Suchtext: Rittergut
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
39 Ergebnis(se) gefunden
Attems (Reichsgrafen, Reichsritter). Von 1753
bis 1805 waren die Reichsgrafen von A. mit dem 1790 an die Wächter verkauften Rittergut Hirrlingen und dem 1789 an die Raßler von
Gamerschwang verkauften Bieringen am Neckar Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 200; Kollmer 375.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Beauveau-Craon (Reichsritter, Reichsfürst). Von
1721/1722 bis 1728/1743 zählte der lothringische Marquis von B. mit dem um 1720
von den Closen erworbenen Rittergut Mühlhausen
am Neckar, das 1728 von den Palm gekauft wurde, zum Kanton Kocher im
Ritterkreis Schwaben.
L.: Kollmer 375; Schulz 257; Klein 178.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bidembach von Treuenfels (Reichsritter). Von 1647
bis 1747 zählten die aus Grünberg in Hessen stammenden, als Folge der Schlacht
bei Lauffen vom 13. 5. 1534 aus dem Dienst in Hessen in den Dienst in
Württemberg übergetretenen und in hohe Ämter aufgestiegenen, 1646 das Rittergut Ossweil/Oßweil erwerbenden, 1654 in den
Reichsadel erhobenen protestantischen B. (erster Jurist Johannes B. geb. um
1561, 1652-1681 Ehningen) wegen eines Drittels von Ossweil/Oßweil zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben. 1748 wurden die Güter an Württemberg
verkauft.
L.: Schulz 258; Kümmerle, J., Luthertum, humanistische Bildung und württembergischer
Territorialstaat, 2008.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bose (Reichsritter). Im 18. Jahrhundert
zählten die B. mit einem 1780 an Werneck und Gemmingen verkauften Anteil an dem
Rittergut Neubronn zum Kanton Kocher des
Ritterkreises Schwaben. Außerdem waren sie um 1700 im Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken immatrikuliert.
L.: Stieber; Kollmer 375; Riedenauer 122.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Brandenburg (Mark, Markgrafschaft, Kurfürstentum,
Provinz, Land, Bundesland, Residenz). Das zunächst von Semnonen, Langobarden
und Burgundern bewohnte Gebiet der späteren Mark B. wurde nach dem Abzug der
Germanen in der Völkerwanderung von Slawen (Liutizen, Heveller, Wilzen, Ukrer
(Uker), Obotriten) besetzt. 927 schlug König Heinrich I. die Slawen an der
Elbe, eroberte 928/929 die deutsch Brennaburg bezeichnete slawische Burg an der
Havel, die vielleicht schon auf eine slawische Siedlung des 6. Jahrhunderts
zurückgeht und bildete 931 die Mark Nordsachsen (Nordmark). Im Slawenaufstand
von 983 ging das Gebiet wieder verloren. 1134 belehnte Kaiser Lothar von
Süpplingenburg den Askanier Albrecht den Bären mit den deutsch verbliebenen
Teilen der Altmark. Albrecht eroberte die Prignitz, erbte 1150 das Havelland
hinzu und erscheint erstmals (in einer Urkunde vom 3. Oktober) 1157 in
bewusster Erinnerung an die Markgrafschaft Geros von Nordsachsen als Markgraf
von Brandenburg, das er wegen seiner günstigen Lage am Übergang wichtiger Fernstraßen
über die Havel anstelle von Stendal zum festen Sitz erhob und zum Vorort dieser
neuen Mark ausbaute, wobei der königliche Burggraf auf der Brandenburger
Dominsel rasch ausgeschaltet wurde. Nach dem Tod Albrechts wurde die Mark B.
von den askanischen Stammlanden am Harz getrennt. Albrechts Sohn Otto I. gewann
1181 die Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Johann I., der 1252 erstmals
als Kurfürst fungierte, und Otto III. († 1266/1267) erwarben Stargard, die
Uckermark, Barnim, Teltow, Lebus und Zehden (Neumark), die Mark Landsberg und
die Oberlausitz (1255) und wehrten Ansprüche des Erzbischofs von Magdeburg ab.
Andererseits wurde das Geschlecht bei ihrem Tod 1267 in zwei gemeinsam
regierende Linien mit Regierungssitzen in Stendal und Salzwedel gespalten, bis
es unter Waldemar wieder vereinigt wurde. Mit seinem Tod erlosch 1319 der
brandenburgische Zweig der Askanier, der als Reichskämmerer von der Ausbildung
des Kurfürstenkollegiums an zu den Kurfürsten gezählt hatte. Nach dem
Aussterben der Askanier zog König Ludwig der Bayer aus dem Hause Wittelsbach
die Mark B. 1320 in an den Grenzen verkleinertem Umfang als erledigtes Lehen
ein, übertrug sie 1323 seinem achtjährigen Sohn Ludwig und ließ durch
Beauftragte die wittelsbachischen Formen der Verwaltung einführen. Unter dieser
wenig effektiven Herrschaft wurde 1356 B. als Kurfürstentum anerkannt. 1373 zog
allerdings Kaiser Karl IV. nach langjährigen Auseinandersetzungen die Mark B.
im Vertragsweg gegen 200000 Goldgulden an das Haus Luxemburg (Residenz Tangermünde)
und ließ 1375/1376 im Landbuch die verbliebenen Rechte und Aufgaben
registrieren. Nach seinem Tod kam es zur Teilung der Mark (Kurmark d. h.
Altmark und Gebiete zwischen Elbe und Oder an Siegmund, Neumark an den jüngsten
Sohn Johann von Görlitz, 1386 ebenfalls an Siegmund), zu großen Adelsunruhen
und zahlreichen Veräußerungen (1388 Verpfändung, 1397 Veräußerung der Kurmark
an Jobst von Mähren, 1402 Veräußerung der Neumark an den Deutschen Orden). Am
8. 7. 1411 setzte König Sigmund auf Bitten der brandenburgischen Stände seinen
Feldherren und Rat, den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg zum Verweser über
die nach dem Tod Jobsts wieder angefallene Mark ein. Am 30. 4. 1413 übertrug er
ihm für 400000 Gulden das Kurfürstentum und am 18. 8. 1417 belehnte er ihn mit
der Mark. Als über B., Altmark und Teile der Uckermark herrschender Kurfürst
Friedrich I. brach der Burggraf die Macht des Adels. Sein Sohn Kurfürst
Friedrich II. erzwang die Unterwerfung der Städte (u. a. Berlin 1447/1448),
festigte allmählich die Herrschaft wieder, erlangte 1447 das Besetzungsrecht
für die Bistümer B., Havelberg und Lebus, kaufte 1450 Wernigerode und gewann
die Uckermark und Prignitz zurück. 1455 wurde die Neumark zurückgekauft.
Außerdem wurden die Herrschaften Cottbus (1445) und Peitz in der Niederlausitz
(1488) erworben. In der sog. dispositio Achillea des Markgrafen Albrecht
Achilles von 1473 wurde die Erbfolge im Sinne der Unteilbarkeit der märkischen
Lande geregelt und die Abtrennung der Mark von den fränkischen Gütern, die den
zweiten und dritten Söhnen zufielen (Ansbach, Bayreuth), gefördert. 1482 wurden
im Glogauer Erbfolgestreit große Teile des Herzogtums Crossen gewonnen
(Crossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg). Kurfürst Johann Cicero, der als
erster Hohenzoller ständig in der Mark residierte, kaufte 1486 die Herrschaft
Zossen, gewann die Lehnsherrschaft über Pommern und unterwarf die altmärkischen
Städte. Zwischen 1499 und 1535 wurde Roppen eingezogen. 1506 wurde die
Universität Frankfurt an der Oder gegründet, 1516 das Kammergericht in Berlin
eingerichtet. Die sog. Constitutio Joachimica bildete die Grundlage einer
einheitlichen Rechtsprechung in B. 1524 wurde die Grafschaft Ruppin als
erledigtes Lehen eingezogen und 1529 das vertraglich erworbene Erbfolgerecht in
Pommern gesichert, das sich 1637/1648 realisierte. 1535 kam es zur Teilung des
Landes in die Kurmark (Joachim II.) und die Neumark, die bis 1571 an Hans von
Küstrin kam. Hiervon bestand die 444 Quadratmeilen umfassende Kurmark aus der
Altmark, Mittelmark, Prignitz oder Vormark und der Uckermark. Die Altmark
umfasste ein Gebiet von 82 Quadratmeilen (die Kreise Stendal, Tangermünde und
Arneburg, Seehausen, Arendsee, Salzwedel-Gardelegen). Die Mittelmark mit einem
Flächeninhalt von 250 Quadratmeilen, die bis ins 15. Jahrhundert zunächst
Neumark hieß, enthielt die Landschaft Havelland (mit der Stadt Brandenburg, den
Städten und Ämtern Potsdam, Spandau, Nauen, den Ämtern Königshorst, Fahrland
und Fehrbellin, den Städten Rathenow und Pritzerbe, den Ländchen Rhinow und
Friesack), die Kreise Glien-Löwenberg, Ruppin, Oberbarnim und Niederbarnim,
Teltow, Lebus, Zauche, Beeskow-Storkow (letzterer erst im Jahr 1575 von der
Lausitz erworben) und die Herrschaft Teupitz (Wusterhausen-Teupitz). Die 61
Quadratmeilen große Prignitz oder Vormark wurde aus den Kreisen Berleberg,
Pritzwalk, Wittstock, Kyritz, Havelberg, Plattenburg und Lenzen gebildet. Die
Uckermark, 68 Quadratmeilen groß, setzte sich aus dem uckermärkischen und dem
stolpischen Kreis zusammen. Die 220 Quadratmeilen große Neumark bestand aus der
eigentlichen Neumark nördlich der Warthe mit den Kreisen (Ämtern) Soldin,
Königsberg, Landsberg, Friedeberg, Arnswalde, Dramburg, dem 30 Quadratmeilen
umfassenden Herzogtum Crossen und den Herrschaften Cottbus und Peitz. Bald nach
1535 begann die Einführung der Reformation, in deren Gefolge der größte Teil
der Kirchengüter (Havelberg, Lehnin, Chorin) in landesherrliche Domänen
umgewandelt und die Bistümer B., Havelberg und Lebus eingezogen wurden. 1537
konnten folgenreiche Erbverbrüderungen mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und
Wohlau abgeschlossen werden. 1569 wurde B. von Polen mit dem Herzogtum Preußen
belehnt. Johann Georg (1571-1598) gelang es, das gesamte brandenburgische
Gebiet wieder zu vereinigen und die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow zu
erwerben. 1603 überließ Joachim Friedrich die gerade angefallenen fränkischen
Fürstentümer Ansbach und Bayreuth seinen Brüdern. In B. schuf er Weihnachten
1604 den Geheimen Rat als oberste Verwaltungsbehörde. 1614 erfolgte im
Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit Pfalz-Neuburg der Erwerb von Kleve, Mark,
Ravensberg und Ravenstein, 1618/1619 der endgültige erbweise Erwerb des
Herzogtums Preußen. Friedrich Wilhelm der große Kurfürst (1640-1688) gewann
1648 Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt mit Hohnstein und Mansfeld (1680),
Kammin (Cammin) und Minden sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg
(Anfall 1680), erhielt 1657 Lauenburg, Bütow und Draheim als Lehen Polens,
kaufte 1686 Schwiebus, erwarb 1691 Tauroggen und Serrey und begründete den
brandenburg-preußischen Staat im modernen Sinn, der das ältere B. vom neuen
Preußen scheidet. Kurfürst Friedrich III. von B., der 1694 die Universität
Halle gründete, führte seit 1701 den Titel König in Preußen. Das 1800 664 Quadratmeilen
große B. (Prignitz, Uckermark, Mittelmark, mit Niederlausitz und ohne Altmark
[zur Provinz Sachsen] und nordöstliche Teile der Neumark) mit 980000 Einwohnern
war von 1815 bis 1945 eine preußische Provinz, aus der 1920 Groß-Berlin
ausgesondert wurde. 1938 gelangten die Kreise Friedeberg und Arnswalde zu
Pommern, wofür die Mark B. von der aufgelösten Provinz Grenzmark
Posen-Westpreußen die Kreise Schwerin, Meseritz und Bomst (teilweise) erhielt.
1945 kam B. westlich der Oder zur sowjetischen Besatzungszone (Provinz Mark
Brandenburg), östlich der Oder unter Polens Verwaltung. Seit 1947 war B., das
nach Wahlen im Jahre 1946 im Jahre 1947 eine Verfassung erhielt, Land (Mark
Brandenburg) in der sowjetischen Besatzungszone, seit 1949 Gliedstaat der
Deutschen Demokratischen Republik. (Am 23. 7.) 1952 bzw. 1958 ging es in den
Bezirken Potsdam, Frankfurt an der Oder und Cottbus der Deutschen
Demokratischen Republik auf (str.). Mit dem Beitritt der Deutschen
Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das Land
Brandenburg (ohne Berlin) am 3. 10. 1990 (mit der Hauptstadt Potsdam) wieder
(ohne die Kreise Hoyerswerda [Sachsen], Jessen [Sachsen-Anhalt] und Weißwasser
[Sachsen], aber mit den Kreisen Perleberg [Westprignitz], Prenzlau [Uckermark] und
Templin [Uckermark]). Es ist das fünftgrößte Land der Bundesrepublik und zählt
rund 2 600 000 Einwohner. Der Versuch einer Vereinigung mit Berlin scheiterte
am 5. 5. 1996 an einer Volksabstimmung. S. Berlin.
L.: Wolff 382; Zeumer 552 I 7; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer Historischer
Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G2, II 78 (1450) G3, III 22 (1648)
F2, III 38 (1789) E1; Faden, E., Brandenburg, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 34; Mylius, C. O., Corpus
constitutionum Marchicarum Bd. 1ff. Berlin u. Halle 1737ff.; Bekmann,
J./Bekmann, L., Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg, Bd. 1f.
1751ff., Neudruck 2004; Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Gercken, P.
W., Teil I-VII 1769; Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus, ed.
Raumer, G. W. v., Teil I, II 1831ff.; (Novus) Codex diplomaticus
Brandenburgensis, hg. v. Riedel, A., 1838ff.; Voigt, E., Historischer Atlas der
Mark Brandenburg, 1846; Fidicin, E., Die Territorien der Mark Brandenburg, Bd.
1ff. 1857ff.; Stölzel, A., Brandenburg-preußische Rechtsverwaltung und
Rechtsverfassung, Bd. 1f. 1888; Landeskunde der Provinz Brandenburg, hg. v.
Friedel, E./Mielke, R., Bd. 1ff. 1909ff.; Regesten der Markgrafen von
Brandenburg aus dem askanischen Hause, hg. v. Krabbo, H./Winter, G., 1910ff.;
Holtze, F., Geschichte der Mark Brandenburg, 1912; Tümpel, L., Die Entstehung
des brandenburg-preußischen Einheitsstaates, 1915; Hintze, O., Die Hohenzollern
und ihr Werk, 3. A. 1916; Schulze, B., Brandenburgische Landesteilungen
1258-1317, 1928; Historischer Atlas der Provinz Brandenburg, hg. v. der hist.
Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin,
1929ff., N. F. 1962ff.; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in Brandenburg
und Pommern 1809-1818, 1931; Hanke, M./Degener, H., Geschichte der amtlichen
Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der Friderizianischen Zeit,
1935; Das Handbuch der Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., 1940; Atlas
östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen, E./Mortensen, H./Schlenger,
H., 1959; Die Mark Brandenburg, hg. v. Schultze, J., Bd. 1ff. 1961, 2. A. 1989,
3. A. 2004, 4. A. 2010; Historischer Handatlas von Brandenburg und Berlin, hg.
v. Quirin, H., 1962ff.; Historisches Ortslexikon für die Mark Brandenburg,
bearb. v. Enders, L., 1962ff., Veröffentl. des Brandenburgischen
Landeshauptarchivs, Teil 11 Orts- und Personenregister, 1995; Schulze, H.,
Adelsherrschaft und Landesherrschaft, 1963; Preußens Epochen und Probleme seiner
Geschichte, hg. v. Dietrich, R., 1964ff.; Bratring, F. A.,
Statistisch-topographische Beschreibung der gesamten Mark Brandenburg.
Neuausgabe bearb. v. Büsch, O./Heinrich, G., 1968; Berlin und die Provinz
Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Herzfeld, H., 1968; Grassmann,
A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, 1968; Scharfe, W., Topographische
Aufnahmen in Brandenburg 1816-1821, Jb. f. Gesch. Mittel- und Ostdeutschlands
18 (1969); Schreckenbach, H., Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg,
Bd. 1ff. 1970ff.; Brandenburgische Jahrhunderte. Festgabe Schultze, J., hg. v.
Heinrich G./Vogel, W., 1971; Scharfe, W., Abriss der Kartographie Brandenburgs
1771-1821, 1972, Veröff. der Hist. Kommission zu Berlin Bd. 35; Schmidt, E.,
Die Mark Brandenburg unter den Askaniern 1134-1320, 1973; Bohm, E., Teltow und
Barnim. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und Landesgliederung
brandenburgischer Landschaften im Mittelalter, 1978, Mitteldeutsche Forschungen
Bd. 83; Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte, hg. v.
Benninghoven, F./Löwenthal-Hensel, C., 1979; Dralle, L./Ribbe, W., Brandenburg,
LexMA 2 1983, 554ff.; Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen, hg.
v. Baumgart, P., 1983; Schindling, A., Kurbrandenburg im System des Reiches
während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert, (in) Preußen, Europa und das
Reich 1987; Mittenzwei, I., Brandenburg-Preußen 1648-1789. Das Zeitalter des
Absolutismus in Text und Bild 1988 (1987); Hansische Stadtgeschichte –
Brandenburgische Landesgeschichte, hg. v. Engel, E., 1989; Ahrens, K., Residenz
und Herrschaft, 1990; Brandenburgische Geschichte, hg. v. Materna, I., 1994;
Assing, H., Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; 1050 Jahre
Brandenburg, hg. v. Domstift, 1998; Repertorium der Policeyordnungen der frühen
Neuzeit, hg. v. Härter, K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Bahl, P., Der Hof des
großen Kurfürsten, 2000; Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Neugebauer,
W., Zentralprovinz im Absolutismus, 2001; Schiller, R., Vom Rittergut zum Großgrundbesitz, 2003; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003,
1, 1, 117, 454, 773, 1, 2, 64; Membra unius capitis, hg. v. Kaiser, M. u. a.,
2005; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2005; Brandenburg an der Havel
und Umgebung, hg. v. Kinder, S. u. a., 2006; Partenheimer, L., Die Entstehung
der Mark Brandenburg, 2007; Griesa, S., Die Mark Brandenburg im 14.
Jahrhundert, Jb. f. brandenb. LG. 57 (2006), 32; Wie die Mark entstand, hg. v.
Müller, J. u. a., 2009; Winkelmann, J., Die Mark Brandenburg des 14.
Jahrhunderts, 2011;Heiemann, F., Die Luxemburger in der Mark Brandenburg unter
Kaiser Karl IV. und Sigismund von Luxemburg (1373-1415), 2014.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bruggen (Reichsritter). Vom 17. Jahrhundert bis
1806 zählten die B. mit dem Rittergut Schernau
zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Bechtolsheim 16; Riedenauer 122.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Buwinghausen, Bouwinghausen, Bouvinghausen
(Reichsritter). Seit 1619 gehörten die B. unter anderem mit dem 1710 an
Württemberg verkauften Schloss Zavelstein, dem 1759 ebenfalls an Württemberg
verkauften Rittergut Altburg und dem halbem
Weltenschwann (Weltenschwan) sowie seit 1772 mit Teilen von Helfenberg zu den
Kantonen Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben. Seit der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts waren sie im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert (um 1800 Personalisten).
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 61; Hellstern 202; Stetten
39; Kollmer 375; Schulz 259; Riedenauer 122.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Corray, de (Reichsritter). Johann de C.,
Obervogt zu Groß-Engstingen (Großengstingen), wurde als Pächter des Rittergutes Deufringen 1677 Mitglied des Kantons
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hellstern 202.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Eck und Hungersbach (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren zu E. mit dem 1702
erworbenen Rittergut Gündringen und Dürrenhardt,
das 1805 an den Freiherren von Münch gelangte, zum Kanton Neckar des
Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 64; Hellstern 202, 218.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Egloffstein (Freiherren, Grafen, Reichsritter). 1190
erscheinen die nach der Burg E. bei Forchheim benannten Herren von E.
(Hegelofveste). 1509/1515 wurde die Burg Lehen des Hochstifts Bamberg. Von etwa
1600 bis 1806 gehörten die E. mit dem Rittergut
Mühlhausen zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie
im Kanton Gebirg immatrikuliert. Nach 1650 gehörten sie auch dem Kanton
Odenwald, um 1780 auch dem Kanton Altmühl zu.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 593; Pfeiffer 196, 199, 208;
Bechtolsheim 12, 18, 63; Riedenauer 123; Rahrbach 56; Egloffstein, G. Frhr. von
und zu, Chronik der Grafen und Freiherren von Egloffstein, 1894.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Eyb (Freiherren, Reichsritter). Im 17. und
18. Jahrhundert zählten die Freiherren von E. mit Dörzbach, Hohebach bzw.
Hobbach und dem 1789 an die Thüna gelangten Messbach zum Kanton Odenwald des
Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im 16. bis 18. Jahrhundert wegen
Wiedersbach, Rammersdorf (Ramersdorf), Neuendettelsau und Vestenberg im Kanton
Altmühl immatrikuliert. Dörzbach fiel 1808 an Württemberg. Daneben gehörten sie
im späten 16. Jahrhundert zum Kanton Gebirg und um 1801 zum Kanton Baunach.
Weiter zählten die Freiherren von E. im 16. und 17. Jahrhundert wegen des Ritterguts Riet zum Kanton Neckar, wegen des 1682 von
den Schertel von Burtenbach erworbenen Gutes Burtenbach zum Kanton Neckar und
wegen der 1760 erworbenen Herrschaft Reisensburg zum Kanton Donau sowie von
1595 bis 1614 wegen Mühlhausen am Neckar und 1629 wegen Freudental zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Biedermann, Altmühl; Genealogischer Kalender 1753, 371; Stieber; Roth von
Schreckenstein 2, 593; Hölzle, Beiwort 56, 58; Winkelmann-Holzapfel 148;
Pfeiffer 197, 212; Riedenauer 123; Stetten 35, 184; Hellstern 203; Kollmer 381;
Schulz 261; Rahrbach 68; Neumaier 149f., 152. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Frankenstein, Franckenstein (Freiherren,
Reichsritter). Im 17. und 18. Jahrhundert (1650-1720) zählten die F. zum Kanton
Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Im 16. und 17. Jahrhundert sowie um 1806
waren sie im Kanton Odenwald immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert
gehörten sie mit dem Rittergut Ullstadt und
Langenfeld zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert
zählten sie mit einem Viertel Allmannsweier, Niederschopfheim und einem Viertel
Wittenweier zum Ort (Bezirk, Kanton) Ortenau des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben sowie als Ganerben zu
Mommenheim zum Ritterkreis Rhein. 1802 waren Johann Friedrich Karl Joseph Xaver
F. (Herr der Herrschaft Binzburg (Bünzburg), Niederschopfheim usw.), Johann
Philipp Anton Franz F. und Franz Christoph Karl Philipp F. immatrikuliert. Die
Freiherren von F. zu Ockstadt waren um 1790 mit Messenhausen Mitglied des
Kantons Odenwald des Ritterkreises Franken. Wegen der Hälfte von Dorn-Assenheim
(Dornassenheim), Ockstadt mit Oberstraßheimer Hof und Usafeldchen gehörten sie
auch dem Kanton Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 363; Pfeiffer 210, 211;
Hölzle, Beiwort 66; Zimmermann 68f.; Winkelmann-Holzapfel 148; Riedenauer 123;
Stetten 32; Bechtolsheim 196; Rahrbach 78; Neumaier 66f., 72; Handbuch der
hessischen Geschichte Bd. 3 Ritter, Grafen und Fürsten hg. v. Speitkamp, W.,
2014, 355 Frankenstein, Ockstadt (1792).
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Fuchs von Bimbach (Reichsritter). Vom Ende des
15. Jahrhunderts bis 1806 waren die F. mit dem Rittergut
Bimbach Mitglied des Kantons Steigerwald des Ritterkreises Franken. Etwa in der
gleichen Zeit waren die F. auch im Kanton Baunach immatrikuliert. Bis etwa 1650
erscheinen sie auch im Kanton Altmühl (Cronheim) sowie sehr früh auch im Kanton
Gebirg.
L.: Pfeiffer 196, 198; Riedenauer 123; Bechtolsheim 12, 18, 63; Rahrbach 81;
Neumaier 98.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Gaisberg (Freiherren, Reichsritter). Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von G. mit Teilen von Helfenberg (seit
1740), Schloss und Gut Hohenstein (1678-1738), Gut Schnait (seit 1633) und dem Rittergut Kleinbottwar und Schaubeck (Schabeck)
(1645-1765) zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben. Wegen graneckischer
Güter gehörte die Familie seit 1599 zum Kanton Neckar. 1805 waren
Kantonsmitglieder Carl Ludwig, Ludwig-Heinrich und Ludwig von G. zu
Schöckingen. Um 1785 bis 1800 gehörte Benjamin von G. als Personalist dem
Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken an.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 62; Hellstern 204; Stetten
39, 183; Riedenauer 123; Kollmer 370, 376f.; Schulz 262;
Gaisberg-Schöckingensches Archiv Schöckingen. Urkundenregesten 1365-1829,
bearb. v. Müller, P., 1993 (141 Urkunden).
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Habermann (Reichsritter). Die H. waren im späteren
18. Jahrhundert mit Teilen von Unsleben Mitglied des Kantons Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. Mit dem Rittergut
Erlabronn waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert.
L.: Seyler 367; Winkelmann-Holzapfel 151; Bechtolsheim 16, 22; Riedenauer 124;
Rahrbach 116. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Heußlein von Eußenheim, Heußlein von Eussenheim
(Reichsritter). Im 16. bis 18. Jahrhundert zählten die H. zum Kanton Rhön-Werra
des Ritterkreises Franken. Von etwa 1600 bis gegen 1700 gehörten sie mit dem Rittergut Fatschenbrunn dem Kanton Steigerwald an.
Weiter waren sie im 18. Jahrhundert im Kanton Gebirg immatrikuliert.
L.: Stieber; Seyler 368f.; Bechtolsheim 13, 18, 194; Riedenauer 124; Rahrbach
125. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Hohenheim (Reichsgrafen). Herzog Karl Eugen von
Württemberg ließ 1774 seine Geliebte Franziska von Adelmannsfelden, geb. von
Bernerdin (10. 1. 1748-1. 1. 1811), zur Reichsgräfin von H. erheben. Sie zählte
mit dem 1640 an die Bernerdin (Bernardin) gelangten Schloss Sindlingen zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau und mit dem 1785 von den Stein zum
Rechtenstein (Stain) erworbenen Mühlhausen an der Enz und dem 1790 von den
Stein zum Rechtenstein (Stain) erworbenen Rittergut
Bächingen zum Kanton Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Hölzle, Beiwort 62, 64; Kollmer 381.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Holzschuher von Aspach und Harrlach (Reichsritter),
Holzschuher von Harrlach. Von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis 1806 zählten
die H. mit dem Rittergut Vestenbergsgreuth zu
dem Kanton Steigerwald und außerdem zu den Kantonen, Odenwald und Altmühl des
Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 16, 22, 198, 415; Riedenauer 124.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Kechler von Schwandorf (Freiherren,
Reichsritter). Die K. waren bereits 1488 Mitglied der Gesellschaft St.
Jörgenschild, Teil am Neckar. Von 1548 bis 1805 - davon bis 1748 mit dem Rittergut Diedelsheim - gehörten sie dem Kanton Neckar
des Ritterkreises Schwaben an. Im Jahre 1802 übten sie die Herrschaft über die
dem Kanton Neckar inkorporierten Ortschaften Obertalheim und Untertalheim,
beides Lehen Österreichs, sowie Unterschwandorf aus.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 64, Hellstern 207, 218f.;
Kollmer 378.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Keller von Schleitheim (Reichsritter), Keller
von Schlaitheim. Von 1642 bis 1805 zählten die K. unter anderem bis etwa 1736
mit dem Rittergut Neckarhausen und bis 1750 mit
dem an die Raßler von Gamerschwang (Raßler, Rassler) verkauften Gut Lützenhardt
zum Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 207; Kollmer 378.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Kolb von Rheindorf (Reichsritter). Bis ins
frühe 17. Jahrhundert waren Kolb im Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die K., davon bis 1711 mit
dem Rittergut Kreßbach (Krießbach), zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Stieber; Hellstern 208; Kollmer 378; Riedenauer 125.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Künsberg, Künßberg (Freiherren, Reichsritter).
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zählten die bereits im Hochmittelalter als
Herren sichtbaren, nach Altenkünsberg bei Creußen benannten Freiherren von K.
mit Nagel, Tüschnitz und Thurnau zum Kanton Gebirg des Ritterkreises Franken.
Mit Schernau, dem Rittergut Obersteinbach,
Roßbach, Stübach und Markt Taschendorf (Markttaschendorf) gehörten sie im 18.
Jahrhundert zum Kanton Steigerwald. Außerdem waren sie im 18. Jahrhundert in
den Kantonen Altmühl und Baunach (auch um 1800) immatrikuliert.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 535, 536; Stieber; Roth von Schreckenstein 2,
593; Pfeiffer 208; Bechtolsheim 12, 198; Riedenauer 125; Rahrbach 145.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Landsee (Reichsritter). Von 1680 bis 1788
zählten die L. mit dem Rittergut Glatt zum
Kanton Neckar des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 208.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Marschalk von Ostheim (zu Marisfeld, Murrstadt,
Waldersdorf, Walthershausen, Friesenhausen) (Freiherren, Reichsritter). Vom 16.
bis zum 18. Jahrhundert zählten die Freiherren M. zum Kanton Rhön-Werra des
Ritterkreises Franken. Wegen des Rittergutes
Trabelsdorf waren sie bis 1806 im Kanton Steigerwald immatrikuliert. Außerdem gehörten
sie vom späten 16. Jahrhundert bis etwa 1800 dem Kanton Baunach an. S.
Marschalk genannt Greif zu Erlebach
L.: Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 373f.; Bechtolsheim 16; Riedenauer
125; Rahrbach 159; Ulrichs 209. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Muffel (Reichsritter). Im 16. und frühen 17.
Jahrhundert zählten die Nürnberger Patrizier M. zum Kanton Gebirg des
Ritterkreises Franken. Im 18. Jahrhundert waren sie wegen des 1730 erworbenen Rittergutes Vestenbergsgreuth auch im Kanton
Steigerwald immatrikuliert.
L.: Pfeiffer 208, 209; Bechtolsheim 15, 21, 414; Riedenauer 125.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Palm (Grafen, Fürsten, Reichsritter). Die dem
Patriziat der Reichsstadt Esslingen entstammende Familie P. wurde 1711
(Reichsritterstand) geadelt. Eine katholisch gewordene Linie erwarb unter
anderem die Herrschaften Illereichen (1771, von den Grafen Limburg-Styrum, 1788
Verkauf) und Hohengundelfingen (1774, von den Reichsfreiherren von Landsee) in
Schwaben und wurde 1729 in den Reichsfreiherrenstand, 1750 in den Grafenstand
und am 24. 7. 1783 (Carl Josef II., gegen hohe finanzielle Leistungen) in den
Fürstenstand erhoben. Die evangelisch gebliebenen Linien gehörten mit dem 1728 erworbenen
Mühlhausen/Neckar, dem 1740 erlangten Bodelshofen und dem 1744 erworbenen Rittergut Steinbach von 1722 bis 1805 zum Kanton
Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Klein 180; Hölzle, Beiwort 62; Kollmer 363, 375, 379; Schulz 268.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Reichsritterschaft. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
schlossen sich entgegen den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 Edelfreie
und frühere Ministeriale vor allem in Schwaben, Franken und dem Rheingebiet zu
Einungen zusammen. 1422 wurden sie durch Kaiser Sigmund anerkannt. 1495
wendeten sie sich gegen die Heranziehung zum gemeinen Pfennig. Seit etwa 1530
leisteten sie stattdessen freiwillige Subsidien und gewannen zunehmend an
Geschlossenheit. 1577 vereinigten sich der Schwäbische Ritterkreis, der
Fränkische Ritterkreis und der Rheinische Ritterkreis mit insgesamt 14 Kantonen
zum Bund der freien R., zu dem von 1651 bis 1678/1681 auch die unterelsässische
Ritterschaft kam. Die Reichsritter waren reichsunmittelbar, wenn sie auch keine
Reichsstandschaft hatten. Voraussetzung für die Aufnahme in die
Ritterschaftsmatrikel war der Besitz eines Rittergutes,
doch wurden später auch Personalisten zugelassen. 1805/1806 wurden die
vielfachen Fluktuationen unterworfenen Reichsritter und ihre etwa 1730
Rittergüter und 450000 Einwohner umfassenden Territorien mediatisiert. Die
Geschichte der R. ist bislang wissenschaftlich noch nicht völlig befriedigend
bearbeitet.
L.: Wolff 15, 506; Die Territorien des Reichs 4, 182; Burgermeister, J.,
Graven- und Ritter-Saal, 1715; Roth von Schreckenstein, Geschichte der
ehemaligen freien Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 2. A.
1886; Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft 1790-1815, 1910;
Press, V., Kaiser Karl V., König Ferdinand und die Entstehung der
Reichsritterschaft, 2. A. 1980; Press, V., Kaiser und Reichsritterschaft, (in)
Adel in der Frühneuzeit, hg. v. Endres, R., 1992, 163ff.; Andermann, K.,
Reichsritterschaft, LexMA 7 1994, 636; Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3
Ritter, Grafen und Fürsten hg. v. Speitkamp, W., 2014, 350.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Rüdinger von Rüdingerfels (Reichsritter). Die R.
waren unter anderem bis 1742 mit dem Rittergut
Unterdeufstetten Mitglied des Kantons Kocher des Ritterkreises Schwaben.
L.: Kollmer 371, 380.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Saint-André, Saint André (Freiherren, Reichsritter).
Von 1765 bis 1805 zählten die Freiherren von S. mit dem ihnen aus der
Verlassenschaft von Ludwig Christoph Leutrum von Ertingen angefallenen Rittergut Wankheim mit Kreßbach und Eck zum Kanton
Neckar bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben. Mit Teilen
von Königsbach waren sie im Kanton Kraichgau immatrikuliert. Wegen des 1789 von
den Rassler erworbenen Lobenbach waren sie auch Mitglied des Kantons Odenwald
des Ritterkreises Franken, in dem sie seit dem späten 17. Jahrhundert
auftraten.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 63, 65; Hellstern 212, 219;
Stetten 37; Riedenauer 126.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Saint-Vincent, Saint Vincent (Reichsritter). Von 1674
bis 1749 (später als Personalisten) zählten die S. mit dem Rittergut Ballmertshofen zum Kanton Kocher im
Ritterkreis Schwaben. Über Württemberg kam Ballmertshofen 1951/1952 zu
Baden-Württemberg.
L.: Kollmer 380; Schulz 273.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schertel von Burtenbach, Schertlin zu Burtenbach,
Schertlein zu Burtenbach (Reichsritter, Freiherren). 1532 kaufte der 1496 in
Schorndorf geborene Landsknechtsführer Sebastian Schertlin das Schloss
Burtenbach in der Markgrafschaft Burgau. 1532 wurde er zum Ritter und 1534 zum
Freiherrn erhoben. Im 17. und 18. Jahrhundert zählten die S. zu den Kantonen
Neckar und Kocher des Ritterkreises Schwaben (1560-1568 wegen des 1557
erworbenen Hohenburg, 1597-1795 wegen Zazenhausen, Stammheim und Beihingen).
Ihre Güter waren bis 1669 Schlossgut Bittenfeld, bis 1682 das an die Eyb
verkaufte Gut Burtenbach, bis 1686 das an die Schaffalitzky von Mukodell
(Schaffelitzky von Mukkadell) gelangte Oberöwisheim, Teile von Unterriexingen,
bis etwa 1700 Gut Heutingsheim, bis 1737 Stammheim und Rittergut
Zazenhausen und bis 1782 Gut Geisingen (Geislingen) und halb Beihingen. Im
späten 17. Jahrhundert waren die S. auch Mitglied in den Kantonen Steigerwald
und Odenwald des Ritterkreises Franken.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hellstern 212; Kollmer 372, 380f.; Stetten
33; Riedenauer 126; Schulz 270; Rexroth, F. v., Der Landsknechtsführer
Sebastian Schertlin, 1940.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schlüsselfelder von Kirchensittenbach (Reichsritter).
Vielleicht zählten die S. mit dem Rittergut
Nackendorf zum Kanton Steigerwald des Ritterkreises Franken.
L.: Stieber; Bechtolsheim 13, 414; Riedenauer 127.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schrottenberg (Freiherren, Reichsritter). Vom späteren
17. Jahrhundert bis 1806 zählten die Freiherren von S. mit Untermelsendorf,
Obermelsendorf und Bernroth, Treppendorf, Eckersbach und dem Rittergut Reichmannsdorf zum Kanton Steigerwald des
Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie im späteren 17. Jahrhundert auch im
Kanton Baunach immatrikuliert.
L.: Stieber; Pfeiffer 199; Bechtolsheim 16, 196f.; Riedenauer 127; Rahrbach
227. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schwarzach (Reichsritter). Von 1747 bis 1770 waren
die S. wegen des 1746 erworbenen, beim Erlöschen an die Beroldingen vererbten Rittergutes Horn im Kanton Kocher des Ritterkreises
Schwaben immatrikuliert.
L.: Schulz 271.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Seefried (Freiherren, Reichsritter). Die
Freiherren von S. zählten mit Teilen der 1697 erworbenen Herrschaft Buttenheim
zum Kanton Gebirg (ab etwa 1770) des Ritterkreises Franken. Außerdem waren sie
seit etwa 1760 im Kanton Rhön-Werra immatrikuliert. Seit etwa 1750 waren sie
mit dem Rittergut „4 Untertanen zu Birkach“
Mitglied des Kantons Steigerwald. Wilhelm Heinrich von S. gehörte ab etwa 1737,
Wilhelm Christian Friedrich von S. ab 1766 dem Kanton als Personalist an.
L.: Seyler 384; Hölzle, Beiwort 55; Winkelmann-Holzapfel 163; Riedenauer 127;
Bechtolsheim 16, 89f., 197f.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Tessin (Reichsritter). Von 1711 (Erwerb des Ritterguts Hochdorf durch den württembergischen
Kammerpräsidenten Philipp Heinrich von T.) bis 1804 (Tod Ferdinands von T. zu
Hochdorf und Kilchberg) war die Familie T. Mitglied des Kantons Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben und übte die Herrschaft
über die Orte Hochdorf (Lehen Württembergs) und Kilchberg (sieben Achtel Eigengut,
ein Achtel Lehen Württembergs) aus. Über Württemberg kamen die Güter 1951/1952
zu Baden-Württemberg.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 215, 218.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Truchsess von Wetzhausen (Reichsritter). Die T.
errichteten um die Bettenburg nördlich Hassfurts, die sie 1343 erlangt hatten,
ein Rittergut mit ausschließlicher Landeshoheit
in Manau und Birkach und konkurrierender Landeshoheit in weiteren Orten.
Lehnsherr war das Hochstift Bamberg. 1249 war die Bettenburg anlässlich des dem
Aussterben der Grafen von Andechs-Meranien folgenden Erbfolgekriegs als Pfand
an die Grafen von Henneberg und nach deren Aussterben (1583) an Sachsen
gelangt. Vom 16. bis 18. Jahrhundert waren die T. (T. von Sternberg, Unsleben)
im Kanton Baunach und im Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken
immatrikuliert, im frühen 16. Jahrhundert außerdem im Kanton Altmühl. S.
Truchsess.
L.: Stieber; Roth von Schreckenstein 2, 594; Seyler 391; Riedenauer 127;
Rahrbach 275; Neumaier 102; Butz, P., Der Ritter von der Bettenburg (Christian
Truchsess), 1906.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Varnbüler von Hemmingen, Varnbühler von und zu
Hemmingen (Freiherren, Reichsritter). Von 1649 (Erwerb des Rittergutes Hemmingen durch Johann Conrad Varnbüler
[Varnbühler]) bis 1805 gehörten die V. zum Kanton Neckar bzw.
Neckar-Schwarzwald-Ortenau des Ritterkreises Schwaben.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle, Beiwort 65; Hellstern 216.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Wallbrunn zu Gauersheim (Freiherren,
Reichsritter). Im 18. Jahrhundert zählten die Freiherren von W. mit einem
Zehntel der Ganerbschaft Bechtolsheim, Gauersheim und Teilen von Hochspeyer
samt Teilen von Frankenstein zum Kanton Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein
und zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. 1705 erlangte der aus der
rheinischen Ritterschaft stammende Johann Christoph von W.,
markgräflich-badischer Geheimer Rat und Kammermeister, durch Heirat das Rittergut Schwieberdingen. Danach gehörten die W. bis
zum Verkauf des Gutes (1771/1773) zum Kanton Neckar
(Neckar-Schwarzwald-Ortenau) des Ritterkreises Schwaben.
L.: Genealogischer Kalender 1753, 544; Roth von Schreckenstein 2, 592; Hölzle,
Beiwort 58; Hellstern 216; Kollmer 382; Winkelmann-Holzapfel 167.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)