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Nachdem zahlreiche weitere kriegerische Auseinandersetzungen nach 1648 erhebliche Wandlungen herbeigeführt hatten (z. B. Verluste an Frankreich [1681 Straßburg], Übergang der südlichen Niederlande und einiger Teile Oberitaliens von Spanien an Österreich, Gewinne Österreichs im Südosten, Erwerbungen Kleve-Mark-Ravensbergs für Brandenburg, Erlangung der Souveränität und der Königskrone in Preußen durch Brandenburg, Eroberung Schlesiens durch Preußen, Aufteilung Polens unter Russland, Österreich und Preußen, Zusammenführung der wittelsbachischen Güter, Verbindung Hannovers mit England und Sachsens mit Polen), bewirkte reichsverfassungsrechtlich der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. 2. 1803 (§ 32) insofern noch kurzfristig erhebliche Veränderungen, als er einerseits zum Zweck der Entschädigung für linksrheinische Verluste an Frankreich die Auflösung von 41 der insgesamt 47 noch vorhandenen Reichsstädte und nahezu aller geistlichen Herrschaften (3 Kurfürstentümer, 19 Reichsbistümer und 44 Reichsabteien) verfügte, die vor der Reformation immerhin etwa ein Sechstel bis ein Siebtel des deutschsprachigen Reichsgebiets umfasst hatten und zuletzt noch in einer Zahl von knapp 80 im Reichstag vertreten gewesen waren, und andererseits zu den bisherigen und weiterhin verbleibenden Mitgliedern des Reichstags, von denen Baden für 8 Quadratmeilen Verlust 59 Quadratmeilen Entschädigung, Bayern für 255 Quadratmeilen Verlust 290 Quadratmeilen Entschädigung, Preußen für 48 Quadratmeilen Verlust 235 Quadratmeilen Entschädigung und Württemberg für 7 Quadratmeilen Verlust 29 Quadratmeilen Entschädigung erhielten, noch folgende neue Virilstimmen hinzufügte: (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Im Übrigen erhielt Russland den größten Teil des Herzogtums Warschau als Königreich (Kongresspolen) in Personalunion, erlangte Preußen die nördliche Hälfte Sachsens, die Rheinlande, Westfalen, das verbliebene schwedische Vorpommern, Danzig, Thorn und Posen, gewann Österreich (wieder) Vorarlberg, Tirol, Salzburg, [Inn- und Hausruckviertel 1816], Kärnten, Krain, Istrien, Kreis Tarnopol, Lombardo-Venetien, Toskana und Modena [bei Verlust des Breisgaues und der südlichen Niederlande] und erreichte die Schweiz die Kantone Wallis, Neuenburg und Genf sowie die Sicherung der immerwährenden Neutralität. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Brandes, D./Dönninghaus, V., Bibliographie zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen, Bd. 2 2000 (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Anhalt (Grafen, Fürstentum, Herzogtum,
Freistaat, Landesteil). Im 11. Jahrhundert beherrschte das seit etwa 1000
erkennbare Geschlecht der Askanier, das sich zeitweise Grafen von Ballenstedt
nannte, das Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming. Dem 1170 verstorbenen
Albrecht dem Bären folgten die Söhne Otto und Bernhard. Von ihnen erlangte
Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen den Titel Herzog von Sachsen sowie
den an der unteren Elbe bei Lauenburg befindlichen Teil des Herzogtums Sachsen
und gewann dazu das rechtselbische Gebiet um Wittenberg. Bei seinem Tode (1218)
erhielt sein ältester Sohn Heinrich I. (1212-1244) die eigentlichen Hausgüter
zwischen Ostharz (Unterharz) und Mittelelbe (unterer Elbe) (Aschersleben
[(Andersleben], Ballenstedt, Bernburg, Köthen, Dessau). Er nannte sich nach der
vielleicht um 1050 von Esiko von Ballenstedt nach der Umwandlung Ballenstedts
in ein Stift errichteten Burg über dem Selketal und gehörte als einziger Graf
seit 1218 dem Reichsfürstenstand an, wobei der Fürstentitel erstmals 1223
urkundlich erscheint, ohne dass Nachrichten über eine Verleihung vorliegen.
1252 entstanden nach seinem Tod durch Erbteilung im später stets von
Brandenburg-Preußen und Sachsen eingeengten Hause Anhalt die Linien
Anhalt-Aschersleben (bis 1315), Anhalt-Bernburg ältere Linie (bis 1468) und
Anhalt-Köthen (später Anhalt-Zerbst ältere Linie). Ansprüche auf askanisches
Erbe in Brandenburg und Wittenberg konnten 1319 bzw. 1422 nicht durchgesetzt
werden. Die Linie Aschersleben starb 1315 aus. Ihr Gebiet fiel 1322, soweit es
nicht wie Ascherleben selbst an das Hochstift Halberstadt (1648 an
Brandenburg-Preußen) verloren ging, an die Linie Anhalt-Bernburg. 1307/1319
erwarb die Linie Anhalt-Köthen von den Grafen von (Arnstein-)Barby die Herrschaft
Zerbst (ältere Zerbster Linie). 1396 zerfiel Anhalt-Köthen (bzw. Zerbst, ältere
Linie) in die Siegmundische Linie (rechtes Elbeufer, Zerbst) und die
Albrechtsche Linie (linkes Elbeufer, Köthen). Die Siegmundische Linie erlangte
Teilbesitz der Albrechtschen Linie sowie 1468 mit dem Aussterben der Bernburger
Linie deren Güter. 1474 spaltete sie sich erneut in die ältere Köthener Linie
(Anhalt-Köthen) und die ältere Dessauer Linie (Anhalt-Dessau). Die ältere
Köthener Linie erwarb 1508 einen Teil der Zerbster Lande. Ihre Güter fielen bei
ihrem Aussterben 1562 an die Dessauer Linie. Diese teilte sich 1546 in die
Linien Zerbst, Plötzkau und Dessau. Infolge der seit 1526 in Anhalt-Köthen, bis
1534 aber auch in Anhalt-Dessau eingeführten Reformation konnten die Güter der
unter anhaltischer Vogtei stehenden Klöster Nienburg an der Saale, Gernrode und
Hecklingen erworben werden. 1547 gingen Zerbst und Köthen an Sigismund von
Lodron ( Ladrona) verloren, kamen aber nach Veräußerung an Reuß 1552 durch
Vertrag zurück. 1570 vereinigte Fürst Joachim Ernst (1561-1586) aus der älteren
Dessauer Linie infolge verschiedener Erbfälle alle anhaltischen Gebiete mit
einem Umfang von 40,8 Quadratmeilen vorübergehend und erließ für sie 1572 eine
umfassende Landes- und Kirchenordnung. 1603 entstanden nach vorübergehender
gemeinsamer Regierung der 5 Söhne durch Erbteilung die jüngere Linien
Anhalt-Dessau (bis 1918), Anhalt-Bernburg (bis 1863), Anhalt-Köthen (bis 1665),
Anhalt-Zerbst (bis 1793) und Anhalt-Plötzkau (bis 1818/1847). Seit 1635 wurde
für gemeinsame Angelegenheiten eine Senioratsverfassung eingeführt, wonach der
jeweils älteste die Mehrheitsbeschlüsse aller durchführte. Alle Fürsten hatten
eine gemeinsame Stimme im Reichsfürstenrat und vertraten außerdem die Stimme
der Reichsabtei Gernrode. Innerhalb der Reichskreise gehörten sie zum
obersächsischen Reichskreis. Von den fünf Linien erlosch Anhalt-Köthen 1665.
Die Güter dieser Linie wurden mit Anhalt-Plötzkau vereinigt, das sich seitdem
Anhalt-Köthen nannte. Anhalt-Zerbst erlangte 1667 durch Erbgang die Herrschaft
Jever. Als die Linie 1793 ausstarb, fielen ihre Güter an Anhalt-Dessau,
Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen. Jever kam an Katharina II. von Russland, die Schwester des letzten Fürsten von
Anhalt-Zerbst. Von Anhalt-Bernburg spaltete sich die Linie
Anhalt-Bernburg-Harzgerode ab, die bis 1709 bestand. 1707 kam es weiter zur
Abteilung der Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Schaumburg, die das Erbe der Grafen
von Holzappel und Schaumburg erhielt. Ihre anhaltischen Landesteile fielen nach
ihrem Erlöschen 1812 an Anhalt-Bernburg zurück. Anhalt-Dessau war von 1632 bis
1643 geteilt. 1702 fiel Fürst Leopold, dem „alten Dessauer“, von seiner
oranischen Mutter eine reiche Erbschaft an. Von 1726 bis 1823 bestand die aus
einer heimlichen standeswidrigen Ehe hervorgegangene Linie der Grafen von
Anhalt. 1806 wurde Anhalt-Bernburg, 1807 auch Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen
(-Plötzkau), das 1808 den Code Napoléon einführte, mit dem Eintritt in den
Rheinbund Herzogtum. 1815 traten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und
Anhalt-Dessau, die zusammen um 1800 ein Gebiet von 48 Quadratmeilen mit 118000
Einwohnern umfassten, als souveräne Staaten dem Deutschen Bund bei. 1847 fiel
Anhalt-Köthen an Anhalt-Dessau. 1849 erhielt ganz Anhalt eine Verfassung. 1863
kam auch Anhalt-Bernburg an Anhalt-Dessau, so dass nunmehr alle sich auf
mehrere Landesteile an mittlerer Elbe, unterer Saale und im Unterharz
erstreckenden anhaltischen Lande vereinigt waren. Am 12. 11. 1918 dankte der
Herzog von Anhalt ab. Der neue Freistaat Anhalt umfasste 2326 Quadratkilometer
mit 432000 Einwohnern (1939) und erhielt am 18. 7. 1919 eine Verfassung.
Hauptstadt war Dessau. 1933 wurde A. mit Braunschweig einem gemeinsamen
Reichsstatthalter unterstellt. Am 9. 7. 1945 wurde A. innerhalb der sowjetischen
Besatzungszone mit den aus der Provinz Sachsen am 1. 7. 1944 gebildeten
Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg Preußens vereinigt und 1947 dem Land
Sachsen-Anhalt eingegliedert, das am 23. 7. 1952/8. 12. 1958 aufgelöst wurde
(str.). Der größere Teil kam zum Bezirk Halle, der kleinere zum Bezirk
Magdeburg. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Sachsen-Anhalt am 3.10.1990
wieder.
L.: Wolff 406; Zeumer 553 II b 38; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg,
(in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 88;
Heinemann, O. v., Codex diplomaticus Anhaltinus, 1867ff.; Weyhe, E.,
Landeskunde des Herzogtums Anhalt-Dessau, Bd. 1f. 1907; Wäschke, H.,
Anhaltische Geschichte, Bd. 1ff. 1912f.; Schröder, A., Grundzüge der
Territorialentwicklung der anhaltinischen Lande, Anhalt. Geschichtsbll. 2
(1926), Diss. phil. Berlin 1927; Specht, A., Bibliographie zur Geschichte von
Anhalt, 1930, Nachtrag 1935; Wütschke, J., Zur Territorialentwicklung Anhalts,
(in) Anhalt. Geschichtsbll. 13 (1937), 90; Handbuch der historischen Stätten
Deutschlands, Bd. 11 Provinz Sachsen/Anhalt, hg. v. Schwineköper, B., 1977;
Klein, T., Anhalt, 1981; Schlenker, G./Lehmann, G./Wille, M., Geschichte in
Daten, 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter,
1997; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Die Fürsten von Anhalt, hg. v.
Freitag, W., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 742; 800 Jahre Anhalt, hg. v. Anhaltischen Heimatbund,
2012. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Anhalt-Zerbst (Fürsten). Zerbst an der Nuthe zwischen
Elbe und Fläming wird 948 erstmals als slawische Siedlung erwähnt. Nach der
später angelegten Burg, die 1307/1319 an die Linie Anhalt-Köthen fiel, nannte
sich die ältere Linie A. (Anhalt-Köthen). Nach der Vereinigung aller
anhaltischen Lande 1570 entstand 1603 unter dem vierten Sohn Joachim Ernsts die
jüngere Linie A., die 1667 erbweise die Herrschaft Jever erwarb und deren Güter
(Stadt und Amt Zerbst, Walternienburg, Dornburg, Roßlau und Coswig [Koswig] und
das Amt Mühlingen) 1793 an Anhalt-Dessau (nördlicher Teil mit Zerbst),
Anhalt-Bernburg (östlicher Teil mit Coswig und Mühlingen), Anhalt-Köthen
(mittlerer Teil mit Roßlau) sowie über Katharina II. an Russland (Jever) fielen.
L.: Wolff 408; Wäschke, H., Anhaltische Geschichte, Bd. 1ff. 1912f.;
.Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert,
hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 101ff.
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Bukowina (Kronland Österreichs). Das östlich von
Siebenbürgen am Osthang der Karpaten gelegene, 1482 erstmals B. (Buchenland)
genannte Gebiet gehörte seit dem 14. Jahrhundert zu dem späteren türkischen
Vasallenfürstentum Moldau. 1769 wurde es von Russland
erobert, 1774 von Österreich besetzt. Am 7. 5. 1775 wurde es mit 190
Quadratmeilen und 79000 meist rumänischen Einwohnern von der Türkei an Österreich
abgetreten. Am 1. 11. 1786 wurde die B. mit Galizien (Galizien/Lodomerien)
vereinigt. 1849/1860/1861 wurde sie eigenes Kronland. 1874/1875 wurde die
deutsche Universität Czernowitz gegründet. Um 1900 lebten in der B. rund 85000
Deutsche, 13000 Deutschstämmige, 300000 Rumänen, 300000 Ruthenen, 130000 Juden
und 36000 Polen. 1919 fiel die B. an Rumänien, 1940 der Norden mit Czernowitz
an die Sowjetunion bzw. nach 1990 an die Ukraine.
L.: Bidermann, H., Geschichte der Bukowina unter österreichischer Verwaltung
1775-1875, 1875; Kaindl, R., Geschichte der Bukowina, Bd. 1ff. 2. A. 1896f.;
150 Jahre Deutschtum in der Bukowina, hg. v. Lang, F., 1961; Turczynski, E.,
Geschichte der Bukowina in der Neuzeit, 1993; Galizien, Bukowina, Moldau, hg.
v. Glassl, H., 1994; Röskau-Rydel, I., Galizien, Bukowina, Moldau 1999;
Hausleitner, M., Die Rumänisierung der Bukowina, 2001; Scharr, K., Die
Bukowina, 2007; Scharr, K., Die Landschaft Bukowina, 2011.
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Dorpat (Hochstift, Residenz), russ. Jurev,
estn. Tartu. Am 21. 7. 1224 wurde für Estland am rechten Ufer des Embach als
Nachfolger des Bischofs von Estland mit Sitz in Leal das Bistum D. in einer
schon für die Mitte des ersten nachchristlichen Jahrtausends nachgewiesenen
estnischen Burg, die 1224 von den Deutschen erobert worden war, begründet. Es
war zunächst dem Erzbischof von Lund, seit 1245 dem Erzbischof von Riga
unterstellt. Das Territorium wurde zwischen Bischof und Deutschem Orden
aufgeteilt. Am 6. 11. 1225 wurde der Bischof durch König Heinrich (VII.) mit
dem Bistumsgebiet belehnt und zum Reichsfürsten erhoben. Seit 1525 drang die
Reformation durch. Mit der Verschleppung des letzten Bischofs 1558 nach Russland erlosch das Bistum.
L.: Gernet, A. v., Verfassungsgeschichte des Bistums Dorpat bis zur Ausbildung
der Landstände, 1896; Koch, F., Livland und das Reich bis 1225, 1943; Rauch, G.
v., Stadt und Bistum Dorpat zum Ende der Ordenszeit, ZOF 24 (1975); Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 524,
1, 2, 150. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Ermland (Hochstift, Fürstbistum). Das dem
altpreußischen Gau Warmien entsprechende E. in Ostpreußen erstreckt sich
dreieckig vom Frischen Haff nach Südosten bis zur Masurischen Seenplatte. Das
am 28./29. 7. 1243 gegründete Bistum Warmien/E. reichte darüber hinaus vom
Pregel im Osten bis zur Drausensee im Westen. Ein Drittel des Bistums
(Braunsberg, Heilsberg, Rößel, Allenstein) kam 1251 durch Vertrag mit dem
Deutschen Orden, von dem die Bischöfe bis 1464 in weltlichen Angelegenheiten
abhängig waren, unter die Herrschaft des Bischofs (in Braunsberg, später
Heilsberg) und des Domkapitels (in dem kleinen Frauenburg). Das Bistum selbst
unterstand von 1245 bis 1566 dem Erzbistum Riga. Seit 1478/1479 musste jeder
Bischof dem König von Polen einen Treueid leisten. Im zweiten Thorner Frieden
von 1466 und endgültig 1479 fiel das E. unter die Herrschaft Polens, 1772
gelangte es an Preußen. Dass das Ermland bei dem Übertritt des letzten
Hochmeisters des Deutschen Ordens zum Protestantismus katholisch blieb, beruhte
darauf, dass der Bischof nicht im Deutschen Orden inkorporiert war, also -
anders als die anderen drei Bischöfe von Culm, Pomesanien und Samland - dem
Hochmeister in dieser Frage keinen Gehorsam schuldete. Bis 1918 war das Bistum
E. exemt, danach Suffragan von Breslau. 1945 wurden von den acht Domherren
sechs erschossen oder nach Russland verschleppt,
der Bischof von Kardinal Hlond aus dem Bistum gelockt.Seit 1945 stand E. unter
der Verwaltung Polens, an das es 1990 als politische Folge der deutschen
Einheit kam. Das Bistum wurde zum Erzbistum mit Sitz in Allenstein (Olsztyn)
erhoben.
L.: Die Territorien des Reichs 2, 206; Monumenta historiae Warmiensis, Bd. 1ff.
1861ff.; Röhrich, V., Geschichte des Fürstbistums Ermland, 1925; Perk, H.,
Verfassungs- und Rechtsgeschichte des Fürstbistums Ermland, 1931; Schmauch, H.,
Das staatsrechtliche Verhältnis des Ermlandes zu Polen, Altpreuß. Forsch. 11 (1934),
153; Schumacher, B., Geschichte Ost- und Westpreußens, 7. A. 1987; Unser
Ermlandbuch, 1967; Poschmann, B., Ermland, LexMA 3 1986, 2159; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 530.
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Estland (Landschaft, Republik). Das von den
finno-ugrischen Esten besiedelte E. am Finnischen und Rigaischen Meerbusen
wurde von 1207 bis 1227 vom Schwertbrüderorden und Dänemark erobert. Der König
von Dänemark verkaufte seinen Anteil 1346 für 19000 Silbermark an den Deutschen
Orden. 1561 suchte die Ritterschaft Schutz vor russischen Einfällen unter der
Herrschaft Schwedens, das 1580 die Rückeroberung begann und 1584 die vier
Landschaften Harrien, Wierland, Jerwen und Wieck (Wiek) zum Herzogtum E.
(Esthen) erhob. 1710 eroberte Russland die
Provinz E. 1721 kam E. als Provinz (Gouvernement) an Russland.
Die am 24. 2. 1918 ausgerufene baltische Republik E. (Gouvernement E. und das
von Esten bewohnte Nordlivland) wurde am 6. 8. 1940 der Sowjetunion
eingegliedert. Am 16. 11. 1989 verkündete E. seine Souveränität. Am 6. 9. 1991
erkannte der neue sowjetische Staatsrat die Unabhängigkei Estlands an.
L.: Kraus, H., Grundriss der Geschichte des estnischen Volkes, 1935; Wittram,
R., Baltische Geschichte. Die Ostseelande Livland, Estland, Kurland 1180-1918,
1954; Kaelas, A., Das sowjetisch besetzte Estland, 1958; Rauch, G. v.,
Geschichte der baltischen Staaten, 1970; Von den baltischen Provinzen zu den
baltischen Staaten, Beiträge zur Entstehungsgeschichte der Republiken Estland
und Lettland 1918-1920, hg. v. Hehn, J. v./Rimscha, H. v./Weiss, H., 1977;
Blumfeldt, E./Loone, N., Bibliotheca Estoniae historica, 1987; Mühlen, H. v.
zur, Esten, Estland, LexMA 4 1989, 32ff. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Galizien (Landschaft, Fürstentum, Königreich).
Während das Karpatenvorland westlich des San mit Krakau um 1000 an Polen kam,
bildeten sich im Gebiet östlich des San die Fürstentümer Halitsch (((Halics)
und Wladimir (Lodomerien). Davon gewann Halitsch/Galizien Anschluss an die
Entwicklung Böhmens, Polens und Ungarns. Bei der ersten polnischen Teilung 1772
erhielt Österreich Rotrussland und Teile Podoliens mit Zamosc, Brody, Lemberg,
Tarnopol und Halitsch (Halics) sowie die Herzogtümer Zator und Auschwitz.
Dieses 1280 Quadratmeilen mit 1,2 Millionen Einwohnern umfassende Gebiet wurde
als Königreich G. und Lodomerien bezeichnet. 1784 wurde nach der Errichtung
eines eigenen Gubernium für G. samt Lodomerien in Lemberg eine Universität
geschaffen. 1795 kam bei der dritten polnischen Teilung Kleinpolen mit Krakau,
Wieliczka, Rawka, Sandomir, Radom und Maciejowice (Maziejowice) (insgesamt
46000 Quadratkilometer mit 1,5 Millionen Einwohnern) als Westgalizien hinzu.
1809 musste dieses Westgalizien mit Zamosc an das Großherzogtum Warschau, der
östliche Teil Galiziens an Russland abgetreten
werden. 1815 kam dieser Teil an Österreich zurück, während die übrigen 1809
verlorenen Gebiete an Polen fielen. 1846 wurde der 1815 gebildete Freistaat
Krakau einverleibt. 1918 schloss sich der westliche, 1772 an Österreich
gelangte Teil Galiziens (mit Krakau, Tarnów und Przemyśl) Westgalizien
Polen an. Das östliche Galizien mit Lemberg wurde 1919 gewaltsam Polen
eingegliedert, 1939 an die Sowjetukraine angeschlossen.
L.: Kratter, F., Briefe über den itzigen Zustand von Galizien, 1786; Traunpaur,
Chevalier d'Orphanie A. H., Dreyßig Briefe über Galizien, 1787; Stupnicki, H.,
Das Königreich Galizien und Lodomerien, 1853; Ortsrepertorium des Königreiches
Galizien und Lodomerien, 1874; Brawer, A., Galizien, wie es an Österreich kam,
1910; Seefeldt, F., Quellenbuch zur deutschen Ansiedlung in Galizien unter
Kaiser Joseph II., 1935; Schneider, L., Das Kolonisationswerk Josephs II. in
Galizien, 1939; Rosdolski, R., Untertan und Staat in Galizien, 1992; Mark, R.,
Galizien, 1994; Röskau-Rydel, I., Galizien, Bukowina, Moldau, 1999; Bachmann,
K., Ein Herd der Feindschaft gegen Russland,
2001. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Holstein-Gottorp (Herzogtum). Dem Herzog von Gottorp
(Gottorf) blieben ab 1721 von seinem Anteil an Schleswig-Holstein nur die
Gebiete in Holstein mit der Residenzstadt Kiel. Als 1767 Herzog Karl Peter
Ulrich als Peter III. den Thron Russlands
bestieg, gab er sein Herzogtum zugunsten Dänemarks auf. Die sog. bischöfliche
Linie Gottorps (Gottorfs), die das Hochstift Lübeck mit Eutin innehatte,
erhielt durch Vertrag Oldenburg. Um 1800 umfasste das Gebiet des mit der
Landschaft Norderdithmarschen zum niedersächsischen Reichskreis zählenden
Herzogtums etwa 70 Quadratmeilen.
L.: Wolff 446; Zeumer 553 II b 35; Wallner 705 NiedersächsRK 7; Großer
Historischer Weltatlas III 32 (1648-189 F 1.
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Jever (Herrschaft). Die alte friesische
Siedlung J., die ursprünglich einen Zugang zur Jade hatte und in deren Nähe
1850 etwa 5000 römische Münzen der Kaiserzeit gefunden wurden, erscheint seit
dem 11. Jahrhundert selbst als Münzstätte (Gefri denarii) der Billunger Herzöge
von Sachsen und entwickelte sich im Mittelalter zum Hauptort der friesischen
Landschaft Östringen. Durch Zusammenschluss der Landschaften Östringen und
Wangerland sowie Teilen von Rüstringen um 1370 entstand die von Sachsen wie von
Oldenburg gelöste Herrschaft J., deren ständiger Sitz J. im 15. Jahrhundert
war. 1517 gewann Ostfriesland eine Anwartschaft auf J. 1532 suchte die Regentin
Schutz bei Kaiser Karl V. und erkannte die Lehnshoheit Burgunds an. 1536 erhob
sie J. zur Stadt. 1575 fiel im Streit zwischen Oldenburg und Ostfriesland die
Herrschaft J. infolge testamentarischer Bestimmung an Oldenburg. 1667 kam sie
nach dem Aussterben der Hauptlinie der Grafen von Oldenburg an Anhalt-Zerbst
und bei der Aufteilung der Anhalt-Zerbster Güter 1793 über Katharina II., die
Schwester des letzten Fürsten von Anhalt-Zerbst, von Anhalt-Zerbst an Russland. Die Herrschaft war 6 Quadratmeilen groß.
1818 übertrug Kaiser Alexander I. von Russland
J. wieder an die verwandten Herzöge von Oldenburg, wodurch es 1946 an
Niedersachsen gelangte.
L.: Wolff 495f.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) B1; Bauer 1, 287;
Riemann, F., Geschichte des Jeverlandes, Bd. 1f. 1896ff.; Sello, G.,
Territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg, 1917; Sello, G., Östringen
und Rüstringen, 1928; Niedersachsen um 1780. Landschaftsbild und
Verwaltungsgebiete, 1. Lief., Prinz, J., Norden-Jever, 1938; Fissen, K., Burg
und Schloss von Jever, 2. A. 1963; Rogowski, H., Verfassung und Verwaltung der
Herrschaft und Stadt Jever bis zum Jahre 1807, 1967.
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Kurland (Land, Herzogtum). Das in den Rigaischen
Meerbusen ragende, im Norden von der Düna (Daugava) bzw. Livland und der
Ostsee, im Süden von Schamaiten bzw. Litauen begrenzte Kurland war zunächst von
baltischen Kuren bewohnt. 1267 gewann der Deutsche Orden das Land, das danach
einen der fünf Teile der Livländischen Konföderation bildete. Hauptorte waren
Windau und Mitau. 1561 nahm der letzte Landmeister des Schwertbrüderordens
(Schwertritterordens) Gotthard Kettler das Ordensgebiet südlich und westlich
(links) der Düna von Polen als Lehnsherzogtum Kurland und Semgallen (ohne das
Hochstift Kurland-Pilten). Polen gestand ihm freie Religionsausübung und
deutsche Obrigkeit zu. Das überdünische Gebiet kam an Polen. 1629/1660 fielen
die überdünischen Lande (Livland) weitgehend an Schweden, 1721 zusammen mit
Estland an Russland (seit 1710 nach Eroberung
Livlands Nachbar). 1737 erhob die Kaiserin Anna von Russland
nach Herzog Ferdinand Kettlers Tod (4. 5. 1737) ihren Günstling Ernst Johann
von Biron zum Herzog von K. Nach dem Untergang Polens kam K. 1795 zu Russland und wurde eine Ostseeprovinz (Gouvernement).
1918 gelangte es (neben Südlivland und Polnisch-Livland [Lettgallen, Inflanty])
an Lettland, 1939 an die Sowjetunion. Von 1915 bis 1919 und von 1941 bis 1944
war es von Deutschen besetzt. 1991 wurde K. in Lettland von der Sowjetunion
gelöst. S. Lettland.
L.: Wittram, R., Baltische Geschichte 1180-1918, 1953; Mühlen, H. v. zur,
Kuren, LexMA 5 1991, 1579; Das Herzogtum Kurland 1561-1795, hg. v. Oberländer,
E./Misans, I., 1993, Bd. 2 2001; Kurland, hg. v. Oberländer, E. u. a., 2008;
Mesenhöller, M., Ständische Modernisierung. Der kurländische Ritterschaftsadel
ca. 1760-1830, 2008.
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Lettland (Land). Das Gebiet beiderseits der
unteren Düna (Daugava), das bis zum 19. Jahrhundert nur selten als L. und meist
als Livland bezeichnet wurde, wurde (seit dem 9.[?] nachchristlichen
Jahrhundert) von baltischen, möglicherweise schon vor der Zeitenwende ansässig
gewordenen Letten besiedelt (Lettgaller [, Selen, Semgaller]). Im 13.
Jahrhundert kamen sie unter deutschen Einfluss. Die ostseefinnischen Liven
wurden 1206, die Selen 1208, die Kuren 1267 und die Semgaller 1290 unterworfen.
1561 nahm der Ordensmeister des Deutschen Ordens das Gebiet südlich (links) der
Düna (als Herzogtum Kurland und Semgallen) als Lehen Polens, die Gebiete
nördlich (rechts) der Düna kamen (als Provinz) an Polen. Im frühen 17.
Jahrhundert eroberte Schweden etwa zwei Drittel der Provinz Livland, während
das südliche Drittel bis 1795 bei Polen blieb. 1810 wurden Kurland, Livland und
Lettgallen unter Russland vereinigt. Am 18. 11.
1918 bildete sich aus Südlivland, Kurland und Polnisch-Livland ein unabhängiges
L., das am 5. 8. 1940 von der Sowjetunion einverleibt wurde. Am 28. 7. 1989
erklärte sich L. für souverän. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische
Staatsrat die Unabhängigkeit Lettlands an. S. Deutscher Orden.
L.: Die Letten, 1930; Von den baltischen Provinzen zu den baltischen Staaten.
Beiträge zur Entstehungsgeschichte der Republiken Estland und Lettland
1918-1920, hg. v. Hehn, J. v./Rimscha, H. v./Weiss, H., 1977; Hellmann, M.,
Letten, Lett(en)land, LexMA 5 1991, 1913; Schmidt, H., Geschichte des
Baltikums, 1992; Baltische Länder, hg. v. Pistohlkors, G. v., 1994; Felder, B.,
Unter wechselnden Herren. Lettland im zweiten Weltkrieg, 2008; Jüngerkes, S.,
Deutsche Besatzungsverwaltung in Lettland 1941-1945, 2010.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Litauen (Land). Im 13. Jahrhundert wurden die zu
den Balten zählenden litauischen Stämme (1008 Litwa) an der oberen Memel und
Düna durch Mindaugas (Mindowe, † 1263) zusammengefasst. Großfürst Gedimin
(1316-1340) errichtete ein bis über den Dnjepr ausgedehntes Reich. 1386
vereinigte Großfürst Jaguila (Jogaila) durch Heirat der Erbin Polens (Hedwig)
als König Jagiello L. mit Polen in Personalunion. 1569 kam es zum vollständigen
Zusammenschluss (Realunion), 1772/1793/1795 infolge der Teilungen Polens zum
Übergang Litauens an Russland. 1915 wurde L. vom
Deutschen Reich (Deutschland) besetzt. 1917 gab es Pläne zur Einsetzung eines
deutschen Fürsten als König. Am 16. Februar 1918 erlangte L. (mit dem von
Litauern bewohnten Teil des Großfürstentums L.) unter dem Schutz des Deutschen
Reiches (Deutschlands) Unabhängigkeit. Die am 2. 11. 1918 errichtete Republik
wurde 1920 von Russland anerkannt. Im Oktober
1920 annektierte Polen das Gebiet um Wilna. Im Februar 1923 riss L. das
Memelgebiet des Deutschen Reichs (Deutschlands) an sich, das es im März 1939
zurückgab. Zwischen dem 14. 6. und dem 6. 8. 1940 wurde das 1939 um Wilna
vergrößerte, von Juli/August 1941 bis 1944/1945 vom Deutschen Reich
(Deutschland) besetzte L. militärisch und politisch der Sowjetunion
eingegliedert. Am 18. 5. 1989 beschloss L. eine Deklaration über seine
staatliche Souveränität. Am 6. 9. 1991 erkannte der neue sowjetische Staatsrat
(der Sowjetunion) die Unabhängigkeit Litauens an.
L.: Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Hellmann, M., Grundzüge der Geschichte Litauens, 1966; Hellmann,
M., Das Großfürstentum Litauen bis 1569, (in) Geschichte Russlands 1,2 1989, 718; Hellmann, M., Geschichte
Litauens und des litauischen Volkes, 1966, 4. A. 1990, 5. A. 1999; Hellmann,
M., Litauen, LexMA 5 1991, 2014; Rowell, S., Lithuania Ascending, 1994; Mast,
P, Ost- und Westpreußen und die Deutschen in Litauen, 2000; Niendorf, M., Das
Großfürstentum Litauen, 2006.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Livland (Land). Das Gebiet zwischen Rigaischem
Meerbusen, Düna und Peipussee wurde im Frühmittelalter von ostseefinnischen,
sprachlich und ethnisch später von den baltischen Letten aufgesogenen Liven
bewohnt. Sie wurden zu Anfang des 13. Jahrhunderts vom Schwertbrüderorden und
vom Deutschen Orden unterworfen. Das Gebiet des Deutschen Ordens und die
Bistümer Riga, Dorpat, Ösel und Kurland bildeten seitdem unter dem Namen L.
einen römisch-deutschen Reich gerechneten Bund (Livländische Konföderation).
1526 wurde im Zuge der Reformation und des dadurch ausgelösten Ringens Polens,
Schwedens und Russlands um L. der livländische
Ordensmeister nach der Umwandlung des preußischen Ordensstaates in ein
weltliches Herzogtum zum Reichsfürsten erhoben und 1530 mit L. belehnt. 1561
zerbrach der Bund. Der Ordensmeister anerkannte als Herzog von Kurland und
Semgallen mit dem Gebiet südlich und westlich (links) der Düna die Oberhoheit
Polens und schied damit aus dem Heiligen römischen Reich (deutschen Reich) aus.
Das Gebiet südlich der Düna hieß seitdem Kurland. Der Norden stellte sich unter
den Schutz Schwedens. Da sich seit der Besetzung durch Schweden 1584 für die
nördlichsten Teile die Bezeichnung Estland (Esthen, Fürstentum Esten in L.)
einbürgerte, verengte sich der Name L. auf den mittleren (überdünischen) Teil
des ursprünglichen Gebiets. 1629 kam dieses L. an Schweden, 1710/1721 (zusammen
mit Estland) an Russland. 1795 fielen bei der
Teilung Polens auch das Herzogtum Kurland und Semgallen an Russland. 1918/1920 wurde L. zwischen Lettland und
Estland geteilt, die 1940 in die Sowjetunion eingegliedert wurden. Damit trat
die Zweiteilung Estland und Lettland an die Stelle der 1561 entstandenen
Dreiteilung Estland, Livland und Kurland. Mit dem Zerfall der Sowjetunion
entstanden Estland und Lettland (sowie Litauen) (unter Anerkennung vom 21. 8.
1991) neu.S. Polen, Russland.
L.: Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Arbusow, L., Grundriss der Geschichte Liv-, Est- und Kurlands,
4. A. 1918; Wittram, R., Baltische Geschichte, 1180-1918, 1954; Donnert, E.,
Der livländische Ordensritterstaat und Russland,
1963; Hellmann, M., Livland und das Reich, 1989; Studien über die Anfänge der
Mission in Livland, hg. v. Hellmann, M., 1989; Hellmann, M., Livland, LexMA 5
1991, 2045; Jähnig, B., Verfassung und Verwaltung des Deutschen Ordens und
seiner Herrschaft in Livland, 2011. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Oldenburg (Grafschaft, Herzogtum, Großherzogtum).
Bereits um 800 bestand eine Siedlung im heutigen Stadtkern von O. 1108 wird O.
(urspr. Ommeresburg, Ammerburg) erstmals erwähnt (str., erste Hälfte 12. Jh.
Burg entstanden?). Im Schutze der Burg entstand eine um das Jahr 1270 ummauerte
Siedlung, die 1345 Stadtrecht von Bremen erhielt. Seit der Mitte des 12.
Jahrhunderts war O. Mittelpunkt der im alten Stammesherzogtum Sachsen gelegenen
Grafschaft O., die sich in Kämpfen mit den Friesen allmählich erweiterte. Die
Grafen selbst stammten möglicherweise von der Familie Widukinds von Sachsen ab.
Viele ihrer später sichtbaren Güter lagen im Osnabrücker Nordland. Ihr erster
bekannter Vertreter (Egilmar um 1091-1108) erscheint um 1100 (1108) als comes
in confinio Saxoniae et Frisiae. Seit dem (frühen) 12. Jahrhundert hatten die
Grafen vielleicht aus widukindischem Erbe die Vogtei ihres Hausklosters Rastede
(1124) und des Stiftes Wildeshausen (um 1100) inne. 1180 erhielten sie die
Grafschaft als umstrittenes Reichslehen. Vielleicht schon um 1150 wurde die
Linie Oldenburg-Wildeshausen mit Wildeshausen, Gütern im östlichen Lerigau und
Ammerland, Friesland und der Vogtei Rastede (1388 erloschen) von der Hauptlinie
(mit O., Landwürden und Gütern im westlichen Lerigau und im Hasegau, 1180
Grafenrechte im Ammergau) abgetrennt, von der sich um 1220 Grafen von
Oldenburg-Bruchhausen abspalteten. Ihre später mehrfach geteilten Güter kamen
1252 an das Hochstift Münster (Vechta), 1270/1355/1384 an das Erzstift Bremen
(Wildeshausen), die Grafen von Tecklenburg (Altbruchhausen) und die Grafen von
Hoya. Das im Kampf mit den Stedinger Bauern eroberte, 1247/1259 durch die Burg
Delmenhorst gesicherte Land (Süderbrok [Söderbrok], Holle, Berne, Hammelwarden,
Elsfleth/Weser) fiel 1278/1281 an die Seitenlinie Oldenburg-Delmenhorst, kam
aber 1436/1447 beim Erlöschen der Linie trotz kurzfristiger Übertragung an das
Erzstift Bremen (1421-1434) bzw. Braunschweig-Lüneburg an die Hauptlinie
zurück. In dieser hinterließ Graf Dietrich 1440 aus seiner Ehe mit Herzogin
Hedwig von Holstein drei Söhne, von denen der älteste (Christian) 1448 König
von Dänemark, Norwegen und Schweden wurde und 1459 das Herzogtum Schleswig und
die Grafschaften Schleswig und Holstein erbte, während der jüngste die
Grafschaft O. erlangte. Die Linie verlor 1482 Delmenhorst an Münster (bis zur
Eroberung von 1547) und 1500 Dithmarschen, gewann bis 1514/1523
Stadland-Butjadingen und 1517 die Herrschaft Jever, die aber bis 1575 wieder
Ostfriesland überlassen werden musste. 1531 wurde O. geringeres Reichslehen.
Graf Anton I. (1529-1573) führte die Reformation ein. 1667 kam die zum
westfälischen Reichsgrafenkollegium zählende Grafschaft beim Tod des ohne
erbberechtigte Nachkommen verstorbenen Grafen Anton Günther durch Erbvertrag
von 1649 unter Aufgabe von O. als Residenz an Dänemark (und bis 1676
Holstein-Gottorp [Gottorf] dann Abfindung durch das Amt Traventhal
[Travendahl]), doch fiel die 1575 erworbene Herrschaft Jever an Anhalt-Zerbst
und über Katharina II. (1793) an Russland und
gingen Delmenhorst, Varel sowie die 1623/1624 durch Kauf erlangte Herrschaft
Kniphausen als Fideikommiss an den Sohn Anton Günthers, den bis dahin
illegitimen Reichsgrafen von Aldenburg, 1733 durch Heirat an die Grafen von
Bentinck. 1774 wurde O. (unter Holstein-Gottorp [Gottorf] in den
Reichsfürstenstand erhoben. O. umfasste zu dieser Zeit die beiden im
Reichsfürstenrat vertretenen Reichsgrafschaften O. und Delmenhorst mit rund
70000 Einwohnern. Durch Ländertausch im Hause Gottorp (Gottorf) kam die von
Statthaltern Dänemarks regierte Grafschaft O. 1773/1777 von Dänemark an
Holstein-Gottorp (Gottorf), das 1762 den Thron in Russland
bestiegen hatte, und innerhalb dieses Hauses an (die jüngere Linie bzw.) das
reformierte Fürstbistum Lübeck(-Eutin), wofür Holstein-Gottorp an Dänemark
abgegeben wurde. 1774 wurde die Grafschaft Herzogtum. Von 1774 bis 1918/1919
war wieder die Stadt O. Residenz. 1803 erhielt O. durch § 8 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für den verlorenen, 1623 gegen
Bremen eingerichteten Elsflether Weserzoll und einige Dörfer (das Erbfürstentum
Lübeck) die Ämter Cloppenburg und Vechta aus dem Niederstift Münster und das
seit 1700/1719 hannoversche Wildeshausen. Am 10. 12. 1810 wurde es bis auf das
Fürstentum Lübeck von Frankreich annektiert (bis 1813). 1815 stieg es zum
Großherzogtum auf und wurde geringfügig um die Ämter Damme und Neuenkirchen
vergrößert. Mit dem ihm danach überlassenen Fürstentum Birkenfeld an der Nahe
(20000 Einwohner) trat es in Personalunion, so dass das Land nunmehr aus drei
Teilen bestand. 1818/1823 erlangte es durch Abtretung die Herrschaft Jever von Russland zurück. Am 18. 2. 1849 erhielt es eine
Verfassung. Am 1. 12. 1853 wurde das Gebiet um Wilhelmshaven an Preußen
veräußert, umgekehrt 1854 die Herrschaft Kniphausen erworben. 1864 verzichtete
O. auf seine 1866 gegen Abtretung von Ahrensbök und Zahlung von 1 Million Taler
abgefundenen Erbansprüche in Holstein, 1867 beim Eintritt in den Norddeutschen
Bund gegen Gebietserweiterung und Geldausgleich auf die Elbherzogtümer. 1918
wurde O. Freistaat. 1932 erhielten die Nationalsozialisten die Mehrheit. Das
Fürstentum Birkenfeld kam 1937 an Preußen (Rheinprovinz). Ebenso gelangte
Lübeck an Preußen, das seinerseits das 1853 erhaltene Wilhelmshaven abgab. Der
Freistaat O. ging 1946 als Verwaltungsbezirk in Niedersachsen auf. S. a.
Holstein-Oldenburg, Holstein-Gottorp-Oldenburg.
L.: Wolff 341ff.; Zeumer 554 II b 63,7; Wallner 702 WestfälRK 9; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E2, II 78 (1450) F3, III 22 (1648) D2, III
38 (1789) C1; Schnath, G./Lübbing, H./Engel, F., Niedersachsen, (in) Geschichte
der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 6, 130; Bauer 1, 409;
Corpus constitutionum Oldenburgicarum, hg. v. Oetken, J. v./Schloifer, H., Bd.
1ff. Oldenburg 1792ff.; Halen, G. v., Geschichte des Herzogtums Oldenburg, Bd.
1ff. 1794ff., Neudruck 1974; Rüthning, G., Oldenburger Geschichte, Bd. 1f.
1911ff.; Oldenburger Urkundenbuch, Bd. 1ff. 1914ff.; Sello, G., Die
territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg, 1923; Kohl, D., Geschichte
der Stadt Oldenburg, 1925; Kohl, D., Das Oldenburger Stadtrecht, (in)
Oldenburger Jahrbuch 34 (1930); Niedersachsen um 1780, Lief. 1 u. a.
Emden-Oldenburg, hg. v. Prinz, J., 1938; Lübbing, H., Oldenburgische
Landesgeschichte, 1953; Boy, H., Die Stadtlandschaft Oldenburg, 1954; Wietek,
G., Oldenburger Land, 1956; Hannemann, M., Der Landkreis Oldenburg, 1956;
Oldenburgische Städte, A1-5 Oldenburg, (in) Niedersächsischer Städteatlas, hg.
v. Lübbing, H./Harms, O., 1960-1968; Hanisch, W., Südoldenburg, 1962;
Knollmann, W., Das Verfassungsrecht der Stadt Oldenburg im 19. Jahrhundert,
1969; Last, M., Adel und Grafen in Oldenburg während des Mittelalters, 1969;
Hülle, W., Geschichte des höchsten Landesgerichts von Oldenburg (1573-1935),
1974; Seeber, E., Die Oldenburger Bauerbriefe. Untersuchungen zur bäuerlichen
Selbstverwaltung in der Grafschaft Oldenburg von 1518-1810, 1975; Historisches
Gemeindeverzeichnis für das Oldenburger Land, bearb. v. Raykowski, H., 1981;
Parteien und Wahlen in Oldenburg, hg. v. Günther, W., 1984; Rössler, L., Die
Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung im Großherzogtum Oldenburg, 1985;
Koolman, E., Oldenburgische Bibliographie (16. Jh.-1907), 1987; Geschichte des
Landes Oldenburg, hg. v. Eckhardt, A. u. a., 3. A. 1988; Hinrichs, E., Die
Wirtschaft des Landes Oldenburg in vorindustrieller Zeit, 1988; Die
Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst nach der Steuererhebung von 1744, hg. v.
Krüger, K., 1988; Hummerich, A., Historische Streifzüge durch das Ammerland,
1989; Friedl, H., Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg,
1992; Schmidt, H., Oldenburg, LexMA 6 1993, 1390; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 170;
Harms, H., Oldenburgische Kartographie, 2004; Pauly, M., Stammtafeln der
Großherzöge von Oldenburg und verwandter Fürstenhäuser in Europa, 2004;
Strauch, D., Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. (in) Engagierte Verwaltung
für die Wissenschaft, 2007, 487; Schmidt, H., Oldenburg 1108, Oldenburger Jb.
107 (2007), 11ff. (Aldenburg 1108 auf eine Wallanlage in Drielake bezogen?);
Dee Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte - 150 Jahre Amtsgerichte
im Oldenburger Land, red. v. Welp, J., 2008; Steinwascher, G., Das Haus
Oldenburg, 2011.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Ösel (Bistum), Ösel-Wieck. 1227 eroberten
deutsche Siedler von Livland aus die schon vor der Zeitenwende von ugrofinnischen
Esten besiedelte Insel Ö. vor der Rigaer Bucht. 1228 gründete Bischof Albert
von Buxhöveden ein zunächst exemtes, seit 1246/1255 Riga unterstelltes, auch
estländische Gebiete (Wieck [Wiek]) umfassendes Bistum mit wechselndem Sitz
(Alt-Pernau [Altpernau], Hapsal, Arensburg). Der Bischof wurde 1521
Reichsfürst. 1559 verkaufte er die Insel an Dänemark. Sein Bruder wurde erster
protestantischer Bischof von Ö. Mit seiner Erhebung zum König in Livland durch
den einen Ostseezugang anstrebenden Zaren Iwan IV. ging das Bistum in Livland
bzw. Estland auf. 1654 kam Ö. an Schweden. 1710/1721 fiel Ö. an Russland (Gouvernement Livland). 1918 gelangte es an
Estland.
L.: Stackelberg, F. v., Die Verwaltung des Bistums Ösel-Wiek im 16.
Jahrhundert, SB Riga 1926; Wittram, R., Baltische Geschichte, 1954; Mühlen, H.
v. zur, Ösel, LexMA 6 1993, 1492; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 580.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Polen (Königreich, Republik). Um 960 erscheint
im von den namengebenden Polanen (zu pole, Feld, Acker) besiedelten Gebiet
zwischen Karpaten und Ostsee an der mittleren Weichsel und Warthe Herzog
Miezsko aus dem Hause der Piasten, der 966 Christ wurde. Sein Sohn (König) Boleslaw
I. Chrobry (992-1025) dehnte das Reich erheblich aus (Mähren, Lausitz, Gebiet
am oberen Bug und San). Im Jahre 1000 erhielt es mit Gnesen ein eigenes
Erzbistum mit den Suffraganbistümern Breslau, Kolberg, Krakau und Posen. Nach
Gebietsverlusten von 1032/1034 bildeten die Landschaften Großpolen (ab 1239 dux
Poloniae maioris), Masowien, Schlesien, Kleinpolen und Pommern den verbliebenen
Herrschaftsbereich. 1163 wurde Schlesien von P. abgetrennt, 1181 Pommern dem
Deutschen Reich eingegliedert. 1225/1226 kam auf Bitten des Teilfürsten Herzog
Konrads von Masowien der Deutsche Orden ins Land und gewann das Culmer Land
(Kulmer Land, Kulmerland). 1249 fiel Lebus an Brandenburg. 1295 und 1320 ließ
sich der Herzog zum König krönen (Großpolen, Kleinpolen und einige
mittelpolnische Gebiete). König Kasimir III. (1333-1370) verzichtete zugunsten
des Deutschen Ordens auf Pommerellen (Pomerellen) sowie auf Schlesien (1348),
schuf ein allgemeines polnisches Landrecht und gründete 1364 die Universität
Krakau. Nach seinem Tod gelangten zunächst sein Neffe und dann 1386 infolge
Heirat der Erbtochter (Hedwig) das litauische Haus der Jagiellonen, das außer
Litauen auch Weißrussland und die Ukraine beherrschte, auf den Thron. 1466
musste der Deutsche Orden die Oberlehnshoheit Polens über Ostpreußen anerkennen
und verlor Pomerellen, das Culmer Land (Kulmer Land, Kulmerland) und Ermland.
1561 kam Livland an P. Kurland wurde ein Lehen Polens. 1572 starben die
Jagiellonen aus. 1629 verlor P. Livland an Schweden, 1657/1670 die Lehnshoheit
über Ostpreußen an Brandenburg, 1654 die Ukraine an Russland.
1697 wurde der dafür zum Katholizismus übertretende Kurfürst von Sachsen durch
Wahl König von Polen. 1763 endete die damit geschaffene Verbindung aber wieder.
1772, 1793 und 1795 wurde P., dessen Adel gegen den von Katharina II. von Russland protegierten neuen König Stanislaus
Poniatowski seit 1768 rebellierte, zwischen Russland,
Preußen und Österreich aufgeteilt. In der ersten Teilung (1772) erhielt
Österreich Ostgalizien und Lodomerien und behielt die 1769 besetzte Zips (85000
Quadratkilometer mit mehr als 2000000 Einwohnern). Preußen erlangte Westpreußen
(ohne Danzig und Thorn) sowie Ermland und den Netzedistrikt (35000
Quadratkilometer mit etwa 350000 Einwohnern). Russland
gewann das polnische Livland und Teile von Weißrussland, Polozk, Minsk, Witebsk
und Mstislaw (84000 Quadratkilometer mit 1300000 Einwohnern). Dadurch
verringerte sich das Gebiet und die Einwohnerzahl um 30%. In der zweiten
Teilung (1793) erhielt Russland die restlichen
Teile Litauens, die Ukraine, die Hälfte von Wolhynien, Podolien, Nowogrodek
(Nowgrodek) und Brest-Litowsk (Brzesk) sowie die noch polnischen Gebiete von
Polozk und Minsk (228000 Quadratkilometer). Preußen erlangte Danzig, Thorn,
Posen, Kalisch, Gnesen, Lodz (Lodsch), Dobrin (Dobrzyn), Tschenstochau
(Czenstochau), einen Teil von Rawa und die Hälfte von Brześć Kujawski
(Brzesk) (58000 Quadratkilometer, 1130000 Einwohner, „Südpreußen“). Dadurch
wurde Polen auf 240000 Quadratkilometer mit 3400000 Einwohnern beschränkt. Bei
der dritten Teilung (1795)kamen das restliche polnische Litauen, der Großteil
von Samogitien, das übrige Schwarzrussland, Podlesien und Wolhynien, ein Stück
von Cholm, Kurland und Semgallen an Rußland (146000 Quadratkilometer),
Sandomir, Lublin, Radom, Teile von Brest-Litowsk (Brzesk), Podlachien und
Masowien an Österreich (51000 Quadratkilometer mit 1000000 Einwohnern) sowie
Teile Masowiens mit Warschau, das Gebiet zwischen Weichsel, Bug und Memel
(Njemen) (Neuostpreußen) sowie ein Teil Krakaus (Neuschlesien) an Preußen
(43000 Quadratkilometer mit 1000000 Einwohnern). 1807 wurde durch Napoleon aus
preußischen Gebieten das Herzogtum Warschau geschaffen, das 1815 in veränderter
Gestalt als Kongresspolen mit Russland in
Personalunion vereinigt wurde. Am 11. 11. 1918 wurde die Republik P. gegründet,
die 1919 den größten Teil Westpreußens erhielt. 1939 wurde Polen zwischen dem
Deutschen Reich und der Sowjetunion aufgeteilt, 1945/1990 aber, unter zugunsten
der Sowjetunion erfolgender Verlagerung nach Westen bis zur Oder-Neiße-Grenze,
wiederhergestellt. S. Brandenburg, Breslau, Cammin, Danzig, Deutscher Orden,
Ermland, Galizien, Gnesen, Kulm, Kurland, Lausitz, Lebus, Memelgebiet,
Pommerellen (Pomerellen), Pommern, Posen, Preußen, Schlesien, Teschen.
L.: Beer, A., Die erste Teilung Polens, 1873; Lord, H., The Second Partition of
Poland, 1916; Rhode, G., Geschichte Polens, 3. A. 1980; Hoensch, J., Geschichte
Polens, 1983; Boockmann, H., Deutsche Geschichte im Osten Europas. Ostpreußen
und Westpreußen, 1992; Jasinski, K., Rodowód pierwszych Piastów, 1992; Labuda,
G., Mieszko II król polski 1025-34, 1992; Atlas historyczny miast Polskich, hg.
v. Czacharowski, A., 1993; Gieysztor, A., Polen, LexMA 7 1994, 52; Zernack, K.,
Polen und Russland, 1994; Urban, T., Deutsche in
Polen, 4. A. 2000; Bömelburg, H., Zwischen polnischer Ständegesellschaft und
preußischem Obrigkeitsstaat, 1995; Normdurchsetzung in osteuropäischen
Nachkriegsgesellschaften, Bd. 3 1997; Kempen, B., Die deutsch-polnische Grenze,
1997; Urban, T., Von Krakau bis Danzig, 2000; Davies, N., Im Herzen Europas,
2000; Deutsch-polnische Beziehungen in Geschichte und Gegenwart, hg. v. Lawaty,
A. u. a., Bd. 1f. 2000; Borodhiej, W., Der Warschauer Aufstand 1944, 2001;
Alexander, M., Kleine Geschichte Polens, 2003; Urban, T., Polen, 2. A. 2003;
Wyszkowski, M., (Die politische Verfassung Großpolens in den Jahren 1138-1296),
2009; Michel, A., Polens Staatlichkeit in sieben Jahrhunderten, 2014.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Posen (Großherzogtum, Provinz). Im 10.
Jahrhundert war P. an der Warthe, wo in der Mitte des 10. Jahrhunderts eine
erste Burg errichtet wurde, Hauptsitz der Herzöge von Polen, die sich nach 963
für ihr Gebiet links der Warthe dem Reich als tributpflichtig unterstellt
hatten, und wahrscheinlich seit 968 Bischofssitz im Erzbistum Magdeburg, seit
1000 im Erzbistum Gnesen. 1253 entstand die Neustadt nach deutschem Recht.
1779/1793 ging P. an Preußen über. 1807 wurde aus den Erwerbungen Preußens in
der zweiten (1793) und dritten (1795) Teilung Polens (Westpreußen, Südpreußen,
Netzedistrikt) das Herzogtum Warschau gebildet, das 1813 von Russland besetzt und 1813/1815 zwischen Russland und Preußen geteilt wurde. Preußen erhielt
den Netzedistrikt und den Westteil von Südpreußen bis zur Prosna, doch gehörte
dieses Gebiet nicht dem Deutschen Bund an. Das Culmer Land (Kulmerland) und
Thorn wurden mit Westpreußen vereinigt. Das Restgebiet wurde mit 29000
Quadratkilometern und etwa 847000 Einwohnern (davon etwa ein Drittel Deutsche)
als Großherzogtum P. (seit 1830 nur P.) Provinz Preußens, die vom 5. 12. 1848
bis Mai 1851 dem Deutschen Bund angehörte. 1867 wurde die Provinz dem
Norddeutschen Bund angeschlossen, 1871 dem Deutschen Reich. 1919 kam P. bis auf
geringe westliche Randgebiete (2200 Quadratkilometer, Provinz Grenzmark
Posen-Westpreußen) ohne Volksabstimmung an Polen. Von 1939 bis 1945 war P.
deutsch besetzt (Reichsgau Wartheland), fiel 1945/1990 aber wieder an Polen.
L.: Meyer, C., Geschichte des Landes Posen, 1881; Warschauer, A., Geschichte
der Provinz Posen in polnischer Zeit, 1914; Schütze, H., Landeskunde der
Provinz Posen, 2. A. 1914; Rauschning, H., Die Entdeutschung Westpreußens und
Posens, 1930; Sappok, G., Die Anfänge des Bistums Posen und die Reiche seiner
Bischöfe, Diss. phil. Breslau 1937; Stüttgen, D., Posen, (in) Grundriss der
deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975-1976;
Streiter, K., Die nationalen Beziehungen des Großherzogtums Posen (1815-1848),
1986; Rauschning, H., Die Abwanderung der deutschen Bevölkerung aus Westpreußen
und Posen, 1930, hg. v. Kessler, W., 1988; Piskorski, J., Posen, LexMA 7 1994,
124; Serrier, T., Provinz Posen, 2005.
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Potemkin (Reichsfürst). 1776 wurde Graf Grigorij
Alexandrowitsch P., Vizepräsident des Kriegskollegiums Russlands,
zum Reichsfürsten erhoben.
L.: Klein 177.
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Preußen (Herzogtum, Königreich, Land). Im 10.
Jahrhundert erscheinen erstmals die baltischen Pruzzen (um 965 Brus) bzw.
Prußen, die um 1200 zwischen Litauen, Culmer Land (Kulmerland), Weichsel und
Nogat die Gaue Pomesanien, Pogesanien, Warmien (Ermland), Natangen, Samland,
Barten, Nadrauen, Schalauen und Sudauen bewohnten. Um 1225 wandte sich Herzog
Konrad I. von Masowien (Polen) an den Deutschen Orden um Hilfe gegen die
Pruzzen bzw. Prußen und übertrug ihm dafür das Culmer Land (Kulmerland). Kaiser
Friedrich II. gewährte 1226 dem Hochmeister Culm (Kulmerland) und alle noch zu
erobernden pruzzischen bzw. prußischen Gebiete. 1283 war die Eroberung des
Landes abgeschlossen, das den Namen der Pruzzen bzw. Prußen auch unter der
Herrschaft des Deutschen Ordens behielt. 1309 erweiterte der Deutsche Orden
sein Herrschaftsgebiet um Pommerellen. Bald wurde das gesamte Land als P.
bezeichnet, ohne dass es auf Dauer eine rechtliche Einheit darstellte. Nach der
Schlacht von Tannenberg (1410) gingen 1411 geringe Gebiete verloren. 1466
musste der Deutsche Orden Pommerellen, das Culmer Land (Kulmerland), das
Ermland, das Ländchen Michelau und die Gebiete von Marienburg, Elbing,
Christburg und Stuhm an Polen abtreten (Preußen königlichen Anteils,
Königspreußen). Für das verbliebene Gebiet wurde der Hochmeister polnischer
Fürst und leistete dem König von Polen einen persönlichen Eid. 1525 vereinbarte
der Hochmeister des Deutschen Ordens Albrecht von Brandenburg-Ansbach mit
seinem Onkel König Sigismund von Polen in einem von Kaiser Karl V. am 14. 11.
1530 wegen mangelnder Berücksichtigung der Rechte des Reiches für nichtig
erklärten Vertrag die Umwandlung des nach 1466 verbliebenen Deutschen
Ordenslandes in das erbliche, unter (loser) Lehnshoheit Polens stehende
Herzogtum P. (Herzog in Preußen, herzogliches, zur Reformation übertretendes P.
mit Königsberg im Gegensatz zum königlich-polnischen, katholisch bleibenden
Westteil [Pommerellen mit <Danzig,> Elbing und Thorn, späteres
Westpreußen]), für das er 1544 die Universität Königsberg gründete. Weiter
führte er die Reformation durch und unterstellte die Bischöfe von Pomesanien
und Samland seiner Herrschaft. Das Herzogtum wurde nach Heirat der Erbtochter
(1594) 1618/1619 mit Brandenburg in Personalunion vereinigt und 1657/1660
vertraglich von der Lehnshoheit Polens befreit. Damit war es voll souveränes
Land der Kurfürsten von Brandenburg, die 1694 den Kreis Schwiebus an Glogau
abgaben. Am 18. 1. 1701 krönte sich Kurfürst Friedrich III. (I.) von
Brandenburg (1688-1713), der 1694 die Universität Halle gegründet hatte, mit
Zustimmung des Kaisers, den er im spanischen Erbfolgekrieg unterstützt hatte,
in Königsberg zum König in P., womit politisch die Rangerhöhung des Kurfürsten
von Sachsen durch die Krönung zum König von Polen und die Anwartschaft des
Kurfürsten von Hannover auf die Königskrone in England ausgeglichen werden
sollten. Mit der auf die anderen brandenburgischen Länder übertragenen
Königswürde ging zugleich der Name des Herzogtums P. auf den
brandenburg-preußischen Gesamtstaat über, von dem das Land P. nicht zum
Heiligen Römischen Reich gehörte. Rund 20000 seit dem Edikt von Potsdam (1685)
allmählich einströmende französische Hugenotten brachten zahlreiche bis dahin
unbekannte Kenntnisse und Fertigkeiten in das Land. 1702 erbte Friedrich III.
(I.) nach dem Aussterben der Prinzen von Oranien (König Wilhelm III. von
England) die Grafschaft Lingen und das Fürstentum Moers, 1707 das Fürstentum
Neuenburg (Neuchâtel) mit der Grafschaft Valangin. 1707/1729 kaufte er die
Grafschaft Tecklenburg sowie die Erbpropstei über Nordhausen und Quedlinburg.
Sein sparsamer und als Amtmann Gottes pflichtbewusster Sohn Friedrich Wilhelm
I. erhielt 1713 am Ende des spanischen Erbfolgekriegs als Ersatz für Oranien
einen Teil des Herzogtums Geldern (Obergeldern) und erwarb 1720 gegen 2
Millionen Taler von Schweden Vorpommern bis zur Peene mit Stettin, Usedom und
Wollin. Im Inneren baute er als Soldatenkönig eine straffe Finanzverwaltung und
Heeresverwaltung (mit Generaloberfinanz-, -kriegs- und -domänendirektorium)
auf, wobei er Sparsamkeit, Pünktlichkeit, Uneigennützigkeit, Gehorsam, Ordnung
und Pflichtentreue zu den obersten Geboten des preußischen Beamtentums erhob.
Mit der relativ größten und absolut besten Armee Europas und in krassem
Gegensatz zu seinen eigenen politisch-theoretischen Forderungen brach sein Sohn
Friedrich der Große, der sich erstmals König von P. nannte, nach dem Tod Kaiser
Karls VI. 1740 unter Berufung auf zweifelhafte Erbansprüche in das zu
Österreich gehörende Schlesien ein, das er in den drei schlesischen Kriegen
(1740/1742, 1744/1745, 1756/1763) größtenteils eroberte. 1744 fiel auf Grund
einer Anwartschaft von 1694 erbweise Ostfriesland an. 1772 erlangte Friedrich
der Große bei der Teilung Polens Westpreußen, das Ermland und den Netzedistrikt,
so dass P. einschließlich des jetzt als Ostpreußen bezeichneten, mit dem
Stammland Brandenburg durch eine Landverbindung angeschlossenen ursprünglichen
Deutschordenslandes im Jahre 1786 195000 Quadratkilometer maß, in denen rund
5,5 Millionen Menschen lebten. Für diesen Staat, als dessen erster Diener sich
der König sah, verwirklichte er die schon 1713 in Angriff genommene
Rechtsvereinheitlichung auf der Grundlage aufgeklärter, naturrechtlich
beeinflusster Vorstellungen, die in der Inkraftsetzung des Allgemeinen
Landrechts von 1794 ihren Höhepunkt fand. 1791 erwarb P. durch Kauf die
hohenzollerischen Markgrafschaften Ansbach (Brandenburg-Ansbach) und Bayreuth
(Brandenburg-Bayreuth bzw. Brandenburg-Kulmbach). 1795 überließ es dem durch
die Revolution von 1789 aufgerüttelten Frankreich seine gesamten
linksrheinischen Gebiete, erlangte aber in der zweiten und dritten Teilung
Polens (1793, 1795) Danzig, Thorn und Südpreußen (Posen, Warschau, Kalisch)
sowie Neuostpreußen. Als Ausgleich für die linksrheinischen Verluste an
Frankreich (Kleve, Moers, Geldern, Zevenaar [Sevenaer], Huissen, Malburgen
[Malburg], 2391 Quadratkilometer bzw. 48 Quadratmeilen mit 127070 bzw. 137000
Einwohnern) erhielt es am 25. 2. 1803 durch § 3 des
Reichsdeputationshauptschlusses die Hochstifte Hildesheim, Paderborn und
Münster (teilweise, Stadt Münster und Gebiete rechts einer Linie von Olfen
[Olphen], Seppenrade [Seperad], Kakesbeck [Kakelsbeck], Hiddingsel
[Heddingschel], Giesking [Ghisschinck], Nottuln [Notteln], Hülfshoff [Huschhofen],
Hohenholte [Nannhold], Nienberge [Nienburg], Uhlenbrock [Uttenbrock], Gimbte
[Grimmel], Schöneflieth [Schönfeld], Greven sowie von dort an der Ems bis zum
Einfluss der Hopstener Aa [Hoopsteraa]), aus dem Erzstift Mainz das Eichsfeld,
Erfurt und Treffurt, die Reichsabteien Herford, Essen, Quedlinburg, Elten,
Werden, Cappenberg sowie die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar mit
9543 Quadratkilometern (235 Quadratmeilen) und mehr als einer halben Million
(600000) Einwohnern. 1805/1806 gelang gegen Abtretung Ansbachs (an Bayern) und
Kleves und mit der Annexion Hannovers kurzzeitig die geographische Vereinigung
der preußischen Länder. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches kam es zur
Auseinandersetzung mit Frankreich, die mit der Niederlage von Jena und
Auerstedt am 14. 10. 1806 endete. Danach verlor P. im Frieden von Tilsit 1807
alle linkselbischen Länder sowie den größten Teil des Gewinns aus den Teilungen
Polens und damit mehr als die Hälfte seines Gebiets. In dieser wegen der
Kontributionen und der Kontinentalsperre auch wirtschaftlich äußerst
schwierigen Lage wurden unter Stein und Hardenberg aufgeklärt-liberale
innenpolitische Reformmaßnahmen durchgeführt (Bauernbefreiung 1807/1811,
Städteordnung 1808, Gründung der Universität Berlin 1810, Gewerbefreiheit
1810/1811, Judenemanzipation 1812). Die Niederlage Frankreichs in Russland 1812 und die Siege bei Leipzig (1813) und
Waterloo (1815) bildeten dann die Grundlage dafür, dass P. auf dem Wiener
Kongress 1815 trotz gewisser Verluste in Polen seine frühere Stellung
zurückgewinnen (u. a. Herzogtum Magdeburg, Altmark, Fürstentum Halberstadt,
Wernigerode, Hohnstein, Mansfeld, Norhausen, Mühlhausen, Eichsfeld, Erfurt) und
sein Gebiet sogar auf 278000 Quadratkilometer mit 10,4 Millionen Einwohnern
vergrößern konnte (Saargebiet/Saardepartement [mit Verpflichtung zur
Entschädigung Hessen-Homburgs - erfolgt durch Meisenheim, 1866 zurückgefallen
-, Oldenburgs - erfolgt durch Birkenfeld, 1937 zurückgefallen -,
Sachsen-Coburg-Saalfelds - erfolgt durch Lichtenberg, zurückerworben am 31. 5.
1834/15. 8. 1834 -, Mecklenburg-Strelitzs - erfolgt durch Geldentschädigung -
und Pappenheims - unter Täuschung nie erfolgt -], Jülich-Kleve-Berg [von
Bayern, dafür Ansbach und Bayreuth an Bayern], Niederrhein [Rheinland],
Westfalen, Sachsen [Kurkreis mit Wittenberg, Torgau, Stiftsgebiete von
Merseburg und Naumburg bzw. Naumburg-Zeitz, thüringischer Kreis, Mansfeld,
Stolberg, Barby, Walternienburg, Gommern, Querfurt], Posen). Mit allen
Provinzen außer Posen, Ostpreußen und Westpreußen trat P. dann dem Deutschen
Bund bei. Hier verhielt sich P. zunächst konservativ. Statt der vom König 1810,
1815 und 1820 versprochenen Verfassung kam es 1823 nur zu der befohlenen
Errichtung von Provinzialständen und Provinziallandtagen, die vom
grundbesitzenden Adel beherrscht wurden. Innerhalb Preußens wurden 1824
personal und von 1829 bis 1878 real Ostpreußen und Westpreußen zur Provinz P.
vereinigt. Am 31. 5. 1834 wurde Lichtenberg bei Birkenfeld von Sachsen-Coburg
gekauft, 1849 kamen die Fürstentümer Hohenzollern (1850 Regierungsbezirk
Sigmaringen der Rheinprovinz) hinzu, doch wurde 1857 endgültig auf Neuenburg
und Valangin verzichtet. 1848 wurden nach schweren Straßenkämpfen zunächst
einige liberale Maßnahmen ergriffen (Aufhebung der Pressezensur, Berufung eines
liberalen Ministeriums), nach dem Sieg der Gegenbewegung aber die gewählte
Nationalversammlung aufgelöst und eine Verfassung erlassen (oktroyiert), nach
welcher der fortan verfassungsmäßig beschränkte König seine exekutiven Rechte unter
Mitwirkung verantwortlicher Minister ausübte und die gesetzgebende Gewalt
gemeinschaftlich mit dem Landtag hatte, wobei das Herrenhaus (1854) sich aus
erblichen oder vom König ernannten Mitgliedern zusammensetzte und die
Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach dem Dreiklassenwahlrecht, das die
vermögenden Bevölkerungsgruppen bevorzugte, gewählt wurden. 1862 wurde Fürst
Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten berufen. Im Verfassungskonflikt über
die Finanzierung des Heeres regierte er gegen und ohne das Parlament. 1866 kam
es bei der Verwaltung des 1864 von Dänemark gewonnenen Landes
Schleswig-Holstein zur Konfrontation mit Österreich, die zur Exekution des
Deutschen Bundes gegen P. führte. Die militärische Niederlage des Deutschen
Bundes hatte dessen Auflösung zur Folge. P. annektierte Hannover,
Schleswig-Holstein, Nassau, Hessen-Kassel und Frankfurt und gewann damit
erstmals eine Verbindung zwischen seinen älteren östlichen und seinen seit 1614
im Nordwesten neu erlangten Gebieten. Mit den übrigen norddeutschen Ländern
bildete es 1867 den Norddeutschen Bund. Nach dem Sieg über Frankreich im
deutsch-französischen Krieg von 1870/1871 kam es am 18. 1. 1871 in Versailles
zur Proklamation des preußischen Königs als Kaiser des neugegründeten Deutschen
Reiches, in dem P. zwar nur einer von 25 Bundesstaaten war, aber etwa zwei
Drittel des Reichsgebiets (mit den Industriegebieten Ruhrgebiet, Oberschlesien,
Saargebiet) mit etwa drei Fünfteln der Einwohner des Reiches ausmachte und
damit eindeutig eine Vormachtstellung besaß. 1878 stieg die Zahl seiner
Provinzen durch die Aufteilung Preußens in Ostpreußen und Westpreußen auf
zwölf. Nach der Novemberrevolution 1918 dankte Kaiser Wilhelm II. am 9. 11.
1918 als deutscher Kaiser ab und floh nach Holland. P. blieb erhalten, musste
aber im Friedensvertrag Gebiete abtreten. Die Macht in P. übernahmen die
Sozialdemokratische Partei und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei. Am
30. 11. 1920 erhielt P. eine Verfassung, durch die es
demokratisch-parlamentarischer Freistaat wurde. Am 1. 4. 1929 schloss sich
Waldeck an P. an. 1932 errang die Nationalsozialistische Deutsche
Arbeiterpartei den Wahlsieg. Die preußische Regierung wurde durch die
Notverordnung Franz von Papens vom 20. 7. 1932 ihres Amtes enthoben und durch
den Reichskanzler als Reichskommissar für P. ersetzt. 1933 wurde Hermann Göring
zum neuen preußischen Ministerpräsidenten ernannt. P. wurde als Staat durch das
Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. 1. 1934 aufgelöst. Seit 1934
wurden nahezu alle preußischen Ministerien mit den entsprechenden
Reichsministerien zusammengelegt. Am 1. 4. 1937 kam es zu einem
Gebietsaustausch mit Hamburg und Oldenburg (Birkenfeld) und zur Eingliederung
Lübecks. 1939 umfasste P. 293938 Quadratkilometer mit 41,47 Millionen Einwohnern.
1945 wurde P. auf die vier Besatzungszonen verteilt. Das Gesetz Nr. 46 des
Alliierten Kontrollrats vom 25. 2. 1947 löste P. als Staat formell auf. Seine
Gebiete verteilen sich auf Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg, Polen und die Sowjetunion. S. Ostpreußen, Südpreußen,
Westpreußen, Polen, Pommerellen.
L.: Zeumer 554 II b 63, 3; Forstreuter, K., Deutschordensland Preußen, (in)
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Reichs 2, 206; Corpus constitutionum Marchicarum ., hg. v. Mylius, C. O., Bd.
1ff. 1737ff.; Novum corpus constitutionum Prussico-Brandenburgensium ., hg. v.
d. preuß. Ak. d. Wiss. Bd. 1ff. 1753ff.; Vollständige Topographie des
Königreichs Preußen, hg. v. Goldbeck, J., 1785ff., Neudruck 1966ff.; Droysen,
J., Geschichte der preußischen Politik (bis 1756), Bd. 1ff. 2. A. 1868ff.;
Isaacsohn, S., Geschichte des preußischen Beamtentums von den Anfängen bis auf
die Gegenwart, Bd. 1ff. 1874ff.; Gesetz-Sammlung für die königlich Preußischen
Staaten; Ranke, L. v., Zwölf Bücher preußischer Geschichte (bis 1745), Bd. 1ff.
2. A. 1879; Schade, T., Atlas zur Geschichte des preußischen Staates, 2. A.
1881; Berner, E., Geschichte des preußischen Staates, 1891; Acta Borussica,
Denkmäler der preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert, hg. v. d. preuß.
Ak. d. Wiss., Bd. 1ff. 1892ff.; Hupp, O., Die Wappen und Siegel der deutschen
Städte, Flecken und Dörfer, Bd. 1 Königreich Preußen, 1896, 3. unv. A. 1989;
Berner, E., Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hauses Hohenzollern,
Bd. 1ff. 1901ff.; Bornhak, K., Preußische Staats- und Rechtsgeschichte, 1903;
Roedder, H., Zur Geschichte des Vermessungswesens Preußens, insbesondere
Altpreußens aus den ältesten Zeiten bis in das 19. Jahrhundert, 1908;
Preußisches Urkundenbuch, Bd. 1ff. 1909ff.; Atlas der Verwaltungsorganisation
des preußischen Staates und des Deutschen Reiches, 1911; Hintze, O., Die
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G./Jurevicz, J./Warren, H., Ostlandatlas, 1942; Keyser, E., Preußenland, (in)
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Preußen während der Regierung Herzog Georg Friedrichs 1578-1603, 1963; Atlas
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Vermessungswesen 94 (1969); Ibbeken, R., Preußen 1807-1813, 1970; Schoeps, H.,
Preußen und Deutschland, Wandlungen seit 1763, 2. A. 1970; Knake, G., Preußen
und Schaumburg-Lippe 1866-1933, 1970; Wenskus, R., Das Deutschordensland
Preußen als Territorialstaat des 14. Jahrhunderts, Bd. 1 1970; Verdenhalven,
F., Namensänderungen ehemals preußischer Gemeinden von 1850-1942, 1971;
Bibliographie zur Geschichte von Ost- und Westpreußen 1939-70, bearb. v.
Wermke, E., 2. A. 1974; Koselleck, R., Preußen zwischen Reform und Revolution.
Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung 1791-1848, 2. A. 1975;
Vogler, G./Vetter, K., Preußen. Von den Anfängen bis zur Reichsgründung, 4. A.
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hg. v. Korff, G., 1981; Heinrich, G., Geschichte Preußens, Staat und Dynastie,
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Königtum und Staatsgestaltung 1701-1871, 1983; Matzerath, H., Urbanisierung in
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Preußen 1786-1806, hg. v. Hattenhauer, H./Landwehr, G., 1988; Rankl, M.,
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Ostpreußen und Westpreußen, 1992; Boockmann, H., Preußen, LexMA 7 1994, 194;
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K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Stribrny, W., Die Könige von Preußen als Fürsten
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2000; Straub, E., Eine kleine Geschichte Preußens, 2001; Vondenhoff, C.,
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Dorna, M., Bracia zakonu krzyzackiego w Prusach w latach 1228-1309 (Die Brüder
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20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 51ff., 75ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Reuß (Grafen, Fürstentum, Herrschaft). Die
einst zu Thüringen zuzuordnenden reichsministerialischen Herren von Weida, die
von einem bei Mühlhausen ansässigen Geschlecht abstammten, um 1180 mit der
Verwaltung von Reichsgütern an der Elster betraut wurden und vermutlich schon
vor 1193, jedenfalls nachweislich seit 1209 den Titel Vogt (advocatus) führten,
der die Benennung ihres Herrschaftsgebiets als Vogtland (mit Weida, Plauen,
Voigtsberg [Vogtsberg], Ziegenrück, Triptis, Auma, Hof, Ronneburg u. a.)
begründete, spalteten sich 1244 in die Vögte von Weida (bis 1531/1535), die
Vögte von Gera (1550 erloschen) und die Vögte von Plauen. Die Vögte von Plauen
teilten sich 1306 in die Linien Plauen und Reuß von Plauen. Die ältere Linie
der Vögte von Plauen, die von 1426 bis 1439 als Lehen die Burggrafschaft Meißen
und damit die Reichsfürstenwürde erhielt und den Titel auch nach dem Verlust
der Burggrafschaft Meißen fortführte, erlosch 1572. Die jüngere Linie der Vögte
von Plauen wurde von dem 1292/1294 verstorbenen Henricus Ruthenus, deutsch
Heinrich R., der eine Enkelin König Daniels von Galizien in Russland geheiratet hatte und sich deswegen R. nannte,
begründet. Sie erwarb unter anderem 1451 Oberkranichfeld und 1492 Zeulenroda.
Insgesamt gehörten ihr Güter im Umfang von 21 Quadratmeilen, die aus einem
südlichen, bei weitem größeren und einem nördlichen, kleineren Teil bestanden.
1535 wurde die Reformation durchgeführt. Die Linie teilte sich nach dem Verlust
aller böhmischen und wettinischen Lehen 1535/1564 in eine ältere Linie
Reuß-Untergreiz (mit der Hälfte von Greiz und den Ämtern Untergreiz und Burgk
[Burg]), eine mittlere, 1616 ausgestorbene Linie Reuß-Obergreiz und eine
jüngere Linie Reuß-Gera. 1572 fielen die Güter der älteren Linie der Vögte von
Plauen an. 1616 wurden Untergreiz und Obergreiz vereint, woraus Reuß-Greiz
entstand. Seit 1668 führten die R. die Bezeichnung der Heinriche mit römischen
Nummern ein. Reuß-Greiz und Reuß-Gera wurden 1673 in den Grafenstand
(wetterauische Reichsgrafen) erhoben und 1778 (Reuß-Greiz) bzw. 1790
(Reuß-Lobenstein) bzw. 1806 (Reuß-Schleiz) gefürstet. Reuß-Greiz unterteilte
sich weiter in Reuß-Greiz (Obergreiz und Untergreiz), Reuß-Burgk (Reuß-Burg)
und Reuß-Dölau und Rothenthal, doch fielen die Güter später wieder an den sich
seit 1616 Reuß-Greiz nennenden ursprünglichen Zweig Untergreiz (1768).
Reuß-Gera spaltete sich in Reuß-Gera (mit Gera, Langenberg [Längenberg], 78
Dörfern sowie dem Amt Saalburg) (bis 1802), (Reuß-Saalburg), Reuß-Schleiz (mit
Schleiz, Tanna und Reichenfels), Reuß-Köstritz (mit Reichenfels) sowie
Reuß-Lobenstein, das 1678 weiter zerfiel in Reuß-Hirschberg (bis 1711),
Reuß-Lobenstein (mit Lobenstein und Hirschberg) (bis 1824) und Reuß-Ebersdorf
(mit Ebersdorf) (bis 1853). Als Reuß-Gera 1802 erlosch, fielen die Güter zur
einen Hälfte an Reuß-Schleiz, zur anderen Hälfte an Reuß-Lobenstein und
Reuß-Ebersdorf, doch gelangten sie später überwiegend an Reuß-Schleiz. 1807
traten alle reußischen Linien dem Rheinbund bei. Reuß-Greiz (bzw.
Reuß-Untergreiz) (R. ältere Linie) schloss sich nach dem Untergang des
Deutschen Bundes 1866 dem Norddeutschen Bund an, erhielt 1867 eine Verfassung
und trat 1871 dem Deutschen Reich bei. Reuß-Schleiz und Reuß-Ebersdorf, das
1824 beim Erlöschen von Reuß-Lobenstein dieses beerbte, vereinigten sich nach
Abdankung des Fürsten von Reuß-Ebersdorf bzw. Reuß-Lobenstein am 1. 10. 1848 zu
Reuß jüngere Linie mit der Hauptstadt Gera. Dieses Fürstentum erhielt 1849 eine
1852 revidierte Verfassung und schloss sich 1866 Preußen an. 1902 übernahm Reuß
jüngere Linie die Vormundschaft über Reuß ältere Linie, das 1927 überhaupt
ausstarb. Am 10. 11. 1918 dankte Heinrich XXVII. von R. (R. jüngere Linie, seit
1930 R.) ab. Zusammen zählten die beiden verbleibenden Fürstentümer (317
Quadratkilometer, 827 Quadratkilometer) 212000 Einwohner. Am 4. 4. 1919 wurde
die Verwaltungsgemeinschaft beider Territorien zu einem Volksstaat
zusammengefasst, der am 30. 4./1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging. Das Land
Thüringen kam 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit 1949 zur Deutschen
Demokratischen Republik. 1952 wurde es aufgelöst (str.), 1990 aber wieder
begründet.
L.: Wolff 417ff.; Zeumer 553 II b 60, 22; Großer Historischer Weltatlas III 22
(1648) E3, III 38 (1789) D2; Schmidt, B., Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f.
1923ff.; Flach, W., Die Urkunden der Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur
Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930; Pasold, A., Geschichte der reußischen
Landesteilungen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Einführung der
Primogenitur im Jahre 1690, 1934; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H. u.
a., Bd. 2,1 1974; Querfeld, W., Forschungen zur Geschichte des ehemaligen
Reußenlandes, FS H. Eberhardt, 1993, 93.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Riga (Reichsstadt, Residenz des Deutschen
Ordens). R. an der Düna wurde 1201 von Bischof Albert auf dem Gelände einer
baltischen Siedlung gegründet. Übernommen wurde das Recht der Deutschen auf
Gotland, später das Recht Hamburgs. 1282 trat die Stadt der Hanse bei. Von 1330
bis 1366 unterstand sie dem Deutschen Orden, danach den Erzbischöfen von R.
1561 wurde R., das zu dieser Zeit etwa 12000 Einwohner (davon zwei Drittel
Deutsche) gehabt haben dürfte, nach dem Untergang des livländischen
Ordensstaates freie Reichsstadt, huldigte aber 1581/1582 Polen und schied damit
aus dem Reich aus. Von 1621 bis 1710 gehörte es nach Eroberung zu Schweden,
danach zu Russland, verlor die alte deutsche
Verfassung aber erst 1889. Von 1918 bis 1940 war R. Hauptstadt der Republik
Lettland, die 1989/1991 mit der Hauptstadt Riga wiederbegründet wurde.
L.: Mettig, C., Geschichte der Stadt Riga, Riga 1897; Wittram, Zur Geschichte
Rigas, 1951; Lenz, W. jun., Riga zwischen dem Römischen Reich und Polen-Litauen
in den Jahren 1558-1582, 1968; Die Hanse und der deutsche Osten, hg. v.
Angermann, N. 1998; Mühlen, H. v. zur, Riga, LexMA 7 1995, 844; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 481,
1, 2, 488; Riga, hg. v. Oberländer E. u. a., 2004; Riga und der Ostseeraum, hg.
v. Misans, I. u. a., 2005.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schleswig-Holstein (Herzogtümer, Land, Provinz). 1326
erzwang Graf Gerhard III. von Holstein den Ausschluss der einheitlichen
Herrschaft über Dänemark und Schleswig. Nach Aussterben des
dänisch-schleswigschen Herzogshauses 1375 erlangte er 1386 das Herzogtum
Schleswig als Lehen Dänemarks. Seitdem blieben Schleswig als Lehen Dänemarks
und Holstein als Lehen des Reiches in fester staatsrechtlicher Verbindung. Nach
dem Aussterben der schauenburgischen (schaumburgischen) Grafen von Holstein und
Herzöge von Schleswig kamen Schleswig und Holstein 1459/1460 auf Grund des
Vertrages von Ripen an den König von Dänemark aus dem Haus Oldenburg (Christian
I.), das 1448 den dänischen Thron bestiegen hatte. 1474 erhob Kaiser Friedrich
III. Holstein, Dithmarschen, Wagrien und Stormarn zum reichsunmittelbaren
Herzogtum, doch blieb Dithmarschen zunächst die Unabhängigkeit. Nach einer
vorübergehenden Teilung (1490 königlicher Segeberger und herzoglicher Gottorper
[Gottorfer] Anteil bei ideeller Einheit) der seitdem in Personalunion
beherrschten Länder Schleswig und Holstein wurden diese 1524 unter Dänemark
wieder vereinigt. Seit 1528 wurde die Reformation eingeführt. König Friedrichs
Sohn Christian III. teilte 1544 Schleswig-Holstein in bunter Gemengelage mit
seinen zwei Stiefbrüdern in drei Herrschaftsbereiche, wodurch erneut ein
königlicher (und 1580 ein herzoglicher) Landesteil entstand. Zum Gottorper
(Gottorfer) Anteil des jüngsten Bruders Adolf gehörten unter anderem Apenrade,
Südschleswig, Stapelholm, Husum, Eiderstedt, Kiel, Neumünster, Oldenburg in
Holstein, Cismar, Neustadt, Trittau und Reinbek (Reinbeck), zum Haderslebener,
1581 aufgeteilten Anteil Herzog Johanns des Älteren Hadersleben, Rendsburg
(1581 königlich), Tondern, Lügumkloster, Fehmarn (1581 herzoglich), zum
königlichen Sonderburger Anteil Christians und später Friedrichs II. Alsen,
Aerö (Arrö), Flensburg, Bredstedt und holsteinische Gebiete um Segeberg,
Oldesloe, Plön, Steinburg, Reinfeld und Ahrensbök. König und Herzog wechselten
sich in der gemeinschaftlichen Regierung beider Länder ab. Gemeinsam unterwarfen
die drei Brüder 1559 Dithmarschen und teilten es auf. 1581 wurde der
Haderslebener Anteil Johanns des Älteren zwischen König Friedrich II. und
Herzog Adolf von Gottorp (Gottorf) geteilt. König Christians III. Sohn und
Nachfolger trat seinem Bruder Herzog Johann dem Jüngeren, der 1581 Reinfeld,
Sundewitt und Rude-Kloster erhalten hatte, ein Drittel des Sonderburger Anteils
ab (Sonderburg, Norburg, Aerö [Arrö], Plön, Ahrensbök). Diese Teilung wurde von
den Ständen nicht anerkannt, so dass die sog. abgeteilten Herren, die beim Tode
Johanns des Jüngeren die bis zum 18. Jahrhundert weitgehend aussterbenden
Linien Schleswig-Holstein-Sonderburg (Sonderburg), Schleswig-Holstein-Norburg
(Norburg), Schleswig-Holstein-Glücksburg (Glücksburg) und Schleswig-Holstein-Plön
(Plön) bildeten, von denen Schleswig-Holstein-Sonderburg (Sonderburg) 1623 sich
nochmals in Schleswig-Holstein-Augustenburg (Augustenburg) und
Schleswig-Holstein-Beck (Beck-Glücksburg) teilte, keine Landesherrschaft in
ihren Gebieten hatten. Seit 1565 begann unter Herzog Adolf von Gottorp
(Gottorf) die eigenständige Politik der Herzöge von Schleswig. 1640 fiel die
(schauenburgische [schaumburgische]) Grafschaft Pinneberg beiden Hauptlinien
an. 1665 wurde die Universität Kiel gegründet. 1658 erzwang der Herzog von
Gottorp (Gottorf) den Verzicht Dänemarks auf die Souveränität über den
herzoglichen Anteil in Schleswig, wogegen Dänemark später militärisch wie
politisch vorging, so dass schließlich 1721 der König von Dänemark als
alleiniger Landesherr von den Ständen anerkannt und das Haus Gottorp (Gottorf)
auf den zersplitterten herzoglichen Anteil in Holstein beschränkt wurde.
1767/1773 gaben die Herzöge von Gottorp (Gottorf), die 1762 die Krone Russlands gewonnen hatten, ihre Herrschaft über
Holstein auf und erhielten dafür Oldenburg und Delmenhorst. Die nun wieder
geeinten Herzogtümer Schleswig und Holstein gehörten zu Dänemark, waren aber
verwaltungsmäßig selbständig. 1806 blieb S. bei Dänemark. Der Wiener Kongress
von 1815 erklärte Holstein zum Glied des Deutschen Bundes. In der Folge begann
Dänemark, Schleswig enger mit Dänemark zu verbinden und dadurch von Holstein zu
trennen. 1846 erklärte der König Schleswig als zu Dänemark gehörig, so dass
eine Beschränkung des Erbrechts der Linie Schleswig-Holstein-Augustenburg
(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg) auf Holstein in Aussicht stand.
1848 fielen beide Herzogtümer von Dänemark ab. Am 12. 4. 1848 wurde Schleswig
in den Deutschen Bund aufgenommen. 1850 setzte sich Dänemark aber vollständig
durch und gab am 15. 2. 1854 Schleswig und am 11. 6. 1854 Holstein eine
Verfassung. Nach weiteren Streitigkeiten, in deren Verlauf beim Aussterben der
königlichen Linie 1863 die allein verbleibenden Linien
Schleswig-Holstein-Augustenburg (Augustenburg) und Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
(Beck-Glücksburg) der Sonderburger Linie Erbansprüche erhoben, und dem
deutsch-dänischen Krieg von 1864 musste Dänemark am 30. 10. 1864 S. und
Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten, die es zunächst gemeinsam verwalteten.
1866 musste Österreich, das ein schleswig-holsteinisches Herzogtum befürwortet
hatte, sein Einverständnis mit der Einverleibung Schleswig-Holsteins in Preußen
erklären. Die Erbansprüche des Großherzogs von Oldenburg wurden durch Geld und
das holsteinische Amt Ahrensbök abgefunden. 1920 fiel Nordschleswig auf Grund
einer Abstimmung, bei der sich 75000 Stimmen für Dänemark und 25000 für
Deutschland aussprachen, an Dänemark. 1937 wurde Lübeck mit S. und Altona mit
Hamburg vereinigt. 1945 kam ein der Stadt Ratzeburg gegen Osten hin
vorgelagertes kleines Gebiet mit Ziethen, Bäk und Mechow von Mecklenburg an
Schleswig-Holstein. 1946 wurde durch Verordnung der britischen Militärregierung
aus der Provinz S. Preußens das Land S. gebildet.
L.: Scharff, A., Schleswig-Holstein, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd.
1; Die Territorien des Reichs 2, 140; Bauer 1, 687; Geerz, F., Geschichte der
geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15.
Jahrhunderts bis zum Jahre 1859, 1859; Carstens, W., Die Landesherrschaft der
Schauenburger und die Entstehung der landständischen Verfassung in
Schleswig-Holstein, Zs. der ges. f. schlesw.-holst. Gesch. 55 (1926), 287;
Geschichte Schleswig-Holsteins, hg. v. Pauls, V./Klose, O., 1934ff.; Schott, C.,
Beiträge zur Landeskunde von Schleswig-Holstein, 1953; Kellenbenz, H., Die
Herzogtümer vom Kopenhagener Frieden bis zur Wiedervereinigung Schleswigs
1660-1721, 1960; Schleswig-Holstein, hg. v. Thiede, K., 1962; Handbuch der
historischen Stätten, Schleswig-Holstein und Hamburg, hg. v. Klose, O., 3. A.
1976; Dankwerth, C., Die Landkarten von Johann Mejer Husum aus der neuen
Landesbeschreibung der zwei Herzogtümer Schleswig und Holstein 1652, neu hg. v.
Domeiner, K./Haak, M., 1963; Brandt, O., Geschichte Schleswig-Holstein, 6. A.
1966; Kahlfuss, H., Landesaufnahme und Flurvermessungen in den Herzogtümern
Schleswig, Holstein, Lauenburg vor 1864, 1969; Jürgensen, K., Die Gründung des
Landes Schleswig-Holstein nach dem zweiten Weltkrieg, 1969; Klose, O., Geschichte
Schleswig-Holsteins, Bd. 1ff. 1980ff.; Brandt, O./Klüver, W., Geschichte
Schleswig-Holsteins, 8. A. 1981; Prange, W., Die Entwicklung der adligen
Eigenwirtschaft in Schleswig-Holstein, (in) Die Grundherrschaft im späten
Mittelalter, Bd. 1, hg. v. Patze, H., 1983; Hildebrandt, F., Die
Nachbarschaften in Angeln vom 17. bis 19. Jahrhundert, 1985; Koch, J.,
Schleswig-Holstein, 1986; Opitz, E., Schleswig-Holstein, 1988;
Schleswig-Holsteins Weg in die Moderne, hg. v. Paetau, R., 1988; Fuhrmann, K.,
Die Auseinandersetzung zwischen königlicher und gottorfischer Linie in den
Herzogtümern Schleswig und Holstein in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts,
1990; Albrechtsen, E., Über die rechtliche Stellung des Herzogtums Schleswig im
Spätmittelalter, FS E. Hoffmann, 1992, 155; Schleswig-Holstein. Eine politische
Landeskunde, red. v. Wenzel, R., 1992; Bremicker, S., Schleswig-Holstein als
Kondominium, 1994; Hoffmann, E., Schleswig, LexMA 7 1995, 1484ff.; Geschichte
Schleswig-Holsteins, hg. v. Lange, U., 1996; Hagelstein, K., Die Erbansprüche
auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1863/64, 2003; Repertorium der
Policeyordnungen der frühen Neuzeit Band 9 Dänemark und Schleswig-Holstein, hg.
v. Tamm, D., 2008; Bernstein, A., Die Gebietsreform in Schleswig-Holstein, 2010.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schleswig-Holstein-Gottorp(-Oldenburg), Schleswig-Holstein-Gottorf (Herzogtum),
(Schleswig-Holstein-Gottorp-Oldenburg),. Nachdem 1460 Schleswig und Holstein
auf Grund des Vertrages von Ripen an das 1448 in Dänemark an die Macht gelangte
Haus Oldenburg gekommen waren und 1490 und 1544/1581 Schleswig und Holstein
zwischen dem König von Dänemark und dem Herzog von Gottorp (Gottorf) in bunter
Gemengelage geteilt worden waren, bildete der herzogliche Anteil das Herzogtum
S. (Schleswig-Holstein-Gottorf). Ab 1721 verblieb dem Haus Gottorp (Gottorf)
nur noch der holsteinische Anteil des Herzogtums als Herzogtum Holstein-Gottorp
(Gottorf). 1767/1773 gaben die Herzöge von Gottorp (Gottorf), von denen 1767
Karl Peter Ulrich als Peter III. den Thron von Russland
bestieg, ihre Herrschaft in Schleswig-Holstein zugunsten Dänemarks auf. Die
sog. bischöfliche Linie der Gottorper (Gottorfer), die das Hochstift Lübeck mit
Eutin innehatte, erhielt durch Vertrag Oldenburg. Um 1800 umfasste das Gebiet
des zum niedersächsischen Reichskreis zählenden Herzogtums etwa 70
Quadratmeilen. S. Holstein, Oldenburg.
L.: Großer Historischen Weltatlas III 22 (1648) D 1.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schleswig-Holstein-Kiel (Herzogtum). 1721 wurde das im 13. Jahrhundert (1233-1242) begründete Kiel Hauptresidenz der Herzöge von Gottorp (Gottorf). Seit 1762 wurde, nachdem Karl Peter Ulrich als Peter III. den Thron von Russland bestiegen hatte, der Gottorper (Gottorfer) Anteil Schleswig-Holsteins von Sankt Petersburg aus regiert. 1773 wurde vertraglich das gottorpsche (gottorfsche) Restland an Dänemark übertragen. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schweden (Land). Das aus Gauten und S.
zusammengewachsene, bis zum 11. Jahrhundert christianisierte, seit 1154
Finnland erobernde Volk der S. stand seit 1250 unter der Herrschaft des Hauses
der Folkunger. 1389 kam es an Dänemark, von dem es sich 1523 unter Gustav Wasa
wieder verselbständigte. 1561 erlangte es Estland, verlor aber 1570 Gotland an
Dänemark. Von 1614 bis 1617 gewann es Karelien und Ingermanland, von 1621 bis
1629 Livland, 1645 Gotland und Ösel, 1648 Vorpommern, Wismar, Bremen und
Verden. 1654 kam das Haus Pfalz-Zweibrücken auf den Thron. 1721 gingen Livland,
Estland, Ingermanland und Karelien an Russland
verloren, nachdem schon Bremen und Verden an Hannover und das östliche
Vorpommern an Preußen gegeben hatten werden müssen. 1803 fiel Wismar an
Mecklenburg, 1809 Finnland an Russland und 1815
das restliche Vorpommern an Preußen. 1814 wurde eine Union mit dem zuvor zu
Dänemark gehörigen Norwegen begründet, 1905 aber wieder gelöst. S. Bremen,
Pommern, Verden, Wismar.
L.: Andersson, I., Schwedische Geschichte, 1950; Findeisen, J., Schweden, 2. A.
2005; Öhman, J., Der Kampf um den Frieden, 2005.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Tauroggen (Herrschaft). Die Herrschaften T. und Serrey in Litauen fielen 1688/1690 an Brandenburg, wo sie bis 1695 verblieben. 1793 kamen sie an Russland. S. Litauen. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Russland Anhalt, Anhalt-Zerbst, Bukowina, Dorpat, Ermland, Estland, Galizien, Jever, Kurland (Land), Lettland, Litauen, Livland, Oldenburg, Ösel, Polen, Posen, Riga, Schweden, Tauroggen (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)