Suchtext: Rittergut

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Attems (Reichsgrafen, Reichsritter). Von 1753 bis 1805 waren die Reichsgrafen von A. mit dem 1790 an die Wächter verkauften Rittergut Hirrlingen und dem 1789 an die Raßler von Gamerschwang verkauften Bieringen am Neckar Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 200; Kollmer 375. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Beauveau-Craon (Reichsritter, Reichsfürst). Von 1721/1722 bis 1728/1743 zählte der lothringische Marquis von B. mit dem um 1720 von den Closen erworbenen Rittergut Mühlhausen am Neckar, das 1728 von den Palm gekauft wurde, zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben.
L.: Kollmer 375; Schulz 257; Klein 178. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bidembach von Treuenfels (Reichsritter). Von 1647 bis 1747 zählten die aus Grünberg in Hessen stammenden, als Folge der Schlacht bei Lauffen vom 13. 5. 1534 aus dem Dienst in Hessen in den Dienst in Württemberg übergetretenen und in hohe Ämter aufgestiegenen, 1646 das Rittergut Ossweil/Oßweil erwerbenden, 1654 in den Reichsadel erhobenen protestantischen B. (erster Jurist Johannes B. geb. um 1561, 1652-1681 Ehningen) wegen eines Drittels von Ossweil/Oßweil zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. 1748 wurden die Güter an Württemberg verkauft.
L.: Schulz 258; Kümmerle, J., Luthertum, humanistische Bildung und württembergischer Territorialstaat, 2008. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bose (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die B. mit einem 1780 an Werneck und Gemmingen verkauften Anteil an dem Rittergut Neubronn zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Kollmer 375; Riedenauer 122. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Brandenburg (Mark, Markgrafschaft, Kurfürstentum, Provinz, Land, Bundesland, Residenz). Das zunächst von Semnonen, Langobarden und Burgundern bewohnte Gebiet der späteren Mark B. wurde nach dem Abzug der Germanen in der Völkerwanderung von Slawen (Liutizen, Heveller, Wilzen, Ukrer (Uker), Obotriten) besetzt. 927 schlug König Heinrich I. die Slawen an der Elbe, eroberte 928/929 die deutsch Brennaburg bezeichnete slawische Burg an der Havel, die vielleicht schon auf eine slawische Siedlung des 6. Jahrhunderts zurückgeht und bildete 931 die Mark Nordsachsen (Nordmark). Im Slawenaufstand von 983 ging das Gebiet wieder verloren. 1134 belehnte Kaiser Lothar von Süpplingenburg den Askanier Albrecht den Bären mit den deutsch verbliebenen Teilen der Altmark. Albrecht eroberte die Prignitz, erbte 1150 das Havelland hinzu und erscheint erstmals (in einer Urkunde vom 3. Oktober) 1157 in bewusster Erinnerung an die Markgrafschaft Geros von Nordsachsen als Markgraf von Brandenburg, das er wegen seiner günstigen Lage am Übergang wichtiger Fernstraßen über die Havel anstelle von Stendal zum festen Sitz erhob und zum Vorort dieser neuen Mark ausbaute, wobei der königliche Burggraf auf der Brandenburger Dominsel rasch ausgeschaltet wurde. Nach dem Tod Albrechts wurde die Mark B. von den askanischen Stammlanden am Harz getrennt. Albrechts Sohn Otto I. gewann 1181 die Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Johann I., der 1252 erstmals als Kurfürst fungierte, und Otto III. († 1266/1267) erwarben Stargard, die Uckermark, Barnim, Teltow, Lebus und Zehden (Neumark), die Mark Landsberg und die Oberlausitz (1255) und wehrten Ansprüche des Erzbischofs von Magdeburg ab. Andererseits wurde das Geschlecht bei ihrem Tod 1267 in zwei gemeinsam regierende Linien mit Regierungssitzen in Stendal und Salzwedel gespalten, bis es unter Waldemar wieder vereinigt wurde. Mit seinem Tod erlosch 1319 der brandenburgische Zweig der Askanier, der als Reichskämmerer von der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums an zu den Kurfürsten gezählt hatte. Nach dem Aussterben der Askanier zog König Ludwig der Bayer aus dem Hause Wittelsbach die Mark B. 1320 in an den Grenzen verkleinertem Umfang als erledigtes Lehen ein, übertrug sie 1323 seinem achtjährigen Sohn Ludwig und ließ durch Beauftragte die wittelsbachischen Formen der Verwaltung einführen. Unter dieser wenig effektiven Herrschaft wurde 1356 B. als Kurfürstentum anerkannt. 1373 zog allerdings Kaiser Karl IV. nach langjährigen Auseinandersetzungen die Mark B. im Vertragsweg gegen 200000 Goldgulden an das Haus Luxemburg (Residenz Tangermünde) und ließ 1375/1376 im Landbuch die verbliebenen Rechte und Aufgaben registrieren. Nach seinem Tod kam es zur Teilung der Mark (Kurmark d. h. Altmark und Gebiete zwischen Elbe und Oder an Siegmund, Neumark an den jüngsten Sohn Johann von Görlitz, 1386 ebenfalls an Siegmund), zu großen Adelsunruhen und zahlreichen Veräußerungen (1388 Verpfändung, 1397 Veräußerung der Kurmark an Jobst von Mähren, 1402 Veräußerung der Neumark an den Deutschen Orden). Am 8. 7. 1411 setzte König Sigmund auf Bitten der brandenburgischen Stände seinen Feldherren und Rat, den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg zum Verweser über die nach dem Tod Jobsts wieder angefallene Mark ein. Am 30. 4. 1413 übertrug er ihm für 400000 Gulden das Kurfürstentum und am 18. 8. 1417 belehnte er ihn mit der Mark. Als über B., Altmark und Teile der Uckermark herrschender Kurfürst Friedrich I. brach der Burggraf die Macht des Adels. Sein Sohn Kurfürst Friedrich II. erzwang die Unterwerfung der Städte (u. a. Berlin 1447/1448), festigte allmählich die Herrschaft wieder, erlangte 1447 das Besetzungsrecht für die Bistümer B., Havelberg und Lebus, kaufte 1450 Wernigerode und gewann die Uckermark und Prignitz zurück. 1455 wurde die Neumark zurückgekauft. Außerdem wurden die Herrschaften Cottbus (1445) und Peitz in der Niederlausitz (1488) erworben. In der sog. dispositio Achillea des Markgrafen Albrecht Achilles von 1473 wurde die Erbfolge im Sinne der Unteilbarkeit der märkischen Lande geregelt und die Abtrennung der Mark von den fränkischen Gütern, die den zweiten und dritten Söhnen zufielen (Ansbach, Bayreuth), gefördert. 1482 wurden im Glogauer Erbfolgestreit große Teile des Herzogtums Crossen gewonnen (Crossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg). Kurfürst Johann Cicero, der als erster Hohenzoller ständig in der Mark residierte, kaufte 1486 die Herrschaft Zossen, gewann die Lehnsherrschaft über Pommern und unterwarf die altmärkischen Städte. Zwischen 1499 und 1535 wurde Roppen eingezogen. 1506 wurde die Universität Frankfurt an der Oder gegründet, 1516 das Kammergericht in Berlin eingerichtet. Die sog. Constitutio Joachimica bildete die Grundlage einer einheitlichen Rechtsprechung in B. 1524 wurde die Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen eingezogen und 1529 das vertraglich erworbene Erbfolgerecht in Pommern gesichert, das sich 1637/1648 realisierte. 1535 kam es zur Teilung des Landes in die Kurmark (Joachim II.) und die Neumark, die bis 1571 an Hans von Küstrin kam. Hiervon bestand die 444 Quadratmeilen umfassende Kurmark aus der Altmark, Mittelmark, Prignitz oder Vormark und der Uckermark. Die Altmark umfasste ein Gebiet von 82 Quadratmeilen (die Kreise Stendal, Tangermünde und Arneburg, Seehausen, Arendsee, Salzwedel-Gardelegen). Die Mittelmark mit einem Flächeninhalt von 250 Quadratmeilen, die bis ins 15. Jahrhundert zunächst Neumark hieß, enthielt die Landschaft Havelland (mit der Stadt Brandenburg, den Städten und Ämtern Potsdam, Spandau, Nauen, den Ämtern Königshorst, Fahrland und Fehrbellin, den Städten Rathenow und Pritzerbe, den Ländchen Rhinow und Friesack), die Kreise Glien-Löwenberg, Ruppin, Oberbarnim und Niederbarnim, Teltow, Lebus, Zauche, Beeskow-Storkow (letzterer erst im Jahr 1575 von der Lausitz erworben) und die Herrschaft Teupitz (Wusterhausen-Teupitz). Die 61 Quadratmeilen große Prignitz oder Vormark wurde aus den Kreisen Berleberg, Pritzwalk, Wittstock, Kyritz, Havelberg, Plattenburg und Lenzen gebildet. Die Uckermark, 68 Quadratmeilen groß, setzte sich aus dem uckermärkischen und dem stolpischen Kreis zusammen. Die 220 Quadratmeilen große Neumark bestand aus der eigentlichen Neumark nördlich der Warthe mit den Kreisen (Ämtern) Soldin, Königsberg, Landsberg, Friedeberg, Arnswalde, Dramburg, dem 30 Quadratmeilen umfassenden Herzogtum Crossen und den Herrschaften Cottbus und Peitz. Bald nach 1535 begann die Einführung der Reformation, in deren Gefolge der größte Teil der Kirchengüter (Havelberg, Lehnin, Chorin) in landesherrliche Domänen umgewandelt und die Bistümer B., Havelberg und Lebus eingezogen wurden. 1537 konnten folgenreiche Erbverbrüderungen mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und Wohlau abgeschlossen werden. 1569 wurde B. von Polen mit dem Herzogtum Preußen belehnt. Johann Georg (1571-1598) gelang es, das gesamte brandenburgische Gebiet wieder zu vereinigen und die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow zu erwerben. 1603 überließ Joachim Friedrich die gerade angefallenen fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth seinen Brüdern. In B. schuf er Weihnachten 1604 den Geheimen Rat als oberste Verwaltungsbehörde. 1614 erfolgte im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit Pfalz-Neuburg der Erwerb von Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, 1618/1619 der endgültige erbweise Erwerb des Herzogtums Preußen. Friedrich Wilhelm der große Kurfürst (1640-1688) gewann 1648 Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt mit Hohnstein und Mansfeld (1680), Kammin (Cammin) und Minden sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (Anfall 1680), erhielt 1657 Lauenburg, Bütow und Draheim als Lehen Polens, kaufte 1686 Schwiebus, erwarb 1691 Tauroggen und Serrey und begründete den brandenburg-preußischen Staat im modernen Sinn, der das ältere B. vom neuen Preußen scheidet. Kurfürst Friedrich III. von B., der 1694 die Universität Halle gründete, führte seit 1701 den Titel König in Preußen. Das 1800 664 Quadratmeilen große B. (Prignitz, Uckermark, Mittelmark, mit Niederlausitz und ohne Altmark [zur Provinz Sachsen] und nordöstliche Teile der Neumark) mit 980000 Einwohnern war von 1815 bis 1945 eine preußische Provinz, aus der 1920 Groß-Berlin ausgesondert wurde. 1938 gelangten die Kreise Friedeberg und Arnswalde zu Pommern, wofür die Mark B. von der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen die Kreise Schwerin, Meseritz und Bomst (teilweise) erhielt. 1945 kam B. westlich der Oder zur sowjetischen Besatzungszone (Provinz Mark Brandenburg), östlich der Oder unter Polens Verwaltung. Seit 1947 war B., das nach Wahlen im Jahre 1946 im Jahre 1947 eine Verfassung erhielt, Land (Mark Brandenburg) in der sowjetischen Besatzungszone, seit 1949 Gliedstaat der Deutschen Demokratischen Republik. (Am 23. 7.) 1952 bzw. 1958 ging es in den Bezirken Potsdam, Frankfurt an der Oder und Cottbus der Deutschen Demokratischen Republik auf (str.). Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Brandenburg (ohne Berlin) am 3. 10. 1990 (mit der Hauptstadt Potsdam) wieder (ohne die Kreise Hoyerswerda [Sachsen], Jessen [Sachsen-Anhalt] und Weißwasser [Sachsen], aber mit den Kreisen Perleberg [Westprignitz], Prenzlau [Uckermark] und Templin [Uckermark]). Es ist das fünftgrößte Land der Bundesrepublik und zählt rund 2 600 000 Einwohner. Der Versuch einer Vereinigung mit Berlin scheiterte am 5. 5. 1996 an einer Volksabstimmung. S. Berlin.
L.: Wolff 382; Zeumer 552 I 7; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G2, II 78 (1450) G3, III 22 (1648) F2, III 38 (1789) E1; Faden, E., Brandenburg, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 34; Mylius, C. O., Corpus constitutionum Marchicarum Bd. 1ff. Berlin u. Halle 1737ff.; Bekmann, J./Bekmann, L., Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg, Bd. 1f. 1751ff., Neudruck 2004; Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Gercken, P. W., Teil I-VII 1769; Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus, ed. Raumer, G. W. v., Teil I, II 1831ff.; (Novus) Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Riedel, A., 1838ff.; Voigt, E., Historischer Atlas der Mark Brandenburg, 1846; Fidicin, E., Die Territorien der Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1857ff.; Stölzel, A., Brandenburg-preußische Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, Bd. 1f. 1888; Landeskunde der Provinz Brandenburg, hg. v. Friedel, E./Mielke, R., Bd. 1ff. 1909ff.; Regesten der Markgrafen von Brandenburg aus dem askanischen Hause, hg. v. Krabbo, H./Winter, G., 1910ff.; Holtze, F., Geschichte der Mark Brandenburg, 1912; Tümpel, L., Die Entstehung des brandenburg-preußischen Einheitsstaates, 1915; Hintze, O., Die Hohenzollern und ihr Werk, 3. A. 1916; Schulze, B., Brandenburgische Landesteilungen 1258-1317, 1928; Historischer Atlas der Provinz Brandenburg, hg. v. der hist. Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, 1929ff., N. F. 1962ff.; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Hanke, M./Degener, H., Geschichte der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der Friderizianischen Zeit, 1935; Das Handbuch der Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., 1940; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen, E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Die Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., Bd. 1ff. 1961, 2. A. 1989, 3. A. 2004, 4. A. 2010; Historischer Handatlas von Brandenburg und Berlin, hg. v. Quirin, H., 1962ff.; Historisches Ortslexikon für die Mark Brandenburg, bearb. v. Enders, L., 1962ff., Veröffentl. des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Teil 11 Orts- und Personenregister, 1995; Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft, 1963; Preußens Epochen und Probleme seiner Geschichte, hg. v. Dietrich, R., 1964ff.; Bratring, F. A., Statistisch-topographische Beschreibung der gesamten Mark Brandenburg. Neuausgabe bearb. v. Büsch, O./Heinrich, G., 1968; Berlin und die Provinz Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Herzfeld, H., 1968; Grassmann, A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, 1968; Scharfe, W., Topographische Aufnahmen in Brandenburg 1816-1821, Jb. f. Gesch. Mittel- und Ostdeutschlands 18 (1969); Schreckenbach, H., Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1970ff.; Brandenburgische Jahrhunderte. Festgabe Schultze, J., hg. v. Heinrich G./Vogel, W., 1971; Scharfe, W., Abriss der Kartographie Brandenburgs 1771-1821, 1972, Veröff. der Hist. Kommission zu Berlin Bd. 35; Schmidt, E., Die Mark Brandenburg unter den Askaniern 1134-1320, 1973; Bohm, E., Teltow und Barnim. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und Landesgliederung brandenburgischer Landschaften im Mittelalter, 1978, Mitteldeutsche Forschungen Bd. 83; Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte, hg. v. Benninghoven, F./Löwenthal-Hensel, C., 1979; Dralle, L./Ribbe, W., Brandenburg, LexMA 2 1983, 554ff.; Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen, hg. v. Baumgart, P., 1983; Schindling, A., Kurbrandenburg im System des Reiches während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert, (in) Preußen, Europa und das Reich 1987; Mittenzwei, I., Brandenburg-Preußen 1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild 1988 (1987); Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte, hg. v. Engel, E., 1989; Ahrens, K., Residenz und Herrschaft, 1990; Brandenburgische Geschichte, hg. v. Materna, I., 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; 1050 Jahre Brandenburg, hg. v. Domstift, 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Bahl, P., Der Hof des großen Kurfürsten, 2000; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Neugebauer, W., Zentralprovinz im Absolutismus, 2001; Schiller, R., Vom Rittergut zum Großgrundbesitz, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 117, 454, 773, 1, 2, 64; Membra unius capitis, hg. v. Kaiser, M. u. a., 2005; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2005; Brandenburg an der Havel und Umgebung, hg. v. Kinder, S. u. a., 2006; Partenheimer, L., Die Entstehung der Mark Brandenburg, 2007; Griesa, S., Die Mark Brandenburg im 14. Jahrhundert, Jb. f. brandenb. LG. 57 (2006), 32; Wie die Mark entstand, hg. v. Müller, J. u. a., 2009; Winkelmann, J., Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts, 2011;Heiemann, F., Die Luxemburger in der Mark Brandenburg unter Kaiser Karl IV. und Sigismund von Luxemburg (1373-1415), 2014. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Bruggen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis 1806 zählten die B. mit dem Rittergut Schernau zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 122. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Buwinghausen, Bouwinghausen, Bouvinghausen (Reichsritter). Seit 1619 gehörten die B. unter anderem mit dem 1710 an Württemberg verkauften Schloss Zavelstein, dem 1759 ebenfalls an Württemberg verkauften Rittergut Altburg und dem halbem Weltenschwann (Weltenschwan) sowie seit 1772 mit Teilen von Helfenberg zu den Kantonen Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert (um 1800 Personalisten).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 202; Stetten 39; Kollmer 375; Schulz 259; Riedenauer 122. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Corray, de (Reichsritter). Johann de C., Obervogt zu Groß-Engstingen (Großengstingen), wurde als Pächter des Rittergutes Deufringen 1677 Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 202. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Eck und Hungersbach (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren zu E. mit dem 1702 erworbenen Rittergut Gündringen und Dürrenhardt, das 1805 an den Freiherren von Münch gelangte, zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 202, 218. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Egloffstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). 1190 erscheinen die nach der Burg E. bei Forchheim benannten Herren von E. (Hegelofveste). 1509/1515 wurde die Burg Lehen des Hochstifts Bamberg. Von etwa 1600 bis 1806 gehörten die E. mit dem Rittergut Mühlhausen zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im Kanton Gebirg immatrikuliert. Nach 1650 gehörten sie auch dem Kanton Odenwald, um 1780 auch dem Kanton Altmühl zu.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196, 199, 208; Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 56; Egloffstein, G. Frhr. von und zu, Chronik der Grafen und Freiherren von Egloffstein, 1894. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Eyb (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von E. mit Dörzbach, Hohebach bzw. Hobbach und dem 1789 an die Thüna gelangten Messbach zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16. bis 18. Jahrhundert wegen Wiedersbach, Rammersdorf (Ramersdorf), Neuendettelsau und Vestenberg im Kanton Altmühl immatrikuliert. Dörzbach fiel 1808 an Württemberg. Daneben gehörten sie im späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und um 1801 zum Kanton Baunach. Weiter zählten die Freiherren von E. im 16. und 17. Jahrhundert wegen des Ritterguts Riet zum Kanton Neckar, wegen des 1682 von den Schertel von Burtenbach erworbenen Gutes Burtenbach zum Kanton Neckar und wegen der 1760 erworbenen Herrschaft Reisensburg zum Kanton Donau sowie von 1595 bis 1614 wegen Mühlhausen am Neckar und 1629 wegen Freudental zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 371; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56, 58; Winkelmann-Holzapfel 148; Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 123; Stetten 35, 184; Hellstern 203; Kollmer 381; Schulz 261; Rahrbach 68; Neumaier 149f., 152. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Frankenstein, Franckenstein (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert (1650-1720) zählten die F. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. und 17. Jahrhundert sowie um 1806 waren sie im Kanton Odenwald immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert gehörten sie mit dem Rittergut Ullstadt und Langenfeld zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert zählten sie mit einem Viertel Allmannsweier, Niederschopfheim und einem Viertel Wittenweier zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben sowie als Ganerben zu Mommenheim zum Ritterkreis Rhein. 1802 waren Johann Friedrich Karl Joseph Xaver F. (Herr der Herrschaft Binzburg (Bünzburg), Niederschopfheim usw.), Johann Philipp Anton Franz F. und Franz Christoph Karl Philipp F. immatrikuliert. Die Freiherren von F. zu Ockstadt waren um 1790 mit Messenhausen Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen der Hälfte von Dorn-Assenheim (Dornassenheim), Ockstadt mit Oberstraßheimer Hof und Usafeldchen gehörten sie auch dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 363; Pfeiffer 210, 211; Hölzle, Beiwort 66; Zimmermann 68f.; Winkelmann-Holzapfel 148; Riedenauer 123; Stetten 32; Bechtolsheim 196; Rahrbach 78; Neumaier 66f., 72; Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3 Ritter, Grafen und Fürsten hg. v. Speitkamp, W., 2014, 355 Frankenstein, Ockstadt (1792). (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Fuchs von Bimbach (Reichsritter). Vom Ende des 15. Jahrhunderts bis 1806 waren die F. mit dem Rittergut Bimbach Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. Etwa in der gleichen Zeit waren die F. auch im Kanton Baunach immatrikuliert. Bis etwa 1650 erscheinen sie auch im Kanton Altmühl (Cronheim) sowie sehr früh auch im Kanton Gebirg.
L.: Pfeiffer 196, 198; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18, 63; Rahrbach 81; Neumaier 98. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Gaisberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Teilen von Helfenberg (seit 1740), Schloss und Gut Hohenstein (1678-1738), Gut Schnait (seit 1633) und dem Rittergut Kleinbottwar und Schaubeck (Schabeck) (1645-1765) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Wegen graneckischer Güter gehörte die Familie seit 1599 zum Kanton Neckar. 1805 waren Kantonsmitglieder Carl Ludwig, Ludwig-Heinrich und Ludwig von G. zu Schöckingen. Um 1785 bis 1800 gehörte Benjamin von G. als Personalist dem Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Hellstern 204; Stetten 39, 183; Riedenauer 123; Kollmer 370, 376f.; Schulz 262; Gaisberg-Schöckingensches Archiv Schöckingen. Urkundenregesten 1365-1829, bearb. v. Müller, P., 1993 (141 Urkunden). (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Habermann (Reichsritter). Die H. waren im späteren 18. Jahrhundert mit Teilen von Unsleben Mitglied des Kantons Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Mit dem Rittergut Erlabronn waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Seyler 367; Winkelmann-Holzapfel 151; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 124; Rahrbach 116. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Heußlein von Eußenheim, Heußlein von Eussenheim (Reichsritter). Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Von etwa 1600 bis gegen 1700 gehörten sie mit dem Rittergut Fatschenbrunn dem Kanton Steigerwald an. Weiter waren sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg immatrikuliert.
L.: Stieber; Seyler 368f.; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 124; Rahrbach 125. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Hohenheim (Reichsgrafen). Herzog Karl Eugen von Württemberg ließ 1774 seine Geliebte Franziska von Adelmannsfelden, geb. von Bernerdin (10. 1. 1748-1. 1. 1811), zur Reichsgräfin von H. erheben. Sie zählte mit dem 1640 an die Bernerdin (Bernardin) gelangten Schloss Sindlingen zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und mit dem 1785 von den Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Mühlhausen an der Enz und dem 1790 von den Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Rittergut Bächingen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62, 64; Kollmer 381. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Holzschuher von Aspach und Harrlach (Reichsritter), Holzschuher von Harrlach. Von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1806 zählten die H. mit dem Rittergut Vestenbergsgreuth zu dem Kanton Steigerwald und außerdem zu den Kantonen, Odenwald und Altmühl des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 198, 415; Riedenauer 124. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Kechler von Schwandorf (Freiherren, Reichsritter). Die K. waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft St. Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 - davon bis 1748 mit dem Rittergut Diedelsheim - gehörten sie dem Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben an. Im Jahre 1802 übten sie die Herrschaft über die dem Kanton Neckar inkorporierten Ortschaften Obertalheim und Untertalheim, beides Lehen Österreichs, sowie Unterschwandorf aus.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64, Hellstern 207, 218f.; Kollmer 378. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Keller von Schleitheim (Reichsritter), Keller von Schlaitheim. Von 1642 bis 1805 zählten die K. unter anderem bis etwa 1736 mit dem Rittergut Neckarhausen und bis 1750 mit dem an die Raßler von Gamerschwang (Raßler, Rassler) verkauften Gut Lützenhardt zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 207; Kollmer 378. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Kolb von Rheindorf (Reichsritter). Bis ins frühe 17. Jahrhundert waren Kolb im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die K., davon bis 1711 mit dem Rittergut Kreßbach (Krießbach), zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Stieber; Hellstern 208; Kollmer 378; Riedenauer 125. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Künsberg, Künßberg (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die bereits im Hochmittelalter als Herren sichtbaren, nach Altenkünsberg bei Creußen benannten Freiherren von K. mit Nagel, Tüschnitz und Thurnau zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Mit Schernau, dem Rittergut Obersteinbach, Roßbach, Stübach und Markt Taschendorf (Markttaschendorf) gehörten sie im 18. Jahrhundert zum Kanton Steigerwald. Außerdem waren sie im 18. Jahrhundert in den Kantonen Altmühl und Baunach (auch um 1800) immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 208; Bechtolsheim 12, 198; Riedenauer 125; Rahrbach 145. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Landsee (Reichsritter). Von 1680 bis 1788 zählten die L. mit dem Rittergut Glatt zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 208. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Marschalk von Ostheim (zu Marisfeld, Murrstadt, Waldersdorf, Walthershausen, Friesenhausen) (Freiherren, Reichsritter). Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren M. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Wegen des Rittergutes Trabelsdorf waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem gehörten sie vom späten 16. Jahrhundert bis etwa 1800 dem Kanton Baunach an. S. Marschalk genannt Greif zu Erlebach
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 373f.; Bechtolsheim 16; Riedenauer 125; Rahrbach 159; Ulrichs 209. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Muffel (Reichsritter). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier M. zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie wegen des 1730 erworbenen Rittergutes Vestenbergsgreuth auch im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 208, 209; Bechtolsheim 15, 21, 414; Riedenauer 125. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Palm (Grafen, Fürsten, Reichsritter). Die dem Patriziat der Reichsstadt Esslingen entstammende Familie P. wurde 1711 (Reichsritterstand) geadelt. Eine katholisch gewordene Linie erwarb unter anderem die Herrschaften Illereichen (1771, von den Grafen Limburg-Styrum, 1788 Verkauf) und Hohengundelfingen (1774, von den Reichsfreiherren von Landsee) in Schwaben und wurde 1729 in den Reichsfreiherrenstand, 1750 in den Grafenstand und am 24. 7. 1783 (Carl Josef II., gegen hohe finanzielle Leistungen) in den Fürstenstand erhoben. Die evangelisch gebliebenen Linien gehörten mit dem 1728 erworbenen Mühlhausen/Neckar, dem 1740 erlangten Bodelshofen und dem 1744 erworbenen Rittergut Steinbach von 1722 bis 1805 zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Klein 180; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 363, 375, 379; Schulz 268. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Reichsritterschaft. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts schlossen sich entgegen den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 Edelfreie und frühere Ministeriale vor allem in Schwaben, Franken und dem Rheingebiet zu Einungen zusammen. 1422 wurden sie durch Kaiser Sigmund anerkannt. 1495 wendeten sie sich gegen die Heranziehung zum gemeinen Pfennig. Seit etwa 1530 leisteten sie stattdessen freiwillige Subsidien und gewannen zunehmend an Geschlossenheit. 1577 vereinigten sich der Schwäbische Ritterkreis, der Fränkische Ritterkreis und der Rheinische Ritterkreis mit insgesamt 14 Kantonen zum Bund der freien R., zu dem von 1651 bis 1678/1681 auch die unterelsässische Ritterschaft kam. Die Reichsritter waren reichsunmittelbar, wenn sie auch keine Reichsstandschaft hatten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Ritterschaftsmatrikel war der Besitz eines Rittergutes, doch wurden später auch Personalisten zugelassen. 1805/1806 wurden die vielfachen Fluktuationen unterworfenen Reichsritter und ihre etwa 1730 Rittergüter und 450000 Einwohner umfassenden Territorien mediatisiert. Die Geschichte der R. ist bislang wissenschaftlich noch nicht völlig befriedigend bearbeitet.
L.: Wolff 15, 506; Die Territorien des Reichs 4, 182; Burgermeister, J., Graven- und Ritter-Saal, 1715; Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen freien Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 2. A. 1886; Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft 1790-1815, 1910; Press, V., Kaiser Karl V., König Ferdinand und die Entstehung der Reichsritterschaft, 2. A. 1980; Press, V., Kaiser und Reichsritterschaft, (in) Adel in der Frühneuzeit, hg. v. Endres, R., 1992, 163ff.; Andermann, K., Reichsritterschaft, LexMA 7 1994, 636; Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3 Ritter, Grafen und Fürsten hg. v. Speitkamp, W., 2014, 350. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Rüdinger von Rüdingerfels (Reichsritter). Die R. waren unter anderem bis 1742 mit dem Rittergut Unterdeufstetten Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Kollmer 371, 380. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Saint-André, Saint André (Freiherren, Reichsritter). Von 1765 bis 1805 zählten die Freiherren von S. mit dem ihnen aus der Verlassenschaft von Ludwig Christoph Leutrum von Ertingen angefallenen Rittergut Wankheim mit Kreßbach und Eck zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit Teilen von Königsbach waren sie im Kanton Kraichgau immatrikuliert. Wegen des 1789 von den Rassler erworbenen Lobenbach waren sie auch Mitglied des Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem späten 17. Jahrhundert auftraten.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63, 65; Hellstern 212, 219; Stetten 37; Riedenauer 126. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Saint-Vincent, Saint Vincent (Reichsritter). Von 1674 bis 1749 (später als Personalisten) zählten die S. mit dem Rittergut Ballmertshofen zum Kanton Kocher im Ritterkreis Schwaben. Über Württemberg kam Ballmertshofen 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Kollmer 380; Schulz 273. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schertel von Burtenbach, Schertlin zu Burtenbach, Schertlein zu Burtenbach (Reichsritter, Freiherren). 1532 kaufte der 1496 in Schorndorf geborene Landsknechtsführer Sebastian Schertlin das Schloss Burtenbach in der Markgrafschaft Burgau. 1532 wurde er zum Ritter und 1534 zum Freiherrn erhoben. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben (1560-1568 wegen des 1557 erworbenen Hohenburg, 1597-1795 wegen Zazenhausen, Stammheim und Beihingen). Ihre Güter waren bis 1669 Schlossgut Bittenfeld, bis 1682 das an die Eyb verkaufte Gut Burtenbach, bis 1686 das an die Schaffalitzky von Mukodell (Schaffelitzky von Mukkadell) gelangte Oberöwisheim, Teile von Unterriexingen, bis etwa 1700 Gut Heutingsheim, bis 1737 Stammheim und Rittergut Zazenhausen und bis 1782 Gut Geisingen (Geislingen) und halb Beihingen. Im späten 17. Jahrhundert waren die S. auch Mitglied in den Kantonen Steigerwald und Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 212; Kollmer 372, 380f.; Stetten 33; Riedenauer 126; Schulz 270; Rexroth, F. v., Der Landsknechtsführer Sebastian Schertlin, 1940. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schlüsselfelder von Kirchensittenbach (Reichsritter). Vielleicht zählten die S. mit dem Rittergut Nackendorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 414; Riedenauer 127. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schrottenberg (Freiherren, Reichsritter). Vom späteren 17. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren von S. mit Untermelsendorf, Obermelsendorf und Bernroth, Treppendorf, Eckersbach und dem Rittergut Reichmannsdorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im späteren 17. Jahrhundert auch im Kanton Baunach immatrikuliert.
L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 16, 196f.; Riedenauer 127; Rahrbach 227. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Schwarzach (Reichsritter). Von 1747 bis 1770 waren die S. wegen des 1746 erworbenen, beim Erlöschen an die Beroldingen vererbten Rittergutes Horn im Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 271. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Seefried (Freiherren, Reichsritter). Die Freiherren von S. zählten mit Teilen der 1697 erworbenen Herrschaft Buttenheim zum Kanton Gebirg (ab etwa 1770) des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie seit etwa 1760 im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Seit etwa 1750 waren sie mit dem Rittergut „4 Untertanen zu Birkach“ Mitglied des Kantons Steigerwald. Wilhelm Heinrich von S. gehörte ab etwa 1737, Wilhelm Christian Friedrich von S. ab 1766 dem Kanton als Personalist an.
L.: Seyler 384; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 163; Riedenauer 127; Bechtolsheim 16, 89f., 197f. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Tessin (Reichsritter). Von 1711 (Erwerb des Ritterguts Hochdorf durch den württembergischen Kammerpräsidenten Philipp Heinrich von T.) bis 1804 (Tod Ferdinands von T. zu Hochdorf und Kilchberg) war die Familie T. Mitglied des Kantons Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und übte die Herrschaft über die Orte Hochdorf (Lehen Württembergs) und Kilchberg (sieben Achtel Eigengut, ein Achtel Lehen Württembergs) aus. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 215, 218. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Truchsess von Wetzhausen (Reichsritter). Die T. errichteten um die Bettenburg nördlich Hassfurts, die sie 1343 erlangt hatten, ein Rittergut mit ausschließlicher Landeshoheit in Manau und Birkach und konkurrierender Landeshoheit in weiteren Orten. Lehnsherr war das Hochstift Bamberg. 1249 war die Bettenburg anlässlich des dem Aussterben der Grafen von Andechs-Meranien folgenden Erbfolgekriegs als Pfand an die Grafen von Henneberg und nach deren Aussterben (1583) an Sachsen gelangt. Vom 16. bis 18. Jahrhundert waren die T. (T. von Sternberg, Unsleben) im Kanton Baunach und im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken immatrikuliert, im frühen 16. Jahrhundert außerdem im Kanton Altmühl. S. Truchsess.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 391; Riedenauer 127; Rahrbach 275; Neumaier 102; Butz, P., Der Ritter von der Bettenburg (Christian Truchsess), 1906. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Varnbüler von Hemmingen, Varnbühler von und zu Hemmingen (Freiherren, Reichsritter). Von 1649 (Erwerb des Rittergutes Hemmingen durch Johann Conrad Varnbüler [Varnbühler]) bis 1805 gehörten die V. zum Kanton Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 216. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)

 

Wallbrunn zu Gauersheim (Freiherren, Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit einem Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Gauersheim und Teilen von Hochspeyer samt Teilen von Frankenstein zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1705 erlangte der aus der rheinischen Ritterschaft stammende Johann Christoph von W., markgräflich-badischer Geheimer Rat und Kammermeister, durch Heirat das Rittergut Schwieberdingen. Danach gehörten die W. bis zum Verkauf des Gutes (1771/1773) zum Kanton Neckar (Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 58; Hellstern 216; Kollmer 382; Winkelmann-Holzapfel 167. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)