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In Deutschland unterzeichneten am 5. 6. 1945 die alliierten Oberbefehlshaber eine Deklaration über die Ausübung bzw. Übernahme der obersten Gewalt in Deutschland und errichteten den Alliierten Kontrollrat, der am 30. 7. 1945 erstmals zusammentrat. Durch das Potsdamer Abkommen der alliierten Siegermächte vom 2. 8. 1945 wurde Deutschland bis zu einer Friedensregelung in vier Besatzungszonen, zwei Gebiete unter sowjetischer und polnischer Verwaltung (tatsächliche Verminderung des deutschen Herrschaftsgebiets gegenüber 1937 um 24%) sowie das innerhalb der sowjetischen Besatzungszone geviertelt einem Sonderstatus unterliegende Berlin geteilt. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bereits am 9. 7. 1945 waren im sowjetisch besetzten Osten durch Anordnung der sowjetischen Militäradministration in Deutschland fünf Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und am 19. 9. 1945 im amerikanisch besetzten Gebiet drei Länder (Bayern, Großhessen und Württemberg-Baden (neu) gebildet worden. Am 21. 4. 1946 wurden in der sowjetischen Besatzungszone die Sozialdemokratische Partei und die Kommunistische Partei zur Sozialistischen Einheitspartei zusammengeschlossen. Im Sommer 1946 entstanden im britisch besetzten Teil die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, im französisch besetzten Teil die Länder Baden (Südbaden), Württemberg-Hohenzollern (Südwürttemberg-Hohenzollern) und Rheinland-Pfalz. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 17. 6. 1953 ein Aufstand mit sowjetischer Waffengewalt niedergeschlagen. Am 13. 8. 1961 wurde mit dem Bau einer Mauer an der Westgrenze begonnen. In der Neufassung der Verfassung wurde am 7. 10. 1974 die Vorstellung einer deutschen Nation aufgegeben. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Anhalt (Grafen, Fürstentum, Herzogtum, Freistaat, Landesteil). Im 11. Jahrhundert beherrschte das seit etwa 1000 erkennbare Geschlecht der Askanier, das sich zeitweise Grafen von Ballenstedt nannte, das Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming. Dem 1170 verstorbenen Albrecht dem Bären folgten die Söhne Otto und Bernhard. Von ihnen erlangte Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen den Titel Herzog von Sachsen sowie den an der unteren Elbe bei Lauenburg befindlichen Teil des Herzogtums Sachsen und gewann dazu das rechtselbische Gebiet um Wittenberg. Bei seinem Tode (1218) erhielt sein ältester Sohn Heinrich I. (1212-1244) die eigentlichen Hausgüter zwischen Ostharz (Unterharz) und Mittelelbe (unterer Elbe) (Aschersleben [(Andersleben], Ballenstedt, Bernburg, Köthen, Dessau). Er nannte sich nach der vielleicht um 1050 von Esiko von Ballenstedt nach der Umwandlung Ballenstedts in ein Stift errichteten Burg über dem Selketal und gehörte als einziger Graf seit 1218 dem Reichsfürstenstand an, wobei der Fürstentitel erstmals 1223 urkundlich erscheint, ohne dass Nachrichten über eine Verleihung vorliegen. 1252 entstanden nach seinem Tod durch Erbteilung im später stets von Brandenburg-Preußen und Sachsen eingeengten Hause Anhalt die Linien Anhalt-Aschersleben (bis 1315), Anhalt-Bernburg ältere Linie (bis 1468) und Anhalt-Köthen (später Anhalt-Zerbst ältere Linie). Ansprüche auf askanisches Erbe in Brandenburg und Wittenberg konnten 1319 bzw. 1422 nicht durchgesetzt werden. Die Linie Aschersleben starb 1315 aus. Ihr Gebiet fiel 1322, soweit es nicht wie Ascherleben selbst an das Hochstift Halberstadt (1648 an Brandenburg-Preußen) verloren ging, an die Linie Anhalt-Bernburg. 1307/1319 erwarb die Linie Anhalt-Köthen von den Grafen von (Arnstein-)Barby die Herrschaft Zerbst (ältere Zerbster Linie). 1396 zerfiel Anhalt-Köthen (bzw. Zerbst, ältere Linie) in die Siegmundische Linie (rechtes Elbeufer, Zerbst) und die Albrechtsche Linie (linkes Elbeufer, Köthen). Die Siegmundische Linie erlangte Teilbesitz der Albrechtschen Linie sowie 1468 mit dem Aussterben der Bernburger Linie deren Güter. 1474 spaltete sie sich erneut in die ältere Köthener Linie (Anhalt-Köthen) und die ältere Dessauer Linie (Anhalt-Dessau). Die ältere Köthener Linie erwarb 1508 einen Teil der Zerbster Lande. Ihre Güter fielen bei ihrem Aussterben 1562 an die Dessauer Linie. Diese teilte sich 1546 in die Linien Zerbst, Plötzkau und Dessau. Infolge der seit 1526 in Anhalt-Köthen, bis 1534 aber auch in Anhalt-Dessau eingeführten Reformation konnten die Güter der unter anhaltischer Vogtei stehenden Klöster Nienburg an der Saale, Gernrode und Hecklingen erworben werden. 1547 gingen Zerbst und Köthen an Sigismund von Lodron ( Ladrona) verloren, kamen aber nach Veräußerung an Reuß 1552 durch Vertrag zurück. 1570 vereinigte Fürst Joachim Ernst (1561-1586) aus der älteren Dessauer Linie infolge verschiedener Erbfälle alle anhaltischen Gebiete mit einem Umfang von 40,8 Quadratmeilen vorübergehend und erließ für sie 1572 eine umfassende Landes- und Kirchenordnung. 1603 entstanden nach vorübergehender gemeinsamer Regierung der 5 Söhne durch Erbteilung die jüngere Linien Anhalt-Dessau (bis 1918), Anhalt-Bernburg (bis 1863), Anhalt-Köthen (bis 1665), Anhalt-Zerbst (bis 1793) und Anhalt-Plötzkau (bis 1818/1847). Seit 1635 wurde für gemeinsame Angelegenheiten eine Senioratsverfassung eingeführt, wonach der jeweils älteste die Mehrheitsbeschlüsse aller durchführte. Alle Fürsten hatten eine gemeinsame Stimme im Reichsfürstenrat und vertraten außerdem die Stimme der Reichsabtei Gernrode. Innerhalb der Reichskreise gehörten sie zum obersächsischen Reichskreis. Von den fünf Linien erlosch Anhalt-Köthen 1665. Die Güter dieser Linie wurden mit Anhalt-Plötzkau vereinigt, das sich seitdem Anhalt-Köthen nannte. Anhalt-Zerbst erlangte 1667 durch Erbgang die Herrschaft Jever. Als die Linie 1793 ausstarb, fielen ihre Güter an Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen. Jever kam an Katharina II. von Russland, die Schwester des letzten Fürsten von Anhalt-Zerbst. Von Anhalt-Bernburg spaltete sich die Linie Anhalt-Bernburg-Harzgerode ab, die bis 1709 bestand. 1707 kam es weiter zur Abteilung der Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Schaumburg, die das Erbe der Grafen von Holzappel und Schaumburg erhielt. Ihre anhaltischen Landesteile fielen nach ihrem Erlöschen 1812 an Anhalt-Bernburg zurück. Anhalt-Dessau war von 1632 bis 1643 geteilt. 1702 fiel Fürst Leopold, dem „alten Dessauer“, von seiner oranischen Mutter eine reiche Erbschaft an. Von 1726 bis 1823 bestand die aus einer heimlichen standeswidrigen Ehe hervorgegangene Linie der Grafen von Anhalt. 1806 wurde Anhalt-Bernburg, 1807 auch Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen (-Plötzkau), das 1808 den Code Napoléon einführte, mit dem Eintritt in den Rheinbund Herzogtum. 1815 traten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, die zusammen um 1800 ein Gebiet von 48 Quadratmeilen mit 118000 Einwohnern umfassten, als souveräne Staaten dem Deutschen Bund bei. 1847 fiel Anhalt-Köthen an Anhalt-Dessau. 1849 erhielt ganz Anhalt eine Verfassung. 1863 kam auch Anhalt-Bernburg an Anhalt-Dessau, so dass nunmehr alle sich auf mehrere Landesteile an mittlerer Elbe, unterer Saale und im Unterharz erstreckenden anhaltischen Lande vereinigt waren. Am 12. 11. 1918 dankte der Herzog von Anhalt ab. Der neue Freistaat Anhalt umfasste 2326 Quadratkilometer mit 432000 Einwohnern (1939) und erhielt am 18. 7. 1919 eine Verfassung. Hauptstadt war Dessau. 1933 wurde A. mit Braunschweig einem gemeinsamen Reichsstatthalter unterstellt. Am 9. 7. 1945 wurde A. innerhalb der sowjetischen Besatzungszone mit den aus der Provinz Sachsen am 1. 7. 1944 gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg Preußens vereinigt und 1947 dem Land Sachsen-Anhalt eingegliedert, das am 23. 7. 1952/8. 12. 1958 aufgelöst wurde (str.). Der größere Teil kam zum Bezirk Halle, der kleinere zum Bezirk Magdeburg. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Sachsen-Anhalt am 3.10.1990 wieder.
L.: Wolff 406; Zeumer 553 II b 38; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 88; Heinemann, O. v., Codex diplomaticus Anhaltinus, 1867ff.; Weyhe, E., Landeskunde des Herzogtums Anhalt-Dessau, Bd. 1f. 1907; Wäschke, H., Anhaltische Geschichte, Bd. 1ff. 1912f.; Schröder, A., Grundzüge der Territorialentwicklung der anhaltinischen Lande, Anhalt. Geschichtsbll. 2 (1926), Diss. phil. Berlin 1927; Specht, A., Bibliographie zur Geschichte von Anhalt, 1930, Nachtrag 1935; Wütschke, J., Zur Territorialentwicklung Anhalts, (in) Anhalt. Geschichtsbll. 13 (1937), 90; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 11 Provinz Sachsen/Anhalt, hg. v. Schwineköper, B., 1977; Klein, T., Anhalt, 1981; Schlenker, G./Lehmann, G./Wille, M., Geschichte in Daten, 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Die Fürsten von Anhalt, hg. v. Freitag, W., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 742; 800 Jahre Anhalt, hg. v. Anhaltischen Heimatbund, 2012. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Brandenburg (Mark, Markgrafschaft, Kurfürstentum, Provinz, Land, Bundesland, Residenz). Das zunächst von Semnonen, Langobarden und Burgundern bewohnte Gebiet der späteren Mark B. wurde nach dem Abzug der Germanen in der Völkerwanderung von Slawen (Liutizen, Heveller, Wilzen, Ukrer (Uker), Obotriten) besetzt. 927 schlug König Heinrich I. die Slawen an der Elbe, eroberte 928/929 die deutsch Brennaburg bezeichnete slawische Burg an der Havel, die vielleicht schon auf eine slawische Siedlung des 6. Jahrhunderts zurückgeht und bildete 931 die Mark Nordsachsen (Nordmark). Im Slawenaufstand von 983 ging das Gebiet wieder verloren. 1134 belehnte Kaiser Lothar von Süpplingenburg den Askanier Albrecht den Bären mit den deutsch verbliebenen Teilen der Altmark. Albrecht eroberte die Prignitz, erbte 1150 das Havelland hinzu und erscheint erstmals (in einer Urkunde vom 3. Oktober) 1157 in bewusster Erinnerung an die Markgrafschaft Geros von Nordsachsen als Markgraf von Brandenburg, das er wegen seiner günstigen Lage am Übergang wichtiger Fernstraßen über die Havel anstelle von Stendal zum festen Sitz erhob und zum Vorort dieser neuen Mark ausbaute, wobei der königliche Burggraf auf der Brandenburger Dominsel rasch ausgeschaltet wurde. Nach dem Tod Albrechts wurde die Mark B. von den askanischen Stammlanden am Harz getrennt. Albrechts Sohn Otto I. gewann 1181 die Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Johann I., der 1252 erstmals als Kurfürst fungierte, und Otto III. († 1266/1267) erwarben Stargard, die Uckermark, Barnim, Teltow, Lebus und Zehden (Neumark), die Mark Landsberg und die Oberlausitz (1255) und wehrten Ansprüche des Erzbischofs von Magdeburg ab. Andererseits wurde das Geschlecht bei ihrem Tod 1267 in zwei gemeinsam regierende Linien mit Regierungssitzen in Stendal und Salzwedel gespalten, bis es unter Waldemar wieder vereinigt wurde. Mit seinem Tod erlosch 1319 der brandenburgische Zweig der Askanier, der als Reichskämmerer von der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums an zu den Kurfürsten gezählt hatte. Nach dem Aussterben der Askanier zog König Ludwig der Bayer aus dem Hause Wittelsbach die Mark B. 1320 in an den Grenzen verkleinertem Umfang als erledigtes Lehen ein, übertrug sie 1323 seinem achtjährigen Sohn Ludwig und ließ durch Beauftragte die wittelsbachischen Formen der Verwaltung einführen. Unter dieser wenig effektiven Herrschaft wurde 1356 B. als Kurfürstentum anerkannt. 1373 zog allerdings Kaiser Karl IV. nach langjährigen Auseinandersetzungen die Mark B. im Vertragsweg gegen 200000 Goldgulden an das Haus Luxemburg (Residenz Tangermünde) und ließ 1375/1376 im Landbuch die verbliebenen Rechte und Aufgaben registrieren. Nach seinem Tod kam es zur Teilung der Mark (Kurmark d. h. Altmark und Gebiete zwischen Elbe und Oder an Siegmund, Neumark an den jüngsten Sohn Johann von Görlitz, 1386 ebenfalls an Siegmund), zu großen Adelsunruhen und zahlreichen Veräußerungen (1388 Verpfändung, 1397 Veräußerung der Kurmark an Jobst von Mähren, 1402 Veräußerung der Neumark an den Deutschen Orden). Am 8. 7. 1411 setzte König Sigmund auf Bitten der brandenburgischen Stände seinen Feldherren und Rat, den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg zum Verweser über die nach dem Tod Jobsts wieder angefallene Mark ein. Am 30. 4. 1413 übertrug er ihm für 400000 Gulden das Kurfürstentum und am 18. 8. 1417 belehnte er ihn mit der Mark. Als über B., Altmark und Teile der Uckermark herrschender Kurfürst Friedrich I. brach der Burggraf die Macht des Adels. Sein Sohn Kurfürst Friedrich II. erzwang die Unterwerfung der Städte (u. a. Berlin 1447/1448), festigte allmählich die Herrschaft wieder, erlangte 1447 das Besetzungsrecht für die Bistümer B., Havelberg und Lebus, kaufte 1450 Wernigerode und gewann die Uckermark und Prignitz zurück. 1455 wurde die Neumark zurückgekauft. Außerdem wurden die Herrschaften Cottbus (1445) und Peitz in der Niederlausitz (1488) erworben. In der sog. dispositio Achillea des Markgrafen Albrecht Achilles von 1473 wurde die Erbfolge im Sinne der Unteilbarkeit der märkischen Lande geregelt und die Abtrennung der Mark von den fränkischen Gütern, die den zweiten und dritten Söhnen zufielen (Ansbach, Bayreuth), gefördert. 1482 wurden im Glogauer Erbfolgestreit große Teile des Herzogtums Crossen gewonnen (Crossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg). Kurfürst Johann Cicero, der als erster Hohenzoller ständig in der Mark residierte, kaufte 1486 die Herrschaft Zossen, gewann die Lehnsherrschaft über Pommern und unterwarf die altmärkischen Städte. Zwischen 1499 und 1535 wurde Roppen eingezogen. 1506 wurde die Universität Frankfurt an der Oder gegründet, 1516 das Kammergericht in Berlin eingerichtet. Die sog. Constitutio Joachimica bildete die Grundlage einer einheitlichen Rechtsprechung in B. 1524 wurde die Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen eingezogen und 1529 das vertraglich erworbene Erbfolgerecht in Pommern gesichert, das sich 1637/1648 realisierte. 1535 kam es zur Teilung des Landes in die Kurmark (Joachim II.) und die Neumark, die bis 1571 an Hans von Küstrin kam. Hiervon bestand die 444 Quadratmeilen umfassende Kurmark aus der Altmark, Mittelmark, Prignitz oder Vormark und der Uckermark. Die Altmark umfasste ein Gebiet von 82 Quadratmeilen (die Kreise Stendal, Tangermünde und Arneburg, Seehausen, Arendsee, Salzwedel-Gardelegen). Die Mittelmark mit einem Flächeninhalt von 250 Quadratmeilen, die bis ins 15. Jahrhundert zunächst Neumark hieß, enthielt die Landschaft Havelland (mit der Stadt Brandenburg, den Städten und Ämtern Potsdam, Spandau, Nauen, den Ämtern Königshorst, Fahrland und Fehrbellin, den Städten Rathenow und Pritzerbe, den Ländchen Rhinow und Friesack), die Kreise Glien-Löwenberg, Ruppin, Oberbarnim und Niederbarnim, Teltow, Lebus, Zauche, Beeskow-Storkow (letzterer erst im Jahr 1575 von der Lausitz erworben) und die Herrschaft Teupitz (Wusterhausen-Teupitz). Die 61 Quadratmeilen große Prignitz oder Vormark wurde aus den Kreisen Berleberg, Pritzwalk, Wittstock, Kyritz, Havelberg, Plattenburg und Lenzen gebildet. Die Uckermark, 68 Quadratmeilen groß, setzte sich aus dem uckermärkischen und dem stolpischen Kreis zusammen. Die 220 Quadratmeilen große Neumark bestand aus der eigentlichen Neumark nördlich der Warthe mit den Kreisen (Ämtern) Soldin, Königsberg, Landsberg, Friedeberg, Arnswalde, Dramburg, dem 30 Quadratmeilen umfassenden Herzogtum Crossen und den Herrschaften Cottbus und Peitz. Bald nach 1535 begann die Einführung der Reformation, in deren Gefolge der größte Teil der Kirchengüter (Havelberg, Lehnin, Chorin) in landesherrliche Domänen umgewandelt und die Bistümer B., Havelberg und Lebus eingezogen wurden. 1537 konnten folgenreiche Erbverbrüderungen mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und Wohlau abgeschlossen werden. 1569 wurde B. von Polen mit dem Herzogtum Preußen belehnt. Johann Georg (1571-1598) gelang es, das gesamte brandenburgische Gebiet wieder zu vereinigen und die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow zu erwerben. 1603 überließ Joachim Friedrich die gerade angefallenen fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth seinen Brüdern. In B. schuf er Weihnachten 1604 den Geheimen Rat als oberste Verwaltungsbehörde. 1614 erfolgte im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit Pfalz-Neuburg der Erwerb von Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, 1618/1619 der endgültige erbweise Erwerb des Herzogtums Preußen. Friedrich Wilhelm der große Kurfürst (1640-1688) gewann 1648 Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt mit Hohnstein und Mansfeld (1680), Kammin (Cammin) und Minden sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (Anfall 1680), erhielt 1657 Lauenburg, Bütow und Draheim als Lehen Polens, kaufte 1686 Schwiebus, erwarb 1691 Tauroggen und Serrey und begründete den brandenburg-preußischen Staat im modernen Sinn, der das ältere B. vom neuen Preußen scheidet. Kurfürst Friedrich III. von B., der 1694 die Universität Halle gründete, führte seit 1701 den Titel König in Preußen. Das 1800 664 Quadratmeilen große B. (Prignitz, Uckermark, Mittelmark, mit Niederlausitz und ohne Altmark [zur Provinz Sachsen] und nordöstliche Teile der Neumark) mit 980000 Einwohnern war von 1815 bis 1945 eine preußische Provinz, aus der 1920 Groß-Berlin ausgesondert wurde. 1938 gelangten die Kreise Friedeberg und Arnswalde zu Pommern, wofür die Mark B. von der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen die Kreise Schwerin, Meseritz und Bomst (teilweise) erhielt. 1945 kam B. westlich der Oder zur sowjetischen Besatzungszone (Provinz Mark Brandenburg), östlich der Oder unter Polens Verwaltung. Seit 1947 war B., das nach Wahlen im Jahre 1946 im Jahre 1947 eine Verfassung erhielt, Land (Mark Brandenburg) in der sowjetischen Besatzungszone, seit 1949 Gliedstaat der Deutschen Demokratischen Republik. (Am 23. 7.) 1952 bzw. 1958 ging es in den Bezirken Potsdam, Frankfurt an der Oder und Cottbus der Deutschen Demokratischen Republik auf (str.). Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Brandenburg (ohne Berlin) am 3. 10. 1990 (mit der Hauptstadt Potsdam) wieder (ohne die Kreise Hoyerswerda [Sachsen], Jessen [Sachsen-Anhalt] und Weißwasser [Sachsen], aber mit den Kreisen Perleberg [Westprignitz], Prenzlau [Uckermark] und Templin [Uckermark]). Es ist das fünftgrößte Land der Bundesrepublik und zählt rund 2 600 000 Einwohner. Der Versuch einer Vereinigung mit Berlin scheiterte am 5. 5. 1996 an einer Volksabstimmung. S. Berlin.
L.: Wolff 382; Zeumer 552 I 7; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G2, II 78 (1450) G3, III 22 (1648) F2, III 38 (1789) E1; Faden, E., Brandenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 34; Mylius, C. O., Corpus constitutionum Marchicarum Bd. 1ff. Berlin u. Halle 1737ff.; Bekmann, J./Bekmann, L., Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg, Bd. 1f. 1751ff., Neudruck 2004; Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Gercken, P. W., Teil I-VII 1769; Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus, ed. Raumer, G. W. v., Teil I, II 1831ff.; (Novus) Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Riedel, A., 1838ff.; Voigt, E., Historischer Atlas der Mark Brandenburg, 1846; Fidicin, E., Die Territorien der Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1857ff.; Stölzel, A., Brandenburg-preußische Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, Bd. 1f. 1888; Landeskunde der Provinz Brandenburg, hg. v. Friedel, E./Mielke, R., Bd. 1ff. 1909ff.; Regesten der Markgrafen von Brandenburg aus dem askanischen Hause, hg. v. Krabbo, H./Winter, G., 1910ff.; Holtze, F., Geschichte der Mark Brandenburg, 1912; Tümpel, L., Die Entstehung des brandenburg-preußischen Einheitsstaates, 1915; Hintze, O., Die Hohenzollern und ihr Werk, 3. A. 1916; Schulze, B., Brandenburgische Landesteilungen 1258-1317, 1928; Historischer Atlas der Provinz Brandenburg, hg. v. der hist. Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, 1929ff., N. F. 1962ff.; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Hanke, M./Degener, H., Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der Friderizianischen Zeit, 1935; Das Handbuch der Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., 1940; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen, E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Die Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., Bd. 1ff. 1961, 2. A. 1989, 3. A. 2004, 4. A. 2010; Historischer Handatlas von Brandenburg und Berlin, hg. v. Quirin, H., 1962ff.; Historisches Ortslexikon für die Mark Brandenburg, bearb. v. Enders, L., 1962ff., Veröffentl. des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Teil 11 Orts- und Personenregister, 1995; Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft, 1963; Preußens Epochen und Probleme seiner Geschichte, hg. v. Dietrich, R., 1964ff.; Bratring, F. A., Statistisch-topographische Beschreibung der gesamten Mark Brandenburg. Neuausgabe bearb. v. Büsch, O./Heinrich, G., 1968; Berlin und die Provinz Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Herzfeld, H., 1968; Grassmann, A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, 1968; Scharfe, W., Topographische Aufnahmen in Brandenburg 1816-1821, Jb. f. Gesch. Mittel- und Ostdeutschlands 18 (1969); Schreckenbach, H., Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1970ff.; Brandenburgische Jahrhunderte. Festgabe Schultze, J., hg. v. Heinrich G./Vogel, W., 1971; Scharfe, W., Abriss der Kartographie Brandenburgs 1771-1821, 1972, Veröff. der Hist. Kommission zu Berlin Bd. 35; Schmidt, E., Die Mark Brandenburg unter den Askaniern 1134-1320, 1973; Bohm, E., Teltow und Barnim. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und Landesgliederung brandenburgischer Landschaften im Mittelalter, 1978, Mitteldeutsche Forschungen Bd. 83; Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte, hg. v. Benninghoven, F./Löwenthal-Hensel, C., 1979; Dralle, L./Ribbe, W., Brandenburg, LexMA 2 1983, 554ff.; Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen, hg. v. Baumgart, P., 1983; Schindling, A., Kurbrandenburg im System des Reiches während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert, (in) Preußen, Europa und das Reich 1987; Mittenzwei, I., Brandenburg-Preußen 1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild 1988 (1987); Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte, hg. v. Engel, E., 1989; Ahrens, K., Residenz und Herrschaft, 1990; Brandenburgische Geschichte, hg. v. Materna, I., 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; 1050 Jahre Brandenburg, hg. v. Domstift, 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Bahl, P., Der Hof des großen Kurfürsten, 2000; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Neugebauer, W., Zentralprovinz im Absolutismus, 2001; Schiller, R., Vom Rittergut zum Großgrundbesitz, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 117, 454, 773, 1, 2, 64; Membra unius capitis, hg. v. Kaiser, M. u. a., 2005; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2005; Brandenburg an der Havel und Umgebung, hg. v. Kinder, S. u. a., 2006; Partenheimer, L., Die Entstehung der Mark Brandenburg, 2007; Griesa, S., Die Mark Brandenburg im 14. Jahrhundert, Jb. f. brandenb. LG. 57 (2006), 32; Wie die Mark entstand, hg. v. Müller, J. u. a., 2009; Winkelmann, J., Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts, 2011;Heiemann, F., Die Luxemburger in der Mark Brandenburg unter Kaiser Karl IV. und Sigismund von Luxemburg (1373-1415), 2014. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Braunschweig (Herzogtum, Freistaat, Residenz). Am 6. 11. 1813 entstand ungefähr in den Grenzen des früheren Fürstentums (Herzogtums) Braunschweig-Wolfenbüttel das (unter vereinfachtem Namen Braunschweig-Wolfenbüttel fortsetzende) Herzogtum B. Es trat 1815 dem Deutschen Bund bei. 1820 erhielt es eine Verfassung, die 1829 von Herzog Karl aufgehoben, aber 1832 erneuert wurde. 1867 trat das Herzogtum dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen Reich bei. 1884 erlosch das Haus B. Da das erbberechtigte Haus Hannover, das 1866 Hannover an Preußen verloren hatte, die Reichsverfassung nicht anerkannte, bestand bis 1906 eine Regentschaft durch Prinz Albrecht von Preußen und bis 1913 durch Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg. Der nach Anerkennung der Reichsverfassung seit 1913 regierende Herzog Ernst August dankte 1918 ab. Auf eine kurzlebige Räterepublik B. folgten ab Dezember 1918 sozialdemokratische bzw. bürgerliche Regierungen des Freistaates B., der sich am 6. 1. 1922 eine Verfassung gab. 1930 trat die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei in die Regierung ein. 1940 wurde der Kreis Holzminden gegen Goslar mit Preußen ausgetauscht. 1945 wurde B. wiederhergestellt. Der größte Teil des Kreises Blankenburg und Calvörde wurde der sowjetischen Besatzungszone zugeteilt und gelangte damit 1949 an die Deutsche Demokratische Republik. Im Übrigen ging B. durch Anordnung der britischen Militärregierung am 1. 11. 1946 im neugebildeten Land.Niedersachsen auf. Blankenburg gelangte zu Sachsen-Anhalt.
L.: Havemann, W., Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, 1853ff.; Knoll, F., Topographie des Herzogtums Braunschweig, 1897; Kleinau, H., Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig, 1968; Moderhack, R., Braunschweigische Landesgeschichte im Überblick, 3. A. 1979; Weitkamp, S., Bibliographie zur braunschweigischen Landesgeschichte, Braunschweigisches Jb. 67f., 1986f.; Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen, 1987; Hackel, C., Der Untergang des Landes Braunschweig, 2000¸; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 781, 1, 2,71; Die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des braunschweigischen Landes vom Mittelalter bis zur Gegenwart, hg. v. Leuschner, J. u. a., 2008. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Braunschweig-Lüneburg (Herzogtum, Fürstentum). Um die Jahrtausendwende wurde an der Kreuzung der Straßen Hildesheim-Magdeburg und Goslar-Lüneburg die Burg Dankwarderode (Tanquarderoth 1134) errichtet. In Anlehnung an sie entstand auf älterem Siedlungsboden Braunschweig (1031 Brunesguik). Dieses bildete bald einen Vorort im Stammesherzogtum Sachsen, das 1106 an Lothar von Süpplingenburg fiel, der durch Vermählung mit der Erbtochter des Grafen von Northeim, Richenza, die Erbgüter der Brunonen um Wolfenbüttel und Braunschweig erlangt hatte und sie über seine Tochter Gertrud an die Welfen weiterleitete. Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen (1180) wurde das verbliebene Eigengut unter den Söhnen 1202/1203 geteilt (erste Teilung). Heinrich († 1218), Pfalzgraf bei Rhein, erhielt den westlichen Teil (Lüneburg von Hannover bis Göttingen und Dithmarschen), Wilhelm († 1215) den östlichen Teil (Lüneburg), König Otto IV. († 1218) Braunschweig bis zum Unterharz. Otto verstarb 1218 kinderlos. Heinrichs Erbe kam von seinen Töchtern an Kaiser Friedrich II. Dieser erhob am 21. 8. 1235 nach der Übertragung der welfischen Eigengüter an das Reich B. als Reichslehen des Gesamthauses zum Herzogtum. Für dieses erwarb Herzog Otto das Kind († 1252), der Sohn Herzog Wilhelms, 1246 von der Landgrafschaft Thüringen das Werratal und Münden (Hannoversch-Münden) zurück und verband die aus dem billungischen Erbe um Lüneburg, aus dem brunonischen Erbe um Braunschweig und aus dem northeimischen Erbe zwischen Harz und oberer Leine gekommenen Güter zu einer Einheit. Verloren gingen allerdings 1236 die Grafschaft Stade und 1264 das Amt Gieselwerder. 1267/1269 wurde das Land von seinen Söhnen geteilt (zweite Teilung). Albrecht der Lange († 1279) wurde Herzog im Landesteil Braunschweig (Altes Haus Braunschweig, Gebiete um Braunschweig-Wolfenbüttel, Einbeck-Grubenhagen und Göttingen-Oberwald), Johann († 1277) Herzog im Landesteil Lüneburg (Altes Haus Lüneburg). Gemeinsam blieb die Stadt Braunschweig. Von dieser Teilung an standen mit Ausnahme der Jahre 1400 bis 1409 mindestens immer die beiden Häuser Braunschweig und Lüneburg, zeitweilig sogar vier oder fünf Linien nebeneinander. Dabei wurden nach Hameln (1261) noch Teile der Grafschaft Dassel (1269/1272), Güter im nördlichen Harz und um Calenberg gewonnen, 1352 das Untereichsfeld um Duderstadt aber verloren. Das Fürstentum Lüneburg wurde unter Otto dem Strengen 1303/1321 um die Grafschaften Dannenberg, Lüchow und Wölpe erweitert. 1369 starb die Linie mit Herzog Wilhelm aus. Es kam zum Lüneburger Erbfolgekrieg, an dessen Ende Lüneburg in der Auseinandersetzung mit den Askaniern an die Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel fiel. Das Fürstentum Braunschweig, das seit 1279 der Vormundschaft Ottos des Strengen von (Braunschweig-)Lüneburg unterstand, wurde schon 1285/1286 unter den Söhnen Heinrich I. († 1322), Albrecht II. († 1318) und Wilhelm (†1292) weiter aufgeteilt in die Linien Grubenhagen (bis 1596), Göttingen (mit Münden bis 1463) und Braunschweig (dritte Teilung). Hiervon starb Wilhelm 1292 und seine Güter kamen an die Linie Göttingen. Diese teilte sich 1345 in die Linien Göttingen (Ernst I. † 1367) und Braunschweig(/Wolfenbüttel) (Magnus I. † 1369) (fünfte Teilung). Von diesen erhielt die Braunschweig/Wolfenbütteler Linie 1388 nach dem Lüneburger Erbfolgekrieg das Lüneburger Erbe Herzog Wilhelms. Sie führte aber neben dem Fürstentum Lüneburg das Fürstentum Braunschweig(/Wolfenbüttel) in einer Nebenlinie (Friedrich) bis 1400 fort (sechste Teilung), so dass Grubenhagen, Göttingen, Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg nebeneinander standen. Nach der Ermordung Herzog Friedrichs von Braunschweig im Jahre 1400 erbten die Herzöge von Lüneburg das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel. 1409 teilten sie erneut in Braunschweig und Lüneburg (mittleres Haus Lüneburg bis 1592 [siebente Teilung, achte Teilung]), wobei sie das braunschweigische Fürstentum (mittleres Haus Braunschweig bis 1634) um das Land zwischen Deister und Leine (Calenberg) vergrößerten (Revision der Teilung 1428). 1432 entstanden durch Teilung die Fürstentümer Braunschweig und Calenberg (neunte Teilung), von denen Calenberg 1447/1494 die Grafschaft Wunstorf erlangte und 1442/1463 durch Kauf das Fürstentum Göttingen (mit Münden) und 1473 durch Erbfolge das Fürstentum Braunschweig erwarb, 1481 und 1483 aber wieder teilte (zehnte, elfte Teilung). 1495 wurde das Fürstentum Braunschweig-Calenberg-Göttingen wieder geteilt (zwölfte Teilung). Herzog Heinrich erhielt Braunschweig, für das die neue Residenz Wolfenbüttel namengebend wurde. Herzog Erich I. bekam Calenberg-Göttingen. Beide teilten sich das in der Hildesheimer Stiftsfehde von 1519 bis 1523 eroberte Gebiet des Hochstifts Hildesheim (Hunnesrück [Hunsrück], Grohnde,Aerzen [Ärzen], Lauenstein, Gronau, Hallerburg, Poppenburg, Ruthe, Koldingen, Hameln [zur Hälfte], Bodenwerder, Dassel, Elze, Sparstedt an Braunschweig-Calenberg-Göttingen, Winzenburg, Wohldenburg [Woldenberg], Steinbrück, Lutter, Woldenstein, Schladen, Liebenburg, Wiedelah, Vienenburg, Westerhof, Alfeld, Bockenem, Lamspringe und Salzgitter an Braunschweig-Wolfenbüttel). Um die Mitte des 16. Jahrhunderts traten die welfischen Herzöge der Reformation bei. Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel gründete 1576 die Universität Helmstedt. Er erbte 1584 das Fürstentum Calenberg-Göttingen und erlangte 1596 (bis 1617) das Fürstentum Grubenhagen. 1582 erwarb er die Reichsgrafschaft Hoya, 1599 die Reichsgrafschaft Regenstein mit Blankenburg und Hartingen im Harz. Kurz nach dieser Vereinigung der südlichen welfischen Lande starb 1634 die Wolfenbütteler Linie des mittleren Hauses Braunschweig aus. Ihr Land fiel an Lüneburg. Statt zur Bildung eines einheitlichen Landes kam es aber 1635 zu einer erneuten Gründung eines Neuen Hauses Braunschweig durch die Linie Dannenberg des Herzogtums Lüneburg. Sie erhielt das Fürstentum Wolfenbüttel (ohne Calenberg und Grubenhagen) samt Regenstein und gegen Hitzacker, Dannenburg, Lüchow und Scharnebeck noch Walkenried im Harz. Getrennt durch die Hochstifte Hildesheim und Halberstadt bestand es aus den Distrikten Wolfenbüttel, Schöningen, Harz und Weser und den Städten Braunschweig, Wolfenbüttel, Schöppenstedt, Helmstedt, Schöningen, Königslutter, Gandersheim, Seesen, Holzminden und Stadtoldendorf und residierte ab 1753 wieder in Braunschweig. Das Lüneburger Gebiet (Neues Haus Lüneburg, Residenz seit 1636 in Hannover) mit Calenberg, Göttingen und Grubenhagen und 1665 um die Grafschaft Diepholz erweitert wurde 1692 zum Herzogtum/Kurfürstentum Hannover erhoben (Kurbraunschweig). 1705 wurde an Hannover das Fürstentum Lüneburg mit der Grafschaft Hoya angegliedert. 1714 wurde Kurfürst Georg Ludwig von Hannover König von England. Von 1807 bis 1813 gehörte Braunschweig zum Königreich Westphalen. Am 6. 11. 1813 entstand es ungefähr in den Grenzen des Fürstentums Wolfenbüttel neu, nannte sich aber Herzogtum Braunschweig. 1815 trat es dem Deutschen Bund bei und erhielt 1820 eine Verfassung, die 1829 von Herzog Karl aufgehoben, 1832 aber erneuert wurde. 1867 trat das Herzogtum Braunschweig dem norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen Reich bei. 1884 erlosch das Haus Braunschweig. Da das erbberechtigte Haus Hannover, das 1866 Hannover an Preußen verloren hatte, die Reichsverfassung nicht anerkannte, bestand bis 1906 eine Regentschaft durch Prinz Albrecht von Preußen und bis 1913 durch Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg. Der seit 1913 nach Anerkennung der Reichsverfassung regierende Herzog Ernst August dankte 1918 ab. Auf eine kurzlebige Räterrepublik folgten ab Dezember 1918 sozialdemokratische bzw. bürgerliche Regierungen des Freistaates Braunschweig, der sich am 6. 1. 1922 eine Verfassung gab. 1930 trat die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei in die Regierung ein. 1940 wurde der Kreis Holzminden gegen Goslar ausgetauscht (Preußen). 1945 wurde Braunschweig wiederhergestellt. Durch die Zonengrenzziehung wurde der größte Teil des Kreises Blankenburg (1990 Sachsen-Anhalt) und Calvörde der sowjetischen Besatzungszone zugeteilt. Im Übrigen ging Braunschweig am 1. 11. 1946 durch Anordnung der britischen Militärregierung (mit Ausnahme der durch die Zonengrenze abgetrennten Gebiete) im Land Niedersachsen auf. S. a. Braunschweig-Wolfenbüttel.
L.: Wolff 432; Zeumer 552 I 8; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F4, III 22 (1648) E3; Die Territorien des Reichs 3, 8; Havemann, W., Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Bd. 1ff. 1853ff.; Sudendorf, H., Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg (bis 1407), Bd. 1-11 1859ff.; Max, G., Geschichte des Fürstentums Grubenhagen, 1862; Heinemann, O. v., Geschichte von Braunschweig und Hannover, Bd. 1ff. 1882ff.; Krieg, M., Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg, 1922; Hüttebräuker, L., Das Erbe Heinrichs des Löwen. Die territoriale Grundlage des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, 1927; Pröve, H., Dorf und Gut im alten Herzogtum Lüneburg, 1929; Schnath, G., Die Gebietsentwicklung Niedersachsens, 1929; Beckurts, B., Grundriss der Braunschweiger Geschichte, 3. A. 1931; Schnath, G., Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens, 1939; Karte des Landes Braunschweig im 18. Jahrhundert, bearb. v. Kleinau, H. u. a., 1956; Patze, H., Die welfischen Territorien im 14. Jahrhundert, VuF 14, 1971; Kleinau, H., Überblick über die Gesamtentwicklung des Landes Braunschweig, Braunschweig. Jb. 53 (1972); Boshof, E., Die Entstehung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, (in) Heinrich der Löwe, hg. v. Moormann, D., 1980; Weitkamp, S., Bibliographie zur braunschweigischen Landesgeschichte, Braunschweigisches Jb. 67f. (1986f.); Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen, 1987; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 70; Brück, A., Die Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig-Lüneburg vom 6. Oktober 1618, 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Deutsche Demokratische Republik (Staat). Nach der Aufteilung des Deutschen Reiches durch die vier alliierten Besatzungsmächte des zweiten Weltkriegs kam 1945 das Gebiet der früheren Reichsländer Mecklenburg, Preußen (Brandenburg, Sachsen), Anhalt, Sachsen und Thüringen zwischen Oder-Neiße und Elbe zur sowjetischen Besatzungszone (9. 6. 1945 Sowjetische Militäradministration), wobei Berlin zusätzlich in vier Besatzungszonen aufgeteilt wurde. Schon früh wurde mit der aus der Vereinigung von Kommunistischer Partei Deutschlands und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands hervorgegangenen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (21. 4. 1946) ein entscheidendes politisches Herrschaftsinstrument zur Bildung eines neuen sozialistischen Staates geschaffen. Mit der Deutschen Wirtschaftskommission (4. 6. 1947) und dem Deutschen Volksrat entstanden Vorläufer von Staatsorganen. Am 7. 10. 1949 wurde vom Deutschen Volksrat als provisorischer Volkskammer die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (108178 Quadratkilometer, ca. 17 Millionen Einwohner) geschaffen. Ihr Ziel war die Verwirklichung des Sozialismus. In diesem Zusammenhang wurde das Privateigentum weitgehend beseitigt. Am 23. Juli 1952 wurden die (inzwischen gebildeten) Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst (str.) und durch 14 Bezirke ersetzt. Ein Aufstand der Bevölkerung wurde am 17. 6. 1953 mit Hilfe der Sowjetunion gewaltsam niedergeschlagen. Zur Eindämmung der danach einsetzenden Massenflucht in den Westen wurde am 13. 8. 1961 in Berlin eine Mauer errichtet. In der Folge schien sich die D. allmählich zu einem weltweit anerkannten, wirtschaftlich erfolgreichen Staat zu entwickeln. Im Sommer 1989 zeichnete sich unter dem Einfluss der von Michael Gorbatschow in der Sowjetunion betriebenen Politik der Veränderung eine neue Fluchtbewegung über das Urlaubsland Ungarn ab. Am 9. 9. 1989 öffnete Ungarn seine Grenze nach Österreich. Danach kam es zu umfangreichen politischen Demonstrationen in den großen Städten der Deutschen Demokratischen Republik. Am 18. 10. 1989 trat Erich Honecker als Staatsratsvorsitzender der Deutschen Demokratischen Republik zurück. Am 9. 11. 1989 öffnete diese die Grenzen nach Westen. In der am 18. 3. 1990 durchgeführten freien Wahl erhielt die bürgerliche Allianz für Deutschland 48% der Stimmen. Am 18. 5. 1990 vereinbarte die neue Regierung mit der Bundesrepublik Deutschland eine Währungsunion, Wirtschaftsunion und Sozialunion. Am 31. 8. 1990 schloss sie einen Einigungsvertrag ab, demzufolge die D. am 3. 10. 1990 der Bundesrepublik Deutschland beitrat und die Einheit Deutschlands herstellte.
L.: Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, 2. A. 1974; Bundesrepublik Deutschland – Deutsche Demokratische Republik, hg. v. Hamel, H., 1977; Brunner, G., Einführung in das Recht der DDR, 2. A. 1979; BRD und DDR, hg. v. Jesse, E., 1981; Staritz, D., Die Gründung der DDR, 1985; Ortslexikon Deutsche Demokratische Republik, 1986; Weber, H., Die DDR 1945-1986, 1988; Weber, H., DDR 1990; Brunner, G., Was bleibt übrig vom DDR – Recht nach der Wiedervereinigung? JuS 1991, 353; Markovits, I., Die Abwicklung, 1992; Eine Diktatur vor Gericht, hg. v. Weber, J. u. a., 1995; Hauschild, I., Von der Sowjetzone zur DDR, 1996; Heitmann, S., Die Revolution in der Spur des Rechts, 1997; Die DDR – eine deutsche Geschichte, hg. v. Brunner, D. u. a., 2011. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Eichsfeld (Gau [im Quellgebiet der Leine], Landschaft, Fürstentum). Das zwischen oberer Leine und Harz gelegene E. wird als Gau nördlich und westlich von Mühlhausen 897 erstmals genannt. Vom 11. Jahrhundert an gewann das Erzstift Mainz auf der Grundlage der Mission um Heiligenstadt im Obereichsfeld umfangreiche Güter (Hanstein 1209, Gleichenstein-Dingelstädt 1294, Bischofstein 1329/1440, Greifenstein 1420, Scharfenstein 1294, Harburg 1130/1137, Worbis 1342/1375, Bodenstein 1573, Westernhagen 14. Jahrhundert, Gerode 1124/1431). Das nordwestlich von Duderstadt gelegene Untereichsfeld war zunächst liudolfingisches Hausgut und ottonisches Reichsgut, kam im 10. Jahrhundert an das Stift Quedlinburg und fiel 1247 an Braunschweig-Lüneburg. Dessen Linie Grubenhagen verpfändete es 1342/1358 mit Duderstadt und Gieboldehausen, 1434 mit Lindau an das Erzstift Mainz. 1802/1803 kam das zunächst protestantisch gewordene, am Ende des 16. Jahrhunderts rekatholisierte E. als Fürstentum an Preußen. Von 1806/1807 bis 1813 war es Teil des Königreiches Westphalen (Harzdepartement). 1813 gelangte das E. an Preußen, 1815 das Obereichsfeld zur Provinz Sachsen und damit von 1945/1949 bis 1990 zur sowjetischen Besatzungszone bzw. der Deutschen Demokratischen Republik. Das Untereichsfeld wurde von Preußen an Hannover abgetreten, kam mit diesem aber 1866 an Preußen zurück und gehört damit seit 1946 zu Niedersachsen. S. Kurrheinischer Reichskreis.
L.: Wolff 80; Wallner 699 KurrheinRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3; Wolf, J., Politische Geschichte des Eichsfelds 1792, neu bearb. v. Löffler, K., 1921; Curs, O., Deutschlands Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 6 (Geisleden); Aus der Geschichte der Goldenen Mark, bearb. v. Otto, B., Teil 1 1949; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957, 120 (Ammern, Dachrieden, Diedorf, Geisleden, Görmar, Lengefeld); Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 9, II, 58, 61, 62, III, 30; Riese, W., Das Eichsfeld. Entwicklungsprobleme einer Landschaft, 1977; Fahlbusch, F. B., Eichsfeld, LexMA 3 1986, 1670f. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Estland (Landschaft, Republik). Das von den finno-ugrischen Esten besiedelte E. am Finnischen und Rigaischen Meerbusen wurde von 1207 bis 1227 vom Schwertbrüderorden und Dänemark erobert. Der König von Dänemark verkaufte seinen Anteil 1346 für 19000 Silbermark an den Deutschen Orden. 1561 suchte die Ritterschaft Schutz vor russischen Einfällen unter der Herrschaft Schwedens, das 1580 die Rückeroberung begann und 1584 die vier Landschaften Harrien, Wierland, Jerwen und Wieck (Wiek) zum Herzogtum E. (Esthen) erhob. 1710 eroberte Russland die Provinz E. 1721 kam E. als Provinz (Gouvernement) an Russland. Die am 24. 2. 1918 ausgerufene baltische Republik E. (Gouvernement E. und das von Esten bewohnte Nordlivland) wurde am 6. 8. 1940 der Sowjetunion eingegliedert. Am 16. 11. 1989 verkündete E. seine Souveränität. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische Staatsrat die Unabhängigkei Estlands an.
L.: Kraus, H., Grundriss der Geschichte des estnischen Volkes, 1935; Wittram, R., Baltische Geschichte. Die Ostseelande Livland, Estland, Kurland 1180-1918, 1954; Kaelas, A., Das sowjetisch besetzte Estland, 1958; Rauch, G. v., Geschichte der baltischen Staaten, 1970; Von den baltischen Provinzen zu den baltischen Staaten, Beiträge zur Entstehungsgeschichte der Republiken Estland und Lettland 1918-1920, hg. v. Hehn, J. v./Rimscha, H. v./Weiss, H., 1977; Blumfeldt, E./Loone, N., Bibliotheca Estoniae historica, 1987; Mühlen, H. v. zur, Esten, Estland, LexMA 4 1989, 32ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gera (Gau [999,] Herren, Herrschaft). G. in Thüringen wird 995 erstmals als Bezeichnung eines Gaues (terminus Gera) genannt, den Kaiser Otto III. 999 dem Stift Quedlinburg gab. Vögte des Klosters wurden vermutlich am Ende des 12. Jahrhunderts die Herren von Weida. Sie erhoben die Siedlung G. vor 1237 zur Stadt mit dem Recht Magdeburgs. Seit 1238 benannte sich eine ihrer Linien nach G. Diese dehnte ihr Herrschaftsgebiet durch Heiraten geschickt aus (Schleiz, Mühltroff, Lobenstein, Saalburg). Infolge des vogtländischen Kriegs stand die Herrschaft G. seit 1358 unter der Oberhoheit des Hauses Wettin, an welches das Stift Quedlinburg die Vogtei übertragen und die Herrschaft G. verlehnt hatte. 1425 teilte sich G. in die Linien G., Schleiz und Lobenstein (seit 1371 Lehen Böhmens), doch wurden die Güter 1497 wieder vereinigt. 1547 fiel infolge Verzichts Sachsens zugunsten des Kaisers die Oberhoheit an Böhmen, 1550 bei dem Aussterben der Vögte die Herrschaft G. an die Burggrafen von Meißen, 1562 an die jüngere Linie des Hauses Reuß, die 1616 noch Schleiz erhielt und bis 1918 in G. residierte. Seit 1920 gehörte G. zu Thüringen, seit 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Reuß-Gera.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 b; Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen, bearb. v. Schmidt, B., Bd. 1f. 1885ff.; Kretzschmer, E., Geschichte der Stadt Gera und ihrer nächsten Umgebung, Bd. 1 1926; Beiträge zur Geschichte der Stadt Gera. Festgabe zur 700-Jahrfeier, bearb. v. Auerbach, A., 1937; Gerisch, P., Gera und Umgebung, 1956; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957, 122 (Cretzschwitz, Geißen, Groitschen, Nauendorf, Negis, Röpsen, Roschütz, Söllmnitz); Gera, hg. v. Ebersmann, H., 1987. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Görlitz (Herzogtum). An der Kreuzung der Straßen von Stettin nach Frankfurt an der Oder bzw. Prag und von Leipzig nach Breslau wird 1071 die wendische villa G. an der Neiße anlässlich der Vergabung seitens des Königs an den Bischof von Meißen erstmals erwähnt. 1126 erscheint eine Burg, 1210/1220 die Stadt G., die 1259 an Brandenburg (Askanier) kam, 1268 Sitz eines eigenen Landes wurde und innerhalb der Oberlausitz 1303 Magdeburger Recht bestätigt erhielt. Von 1319 bis 1329 gehörte G. zum Herzogtum Jauer, danach zu Böhmen. Von 1377 bis 1396 war G. Residenz des eigenen Herzogtums G. des dritten Sohnes Kaiser Karls IV. 1635/1648 fiel G. an Sachsen, 1815 an Preußen, 1945 in die sowjetische Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 in die Deutsche Demokratische Republik, 1990 in der Bundesrepublik Deutschland an Sachsen.
L.: Wolff 470; Jecht, R., Geschichte der Stadt Görlitz, 1922ff.; Lemper, E., Görlitz, 1959, 4. A. 1980; Heyde, W./Piltz, G., Görlitz, 2. A. 1972; Blaschke, K., Görlitz, LexMA 4 1989, 1560f.; Anders, I./Wolfrum, P., Görlitz, 1998; Jajesniak-Quast, D./Stoklosa, K., Geteilte Städte an Oder und Neiße, 2000; Görlitz – Ansichten eines Denkmals, 2000. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gotha (Herren, Residenz des Landgrafen von Thüringen). G. in Thüringen gehörte vermutlich zum alten thüringischen, von den Franken übernommenen Königsgut. 775 (Gothaha) gab es Karl der Große an das Stift Hersfeld. 1109 erscheinen Herren von G., die Burgmannen der ludowingischen Landgrafen von Thüringen gewesen sein dürften. 1247 kam G. an die Markgrafen von Meißen, galt von 1287 bis ins 15. Jahrhundert als Lehen Mainz´ und fiel 1640 an die ernestinische Linie des Hauses Wettin (Sachsen). 1640 wurde es Residenz des Fürstentums Sachsen-Gotha. Das Gebiet des Fürstentums umfasste Stadt und Amt Gotha, die Ämter Tenneberg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Schwarzwald oder Zella, Wachsenburg, Volkenroda und Tonna, die obere Herrschaft Kranichfeld und den unter gothaischer Oberhoheit stehenden Teil der Grafschaft Gleichen (1681-1825 Sachsen-Gotha-Altenburg, 1826-1918 Sachsen-Coburg-Gotha). Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1920 kam G. zu Thüringen und damit von 1945/1949 bis 1990 zur sowjetischen Besatzungszone bzw. zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Gotha, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha (Sachsen-Coburg-Gotha)
L.: Wolff 397f.; Beck, A., Geschichte der Stadt Gotha, 1870; Strenge, K. v./Devrient, E., Stadtrechte von Eisenach, Gotha und Waltershausen, 1909; Gotha. Das Buch einer deutschen Stadt, hg. v. Schmidt, K., Bd. 1f. 1927ff.; Schmidt, K., Gotha im heimatkundlichen Schrifttum, 1939; Uhlig, L., Gotha. Stadt und Umland. Ihr Struktur- und Funktionswandel, Diss. Leipzig 1967; Steguweit, W., Geschichte der Münzstätte Gotha vom 12. bis zum 19. Jahrhundert, 1987; Raschke, H., Residenzstadt Gotha 1640-1918, 1990; Klinger, A., Der Gothaer Fürstenstaat, 2002; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 218. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Jüterbog (Land). J. an der oberen Nuthe wird vermutlich als Dorf und Burg erstmals 1007 genannt. Es bildete den Mittelpunkt des zwischen Zauche, Teltow, Baruth und Lausitz gelegenen Landes (1174/1185) J. (Luckenwalde, J., Jessen und 60 Dörfer). Bis 1635 gehörte J. zum Erzstift Magdeburg, von 1635 bis 1815 zu Sachsen, dann zu Preußen (Brandenburg) sowie von 1945 bis 1990 zur sowjetischen Besatzungszone/Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 401; Brandt, J., Geschichte der Kreisstadt Jüterbog, 1826ff.; Heffter, C., Urkundliche Chronik der alten Kreisstadt Jüterbog und ihrer Umgebungen, 1851; Sturtevant, E., Chronik der Stadt Jüterbog, 1936. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Lettland (Land). Das Gebiet beiderseits der unteren Düna (Daugava), das bis zum 19. Jahrhundert nur selten als L. und meist als Livland bezeichnet wurde, wurde (seit dem 9.[?] nachchristlichen Jahrhundert) von baltischen, möglicherweise schon vor der Zeitenwende ansässig gewordenen Letten besiedelt (Lettgaller [, Selen, Semgaller]). Im 13. Jahrhundert kamen sie unter deutschen Einfluss. Die ostseefinnischen Liven wurden 1206, die Selen 1208, die Kuren 1267 und die Semgaller 1290 unterworfen. 1561 nahm der Ordensmeister des Deutschen Ordens das Gebiet südlich (links) der Düna (als Herzogtum Kurland und Semgallen) als Lehen Polens, die Gebiete nördlich (rechts) der Düna kamen (als Provinz) an Polen. Im frühen 17. Jahrhundert eroberte Schweden etwa zwei Drittel der Provinz Livland, während das südliche Drittel bis 1795 bei Polen blieb. 1810 wurden Kurland, Livland und Lettgallen unter Russland vereinigt. Am 18. 11. 1918 bildete sich aus Südlivland, Kurland und Polnisch-Livland ein unabhängiges L., das am 5. 8. 1940 von der Sowjetunion einverleibt wurde. Am 28. 7. 1989 erklärte sich L. für souverän. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische Staatsrat die Unabhängigkeit Lettlands an. S. Deutscher Orden.
L.: Die Letten, 1930; Von den baltischen Provinzen zu den baltischen Staaten. Beiträge zur Entstehungsgeschichte der Republiken Estland und Lettland 1918-1920, hg. v. Hehn, J. v./Rimscha, H. v./Weiss, H., 1977; Hellmann, M., Letten, Lett(en)land, LexMA 5 1991, 1913; Schmidt, H., Geschichte des Baltikums, 1992; Baltische Länder, hg. v. Pistohlkors, G. v., 1994; Felder, B., Unter wechselnden Herren. Lettland im zweiten Weltkrieg, 2008; Jüngerkes, S., Deutsche Besatzungsverwaltung in Lettland 1941-1945, 2010. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Litauen (Land). Im 13. Jahrhundert wurden die zu den Balten zählenden litauischen Stämme (1008 Litwa) an der oberen Memel und Düna durch Mindaugas (Mindowe, † 1263) zusammengefasst. Großfürst Gedimin (1316-1340) errichtete ein bis über den Dnjepr ausgedehntes Reich. 1386 vereinigte Großfürst Jaguila (Jogaila) durch Heirat der Erbin Polens (Hedwig) als König Jagiello L. mit Polen in Personalunion. 1569 kam es zum vollständigen Zusammenschluss (Realunion), 1772/1793/1795 infolge der Teilungen Polens zum Übergang Litauens an Russland. 1915 wurde L. vom Deutschen Reich (Deutschland) besetzt. 1917 gab es Pläne zur Einsetzung eines deutschen Fürsten als König. Am 16. Februar 1918 erlangte L. (mit dem von Litauern bewohnten Teil des Großfürstentums L.) unter dem Schutz des Deutschen Reiches (Deutschlands) Unabhängigkeit. Die am 2. 11. 1918 errichtete Republik wurde 1920 von Russland anerkannt. Im Oktober 1920 annektierte Polen das Gebiet um Wilna. Im Februar 1923 riss L. das Memelgebiet des Deutschen Reichs (Deutschlands) an sich, das es im März 1939 zurückgab. Zwischen dem 14. 6. und dem 6. 8. 1940 wurde das 1939 um Wilna vergrößerte, von Juli/August 1941 bis 1944/1945 vom Deutschen Reich (Deutschland) besetzte L. militärisch und politisch der Sowjetunion eingegliedert. Am 18. 5. 1989 beschloss L. eine Deklaration über seine staatliche Souveränität. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische Staatsrat (der Sowjetunion) die Unabhängigkeit Litauens an.
L.: Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Hellmann, M., Grundzüge der Geschichte Litauens, 1966; Hellmann, M., Das Großfürstentum Litauen bis 1569, (in) Geschichte Russlands 1,2 1989, 718; Hellmann, M., Geschichte Litauens und des litauischen Volkes, 1966, 4. A. 1990, 5. A. 1999; Hellmann, M., Litauen, LexMA 5 1991, 2014; Rowell, S., Lithuania Ascending, 1994; Mast, P, Ost- und Westpreußen und die Deutschen in Litauen, 2000; Niendorf, M., Das Großfürstentum Litauen, 2006. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Magdeburg (Erzstift, Herzogtum, Residenz). An einem Übergang wichtiger Straßen über die Elbe (Brücke um 1260 nachweisbar) wird 805 erstmals M. (slaw. Medeburu, Honigheide?, oder zu as. magath und as. burg) als Burg und Handelsplatz genannt. Nach einer Zerstörung am Beginn des 10. Jahrhunderts wurde M., das 929 im Heiratsgut der Gemahlin Ottos des Großen erscheint, um 936 durch König Otto den Großen erneuert (937 Königshof, 942 Pfalz bezeugt). 937 stiftete er das 968 in ein Domstift umgewandelte Moritzkloster, 965 verlieh er das Marktrecht und 968 gründete er das ungewöhnlich kleine Erzbistum M. (erster Bischof Abt Adalbert von Weißenburg) als kirchliches Zentrum für die Gebiete östlich der Elbe, zu dem die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Meißen (bis 1399), Merseburg, Posen (bis etwa 1000), Zeitz(-Naumburg) und Lebus (ab 1420) gehörten. Mit der Einrichtung des Erzbistums Gnesen im Jahre 1000 wurden die Ausdehnungsmöglichkeiten nach Osten beseitigt. Unter erzbischöflicher Herrschaft blühte der Ort als wichtiger Osthandelsplatz rasch auf. 1128 kaufte das Erzstift die Grafschaft Alsleben/Saale. Unter Erzbischof Wichmann (1152-1192) wurde 1166 die Reichsabtei Nienburg und durch Kauf das Gut der Pfalzgrafen von Sommerschenburg (1179) erworben und wurde 1188 Magdeburgs besonderes Recht aufgezeichnet, das später auf zahlreiche Ostsiedlungen übertragen wurde, für die M. meist auch die Funktion als Oberhof übernahm. Schon im 12. Jahrhundert begann eine gewisse Lösung der Stadt vom Stadtherrn (seit ca. 1240 Rat, 1294 faktischer Erwerb des Schultheißenamtes, jedoch 1331 Huldigungspflicht), die aber nie zur Reichsstandschaft des um 1400 etwa 30000 Einwohner zählenden Ortes führte. Die Einführung der Reformation (1524) vertiefte den Gegensatz zwischen Stadt und Erzbischof, der seine Residenz 1503 nach Halle (bis 1714) verlegt hatte. Am 10. 5. 1631 verbrannte die Stadt bei der Eroberung durch Tilly fast vollständig. Im schon 1545 beginnenden Kampf um das Erzstift, dessen Herrschaft die Magdeburger Börde, die Länder Jerichow (zwischen Elbe und Havel bis zum Plauer See) und Jüterbog sowie die Gegend von Halle umfasste, wurde 1635 die Überlassung Magdeburgs an Prinz August von Sachsen erreicht, dann aber 1648 der Übergang Magdeburgs an Brandenburg/Preußen bestimmt, das sich nach dem Tod des letzten Administrators 1680 gegen Sachsen (Kursachsen) durchsetzte, das als Abfindung die Ämter Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg erhielt, das letztere aber 1687 an Brandenburg veräußerte. In Brandenburg war das Erzstift Herzogtum und zählte zum niedersächsischen Reichskreis. 1807 kam M. mit (1773) 5400 Quadratkilometern (91 Quadratmeilen) und 29 Städten zum Königreich Westphalen und wurde Sitz des Elbdepartements. 1814 fiel es an Preußen zurück. 1815 wurde M. Hauptstadt der Provinz Sachsen Preußens und Sitz des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks M. Seit 1. 7. 1945 gehörte M., das 1945 stark zerstört und im April 1945 von amerikanischen Truppen eingenommen wurde, zur sowjetischen Besatzungszone bzw. seit 1949 zur Deutschen Demokratischen Republik. Seit 1952 war es Hauptstadt eines der Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik, der 1990 wieder im Land Sachsen-Anhalt aufging. Das Bistum M. wurde 1992/1994 Suffragan von Paderborn.
L.: Wolff 427f.; Zeumer 553 II b 2; Wallner 706 NiedersächsRK 4; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F2, III 22 (1648) E2, III 38 (1789) D1; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 68; Regesta archiepiscopatus Magdeburgensis, Bd. 1ff. 1876ff.; Opel, J., Die Vereinigung des Herzogtums Magdeburg mit Kurbrandenburg, 1880; Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, hg. v. Hertel, G., Bd. 1ff. 1892ff.; Wolter, F., Geschichte der Stadt Magdeburg, 1902; Kehr, P., Das Erzbistum Magdeburg und die erste Organisation der christlichen Kirche in Polen, 1920; Brackmann, A., Magdeburg als Hauptstadt des deutschen Ostens, 1931; Bauermann, J., Umfang und Einteilung der Erzdiözese Magdeburg, Zs. d. Vereins f. Kirchengesch. der Provinz Sachsen 29 (1933); Urkundenbuch des Erzstifts Magdeburg, Bd. 1 (937-1192), hg. v. Israel, F./Möllenberg, W., 1937; Wiebeck, G., Zur Methodik des Kartenvergleichs, 1938, Mitt. d. Reichsamts f. Landesaufnahme, Sonderheft 16; Rörig, F., Magdeburgs Entstehung und die ältere Handelsgeschichte, 1952; Schwineköper, B., Die Anfänge Magdeburgs, (in) Vorträge und Forschungen 4 (1958), 389ff.; Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 1f. 1962; Fischer, E., Magdeburg zwischen Spätabsolutismus und Bürgerlicher Revolution, Diss. Halle-Wittenberg 1966; Claude, D., Geschichte des Erzbistums Magdeburg bis in das 12. Jahrhundert, Bd. 1 1972ff.; Geschichte der Stadt Magdeburg, hg. v. Asmus, H., 1975; Schrader, F., Ringen, Untergang und Überleben der katholischen Klöster in den Hochstiften Magdeburg und Halberstadt von der Reformation bis zum Westfälischen Frieden, 1977; Ebel, F., Magdeburger Recht, Bd. 1f. 1983ff.; Schrader, F., Stadt, Kloster und Seelsorge, 1988; Kintzinger, M., Magdeburg, LexMA 6 1992, 71; Burg – Burgstadt – Stadt, 1994; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Beumann, H., Theutonum nova metropolis, 2000; Asmus, H./Wille, M., 1200 Jahre Magdeburg, 2000; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 479, 1, 2, 355. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Mansfeld (Grafen, Grafschaft). Um 1060 (1063) werden Grafen sichtbar, die sich bald nach der etwa 1075 erbauten, 1229 genannten Burg M. an der Wipper am Ostrand des Harzes nannten und (als Nachfolger der Wettiner?) zwischen Wipper, Saale und Unstrut (Hassegau bzw. Hosgau) in Eisleben, Hettstedt, Querfurt sowie Sangerhausen begütert waren. Das Geschlecht verlor nach einer Niederlage 1115 erheblich an Bedeutung und erlosch 1229 im Mannesstamm. Die Grafschaft kam durch weibliche Erbfolge an die Herren (Burggrafen) von Querfurt, die sich seit 1262/1264 Grafen von M. nannten, die Güter erheblich vermehrten (u. a. Kupferbergbau) und 1432 in der Reichsmatrikel erschienen. Infolge starker Verschuldung wie mehrfacher Teilung seit 1420/1475/1501 (1475 Mansfeld-Vorderort, Mansfeld-Hinterort, hiervon Mansfeld-Mittelort [bis 1567]) ging die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft zwischen Selke, Saale und unterer Helme im 15. Jahrhundert verloren. Die Grafschaft wurde 1484 hinsichtlich des kaiserlichen Bergregals Lehen Sachsens (Kursachsens) (und hinsichtlich andere Güter Lehen der Bischöfe von Halberstadt und Magdeburg). 1570/1573 kam M. schuldenhalber unter die Verwaltung Sachsens und Magdeburgs (bzw. 1680 Brandenburgs bzw. Preußens [1716 aufgehoben]). Als die letzte der auf Grund der seit 1420/1475 erfolgten Teilungen entstandenen Linien, die 1600 in den Reichsfürstenstand erhobene, katholische, 1502 von Mansfeld-Vorderort abgespaltete und seit 1710 allein bestehende Linie Mansfeld-Bornstedt 1738/1780 erlosch, wurde die 20 Quadratmeilen große, dem obersächsischen Reichskreis angehörige Grafschaft zwischen Preußen (zwei Fünftel) und Sachsen (drei Fünftel) geteilt. Der preußische Anteil der Grafschaft enthielt den Kreis M. mit den Städten M. und Leimbach und den Ämtern Klostermansfeld (Kloster M.), Unteramt Friedeburg (Unterfriedeburg), Gerbstedt (Gerbstädt), Großörner, Neu Asseburg (Neuasseburg), Hedersleben, Leimbach, Helmsdorf, Burgörner, Polleben und Helbra, und den Kreis Schraplau mit den Ämtern Friedeburg, Helfta, Holzzelle, Schraplau, Bennstedt (Benstedt), Seeburg und Erdeborn. Der sächsische Anteil umfasste die Städte Eisleben und Hettstedt und die Ämter Eisleben, Wimmelburg, Bornstedt, Arnstein-Endorf, Walbeck, Oberwiederstedt, Rammelburg, Leiningen-Morungen, Artern und Voigtstedt (Bockstedt). Die von der Linie Bornstedt zwischenzeitlich erworbenen böhmischen Allodialgüter, deretwegen sie als Fürsten von Fondi 1600 den Reichsgrafenstand erlangt hatten, und der Name gingen über die Erbtochter Maria Isabella an das österreichische Haus Colloredo (Colloredo-Mansfeld). Der preußische Anteil gehörte von 1807 bis 1813 zum Königreich Westphalen, kam dann aber wieder an Preußen zurück. Der sächsische Anteil fiel 1815 ebenfalls an Preußen und wurde der Provinz Sachsen eingegliedert. 1945 kam M. an die sowjetische Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 413f.; Wallner 710 ObersächsRK 13 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 6, 78; Krumhaar, K., Die Grafen von Mansfeld und ihre Besitzungen, 1872; Leers, R., Geschichtskunde der Grafen von Mansfeld, Mansfelder Bll. 21 (1907); Möllenberg, W., Das Mansfelder Bergrecht und seine Geschichte, 1914; Hempel, E., Die Stellung der Grafen von Mansfeld zum Reich, 1917; Schmidt, K., Die Grundlagen der Entwicklung des Territoriums der Grafschaft Mansfeld, 1923, Mansfelder Blätter 36/37 (1930); Brandenburg, E., Die Ahnen Augusts des Starken, 1937; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 2. A. 1980, 114ff.; Mansfelder Land. Ergebnisse der heimatkundlichen Bestandsaufnahme, bearb. v. Neuß, E./Zühlke, D., 1982; Blaschke, K., Mansfeld, LexMA 6 1992, 201; Vötsch, J., Zwischen Reichsfreiheit und Landsässigkeit (in) Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum, hg. v. Rogge, J. u. a., 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Mecklenburg (Fürsten, Herzogtum, Land, Landesteil). Das schon in der Mittelsteinzeit besiedelte, naturräumlich nicht stark ausgegrenzte Gebiet zwischen Pommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein war bis etwa 500 n. Chr. von Germanen (Langobarden, Sachsen, Semnonen, Angeln) bewohnt. Um 600 besiedelten die slawischen Abodriten und Liutizen, Kessiner und Zirzipanen das freigewordene Land. Ihre unter König Karl dem Großen (789ff.) und König Heinrich I. (928-934) hergestellte Abhängigkeit vom fränkischen bzw. deutschen Reich war jeweils nur von kürzerer Dauer. Das um 1060 auf der 995 erstmals erwähnten Burg M. (Michelenburg) bei Wismar, die im 10./11. Jahrhundert Hauptfürstensitz der abodritischen Wenden war, gegründete Bistum M. ging im Slawenaufstand von 1066 unter. Erst unter Herzog Heinrich dem Löwen gelang die dauerhafte Eingliederung. Dabei geriet seit 1142 der Westen in die Hand der Grafen von Ratzeburg und Dannenberg. 1154 wurde das Bistum Ratzeburg, nach 1160 das Bistum Schwerin gegründet. Heinrich der Löwe besiegte 1160 den im Osten herrschenden abodritischen Fürsten Niklot aus dem Haus der Nakoniden, das die Abodriten im 11./12. Jahrhundert geeint hatte. 1167 gab er aber das Gebiet mit Ausnahme der neugeschaffenen Grafschaft Schwerin (Länder Wittenburg, Boizenburg) an Niklots Sohn Pribislaw, den Gründer der bis 1918 regierenden Dynastie, als Lehen Sachsens zurück. Bald nach Heinrichs des Löwen Sturz (1180) kam das Gebiet bis 1227 unter die Oberherrschaft Dänemarks, unter der das Land Gadebusch (Gadelsbusch) aus der Grafschaft Ratzeburg M. zugeschlagen wurde (1203). 1256 wurde M. als Fürstensitz von Wismar abgelöst, doch wurde der Ortsname Landesname. 1229/1238 teilten die vier Urenkel Pribislaws M. in die vier Linien Mecklenburg(-Schwerin, das Land um die Wismarbucht und den Schweriner See), Werle (mit Güstrow, Land Wenden), Rostock und Parchim (Parchim-Richenberg), die sich ihrerseits weiter verzweigten. Die Fürstentümer Parchim (1256), Rostock (1314/1323) und Werle (1436) fielen bei ihrem Erlöschen an M. zurück, das außerdem 1298/1300 durch Heirat Stargard als Lehen Brandenburgs (mit Lychen und Wesenberg), 1320 Grabow, 1350 Stadt und Land Fürstenberg, zwischen 1343 und 1358 Schwerin (Verdrängung der Grafen von Schwerin nach Tecklenburg) und 1372 von den Herzögen von Sachsen Stadt und Land Dömitz erlangte, 1347 nach Ablösung der Lehnshoheit Sachsen-Lauenburgs und Brandenburgs Reichsunmittelbarkeit erwarb und am 8.7.1348 von König Karl IV. zum Herzogtum (Reichslehen) erhoben wurde. Als 1471 die 1352 von Mecklenburg-Schwerin erneut abgezweigte Linie Stargard ausstarb, lag die Herrschaft über ganz M., das später zum niedersächsischen Reichskreis zählte, bei der Hauptlinie Mecklenburg-Schwerin, die 1442 den Markgrafen von Brandenburg Erbhuldigung leistete und Erbanwartschaft zugestehen musste. Neue Teilungen (nach der schon 1534 erfolgten tatsächlichen Trennung einer 1503/1520 vereinbarten Samtherrschaft) von 1555 (bis 1610) und 1621 führten zur Bildung der Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin im Westen und Mecklenburg-Güstrow im Osten, doch blieben die Landstände, die Stadt Rostock und die 1419 gegründete Universität Rostock, das Hofgericht und - nach Einführung der Reformation - das Konsistorium gemeinsam. 1610 fiel Mecklenburg-Schwerin an Mecklenburg-Güstrow. Nach der erneuten Teilung (1621) verloren die Herzöge 1628/1629-1631 ihre Länder über das Reich an Wallenstein, 1648 Wismar, Poel und Neukloster an Schweden (bis 1803/1903), erhielten aber andererseits die säkularisierten Hochstifte Schwerin und Ratzeburg und die Komtureien Mirow (Mecklenburg-Schwerin) und Nemerow (Mecklenburg-Güstrow). Nach dem Erlöschen der Güstrower Linie (1695) bildeten sich am 8. 3. 1701 die Linien Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, das im Wesentlichen aus dem Fürstentum Ratzeburg (ohne Stadt Ratzeburg [ausgenommen die Dominsel]), der Herrschaft Stargard und den Komtureien Mirow und Nemerow bestand, wobei Landstände, Landtage und Gerichte gemeinsam blieben. 1755 schloss der Herzog von Mecklenburg-Schwerin mit den Ständen einen landesgrundgesetzlichen Vergleich. 1808 traten beide Herzöge dem Rheinbund bei und wurden 1815 zu Großherzögen erhoben. Mecklenburg-Strelitz erhielt außerdem noch ein Gebiet (drei Kreise) in der Eifel mit etwa 10000 Einwohnern, das es 1819 an Preußen verkaufte. Eine am 3. 8. 1849 eingeführte liberale Verfassung wurde auf Einspruch Mecklenburg-Strelitzs und der Ritterschaft 1850 aufgehoben. 1866/18677 traten beide Großherzogtümer auf preußischen Druck dem Norddeutschen Bund und 1868 dem Deutschen Zollverein bei. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz beging am 29. 2. 1918 Selbstmord, der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin dankte am 14. 11. 1918 für beide Länder ab. Durch die Verfassung vom 17. 5. 1920 wurde der Freistaat Mecklenburg-Schwerin, durch das Landesgrundgesetz vom 29. 1. 1919/24. 5. 1923 Mecklenburg-Strelitz parlamentarisch-demokratische Republik. Zum 1. 1. 1934 wurden beide Länder durch Gesetz zum Land M. mit Regierungssitz in Schwerin vereinigt. 1937 erfolgte ein Gebietsaustausch, in dem die ratzeburgisch-mecklenburgischen Enklaven Breitenfelde, Mannhagen und Althorst zu Preußen und die bis dahin lübeckische Gegend um Schattin zu M. gelangten. 1945 kam M., um Vorpommern westlich der Oder (mit Rügen, aber ohne Stettin) vergrößert, jedoch um ein der Stadt Ratzeburg nach Osten hin vorgelagertes Gebiet um Ziethen, Bäk und Mechow (britische Besatzungszone) verkleinert, zur sowjetischen Besatzungszone (22938 Quadratkilometer, 2,109 Millionen Einwohner). Es erhielt am 16. 1. 1947 eine neue Verfassung. 1949 wurde M. ein Land der Deutschen Demokratischen Republik. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 wurde das Land aufgelöst (str.) und zusammen mit Teilen Brandenburgs (Uckermark, Westprignitz) auf die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg aufgeteilt, zum 3.10.1990 aber als Mecklenburg-Vorpommern wiederhergestellt (Hauptstadt Schwerin), wobei 8 Gemeinden des Amtes Neuhaus 1990 den Landkreis Hagenow verließen, um sich in Niedersachsen eingliedern zu lassen.
L.: Wolff 441; Wallner 706 NiedersächsRK 2; Die Territorien des Reichs 2, 166; Mecklenburger Urkundenbuch, Bd. 1ff. 1863ff.; Strecker, W./Cordshagen, C., Mecklenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Böhlau, H., Mecklenburgisches Landrecht, Bd. 1ff. 1871ff.; Büsing, O., Staatsrecht der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, 1884; Buchka, G. v., Landesprivatrecht der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, 1905; Sachsse, H., Die landständische Verfassung Mecklenburgs, 1907; Witte, H., Mecklenburgische Geschichte, Bd. 1f. 1909ff.; Vitense, O., Geschichte von Mecklenburg, 1920; Krause, H., System der landständischen Verfassung Mecklenburgs in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, 1927; Endler, E., Geschichte von Mecklenburg-Strelitz 1701-1933, 1935; Schmaltz, K., Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. 1ff. 1935ff.; Engel, F./Schmidt, R., Historischer Atlas von Mecklenburg, 1935ff.; Heeß, W., Geschichtliche Bibliographie von Mecklenburg, Bd. 1ff. 1944; Engel, F., Erläuterungen zur historischen Siedlungsformenkarte Mecklenburg und Pommern, 1953; Hofer, E., Die Beziehungen Mecklenburgs zu Kaiser und Reich (1620-1683), 1956; Steinmann, P., Bauer und Ritter in Mecklenburg, 1960; Hamann, M., Das staatliche Werden Mecklenburgs, 1962; Hamann, M., Mecklenburgische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Landständischen Union von 1523, 1968; Pagel, K., Mecklenburg. Biographie eines deutschen Landes, 1969; Geschichte der Universität Rostock 1419-1969, hg. v. Heitz, G., Bd. 1f. 1969; Wieden, H. bei der, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, B XIII (Mecklenburg), 1976; Petersohn, J., Der südliche Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel des Reichs, Polens und Dänemarks vom 10. bis 13. Jahrhundert, 1979; Beiträge zur pommerischen und mecklenburgischen Geschichte, hg. v. Schmidt, R., 1981; Wieden, H. bei der, Mecklenburg, LexMA 6 1992, 439; 1000 Jahre Mecklenburg, 1995; Ein Jahrtausend Mecklenburg und Vorpommern, 1995; Handbuch der historischen Stätten, Bd. 12 Mecklenburg-Vorpommern, 1995; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 140; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 166, 844; Die früh- und hochmittelalterliche Siedlungsentwicklung im nördlichen Mecklenburg im Lichte der Ortsnamen, hg. v. Foster, E. u. a., 2007; .Buddrus, M. u. a., Landesregierungen und Minister in Mecklenburg 1871-1952, 2012; Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 153ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Merseburg (Hochstift, Herzogtum, Residenz). Schon in karolingischer Zeit (um 850) war die Burg M. (slaw. Mesibor, Mittenwalde) auf einem Hügel westlich der Saale Sitz von Grafen (von M.). Sie fiel durch die Gemahlin (Hatheburg) König Heinrichs I. an die Liudolfinger. Neben der von Heinrich I. errichteten Pfalz gründete Kaiser Otto der Große (962/968) unter Auslösung aus der Diözese von Halberstadt das Bistum M. (erster Bischof Boso von Sankt Emmeram in Regensburg), das zur Erzdiözese Magdeburg gehörte. Bekanntester Bischof des von 981 bis 1004 aufgelösten, ziemlich kleinen Bistums (Landschaft Chutizi zwischen Saale und Mulde mit einem schmalen Streifen östlich der Mulde) war Thietmar von M. (1008-1018). Die weltliche Herrschaft beschränkte sich auf die Stadt M. mit ihrer unmittelbaren Umgebung, ein 974 von Kaiser Otto II. erhaltenes großes Waldgebiet zwischen Saale und Mulde (Schkeuditz, Lützen) und die Lehnshoheit über Leipzig. Nach der seit 1523 eindringenden Reformation brachte das Haus Wettin (Sachsen, Albertiner) als Administrator ab 1545/1561 das zum obersächsischen Reichskreis gehörige Stiftsgebiet, das die Ämter M., Lützen mit Zwenkau, Schkeuditz und Lauchstädt (Lauchstedt) umfasste, in seine Gewalt. Dies wurde 1635/1648 anerkannt. Von 1657 bis 1731 bestand eine wettinische Nebenlinie der Herzöge von Sachsen-Merseburg, bis 1815 eine besondere Verwaltung. 1815 kam das Gebiet ganz überwiegend zu Preußen, 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Merseburg.
L.: Wolff 380f.; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3, III 38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Württemberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg, hg. v. Kehr, P., Teil 1 (bis 1357), 1899; Bönhoff, L., Das Bistum Merseburg, seine Diözesangrenzen und seine Archidiakonate, Neues Archiv f. Sächsische Geschichte 32 (1911); Heckel, J., Die evangelischen Dom- und Kollegiatstifte Preußens, insbesondere Brandenburg, Merseburg, Zeitz, 1924; Holtzmann, R., Die Aufhebung und Wiederherstellung des Bistums Merseburg, Sachsen und Anhalt 2 (1926); Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens, Bd. 1f. 1962; Streich, B., Die Bistümer Merseburg, Naumburg und Meißen zwischen Reichsstandschaft und Landsässigkeit, (in) Mitteldeutsche Bistümer im Spätmittelalter, 1988; Gemeinde auf dem Weg durch die Zeit, hg. v. Steenhoff, T., 1989; Blaschke, K., Die Christianisierung des Landes östlich des Saale, Jb. f. dt. Kirchengeschichte 17 (1989/90), 63ff.; Blaschke, K., Merseburg, LexMA 6 1992, 546; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 564, 1, 2378. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Mühlhausen (Reichsstadt). Das (775 anlässlich der Übertragung eines Zehnten an Hersfeld oder) 967 erstmals erwähnte M. (Molinhusen) an der Unstrut in Thüringen (war seit karolingischer Zeit?) Mittelpunkt eines fränkischen Reichsgutes mit franci homines. Die zugehörige Pfalz wurde von den Kaisern und Königen des 10. und 11. Jahrhunderts häufig besucht. Bei ihr entwickelte sich eine Siedlung, die schon 974 hervorgehoben wurde. 1188 wurde M. civitas imperatoris, 1206 civitas regia und um 1220 des richis stad genannt. Um 1225 wurde ihr Recht im Mühlhäuser Reichsrechtsbuch aufgezeichnet. 1231/1337 wurde die Gerichtsbarkeit des Reichsburggrafen von der Stadt erworben. 1256 trat die Stadt dem rheinischen Städtebund bei. Vor 1290 wurde die kaiserliche Burg zerstört. Ab 1311 wurden Statuten aufgezeichnet. 1336 wurde das Reichsschultheißenamt erlangt. Seit 1348 galt M. als freie Reichsstadt., Bis 1370 gewann M. ein Herrschaftsgebiet mit 19 Dörfern sowie etwa 220 Quadratkilometern. 1418 trat die Stadt der Hanse bei. Bis 1450 wuchs die Stadt auf rund 8000 Einwohner. 1483 wurde M. Schutzstadt des Hauses Wettin. Zwischen dem Bauernkrieg (1524/1525) und 1548 ging die Reichsfreiheit als Folge des Wirkens Thomas Müntzers (1524) vorübergehend verloren zugunsten eines jährlich wechselnden Regiments durch Sachsen und Hessen. 1542 wurde die Stadt gewaltsam reformiert. 1710 wurde das zum niedersächsischen Reichskreis zählende M. Schutzstadt Braunschweig-Lüneburgs (Hannovers). 1802/1803 fiel es mit 4 Quadratmeilen Gebiet und 9000 Einwohnern an Preußen (1807-1813 Teil des Harzdepartements des Königreiches Westphalen). 1815 wurde M. der preußischen Provinz Sachsen angeschlossen. Am 1. 7. 1944 wurde der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. Mit Thüringen kam M. 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Thüringen.
L.: Wolff 457f.; Zeumer 554 III a 10; Wallner 707 NiedersächsRK 22; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, II 78 (1450) G3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Herquet, K., Urkundenbuch der ehemaligen Freien Reichsstadt Mühlhausen, 1874; Jordan, R., Chronik der Stadt Mühlhausen, Bd. 1ff. 1900ff.; Jordan, R., Der Übergang der Reichsstadt Mühlhausen an das Königreich Preußen 1802, 1902; Steinert, R., Das Territorium der Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen, 1910; Weißenborn, F., Mühlhausen in Thüringen und das Reich, 1911; Bemmann, R., Die Stadt Mühlhausen im späteren Mittelalter, 1915; Das Mühlhäuser Reichsrechtsbuch, hg. v. Meyer, H., 3. A. 1936; Günther, G., Mühlhausen in Thüringen. 1200 Jahre Geschichte der Thomas-Müntzer-Stadt, 1975; Günther, G./Korf, W., Mühlhausen Thomas-Müntzer-Stadt, 1986; Gockel, M., Mühlhausen oder Mölsen, Mühlhauser Beiträge 11 (1988), 26; Blaschke, K., Mühlhausen, LexMA 6 1992, 891; Lau, T., Bürgerunruhen und Bürgerprozesse, 1999; Die Statuten der Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen, bearb. v. Weber, W., 2003. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Neuhaus (Amt). Das über das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg und das spätere Königreich Hannover und damit Preußen (1866) 1945 mit 6500 Einwohnern von der britischen Besatzungszone im Zuge einer Grenzbegradigung an die sowjetische Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik gelangte, 229 Quadratkilometer große Gebiet (Neu Wendischthun [Neuwindischthun], Sückau, Niendorf, Viehle, Sumte, Haar, Darchau, Vockfey, Stapel, Zeetze [Zetze], Laave, Kaarßen, Tripkau, Wehningen, Wilkenstorf) kam am 1. 7. 1993 von Mecklenburg-Vorpommern an Niedersachsen zurück.
L.: Wolff 450. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Niedersachsen (Land, Bundesland). Der Name N., der 1354 erstmals bezeugt ist, stellte das Gebiet in Gegensatz zum oberen Sachsen um Lauenburg und Wittenberg. Bereits 1512 fand er im niedersächsischen Reichskreis Verwendung, doch gewann er größere Bedeutung erst nach der Annexion Hannovers durch Preußen (1866). Die 1945 unter britische Besatzung gelangten Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie das am 23. 8. 1946 aus einer Provinz wiedererrichtete Land Hannover Preußens wurden durch Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung vom 1. 11. 1946 zum Land N. zusammengefasst. Hinzu kamen am 1. 1. 1947 Teile des Landgebiets Bremens. Verfassungsgrundlage war zunächst das Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Landesgewalt vom 11. 2. 1947, danach die Verfassung vom 13. 4. 1951. Mit 47412 (2006 rund 47625) Quadratkilometern ist N. das zweitgrößte Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Zahl seiner Einwohner betrug 1969 7100400 (1985 7204000, 2005 7993946). Am 1. 7. 1993 wechselten 8 Gemeinden um (Amt) Neuhaus (Neu Wendischthun [Neuwindischthun], Sückau, Niendorf, Viehle, Sumte, Haar, Darchau, Vockfey, Stapel, Zeetze [Zetze], Laave, Kaarßen, Tripkau, Wehningen, Wilkenstorf mit rund 6200 Bewohnern), die 1945 durch Beschluss der britischen Besatzungsbehörden von Preußen (Hannover) abgetrennt und der sowjetischen Besatzungszone zugeteilt wurden, von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen.
L.: Schnath, G./Lübbing, H./Engel, F., Niedersachsen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Keyser, E./Stoob, H. (Hg.), Deutsches Städtebuch, Bd. 3 Teilband 1 1952; Schnath, G., Niedersachsen und Hannover, 4. A. 1964; Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens, hg. v. Schnath, G., 1939; Geschichtliches Ortsverzeichnis von Niedersachsen, Bd. 1ff. 1964ff. (Bremen, Braunschweig, Osnabrück, Hoya und Diepholz, Gifhorn, Peine, Schaumburg); Schnath, G., Streifzüge durch Niedersachsens Vergangenheit, 1968; Schnath, G., Ausgewählte Beiträge zur Landesgeschichte Niedersachsens, 1968; Niedersachsen. Territorien, Verwaltungseinheiten, geschichtliche Landschaften, hg. v. Haase, C., 1971; Schnath, G. u. a., Geschichte des Landes Niedersachsen, 6. A. 1994 (aus: Geschichte der deutschen Länder); Geschichte Niedersachsens, hg. v. Patze, H., Bd. 1f. 1977ff.; Oberschelp, R., Niedersachsen 1760-1820, 1982; Katalog zur Landesausstellung Niedersachsen 1985, 1985; Streich, G., Klöster, Stifte und Kommenden in Niedersachsen vor der Reformation, 1986; Kaemling, W., Atlas zur Geschichte Niedersachsens, 1987; Pischke, G., Geschichtlicher Handatlas von Niedersachsen, 1989; Krumwiede, H., Kirchengeschichte Niedersachsens, 1995; Casemir, C./Ohainski, U., Niedersächsische Orte bis zum Ende des ersten Jahrtausends, 1995; Geschichte Niedersachsens, hg. v. Hucker, B. u. a., Bd. 1ff. 1997ff.; Übergang und Neubeginn, hg. v. Merker, O., 1997; Niedersächsische Juristen, hg. v. Rückert, J. u. a., 2003; Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, hg. v. Wieden, B. bei der, Bd. 1f. 2004ff.; Hundertmal Niedersachsen, hg. v. Otte, H u. a., 2011; Die Kabinettsprotokolle der hannoverschen und der niedersächsischen Landesregierung 1946-1951, bearb. v. Nentwig, T., 2012; Flurnamensammlung und Flurnamenforschung in Niedersachsen, 2011; .Niedersächsisches Klosterbuch, hg. v. Dolle, J., Teil 1ff. 2012; Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 215ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Nordhausen (Reichsstadt). Bei einer um 910 an wichtigen Straßenkreuzungen errichteten Burg erscheint 927 erstmals der Ort N. als Gut König Heinrichs I., der dieses 929 seiner Frau Mathilde als Wittum gab. 961 gründete sie in N. ein Kanonissenstift, dem der Ort gehörte. 972 gab König Otto II. N. als Mitgift seiner Gemahlin Theophanu. 1220 löste Kaiser Friedrich II. N. aus der Abhängigkeit des in ein Domstift umgewandelten Stiftes. 1277 wurde der Reichsvogt vertrieben und die Reichsburg zerstört. König Rudolf von Habsburg stärkte gleichwohl 1290 die Stellung der Bürger. Von 1312 bis 1594 waren die Grafen von Hohnstein, danach das Haus Wettin, seit 1697 Brandenburg Reichsvogt. 1524 wurde die Reformation eingeführt. Von 1703 bis 1714 besetzte Brandenburg N. 1716 gewann die zum niedersächsischen Reichskreis zählende Stadt das Amt des Reichsvogtes und Reichsschultheißen gegen 50000 Taler für sich. 1802 kam N. an Preußen, wurde von 1807 bis 1813 dem Harzdepartement des Königreichs Westphalen eingefügt und 1815 der Provinz Sachsen Preußens eingegliedert. Am 1. 7. 1944 wurde der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. Mit Thüringen kam N. 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und fiel damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik. S. Thüringen
L.: Wolff 458; Zeumer 554 III a 11; Wallner 707 NiedersächsRK 26; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3; Silberlath, H., Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen, 1927; Das tausendjährige Nordhausen, hg. v. Magistrat, Bd. 1f. 1927; Döring, O., Nordhausen, 1929; Heineck, H., Chronik der Stadt Nordhausen, 1930; Nordhausener Urkundenbuch, bearb. v. Lücke, G./Meissner, G., Bd. 1f. 1936ff.; Silberborth, H., Preußen und Hannover im Kampf um die freie Reichsstadt Nordhausen, 1936; Blaschke, K., Nordhausen, LexMA 6 1993, 1236. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Plauen (Herrschaft). An dem Übergang alter Straßen über die Weiße Elster entstand neben einer slawischen Siedlung Plawe (Ort der Überschwemmung) gegen 1220 die Stadt P. sowie eine 1222/1224 bezeugte Burg der Grafen von Everstein. Nach P. nannte sich dann bald eine Linie der Herren bzw. Vögte von Weida (Reuß), die sich 1306 in die Linien P. und Plauen-Greiz teilte. 1466 fielen Stadt und Herrschaft P. an das Haus Wettin (Markgrafen von Meißen, Herzöge von Sachsen-Wittenberg). 1572 erlosch die Linie der Vögte von P. Über Sachsen kam P. 1945 an die sowjetische Besatzungszone und von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 380; (Zeumer 552ff. II b 60, 22;) Bachmann, W., Das alte Plauen, 1954; Plauen. Ein kleines Stadtbuch, 1963. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Regenstein, Reinstein, Rheinstein (Grafen). Nach der Burg R. bei Blankenburg im Harzvorland nannten sich seit dem Ende des 12. Jahrhunderts Grafen von R., welche die Burg von dem mit ihnen verwandten Lothar von Süpplingenburg erhalten hatten und nach dem Sturz Herzog Heinrichs des Löwen (1180) ihre Güter mehrten. 1599 fiel die Burg an das Hochstift Halberstadt. 1648/1662 kam sie an Brandenburg/Preußen. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte die Grafschaft zum niedersächsischen Reichskreis und zum westfälischen Reichsgrafenkollegium. Das mit dem Fürstentum Halberstadt zusammen 31 Quadratmeilen umfassende Gebiet um R. bildete bis 1945 eine Exklave Preußens (Provinz Sachsen) im Kreis Blankenburg Braunschweigs. 1945 kam es in Sachsen-Anhalt zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 440; Arndt 219; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Stolberg, F., Befestigungsanlagen im und am Harz, 1968; Fenske, L./Schwarz, U., Das Lehnsverzeichnis Graf Heinrichs I., 1990; Casemir, K./Ohainski, U., Das Territorium der Wolfenbütteler Herzöge um 1616, 1996. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Reuß (Grafen, Fürstentum, Herrschaft). Die einst zu Thüringen zuzuordnenden reichsministerialischen Herren von Weida, die von einem bei Mühlhausen ansässigen Geschlecht abstammten, um 1180 mit der Verwaltung von Reichsgütern an der Elster betraut wurden und vermutlich schon vor 1193, jedenfalls nachweislich seit 1209 den Titel Vogt (advocatus) führten, der die Benennung ihres Herrschaftsgebiets als Vogtland (mit Weida, Plauen, Voigtsberg [Vogtsberg], Ziegenrück, Triptis, Auma, Hof, Ronneburg u. a.) begründete, spalteten sich 1244 in die Vögte von Weida (bis 1531/1535), die Vögte von Gera (1550 erloschen) und die Vögte von Plauen. Die Vögte von Plauen teilten sich 1306 in die Linien Plauen und Reuß von Plauen. Die ältere Linie der Vögte von Plauen, die von 1426 bis 1439 als Lehen die Burggrafschaft Meißen und damit die Reichsfürstenwürde erhielt und den Titel auch nach dem Verlust der Burggrafschaft Meißen fortführte, erlosch 1572. Die jüngere Linie der Vögte von Plauen wurde von dem 1292/1294 verstorbenen Henricus Ruthenus, deutsch Heinrich R., der eine Enkelin König Daniels von Galizien in Russland geheiratet hatte und sich deswegen R. nannte, begründet. Sie erwarb unter anderem 1451 Oberkranichfeld und 1492 Zeulenroda. Insgesamt gehörten ihr Güter im Umfang von 21 Quadratmeilen, die aus einem südlichen, bei weitem größeren und einem nördlichen, kleineren Teil bestanden. 1535 wurde die Reformation durchgeführt. Die Linie teilte sich nach dem Verlust aller böhmischen und wettinischen Lehen 1535/1564 in eine ältere Linie Reuß-Untergreiz (mit der Hälfte von Greiz und den Ämtern Untergreiz und Burgk [Burg]), eine mittlere, 1616 ausgestorbene Linie Reuß-Obergreiz und eine jüngere Linie Reuß-Gera. 1572 fielen die Güter der älteren Linie der Vögte von Plauen an. 1616 wurden Untergreiz und Obergreiz vereint, woraus Reuß-Greiz entstand. Seit 1668 führten die R. die Bezeichnung der Heinriche mit römischen Nummern ein. Reuß-Greiz und Reuß-Gera wurden 1673 in den Grafenstand (wetterauische Reichsgrafen) erhoben und 1778 (Reuß-Greiz) bzw. 1790 (Reuß-Lobenstein) bzw. 1806 (Reuß-Schleiz) gefürstet. Reuß-Greiz unterteilte sich weiter in Reuß-Greiz (Obergreiz und Untergreiz), Reuß-Burgk (Reuß-Burg) und Reuß-Dölau und Rothenthal, doch fielen die Güter später wieder an den sich seit 1616 Reuß-Greiz nennenden ursprünglichen Zweig Untergreiz (1768). Reuß-Gera spaltete sich in Reuß-Gera (mit Gera, Langenberg [Längenberg], 78 Dörfern sowie dem Amt Saalburg) (bis 1802), (Reuß-Saalburg), Reuß-Schleiz (mit Schleiz, Tanna und Reichenfels), Reuß-Köstritz (mit Reichenfels) sowie Reuß-Lobenstein, das 1678 weiter zerfiel in Reuß-Hirschberg (bis 1711), Reuß-Lobenstein (mit Lobenstein und Hirschberg) (bis 1824) und Reuß-Ebersdorf (mit Ebersdorf) (bis 1853). Als Reuß-Gera 1802 erlosch, fielen die Güter zur einen Hälfte an Reuß-Schleiz, zur anderen Hälfte an Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf, doch gelangten sie später überwiegend an Reuß-Schleiz. 1807 traten alle reußischen Linien dem Rheinbund bei. Reuß-Greiz (bzw. Reuß-Untergreiz) (R. ältere Linie) schloss sich nach dem Untergang des Deutschen Bundes 1866 dem Norddeutschen Bund an, erhielt 1867 eine Verfassung und trat 1871 dem Deutschen Reich bei. Reuß-Schleiz und Reuß-Ebersdorf, das 1824 beim Erlöschen von Reuß-Lobenstein dieses beerbte, vereinigten sich nach Abdankung des Fürsten von Reuß-Ebersdorf bzw. Reuß-Lobenstein am 1. 10. 1848 zu Reuß jüngere Linie mit der Hauptstadt Gera. Dieses Fürstentum erhielt 1849 eine 1852 revidierte Verfassung und schloss sich 1866 Preußen an. 1902 übernahm Reuß jüngere Linie die Vormundschaft über Reuß ältere Linie, das 1927 überhaupt ausstarb. Am 10. 11. 1918 dankte Heinrich XXVII. von R. (R. jüngere Linie, seit 1930 R.) ab. Zusammen zählten die beiden verbleibenden Fürstentümer (317 Quadratkilometer, 827 Quadratkilometer) 212000 Einwohner. Am 4. 4. 1919 wurde die Verwaltungsgemeinschaft beider Territorien zu einem Volksstaat zusammengefasst, der am 30. 4./1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging. Das Land Thüringen kam 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit 1949 zur Deutschen Demokratischen Republik. 1952 wurde es aufgelöst (str.), 1990 aber wieder begründet.
L.: Wolff 417ff.; Zeumer 553 II b 60, 22; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff.; Flach, W., Die Urkunden der Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930; Pasold, A., Geschichte der reußischen Landesteilungen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Einführung der Primogenitur im Jahre 1690, 1934; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H. u. a., Bd. 2,1 1974; Querfeld, W., Forschungen zur Geschichte des ehemaligen Reußenlandes, FS H. Eberhardt, 1993, 93. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Rostock (Fürstentum, Residenz des Fürsten). Um 1160 (1161) wurde eine wendische Burg und Siedlung R. (Roztoc, Auseinanderfließen) auf dem rechten Ufer der Warnow durch Waldemar I. von Dänemark zerstört. Gegenüber entstand auf dem linken Ufer um 1200 eine deutsche Kaufleutesiedlung, die den Namen fortführte und 1218 von Heinrich Borwin I. lübisches Recht erhielt. Sie war seit der Erbteilung Mecklenburgs von 1229 Sitz des Fürstentums R. Nach 1300 geriet sie unter die Hoheit Dänemarks, musste aber 1314/1323 an Mecklenburg zurückgegeben werden. Durch den Seehandel blühte die Stadt R. rasch auf und erhielt 1419 die erste Universität Norddeutschlands mit zwölf Professoren in vier Fakultäten, blieb aber immer unter der Landesherrschaft der Herzöge von Mecklenburg bzw. Mecklenburg-Schwerin, unter der R. zum niedersächsischen Reichskreis zählte, kam in Mecklenburg 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 442f.; Wallner 706 NiedersächsRK 2, 5; Die Territorien des Reichs 6, 114; Koppmann, K., Geschichte der Stadt Rostock, 1887; Frankenberg, E., Rostock, 1935; Sedlmaier, R., Rostock, 2. A. 1943; Lachs, J./Raif, F., Rostock, 2. A. 1967; Das älteste Rostocker Stadtbuch, hg. v. Thierfelder, H., 1967; Olechnowitz, K., Rostock, von der Stadtrechtsbestätigung 1218 bis 1848/49, 1968; Kretschmann, P., Universität Rostock 1969; Geschichte der Universität Rostock 1419-1969, Festschrift, hg. v. Heidorn, G. u. a., Bd. 1f. 1969; Schultz, H./Witt, H./Kleinpeter, O., Rostock, 1980; 777 Jahre Rostock, hg. v. Pelc, O., 1995; Hergemöller, P., Rostock, LexMA 7 1995, 1046f.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 495; Pluns, M., Die Universität Rostock 1418-1563, 2007. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen (Herzogtum, [Kurfürstentum,] Königreich, Land, Freistaat). Bei den wohl für das Gebiet nördlich der unteren Elbe um 150 n. Chr. erstmals erwähnten, danach sich nach Südosten und gemeinsam mit den Angeln auch nach Westen (Britannien) ausbreitenden, von (König) Karl dem Großen (772-804) unterworfenen westgermanischen S. (germ. *sahsaz, Schwert, Messer) in Nordalbingien, Westfalen, Engern und Ostfalen gewannen im 9. Jahrhundert die zwischen Harz und Weser begüterten Liudolfinger (Liudolf † 868) die Stellung eines Stammesherzogs der Sachsen. Nach der Wahl der Liudolfinger zum sächsischen Königshaus des Reiches (919, Heinrich I., 936ff. Otto I., Otto II., Otto III., Heinrich II.) wurden 966 die Billunger (Hermann Billung † 973) mit der Wahrnehmung des von der Elbe-Saale bis zum Rhein reichenden sächsischen Herzogtums betraut, doch beherrschten sie nur die nördlichen Teile des Herzogtums wirklich. Im südlichen Teil des Herzogtums richtete Otto I. die Pfalzgrafschaft S. ein, die 1088 bei den Grafen von Sommerschenburg und 1180 bei den Landgrafen von Thüringen lag und auch später häufig den Inhaber wechselte, bis sie 1356 zum Zubehör des Herzogtums S. bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der Billunger 1106 kam das Herzogtum nicht an die askanischen bzw. welfischen Schwiegersöhne sondern an Lothar von Süpplingenburg, dessen Macht auf dem ihm angefallenen Erbe der Brunonen und Ottos von Northeim († 1083) beruhte, 1137 aber an die Askanier und 1142 an Lothars Schwiegersohn Heinrich den Stolzen aus dem Hause der Welfen, neben denen jedoch vor allem der Erzbischof von Magdeburg und die Askanier eigene Herrschaftsbereiche ausbauten. Der Welfe Heinrich der Löwe erweiterte Sachsen um Mecklenburg und das westliche Pommern. Mit seinem Sturz 1180 endete das alte Herzogtum der Sachsen. An seine Stelle trat neben dem Herzogtum (Engern und) Westfalen der Erzbischöfe von Köln, dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg (1235) der Welfen zwischen Elbe und Weser sowie den Hochstiften Münster und Osnabrück und mehreren Grafschaften (Oldenburg, Hoya, Diepholz, Schaumburg, Bentheim u. a.) im Westen das um diese Gebiete verkleinerte, aus nicht zusammenhängenden Gebieten bestehende neue Herzogtum S. der Askanier (Bernhard von Anhalt) in Ostsachsen (Ostfalen). Dieses gründete sich auf das Land Hadeln zwischen Unterweser und Unterelbe, auf einst billungisches Gebiet an der Unterelbe (Lauenburg) und Gebiete um Neuhaus sowie altes askanisches Gut um Wittenberg an der mittleren Elbe. 1260/1296 teilte sich dieses verbleibende Herzogtum S., das 1227 die Grafschaft Ratzeburg erworben hatte, in die Linien Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg. Das Herzogtum Sachsen-Wittenberg erlangte 1356 durch die Goldene Bulle die sächsische Kurwürde. Nach dem Aussterben der Herzöge von Sachsen-Wittenberg fielen Land, Herzogstitel und Kurwürde 1422/1423 für ihre Hilfe im Kampf gegen die Hussiten als Lehen an die in der Markgrafschaft Meißen seit 1089/1125 herrschenden Markgrafen von Meißen (Haus Wettin), die 1247 schon die Landgrafschaft Thüringen erlangt hatten. Damit wurde der Name S. auf die wettinischen Gebiete (Meißen, Lausitz, Thüringen) übertragen (Obersachsen im Gegensatz zu dem seitdem als Niedersachsen bezeichneten, ursprünglichen sächsischen Stammesgebiet). 1423 wurde die Herrschaft Stollberg im Erzgebirge gewonnen, 1427 die Herrschaft Weida in Thüringen. 1443 und 1451 wurden die Herrschaften Hohnstein und Wildenstein gekauft. 1439 erwarb S. im meißnisch-thüringischen Raum die Burggrafschaft Meißen, 1466 von den Grafen von Reuß die Herrschaft Plauen und damit den Kern des Vogtlandes. Mit dem Kauf von Finsterwalde 1425, Senftenberg 1448, Beeskow, Storkow 1477 (Wiederkauf) und Sagan 1472 drang S. nach Osten vor. Von 1440 bis 1445 und von 1482 bis 1485 wurden die zwischenzeitlich entstandenen Teilherrschaften wieder zusammengeführt. 1485 kam es zur Teilung in die ernestinische Linie und die albertinische Linie, die nicht mehr rückgängig gemacht wurde. Kurfürst Ernst (Ernestiner) erhielt das Kurland S. (Sachsen-Wittenberg), kleine Teile der Mark Meißen und des Osterlandes und Pleißenlandes (Eilenburg, Grimma, Borna, Leisnig, Altenburg, Zwickau, Plauen, Schwarzenberg), den größten Teil Thüringens (Weimar, Gotha, Eisenach) und die Pflege Coburg, das fränkische Königsberg, die Schutzherrschaft über das Bistum Naumburg und die Reichsgrafschaft von Gleichen, Kirchberg und Reuß sowie zum Teil Schwarzburg. Herzog Albrecht (Albertiner) erlangte die Markgrafschaft Meißen mit den Hauptorten Dresden und Freiberg, die Ämter Leipzig, Delitzsch-Landsberg, Zörbig, die Pfalzgrafschaft S. nebst Sangerhausen, Ämter im nördlichen Thüringen, die Schutzherrschaft über das Bistum Merseburg und über die Reichsgrafen und Herren von Stolberg-Hohnstein, Mansfeld, Arnstein, Beichlingen, Leisnig, Querfurt und Schönburg. Gemeinsam blieben die Herrschaft in Schlesien und den Lausitzen sowie die Schutzherrschaft über Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Görlitz und das Hochstift Meißen. Die ernestinische Linie stiftete 1502 für das verloren gegangene Leipzig die Universität Wittenberg, von der die Reformation ihren Ausgang nahm und förderte Luther und die Reformation. 1547 unterlag Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige Kaiser Karl V., der daraufhin das Kurland S. (Sachsen-Wittenberg) der albertinischen Linie übertrug, die seitdem die Kurwürde führte. Die ernestinische Linie behielt nur die Ämter Weimar, Jena, Saalfeld, Weida, Gotha und Eisenach sowie Coburg und erhielt 1554 noch die Ämter Sachsenburg, Altenburg, Herbsleben und Eisenberg. ----- Das 1531 einen Hof von schätzungsweise 500 Personen umfassende ernestinische Herzogtum teilte sich 1572 weiter auf. Die zahlreichen Erbteilungen zersplitterten es in eine Vielzahl kleiner Länder. Dabei entstanden 1572 Sachsen-Coburg-Eisenach (1572-1596) und Sachsen-Weimar (1572-1603). Sachsen-Coburg-Eisenach teilte sich 1596 in Sachsen-Coburg (1596-1633) und Sachsen-Eisenach (1596-1638). Die Linie Coburg erlosch 1633 und vererbte die Güter an Sachsen-Eisenach. Die Linie Eisenach endete 1638. Ihre Güter fielen zu zwei Dritteln an die Linie Sachsen-Weimar und zu einem Drittel an die Linie Sachsen-Altenburg, die 1603 durch Teilung aus Sachsen-Weimar entstanden war(en). Sachsen-Weimar zerfiel weiter 1640(/1641) in die Linien Sachsen-Weimar (1640-1672), Sachsen-Eisenach (1640-1644) und Sachsen-Gotha (1640-1680). Hiervon starb Sachsen-Eisenach 1644 aus, wobei die Güter je zur Hälfte an Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha kamen. Die Güter Sachsen-Altenburgs fielen bei dessen Aussterben 1672 zu drei Vierteln (darunter Coburg) an Sachsen-Gotha, zu einem Viertel an Sachsen-Weimar. Im gleichen Jahr teilte sich Sachsen-Weimar in Sachsen-Weimar (1672-1918), Sachsen-Eisenach (1672-1741) und Sachsen-Jena (1672-1690), wovon Sachsen-Jena 1690 erlosch und seine Güter an Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach vererbte, Sachsen-Eisenach wiederum fiel 1741 an Sachsen-Weimar, das bald Mittelpunkt der klassischen deutschen Literatur wurde, brachte. 1680/1681 zerfiel Sachsen-Gotha in die sieben Linien Sachsen-Gotha-Altenburg (1681-1825), Sachsen-Coburg (1681-1699), Sachsen-Meiningen (1681-1826), Sachsen-Römhild (ohne Landeshoheit) (1680-1710), Sachsen-Eisenberg (ohne Landeshoheit) (1680-1807), Sachsen-Hildburghausen (1680-1826) und Sachsen-Saalfeld (ohne Landeshoheit) (1680-1735, Sachsen-Coburg-Saalfeld). Sachsen-Coburg erlosch 1699 und fiel an Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Meiningen, Sachsen-Eisenberg 1707 und gelangte an Sachsen-Altenburg. Sachsen-Römhild endete 1710 und fiel an Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen. 1741 starb Sachsen-Eisenach aus und kam an Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach), wobei die beiden Landesteile verfassungsmäßig bis 1809, verwaltungsmäßig bis 1849 getrennt blieben. 1806 traten die sächsischen Herzogtümer dem Rheinbund bei. 1815 gewann Sachsen-Coburg-Saalfeld das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe, das es am 31. 5. 1834 an Preußen verkaufte. Sachsen-Weimar-Eisenach wurde Großherzogtum, erhielt einen Teil des Erfurter Gebiets, das vorher fuldische Amt Dermbach (Dernbach) und die königlich-sächsischen Orte Weida und Neustadt an der Orla (Neustadt-Orla) und gab sich 1816 eine Verfassung. Als 1825 Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, wurden die vier Herzogtümer Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Meiningen am 12. 11. 1826 durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von S. in die Herzogtümer Sachsen-Meiningen (1826-1918), Sachsen-Altenburg (1826-1918) sowie Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1918) neu gegliedert, wobei der Herzog von Sachsen-Hildburghausen unter Verzicht auf dieses Sachsen-Altenburg übernahm, Sachsen-Meiningen Sachsen-Hildburghausen und das zu Sachsen-Coburg gehörige Sachsen-Saalfeld erhielt und Sachsen-Coburg mit Sachsen-Gotha in Personalunion vereinigt wurde. Die(se) vier sächsischen Herzogtümer (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha), von denen Coburg 1821, Meiningen 1829 und Altenburg 1831 eine Verfassung erhielten, traten 1833/1834 dem Deutschen Zollverein, 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1877/1903 wurde Sachsen-Weimar-Eisenach in Großherzogtum S. umbenannt. Vom 9. bis 14. 11. 1918 dankten die Fürsten ab. Aus den damit entstandenen Freistaaten bildete sich von 1918 bis 1921 das Land Thüringen (so ab 1. 5. 1920). Lediglich Coburg fiel an Bayern. ----- Das seit 1547 albertinische Kursachsen, das 1499 die Primogeniturerbfolge einführte, Beeskow, Storkow und Sorau (1515 an Brandenburg), Sagan (bis 1547) und Friedland (bis 1515) erwarb, 1547 einen Großteil der Gebiete der ernestinischen Linie erhielt, 1539/1541 zur Reformation übertrat und 1572 in den Kursächsischen Konstitutionen sein Recht zu vereinheitlichen versuchte, erlangte 1559/1591 die evangelisch gewordenen Hochstifte Meißen, Merseburg und Naumburg sowie 1556/1569 das Vogtland und Teile der Herrschaft Schönburg sowie 1583 Teile der Grafschaft Henneberg, näherte sich im Dreißigjährigen Krieg an Österreich/Habsburg an und erlangte dafür 1620/1635 die Niederlausitz, die Oberlausitz und das Erzstift Magdeburg, das 1648/1680 aber an Brandenburg kam. Von der Hauptlinie spalteten sich 1657 die Nebenlinien Sachsen-Weißenfels (bis 1746), Sachsen-Merseburg (bis 1738) und Sachsen-Zeitz (bis 1718, Naumburg, Zeitz, Neustadt, Schleusingen, Suhl) ab, fielen aber bis 1746 wieder zurück. Unter August dem Starken setzte sich der Absolutismus durch. Dresden wurde als Hauptstadt ein Kulturzentrum. Der Kurfürst trat zum Katholizismus über und gab die Rechte an Sachsen-Lauenburg an Hannover, die Erbvogtei über Quedlinburg, das Reichsschulzenamt über Nordhausen und die Ämter Lauenburg (Lauterberg), Seweckenberge (Sevenberg), Gersdorf (Gersdorff) und Petersberg (bei Halle) an Brandenburg, um die Königskrone Polens zu gewinnen (1697). Danach bestand eine Personalunion mit Polen bis 1763. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste S. 450 Quadratmeilen mit 1,35 Millionen Einwohnern. 1806 wurde Kurfürst Friedrich August III. Mitglied des Rheinbunds, musste Gebiete an das Königreich Westphalen abtreten, erhielt dafür den Königstitel und wurde 1807 in Personalunion Herzog des Herzogtums Warschau. Nach der an der Seite Frankreichs erlittenen Niederlage in der Völkerschlacht von Leipzig kam S. 1813 zunächst unter die Verwaltung eines russischen, dann eines preußischen Gouverneurs. Am 12. 5. 1815 musste S. seine nördlichen Gebiete ([Kurkreis mit Wittenberg, Stiftsgebiete von Merseburg und Naumburg, thüringischer Kreis, Mansfeld, Stolberg, Barby, Querfurt], insgesamt 20000 Quadratkilometer, 860000 Einwohner, 57,5 Prozent der Fläche und 42,2 Prozent der Einwohner) an Preußen abtreten (Ämter Wittenberg [mit den Städten Wittenberg, Kemberg, Zahna und Schmiedeberg], Gräfenhainichen, Belzig [mit den Städten Belzig, Brück <Bruck> und Niemegk <Niemeck>], Gommern mit Elbenau [Burggrafschaft Magdeburg mit der Stadt Gommern], Seyda, Annaburg, Schweinitz [mit den Städten Schweinitz, Jessen, Schönewalde <Schönwalde>, Herzberg und Prettin], Pretzsch, Schlieben [mit der Stadt Schlieben und den Herrschaften Baruth und Sonnewalde], Liebenwerda und Bitterfeld). Dabei kam die Ostoberlausitz (Görlitz, Lauban) zur preußischen Provinz Schlesien, die Niederlausitz und der erst 1807 von Preußen übernommene Kreis Cottbus gelangten zur Provinz Brandenburg und das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Wittenberg mit der Grafschaft Brehna, die Hochstifte Merseburg und Naumburg (Naumburg-Zeitz), die Grafschaft Barby, der Thüringer Kreis, ein Teil des Neustädter Kreises (Ziegenrück) sowie Teile der Grafschaft Henneberg bildeten zusammen mit Altmark, Erzstift Magdeburg, Hochstift Halberstadt (mit Aschersleben), den Grafschaften Hohnstein, Wernigerode, Stolberg, Querfurt und Mansfeld, Stift Quedlinburg, Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt und dem Eichsfeld sowie der Ganerbschaft Treffurt die neue Provinz S. (1. 4. 1816, Verordnung vom 30. 4. 1815) mit der Hauptstadt Magdeburg, die den Rang eines Herzogtums hatte (Gliederung in drei Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt, Sitz der Provinzialselbstverwaltung in Merseburg). 1866 kamen Schmalkalden und Ilfeld hinzu. Am 1. 4. 1944 wurde zum 1. 7. 1944 bezüglich dieser durch das Fürstentum Anhalt in zwei Teile geteilten und durch mehrere Exklaven und Enklaven aufgesplitterten Provinz S. mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt (nach der Kapitulation vom 8. 5. 1945 an Thüringen) und die Provinz in die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg aufgeteilt. 1945 gelangte nach dem Rückzug der Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die das Gebiet bis zur Elbe besetzt hatten, das Land Anhalt zu diesen beiden Provinzen und bildete mit ihnen vom 5. 7. 1945 bis 1952 (str.) das Land (Provinz) Sachsen-Anhalt, das vom 23. 7. 1952 bis 3.10.1990 auf die Bezirke Magdeburg und Halle aufgeteilt, mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik aber wiederhergestellt wurde. ----- Das 1813/1815 nach der Abtretung des nördlichen Teiles an Preußen (Provinz Sachsen) verbliebene Gebiet des Königreiches S. (Riesa, Löbau, Bautzen, Kamenz, Zittau, Königstein, Marienberg, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Leipzig, Chemnitz, Meißen, Dresden, Großenhain, Oschatz, Grimma, Borna, Rochlitz, Glauchau, Auerbach, Oelsnitz, Schwarzenberg, Annaberg, Freiberg, Dippoldiswalde, Pirna, Döbeln, Flöha, Stollberg) umfasste etwa 15000 Quadratkilometer mit 1183000 Einwohnern und wurde rasch zum ausgeprägten Industriestaat. 1831 erhielt er eine Verfassung mit Zweikammersystem. 1848/1849 schlug S. mit Hilfe Preußens einen Aufstand blutig nieder. 1863 gab es sich ein Bürgerliches Gesetzbuch. 1866 blieb S. trotz der Niederlage des Deutschen Bundes gegen Preußen auf Betreiben Bismarcks erhalten, musste aber dem Norddeutschen Bund beitreten. 1903 errangen die Sozialdemokraten fast alle sächsischen Reichstagssitze (rotes S.). Am 10. 11. 1918 wurde in Dresden von den Arbeiterräten und Soldatenräten die Republik S. ausgerufen. Am 13. 11. 1918 verzichtete der König auf den Thron. Am 1. 11. 1920 wurde eine Landesverfassung des Freistaats S. in Kraft gesetzt. 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die Macht. 1939 umfasste das Land S. 14995 Quadratkilometer mit 5230000 Einwohnern. 1945 kam auch der zuerst von amerikanischen Truppen besetzte Westen Sachsens zur sowjetischen Besatzungszone. Die westlich der Oder-Neiße liegenden Gebiete der preußischen Provinz Niederschlesien (Hoyerswerda, Görlitz) wurden dem Land S. eingegliedert. Die östlich der Neiße gelegene Hälfte des sächsischen Kreises Zittau mit Kleinschönau, Reichenau, Zittau-Poritsch, Seitendorf, Weigsdorf und den später im Tagebau untergegangenen Dörfern Reibersdorf und Friedersdorf kam unter die Verwaltung Polens und damit 1990 an Polen. Am 28. 2. 1947 erließ der Landtag eine Landesverfassung. 1949 wurde das Land ein Teil der Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 wurde es aufgelöst (str.) und auf die Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgeteilt, zum 3. 10. 1990 wiederbegründet (ohne die Kreise Altenburg und Schmölln, aber mit den Kreisen Hoyerswerda und Weißwasser). Hauptstadt des rund 4900000 Einwohner zählenden Landes wurde wieder Dresden. Am 1. 4. 1992 kamen zehn Gemeinden (Elsterberg, Mühltroff, Pausa, Ebersgrün, Görschnitz, Langenbach [Lengenbach], Ranspach [Ransbach], Thierbach, Unterreichenau, Cunsdorf) mit 12000 Einwohnern von Thüringen wieder an Sachsen zurück.
L.: Wolff 374ff., 392ff.; Zeumer 552ff. I 6; Großer Historischer Weltatlas II 34 F3, II 66 (1378) F3, II 78 E2, III 21 (1648) F3, III 22 F3, III 38 (1789) E2; Blaschke, K./Kretzschmar, H., (Ober-)Sachsen und die Lausitzen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 8; Die Territorien des Reichs 4, 8; Bauer 1, 569; Historischer Atlas von Sachsen (950-1815), 1816; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von Sachsen und Thüringen, 1861f.; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, Bd. 1ff. 1864ff.; Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, hg. v. d. hist. Komm. d. Provinz Sachsen 1870ff.; Oeder, M., Die erste Landesvermessung des Kurstaates Sachsen, hg. v. 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Aurig, S. u. a., 1997; Geschichte des sächsischen Adels, hg. v. Keller, K. u. a., 1997; Held, W., August der Starke und der sächsische Adel, 1999; Gross, R., Geschichte Sachsens, 1999; Sachsen in Deutschland, hg. v. Retallack, J., 2000; Sächsische Parlamentarier, bearb. v. Dröscher, E. u. a., 2001; Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen, hg. v. Eichler, E. u. a., 2001; Sachsen in der NS-Zeit, hg. v. Vollnhals, C., 2002; Keller, K., Landesgeschichte Sachsen, 2002; Vötsch, J., Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18. Jahrhunderts, 2003; Diktaturdurchsetzung in Sachsen, hg. v. Behring, R. u. a., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 446, 880; Richter, M., Die Bildung des Freistaates Sachsen, 2004; Die Herrscher Sachsens, hg. v. Kroll, F., 2004; Hesse, C., Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005; Hädecke, W., Dresden, 2006; Geschichte der Stadt Dresden, hg. v. Blaschke, K. u. a., Bd. 1-3, 2006; Schirmer, U., Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656), 2006; Krüger, N., Landesherr und Landstände in Kursachsen, 2007; Moritz von Sachsen, hg. v. Blaschke, K., 2007; Ott, T., Präzedenz und Nachbarschaft. Das albertinische Sachsen und seine Zuordnung zu Kaiser und Reich im 16. Jahrhundert, 2008; Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen, hg. v. Bünz, E., 2008; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 51ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Anhalt (Provinz, Land). Zum 9. 7. 1945 wurden aus der Provinz Sachsen Preußens (ohne Regierungsbezirk Erfurt) die am (1. 4. 1944 zum) 1. 7. 1944 gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg mit dem Land Anhalt und einigen kleineren, vordem braunschweigischen und thüringischen Gebieten zur Provinz Sachsen und 1946 zur Provinz S. in der sowjetischen Besatzungszone verbunden. Nach Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat entstand hieraus am 6. 10. 1947 das Land Sachsen-Anhalt mit der Hauptstadt Halle, das Teil der 1949 gebildeten Deutschen Demokratischen Republik wurde. In ihr wurde S. am 23. 7. 1952/8. 12. 1958 aufgelöst (str.) und auf die Bezirke Halle und Magdeburg aufgeteilt. Zum 3. 10. 1990 entstand es mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wieder (ohne Kreis Artern [zu Thüringen], aber mit Kreis Jessen). Hauptstadt des rund 3000000 Einwohner zählenden Landes (20400 Quadratkilometer) wurde Magdeburg. S. Sachsen, Anhalt.
L.: Geschichte Sachsen-Anhalts, 1993; Holtmann, E./Boll, B., Sachsen-Anhalt, 1995; Verfassungshandbuch Sachsen-Anhalt, hg. v. Kilian, M., 2004; Adel in Sachsen-Anhalt, hg. v. Labouvie, E., 2007; ;Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Coburg und Gotha (Herzogtum, Freistaat). Sachsen-Wittenberg, 1260 aus dem nach der Absetzung Heinrichs des Löwen geschaffenen Herzogtum Sachsen entstanden, spaltete sich 1485 in die albertinische Linie und in die ernestinische Linie, die den größten Teil Thüringens und das Vogtland erhielt. Sie zersplitterte ab 1572 in zahlreiche Teilherzogtümer. Dabei entstand 1572 Sachsen-Coburg-Eisenach und 1596 Sachsen-Coburg, das 1633 erlosch, wobei die Güter an Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg fielen. Aus den Gütern Sachsen-Altenburgs kam 1672 Coburg an Sachsen-Gotha. Dieses zerfiel 1680 in Sachsen-Gotha-Altenburg und Sachsen-Coburg, das 1699 erlosch. Nach dem Erlöschen Sachsen-Eisenbergs und Sachsen-Römhilds entstanden unter anderem Sachsen-Gotha-Altenburg und Sachsen-Coburg-Saalfeld. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags an. Am 12. 11. 1826 erfolgte durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung in die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, S. und Sachsen-Meiningen. S. bestand unter Personalunion aus den beiden Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. 1833/1834 trat es dem Deutschen Zollverein bei, erhielt am 3. 5. 1852 eine Verfassung (Landesgrundgesetz) und wurde 1867/1871 Mitglied des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches. 1893 trat die englische Linie des Hauses Coburg die Nachfolge an. Am 14. 11. 1918 dankte der Herzog ab. Der Freistaat Gotha ging am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf. Der Landesteil Coburg kam durch Volksabstimmung am 1. 7. 1920 zu Bayern. 1945 gehörte Thüringen zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 wurde es aufgelöst (str.), am 3. 10. 1990 wieder begründet.
L.: Zeumer 552ff. II b 11, 12; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Meiningen (Herzogtum, Volksstaat). Das Dorf Meiningen an der Werra wird 982 erstmals erwähnt. Es war Mittelpunkt der dem Reich gehörigen Meiningeromark (Meiningermark) und kam zunächst an das Stift Sankt Peter und Alexander in Aschaffenburg. 1007 gab es König Heinrich II. an das Hochstift Würzburg. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts gründeten die Bischöfe von Würzburg die Stadt Meiningen. Sie kam 1434 als Pfand, 1542 als Lehen an die Grafen von Henneberg-Schleusingen. Nach deren Aussterben (1583) fiel sie an das Haus Wettin (Sachsen) und wurde 1660 der ernestinischen Linie (Sachsen-Altenburg) zugeteilt. Ab 1680 war Meiningen Residenz des aus der Aufteilung Sachsen-Gothas entstandenen Herzogtums S. Zu ihm gehörten Meiningen und mehrere vormals hennebergische Ämter. 1699 kamen Teile Sachsen-Coburgs (Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen und das Amt Altenstein), 1710 Teile Sachsen-Römhilds (mit dem Amt Römhild) hinzu. Um 1790 zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1807 trat das im ausgehenden 18. Jahrhundert abgerundete Herzogtum dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1823 erhielt das Land eine am 23. 8. 1829 verbesserte Verfassung. Am 12. 11. 1826 erfolgte nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung der zersplitterten ernestinischen Linie in die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha sowie S., zu dem von Sachsen-Coburg-Saalfeld Saalfeld und das Amt Themar sowie von Sachsen-Hildburghausen alle Güter ausgenommen Königsberg und Sonnefeld kamen. S. trat 1867/1871 dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen Reich bei. Es umfasste 1910 2468 Quadratkilometer mit 278800 Einwohnern. Am 10. 11. 1918 dankte der Herzog ab. Der am 5. 11. 1918 gebildete Volksstaat/Freistaat ging am 1. 5 1920 im Land Thüringen auf. Dieses kam 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. Am 25. 7. 1952 wurde es aufgehoben (str.), am 3.10.1990 wieder begründet.
L.: Wolff 397; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129; Bauer 1, 631; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Pusch, H., Meiningen. Aufsätze zur Stadtgeschichte, 1937; Das Meininger Heimatbuch, hg. v. Ansorg, A. u. a., 1954; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen (1826-1914), hg. v.Goltz, M. u. a., 2015. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Weimar-Eisenach (Herzogtum, Großherzogtum). 1741 entstand nach dem Anfall Sachsen-Eisenachs an Sachsen-Weimar das zum obersächsischen Reichskreis zählende Herzogtum S., innerhalb dessen Goethe und Schiller unter Herzog Karl August (ab 1774 bzw. 1775) die Weimarer Klassik begründeten. S. hatte um 1800 ein Gebiet von 24 Quadratmeilen mit 64000 Einwohnern bzw. 1900 Quadratkilometern mit 106000 Einwohnern. Es umfasste aus dem Bestand Sachsen-Weimars Stadt Weimar, Amt Weimar, die Ämter Oberweimar, Kromsdorf, Berka an der Ilm, Roßla, Brembach und Hardisleben, Kapellendorf, Heusdorf, Dornburg, Bürgel und Oldisleben, die adligen Pflegen Denstedt, Schwerstedt, Neumark, Synderstedt, das Amt Apolda und die Gerichte Buttelstedt, Bösleben, Tannroda, Flurstedt, Graitschen, Wormstedt, Oßmannstedt, Guthmannshausen, Stedten, Wallichen, Tromlitz und Mechelroda, aus dem Bestand Sachsen-Eisenachs die Städte und Ämter Eisenach, Creuzburg und Gerstungen, Remda und Allstedt, die Ämter Tiefenort, Großrudestedt und Jena und die Herrschaft Farnroda sowie zudem einen Anteil an der Grafschaft Henneberg. 1815 wurde S. zum Großherzogtum erhoben. Am 5. 5. 1816 erhielt es eine betont fortschrittliche Verfassung, die früheste im Deutschen Bund überhaupt. 1833/1834 trat es dem Deutschen Zollverein bei. 1850 wurde die Verfassung abgeändert. 1867/1871 trat S. dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen Reich bei. Seit 1877 führte es amtlich (auch) die Bezeichnung Großherzogtum Sachsen. 1913 wurde mit Sachsen-Meiningen ein Grenzvertrag bezüglich Kranichfelds geschlossen. 1910 umfasste S. 3610 Quadratkilometer mit 417100 Einwohnern. Im November 1918 dankte der Großherzog ab. Der Freistaat schloss sich dem Land Thüringen an (1. 5. 1920). 1945 kam Thüringen zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. Am 25. 7. 1952 wurde Thüringen aufgelöst (str.), am 3. 10. 1990 wieder begründet.
L.: Wolff 396; Zeumer 552ff. II b 9, 10; Kronfeld, C., Landeskunde des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, Bd. 1f. 1878f., Neudruck 2004; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Ventzke, M., Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775-1883, 2004; Kreutzmann, M., Zwischen ständischer und bürgerlicher Lebenswelt, 2007; Das geheime Consilium von Sachsen-Weimar-Eisenach in Goethes erstem Weimarer Jahrzehnt, hg. v. Wahl, V. u. a., 2014. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sachsen-Wittenberg (Herzogtum, Kurfürstentum). 1180 erhielt der Askanier Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen Wittenberg und Lauenburg als Herzogtum Sachsen, wodurch sich der alte Stammesname der Sachsen an die mittlere Elbe verlagerte. 1260/1296 entstanden durch Teilungen des Herzogtums Sachsen die Linien Sachsen-Lauenburg und S. (zwischen dem Hohen Fläming um Belzig und der Elbe bei Torgau, zwischen Bitterfeld an der Mulde und Schlieben und Liebenwerda). Zu S. kamen 1269 Gebiete der Burggrafschaft Magdeburg, 1288 die Pfalzgrafenwürde und 1290 der größte Teil der Grafschaft Brehna. 1319 scheiterte der Ausgriff auf die Mark Brandenburg. Das 1369 verliehene Gebiet des älteren Hauses Lüneburg konnte nicht bewahrt werden, sondern ging 1388 wieder verloren. 1356 erlangte das Herzogtum durch die Goldene Bulle die sächsische, von Sachsen-Lauenburg bestrittene Kurwürde (Erzmarschall, Reichsvikar). 1360 wurde die Herrschaft Liebenwerda erworben. 1422 starb das Haus aus. Herzogtum und Kurwürde kamen gegen Ansprüche Sachsen-Lauenburgs und Brandenburgs 1423 als Lehen des Reiches an den Wettiner Friedrich den Streitbaren von Meißen. Damit verlagerte sich der Name Sachsen elbaufwärts auf das Gebiet zwischen Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Fläming. Innerhalb der Wettiner fiel S. 1485 an die ernestinische Linie, 1547 an die albertinische Linie. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1815 kam es an Preußen (Provinz Sachsen), 1945 in die sowjetische Besatzungszone(1947 Teil Sachsen-Anhalts und Brandenburgs) und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen, Sachsen-Anhalt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Blaschke, K., Sachsen-Wittenberg, LexMA 7 1995, 1235f.; Beck, L., Herrschaft und Territorium der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422), 2000. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schleiz (Herrschaft). Nach einer sorbischen Siedlung erscheint 1232 der deutsche Ort S. (Slewitz) an der Wisenta nordwestlich von Plauen, der zunächst den Herren von Lobdeburg zustand. Im Erbstreit zwischen Wettin (Sachsen) und den Vögten von Gera kam er am Anfang des 14. Jahrhunderts an die Vögte von Gera, in der Mitte des 16. Jahrhunderts an die Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen, 1590 an die Herren Reuß von Plauen und bei der Teilung von 1616 an die (jüngere) Linie Reuß-Gera (Reuß). Seit 1666 war S. Sitz der zum obersächsischen Reichskreis gehörigen Herrschaft Reuß-Schleiz, die 1806 zum Fürstentum aufstieg. Dieses wurde 1848 mit Reuß-Ebersdorf-Lobenstein bzw. Reuß-Lobenstein-Ebersdorf zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt, das 1919 Volksstaat wurde und 1920 in Thüringen aufging. Damit kam S., dessen Schloss mit Archiv und Bibliothek 1945 zerstört wurde, von 1945 bis 1949 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 c; Schmidt, B., Geschichte der Stadt Schleiz, Bd. 1ff. 1908ff.; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, 1923ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schmalkalden (Herrschaft). S. (Smalacalta) an der Schmalkalde in Thüringen wird 874 anlässlich der Übertragung an das Kloster Fulda erstmals erwähnt. 1057 gehörte es zum Hochstift Würzburg, um 1100 den ludowingischen Landgrafen von Thüringen. 1247 fiel es bei deren Aussterben in weiblicher Erbfolge an die Grafen von Henneberg (Henneberg-Schmalkalden)und von dort vorübergehend (1291-1311/1317) an die Markgrafen von Brandenburg. 1353 gelangte es infolge einer Heirat über eine hennebergische Erbtochter an die Burggrafen von Nürnberg, wurde aber 1360 von Elisabeth von Henneberg und dem Landgrafen von Hessen je zur Hälfte zurückgekauft. 1544 wurde die Reformation in der in real nicht geteiltem Gesamteigentum stehenden Herrschaft eingeführt. 1583/1619 fiel beim Aussterben der Grafen von Henneberg auf Grund eines Erbvertrages die zweite Hälfte gegen den Widerstand wettinischer Miterben an Hessen-Kassel. Von 1627 bis 1648 gehörte S. zu Hessen-Darmstadt. 1866 wurde es mit Hessen-Kassel (Kurhessen)Teil Preußens (1867 Regierungsbezirk Kassel). Am 1. 4. 1944 wurde es zum 1. 7. 1944 dem Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert und mit diesem dem Reichsstatthalter in Thüringen unterstellt. Nach der Kapitulation am 8. 5. 1945 kam es zu Thüringen und damit zur sowjetischen Besatzungszone. Am 25. 7. 1952 ging Thüringen in der 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik auf (str.), wurde aber am 3. 10. 1990 wieder begründet.
L.: Wolff 115; Wagner, J., Geschichte der Stadt und Herrschaft Schmalkalden, 1849; Geisthirt, J., Historia Schmalcaldica, 1881ff.; Lohse, H., Schmalkalden. Die historische Konventsstadt, 1927; Heinemeyer, K., Schmalkalden, LexMA 7 1995, 1501. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schraplau (Herren). Im 10. Jahrhundert wird die Burg S. bei Querfurt erstmals erwähnt. Sie war bis etwa 1200 Sitz der Herren von S. Danach fiel die Herrschaft als Lehen des Erzstifts Magdeburg an die Burggrafen von Querfurt und 1335 an die Grafen von Mansfeld. Diese verkauften sie 1732/1742 an Preußen. 1945 kam S. zur sowjetischen Besatzungszone (Sachsen-Anhalt) und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 415; Burkhardt, F., Schraplau. Beiträge zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Schraplau, o. J. (1935). (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg (Grafen, Fürsten). Vermutlich ursprünglich nach der Käfernburg bei Arnstadt, seit 1123 nach der 1071 erstmals erwähnten Burg S. an der Schwarza in der Landgrafschaft Thüringen benannten sich Grafen von S., die den seit Anfang des 11. Jahrhunderts auftretenden Sizzonen entstammten und seit 1059/1072 den Grafentitel (des thüringischen Längwitzgaues) führten. Ihre Güter lagen um Käfernburg, Remda, Ilmenau, Stadtilm und Plaue. Durch geschicktes Verhalten nach der Doppelwahl von 1198 gewannen die Grafen zu ihren älteren Reichslehen (S., Königsee, Ehrenstein) weitere Reichsgüter (1208-1389 Saalfeld, 1208/1212 Blankenburg, 1310-1383 Stadtroda). 1332 kauften sie den Anteil Hersfelds an Arnstadt, 1333 erwarben sie die Herrschaft Leuchtenburg und erlangten 1334 Rudolstadt von den Grafen von Orlamünde, 1340 Frankenhausen von den verwandten Grafen von Beichlingen sowie 1356 Sondershausen von den verwandten Grafen von Hohnstein. Seit der Zeit Karls IV. bekleideten sie das Erzstallmeisteramt und bis 1708 das Reichserbjägeramt. Allerdings kam es seit dem Ende des 12. Jahrhunderts mehrfach zu Erbteilungen (1160/1184-1385 Schwarzburg-Käfernburg, Güter dann an die Markgrafen von Meißen, an die Grafen von Weimar-Orlamünde [1302] und an S. [1315], 1276/1349 Schwarzburg-Blankenburg). Außerdem galten die Grafen von S. seit 1342/1344 als Vasallen des Hauses Wettin (Meißen) und waren damit von der Reichsunmittelbarkeit bzw. vom Reichsfürstenstand ausgeschlossen. Seit dem 15. Jahrhundert gliederte sich das Gebiet S. auf in die seit 1485 unter der Oberhoheit der Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die unter Oberhoheit der Ernestiner stehende, mit Reichsstandschaft begabte Oberherrschaft am Thüringer Wald. 1564 erlosch Schwarzburg-Schwarzburg und wurde von Schwarzburg-Blankenburg beerbt. 1571/1584/1599 entstanden nach kurzer Vereinigung der gesamten Lande unter Graf Günther XL. († 1552) und Einführung der Reformation (1535/1545) sowie dem Erwerb von Leutenberg (1564) die Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt bzw. Schwarzburg-Sondershausen, das ein Drittel der oberen südthüringischen Güter (Arnstadt) und zwei Drittel der unteren Grafschaft (Sondershausen) erhielt, und Schwarzburg-Rudolstadt, das unter anderem S., Rudolstadt, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster Paulinzella und Frankenhausen gewann (1571-1594 Nebenlinie Schwarzburg-Frankenhausen). Beide zählten zum obersächsischen Reichskreis. Sie wurden unter Beseitigung der Oberherrschaft Sachsens (Kursachsens) 1697 bzw. 1710 in den jüngeren Reichsfürstenstand erhoben und 1754 zum Reichsfürstenrat zugelassen. Beide Fürstentümer traten 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund, 1866/1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1816/1821 erhielt Schwarzburg-Rudolstadt, 1841 auch Schwarzburg-Sondershausen eine Verfassung. Nach dem Aussterben der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1909 wurde Schwarzburg-Sondershausen mit Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion vereinigt. Am 22. 11. 1918 dankte der Fürst ab. Die danach vorhandenen beiden Freistaaten gingen am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf, das 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam und am 25. 7. 1952 in dieser aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 410; Zeumer 553II b 59; Wallner 710 ObersächsRK 14, 15; Großer Historischer Weltatlas II (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Heydenreich, L., Historia des ehemals Gräf. nunmehro Fürstl. Hauses Schwarzburg, 1743; Dobenecker, O., Regesta Thuringiae, Bd. 1ff. (bis 1288) 1896ff.; Erichsen, J., Die Anfänge des Hauses Schwarzburg, 1909; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Rein, B., Die Rudolstädter Fürsten im 19. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde, 1939; Schlesinger, W., Die Entstehung der Landesherrschaft, Bd. 1 1941; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994; Bünz, E., Schwarzburg, LexMA 7 1995, 1620. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzburg-Sondershausen (Grafen, Fürsten, Freistaat). Sondershausen an der Wipper wird 1125 erstmals erwähnt. Es war vermutlich ursprünglich Reichsgut, dann Sitz mainzischer Ministerialen. Über die Ludowinger und die Grafen von Hohnstein kam es 1356 an die Grafen von Schwarzburg. 1571/1599 entstand durch Teilung des Hauses Schwarzburg die Linie der Grafen von S. mit zwei Dritteln der Unterherrschaft im Norden Thüringens um Sondershausen und Ebeleben und einem Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt, Käfernburg und Gehren. 1631 gelang der Erwerb der unteren Grafschaft Gleichen. 1651 spaltete das zum obersächsischen Reichskreis gehörige S. die Linien Schwarzburg-Ebeleben (bis 1681) und Schwarzburg-Arnstadt (bis 1669) ab. Die überlebende Linie S. wurde 1681 erneut geteilt (Schwarzburg-Arnstadt bis 1716). Am 3. 9. 1697 wurde S. (wie Schwarzburg-Arnstadt) in den Reichsfürstenstand erhoben. 1754 wurde S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. Bis 1819 bereinigte es durch Verträge mit Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und Sachsen-Gotha-Altenburg (Sachsen-Gotha) sein stark zersplittertes Herrschaftsgebiet. 1819 vereinbarte es in einem Zollvertrag mit Preußen den zollrechtlichen Anschluss der von Preußen eingeschlossenen Oberherrschaft. 1841 erhielt es eine 1849 und 1857 revidierte Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen Reich bei. 1910 umfasste S. 862 Quadratkilometer mit 89900 Einwohnern. Nach dem Aussterben des Hauses (1909) vereinigte der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt beide Fürstentümer in Personalunion. Nach seiner Abdankung am 22. 11. 1918 entstand der Freistaat S., der am 1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging, das seinerseits 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik kam, in der es am 23. 7. 1952 aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 412; Wallner 710 ObersächsRK 15; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Eberhardt, H., Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen, 1943; Eberhardt, H., Zur Geschichte der Stadt Sondershausen im Mittelalter, FS F. Lammert, 1954. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sonnewalde (Burg, Herrschaft). S. südlich Luckaus in der Niederlausitz erscheint 1255 als Herrschaft, 1301 als Burg. Von etwa 1328 an saß dort ein Zweig der Eulenburg.(Eilenburg) 1447 verkauften die Eulenburg (Eilenburg) die Herrschaft mit Schloss, Stadt und 16 Dörfern an die Herzöge von Sachsen. Seit 1477 ging sie bei der Markgrafschaft Meißen zu Lehen, später beim Kurkreis Sachsen. 1486 belehnte der Herzog von Sachsen die Minkwitz (Minckwitz) mit der Herrschaft. 1537 gelangte sie an die Grafen von Solms, welche die Herrschaft bis 1945 behaupteten. Mit Brandenburg kam S. 1945 an die sowjetische Besatzungszone und von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 377, 471; Zahn, G., Chronik von Kirchhain und Dobrilugk, Grafschaft und Stadt Sonnewalde, 1926. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Stargard (Herrschaft, Land, Residenz des Fürsten bzw. Herzogs von Mecklenburg). Die Burg S. bei Neubrandenburg war Mittelpunkt des nach ihr benannten umliegenden Landes S., das von slawischen Redariern besiedelt war und zunächst zu Pommern gehörte. 1236 wurde es vom Herzog von Pommern-Stettin an die Markgrafen von Brandenburg abgetreten. 1298/1299/1304 kam es vergrößert im Wege der Mitgift als Lehen Brandenburgs an die Fürsten von Mecklenburg. 1347 erhob König Karl IV. zum Dank für Unterstützung das Land S. unter Lösung der Lehnsverhältnisse Mecklenburgs zu Sachsen und Brandenburg zum erblichen Reichslehen Mecklenburgs, woraufhin dieses 1348 die Herzogswürde erlangte. Von 1352 bis 1471 gehörte es zur Linie Mecklenburg-Stargard, die außerdem die Länder Sternberg und Eldenburg sowie zeitweise brandenburgisches Pfandgut innehatte, von 1701 bis 1934 zur Linie Mecklenburg-Strelitz. Über diese zählte es zum niedersächsischen Reichskreis. Mit Mecklenburg kam es 1945 in die sowjetische Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. a. Mecklenburg-Stargard (; Mecklenburg-Vorpommern).
L.: Wolff 443; Wallner 706 NiedersächsRK 10; Witte, H., Mecklenburgische Geschichte, 1909; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 549. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Sudetenland (Reichsgau, Gau). Seit 1912 wurden unter Verwendung des Gebirgsnamens Sudeten die Bewohner von Deutsch-Böhmen, Deutsch-Mähren und Österreichisch-Schlesien als Sudetendeutsche bezeichnet, nachdem wenige Jahre zuvor das Wort sudetendeutsch erstmals geprägt worden war. Seit 1919, als durch den Frieden von St. Germain, entgegen dem Grundsatz der Selbstbestimmung, von Deutschen bewohnte Gebiete Westmährens, in denen 1919 etwa 3,1 Millionen Deutsche und rund 200000 Tschechen (durch Zuwanderung 1930 690000) gelebt haben dürften, der Tschechoslowakei eingegliedert worden waren, wurde dieser Name allgemein für die innerhalb der neu gegründeten Tschechoslowakei wohnenden etwa 3,5 Millionen Deutschen verwandt, die vor allem um Eger, Karlsbad, Aussig, Reichenberg und Troppau in geschlossenen deutschen Sprachgebieten lebten und 28 Prozent der Stadtbevölkerung (1930 Karlsbad 87, Eger 80, Reichenberg 78, Aussig 75, Troppau 61 Prozent). Innerhalb der Tschechoslowakei wurden ihre Rechte immer stärker eingeschränkt und 840000 Hektar Land enteignet und fast ausschließlich Tschechen übertragen. 1933 wurde die Deutsche Nationalpartei in der Tschechoslowakei verboten. Danach bildete sich die sudetendeutsche Heimatfront unter Konrad Henlein. Sie wurde 1935 mit 66 % aller deutschen Stimmen die stärkste Partei der Tschechoslowakei (1938 92 % aller deutschen Stimmen). Am 29. 9. 1938 wurde das von der Tschechoslowakei angenommene Münchener Abkommen beschlossen, das die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich vorsah. Am 1. 10. 1938 besetzten deutsche Truppen das Land (29000 Quadratkilometer mit 3,4 Millionen Einwohnern). Aus dem Kern des sudetendeutschen Gebiets wurde der Reichsgau S. (Hauptstadt Reichenberg) unter dem Reichsstatthalter Konrad Henlein gebildet. 1945 kam das Gebiet an die Tschechoslowakei zurück. Allen Deutschen wurde die Staatsangehörigkeit aberkannt. Ihr Vermögen wurde entschädigungslos enteignet. Bei der anschließenden Vertreibung kamen etwa 400000 Menschen um. 1,9 Millionen gelangten in die westliche Besatzungszonen (Bayern, Hessen), 800000 in die sowjetische Besatzungszone und 140000 nach Österreich, etwa 250000 blieben zurück.
L.: Pfitzner, J., Sudentendeutsche Geschichte, 2. A. 1937; Das Sudetendeutschtum, hg. v. Pirchan, G., 2. A. 1939; Aubin, H., Geschichtliche Kräfte im Sudetenraum, 1941; Sudetenland. Ein Hand- und Nachschlagebuch, hg. v. Kurth, K., 1954; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, II, 50; Urban, R., Die sudetendeutschen Gebiete nach 1945, 1964; Brügel, J., Tschechen und Deutsche 1918-1938, 1967; Sudetenland in Europas Mitte, hg. v. Loebel, H. v., 1987; Franzel, E., Sudetendeutsche Geschichte, 1990; Ermacora, F., Die sudetendeutschen Fragen, Rechtsgutachten, 1992; Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen, hg. v. d. Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen, 1992; Habel, F., Eine politische Legende. Die Massenvertreibung von Tschechen aus dem Sudetengebiet 1938/39, 1996; Gebel, R., Heim ins Reich, 1998; Zimmermann, V., Die Sudetendeutschen im NS-Staat, 1999; Odsun, bearb. v. Hoffmann, R. u. a., 2000. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Thüringen (Landgrafschaft, Land, Freistaat). Das Gebiet zwischen Harz, Thüringer Wald, (Unstrut,) Werra und Saale wurde in der Nachfolge anderer germanischer Völkerschaften im 5. Jahrhundert n. Chr. von den vielleicht im Namen an die Hermunduren anknüpfenden Thüringern eingenommen, die erstmals im letzten Drittel des 4. Jahrhunderts (um 400 bei Vegetius) als (von Grahn-Hoek auf die gotischen Terwinger zurückgeführte) Toringi erscheinen. Ihr sich noch darüberhinaus erstreckendes Reich zwischen Donau, Main, Werra und Elbe wurde 531/533/534 von den Franken und Sachsen vernichtet und seine Angehörigen unter fränkische Herrschaft gebracht (634-717/719 Herzogtum) und christianisiert. Die Klöster Fulda und Hersfeld sowie das Erzstift Mainz (Erfurt) erwarben umfangreiche Güter. Mit dem Übergang des deutschen Königtums auf die sächsischen Liudolfinger und der Bildung weiter östlich liegender Marken wurde T. vom Grenzland zu einem Kerngebiet des Reiches mit Pfalzen in Nordhausen, Merseburg, Arnstadt, Ohrdruf, Wechmar, Heiligenstadt, Mühlhausen?, Gebesee, Saalfeld, Dornburg, Kirchberg (bei Jena), Erfurt, Tilleda, Wallhausen und Allstedt. Unter den gräflichen Geschlechtern gewannen die aus einer Seitenlinie der Grafen von Rieneck in Mainfranken stammenden, auf der 1044 erbauten Schauenburg bei Friedrichroda ansässigen, am Pass der Hohen Sonne des Thüringerwaldes sowie um Sangerhausen begüterten Ludowinger (1039 Ludwig der Bärtige) die Vorherrschaft und wurden von König Lothar III. um 1130 (1130/1131) mit dem Titel Landgrafen ausgezeichnet. 1122/1137 erlangten sie aus der Heirat mit der Erbtochter (Hedwig) der Gisonen (Grafen von Gudensberg) Güter in Hessen um Marburg und Gudensberg südwestlich von Kassel. 1180 erwarben sie beim Sturz Heinrichs des Löwen zu ihren thüringischen und hessischen Gütern die Pfalzgrafschaft Sachsen (Hosgau bzw. Hassegau) als Reichslehen und Güter an der Werra, oberen Weser und Leine (bis 1247). Sie erbauten schon vor 1080 auf fuldisch-hersfeldischem Gut die Wartburg, später die Neuenburg (Neuburg) an der unteren Unstrut, die Runneburg (Weißensee) und die Marburg an der Lahn, doch gelang ihnen die Zusammenfassung ihrer Güter nicht. 1247 starben sie mit Heinrich Raspe im Mannesstamm aus. T. fiel (endgültig 1263/1264) über eine Schwester Heinrich Raspes auf Grund einer Eventualbelehnung von 1243 an die in weiblicher Linie mit den Ludowingern verwandten wettinischen Markgrafen von Meißen, Hessen über eine Erbtochter (Sophie) an die Grafen von Brabant (Landgrafen von Hessen), womit einerseits die Trennung von Thüringen und Hessen und andererseits die Aufgabe der selbständigen Einheit T. eingeleitet wurde. 1265 überließ der Wettiner Heinrich der Erlauchte T. an seinen Sohn Albrecht den Entarteten. 1293/1294 verkaufte Markgraf Albrecht der Entartete von Meißen T. an König Adolf von Nassau, doch konnten die Markgrafen von Meißen 1307 in der Schlacht bei Lucka die Mark Meißen und T. zurückgewinnen. Seitdem erweiterten sie ihre Herrschaft in T. zu Lasten der Grafen und des Reichs (Vogtei über die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, Erwerb der Herrschaft Coburg 1347/1353 sowie von fünf hennebergischen Ämtern mit Hildburghausen 1374 und des Pleißenlandes mit Altenburg 1310/1372/1373), doch blieben die Herrschaftsgebiete von Schwarzburg, Henneberg, Gleichen und Reuß (Vögte von Weida, Gera und Plauen), Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen sowie die Güter des Deutschen Ordens bestehen. Dementsprechend hatten die Markgrafen von Meißen, die von 1379 bis 1440 einen eigenen landgräflich-thüringischen Zweig abteilten, im Norden einen langen Streifen von der Elster über Weißenfels und Freyburg bis Langensalza, weiter ein Gebiet um Eisenach, Salzungen, Gotha und Zella-Mehlis und schließlich fast den gesamten Süden des Landes. 1423 gewann die Meißener Linie der Wettiner das Herzogtum Sachsen-Wittenberg und die damit verbundene Kurfürstenwürde. Seitdem nannten sich alle Wettiner Herzöge (von Sachsen), wie dies auch Herzog Wilhelm tat, unter dem T. nochmals von 1445 bis 1482 eigenständig wurde. 1485 teilte das Haus Wettin in die Kurlinie der Ernestiner, die das südliche Gebiet zwischen Eisenach, Sonnewalde, Zwickau, Coburg und Wittenberg bzw. Buttstädt erhielt, und die Linie der Albertiner, an die das nördliche Gebiet von Groitzsch bis Treffurt (Weißensee, Freyburg, Sangerhausen, Langensalza, Tennstedt, Thamsbrück, Laucha, Nebra) fiel. 1547 verlor die ernestinische Linie die Kurwürde an die albertinische Linie und wurde auf das inzwischen zur Reformation übergetretene Gebiet von T. beschränkt, für das sie 1548 die Universität Jena gründete. Seit 1572 wurde T. bzw. Sachsen immer weiter aufgeteilt und zersplitterte allmählich vollständig. Nach dem Aussterben der verschuldeten Grafen von Henneberg verwalteten die Albertiner und Ernestiner deren Gebiete zunächst gemeinsam, teilten sie aber 1660 auf. Von 1657 bis 1746 bildete der sog. Thüringer Kreis um Weißenfels den Hauptbestandteil von Sachsen-Weißenfels, von 1657 bis 1718 das 1564 gewonnene Hochstift Naumburg mit den ehemals hennebergischen Gütern (Schleusingen, Suhl) den Hauptbestandteil von Sachsen-Zeitz. Am Ende des 17. Jahrhunderts bestanden im Rahmen des obersächsischen Reichskreises zehn Linien der Ernestiner, neun der Reuß und drei der Schwarzburg in T. Außerdem hatte das Erzstift Mainz die Herrschaft über Erfurt und einen Teil des Eichsfeldes gewonnen und war Brandenburg mit dem Saalkreis nach T. vorgedrungen. 1803 fielen Erfurt, das Eichsfeld, Nordhausen und Mühlhausen, 1806 die albertinischen Teile an Preußen. 1807 verlor Preußen alle linkselbischen Gebiete. Von 1807 bis 1813 gehörten Mühlhausen, Nordhausen und das Eichsfeld zum Königreich Westphalen, Erfurt mit seinem Gebiet zu Frankreich. 1815 erlangte Preußen die verlorenen Gebiete zurück und gewann die albertinischen Teile Thüringens, die es 1816 auf die Bezirke der Regierung in Thüringen zu Erfurt (Weißensee, Langensalza, Tennstedt) und der Regierung des Herzogtums Sachsen zu Merseburg (Weißenfels, Freyburg, Eckartsberga, Heldrungen, Sachsenburg, Sittichenbach, Wendelstein, Sangerhausen) aufteilte (1. 4. 1816 preußische Provinz Sachsen mit Herzogtum Magdeburg, Altmark, Fürstentum Halberstadt, Wernigerode, Hohnstein, Mansfeld, Nordhausen, Mühlhausen, Eichsfeld, Erfurt, Wittenberg, Torgau, Merseburg, Naumburg-Zeitz, Stolberg, Querfurt, Barby, Ziegenrück, Schleusingen, Heringen, Kelbra, Hauptstadt Magdeburg, Sitz der Provinzialselbstverwaltung in Merseburg, Gliederung in die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt). Insgesamt bestanden 1815 im thüringischen Raum neben umfangreichen Gütern Preußens und Exklaven und Enklaven die zwölf kleinen Staaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie zu Gera (Reuß-Gera), Ebersdorf (Reuß-Ebersdorf), Schleiz (Reuß-Schleiz) und Lobenstein (Reuß-Lobenstein). Am 13. 11. 1826 erfolgte, nachdem Sachsen-Weimar-Eisenach bereits 1815 zum Großherzogtum erhoben worden war (seit 1877 Großherzogtum Sachsen), durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen die Neugliederung in die sächsischen Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg sowie Sachsen-Coburg und Gotha. Nach Abdankung der Fürsten im November 1918 entstanden acht Freistaaten (vier der Ernestiner, zwei der Schwarzburg, zwei der Reuß). Sie schlossen sich mit Ausnahme Coburgs, das zu Bayern kam, am 30. 4./1. 5. 1920 entgegen den Wünschen Preußens zum Land T. mit der Hauptstadt Weimar zusammen, das sich am 11. 2. 1921 eine Verfassung gab. Der Name T. begann nunmehr über das ursprüngliche Gebiet zwischen Werra, Saale, Harz und Thüringer Wald hinaus Gebiete östlich der Saale und südlich des Thüringer Waldes zu umfassen (Herrschaftsgebiete der ernestinischen Wettiner). 1933 wurde die Landesregierung einem Reichsstatthalter unterstellt. Am 1. 7. 1944 wurde der bisher zur Provinz Hessen-Nassau (Preußens) gehörige Kreis Schmalkalden in den Regierungsbezirk Erfurt umgegliedert und der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. In diesem Umfang fiel T. im April 1945 unter amerikanische, am 1. 7. 1945 unter sowjetische Besatzungsverwaltung. Am 17. 9. 1945 kamen auf Grund des sog. Wanfrieder Abkommens zur Sicherung von Transporten auf der Eisenbahnlinie Göttingen-Bebra die hessischen Dörfer Sickenberg, Asbach, Vatterode, Weidenbach und Hennigerode östlich der Bahnlinie an die sowjetische Besatzungszone (Thüringen), Werleshausen und Neuseesen westlich der Bahnlinie samt einem östlich der Bahnlinie verlaufenden Geländestreifen an die amerikanische Besatzungszone (Hessen). Am 20. 12. 1946 erhielt T. eine Verfassung. 1948 wurde der Regierungssitz von Weimar nach Erfurt verlegt. Von 1949 bis 1990 war T. Teil der Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 ging es in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl auf (str.), wurde aber am 3. 10. 1990 (mit rund 2700000 Einwohnern) wiederhergestellt (einschließlich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln). Hauptstadt wurde Erfurt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) F3; Eberhardt, H., Thüringen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 8; Thüringische Geschichtsquellen, Bd. 1ff. 1854ff.; Cassel, P., Thüringische Ortsnamen, 1856 und 1858, Neudruck 1983; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von Sachsen und Thüringen, 1861f.; Werneburg, A., Die Namen der Ortschaften und Wüstungen Thüringens, 1884, Neudruck 1983; Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae, bearb. v. Dobenecker, O., Bd. 1ff. 1896ff.; Hantzsch, V., Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593, 1906; Beschorner, H., Oeder und Thüringen, Beitr. Thür.-sächs. Gesch., FS O. Dobenecker, 1929; Schneider, F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Kaiser, E., Landeskunde von Thüringen, 1933; Pasold, A., Geschichte der reußischen Landesteilungen von der Mitte des 16. Jh. bis zur Einführung der Primogenitur im Jahre 1690, 1934; Mentz, G., Ein Jahrhundert thüringischer Geschichtsforschung, 1937; Maschke, E., Thüringen in der Reichsgeschichte, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde 32 (1937); Lauter, K., Die Entstehung der Exklave Ostheim vor der Rhön, 1941; Lehmann, J., Beiträge zu einer Geschichte der thüringischen Kartographie bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Diss. Greifswald 1932, und Jb. der Kartographie 1941 (1942); Brather, H., Die ernestinischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 1951; Atlas des Saale- und mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August, O., Teil 1ff. 2. A. 1959ff.; Koerner, F., Die Lage und die Besitzstetigkeit der Machtkerne in Thüringen während des ausgehenden Mittelalters, 1960; Patze, H., Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, 1962; Patze, H., Bibliographie zur thüringischen Geschichte, Bd. 1f. 1965ff.; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Handbuch der historischen Stätten: Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968; Klein, T., Thüringen, 1983; Geschichte Thüringens. Politische Geschichte der Neuzeit, hg. v. Patze, H., 1984; Hess, U., Geschichte Thüringens 1866-1914, hg. v. Wahl, V., 1991; Historische Landeskunde Mitteldeutschlands – Thüringen, hg. v. Heckmann, H., 3. A. 1991; Bühner, P., Kurzer Abriss über die Geschichte des albertinischen Thüringen, Mühlhäuser Beiträge 14 (1991), 31; Petersohn, J., De ortu principum Thuringie, DA 48 (1992), 585; Hessen und Thüringen, 1992; Hess, U., Geschiche der Behördenorganisation der thüringischen Staaten, 1993; Kleinstaaten und Kultur in Thüringen, hg. v. John, J., 1994; Werner, M., Thüringen, LexMA 8 1996, 747ff.; Schildt, B., Bauer – Gemeinde – Nachbarschaft, 1996; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997, Thüringen-Handbuch, hg. v. Post, B. u. a., 1999; Grahn-Hoek, H., Stamm und Reich der frühen Thüringer, Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte 56 (2002), 7; Müller, C., Landgräfliche Städte in Thüringen, 2003; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2005; Hoffmann, R., Die Domänenfrage in Thüringen, 2006; Landstände in Thüringen, hg, v. Thüringer Landtag, 2008; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2008 (Herren von Heldrungen, Grafen von Buch, Grafen von Wartburg-Brandenburg)Fleischhauer, M., Der NS-Gau Thüringen 1939-1945, 2009; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 125ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Weida (Vögte, Herrschaft). 1122 wird die Burg W. (Withaa) an der Weida bei Gera erstmals erwähnt. Sie war Sitz der von W. im Unstrutgebiet kommenden, bald aber an die mittlere und obere Elster wechselnden, zunächst herzoglich-sächsisch-ministerialischen, seit 1220 reichsministerialischen Herren von W., die sich seit 1209 wohl nach Quedlinburger Vogteirechten um Gera als Vögte benannten, sich (1209 sowie) 1244 in die Vögte von W. mit Sitz in W. (bis 1531/1535), die Vögte von Gera (bis 1550) und die Vögte von Plauen teilten und deren sämtliche männliche Abkömmlinge zu Ehren Kaiser Heinrichs VI. ausschließlich den Namen Heinrich erhielten. 1329 bestätigte ihnen Kaiser Ludwig der Bayer Reichsunmittelbarkeit und fürstengleichen Rang. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts begann ein unaufhaltsamer Niedergang der Vögte von W. Dabei ging das Gebiet um Hof an die Burggrafen von Nürnberg verloren (1373 Verkauf des nach 1193 erworbenen Landes an der Regnitz). 1354 mussten die Vögte von W. die Lehnshoheit des Hauses Wettin, an das dann Triptis, Ronneburg, Werdau, Schmölln und andere Güter gelangten, für das Stammland anerkennen. 1427 kam die Herrschaft W. durch Verkauf an das Haus Wettin, 1485 an dessen ernestinische Linie, 1567/1571 an die albertinische Linie, 1815 an Preußen, 1816 an Sachsen-Weimar-Eisenach und 1920 an das Land Thüringen. Dieses gehörte 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und wurde am 23. 7. 1952 innerhalb der 1949 entstandenen Deutschen Demokratischen Republik aufgelöst (str.), zum 3. 10. 1990 mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland aber wieder begründet. Die übrigen Güter der Vögte von W. fielen 1531 bei ihrem Aussterben an die Vögte von Gera und die Vögte von Plauen.
L.: Wolff 380; Geschichte der Stadt Weida in Einzeldarstellungen, Bd. 1ff. 1926ff.; Flach, W., Die Urkunden der Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 1955; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H. u. a., Bd. 2,1 1974; Blaschke, K., Geschiche Sachsens, 1990. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Wismar (Herrschaft). W. (1167 aqua Wissemara) geht in seinen städtischen Anfängen auf flandrisch-sächsische Siedlung am Ende des 12. Jahrhunderts zurück. 1211 ist ein Hafen belegt. 1229 wird W. an der Ostsee als Stadt lübischen Rechts erstmals erwähnt. Sie unterstand trotz großer Selbständigkeit (1229 burgenses, 1241 Rat, 1308/1373 Erwerb der Vogtei) der Herrschaft Mecklenburgs. Von 1256/1257 bis 1358 war sie Residenz. Von 1555 bis 1621 gehörte sie zu Mecklenburg-Schwerin. 1648 kam sie als Reichslehen an Schweden, wobei die Mitgliedschaft für W. (3,3 Quadratmeilen mit 9600 Einwohnern) im niedersächsischen Reichskreis zwischenzeitlich ruhte, wurde aber 1803 von Mecklenburg-Schwerin pfandweise und 1903 infolge Verzichts auf das Einlösungsrecht seitens Schwedens endgültig zurückgewonnen. Mit Mecklenburg kam W. 1945 zur sowjetischen Besatzungszone. In dieser gelangte es in Mecklenburg von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik (Bezirk Rostock).
L.: Wolff 443; Wallner 707 NiedersächsRK 24; Die Territorien des Reichs 6, 114; Witte, H., Wismar unter dem Pfandvertrage 1803-1903, 1903; Techen, F., Geschichte der Seestadt Wismar, 1929; Kleiminger, R., Das Heiligengeisthospital von Wismar, 1962; Nitsche, K./Düsing, A., Wismar. Geschichte und Gesicht einer Stadt, 2. A. Leipzig 1971; Bandis, K. u. a., Wismar 1229-1979, 1979; Fahlbusch, F,. Wismar, LexMA 9 1998, 258. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)