragan von Paderborn.
L.: Wolff 427f.; Zeumer 553 II b 2; Wallner 706 NiedersächsRK 4; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) F2, III 22 (1648) E2, III 38 (1789) D1;
Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 68; Regesta archiepiscopatus
Magdeburgensis, Bd. 1ff. 1876ff.; Opel, J., Die Vereinigung des Herzogtums
Magdeburg mit Kurbrandenburg, 1880; Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, hg. v.
Hertel, G., Bd. 1ff. 1892ff.; Wolter, F., Geschichte der Stadt Magdeburg, 1902;
Kehr, P., Das Erzbistum Magdeburg und die erste Organisation der christlichen
Kirche in Polen, 1920; Brackmann, A., Magdeburg als Hauptstadt des deutschen
Ostens, 1931; Bauermann, J., Umfang und Einteilung der Erzdiözese Magdeburg, Zs.
d. Vereins f. Kirchengesch. der Provinz Sachsen 29 (1933); Urkundenbuch des
Erzstifts Magdeburg, Bd. 1 (937-1192), hg. v. Israel, F./Möllenberg, W., 1937;
Wiebeck, G., Zur Methodik des Kartenvergleichs, 1938, Mitt. d. Reichsamts f.
Landesaufnahme, Sonderheft 16; Rörig, F., Magdeburgs Entstehung und die ältere
Handelsgeschichte, 1952; Schwineköper, B., Die Anfänge Magdeburgs, (in)
Vorträge und Forschungen 4 (1958), 389ff.; Schlesinger, W., Kirchengeschichte
Sachsens im Mittelalter, Bd. 1f. 1962; Fischer, E., Magdeburg zwischen
Spätabsolutismus und Bürgerlicher Revolution, Diss. Halle-Wittenberg 1966;
Claude, D., Geschichte des Erzbistums Magdeburg bis in das 12. Jahrhundert, Bd.
1 1972ff.; Geschichte der Stadt Magdeburg, hg. v. Asmus, H., 1975; Schrader, F.,
Ringen, Untergang und Überleben der katholischen Klöster in den Hochstiften
Magdeburg und Halberstadt von der Reformation bis zum Westfälischen Frieden,
1977; Ebel, F., Magdeburger Recht, Bd. 1f. 1983ff.; Schrader, F., Stadt,
Kloster und Seelsorge, 1988; Kintzinger, M., Magdeburg, LexMA 6 1992, 71; Burg
– Burgstadt – Stadt, 1994; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit,
hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Beumann, H., Theutonum nova
metropolis, 2000; Asmus, H./Wille, M., 1200 Jahre Magdeburg, 2000; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 479,
1, 2, 355. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Mansfeld (Grafen, Grafschaft). Um 1060 (1063)
werden Grafen sichtbar, die sich bald nach der etwa 1075 erbauten, 1229
genannten Burg M. an der Wipper am Ostrand des Harzes nannten und (als
Nachfolger der Wettiner?) zwischen Wipper, Saale und Unstrut (Hassegau bzw.
Hosgau) in Eisleben, Hettstedt, Querfurt sowie Sangerhausen begütert waren. Das
Geschlecht verlor nach einer Niederlage 1115 erheblich an Bedeutung und erlosch
1229 im Mannesstamm. Die Grafschaft kam durch weibliche Erbfolge an die Herren
(Burggrafen) von Querfurt, die sich seit 1262/1264 Grafen von M. nannten, die Güter
erheblich vermehrten (u. a. Kupferbergbau) und 1432 in der Reichsmatrikel
erschienen. Infolge starker Verschuldung wie mehrfacher Teilung seit
1420/1475/1501 (1475 Mansfeld-Vorderort, Mansfeld-Hinterort, hiervon
Mansfeld-Mittelort [bis 1567]) ging die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft
zwischen Selke, Saale und unterer Helme im 15. Jahrhundert verloren. Die
Grafschaft wurde 1484 hinsichtlich des kaiserlichen Bergregals Lehen Sachsens
(Kursachsens) (und hinsichtlich andere Güter Lehen der Bischöfe von Halberstadt
und Magdeburg). 1570/1573 kam M. schuldenhalber unter die Verwaltung Sachsens
und Magdeburgs (bzw. 1680 Brandenburgs bzw. Preußens [1716 aufgehoben]). Als
die letzte der auf Grund der seit 1420/1475 erfolgten Teilungen entstandenen
Linien, die 1600 in den Reichsfürstenstand erhobene, katholische, 1502 von
Mansfeld-Vorderort abgespaltete und seit 1710 allein bestehende Linie
Mansfeld-Bornstedt 1738/1780 erlosch, wurde die 20 Quadratmeilen große, dem
obersächsischen Reichskreis angehörige Grafschaft zwischen Preußen (zwei
Fünftel) und Sachsen (drei Fünftel) geteilt. Der preußische Anteil der
Grafschaft enthielt den Kreis M. mit den Städten M. und Leimbach und den Ämtern
Klostermansfeld (Kloster M.), Unteramt Friedeburg (Unterfriedeburg), Gerbstedt (Gerbstädt),
Großörner, Neu Asseburg (Neuasseburg), Hedersleben, Leimbach, Helmsdorf,
Burgörner, Polleben und Helbra, und den Kreis Schraplau mit den Ämtern
Friedeburg, Helfta, Holzzelle, Schraplau, Bennstedt (Benstedt), Seeburg und
Erdeborn. Der sächsische Anteil umfasste die Städte Eisleben und Hettstedt und
die Ämter Eisleben, Wimmelburg, Bornstedt, Arnstein-Endorf, Walbeck,
Oberwiederstedt, Rammelburg, Leiningen-Morungen, Artern und Voigtstedt
(Bockstedt). Die von der Linie Bornstedt zwischenzeitlich erworbenen böhmischen
Allodialgüter, deretwegen sie als Fürsten von Fondi 1600 den Reichsgrafenstand
erlangt hatten, und der Name gingen über die Erbtochter Maria Isabella an das
österreichische Haus Colloredo (Colloredo-Mansfeld). Der preußische Anteil gehörte
von 1807 bis 1813 zum Königreich Westphalen, kam dann aber wieder an Preußen
zurück. Der sächsische Anteil fiel 1815 ebenfalls an Preußen und wurde der
Provinz Sachsen eingegliedert. 1945 kam M. an die sowjetische
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische
Republik. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 413f.; Wallner 710 ObersächsRK 13 a, b; Großer Historischer Weltatlas
II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H.,
Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die
Territorien des Reichs 6, 78; Krumhaar, K., Die Grafen von Mansfeld und ihre
Besitzungen, 1872; Leers, R., Geschichtskunde der Grafen von Mansfeld,
Mansfelder Bll. 21 (1907); Möllenberg, W., Das Mansfelder Bergrecht und seine
Geschichte, 1914; Hempel, E., Die Stellung der Grafen von Mansfeld zum Reich,
1917; Schmidt, K., Die Grundlagen der Entwicklung des Territoriums der
Grafschaft Mansfeld, 1923, Mansfelder Blätter 36/37 (1930); Brandenburg, E.,
Die Ahnen Augusts des Starken, 1937; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat,
2. A. 1980, 114ff.; Mansfelder Land. Ergebnisse der heimatkundlichen
Bestandsaufnahme, bearb. v. Neuß, E./Zühlke, D., 1982; Blaschke, K., Mansfeld,
LexMA 6 1992, 201; Vötsch, J., Zwischen Reichsfreiheit und Landsässigkeit (in)
Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum, hg. v. Rogge, J. u. a., 2003.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Mecklenburg (Fürsten, Herzogtum, Land, Landesteil).
Das schon in der Mittelsteinzeit besiedelte, naturräumlich nicht stark
ausgegrenzte Gebiet zwischen Pommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein war
bis etwa 500 n. Chr. von Germanen (Langobarden, Sachsen, Semnonen, Angeln)
bewohnt. Um 600 besiedelten die slawischen Abodriten und Liutizen, Kessiner und
Zirzipanen das freigewordene Land. Ihre unter König Karl dem Großen (789ff.)
und König Heinrich I. (928-934) hergestellte Abhängigkeit vom fränkischen bzw.
deutschen Reich war jeweils nur von kürzerer Dauer. Das um 1060 auf der 995
erstmals erwähnten Burg M. (Michelenburg) bei Wismar, die im 10./11.
Jahrhundert Hauptfürstensitz der abodritischen Wenden war, gegründete Bistum M.
ging im Slawenaufstand von 1066 unter. Erst unter Herzog Heinrich dem Löwen
gelang die dauerhafte Eingliederung. Dabei geriet seit 1142 der Westen in die
Hand der Grafen von Ratzeburg und Dannenberg. 1154 wurde das Bistum Ratzeburg,
nach 1160 das Bistum Schwerin gegründet. Heinrich der Löwe besiegte 1160 den im
Osten herrschenden abodritischen Fürsten Niklot aus dem Haus der Nakoniden, das
die Abodriten im 11./12. Jahrhundert geeint hatte. 1167 gab er aber das Gebiet
mit Ausnahme der neugeschaffenen Grafschaft Schwerin (Länder Wittenburg,
Boizenburg) an Niklots Sohn Pribislaw, den Gründer der bis 1918 regierenden
Dynastie, als Lehen Sachsens zurück. Bald nach Heinrichs des Löwen Sturz (1180)
kam das Gebiet bis 1227 unter die Oberherrschaft Dänemarks, unter der das Land
Gadebusch (Gadelsbusch) aus der Grafschaft Ratzeburg M. zugeschlagen wurde
(1203). 1256 wurde M. als Fürstensitz von Wismar abgelöst, doch wurde der
Ortsname Landesname. 1229/1238 teilten die vier Urenkel Pribislaws M. in die
vier Linien Mecklenburg(-Schwerin, das Land um die Wismarbucht und den
Schweriner See), Werle (mit Güstrow, Land Wenden), Rostock und Parchim
(Parchim-Richenberg), die sich ihrerseits weiter verzweigten. Die Fürstentümer
Parchim (1256), Rostock (1314/1323) und Werle (1436) fielen bei ihrem Erlöschen
an M. zurück, das außerdem 1298/1300 durch Heirat Stargard als Lehen
Brandenburgs (mit Lychen und Wesenberg), 1320 Grabow, 1350 Stadt und Land
Fürstenberg, zwischen 1343 und 1358 Schwerin (Verdrängung der Grafen von
Schwerin nach Tecklenburg) und 1372 von den Herzögen von Sachsen Stadt und Land
Dömitz erlangte, 1347 nach Ablösung der Lehnshoheit Sachsen-Lauenburgs und
Brandenburgs Reichsunmittelbarkeit erwarb und am 8.7.1348 von König Karl IV.
zum Herzogtum (Reichslehen) erhoben wurde. Als 1471 die 1352 von
Mecklenburg-Schwerin erneut abgezweigte Linie Stargard ausstarb, lag die
Herrschaft über ganz M., das später zum niedersächsischen Reichskreis zählte,
bei der Hauptlinie Mecklenburg-Schwerin, die 1442 den Markgrafen von
Brandenburg Erbhuldigung leistete und Erbanwartschaft zugestehen musste. Neue
Teilungen (nach der schon 1534 erfolgten tatsächlichen Trennung einer 1503/1520
vereinbarten Samtherrschaft) von 1555 (bis 1610) und 1621 führten zur Bildung
der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin im Westen und Mecklenburg-Güstrow im
Osten, doch blieben die Landstände, die Stadt Rostock und die 1419 gegründete
Universität Rostock, das Hofgericht und - nach Einführung der Reformation - das
Konsistorium gemeinsam. 1610 fiel Mecklenburg-Schwerin an Mecklenburg-Güstrow.
Nach der erneuten Teilung (1621) verloren die Herzöge 1628/1629-1631 ihre
Länder über das Reich an Wallenstein, 1648 Wismar, Poel und Neukloster an
Schweden (bis 1803/1903), erhielten aber andererseits die säkularisierten
Hochstifte Schwerin und Ratzeburg und die Komtureien Mirow
(Mecklenburg-Schwerin) und Nemerow (Mecklenburg-Güstrow). Nach dem Erlöschen
der Güstrower Linie (1695) bildeten sich am 8. 3. 1701 die Linien
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, das im Wesentlichen aus dem
Fürstentum Ratzeburg (ohne Stadt Ratzeburg [ausgenommen die Dominsel]), der
Herrschaft Stargard und den Komtureien Mirow und Nemerow bestand, wobei
Landstände, Landtage und Gerichte gemeinsam blieben. 1755 schloss der Herzog
von Mecklenburg-Schwerin mit den Ständen einen landesgrundgesetzlichen
Vergleich. 1808 traten beide Herzöge dem Rheinbund bei und wurden 1815 zu
Großherzögen erhoben. Mecklenburg-Strelitz erhielt außerdem noch ein Gebiet
(drei Kreise) in der Eifel mit etwa 10000 Einwohnern, das es 1819 an Preußen
verkaufte. Eine am 3. 8. 1849 eingeführte liberale Verfassung wurde auf
Einspruch Mecklenburg-Strelitzs und der Ritterschaft 1850 aufgehoben.
1866/18677 traten beide Großherzogtümer auf preußischen Druck dem Norddeutschen
Bund und 1868 dem Deutschen Zollverein bei. Der Großherzog von
Mecklenburg-Strelitz beging am 29. 2. 1918 Selbstmord, der Großherzog von
Mecklenburg-Schwerin dankte am 14. 11. 1918 für beide Länder ab. Durch die
Verfassung vom 17. 5. 1920 wurde der Freistaat Mecklenburg-Schwerin, durch das
Landesgrundgesetz vom 29. 1. 1919/24. 5. 1923 Mecklenburg-Strelitz
parlamentarisch-demokratische Republik. Zum 1. 1. 1934 wurden beide Länder
durch Gesetz zum Land M. mit Regierungssitz in Schwerin vereinigt. 1937
erfolgte ein Gebietsaustausch, in dem die ratzeburgisch-mecklenburgischen
Enklaven Breitenfelde, Mannhagen und Althorst zu Preußen und die bis dahin
lübeckische Gegend um Schattin zu M. gelangten. 1945 kam M., um Vorpommern
westlich der Oder (mit Rügen, aber ohne Stettin) vergrößert, jedoch um ein der
Stadt Ratzeburg nach Osten hin vorgelagertes Gebiet um Ziethen, Bäk und Mechow
(britische Besatzungszone) verkleinert, zur sowjetischen
Besatzungszone (22938 Quadratkilometer, 2,109 Millionen Einwohner). Es erhielt
am 16. 1. 1947 eine neue Verfassung. 1949 wurde M. ein Land der Deutschen
Demokratischen Republik. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 wurde das Land aufgelöst
(str.) und zusammen mit Teilen Brandenburgs (Uckermark, Westprignitz) auf die
Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg aufgeteilt, zum 3.10.1990 aber als
Mecklenburg-Vorpommern wiederhergestellt (Hauptstadt Schwerin), wobei 8 Gemeinden
des Amtes Neuhaus 1990 den Landkreis Hagenow verließen, um sich in
Niedersachsen eingliedern zu lassen.
L.: Wolff 441; Wallner 706 NiedersächsRK 2; Die Territorien des Reichs 2, 166;
Mecklenburger Urkundenbuch, Bd. 1ff. 1863ff.; Strecker, W./Cordshagen, C.,
Mecklenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Böhlau, H.,
Mecklenburgisches Landrecht, Bd. 1ff. 1871ff.; Büsing, O., Staatsrecht der
Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, 1884; Buchka, G.
v., Landesprivatrecht der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Strelitz, 1905; Sachsse, H., Die landständische Verfassung
Mecklenburgs, 1907; Witte, H., Mecklenburgische Geschichte, Bd. 1f. 1909ff.;
Vitense, O., Geschichte von Mecklenburg, 1920; Krause, H., System der
landständischen Verfassung Mecklenburgs in der ersten Hälfte des 16.
Jahrhunderts, 1927; Endler, E., Geschichte von Mecklenburg-Strelitz 1701-1933,
1935; Schmaltz, K., Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. 1ff. 1935ff.; Engel,
F./Schmidt, R., Historischer Atlas von Mecklenburg, 1935ff.; Heeß, W.,
Geschichtliche Bibliographie von Mecklenburg, Bd. 1ff. 1944; Engel, F.,
Erläuterungen zur historischen Siedlungsformenkarte Mecklenburg und Pommern,
1953; Hofer, E., Die Beziehungen Mecklenburgs zu Kaiser und Reich (1620-1683),
1956; Steinmann, P., Bauer und Ritter in Mecklenburg, 1960; Hamann, M., Das
staatliche Werden Mecklenburgs, 1962; Hamann, M., Mecklenburgische Geschichte.
Von den Anfängen bis zur Landständischen Union von 1523, 1968; Pagel, K., Mecklenburg.
Biographie eines deutschen Landes, 1969; Geschichte der Universität Rostock
1419-1969, hg. v. Heitz, G., Bd. 1f. 1969; Wieden, H. bei der, Grundriss zur
deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, B XIII (Mecklenburg), 1976;
Petersohn, J., Der südliche Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel des
Reichs, Polens und Dänemarks vom 10. bis 13. Jahrhundert, 1979; Beiträge zur
pommerischen und mecklenburgischen Geschichte, hg. v. Schmidt, R., 1981;
Wieden, H. bei der, Mecklenburg, LexMA 6 1992, 439; 1000 Jahre Mecklenburg,
1995; Ein Jahrtausend Mecklenburg und Vorpommern, 1995; Handbuch der
historischen Stätten, Bd. 12 Mecklenburg-Vorpommern, 1995; Schlinker, S.,
Fürstenamt und Rezeption, 1999, 140; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 166, 844;
Die früh- und hochmittelalterliche Siedlungsentwicklung im nördlichen
Mecklenburg im Lichte der Ortsnamen, hg. v. Foster, E. u. a., 2007; .Buddrus,
M. u. a., Landesregierungen und Minister in Mecklenburg 1871-1952, 2012;
Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert,
hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 153ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Merseburg (Hochstift, Herzogtum, Residenz). Schon
in karolingischer Zeit (um 850) war die Burg M. (slaw. Mesibor, Mittenwalde)
auf einem Hügel westlich der Saale Sitz von Grafen (von M.). Sie fiel durch die
Gemahlin (Hatheburg) König Heinrichs I. an die Liudolfinger. Neben der von
Heinrich I. errichteten Pfalz gründete Kaiser Otto der Große (962/968) unter
Auslösung aus der Diözese von Halberstadt das Bistum M. (erster Bischof Boso
von Sankt Emmeram in Regensburg), das zur Erzdiözese Magdeburg gehörte.
Bekanntester Bischof des von 981 bis 1004 aufgelösten, ziemlich kleinen Bistums
(Landschaft Chutizi zwischen Saale und Mulde mit einem schmalen Streifen
östlich der Mulde) war Thietmar von M. (1008-1018). Die weltliche Herrschaft
beschränkte sich auf die Stadt M. mit ihrer unmittelbaren Umgebung, ein 974 von
Kaiser Otto II. erhaltenes großes Waldgebiet zwischen Saale und Mulde
(Schkeuditz, Lützen) und die Lehnshoheit über Leipzig. Nach der seit 1523
eindringenden Reformation brachte das Haus Wettin (Sachsen, Albertiner) als
Administrator ab 1545/1561 das zum obersächsischen Reichskreis gehörige
Stiftsgebiet, das die Ämter M., Lützen mit Zwenkau, Schkeuditz und Lauchstädt
(Lauchstedt) umfasste, in seine Gewalt. Dies wurde 1635/1648 anerkannt. Von
1657 bis 1731 bestand eine wettinische Nebenlinie der Herzöge von
Sachsen-Merseburg, bis 1815 eine besondere Verwaltung. 1815 kam das Gebiet ganz
überwiegend zu Preußen, 1945 zur sowjetischen
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen
Republik. S. Sachsen-Merseburg.
L.: Wolff 380f.; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 66
(1378) G3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Württemberg, (in)
Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg,
hg. v. Kehr, P., Teil 1 (bis 1357), 1899; Bönhoff, L., Das Bistum Merseburg,
seine Diözesangrenzen und seine Archidiakonate, Neues Archiv f. Sächsische
Geschichte 32 (1911); Heckel, J., Die evangelischen Dom- und Kollegiatstifte
Preußens, insbesondere Brandenburg, Merseburg, Zeitz, 1924; Holtzmann, R., Die
Aufhebung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg, Sachsen und Anhalt 2
(1926); Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens, Bd. 1f. 1962; Streich, B.,
Die Bistümer Merseburg, Naumburg und Meißen zwischen Reichsstandschaft und
Landsässigkeit, (in) Mitteldeutsche Bistümer im Spätmittelalter, 1988; Gemeinde
auf dem Weg durch die Zeit, hg. v. Steenhoff, T., 1989; Blaschke, K., Die
Christianisierung des Landes östlich des Saale, Jb. f. dt. Kirchengeschichte 17
(1989/90), 63ff.; Blaschke, K., Merseburg, LexMA 6 1992, 546; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 564,
1, 2378. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Mühlhausen (Reichsstadt). Das (775 anlässlich der
Übertragung eines Zehnten an Hersfeld oder) 967 erstmals erwähnte M.
(Molinhusen) an der Unstrut in Thüringen (war seit karolingischer Zeit?)
Mittelpunkt eines fränkischen Reichsgutes mit franci homines. Die zugehörige
Pfalz wurde von den Kaisern und Königen des 10. und 11. Jahrhunderts häufig
besucht. Bei ihr entwickelte sich eine Siedlung, die schon 974 hervorgehoben
wurde. 1188 wurde M. civitas imperatoris, 1206 civitas regia und um 1220 des
richis stad genannt. Um 1225 wurde ihr Recht im Mühlhäuser Reichsrechtsbuch
aufgezeichnet. 1231/1337 wurde die Gerichtsbarkeit des Reichsburggrafen von der
Stadt erworben. 1256 trat die Stadt dem rheinischen Städtebund bei. Vor 1290
wurde die kaiserliche Burg zerstört. Ab 1311 wurden Statuten aufgezeichnet.
1336 wurde das Reichsschultheißenamt erlangt. Seit 1348 galt M. als freie
Reichsstadt., Bis 1370 gewann M. ein Herrschaftsgebiet mit 19 Dörfern sowie
etwa 220 Quadratkilometern. 1418 trat die Stadt der Hanse bei. Bis 1450 wuchs
die Stadt auf rund 8000 Einwohner. 1483 wurde M. Schutzstadt des Hauses Wettin.
Zwischen dem Bauernkrieg (1524/1525) und 1548 ging die Reichsfreiheit als Folge
des Wirkens Thomas Müntzers (1524) vorübergehend verloren zugunsten eines
jährlich wechselnden Regiments durch Sachsen und Hessen. 1542 wurde die Stadt
gewaltsam reformiert. 1710 wurde das zum niedersächsischen Reichskreis zählende
M. Schutzstadt Braunschweig-Lüneburgs (Hannovers). 1802/1803 fiel es mit 4
Quadratmeilen Gebiet und 9000 Einwohnern an Preußen (1807-1813 Teil des
Harzdepartements des Königreiches Westphalen). 1815 wurde M. der preußischen
Provinz Sachsen angeschlossen. Am 1. 7. 1944 wurde der Reichsstatthalter in
Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten
in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. Mit
Thüringen kam M. 1945 zur sowjetischen
Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S.
Thüringen.
L.: Wolff 457f.; Zeumer 554 III a 10; Wallner 707 NiedersächsRK 22; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, II 78 (1450) G3, III 22 (1648) E3, III
38 (1789) D2; Herquet, K., Urkundenbuch der ehemaligen Freien Reichsstadt
Mühlhausen, 1874; Jordan, R., Chronik der Stadt Mühlhausen, Bd. 1ff. 1900ff.;
Jordan, R., Der Übergang der Reichsstadt Mühlhausen an das Königreich Preußen
1802, 1902; Steinert, R., Das Territorium der Reichsstadt Mühlhausen in
Thüringen, 1910; Weißenborn, F., Mühlhausen in Thüringen und das Reich, 1911;
Bemmann, R., Die Stadt Mühlhausen im späteren Mittelalter, 1915; Das Mühlhäuser
Reichsrechtsbuch, hg. v. Meyer, H., 3. A. 1936; Günther, G., Mühlhausen in
Thüringen. 1200 Jahre Geschichte der Thomas-Müntzer-Stadt, 1975; Günther,
G./Korf, W., Mühlhausen Thomas-Müntzer-Stadt, 1986; Gockel, M., Mühlhausen oder
Mölsen, Mühlhauser Beiträge 11 (1988), 26; Blaschke, K., Mühlhausen, LexMA 6
1992, 891; Lau, T., Bürgerunruhen und Bürgerprozesse, 1999; Die Statuten der
Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen, bearb. v. Weber, W., 2003.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Neuhaus (Amt). Das über das Herzogtum
Braunschweig-Lüneburg und das spätere Königreich Hannover und damit Preußen
(1866) 1945 mit 6500 Einwohnern von der britischen Besatzungszone im Zuge einer
Grenzbegradigung an die sowjetische
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische
Republik gelangte, 229 Quadratkilometer große Gebiet (Neu Wendischthun
[Neuwindischthun], Sückau, Niendorf, Viehle, Sumte, Haar, Darchau, Vockfey,
Stapel, Zeetze [Zetze], Laave, Kaarßen, Tripkau, Wehningen, Wilkenstorf) kam am
1. 7. 1993 von Mecklenburg-Vorpommern an Niedersachsen zurück.
L.: Wolff 450.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Niedersachsen (Land, Bundesland). Der Name N., der
1354 erstmals bezeugt ist, stellte das Gebiet in Gegensatz zum oberen Sachsen
um Lauenburg und Wittenberg. Bereits 1512 fand er im niedersächsischen
Reichskreis Verwendung, doch gewann er größere Bedeutung erst nach der Annexion
Hannovers durch Preußen (1866). Die 1945 unter britische Besatzung gelangten
Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie das am 23. 8. 1946
aus einer Provinz wiedererrichtete Land Hannover Preußens wurden durch
Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung vom 1. 11. 1946 zum Land N.
zusammengefasst. Hinzu kamen am 1. 1. 1947 Teile des Landgebiets Bremens.
Verfassungsgrundlage war zunächst das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der
Landesgewalt vom 11. 2. 1947, danach die Verfassung vom 13. 4. 1951. Mit 47412
(2006 rund 47625) Quadratkilometern ist N. das zweitgrößte Land der
Bundesrepublik Deutschland. Die Zahl seiner Einwohner betrug 1969 7100400 (1985
7204000, 2005 7993946). Am 1. 7. 1993 wechselten 8 Gemeinden um (Amt) Neuhaus
(Neu Wendischthun [Neuwindischthun], Sückau, Niendorf, Viehle, Sumte, Haar,
Darchau, Vockfey, Stapel, Zeetze [Zetze], Laave, Kaarßen, Tripkau, Wehningen,
Wilkenstorf mit rund 6200 Bewohnern), die 1945 durch Beschluss der britischen
Besatzungsbehörden von Preußen (Hannover) abgetrennt und der sowjetischen Besatzungszone zugeteilt wurden, von
Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen.
L.: Schnath, G./Lübbing, H./Engel, F., Niedersachsen, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Keyser, E./Stoob, H. (Hg.), Deutsches Städtebuch, Bd.
3 Teilband 1 1952; Schnath, G., Niedersachsen und Hannover, 4. A. 1964;
Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens, hg. v. Schnath, G., 1939;
Geschichtliches Ortsverzeichnis von Niedersachsen, Bd. 1ff. 1964ff. (Bremen,
Braunschweig, Osnabrück, Hoya und Diepholz, Gifhorn, Peine, Schaumburg);
Schnath, G., Streifzüge durch Niedersachsens Vergangenheit, 1968; Schnath, G.,
Ausgewählte Beiträge zur Landesgeschichte Niedersachsens, 1968; Niedersachsen.
Territorien, Verwaltungseinheiten, geschichtliche Landschaften, hg. v. Haase,
C., 1971; Schnath, G. u. a., Geschichte des Landes Niedersachsen, 6. A. 1994
(aus: Geschichte der deutschen Länder); Geschichte Niedersachsens, hg. v.
Patze, H., Bd. 1f. 1977ff.; Oberschelp, R., Niedersachsen 1760-1820, 1982;
Katalog zur Landesausstellung Niedersachsen 1985, 1985; Streich, G., Klöster,
Stifte und Kommenden in Niedersachsen vor der Reformation, 1986; Kaemling, W.,
Atlas zur Geschichte Niedersachsens, 1987; Pischke, G., Geschichtlicher
Handatlas von Niedersachsen, 1989; Krumwiede, H., Kirchengeschichte
Niedersachsens, 1995; Casemir, C./Ohainski, U., Niedersächsische Orte bis zum
Ende des ersten Jahrtausends, 1995; Geschichte Niedersachsens, hg. v. Hucker,
B. u. a., Bd. 1ff. 1997ff.; Übergang und Neubeginn, hg. v. Merker, O., 1997;
Niedersächsische Juristen, hg. v. Rückert, J. u. a., 2003; Handbuch der
niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, hg. v. Wieden, B. bei der,
Bd. 1f. 2004ff.; Hundertmal Niedersachsen, hg. v. Otte, H u. a., 2011; Die
Kabinettsprotokolle der hannoverschen und der niedersächsischen Landesregierung
1946-1951, bearb. v. Nentwig, T., 2012; Flurnamensammlung und
Flurnamenforschung in Niedersachsen, 2011; .Niedersächsisches Klosterbuch, hg.
v. Dolle, J., Teil 1ff. 2012; Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher
Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 215ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Nordhausen (Reichsstadt). Bei einer um 910 an
wichtigen Straßenkreuzungen errichteten Burg erscheint 927 erstmals der Ort N.
als Gut König Heinrichs I., der dieses 929 seiner Frau Mathilde als Wittum gab.
961 gründete sie in N. ein Kanonissenstift, dem der Ort gehörte. 972 gab König
Otto II. N. als Mitgift seiner Gemahlin Theophanu. 1220 löste Kaiser Friedrich
II. N. aus der Abhängigkeit des in ein Domstift umgewandelten Stiftes. 1277
wurde der Reichsvogt vertrieben und die Reichsburg zerstört. König Rudolf von
Habsburg stärkte gleichwohl 1290 die Stellung der Bürger. Von 1312 bis 1594
waren die Grafen von Hohnstein, danach das Haus Wettin, seit 1697 Brandenburg
Reichsvogt. 1524 wurde die Reformation eingeführt. Von 1703 bis 1714 besetzte
Brandenburg N. 1716 gewann die zum niedersächsischen Reichskreis zählende Stadt
das Amt des Reichsvogtes und Reichsschultheißen gegen 50000 Taler für sich.
1802 kam N. an Preußen, wurde von 1807 bis 1813 dem Harzdepartement des
Königreichs Westphalen eingefügt und 1815 der Provinz Sachsen Preußens
eingegliedert. Am 1. 7. 1944 wurde der Reichsstatthalter in Thüringen mit der
Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen
Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. Mit Thüringen kam N. 1945
zur sowjetischen Besatzungszone und fiel damit
von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik. S. Thüringen
L.: Wolff 458; Zeumer 554 III a 11; Wallner 707 NiedersächsRK 26; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3; Silberlath, H.,
Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen, 1927; Das tausendjährige
Nordhausen, hg. v. Magistrat, Bd. 1f. 1927; Döring, O., Nordhausen, 1929;
Heineck, H., Chronik der Stadt Nordhausen, 1930; Nordhausener Urkundenbuch,
bearb. v. Lücke, G./Meissner, G., Bd. 1f. 1936ff.; Silberborth, H., Preußen und
Hannover im Kampf um die freie Reichsstadt Nordhausen, 1936; Blaschke, K.,
Nordhausen, LexMA 6 1993, 1236.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Plauen (Herrschaft). An dem Übergang alter
Straßen über die Weiße Elster entstand neben einer slawischen Siedlung Plawe
(Ort der Überschwemmung) gegen 1220 die Stadt P. sowie eine 1222/1224 bezeugte
Burg der Grafen von Everstein. Nach P. nannte sich dann bald eine Linie der
Herren bzw. Vögte von Weida (Reuß), die sich 1306 in die Linien P. und
Plauen-Greiz teilte. 1466 fielen Stadt und Herrschaft P. an das Haus Wettin (Markgrafen
von Meißen, Herzöge von Sachsen-Wittenberg). 1572 erlosch die Linie der Vögte
von P. Über Sachsen kam P. 1945 an die sowjetische
Besatzungszone und von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 380; (Zeumer 552ff. II b 60, 22;) Bachmann, W., Das alte Plauen,
1954; Plauen. Ein kleines Stadtbuch, 1963.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Regenstein, Reinstein, Rheinstein (Grafen). Nach
der Burg R. bei Blankenburg im Harzvorland nannten sich seit dem Ende des 12.
Jahrhunderts Grafen von R., welche die Burg von dem mit ihnen verwandten Lothar
von Süpplingenburg erhalten hatten und nach dem Sturz Herzog Heinrichs des
Löwen (1180) ihre Güter mehrten. 1599 fiel die Burg an das Hochstift
Halberstadt. 1648/1662 kam sie an Brandenburg/Preußen. Am Ende des 18.
Jahrhunderts zählte die Grafschaft zum niedersächsischen Reichskreis und zum
westfälischen Reichsgrafenkollegium. Das mit dem Fürstentum Halberstadt
zusammen 31 Quadratmeilen umfassende Gebiet um R. bildete bis 1945 eine Exklave
Preußens (Provinz Sachsen) im Kreis Blankenburg Braunschweigs. 1945 kam es in
Sachsen-Anhalt zur sowjetischen Besatzungszone
und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 440; Arndt 219; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in)
Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Stolberg, F., Befestigungsanlagen im
und am Harz, 1968; Fenske, L./Schwarz, U., Das Lehnsverzeichnis Graf Heinrichs
I., 1990; Casemir, K./Ohainski, U., Das Territorium der Wolfenbütteler Herzöge
um 1616, 1996.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Reuß (Grafen, Fürstentum, Herrschaft). Die
einst zu Thüringen zuzuordnenden reichsministerialischen Herren von Weida, die
von einem bei Mühlhausen ansässigen Geschlecht abstammten, um 1180 mit der
Verwaltung von Reichsgütern an der Elster betraut wurden und vermutlich schon
vor 1193, jedenfalls nachweislich seit 1209 den Titel Vogt (advocatus) führten,
der die Benennung ihres Herrschaftsgebiets als Vogtland (mit Weida, Plauen,
Voigtsberg [Vogtsberg], Ziegenrück, Triptis, Auma, Hof, Ronneburg u. a.)
begründete, spalteten sich 1244 in die Vögte von Weida (bis 1531/1535), die
Vögte von Gera (1550 erloschen) und die Vögte von Plauen. Die Vögte von Plauen
teilten sich 1306 in die Linien Plauen und Reuß von Plauen. Die ältere Linie
der Vögte von Plauen, die von 1426 bis 1439 als Lehen die Burggrafschaft Meißen
und damit die Reichsfürstenwürde erhielt und den Titel auch nach dem Verlust
der Burggrafschaft Meißen fortführte, erlosch 1572. Die jüngere Linie der Vögte
von Plauen wurde von dem 1292/1294 verstorbenen Henricus Ruthenus, deutsch
Heinrich R., der eine Enkelin König Daniels von Galizien in Russland geheiratet
hatte und sich deswegen R. nannte, begründet. Sie erwarb unter anderem 1451
Oberkranichfeld und 1492 Zeulenroda. Insgesamt gehörten ihr Güter im Umfang von
21 Quadratmeilen, die aus einem südlichen, bei weitem größeren und einem
nördlichen, kleineren Teil bestanden. 1535 wurde die Reformation durchgeführt.
Die Linie teilte sich nach dem Verlust aller böhmischen und wettinischen Lehen
1535/1564 in eine ältere Linie Reuß-Untergreiz (mit der Hälfte von Greiz und
den Ämtern Untergreiz und Burgk [Burg]), eine mittlere, 1616 ausgestorbene
Linie Reuß-Obergreiz und eine jüngere Linie Reuß-Gera. 1572 fielen die Güter
der älteren Linie der Vögte von Plauen an. 1616 wurden Untergreiz und Obergreiz
vereint, woraus Reuß-Greiz entstand. Seit 1668 führten die R. die Bezeichnung
der Heinriche mit römischen Nummern ein. Reuß-Greiz und Reuß-Gera wurden 1673
in den Grafenstand (wetterauische Reichsgrafen) erhoben und 1778 (Reuß-Greiz)
bzw. 1790 (Reuß-Lobenstein) bzw. 1806 (Reuß-Schleiz) gefürstet. Reuß-Greiz
unterteilte sich weiter in Reuß-Greiz (Obergreiz und Untergreiz), Reuß-Burgk
(Reuß-Burg) und Reuß-Dölau und Rothenthal, doch fielen die Güter später wieder
an den sich seit 1616 Reuß-Greiz nennenden ursprünglichen Zweig Untergreiz
(1768). Reuß-Gera spaltete sich in Reuß-Gera (mit Gera, Langenberg
[Längenberg], 78 Dörfern sowie dem Amt Saalburg) (bis 1802), (Reuß-Saalburg),
Reuß-Schleiz (mit Schleiz, Tanna und Reichenfels), Reuß-Köstritz (mit
Reichenfels) sowie Reuß-Lobenstein, das 1678 weiter zerfiel in Reuß-Hirschberg
(bis 1711), Reuß-Lobenstein (mit Lobenstein und Hirschberg) (bis 1824) und
Reuß-Ebersdorf (mit Ebersdorf) (bis 1853). Als Reuß-Gera 1802 erlosch, fielen
die Güter zur einen Hälfte an Reuß-Schleiz, zur anderen Hälfte an
Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf, doch gelangten sie später überwiegend an
Reuß-Schleiz. 1807 traten alle reußischen Linien dem Rheinbund bei. Reuß-Greiz
(bzw. Reuß-Untergreiz) (R. ältere Linie) schloss sich nach dem Untergang des
Deutschen Bundes 1866 dem Norddeutschen Bund an, erhielt 1867 eine Verfassung
und trat 1871 dem Deutschen Reich bei. Reuß-Schleiz und Reuß-Ebersdorf, das
1824 beim Erlöschen von Reuß-Lobenstein dieses beerbte, vereinigten sich nach
Abdankung des Fürsten von Reuß-Ebersdorf bzw. Reuß-Lobenstein am 1. 10. 1848 zu
Reuß jüngere Linie mit der Hauptstadt Gera. Dieses Fürstentum erhielt 1849 eine
1852 revidierte Verfassung und schloss sich 1866 Preußen an. 1902 übernahm Reuß
jüngere Linie die Vormundschaft über Reuß ältere Linie, das 1927 überhaupt
ausstarb. Am 10. 11. 1918 dankte Heinrich XXVII. von R. (R. jüngere Linie, seit
1930 R.) ab. Zusammen zählten die beiden verbleibenden Fürstentümer (317
Quadratkilometer, 827 Quadratkilometer) 212000 Einwohner. Am 4. 4. 1919 wurde
die Verwaltungsgemeinschaft beider Territorien zu einem Volksstaat
zusammengefasst, der am 30. 4./1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging. Das Land
Thüringen kam 1945 zur sowjetischen
Besatzungszone und damit 1949 zur Deutschen Demokratischen Republik. 1952 wurde
es aufgelöst (str.), 1990 aber wieder begründet.
L.: Wolff 417ff.; Zeumer 553 II b 60, 22; Großer Historischer Weltatlas III 22
(1648) E3, III 38 (1789) D2; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f.
1923ff.; Flach, W., Die Urkunden der Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur
Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930; Pasold, A., Geschichte der reußischen
Landesteilungen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Einführung der
Primogenitur im Jahre 1690, 1934; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H. u. a.,
Bd. 2,1 1974; Querfeld, W., Forschungen zur Geschichte des ehemaligen
Reußenlandes, FS H. Eberhardt, 1993, 93.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Rostock (Fürstentum, Residenz des Fürsten). Um
1160 (1161) wurde eine wendische Burg und Siedlung R. (Roztoc,
Auseinanderfließen) auf dem rechten Ufer der Warnow durch Waldemar I. von
Dänemark zerstört. Gegenüber entstand auf dem linken Ufer um 1200 eine deutsche
Kaufleutesiedlung, die den Namen fortführte und 1218 von Heinrich Borwin I.
lübisches Recht erhielt. Sie war seit der Erbteilung Mecklenburgs von 1229 Sitz
des Fürstentums R. Nach 1300 geriet sie unter die Hoheit Dänemarks, musste aber
1314/1323 an Mecklenburg zurückgegeben werden. Durch den Seehandel blühte die
Stadt R. rasch auf und erhielt 1419 die erste Universität Norddeutschlands mit
zwölf Professoren in vier Fakultäten, blieb aber immer unter der
Landesherrschaft der Herzöge von Mecklenburg bzw. Mecklenburg-Schwerin, unter
der R. zum niedersächsischen Reichskreis zählte, kam in Mecklenburg 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 442f.; Wallner 706 NiedersächsRK 2, 5; Die Territorien des Reichs 6,
114; Koppmann, K., Geschichte der Stadt Rostock, 1887; Frankenberg, E.,
Rostock, 1935; Sedlmaier, R., Rostock, 2. A. 1943; Lachs, J./Raif, F., Rostock,
2. A. 1967; Das älteste Rostocker Stadtbuch, hg. v. Thierfelder, H., 1967;
Olechnowitz, K., Rostock, von der Stadtrechtsbestätigung 1218 bis 1848/49,
1968; Kretschmann, P., Universität Rostock 1969; Geschichte der Universität
Rostock 1419-1969, Festschrift, hg. v. Heidorn, G. u. a., Bd. 1f. 1969;
Schultz, H./Witt, H./Kleinpeter, O., Rostock, 1980; 777 Jahre Rostock, hg. v.
Pelc, O., 1995; Hergemöller, P., Rostock, LexMA 7 1995, 1046f.; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2,
495; Pluns, M., Die Universität Rostock 1418-1563, 2007. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen (Herzogtum, [Kurfürstentum,] Königreich,
Land, Freistaat). Bei den wohl für das Gebiet nördlich der unteren Elbe um 150
n. Chr. erstmals erwähnten, danach sich nach Südosten und gemeinsam mit den Angeln
auch nach Westen (Britannien) ausbreitenden, von (König) Karl dem Großen
(772-804) unterworfenen westgermanischen S. (germ. *sahsaz, Schwert, Messer) in
Nordalbingien, Westfalen, Engern und Ostfalen gewannen im 9. Jahrhundert die
zwischen Harz und Weser begüterten Liudolfinger (Liudolf † 868) die Stellung
eines Stammesherzogs der Sachsen. Nach der Wahl der Liudolfinger zum
sächsischen Königshaus des Reiches (919, Heinrich I., 936ff. Otto I., Otto II.,
Otto III., Heinrich II.) wurden 966 die Billunger (Hermann Billung † 973) mit
der Wahrnehmung des von der Elbe-Saale bis zum Rhein reichenden sächsischen
Herzogtums betraut, doch beherrschten sie nur die nördlichen Teile des
Herzogtums wirklich. Im südlichen Teil des Herzogtums richtete Otto I. die Pfalzgrafschaft
S. ein, die 1088 bei den Grafen von Sommerschenburg und 1180 bei den Landgrafen
von Thüringen lag und auch später häufig den Inhaber wechselte, bis sie 1356
zum Zubehör des Herzogtums S. bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der Billunger
1106 kam das Herzogtum nicht an die askanischen bzw. welfischen Schwiegersöhne
sondern an Lothar von Süpplingenburg, dessen Macht auf dem ihm angefallenen
Erbe der Brunonen und Ottos von Northeim († 1083) beruhte, 1137 aber an die
Askanier und 1142 an Lothars Schwiegersohn Heinrich den Stolzen aus dem Hause
der Welfen, neben denen jedoch vor allem der Erzbischof von Magdeburg und die
Askanier eigene Herrschaftsbereiche ausbauten. Der Welfe Heinrich der Löwe
erweiterte Sachsen um Mecklenburg und das westliche Pommern. Mit seinem Sturz
1180 endete das alte Herzogtum der Sachsen. An seine Stelle trat neben dem
Herzogtum (Engern und) Westfalen der Erzbischöfe von Köln, dem Herzogtum
Braunschweig-Lüneburg (1235) der Welfen zwischen Elbe und Weser sowie den
Hochstiften Münster und Osnabrück und mehreren Grafschaften (Oldenburg, Hoya,
Diepholz, Schaumburg, Bentheim u. a.) im Westen das um diese Gebiete
verkleinerte, aus nicht zusammenhängenden Gebieten bestehende neue Herzogtum S.
der Askanier (Bernhard von Anhalt) in Ostsachsen (Ostfalen). Dieses gründete
sich auf das Land Hadeln zwischen Unterweser und Unterelbe, auf einst
billungisches Gebiet an der Unterelbe (Lauenburg) und Gebiete um Neuhaus sowie
altes askanisches Gut um Wittenberg an der mittleren Elbe. 1260/1296 teilte
sich dieses verbleibende Herzogtum S., das 1227 die Grafschaft Ratzeburg
erworben hatte, in die Linien Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg. Das
Herzogtum Sachsen-Wittenberg erlangte 1356 durch die Goldene Bulle die
sächsische Kurwürde. Nach dem Aussterben der Herzöge von Sachsen-Wittenberg
fielen Land, Herzogstitel und Kurwürde 1422/1423 für ihre Hilfe im Kampf gegen
die Hussiten als Lehen an die in der Markgrafschaft Meißen seit 1089/1125
herrschenden Markgrafen von Meißen (Haus Wettin), die 1247 schon die
Landgrafschaft Thüringen erlangt hatten. Damit wurde der Name S. auf die
wettinischen Gebiete (Meißen, Lausitz, Thüringen) übertragen (Obersachsen im
Gegensatz zu dem seitdem als Niedersachsen bezeichneten, ursprünglichen
sächsischen Stammesgebiet). 1423 wurde die Herrschaft Stollberg im Erzgebirge
gewonnen, 1427 die Herrschaft Weida in Thüringen. 1443 und 1451 wurden die
Herrschaften Hohnstein und Wildenstein gekauft. 1439 erwarb S. im
meißnisch-thüringischen Raum die Burggrafschaft Meißen, 1466 von den Grafen von
Reuß die Herrschaft Plauen und damit den Kern des Vogtlandes. Mit dem Kauf von
Finsterwalde 1425, Senftenberg 1448, Beeskow, Storkow 1477 (Wiederkauf) und
Sagan 1472 drang S. nach Osten vor. Von 1440 bis 1445 und von 1482 bis 1485
wurden die zwischenzeitlich entstandenen Teilherrschaften wieder
zusammengeführt. 1485 kam es zur Teilung in die ernestinische Linie und die
albertinische Linie, die nicht mehr rückgängig gemacht wurde. Kurfürst Ernst
(Ernestiner) erhielt das Kurland S. (Sachsen-Wittenberg), kleine Teile der Mark
Meißen und des Osterlandes und Pleißenlandes (Eilenburg, Grimma, Borna,
Leisnig, Altenburg, Zwickau, Plauen, Schwarzenberg), den größten Teil
Thüringens (Weimar, Gotha, Eisenach) und die Pflege Coburg, das fränkische Königsberg,
die Schutzherrschaft über das Bistum Naumburg und die Reichsgrafschaft von
Gleichen, Kirchberg und Reuß sowie zum Teil Schwarzburg. Herzog Albrecht
(Albertiner) erlangte die Markgrafschaft Meißen mit den Hauptorten Dresden und
Freiberg, die Ämter Leipzig, Delitzsch-Landsberg, Zörbig, die Pfalzgrafschaft
S. nebst Sangerhausen, Ämter im nördlichen Thüringen, die Schutzherrschaft über
das Bistum Merseburg und über die Reichsgrafen und Herren von
Stolberg-Hohnstein, Mansfeld, Arnstein, Beichlingen, Leisnig, Querfurt und
Schönburg. Gemeinsam blieben die Herrschaft in Schlesien und den Lausitzen
sowie die Schutzherrschaft über Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Görlitz und das
Hochstift Meißen. Die ernestinische Linie stiftete 1502 für das verloren
gegangene Leipzig die Universität Wittenberg, von der die Reformation ihren
Ausgang nahm und förderte Luther und die Reformation. 1547 unterlag Kurfürst
Johann Friedrich der Großmütige Kaiser Karl V., der daraufhin das Kurland S.
(Sachsen-Wittenberg) der albertinischen Linie übertrug, die seitdem die
Kurwürde führte. Die ernestinische Linie behielt nur die Ämter Weimar, Jena,
Saalfeld, Weida, Gotha und Eisenach sowie Coburg und erhielt 1554 noch die
Ämter Sachsenburg, Altenburg, Herbsleben und Eisenberg. ----- Das 1531 einen
Hof von schätzungsweise 500 Personen umfassende ernestinische Herzogtum teilte
sich 1572 weiter auf. Die zahlreichen Erbteilungen zersplitterten es in eine
Vielzahl kleiner Länder. Dabei entstanden 1572 Sachsen-Coburg-Eisenach
(1572-1596) und Sachsen-Weimar (1572-1603). Sachsen-Coburg-Eisenach teilte sich
1596 in Sachsen-Coburg (1596-1633) und Sachsen-Eisenach (1596-1638). Die Linie
Coburg erlosch 1633 und vererbte die Güter an Sachsen-Eisenach. Die Linie
Eisenach endete 1638. Ihre Güter fielen zu zwei Dritteln an die Linie
Sachsen-Weimar und zu einem Drittel an die Linie Sachsen-Altenburg, die 1603
durch Teilung aus Sachsen-Weimar entstanden war(en). Sachsen-Weimar zerfiel
weiter 1640(/1641) in die Linien Sachsen-Weimar (1640-1672), Sachsen-Eisenach
(1640-1644) und Sachsen-Gotha (1640-1680). Hiervon starb Sachsen-Eisenach 1644
aus, wobei die Güter je zur Hälfte an Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha kamen.
Die Güter Sachsen-Altenburgs fielen bei dessen Aussterben 1672 zu drei Vierteln
(darunter Coburg) an Sachsen-Gotha, zu einem Viertel an Sachsen-Weimar. Im
gleichen Jahr teilte sich Sachsen-Weimar in Sachsen-Weimar (1672-1918),
Sachsen-Eisenach (1672-1741) und Sachsen-Jena (1672-1690), wovon Sachsen-Jena
1690 erlosch und seine Güter an Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach vererbte,
Sachsen-Eisenach wiederum fiel 1741 an Sachsen-Weimar, das bald Mittelpunkt der
klassischen deutschen Literatur wurde, brachte. 1680/1681 zerfiel Sachsen-Gotha
in die sieben Linien Sachsen-Gotha-Altenburg (1681-1825), Sachsen-Coburg
(1681-1699), Sachsen-Meiningen (1681-1826), Sachsen-Römhild (ohne Landeshoheit)
(1680-1710), Sachsen-Eisenberg (ohne Landeshoheit) (1680-1807),
Sachsen-Hildburghausen (1680-1826) und Sachsen-Saalfeld (ohne Landeshoheit)
(1680-1735, Sachsen-Coburg-Saalfeld). Sachsen-Coburg erlosch 1699 und fiel an
Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Meiningen, Sachsen-Eisenberg 1707 und gelangte an
Sachsen-Altenburg. Sachsen-Römhild endete 1710 und fiel an
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen und
Sachsen-Hildburghausen. 1741 starb Sachsen-Eisenach aus und kam an
Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach), wobei die beiden Landesteile
verfassungsmäßig bis 1809, verwaltungsmäßig bis 1849 getrennt blieben. 1806
traten die sächsischen Herzogtümer dem Rheinbund bei. 1815 gewann
Sachsen-Coburg-Saalfeld das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe, das es am 31.
5. 1834 an Preußen verkaufte. Sachsen-Weimar-Eisenach wurde Großherzogtum,
erhielt einen Teil des Erfurter Gebiets, das vorher fuldische Amt Dermbach (Dernbach)
und die königlich-sächsischen Orte Weida und Neustadt an der Orla
(Neustadt-Orla) und gab sich 1816 eine Verfassung. Als 1825
Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, wurden die vier Herzogtümer
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld und
Sachsen-Meiningen am 12. 11. 1826 durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts
I. von S. in die Herzogtümer Sachsen-Meiningen (1826-1918), Sachsen-Altenburg
(1826-1918) sowie Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1918) neu gegliedert, wobei
der Herzog von Sachsen-Hildburghausen unter Verzicht auf dieses
Sachsen-Altenburg übernahm, Sachsen-Meiningen Sachsen-Hildburghausen und das zu
Sachsen-Coburg gehörige Sachsen-Saalfeld erhielt und Sachsen-Coburg mit
Sachsen-Gotha in Personalunion vereinigt wurde. Die(se) vier sächsischen
Herzogtümer (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha), von denen Coburg 1821, Meiningen 1829 und Altenburg
1831 eine Verfassung erhielten, traten 1833/1834 dem Deutschen Zollverein, 1867
dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1877/1903 wurde
Sachsen-Weimar-Eisenach in Großherzogtum S. umbenannt. Vom 9. bis 14. 11. 1918
dankten die Fürsten ab. Aus den damit entstandenen Freistaaten bildete sich von
1918 bis 1921 das Land Thüringen (so ab 1. 5. 1920). Lediglich Coburg fiel an
Bayern. ----- Das seit 1547 albertinische Kursachsen, das 1499 die
Primogeniturerbfolge einführte, Beeskow, Storkow und Sorau (1515 an
Brandenburg), Sagan (bis 1547) und Friedland (bis 1515) erwarb, 1547 einen
Großteil der Gebiete der ernestinischen Linie erhielt, 1539/1541 zur
Reformation übertrat und 1572 in den Kursächsischen Konstitutionen sein Recht
zu vereinheitlichen versuchte, erlangte 1559/1591 die evangelisch gewordenen
Hochstifte Meißen, Merseburg und Naumburg sowie 1556/1569 das Vogtland und
Teile der Herrschaft Schönburg sowie 1583 Teile der Grafschaft Henneberg,
näherte sich im Dreißigjährigen Krieg an Österreich/Habsburg an und erlangte
dafür 1620/1635 die Niederlausitz, die Oberlausitz und das Erzstift Magdeburg,
das 1648/1680 aber an Brandenburg kam. Von der Hauptlinie spalteten sich 1657
die Nebenlinien Sachsen-Weißenfels (bis 1746), Sachsen-Merseburg (bis 1738) und
Sachsen-Zeitz (bis 1718, Naumburg, Zeitz, Neustadt, Schleusingen, Suhl) ab,
fielen aber bis 1746 wieder zurück. Unter August dem Starken setzte sich der
Absolutismus durch. Dresden wurde als Hauptstadt ein Kulturzentrum. Der
Kurfürst trat zum Katholizismus über und gab die Rechte an Sachsen-Lauenburg an
Hannover, die Erbvogtei über Quedlinburg, das Reichsschulzenamt über Nordhausen
und die Ämter Lauenburg (Lauterberg), Seweckenberge (Sevenberg), Gersdorf
(Gersdorff) und Petersberg (bei Halle) an Brandenburg, um die Königskrone
Polens zu gewinnen (1697). Danach bestand eine Personalunion mit Polen bis
1763. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste S. 450 Quadratmeilen mit 1,35
Millionen Einwohnern. 1806 wurde Kurfürst Friedrich August III. Mitglied des
Rheinbunds, musste Gebiete an das Königreich Westphalen abtreten, erhielt dafür
den Königstitel und wurde 1807 in Personalunion Herzog des Herzogtums Warschau.
Nach der an der Seite Frankreichs erlittenen Niederlage in der Völkerschlacht
von Leipzig kam S. 1813 zunächst unter die Verwaltung eines russischen, dann
eines preußischen Gouverneurs. Am 12. 5. 1815 musste S. seine nördlichen
Gebiete ([Kurkreis mit Wittenberg, Stiftsgebiete von Merseburg und Naumburg,
thüringischer Kreis, Mansfeld, Stolberg, Barby, Querfurt], insgesamt 20000
Quadratkilometer, 860000 Einwohner, 57,5 Prozent der Fläche und 42,2 Prozent
der Einwohner) an Preußen abtreten (Ämter Wittenberg [mit den Städten
Wittenberg, Kemberg, Zahna und Schmiedeberg], Gräfenhainichen, Belzig [mit den
Städten Belzig, Brück <Bruck> und Niemegk <Niemeck>], Gommern mit
Elbenau [Burggrafschaft Magdeburg mit der Stadt Gommern], Seyda, Annaburg,
Schweinitz [mit den Städten Schweinitz, Jessen, Schönewalde <Schönwalde>,
Herzberg und Prettin], Pretzsch, Schlieben [mit der Stadt Schlieben und den
Herrschaften Baruth und Sonnewalde], Liebenwerda und Bitterfeld). Dabei kam die
Ostoberlausitz (Görlitz, Lauban) zur preußischen Provinz Schlesien, die
Niederlausitz und der erst 1807 von Preußen übernommene Kreis Cottbus gelangten
zur Provinz Brandenburg und das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Wittenberg
mit der Grafschaft Brehna, die Hochstifte Merseburg und Naumburg
(Naumburg-Zeitz), die Grafschaft Barby, der Thüringer Kreis, ein Teil des
Neustädter Kreises (Ziegenrück) sowie Teile der Grafschaft Henneberg bildeten
zusammen mit Altmark, Erzstift Magdeburg, Hochstift Halberstadt (mit
Aschersleben), den Grafschaften Hohnstein, Wernigerode, Stolberg, Querfurt und
Mansfeld, Stift Quedlinburg, Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt und dem Eichsfeld
sowie der Ganerbschaft Treffurt die neue Provinz S. (1. 4. 1816, Verordnung vom
30. 4. 1815) mit der Hauptstadt Magdeburg, die den Rang eines Herzogtums hatte
(Gliederung in drei Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt, Sitz der
Provinzialselbstverwaltung in Merseburg). 1866 kamen Schmalkalden und Ilfeld
hinzu. Am 1. 4. 1944 wurde zum 1. 7. 1944 bezüglich dieser durch das Fürstentum
Anhalt in zwei Teile geteilten und durch mehrere Exklaven und Enklaven
aufgesplitterten Provinz S. mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und
Erfurt der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und
Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des
Regierungsbezirks Erfurt beauftragt (nach der Kapitulation vom 8. 5. 1945 an
Thüringen) und die Provinz in die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg
aufgeteilt. 1945 gelangte nach dem Rückzug der Truppen der Vereinigten Staaten
von Amerika, die das Gebiet bis zur Elbe besetzt hatten, das Land Anhalt zu
diesen beiden Provinzen und bildete mit ihnen vom 5. 7. 1945 bis 1952 (str.) das
Land (Provinz) Sachsen-Anhalt, das vom 23. 7. 1952 bis 3.10.1990 auf die
Bezirke Magdeburg und Halle aufgeteilt, mit dem Beitritt der Deutschen
Demokratischen Republik zur Bundesrepublik aber wiederhergestellt wurde. -----
Das 1813/1815 nach der Abtretung des nördlichen Teiles an Preußen (Provinz
Sachsen) verbliebene Gebiet des Königreiches S. (Riesa, Löbau, Bautzen, Kamenz,
Zittau, Königstein, Marienberg, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Leipzig,
Chemnitz, Meißen, Dresden, Großenhain, Oschatz, Grimma, Borna, Rochlitz,
Glauchau, Auerbach, Oelsnitz, Schwarzenberg, Annaberg, Freiberg,
Dippoldiswalde, Pirna, Döbeln, Flöha, Stollberg) umfasste etwa 15000
Quadratkilometer mit 1183000 Einwohnern und wurde rasch zum ausgeprägten
Industriestaat. 1831 erhielt er eine Verfassung mit Zweikammersystem. 1848/1849
schlug S. mit Hilfe Preußens einen Aufstand blutig nieder. 1863 gab es sich ein
Bürgerliches Gesetzbuch. 1866 blieb S. trotz der Niederlage des Deutschen
Bundes gegen Preußen auf Betreiben Bismarcks erhalten, musste aber dem
Norddeutschen Bund beitreten. 1903 errangen die Sozialdemokraten fast alle
sächsischen Reichstagssitze (rotes S.). Am 10. 11. 1918 wurde in Dresden von
den Arbeiterräten und Soldatenräten die Republik S. ausgerufen. Am 13. 11. 1918
verzichtete der König auf den Thron. Am 1. 11. 1920 wurde eine Landesverfassung
des Freistaats S. in Kraft gesetzt. 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die
Macht. 1939 umfasste das Land S. 14995 Quadratkilometer mit 5230000 Einwohnern.
1945 kam auch der zuerst von amerikanischen Truppen besetzte Westen Sachsens
zur sowjetischen Besatzungszone. Die westlich
der Oder-Neiße liegenden Gebiete der preußischen Provinz Niederschlesien
(Hoyerswerda, Görlitz) wurden dem Land S. eingegliedert. Die östlich der Neiße
gelegene Hälfte des sächsischen Kreises Zittau mit Kleinschönau, Reichenau,
Zittau-Poritsch, Seitendorf, Weigsdorf und den später im Tagebau
untergegangenen Dörfern Reibersdorf und Friedersdorf kam unter die Verwaltung
Polens und damit 1990 an Polen. Am 28. 2. 1947 erließ der Landtag eine
Landesverfassung. 1949 wurde das Land ein Teil der Deutschen Demokratischen
Republik. Am 23. 7. 1952 wurde es aufgelöst (str.) und auf die Bezirke
Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgeteilt, zum 3. 10. 1990 wiederbegründet (ohne
die Kreise Altenburg und Schmölln, aber mit den Kreisen Hoyerswerda und
Weißwasser). Hauptstadt des rund 4900000 Einwohner zählenden Landes wurde
wieder Dresden. Am 1. 4. 1992 kamen zehn Gemeinden (Elsterberg, Mühltroff,
Pausa, Ebersgrün, Görschnitz, Langenbach [Lengenbach], Ranspach [Ransbach],
Thierbach, Unterreichenau, Cunsdorf) mit 12000 Einwohnern von Thüringen wieder
an Sachsen zurück.
L.: Wolff 374ff., 392ff.; Zeumer 552ff. I 6; Großer Historischer Weltatlas II
34 F3, II 66 (1378) F3, II 78 E2, III 21 (1648) F3, III 22 F3, III 38 (1789)
E2; Blaschke, K./Kretzschmar, H., (Ober-)Sachsen und die Lausitzen, (in)
Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 8; Die
Territorien des Reichs 4, 8; Bauer 1, 569; Historischer Atlas von Sachsen
(950-1815), 1816; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von
Sachsen und Thüringen, 1861f.; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, Bd. 1ff.
1864ff.; Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, hg. v.
d. hist. Komm. d. Provinz Sachsen 1870ff.; Oeder, M., Die erste
Landesvermessung des Kurstaates Sachsen, hg. v. Ruge, S., 1889; Kirchhoff, A.,
Karte der territorialen Zusammensetzung der Provinz Sachsen, 1891; Beschorner,
H., Denkschrift über die Herstellung eines historischen Ortsverzeichnisses für
das Königreich Sachsen, 1903; Hantzsch, V., Die ältesten gedruckten Karten der
sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593, 1906; Beschorner, H., Geschichte der
sächsischen Kartographie im Grundriss, 1907; Hänsch, E., Die wettinische
Hauptteilung von 1485 und die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491, Diss.
phil. Leipzig 1909; Bibliographie der sächsischen Geschichte, hg. v. Bemmann,
R./Jatzwauk, J., Bd. 1ff. 1918ff.; Friedensburg, W., Die Provinz Sachsen, ihre
Entstehung und Entwicklung, 1919; Treitschke, C., Die Landesaufnahmen Sachsens
von 1780-1921, Beiträge zur deutschen Kartographie, hg. v. Praesent, H., 1921;
Kessler, E., Die Ämter und Kreise im Gebiete des Kurfürstentums Sachsen mit
Einschluss der Lausitzen von den Anfängen bis 1815, 1921; Kretzschmar, H.,
Historisch-statistisches Handbuch für den Regierungsbezirk Magdeburg, Bd. 1
1926; Meiche, A., Historisch-topographische Beschreibung der
Amtshauptmannschaft Pirna, 1927; Beschorner, H., Der geschichtliche Atlas von
Sachsen, 1931, Amt und Volk 5; Schnath, G., Hannover und Westfalen in der
Raumgeschichte Nordwestdeutschlands, 1932; Mörtzsch, O.,
Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Großenhain,
1935; Kötzschke, R./Kretzschmar, H., Sächsische Geschichte, Bd. 1f. 1935,
Neudruck 1965; Mitteldeutscher Heimatatlas, hg. v. d. Hist. Kommission für die
Provinz Sachsen, 1935-1943; Mentz, G., Weimarische Staats- und
Regentengeschichte 1648-1750, 1936; Flach, W., Die staatliche Entwicklung
Thüringens in der Neuzeit, Zs. d. V. f. thür. G. N.F. 35 (1941); Freytag, H.,
Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, 1951; Brather, H., Die ernestinischen
Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 1951; Helbig, H., Der wettinische
Ständestaat, 1955; Blaschke, K., Historisches Ortsnamensverzeichnis von
Sachsen, 1957; Lütge, F., Die mitteldeutsche Grundherrschaft, 2. A. 1957;
Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957;
Hömberg, A., Westfalen und das sächsische Herzogtum, 1958; Atlas des Saale- und
mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August, O., 1959f.; Polenz, P. v.,
Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 12, II, 22, 51, 52, III, 30,
Sahsonolant, Saxonia, Saxones Volksname, Sachsen; Schnath, G./Lübbing,
H./Möhlmann, G./Engel, F., Geschichte des Landes Niedersachsen, 1962;
Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 1f. 1962;
Sächsische Bibliographie, hg. v. d. Sächsischen Landesbibliothek, 1962ff.;
Handbuch der historischen Stätten, Bd. 8, hg. v. Schlesinger, W., 1965;
Schmidt, G., Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts, 1966; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W.,
Bd. 1ff. 1967ff.; Blaschke, K., Sachsen im Zeitalter der Reformation, 1970;
Klein, T., Provinz Sachsen, (in) Grundriss der deutschen Verwaltungsgeschichte
1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975f.; Klein, T., Sachsen, 1982; Geschichte
Sachsens, hg. v. Czok, K., 1989; Blaschke, K., Geschichte Sachsens im
Mittelalter, 1990; Sachsen. Eine politische Landeskunde, hg. v. Gerlach, S.,
1993; Sachsen und Mitteldeutschland, hg. v. Hess, U. u. a., 1995; Meyn, J., Vom
spätmittelalterlichen Gebietsherzogtum zum frühneuzeitlichen
”Territorialstaat”, 1995; Ehlers, J. u. a., Sachsen, LexMA 7 1995, 1231ff.;
Sachsen 1763-1832, hg. v. Schirmer, U., 1996; Schirmer, U., Das Amt Grimma,
1996; Becher, M., Rex, Dux und Gens, 1996; Lück, H., Die kursächsische
Gerichtsverfassung 1423-1550, 1997; Landesgeschichte in Sachsen, hg. v. Aurig,
S. u. a., 1997; Geschichte des sächsischen Adels, hg. v. Keller, K. u. a.,
1997; Held, W., August der Starke und der sächsische Adel, 1999; Gross, R.,
Geschichte Sachsens, 1999; Sachsen in Deutschland, hg. v. Retallack, J., 2000;
Sächsische Parlamentarier, bearb. v. Dröscher, E. u. a., 2001; Historisches Ortsnamenbuch
von Sachsen, hg. v. Eichler, E. u. a., 2001; Sachsen in der NS-Zeit, hg. v.
Vollnhals, C., 2002; Keller, K., Landesgeschichte Sachsen, 2002; Vötsch, J.,
Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18.
Jahrhunderts, 2003; Diktaturdurchsetzung in Sachsen, hg. v. Behring, R. u. a.,
2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W., 2003, 1, 446, 880; Richter, M., Die Bildung des Freistaates Sachsen, 2004;
Die Herrscher Sachsens, hg. v. Kroll, F., 2004; Hesse, C., Amtsträger der
Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005; Hädecke, W., Dresden, 2006;
Geschichte der Stadt Dresden, hg. v. Blaschke, K. u. a., Bd. 1-3, 2006;
Schirmer, U., Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656), 2006; Krüger, N., Landesherr
und Landstände in Kursachsen, 2007; Moritz von Sachsen, hg. v. Blaschke, K.,
2007; Ott, T., Präzedenz und Nachbarschaft. Das albertinische Sachsen und seine
Zuordnung zu Kaiser und Reich im 16. Jahrhundert, 2008; Ostsiedlung und
Landesausbau in Sachsen, hg. v. Bünz, E., 2008; .Zusammenschlüsse und
Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar,
R. u. a., 2013, 51ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Anhalt (Provinz, Land). Zum 9. 7. 1945 wurden
aus der Provinz Sachsen Preußens (ohne Regierungsbezirk Erfurt) die am (1. 4.
1944 zum) 1. 7. 1944 gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg mit dem
Land Anhalt und einigen kleineren, vordem braunschweigischen und thüringischen
Gebieten zur Provinz Sachsen und 1946 zur Provinz S. in der sowjetischen Besatzungszone verbunden. Nach Auflösung
Preußens durch den Alliierten Kontrollrat entstand hieraus am 6. 10. 1947 das
Land Sachsen-Anhalt mit der Hauptstadt Halle, das Teil der 1949 gebildeten
Deutschen Demokratischen Republik wurde. In ihr wurde S. am 23. 7. 1952/8. 12.
1958 aufgelöst (str.) und auf die Bezirke Halle und Magdeburg aufgeteilt. Zum
3. 10. 1990 entstand es mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik
zur Bundesrepublik Deutschland wieder (ohne Kreis Artern [zu Thüringen], aber
mit Kreis Jessen). Hauptstadt des rund 3000000 Einwohner zählenden Landes
(20400 Quadratkilometer) wurde Magdeburg. S. Sachsen, Anhalt.
L.: Geschichte Sachsen-Anhalts, 1993; Holtmann, E./Boll, B., Sachsen-Anhalt,
1995; Verfassungshandbuch Sachsen-Anhalt, hg. v. Kilian, M., 2004; Adel in
Sachsen-Anhalt, hg. v. Labouvie, E., 2007; ;Zusammenschlüsse und Neubildungen
deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a.,
2013. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Coburg und Gotha (Herzogtum, Freistaat).
Sachsen-Wittenberg, 1260 aus dem nach der Absetzung Heinrichs des Löwen
geschaffenen Herzogtum Sachsen entstanden, spaltete sich 1485 in die
albertinische Linie und in die ernestinische Linie, die den größten Teil
Thüringens und das Vogtland erhielt. Sie zersplitterte ab 1572 in zahlreiche
Teilherzogtümer. Dabei entstand 1572 Sachsen-Coburg-Eisenach und 1596
Sachsen-Coburg, das 1633 erlosch, wobei die Güter an Sachsen-Weimar und
Sachsen-Altenburg fielen. Aus den Gütern Sachsen-Altenburgs kam 1672 Coburg an
Sachsen-Gotha. Dieses zerfiel 1680 in Sachsen-Gotha-Altenburg und
Sachsen-Coburg, das 1699 erlosch. Nach dem Erlöschen Sachsen-Eisenbergs und
Sachsen-Römhilds entstanden unter anderem Sachsen-Gotha-Altenburg und
Sachsen-Coburg-Saalfeld. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten Sachsen-Gotha
und Sachsen-Coburg der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags
an. Am 12. 11. 1826 erfolgte durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von
Sachsen eine umfassende Neuordnung in die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, S. und
Sachsen-Meiningen. S. bestand unter Personalunion aus den beiden Herzogtümern
Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. 1833/1834 trat es dem Deutschen Zollverein
bei, erhielt am 3. 5. 1852 eine Verfassung (Landesgrundgesetz) und wurde
1867/1871 Mitglied des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches. 1893
trat die englische Linie des Hauses Coburg die Nachfolge an. Am 14. 11. 1918
dankte der Herzog ab. Der Freistaat Gotha ging am 1. 5. 1920 im Land Thüringen
auf. Der Landesteil Coburg kam durch Volksabstimmung am 1. 7. 1920 zu Bayern.
1945 gehörte Thüringen zur sowjetischen
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen
Republik. Am 23. 7. 1952 wurde es aufgelöst (str.), am 3. 10. 1990 wieder
begründet.
L.: Zeumer 552ff. II b 11, 12; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die
thüringische Geschichte, 1931; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze,
H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Meiningen (Herzogtum, Volksstaat). Das Dorf
Meiningen an der Werra wird 982 erstmals erwähnt. Es war Mittelpunkt der dem
Reich gehörigen Meiningeromark (Meiningermark) und kam zunächst an das Stift
Sankt Peter und Alexander in Aschaffenburg. 1007 gab es König Heinrich II. an
das Hochstift Würzburg. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gründeten die
Bischöfe von Würzburg die Stadt Meiningen. Sie kam 1434 als Pfand, 1542 als
Lehen an die Grafen von Henneberg-Schleusingen. Nach deren Aussterben (1583)
fiel sie an das Haus Wettin (Sachsen) und wurde 1660 der ernestinischen Linie
(Sachsen-Altenburg) zugeteilt. Ab 1680 war Meiningen Residenz des aus der
Aufteilung Sachsen-Gothas entstandenen Herzogtums S. Zu ihm gehörten Meiningen
und mehrere vormals hennebergische Ämter. 1699 kamen Teile Sachsen-Coburgs
(Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen und das Amt
Altenstein), 1710 Teile Sachsen-Römhilds (mit dem Amt Römhild) hinzu. Um 1790
zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1807 trat das im
ausgehenden 18. Jahrhundert abgerundete Herzogtum dem Rheinbund, 1815 dem
Deutschen Bund bei. 1823 erhielt das Land eine am 23. 8. 1829 verbesserte Verfassung.
Am 12. 11. 1826 erfolgte nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg
durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende
Neuordnung der zersplitterten ernestinischen Linie in die Herzogtümer
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha sowie S., zu dem von
Sachsen-Coburg-Saalfeld Saalfeld und das Amt Themar sowie von
Sachsen-Hildburghausen alle Güter ausgenommen Königsberg und Sonnefeld kamen.
S. trat 1867/1871 dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen Reich bei. Es
umfasste 1910 2468 Quadratkilometer mit 278800 Einwohnern. Am 10. 11. 1918
dankte der Herzog ab. Der am 5. 11. 1918 gebildete Volksstaat/Freistaat ging am
1. 5 1920 im Land Thüringen auf. Dieses kam 1945 zur sowjetischen
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen
Republik. Am 25. 7. 1952 wurde es aufgehoben (str.), am 3.10.1990 wieder
begründet.
L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129;
Bauer 1, 631; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische
Geschichte, 1931; Pusch, H., Meiningen. Aufsätze zur Stadtgeschichte, 1937; Das
Meininger Heimatbuch, hg. v. Ansorg, A. u. a., 1954; Geschichte Thüringens, hg.
v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen
(1826-1914), hg. v.Goltz, M. u. a., 2015.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Weimar-Eisenach (Herzogtum, Großherzogtum). 1741
entstand nach dem Anfall Sachsen-Eisenachs an Sachsen-Weimar das zum
obersächsischen Reichskreis zählende Herzogtum S., innerhalb dessen Goethe und
Schiller unter Herzog Karl August (ab 1774 bzw. 1775) die Weimarer Klassik
begründeten. S. hatte um 1800 ein Gebiet von 24 Quadratmeilen mit 64000
Einwohnern bzw. 1900 Quadratkilometern mit 106000 Einwohnern. Es umfasste aus
dem Bestand Sachsen-Weimars Stadt Weimar, Amt Weimar, die Ämter Oberweimar,
Kromsdorf, Berka an der Ilm, Roßla, Brembach und Hardisleben, Kapellendorf,
Heusdorf, Dornburg, Bürgel und Oldisleben, die adligen Pflegen Denstedt,
Schwerstedt, Neumark, Synderstedt, das Amt Apolda und die Gerichte Buttelstedt,
Bösleben, Tannroda, Flurstedt, Graitschen, Wormstedt, Oßmannstedt,
Guthmannshausen, Stedten, Wallichen, Tromlitz und Mechelroda, aus dem Bestand
Sachsen-Eisenachs die Städte und Ämter Eisenach, Creuzburg und Gerstungen,
Remda und Allstedt, die Ämter Tiefenort, Großrudestedt und Jena und die
Herrschaft Farnroda sowie zudem einen Anteil an der Grafschaft Henneberg. 1815
wurde S. zum Großherzogtum erhoben. Am 5. 5. 1816 erhielt es eine betont
fortschrittliche Verfassung, die früheste im Deutschen Bund überhaupt.
1833/1834 trat es dem Deutschen Zollverein bei. 1850 wurde die Verfassung
abgeändert. 1867/1871 trat S. dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen Reich
bei. Seit 1877 führte es amtlich (auch) die Bezeichnung Großherzogtum Sachsen.
1913 wurde mit Sachsen-Meiningen ein Grenzvertrag bezüglich Kranichfelds
geschlossen. 1910 umfasste S. 3610 Quadratkilometer mit 417100 Einwohnern. Im
November 1918 dankte der Großherzog ab. Der Freistaat schloss sich dem Land
Thüringen an (1. 5. 1920). 1945 kam Thüringen zur sowjetischen
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen
Republik. Am 25. 7. 1952 wurde Thüringen aufgelöst (str.), am 3. 10. 1990
wieder begründet.
L.: Wolff 396; Zeumer 552ff. II b 9, 10; Kronfeld, C., Landeskunde des
Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, Bd. 1f. 1878f., Neudruck 2004;
Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.;
Ventzke, M., Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775-1883, 2004; Kreutzmann,
M., Zwischen ständischer und bürgerlicher Lebenswelt, 2007; Das geheime
Consilium von Sachsen-Weimar-Eisenach in Goethes erstem Weimarer Jahrzehnt, hg.
v. Wahl, V. u. a., 2014. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Wittenberg (Herzogtum, Kurfürstentum). 1180 erhielt
der Askanier Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen Wittenberg und
Lauenburg als Herzogtum Sachsen, wodurch sich der alte Stammesname der Sachsen
an die mittlere Elbe verlagerte. 1260/1296 entstanden durch Teilungen des
Herzogtums Sachsen die Linien Sachsen-Lauenburg und S. (zwischen dem Hohen
Fläming um Belzig und der Elbe bei Torgau, zwischen Bitterfeld an der Mulde und
Schlieben und Liebenwerda). Zu S. kamen 1269 Gebiete der Burggrafschaft
Magdeburg, 1288 die Pfalzgrafenwürde und 1290 der größte Teil der Grafschaft
Brehna. 1319 scheiterte der Ausgriff auf die Mark Brandenburg. Das 1369
verliehene Gebiet des älteren Hauses Lüneburg konnte nicht bewahrt werden,
sondern ging 1388 wieder verloren. 1356 erlangte das Herzogtum durch die
Goldene Bulle die sächsische, von Sachsen-Lauenburg bestrittene Kurwürde
(Erzmarschall, Reichsvikar). 1360 wurde die Herrschaft Liebenwerda erworben.
1422 starb das Haus aus. Herzogtum und Kurwürde kamen gegen Ansprüche
Sachsen-Lauenburgs und Brandenburgs 1423 als Lehen des Reiches an den Wettiner
Friedrich den Streitbaren von Meißen. Damit verlagerte sich der Name Sachsen
elbaufwärts auf das Gebiet zwischen Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und
Fläming. Innerhalb der Wettiner fiel S. 1485 an die ernestinische Linie, 1547
an die albertinische Linie. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1815 kam
es an Preußen (Provinz Sachsen), 1945 in die sowjetische
Besatzungszone(1947 Teil Sachsen-Anhalts und Brandenburgs) und damit von 1949
bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen, Sachsen-Anhalt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Blaschke, K., Sachsen-Wittenberg, LexMA 7 1995,
1235f.; Beck, L., Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg
(1212-1422), 2000.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schleiz (Herrschaft). Nach einer sorbischen
Siedlung erscheint 1232 der deutsche Ort S. (Slewitz) an der Wisenta
nordwestlich von Plauen, der zunächst den Herren von Lobdeburg zustand. Im
Erbstreit zwischen Wettin (Sachsen) und den Vögten von Gera kam er am Anfang
des 14. Jahrhunderts an die Vögte von Gera, in der Mitte des 16. Jahrhunderts
an die Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen, 1590 an die Herren Reuß von
Plauen und bei der Teilung von 1616 an die (jüngere) Linie Reuß-Gera (Reuß).
Seit 1666 war S. Sitz der zum obersächsischen Reichskreis gehörigen Herrschaft
Reuß-Schleiz, die 1806 zum Fürstentum aufstieg. Dieses wurde 1848 mit Reuß-Ebersdorf-Lobenstein
bzw. Reuß-Lobenstein-Ebersdorf zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt, das
1919 Volksstaat wurde und 1920 in Thüringen aufging. Damit kam S., dessen
Schloss mit Archiv und Bibliothek 1945 zerstört wurde, von 1945 bis 1949 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 c; Schmidt, B., Geschichte der Stadt
Schleiz, Bd. 1ff. 1908ff.; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, 1923ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schmalkalden (Herrschaft). S. (Smalacalta) an der
Schmalkalde in Thüringen wird 874 anlässlich der Übertragung an das Kloster
Fulda erstmals erwähnt. 1057 gehörte es zum Hochstift Würzburg, um 1100 den
ludowingischen Landgrafen von Thüringen. 1247 fiel es bei deren Aussterben in
weiblicher Erbfolge an die Grafen von Henneberg (Henneberg-Schmalkalden)und von
dort vorübergehend (1291-1311/1317) an die Markgrafen von Brandenburg. 1353
gelangte es infolge einer Heirat über eine hennebergische Erbtochter an die
Burggrafen von Nürnberg, wurde aber 1360 von Elisabeth von Henneberg und dem
Landgrafen von Hessen je zur Hälfte zurückgekauft. 1544 wurde die Reformation
in der in real nicht geteiltem Gesamteigentum stehenden Herrschaft eingeführt.
1583/1619 fiel beim Aussterben der Grafen von Henneberg auf Grund eines
Erbvertrages die zweite Hälfte gegen den Widerstand wettinischer Miterben an
Hessen-Kassel. Von 1627 bis 1648 gehörte S. zu Hessen-Darmstadt. 1866 wurde es
mit Hessen-Kassel (Kurhessen)Teil Preußens (1867 Regierungsbezirk Kassel). Am
1. 4. 1944 wurde es zum 1. 7. 1944 dem Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert
und mit diesem dem Reichsstatthalter in Thüringen unterstellt. Nach der
Kapitulation am 8. 5. 1945 kam es zu Thüringen und damit zur sowjetischen Besatzungszone. Am 25. 7. 1952 ging
Thüringen in der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik auf (str.),
wurde aber am 3. 10. 1990 wieder begründet.
L.: Wolff 115; Wagner, J., Geschichte der Stadt und Herrschaft Schmalkalden,
1849; Geisthirt, J., Historia Schmalcaldica, 1881ff.; Lohse, H., Schmalkalden.
Die historische Konventsstadt, 1927; Heinemeyer, K., Schmalkalden, LexMA 7
1995, 1501. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schraplau (Herren). Im 10. Jahrhundert wird die
Burg S. bei Querfurt erstmals erwähnt. Sie war bis etwa 1200 Sitz der Herren
von S. Danach fiel die Herrschaft als Lehen des Erzstifts Magdeburg an die
Burggrafen von Querfurt und 1335 an die Grafen von Mansfeld. Diese verkauften
sie 1732/1742 an Preußen. 1945 kam S. zur sowjetischen
Besatzungszone (Sachsen-Anhalt) und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik.
L.: Wolff 415; Burkhardt, F., Schraplau. Beiträge zur Geschichte der Stadt und
Herrschaft Schraplau, o. J. (1935).
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schwarzburg (Grafen, Fürsten). Vermutlich
ursprünglich nach der Käfernburg bei Arnstadt, seit 1123 nach der 1071 erstmals
erwähnten Burg S. an der Schwarza in der Landgrafschaft Thüringen benannten
sich Grafen von S., die den seit Anfang des 11. Jahrhunderts auftretenden
Sizzonen entstammten und seit 1059/1072 den Grafentitel (des thüringischen
Längwitzgaues) führten. Ihre Güter lagen um Käfernburg, Remda, Ilmenau,
Stadtilm und Plaue. Durch geschicktes Verhalten nach der Doppelwahl von 1198
gewannen die Grafen zu ihren älteren Reichslehen (S., Königsee, Ehrenstein)
weitere Reichsgüter (1208-1389 Saalfeld, 1208/1212 Blankenburg, 1310-1383
Stadtroda). 1332 kauften sie den Anteil Hersfelds an Arnstadt, 1333 erwarben
sie die Herrschaft Leuchtenburg und erlangten 1334 Rudolstadt von den Grafen
von Orlamünde, 1340 Frankenhausen von den verwandten Grafen von Beichlingen
sowie 1356 Sondershausen von den verwandten Grafen von Hohnstein. Seit der Zeit
Karls IV. bekleideten sie das Erzstallmeisteramt und bis 1708 das
Reichserbjägeramt. Allerdings kam es seit dem Ende des 12. Jahrhunderts
mehrfach zu Erbteilungen (1160/1184-1385 Schwarzburg-Käfernburg, Güter dann an
die Markgrafen von Meißen, an die Grafen von Weimar-Orlamünde [1302] und an S.
[1315], 1276/1349 Schwarzburg-Blankenburg). Außerdem galten die Grafen von S.
seit 1342/1344 als Vasallen des Hauses Wettin (Meißen) und waren damit von der
Reichsunmittelbarkeit bzw. vom Reichsfürstenstand ausgeschlossen. Seit dem 15.
Jahrhundert gliederte sich das Gebiet S. auf in die seit 1485 unter der
Oberhoheit der Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die
unter Oberhoheit der Ernestiner stehende, mit Reichsstandschaft begabte
Oberherrschaft am Thüringer Wald. 1564 erlosch Schwarzburg-Schwarzburg und
wurde von Schwarzburg-Blankenburg beerbt. 1571/1584/1599 entstanden nach kurzer
Vereinigung der gesamten Lande unter Graf Günther XL. († 1552) und Einführung
der Reformation (1535/1545) sowie dem Erwerb von Leutenberg (1564) die
Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt bzw. Schwarzburg-Sondershausen, das ein
Drittel der oberen südthüringischen Güter (Arnstadt) und zwei Drittel der
unteren Grafschaft (Sondershausen) erhielt, und Schwarzburg-Rudolstadt, das
unter anderem S., Rudolstadt, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster
Paulinzella und Frankenhausen gewann (1571-1594 Nebenlinie
Schwarzburg-Frankenhausen). Beide zählten zum obersächsischen Reichskreis. Sie
wurden unter Beseitigung der Oberherrschaft Sachsens (Kursachsens) 1697 bzw.
1710 in den jüngeren Reichsfürstenstand erhoben und 1754 zum Reichsfürstenrat
zugelassen. Beide Fürstentümer traten 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen
Bund, 1866/1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.
1816/1821 erhielt Schwarzburg-Rudolstadt, 1841 auch Schwarzburg-Sondershausen
eine Verfassung. Nach dem Aussterben der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen
1909 wurde Schwarzburg-Sondershausen mit Schwarzburg-Rudolstadt in
Personalunion vereinigt. Am 22. 11. 1918 dankte der Fürst ab. Die danach
vorhandenen beiden Freistaaten gingen am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf, das
1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam und am 25. 7. 1952 in
dieser aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 410; Zeumer 553II b 59; Wallner 710 ObersächsRK 14, 15; Großer
Historischer Weltatlas II (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Heydenreich,
L., Historia des ehemals Gräf. nunmehro Fürstl. Hauses Schwarzburg, 1743;
Dobenecker, O., Regesta Thuringiae, Bd. 1ff. (bis 1288) 1896ff.; Erichsen, J.,
Die Anfänge des Hauses Schwarzburg, 1909; Herrmann, K., Die Erbteilungen im
Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Lammert, F., Verfassungsgeschichte
von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Rein, B., Die Rudolstädter Fürsten im 19.
Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde, 1939; Schlesinger,
W., Die Entstehung der Landesherrschaft, Bd. 1 1941; Handbuch der historischen
Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U.,
Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994; Bünz, E., Schwarzburg, LexMA 7
1995, 1620. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schwarzburg-Sondershausen (Grafen, Fürsten, Freistaat).
Sondershausen an der Wipper wird 1125 erstmals erwähnt. Es war vermutlich
ursprünglich Reichsgut, dann Sitz mainzischer Ministerialen. Über die
Ludowinger und die Grafen von Hohnstein kam es 1356 an die Grafen von
Schwarzburg. 1571/1599 entstand durch Teilung des Hauses Schwarzburg die Linie
der Grafen von S. mit zwei Dritteln der Unterherrschaft im Norden Thüringens um
Sondershausen und Ebeleben und einem Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt,
Käfernburg und Gehren. 1631 gelang der Erwerb der unteren Grafschaft Gleichen.
1651 spaltete das zum obersächsischen Reichskreis gehörige S. die Linien
Schwarzburg-Ebeleben (bis 1681) und Schwarzburg-Arnstadt (bis 1669) ab. Die
überlebende Linie S. wurde 1681 erneut geteilt (Schwarzburg-Arnstadt bis 1716).
Am 3. 9. 1697 wurde S. (wie Schwarzburg-Arnstadt) in den Reichsfürstenstand
erhoben. 1754 wurde S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen
Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund
und 1815 dem Deutschen Bund bei. Bis 1819 bereinigte es durch Verträge mit
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und Sachsen-Gotha-Altenburg
(Sachsen-Gotha) sein stark zersplittertes Herrschaftsgebiet. 1819 vereinbarte
es in einem Zollvertrag mit Preußen den zollrechtlichen Anschluss der von
Preußen eingeschlossenen Oberherrschaft. 1841 erhielt es eine 1849 und 1857
revidierte Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen
Reich bei. 1910 umfasste S. 862 Quadratkilometer mit 89900 Einwohnern. Nach dem
Aussterben des Hauses (1909) vereinigte der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt
beide Fürstentümer in Personalunion. Nach seiner Abdankung am 22. 11. 1918
entstand der Freistaat S., der am 1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging, das
seinerseits 1945 zur sowjetischen Besatzungszone
und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam, in der es am
23. 7. 1952 aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 412; Wallner 710 ObersächsRK 15; Großer Historischer Weltatlas III 38
(1789) D2; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen,
1920; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle
1920; Eberhardt, H., Die Geschichte der Behördenorganisation in
Schwarzburg-Sondershausen, 1943; Eberhardt, H., Zur Geschichte der Stadt
Sondershausen im Mittelalter, FS F. Lammert, 1954.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sonnewalde (Burg, Herrschaft). S. südlich Luckaus
in der Niederlausitz erscheint 1255 als Herrschaft, 1301 als Burg. Von etwa
1328 an saß dort ein Zweig der Eulenburg.(Eilenburg) 1447 verkauften die
Eulenburg (Eilenburg) die Herrschaft mit Schloss, Stadt und 16 Dörfern an die
Herzöge von Sachsen. Seit 1477 ging sie bei der Markgrafschaft Meißen zu Lehen,
später beim Kurkreis Sachsen. 1486 belehnte der Herzog von Sachsen die Minkwitz
(Minckwitz) mit der Herrschaft. 1537 gelangte sie an die Grafen von Solms,
welche die Herrschaft bis 1945 behaupteten. Mit Brandenburg kam S. 1945 an die sowjetische Besatzungszone und von 1949 bis 1990 an
die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 377, 471; Zahn, G., Chronik von Kirchhain und Dobrilugk, Grafschaft
und Stadt Sonnewalde, 1926.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Stargard (Herrschaft, Land, Residenz des Fürsten
bzw. Herzogs von Mecklenburg). Die Burg S. bei Neubrandenburg war Mittelpunkt
des nach ihr benannten umliegenden Landes S., das von slawischen Redariern
besiedelt war und zunächst zu Pommern gehörte. 1236 wurde es vom Herzog von
Pommern-Stettin an die Markgrafen von Brandenburg abgetreten. 1298/1299/1304
kam es vergrößert im Wege der Mitgift als Lehen Brandenburgs an die Fürsten von
Mecklenburg. 1347 erhob König Karl IV. zum Dank für Unterstützung das Land S.
unter Lösung der Lehnsverhältnisse Mecklenburgs zu Sachsen und Brandenburg zum
erblichen Reichslehen Mecklenburgs, woraufhin dieses 1348 die Herzogswürde
erlangte. Von 1352 bis 1471 gehörte es zur Linie Mecklenburg-Stargard, die
außerdem die Länder Sternberg und Eldenburg sowie zeitweise brandenburgisches
Pfandgut innehatte, von 1701 bis 1934 zur Linie Mecklenburg-Strelitz. Über
diese zählte es zum niedersächsischen Reichskreis. Mit Mecklenburg kam es 1945
in die sowjetische Besatzungszone und damit von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. a. Mecklenburg-Stargard
(; Mecklenburg-Vorpommern).
L.: Wolff 443; Wallner 706 NiedersächsRK 10; Witte, H., Mecklenburgische Geschichte,
1909; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W., 2003, 1, 2, 549.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sudetenland (Reichsgau, Gau). Seit 1912 wurden unter
Verwendung des Gebirgsnamens Sudeten die Bewohner von Deutsch-Böhmen,
Deutsch-Mähren und Österreichisch-Schlesien als Sudetendeutsche bezeichnet,
nachdem wenige Jahre zuvor das Wort sudetendeutsch erstmals geprägt worden war.
Seit 1919, als durch den Frieden von St. Germain, entgegen dem Grundsatz der
Selbstbestimmung, von Deutschen bewohnte Gebiete Westmährens, in denen 1919
etwa 3,1 Millionen Deutsche und rund 200000 Tschechen (durch Zuwanderung 1930
690000) gelebt haben dürften, der Tschechoslowakei eingegliedert worden waren,
wurde dieser Name allgemein für die innerhalb der neu gegründeten
Tschechoslowakei wohnenden etwa 3,5 Millionen Deutschen verwandt, die vor allem
um Eger, Karlsbad, Aussig, Reichenberg und Troppau in geschlossenen deutschen
Sprachgebieten lebten und 28 Prozent der Stadtbevölkerung (1930 Karlsbad 87,
Eger 80, Reichenberg 78, Aussig 75, Troppau 61 Prozent). Innerhalb der
Tschechoslowakei wurden ihre Rechte immer stärker eingeschränkt und 840000
Hektar Land enteignet und fast ausschließlich Tschechen übertragen. 1933 wurde
die Deutsche Nationalpartei in der Tschechoslowakei verboten. Danach bildete
sich die sudetendeutsche Heimatfront unter Konrad Henlein. Sie wurde 1935 mit
66 % aller deutschen Stimmen die stärkste Partei der Tschechoslowakei (1938 92
% aller deutschen Stimmen). Am 29. 9. 1938 wurde das von der Tschechoslowakei
angenommene Münchener Abkommen beschlossen, das die Abtretung der
sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich vorsah. Am 1. 10. 1938 besetzten
deutsche Truppen das Land (29000 Quadratkilometer mit 3,4 Millionen
Einwohnern). Aus dem Kern des sudetendeutschen Gebiets wurde der Reichsgau S.
(Hauptstadt Reichenberg) unter dem Reichsstatthalter Konrad Henlein gebildet.
1945 kam das Gebiet an die Tschechoslowakei zurück. Allen Deutschen wurde die
Staatsangehörigkeit aberkannt. Ihr Vermögen wurde entschädigungslos enteignet.
Bei der anschließenden Vertreibung kamen etwa 400000 Menschen um. 1,9 Millionen
gelangten in die westliche Besatzungszonen (Bayern, Hessen), 800000 in die sowjetische Besatzungszone und 140000 nach Österreich,
etwa 250000 blieben zurück.
L.: Pfitzner, J., Sudentendeutsche Geschichte, 2. A. 1937; Das
Sudetendeutschtum, hg. v. Pirchan, G., 2. A. 1939; Aubin, H., Geschichtliche
Kräfte im Sudetenraum, 1941; Sudetenland. Ein Hand- und Nachschlagebuch, hg. v.
Kurth, K., 1954; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 50;
Urban, R., Die sudetendeutschen Gebiete nach 1945, 1964; Brügel, J., Tschechen
und Deutsche 1918-1938, 1967; Sudetenland in Europas Mitte, hg. v. Loebel, H.
v., 1987; Franzel, E., Sudetendeutsche Geschichte, 1990; Ermacora, F., Die
sudetendeutschen Fragen, Rechtsgutachten, 1992; Dokumente zur Austreibung der
Sudetendeutschen, hg. v. d. Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher
Interessen, 1992; Habel, F., Eine politische Legende. Die Massenvertreibung von
Tschechen aus dem Sudetengebiet 1938/39, 1996; Gebel, R., Heim ins Reich, 1998;
Zimmermann, V., Die Sudetendeutschen im NS-Staat, 1999; Odsun, bearb. v.
Hoffmann, R. u. a., 2000.
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Thüringen (Landgrafschaft, Land, Freistaat). Das
Gebiet zwischen Harz, Thüringer Wald, (Unstrut,) Werra und Saale wurde in der
Nachfolge anderer germanischer Völkerschaften im 5. Jahrhundert n. Chr. von den
vielleicht im Namen an die Hermunduren anknüpfenden Thüringern eingenommen, die
erstmals im letzten Drittel des 4. Jahrhunderts (um 400 bei Vegetius) als (von
Grahn-Hoek auf die gotischen Terwinger zurückgeführte) Toringi erscheinen. Ihr
sich noch darüberhinaus erstreckendes Reich zwischen Donau, Main, Werra und
Elbe wurde 531/533/534 von den Franken und Sachsen vernichtet und seine
Angehörigen unter fränkische Herrschaft gebracht (634-717/719 Herzogtum) und
christianisiert. Die Klöster Fulda und Hersfeld sowie das Erzstift Mainz
(Erfurt) erwarben umfangreiche Güter. Mit dem Übergang des deutschen Königtums
auf die sächsischen Liudolfinger und der Bildung weiter östlich liegender Marken
wurde T. vom Grenzland zu einem Kerngebiet des Reiches mit Pfalzen in
Nordhausen, Merseburg, Arnstadt, Ohrdruf, Wechmar, Heiligenstadt, Mühlhausen?,
Gebesee, Saalfeld, Dornburg, Kirchberg (bei Jena), Erfurt, Tilleda, Wallhausen
und Allstedt. Unter den gräflichen Geschlechtern gewannen die aus einer
Seitenlinie der Grafen von Rieneck in Mainfranken stammenden, auf der 1044
erbauten Schauenburg bei Friedrichroda ansässigen, am Pass der Hohen Sonne des
Thüringerwaldes sowie um Sangerhausen begüterten Ludowinger (1039 Ludwig der
Bärtige) die Vorherrschaft und wurden von König Lothar III. um 1130 (1130/1131)
mit dem Titel Landgrafen ausgezeichnet. 1122/1137 erlangten sie aus der Heirat
mit der Erbtochter (Hedwig) der Gisonen (Grafen von Gudensberg) Güter in Hessen
um Marburg und Gudensberg südwestlich von Kassel. 1180 erwarben sie beim Sturz
Heinrichs des Löwen zu ihren thüringischen und hessischen Gütern die
Pfalzgrafschaft Sachsen (Hosgau bzw. Hassegau) als Reichslehen und Güter an der
Werra, oberen Weser und Leine (bis 1247). Sie erbauten schon vor 1080 auf
fuldisch-hersfeldischem Gut die Wartburg, später die Neuenburg (Neuburg) an der
unteren Unstrut, die Runneburg (Weißensee) und die Marburg an der Lahn, doch
gelang ihnen die Zusammenfassung ihrer Güter nicht. 1247 starben sie mit
Heinrich Raspe im Mannesstamm aus. T. fiel (endgültig 1263/1264) über eine
Schwester Heinrich Raspes auf Grund einer Eventualbelehnung von 1243 an die in
weiblicher Linie mit den Ludowingern verwandten wettinischen Markgrafen von Meißen,
Hessen über eine Erbtochter (Sophie) an die Grafen von Brabant (Landgrafen von
Hessen), womit einerseits die Trennung von Thüringen und Hessen und
andererseits die Aufgabe der selbständigen Einheit T. eingeleitet wurde. 1265
überließ der Wettiner Heinrich der Erlauchte T. an seinen Sohn Albrecht den
Entarteten. 1293/1294 verkaufte Markgraf Albrecht der Entartete von Meißen T.
an König Adolf von Nassau, doch konnten die Markgrafen von Meißen 1307 in der
Schlacht bei Lucka die Mark Meißen und T. zurückgewinnen. Seitdem erweiterten
sie ihre Herrschaft in T. zu Lasten der Grafen und des Reichs (Vogtei über die
Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, Erwerb der Herrschaft Coburg 1347/1353
sowie von fünf hennebergischen Ämtern mit Hildburghausen 1374 und des Pleißenlandes
mit Altenburg 1310/1372/1373), doch blieben die Herrschaftsgebiete von
Schwarzburg, Henneberg, Gleichen und Reuß (Vögte von Weida, Gera und Plauen),
Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen sowie die Güter des Deutschen Ordens
bestehen. Dementsprechend hatten die Markgrafen von Meißen, die von 1379 bis
1440 einen eigenen landgräflich-thüringischen Zweig abteilten, im Norden einen
langen Streifen von der Elster über Weißenfels und Freyburg bis Langensalza,
weiter ein Gebiet um Eisenach, Salzungen, Gotha und Zella-Mehlis und
schließlich fast den gesamten Süden des Landes. 1423 gewann die Meißener Linie
der Wettiner das Herzogtum Sachsen-Wittenberg und die damit verbundene
Kurfürstenwürde. Seitdem nannten sich alle Wettiner Herzöge (von Sachsen), wie
dies auch Herzog Wilhelm tat, unter dem T. nochmals von 1445 bis 1482
eigenständig wurde. 1485 teilte das Haus Wettin in die Kurlinie der Ernestiner,
die das südliche Gebiet zwischen Eisenach, Sonnewalde, Zwickau, Coburg und
Wittenberg bzw. Buttstädt erhielt, und die Linie der Albertiner, an die das
nördliche Gebiet von Groitzsch bis Treffurt (Weißensee, Freyburg, Sangerhausen,
Langensalza, Tennstedt, Thamsbrück, Laucha, Nebra) fiel. 1547 verlor die
ernestinische Linie die Kurwürde an die albertinische Linie und wurde auf das
inzwischen zur Reformation übergetretene Gebiet von T. beschränkt, für das sie
1548 die Universität Jena gründete. Seit 1572 wurde T. bzw. Sachsen immer
weiter aufgeteilt und zersplitterte allmählich vollständig. Nach dem Aussterben
der verschuldeten Grafen von Henneberg verwalteten die Albertiner und
Ernestiner deren Gebiete zunächst gemeinsam, teilten sie aber 1660 auf. Von
1657 bis 1746 bildete der sog. Thüringer Kreis um Weißenfels den
Hauptbestandteil von Sachsen-Weißenfels, von 1657 bis 1718 das 1564 gewonnene
Hochstift Naumburg mit den ehemals hennebergischen Gütern (Schleusingen, Suhl)
den Hauptbestandteil von Sachsen-Zeitz. Am Ende des 17. Jahrhunderts bestanden
im Rahmen des obersächsischen Reichskreises zehn Linien der Ernestiner, neun
der Reuß und drei der Schwarzburg in T. Außerdem hatte das Erzstift Mainz die
Herrschaft über Erfurt und einen Teil des Eichsfeldes gewonnen und war
Brandenburg mit dem Saalkreis nach T. vorgedrungen. 1803 fielen Erfurt, das
Eichsfeld, Nordhausen und Mühlhausen, 1806 die albertinischen Teile an Preußen.
1807 verlor Preußen alle linkselbischen Gebiete. Von 1807 bis 1813 gehörten
Mühlhausen, Nordhausen und das Eichsfeld zum Königreich Westphalen, Erfurt mit
seinem Gebiet zu Frankreich. 1815 erlangte Preußen die verlorenen Gebiete
zurück und gewann die albertinischen Teile Thüringens, die es 1816 auf die
Bezirke der Regierung in Thüringen zu Erfurt (Weißensee, Langensalza,
Tennstedt) und der Regierung des Herzogtums Sachsen zu Merseburg (Weißenfels,
Freyburg, Eckartsberga, Heldrungen, Sachsenburg, Sittichenbach, Wendelstein,
Sangerhausen) aufteilte (1. 4. 1816 preußische Provinz Sachsen mit Herzogtum
Magdeburg, Altmark, Fürstentum Halberstadt, Wernigerode, Hohnstein, Mansfeld,
Nordhausen, Mühlhausen, Eichsfeld, Erfurt, Wittenberg, Torgau, Merseburg,
Naumburg-Zeitz, Stolberg, Querfurt, Barby, Ziegenrück, Schleusingen, Heringen,
Kelbra, Hauptstadt Magdeburg, Sitz der Provinzialselbstverwaltung in Merseburg,
Gliederung in die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt). Insgesamt
bestanden 1815 im thüringischen Raum neben umfangreichen Gütern Preußens und
Exklaven und Enklaven die zwölf kleinen Staaten Sachsen-Weimar-Eisenach,
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld,
Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere Linie, Reuß
jüngere Linie zu Gera (Reuß-Gera), Ebersdorf (Reuß-Ebersdorf), Schleiz
(Reuß-Schleiz) und Lobenstein (Reuß-Lobenstein). Am 13. 11. 1826 erfolgte,
nachdem Sachsen-Weimar-Eisenach bereits 1815 zum Großherzogtum erhoben worden
war (seit 1877 Großherzogtum Sachsen), durch Schiedsspruch König Friedrich
Augusts I. von Sachsen die Neugliederung in die sächsischen Herzogtümer
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg sowie Sachsen-Coburg und Gotha. Nach
Abdankung der Fürsten im November 1918 entstanden acht Freistaaten (vier der
Ernestiner, zwei der Schwarzburg, zwei der Reuß). Sie schlossen sich mit
Ausnahme Coburgs, das zu Bayern kam, am 30. 4./1. 5. 1920 entgegen den Wünschen
Preußens zum Land T. mit der Hauptstadt Weimar zusammen, das sich am 11. 2.
1921 eine Verfassung gab. Der Name T. begann nunmehr über das ursprüngliche
Gebiet zwischen Werra, Saale, Harz und Thüringer Wald hinaus Gebiete östlich
der Saale und südlich des Thüringer Waldes zu umfassen (Herrschaftsgebiete der
ernestinischen Wettiner). 1933 wurde die Landesregierung einem
Reichsstatthalter unterstellt. Am 1. 7. 1944 wurde der bisher zur Provinz
Hessen-Nassau (Preußens) gehörige Kreis Schmalkalden in den Regierungsbezirk
Erfurt umgegliedert und der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung
der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung
des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. In diesem Umfang fiel T. im April 1945
unter amerikanische, am 1. 7. 1945 unter sowjetische
Besatzungsverwaltung. Am 17. 9. 1945 kamen auf Grund des sog. Wanfrieder
Abkommens zur Sicherung von Transporten auf der Eisenbahnlinie Göttingen-Bebra
die hessischen Dörfer Sickenberg, Asbach, Vatterode, Weidenbach und Hennigerode
östlich der Bahnlinie an die sowjetische
Besatzungszone (Thüringen), Werleshausen und Neuseesen westlich der Bahnlinie
samt einem östlich der Bahnlinie verlaufenden Geländestreifen an die
amerikanische Besatzungszone (Hessen). Am 20. 12. 1946 erhielt T. eine
Verfassung. 1948 wurde der Regierungssitz von Weimar nach Erfurt verlegt. Von
1949 bis 1990 war T. Teil der Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952
ging es in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl auf (str.), wurde aber am 3. 10. 1990
(mit rund 2700000 Einwohnern) wiederhergestellt (einschließlich der Kreise
Altenburg, Artern und Schmölln). Hauptstadt wurde Erfurt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254)
G3, II 66 (1378) F3; Eberhardt, H., Thüringen, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 8; Thüringische Geschichtsquellen,
Bd. 1ff. 1854ff.; Cassel, P., Thüringische Ortsnamen, 1856 und 1858, Neudruck
1983; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von Sachsen und
Thüringen, 1861f.; Werneburg, A., Die Namen der Ortschaften und Wüstungen
Thüringens, 1884, Neudruck 1983; Regesta diplomatica necnon epistolaria
historiae Thuringiae, bearb. v. Dobenecker, O., Bd. 1ff. 1896ff.; Hantzsch, V.,
Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593,
1906; Beschorner, H., Oeder und Thüringen, Beitr. Thür.-sächs. Gesch., FS O.
Dobenecker, 1929; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische
Geschichte, 1931; Kaiser, E., Landeskunde von Thüringen, 1933; Pasold, A.,
Geschichte der reußischen Landesteilungen von der Mitte des 16. Jh. bis zur
Einführung der Primogenitur im Jahre 1690, 1934; Mentz, G., Ein Jahrhundert
thüringischer Geschichtsforschung, 1937; Maschke, E., Thüringen in der
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Lauter, K., Die Entstehung der Exklave Ostheim vor der Rhön, 1941; Lehmann, J.,
Beiträge zu einer Geschichte der thüringischen Kartographie bis zur Mitte des
19. Jahrhunderts, Diss. Greifswald 1932, und Jb. der Kartographie 1941 (1942);
Brather, H., Die ernestinischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts,
1951; Atlas des Saale- und mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August,
O., Teil 1ff. 2. A. 1959ff.; Koerner, F., Die Lage und die Besitzstetigkeit der
Machtkerne in Thüringen während des ausgehenden Mittelalters, 1960; Patze, H.,
Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, 1962; Patze, H.,
Bibliographie zur thüringischen Geschichte, Bd. 1f. 1965ff.; Geschichte
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historischen Stätten: Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968; Klein, T., Thüringen,
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H., 1984; Hess, U., Geschichte Thüringens 1866-1914, hg. v. Wahl, V., 1991;
Historische Landeskunde Mitteldeutschlands – Thüringen, hg. v. Heckmann, H., 3.
A. 1991; Bühner, P., Kurzer Abriss über die Geschichte des albertinischen
Thüringen, Mühlhäuser Beiträge 14 (1991), 31; Petersohn, J., De ortu principum
Thuringie, DA 48 (1992), 585; Hessen und Thüringen, 1992; Hess, U., Geschiche
der Behördenorganisation der thüringischen Staaten, 1993; Kleinstaaten und
Kultur in Thüringen, hg. v. John, J., 1994; Werner, M., Thüringen, LexMA 8
1996, 747ff.; Schildt, B., Bauer – Gemeinde – Nachbarschaft, 1996; Assing, H.,
Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997, Thüringen-Handbuch, hg.
v. Post, B. u. a., 1999; Grahn-Hoek, H., Stamm und Reich der frühen Thüringer,
Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte 56 (2002), 7; Müller, C., Landgräfliche Städte
in Thüringen, 2003; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2005; Hoffmann,
R., Die Domänenfrage in Thüringen, 2006; Landstände in Thüringen, hg, v.
Thüringer Landtag, 2008; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2008 (Herren
von Heldrungen, Grafen von Buch, Grafen von Wartburg-Brandenburg)Fleischhauer,
M., Der NS-Gau Thüringen 1939-1945, 2009; .Zusammenschlüsse und Neubildungen
deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a.,
2013, 125ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Weida (Vögte, Herrschaft). 1122 wird die Burg
W. (Withaa) an der Weida bei Gera erstmals erwähnt. Sie war Sitz der von W. im
Unstrutgebiet kommenden, bald aber an die mittlere und obere Elster
wechselnden, zunächst herzoglich-sächsisch-ministerialischen, seit 1220
reichsministerialischen Herren von W., die sich seit 1209 wohl nach
Quedlinburger Vogteirechten um Gera als Vögte benannten, sich (1209 sowie) 1244
in die Vögte von W. mit Sitz in W. (bis 1531/1535), die Vögte von Gera (bis
1550) und die Vögte von Plauen teilten und deren sämtliche männliche
Abkömmlinge zu Ehren Kaiser Heinrichs VI. ausschließlich den Namen Heinrich
erhielten. 1329 bestätigte ihnen Kaiser Ludwig der Bayer Reichsunmittelbarkeit
und fürstengleichen Rang. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts begann
ein unaufhaltsamer Niedergang der Vögte von W. Dabei ging das Gebiet um Hof an
die Burggrafen von Nürnberg verloren (1373 Verkauf des nach 1193 erworbenen
Landes an der Regnitz). 1354 mussten die Vögte von W. die Lehnshoheit des
Hauses Wettin, an das dann Triptis, Ronneburg, Werdau, Schmölln und andere
Güter gelangten, für das Stammland anerkennen. 1427 kam die Herrschaft W. durch
Verkauf an das Haus Wettin, 1485 an dessen ernestinische Linie, 1567/1571 an
die albertinische Linie, 1815 an Preußen, 1816 an Sachsen-Weimar-Eisenach und
1920 an das Land Thüringen. Dieses gehörte 1945 zur sowjetischen
Besatzungszone und wurde am 23. 7. 1952 innerhalb der 1949 entstandenen
Deutschen Demokratischen Republik aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 mit dem
Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland
aber wieder begründet. Die übrigen Güter der Vögte von W. fielen 1531 bei ihrem
Aussterben an die Vögte von Gera und die Vögte von Plauen.
L.: Wolff 380; Geschichte der Stadt Weida in Einzeldarstellungen, Bd. 1ff.
1926ff.; Flach, W., Die Urkunden der Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur
Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat,
1955; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H. u. a., Bd. 2,1 1974; Blaschke,
K., Geschiche Sachsens, 1990.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Wismar (Herrschaft). W. (1167 aqua Wissemara)
geht in seinen städtischen Anfängen auf flandrisch-sächsische Siedlung am Ende
des 12. Jahrhunderts zurück. 1211 ist ein Hafen belegt. 1229 wird W. an der
Ostsee als Stadt lübischen Rechts erstmals erwähnt. Sie unterstand trotz großer
Selbständigkeit (1229 burgenses, 1241 Rat, 1308/1373 Erwerb der Vogtei) der
Herrschaft Mecklenburgs. Von 1256/1257 bis 1358 war sie Residenz. Von 1555 bis
1621 gehörte sie zu Mecklenburg-Schwerin. 1648 kam sie als Reichslehen an
Schweden, wobei die Mitgliedschaft für W. (3,3 Quadratmeilen mit 9600
Einwohnern) im niedersächsischen Reichskreis zwischenzeitlich ruhte, wurde aber
1803 von Mecklenburg-Schwerin pfandweise und 1903 infolge Verzichts auf das
Einlösungsrecht seitens Schwedens endgültig zurückgewonnen. Mit Mecklenburg kam
W. 1945 zur sowjetischen Besatzungszone. In
dieser gelangte es in Mecklenburg von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik (Bezirk Rostock).
L.: Wolff 443; Wallner 707 NiedersächsRK 24; Die Territorien des Reichs 6, 114;
Witte, H., Wismar unter dem Pfandvertrage 1803-1903, 1903; Techen, F.,
Geschichte der Seestadt Wismar, 1929; Kleiminger, R., Das Heiligengeisthospital
von Wismar, 1962; Nitsche, K./Düsing, A., Wismar. Geschichte und Gesicht einer
Stadt, 2. A. Leipzig 1971; Bandis, K. u. a., Wismar 1229-1979, 1979; Fahlbusch,
F,. Wismar, LexMA 9 1998, 258.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)