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Hauptgegenstand ihrer Interessen war demgemäß nicht mehr das Reich. Vielmehr wurde die Mehrung ihrer eigenen Güter ihr wichtigstes Anliegen. Als bedeutsamste Entscheidungen in dieser Richtung erwiesen sich auf Dauer dabei die Belehnung der eigenen Söhne mit dem Herzogtum Österreich durch König Rudolf von Habsburg im Jahre 1282 und die Belehnung des königlichen Feldherren und Rates Burggraf Friedrich von Zollern (Hohenzollern) mit der kurberechtigten Markgrafschaft Brandenburg durch den habsburgischen König Sigmund im Jahre 1417, während der Übergang Thüringens von den Ludowingern (1247/1264) und Sachsens von den Askaniern (1423) an die Wettiner wegen deren zahlreichen Erbteilungen ohne allgemeinere Auswirkungen blieb. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Anhalt (Grafen, Fürstentum, Herzogtum,
Freistaat, Landesteil). Im 11. Jahrhundert beherrschte das seit etwa 1000
erkennbare Geschlecht der Askanier, das sich zeitweise Grafen von Ballenstedt
nannte, das Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming. Dem 1170 verstorbenen
Albrecht dem Bären folgten die Söhne Otto und Bernhard. Von ihnen erlangte
Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen den Titel Herzog von Sachsen sowie
den an der unteren Elbe bei Lauenburg befindlichen Teil des Herzogtums Sachsen
und gewann dazu das rechtselbische Gebiet um Wittenberg. Bei seinem Tode (1218)
erhielt sein ältester Sohn Heinrich I. (1212-1244) die eigentlichen Hausgüter
zwischen Ostharz (Unterharz) und Mittelelbe (unterer Elbe) (Aschersleben
[(Andersleben], Ballenstedt, Bernburg, Köthen, Dessau). Er nannte sich nach der
vielleicht um 1050 von Esiko von Ballenstedt nach der Umwandlung Ballenstedts
in ein Stift errichteten Burg über dem Selketal und gehörte als einziger Graf
seit 1218 dem Reichsfürstenstand an, wobei der Fürstentitel erstmals 1223
urkundlich erscheint, ohne dass Nachrichten über eine Verleihung vorliegen.
1252 entstanden nach seinem Tod durch Erbteilung
im später stets von Brandenburg-Preußen und Sachsen eingeengten Hause Anhalt
die Linien Anhalt-Aschersleben (bis 1315), Anhalt-Bernburg ältere Linie (bis
1468) und Anhalt-Köthen (später Anhalt-Zerbst ältere Linie). Ansprüche auf
askanisches Erbe in Brandenburg und Wittenberg konnten 1319 bzw. 1422 nicht
durchgesetzt werden. Die Linie Aschersleben starb 1315 aus. Ihr Gebiet fiel
1322, soweit es nicht wie Ascherleben selbst an das Hochstift Halberstadt (1648
an Brandenburg-Preußen) verloren ging, an die Linie Anhalt-Bernburg. 1307/1319
erwarb die Linie Anhalt-Köthen von den Grafen von (Arnstein-)Barby die Herrschaft
Zerbst (ältere Zerbster Linie). 1396 zerfiel Anhalt-Köthen (bzw. Zerbst, ältere
Linie) in die Siegmundische Linie (rechtes Elbeufer, Zerbst) und die
Albrechtsche Linie (linkes Elbeufer, Köthen). Die Siegmundische Linie erlangte
Teilbesitz der Albrechtschen Linie sowie 1468 mit dem Aussterben der Bernburger
Linie deren Güter. 1474 spaltete sie sich erneut in die ältere Köthener Linie
(Anhalt-Köthen) und die ältere Dessauer Linie (Anhalt-Dessau). Die ältere
Köthener Linie erwarb 1508 einen Teil der Zerbster Lande. Ihre Güter fielen bei
ihrem Aussterben 1562 an die Dessauer Linie. Diese teilte sich 1546 in die
Linien Zerbst, Plötzkau und Dessau. Infolge der seit 1526 in Anhalt-Köthen, bis
1534 aber auch in Anhalt-Dessau eingeführten Reformation konnten die Güter der
unter anhaltischer Vogtei stehenden Klöster Nienburg an der Saale, Gernrode und
Hecklingen erworben werden. 1547 gingen Zerbst und Köthen an Sigismund von
Lodron ( Ladrona) verloren, kamen aber nach Veräußerung an Reuß 1552 durch
Vertrag zurück. 1570 vereinigte Fürst Joachim Ernst (1561-1586) aus der älteren
Dessauer Linie infolge verschiedener Erbfälle alle anhaltischen Gebiete mit
einem Umfang von 40,8 Quadratmeilen vorübergehend und erließ für sie 1572 eine
umfassende Landes- und Kirchenordnung. 1603 entstanden nach vorübergehender
gemeinsamer Regierung der 5 Söhne durch Erbteilung
die jüngere Linien Anhalt-Dessau (bis 1918), Anhalt-Bernburg (bis 1863),
Anhalt-Köthen (bis 1665), Anhalt-Zerbst (bis 1793) und Anhalt-Plötzkau (bis
1818/1847). Seit 1635 wurde für gemeinsame Angelegenheiten eine
Senioratsverfassung eingeführt, wonach der jeweils älteste die
Mehrheitsbeschlüsse aller durchführte. Alle Fürsten hatten eine gemeinsame
Stimme im Reichsfürstenrat und vertraten außerdem die Stimme der Reichsabtei
Gernrode. Innerhalb der Reichskreise gehörten sie zum obersächsischen
Reichskreis. Von den fünf Linien erlosch Anhalt-Köthen 1665. Die Güter dieser
Linie wurden mit Anhalt-Plötzkau vereinigt, das sich seitdem Anhalt-Köthen
nannte. Anhalt-Zerbst erlangte 1667 durch Erbgang die Herrschaft Jever. Als die
Linie 1793 ausstarb, fielen ihre Güter an Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und
Anhalt-Köthen. Jever kam an Katharina II. von Russland, die Schwester des
letzten Fürsten von Anhalt-Zerbst. Von Anhalt-Bernburg spaltete sich die Linie
Anhalt-Bernburg-Harzgerode ab, die bis 1709 bestand. 1707 kam es weiter zur
Abteilung der Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Schaumburg, die das Erbe der Grafen
von Holzappel und Schaumburg erhielt. Ihre anhaltischen Landesteile fielen nach
ihrem Erlöschen 1812 an Anhalt-Bernburg zurück. Anhalt-Dessau war von 1632 bis
1643 geteilt. 1702 fiel Fürst Leopold, dem „alten Dessauer“, von seiner
oranischen Mutter eine reiche Erbschaft an. Von 1726 bis 1823 bestand die aus
einer heimlichen standeswidrigen Ehe hervorgegangene Linie der Grafen von
Anhalt. 1806 wurde Anhalt-Bernburg, 1807 auch Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen
(-Plötzkau), das 1808 den Code Napoléon einführte, mit dem Eintritt in den
Rheinbund Herzogtum. 1815 traten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und
Anhalt-Dessau, die zusammen um 1800 ein Gebiet von 48 Quadratmeilen mit 118000
Einwohnern umfassten, als souveräne Staaten dem Deutschen Bund bei. 1847 fiel
Anhalt-Köthen an Anhalt-Dessau. 1849 erhielt ganz Anhalt eine Verfassung. 1863
kam auch Anhalt-Bernburg an Anhalt-Dessau, so dass nunmehr alle sich auf
mehrere Landesteile an mittlerer Elbe, unterer Saale und im Unterharz
erstreckenden anhaltischen Lande vereinigt waren. Am 12. 11. 1918 dankte der
Herzog von Anhalt ab. Der neue Freistaat Anhalt umfasste 2326 Quadratkilometer
mit 432000 Einwohnern (1939) und erhielt am 18. 7. 1919 eine Verfassung.
Hauptstadt war Dessau. 1933 wurde A. mit Braunschweig einem gemeinsamen
Reichsstatthalter unterstellt. Am 9. 7. 1945 wurde A. innerhalb der
sowjetischen Besatzungszone mit den aus der Provinz Sachsen am 1. 7. 1944
gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg Preußens vereinigt und 1947
dem Land Sachsen-Anhalt eingegliedert, das am 23. 7. 1952/8. 12. 1958 aufgelöst
wurde (str.). Der größere Teil kam zum Bezirk Halle, der kleinere zum Bezirk
Magdeburg. Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur
Bundesrepublik Deutschland entstand das Land Sachsen-Anhalt am 3.10.1990
wieder.
L.: Wolff 406; Zeumer 553 II b 38; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg,
(in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 88;
Heinemann, O. v., Codex diplomaticus Anhaltinus, 1867ff.; Weyhe, E.,
Landeskunde des Herzogtums Anhalt-Dessau, Bd. 1f. 1907; Wäschke, H., Anhaltische
Geschichte, Bd. 1ff. 1912f.; Schröder, A., Grundzüge der Territorialentwicklung
der anhaltinischen Lande, Anhalt. Geschichtsbll. 2 (1926), Diss. phil. Berlin
1927; Specht, A., Bibliographie zur Geschichte von Anhalt, 1930, Nachtrag 1935;
Wütschke, J., Zur Territorialentwicklung Anhalts, (in) Anhalt. Geschichtsbll.
13 (1937), 90; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd. 11 Provinz
Sachsen/Anhalt, hg. v. Schwineköper, B., 1977; Klein, T., Anhalt, 1981;
Schlenker, G./Lehmann, G./Wille, M., Geschichte in Daten, 1994; Assing, H.,
Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997; Partenheimer, L.,
Albrecht der Bär, 2001; Die Fürsten von Anhalt, hg. v. Freitag, W., 2003; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1,
742; 800 Jahre Anhalt, hg. v. Anhaltischen Heimatbund, 2012.
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Anhalt-Aschersleben (Grafschaft) Aschersleben wird erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt (Ascegereslebe). Seit dem 12. Jahrhundert war es Dingstätte der Grafschaft im nördlichen Schwabengau, die sich in der Herrschaft der Askanier befand. Durch Erbteilung im Hause Anhalt entstand 1252 die Linie A., die 1315 erlosch. Die Grafschaft (Anhalt-)Aschersleben (A.) fiel (1322) an das Hochstift Halberstadt, 1648 an Brandenburg, die übrigen Güter an Anhalt-Bernburg (ältere Linie). (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bayern-Straubing (Herzogtum). 1349/1351/1353 entstand
durch Erbteilung unter Kaiser Ludwigs des Bayern
Söhnen das Herzogtum B., zu dem Güter in den Niederlanden gehörten
(Straubing-Holland). 1425 erlosch die Linie im Mannesstamm. Ihre Güter gab der
Kaiser an Habsburg. 1429 mussten sie zur Hälfte an Bayern-München und zu je
einem Viertel an Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt zurückgegeben werden.
Die niederländischen Güter kamen 1433 an den Herzog von Burgund. S. Bayern.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 66 (1978) G4.
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Bitsch, Pitsch (Herrschaft). Die Burg B. in
Lothringen wird erstmals 1098 erwähnt. Bei einer Erbteilung
im oberlothringischen Herzogshaus fiel sie 1179 dem jüngeren Sohn Friedrich zu,
der sich manchmal Herzog von B. nannte und dessen Sohn das Herzogtum Lothringen
erbte. Nach dessen Tod kam sie bei einer erneuten Teilung an eine Linie, die
durch Heirat auch die Grafschaft Blieskastel erhielt und 1274 ausstarb. Herzog
Friedrich III. von Lothringen gab B. unter Vorbehalt seiner Lehnshoheit 1297
und 1302 an die Grafen von Zweibrücken gegen Güter in Linder, Mörsberg und
Saargemünd. Als Folge hiervon wurde B. Sitz der Grafen von Zweibrücken-Bitsch,
die 1394 Allode der Linie Zweibrücken erbten. Innerhalb ihrer Güter bildete B.
eine zum oberrheinischen Reichskreis zählende Herrschaft, deren
Reichsunmittelbarkeit von Lothringen bestritten wurde. 1570 starben die Grafen
von Zweibrücken-Bitsch aus. B. fiel an Frankreich (Bitche).
L.: Wolff 305; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) D4; Lehmann, J.,
Urkundliche Geschichte der Grafen Hanau-Lichtenberg, Bd. 2 1863; Pöhlmann, C.,
Abriss der Geschichte der Herrschaft Bitsch, 1911; Herrmann, H., Die Grafschaft
Zweibrücken-Bitsch, (in) Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes Bd. 2, 1977,
323ff.; Herrmann, H., Bitsch, LexMA 2 1983, 254f.
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Braunschweig-Dannenberg (Fürstentum). Nach Dannenberg an der
Jeetzel nannten sich seit 1158/1162 Grafen von Salzwedel, die Heinrich der Löwe
als Lehnsmannen eingesetzt hatte. 1303 fielen ihre Güter an die Herzöge von
Braunschweig-Lüneburg. Nach Verpfändungen an Siegfried und Konrad von Saldern
(1373-1377) und die Stadt Lüneburg (1382-1487) kam Dannenberg 1569 im Wege der Erbteilung im mittleren Haus Lüneburg an die von dem
Sohn Heinrich († 1598) Herzog Ernsts des Bekenners begründete Nebenlinie der
Herzöge von Braunschweig-Dannenberg (Herzog Heinrich überließ seinem Bruder
Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg die Landesherrschaft und übernahm Dannenberg
und andere Gebiete). 1598 teilten seine Söhne die 1591 um Hitzacker, Lüchow und
Warpke vermehrten Güter. August der Jüngere residierte zunächst in Hitzacker,
erwarb 1618 das Amt Wustrow und begründete 1635 infolge des Anfalles des
Herzogtums Braunschweig-Wolfenbüttel das Neue Haus Braunschweig in
Wolfenbüttel, während Julius-Ernst 1636 kinderlos in Dannenberg starb. 1671
übergab Augusts Sohn Rudolf August das von August wieder übernommene Dannenberg
dem Hause Braunschweig-Lüneburg in Celle (Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Celle).
Über Hannover kam das Gebiet von B. 1866 an Preußen und 1946 zu Niedersachsen.
L.: Großer Historischer Weltatlas III 21 (1618-1648) E2; Meyer-Seedorf, W.,
Geschichte der Grafen von Ratzeburg und Dannenberg, Diss. phil. Berlin 1910;
Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft, 1963; Wachter, B., Aus
Dannenberg und seiner Geschichte, 1981; Schriftenreihe des Heimatkundlichen
Arbeitskreises Lüchow-Dannenberg 3; Last, M., Dannenberg, LexMA 3 1984, 544.
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Brieg (Fürstentum, Residenz der Piasten),
poln. Brzeg. Das seit Anfang des 13. Jahrhunderts erkennbare B. erhielt um 1247
Neumarkter Recht. 1311 entstand durch Erbteilung
im Herzogtum Liegnitz das Herzogtum B. Es kam 1329 unter die Lehnshoheit
Böhmens. 1344 wurde Grottkau an das Erzstift Breslau verkauft. Seit 1669 war B.
mit Liegnitz und Wohlau vereinigt. 1675 fiel es nach dem Aussterben der Herzöge
von Liegnitz an Habsburg bzw. Österreich. 1742 kam es an Preußen. Das Gebiet
des Fürstentums umfasste 46 Quadratmeilen und war in die Kreise B., Ohlau,
Strehlen, Nimptsch und Kreuzburg-Pitschen geteilt. Seit 1945 stand B. unter
Verwaltung Polens, an das es 1990 als politische Folge der deutschen Einheit
gelangte.
L.: Wolff 475f.; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) J3; Schönborn, H.,
Geschichte der Stadt und des Fürstentums Brieg, 1907; Irrgang, W., Neuere
Geschichte der Stadt Brieg 1740-1980, 1980; Gieysztor, A., Brieg, LexMA 2 1983,
683f.; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini,
W., 2003, 1, 2, 82.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Burgk (Burg, Herrschaft). B. bei Schleiz wurde
vermutlich im 12. Jahrhundert errichtet. 1365 war es unter der Lehnshoheit der
Wettiner in den Händen der Vögte von Gera, in die es wohl durch Heirat von den
Herren von Lobdeburg gelangte. Zwischen 1366 und 1390 kam es durch Verkauf
kurzzeitig an das Deutsche Haus in Schleiz. 1425 entstand durch Erbteilung die Herrschaft B. (bis 1452). Später kam B.
unter der Lehnshoheit Böhmens (1547) an die Linie Reuß-Lobenstein, 1550 an die
Burggrafen von Meißen und 1562/1590 an die Reuß von Plauen, 1594 mit Dörflas,
Erkmannsdorf, Crispendorf, Grochwitz, Mönchgrün, Möschlitz, Neundorf
(Neuendorf), Pahnstangen, Plothen, Remptendorf und Röppisch an Reuß-Greiz. Bis
1640 bestand ein älteres Haus Reuß-Greiz-Burgk (Reuß-Greiz-Burg), bis 1697 ein
jüngeres Haus. Danach kam B. an Reuß-Obergreiz, seit 1748 Reuß ältere Linie. S.
Reuß-Burgk (Reuß-Burg), Thüringen.
L.: Wolff 419f.; Mendner, R., Die Herrschaft Burgk bis zu ihrer Angliederung an
das Haus Reuß-Greiz 1596/1616, Diss. phil. Erlangen, 2. A. 1917.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Eberstein (Grafschaft). 1085/1120 erscheinen Edelfreie,
die sich nach der Burg E. im Murgtal benennen. Sie stifteten um die Mitte des
12. Jahrhunderts die Klöster Herrenalb und Frauenalb und bauten eine bedeutende
Herrschaft im Nordschwarzwald mit dem Hauptort Gernsbach auf (nach 1102 unter
anderem Lehen des Bischofs von Speyer um Rotenfels am Unterlauf der Murg). Um
1200/1270 wurden sie Grafen. Im 13. Jahrhundert (vor 1251) zogen sie in das
neuerbaute Schloss E. bei Gernsbach. 1219 erfolgte eine Erbteilung. 1283 erwarben die Markgrafen von Baden die Hälfte der
namengebenden Burg. 1387 musste der größte Teil der Grafschaft an die
Markgrafen von Baden verkauft werden. 1660 erlosch das Geschlecht im
Mannesstamm, der ebersteinische Anteil an Gernsbach fiel an Speyer als
Lehnsherren, 1803 an Baden, das 1666/1667 bereits andere Teile der Güter
erhalten hatte. Die dem schwäbischen Reichskreis angehörige Grafschaft, die um
6 Quadratmeilen groß war und unter anderem Schloss und Flecken E., die Stadt
Gernsbach, die Abtei Frauenalb und den Marktflecken Muggensturm umfasste, hatte
Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsgrafenkollegium des Reichsfürstenrates
und im schwäbischen Reichskreis.
L.: Wolff 166, 202f.; Zeumer 553 II b 61, 10; Wallner 686 SchwäbRK 23; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4; Krieg v. Hochfelden, G., Geschichte der
Grafen von Eberstein in Schwaben, 1836; Neuenstein, K. Frhr. v., Die Grafen von
Eberstein in Schwaben, 1897; Langenbach, H., Gernsbach im Murgtal, 1919;
Langenbach, H., Schloss Eberstein im Murgtal, 1953; Schäfer, A., Staufische Reichslandpolitik
und hochadlige Herrschaftsbildung im Uf- und Pfinzgau vom 11. bis 13.
Jahrhundert, ZGO 117 (1969); Grafen und Herren in Südwestdeutschland, hg. v.
Andermann, K u. a., 2006; Heinl, R., Gernsbach im Murgtal, 2006.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Gams (Reichsdorf), Gambs. G. in der Schweiz
im heutigen Kanton Sankt Gallen?). Campesias wird 835 erstmals genannt.
Zunächst gehörte es zur Herrschaft Sax. Nach einer Erbteilung
um 1360 bildete es eine eigene Herrschaft. 1393 verkaufte Eberhard der Ältere
von Sax G. mit Burg Hohensax für 20000 Gulden an die Herzöge von Österreich.
1398 erhielt sein Neffe Eberhard der Jüngere von Sax die Herrschaft als Lehen
Österreichs. Über eine Erbtochter kam sie an Kaspar von Bonstetten. Auf Bitte
der Leute von Gams kauften Schwyz und Glarus 1497 die Herrschaft, die in der
Reformation katholisch blieb. Als Reichsdorf erschien Gams erstmals 1609 bei
dem 1603-1605 als Erzieher im Dienst der Herren von Sax/Hohensax stehenden
Melchior Goldast von Haiminsfeld (Haimisfeld). 1797 kam Gams zum Kanton Linth,
1803 zum Kanton Sankt Gallen der Schweiz.
L.: Goldast, Reichshandlung 1609, Einleitung; Jenichen 12; Hugo 475;
Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz Bd. 3 (1926), 388. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Glogau (Fürstentum, Herzogtum, Residenz des
Herzogs von Glogau der Piasten). G. in Niederschlesien erscheint 1010 als
polnische Herzogsburg. Seit dem 12. Jahrhundert strömten deutsche Siedler zu. 1251
gründete dort Herzog Konrad I. von Niederschlesien anlässlich einer Erbteilung (1248/1252) eine neue Linie der
Piasten.1253 erhielt die Stadt G. Magdeburger Recht. 1273/1274 teilten Herzog
Konrads I. drei Söhne das Gebiet und nannten sich Herzöge von Sagan, Steinau
und G. Herzog Heinrich III. von G. († 1309) konnte seine Herrschaft über fast
ganz Polen ausdehnen. 1312/1322 wurden Wohlau und Oels abgetrennt. 1331 kam G.,
wie die meisten schlesischen Fürstentümer seit 1329, unter die Lehnshoheit
Böhmens, das einen Teil des Gebiets besetzte. 1368 wurde das Herzogtum G.
erneut geteilt. Eine Hälfte fiel an die Herzöge von Sagan, die andere an den
König von Böhmen (und Kaiser Karl IV.) und von diesem 1383 an die Herzöge von
Teschen, 1476 nach dem Aussterben der Glogauer Hauptlinie an König Matthias
Corvinus von Ungarn. 1482 wurde Crossen (Krossen) mit Bobersberg, Züllichau und
Sommerfeld an Brandenburg verkauft. Matthias Corvinus' nichtehelicher Sohn
Johann Corvinus vereinigte beide Teile Glogaus wieder und vergab sie als Lehen
an Prinz Johann Albert (1492-1498) und König Sigismund von Polen (1498-1506).
Seit 1506 war G. kein selbständiges Herzogtum mehr, kam 1508 von Polen an
Böhmen zurück und fiel 1526 mit diesem an Habsburg. 1632-1634 trug Wallenstein
nochmals den Titel eines Herzogs von G. 1742 ging G., das einen Flächeninhalt
von 83 Quadratmeilen aufwies und in die Kreise G., Freystadt (Freistadt),
Guhrau, Sprottau, Grünberg (Grüneberg) und Schwiebus gegliedert war, an Preußen
über. 1945 kam es unter die Verwaltung Polens sowie 1990 als politische Folge
der deutschen Einheit an Polen.
L.: Wolff 485f.; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) H3; Stamm- und
Übersichtstafeln der schlesischen Fürsten, hg. v. Wutke, K., 1911; Blaschke,
J., Geschichte der Stadt Glogau und des Glogauer Landes, 1913; Geschichte
Schlesiens, hg. v. d. hist. Komm. f. Schlesien, Bd. 1 1961; Bein, W., Glogau in
alten Ansichten, 1998; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg.
v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 215. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Gundelfingen (Herren, reichsunmittelbare Herrschaft).
Nach der Burg G. an der Lauter nannten sich 1105 erscheinende hochadlige
Herren, die bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts um Lauter und Donau ein kleines
Herrschaftsgebiet errichteten, das durch Erbteilungen
aber bald wieder zerfiel. Der letzte Freiherr von G. vererbte G. 1546 an die
Grafen von Helfenstein, von denen es 1627 an Fürstenberg fiel (Linie Messkirch,
1744 Linie Stühlingen). Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die freie
Herrschaft G. mit einer Quadratmeile (66 Quadratkilometer, 2800 Einwohner) über
die Fürsten von Fürstenberg zum schwäbischen Reichskreis sowie zum schwäbischen
Reichsgrafenkollegium. 1806 fiel sie an Württemberg. Damit gelangte G.
1951/1952 zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 175; Uhrle, A., Regesten zur Geschichte der Edelherren von
Gundelfingen, von Justingen, von Steußlingen und von Wildenstein, Diss. phil.
Tübingen 1962. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Hessen-Darmstadt (Landgrafschaft, Großherzogtum).
Darmstadt geht vermutlich auf ein karolingisches Jagdhaus im geschlossenen
Reichsgut um Frankfurt zurück und erscheint im 11. Jahrhundert als Darmundestat
in der Grafschaft Bessungen des Hochstifts Würzburg. 1256 belehnte das
Hochstift die Grafen von Katzenelnbogen mit der Grafschaft. 1479 fiel
Katzenelnbogen nach dem Aussterben der Grafen an Hessen. 1567 wurde Darmstadt
bei der Erbteilung nach Philipp dem Großmütigen
unter Georg I. Residenz der lutherischen Linie Hessen-Darmstadt der Landgrafen
von Hessen, die mit rund 1300 Quadratkilometern und 20000 Einwohnern etwa ein
Achtel Hessens geerbt hatte. H. gewann erbweise 1583 von Hessen-Rheinfels
Schotten, Stornfels und Homburg vor der Höhe, kaufte 1600 Mörfelden und erbte 1604
die südliche Hälfte Hessen-Marburgs (mit Gießen), die ihr nach heftigsten
Auseinandersetzungen mit Hessen-Kassel endgültig aber erst 1648/1650
zugesprochen wurde. 1607 gründete H. die lutherische Landesuniversität Gießen.
Von 1609 bis 1643 zweigte sich Hessen-Butzbach, 1622 das 1866 erloschene
Hessen-Homburg ab. 1736 erwarb H. die Grafschaft Hanau-Lichtenberg (mit
Pirmasens), überzog aber durch prunkvolle Hofhaltung bei weitem seine Mittel.
Um 1806 zählte es zum Kanton Odenwald des Ritterkreises Franken. Durch § 7 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 gewann H. zum Ausgleich für die
Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Aufhebung von Rechten über Wetzlar und
Frankfurt sowie für die Abtretung der Ämter Lichtenau und Willstädt an Baden
und von Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Cleeberg bzw. Kleeberg, Eppstein und des
Dorfes Weiperfelden an Nassau-Usingen das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum
Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815) mit Volkmarsen, die mainzischen Ämter
Gernsheim, Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth im Odenwald, Steinheim, Alzenau,
Vilbel, Rockenberg, Hassloch, Astheim, Hirschhorn, die mainzischen Güter
Mönchhof, Gundhof und Klaraberg (Klarenberg), die pfälzischen Ämter Lindenfels,
Umstadt, Otzberg, Alzey (teilweise) und Oppenheim (teilweise), den Rest des
Hochstifts Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloss bei Rockenburg,
die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen
mit 218000 Einwohnern), so dass das (in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen
und Westfalen gegliederte) Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern
umfasste. Von Baden tauschte es (die Reichsstadt) Wimpfen ein. 1806 fielen die
Grafschaft Erbach und reichsritterschaftliche Gebiete an. Außerdem umfasste das
bisherige Gebiet Hessen-Darmstadts die Oberämter Gießen (mit den Städten Gießen
und Staufenberg, den Gerichten Lollar, Heuchelheim und Steinbach) und Nidda,
die Ämter und Städte Allendorf, Grünberg, Homberg/Ohm, Alsfeld, Grebenau,
Lauterbach, Ulrichstein, Schotten, Rosbach (Roßbach), Butzbach, Königsberg,
Biedenkopf und Battenberg, die Ämter Burg-Gemünden (Burggemünden), Stornfels,
Bingenheim, Petterweil (Peterweil), Cleeberg, Hüttenberg, Blankenstein, Itter
und Breidenbacher Grund (Grund Breidenbach), einige adlige Besitzungen (die
Zent Lauterbach, die Gerichte Engelrod und Ober-Ohmen [Oberohm], den
rabenauischen oder Londorfer Grund, das Busecker Tal (Buseckertal) mit 9
Dörfern und das Gericht [Gebiet] Frohnhausen mit 2 Dörfern). 1806 wurde die
Landgrafschaft anlässlich des Beitrittes zum Rheinbund zum Großherzogtum
erhoben. Außerdem mediatisierte sie bis 1815 Hessen-Homburg. 1815 erhielt
Hessen-Darmstadt für die Abgabe Westfalens an Preußen das Fürstentum
Isenburg-Birstein (Offenbach), Worms, Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz.
Pirmasens kam an Bayern. Insgesamt umfasste das Land damit 152,75
Quadratkilometer mit 720000 Einwohnern. Seit 1816 nannte sich der Landesherr
von H. Großherzog von Hessen und bei Rhein. 1866 musste H. das seit 1622 einer
Nebenlinie zugehörige, 1866 zurückgefallene Hessen-Homburg sowie die Kreise
Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und mit Preußen eine Militärkonvention
eingehen, die faktisch den Verlust der politischen und militärischen
Selbständigkeit bedeutete. Außerdem musste es sich dem Norddeutschen Bund
anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945
folgte dem Großherzogtum der Volksstaat Hessen, in dem 1933 die
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Macht übernahm und der mit
seinen rechtsrheinischen Gebieten am 19. 9. 1945 in Großhessen aufging, das
sich seinerseits seit 1. 12. 1946 Land Hessen nannte. 1968 erlosch die Linie
Darmstadt der ehemaligen Landgrafen von Hessen.
L.: Wolff 255; Zeumer 553 II b 28; Wallner 695 OberrheinRK 2; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C2; Hof- und
Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen, 1835ff.; Hattemer, K.,
Entwicklungsgeschichte Darmstadts, 1913; Blass, G., Das Stadtbild von Darmstadt
und seine Entwicklung, 1927; Müller, A., Aus Darmstadts Vergangenheit, 3. A.
1939; Das Rhein-Maingebiet vor 150 Jahren, 1787, entworfen v. Strecker, K., hg.
v. Wagner, W., 1939; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des
Landes Hessen, 1961; Nahrgang, K., Stadt- und Landkreis Offenbach am Main,
1963; Schmidt, K., Darmstädter Bürgerbuch, 1964; Demandt, K., Geschichte des
Landes Hessen, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kromphardt, D., Hessen-Darmstadt in
der Rheinbundzeit, Magisterarbeit Geschichtswissenschaft Gießen 1979; Knodt,
M., Die Regenten von Hessen-Darmstadt, 1989; Schulz A., Herrschaft durch
Verwaltung, 1991; Lange, T., Hessen-Darmstadts Beitrag, 1993.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Hessen-Kassel (Landgrafschaft, Kurfürstentum
Kurhessen). Kassel erscheint als Chassalla, Chassella (zu lat. castellum)
erstmals 913 und ist vermutlich wenig früher von den Konradinern gegründet
worden. König Heinrich II. schenkte 1008 den Königshof seiner Gemahlin Kunigunde,
die damit das Kloster Kaufungen ausstattete. Noch 1154 wurde Kassel als
Reichsgut bezeichnet. Bald danach unterstand es den Landgrafen von Thüringen.
1189 wurde Kassel civitas genannt. 1277 wurde es Sitz der Landgrafen von
Hessen, die in Kassel eine neue Burg errichteten. 1373 wurden Altstadt,
Unterneustadt und Freiheit vereinigt. In der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts war Kassel Sitz der Landgrafschaft H. (1458-1500), die wieder in
Hessen aufging. Seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts war es Verwaltungsmittelpunkt
Hessens. Bei der Erbteilung nach Landgraf
Philipp dem Großmütigen 1567 erhielt Wilhelm IV. etwa die Hälfte Hessens mit
Kassel als Residenz. 1571 gewann er die Herrschaft Plesse, 1582 die Hoyaer
Ämter Uchte und Freudenberg. 1583 erwarb H. von Hessen-Rheinfels die
Niedergrafschaft Katzenelnbogen. 1604 wurde Landgraf Moritz unter dem Einfluss
Graf Johanns von Nassau-Dillenburg calvinistisch. Deswegen kam es beim Tode
Ludwigs IV. von Hessen-Marburg 1604 zum hessischen Erbfolgestreit, in dessen
Folge unter anderem in Gießen eine lutherische Universität als Nachfolgerin des
calvinistisch gewordenen Marburg gegründet wurde. Im Ergebnis behielt
Hessen-Kassel 1648/1650 den nördlichen Teil Hessen-Marburgs mit Marburg und
erlangte endgültig Hersfeld. Zuvor hatte es 1640 die Grafschaft Schaumburg
erworben. 1736 fiel ihm die Grafschaft Hanau-Münzenberg an (u. a. mit Nauheim).
1800 umfasste es ein Gebiet von etwa 170 Quadratmeilen. Mit Völkershausen,
Martinroda, Willmanns, Wölferbütt und Altengronau gehörte Hessen-Kassel dem
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken, mit dem Lindentaler Hof dem Kanton
Mittelrheinstrom des Ritterkreises Rhein an. Außerdem war es um 1806 Mitglied
im Kanton Odenwald. Durch § 7 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2.
1803 erlangte es für Sankt Goar und Rheinfels sowie seine Ansprüche auf Corvey
außer der Kurwürde nur einzelne mainzische Güter (Ämter Fritzlar, Naumburg,
Neustadt und Amöneburg, Kapitel Fritzlar und Amöneburg, die Klöster in diesen
Kapiteln) sowie die (Reichs-)Stadt Gelnhausen und das Reichsdorf Holzhausen
(Burgholzhausen). Danach nannte sich der Landgraf von H. Kurfürst von Hessen.
1806/1807 wurde H., da es nicht dem Rheinbund beigetreten war, von Frankreich
besetzt und dem Königreich Westphalen (Hauptstadt Kassel) einverleibt.
1813/1815 wurde es wiederhergestellt und erhielt für die Niedergrafschaft
Katzenelnbogen das Großherzogtum Fulda und Teile Isenburgs. Den Titel Kurfürst
behielt der Landesherr (trotz Untergangs des Heiligen Römischen Reichs und seines
Wahlrechts [Kurrechts der Kurfürsten]) bei. 1831 wurde eine Verfassung
erlassen. Durch preußisches Gesetz vom 20. 9. 1866 wurde H. wegen der
Unterstützung Österreichs in der misslungenen Bundesexekution des Jahres 1866
gegen Preußen von Preußen annektiert und Teil der preußischen Provinz
Hessen-Nassau wurde (Hauptstadt Kassel). Die damit preußischen Gebiete gingen
am 19. 9. 1945 im Wesentlichen in Großhessen und damit in Hessen auf. Die Linie
Hessen-Kassel erlosch 1875.
L.: Wolff 254; Zeumer 553 II b 27; Wallner 694 OberrheinRK 1; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D3, III 38 (1789) C1; Winkelmann-Holzapfel
152f.; Riedenauer 129; Landau, G., Die hessischen Ritterburgen und ihre
Besitzer, Bd. 1ff. 1832ff., Neudruck 2000; Piderit, F., Geschichte der Haupt-
und Residenzstadt Cassel, 2. A. 1882; Brunner, H., Geschichte der Residenzstadt
Cassel, 1913; Losch, P., Geschichte des Kurfürstentums Hessen 1803-66, 1922;
Anhalt, E., Der Kreis Frankenberg. Geschichte seiner Gerichte, Herrschaften und
Ämter von der Urzeit bis ins 19. Jahrhundert, 1928; Meisenträger, M./Krug, E.,
Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft, 1935; Schröder-Petersen, A., Die
Ämter Wolfhagen und Zierenberg. Ihre territoriale Entwicklung bis ins 19.
Jahrhundert, 1936; Stengel, E., Johann Georg Schleensteins Landesaufnahme der
Landgrafschaft Hessen-Kassel, Hessenland 44 (1933), und (in) Stengel, E.,
Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960; Demandt, K.,
Geschichte des Landes Hessen, 1959, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Kissel, O.,
Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961; Speitkamp,
W., Restauration als Transformation. Untersuchungen zur kurhessischen
Verfassungsgeschichte 1813-1830, 1986; Akten und Dokumente zur kurhessischen
Parlaments- und Verfassungsgeschichte 1848-1866, hg. v. Seier, H., 1987;
Hollenberg, G., Die hessen-kasselischen Landstände im 18. Jahrhundert, 1988,
Hessisches Jb. f. LG. 38 (1988); Grothe, E., Verfassungsgebung und
Verfassungskonflikt, 1996; Wegner, K., Kurhessens Beitrag für das heutige
Hessen, 1999; Philippi, H., Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648-1806, 2007;
Ebert, J., Domänengüter im Fürstenstaat, 2013.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Hohenlohe (Grafschaft, Fürstentum). Die erstmals
1153 bezeugten Herren (Konrad, Heinrich) von Weikersheim nannten sich seit
1178/1198 nach der die Straße Frankfurt-Würzburg-Augsburg beherrschenden Burg
H. (Hohlach) bei Uffenheim. Im staufischen Reichsdienst erlangten sie 1232/1235
Langenburg und 1250 Öhringen, später Neuenstein, Möckmühl (1445 Verkauf an
Pfalz) und Waldenburg sowie den Grafenrang. Trotz der Gabe Mergentheims an den
Deutschen Orden (1219) und mehrfacher Erbteilung
(1215/1254 Hohenlohe-Hohenlohe [bis 1412], Hohenlohe-Brauneck [bis 1390/1434]
und Hohenlohe-Weikersheim) gelang ihnen die Errichtung eines fast geschlossenen
Herrschaftsgebiets um Kocher und Tauber. Seit 1530 wurden sie (wegen der
erbrechtlich begründeten, aber tatsächlich nicht umsetzbaren Belehnung mit den
Grafschaften Ziegenhain und Nidda) als Reichsgrafen anerkannt, waren etwa zu
dieser Zeit aber auch im Kanton Altmühl des Ritterkreises Franken
immatrikuliert. 1551/1553 erfolgte die Teilung des erst 1551 wieder vereinigten
Gebiets in die protestantische, 1764 gefürstete Linie Hohenlohe-Neuenstein und
die (seit 1667 wieder) katholische, 1744 gefürstete, nach der (erstmals 1253
erwähnten, als Lehen des Hochstifts Regensburg erlangten) Burg Waldenburg bei
Schwäbisch Hall benannte Linie Hohenlohe-Waldenburg. Die Linie Hohenlohe-Neuenstein
teilte sich dann in die Zweige Hohenlohe-Langenburg, Hohenlohe-Ingelfingen,
Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Öhringen (Hohenlohe-[Neuenstein-]Öhringen)
(bis 1805). Sie erwarb 1631 durch Erbschaft die halbe Grafschaft Gleichen mit
Ohrdruf. Die Linie Hohenlohe-Waldenburg zerfiel 1615 in Hohenlohe-Pfedelbach
(bis 1728) und Hohenlohe-Waldenburg (bis 1679) sowie Hohenlohe-Schillingsfürst,
das sie beerbte, sich aber wiederum in die Linien Hohenlohe-Bartenstein und
Hohenlohe-Schillingsfürst aufteilte (seit 1840 infolge des 1834 erfolgten
Anfalls des Erbes des letzten Landgrafen von Hessen-Rotenburg[-Rheinfels]
preußische Herzöge von Ratibor und Fürsten von Corvey). Durch § 18 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 wurden die Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein,
Hohenlohe-Waldenburg, Hohenlohe-Ingelfingen und Hohenlohe-Neuenstein
entschädigt. 1806 fielen die zum fränkischen Reichskreis zählenden
hohenlohischen Gebiete, die etwa 32 Quadratmeilen mit rund 100000 Einwohnern in
17 Städten, 7 Marktflecken und etwa 250 Dörfer und Weilern umfassten,
überwiegend an Württemberg, im Übrigen an Bayern (Kirchberg [1810 an
Württemberg], Schillingsfürst). S. Baden-Württemberg.
L.: Zeumer 554 II b 62, 1; Wallner 692 FränkRK 7 a-d, 9 a, b; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E4, III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3;
Fischer, A., Geschichte des Hauses Hohenlohe, Bd. 1f. 1868ff.; Hohenlohisches
Urkundenbuch (1153-1375), hg. v. Weller, K./Belschner, C., Bd. 1ff. 1899ff.;
Weller, K., Geschichte des Hauses Hohenlohe (bis Mitte des 14. Jahrhunderts),
Bd. 1f. 1904ff.; Belschner, C., Die verschiedenen Linien und Zweige des Hauses
Hohenlohe seit 1153, 1926; Engel, W., Würzburg und Hohenlohe, 1949; Fischer,
W., Das Fürstentum Hohenlohe im Zeitalter der Aufklärung, 1958; Schremmer, E.,
Die Bauernbefreiung in Hohenlohe, 1963; Genealogisches Handbuch des Adels,
Fürstliche Häuser, Bd. 9 1971; Thumm, A., Die bäuerlichen und dörflichen
Rechtsverhältnisse des Fürstentums Hohenlohe im 17. und 18. Jahrhundert, 1971;
Hohenlohische Dorfordnungen, bearb. v. Schumm, K./Schumm, M., 1985; Seibold,
G., Die Radziwillsche Masse, 1988; Wendehorst, A., Hohenlohe, LexMA 5 1990, 82;
Kleinehagenbrock, F., Die Grafschaft Hohenlohe im Dreißigjährigen Krieg, 2003;
Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg. v.
Kramer, F. u. a., 2005, 563; Die Familie Hohenlohe - Eine europäische Dynastie
im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Hannig, A. u. a., 2013.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Hohenzollern-Sigmaringen (Grafen, Reichsfürsten). Durch Erbteilung entstand 1575 die Linie H. der Grafen von
Hohenzollern, welche die Grafschaft Sigmaringen mit den Klöstern Hedingen und
Inzighofen, die Herrschaft Haigerloch mit Kloster Gruol, die Grafschaft
Veringen und die Herrschaft Wehrstein erhielt. 1623 gewann sie die
Reichsfürstenwürde, 1653 Sitz und Stimme im Reichsfürstenkollegium. 1634 fiel
das zwischenzeitlich abgespaltete Haigerloch wieder an. 1803 erhielt das zum
schwäbischen Reichskreis zählende H. durch § 10 des
Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für seine Feudalrechte in den
Herrschaften Boxmeer (Boxmer), Diksmuide (Dixmüde), ‚s-Heerenberg (Berg),
Gendringen, Etten, Wisch (Visch), Pannerden und Millingen-aan-den-Rijn
(Millingen, Mühlingen) und für seine Domänen in Belgien die Herrschaft Glatt
des Stifts Muri, die Klöster Inzigkofen, Beuron (Klosterbeuren) und Holzen
(Holzheim) (im Augsburgischen), 1806 durch die Rheinbundakte die ehemals
österreichischen Mediatklöster Habsthal und Wald, die Herrschaft Achberg und
Hohenfels des Deutschen Ordens, die Souveränität über die Herrschaften Jungnau
und Trochtelfingen sowie den nördlich der Donau gelegenen Teil der Herrschaft
Messkirch der Fürsten von Fürstenberg, die vormals Salem gehörige Herrschaft
Ostrach, die ehemals buchauische Herrschaft Straßberg der Fürsten von Thurn und
Taxis sowie die ritterschaftlichen Herrschaften Gammertingen und Hettingen der
Freiherren von Speth. 1805 wurde H. durch Verzicht Österreichs auf seine
Lehnshoheit souverän. 1806 schloss es sich dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen
Bund an. Am 7. 12. 1849 dankte der Fürst zugunsten Preußens ab. 1945 kam
Sigmaringen an Württemberg-Hohenzollern, 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 168; Wallner 687 SchwäbRK 39; Klein 148; Graf Stillfried, R.,
Stammtafel des Gesamthauses Hohenzollern, 1879; Hintze, O., Die Hohenzollern
und ihr Werk, 3. A. 1916, Neudruck 1987; Kreis Sigmaringen, bearb. v. Hossfeld,
F., 1942; Baur, W., Die Stadt Sigmaringen, 1956; Mayer, D., Die Grafschaft
Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert. Die Rolle des Forsts beim
Ausbau der Landeshoheit, 1959; Der Kreis Sigmaringen, 1963; Kaufhold,
W./Seigel, R., Schloss Sigmaringen und das fürstliche Haus Hohenzollern an der
oberen Donau, 1966; Bader, K., Der deutsche Südwesten in seiner
territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A. 1978; Schäfer, R., Die
Rechtsstellung der Haigerlocher Juden im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
von 1634-1850, 2002; Vom Fels zum Meer, hg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg,
2002. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Hornstein (Freiherren, Reichsritter). Nach der
Burg H. am Laucherttal bei Sigmaringen nannten sich seit 1244 Herren. Im 18.
Jahrhundert zählten die Freiherren von H., die bereits 1488 Mitglied der
Rittergesellschaft Sankt Jörgenschild, Teil im Hegau und am Bodensee waren, mit
der 1579/1623 von Werner von Reischach erworbenen Herrschaft Hohenstoffeln zum
Kanton Hegau des Ritterkreises Schwaben. Mit dem im 14. Jahrhundert erworbenen
Göffingen und Grüningen waren sie im Kanton Donau immatrikuliert. Nachdem sie
1773 von den Freiherren von Rost Göttelfingen und Vollmaringen und 1770 das
halbe Zimmern unter der Burg erlangt hatten, waren sie damit dem Kanton Neckar
inkorporiert. Nach der Erbteilung 1686
entstanden mehrere Linien (Binningen, Grüningen, Weiterdingen). Die Linie
Binningen hatte Hinterstoffeln, Mittlerstoffeln (Mittelstoffeln) und Binningen,
die Linie Weiterdingen Vorderstoffeln, Schloss und Dorf Weiterdingen, Bietingen
und Gut Homboll, die 1805 an die Linie Binningen gelangten. Die Güter fielen
1806 an Württemberg, das sie 1810 größtenteils an Baden gab. Damit gelangte das
Gebiet 1951/1952 an Baden-Württemberg. Vielleicht waren die H. am Ende des
Heiligen Römischen Reiches auch im Ritterkreis Franken immatrikuliert.
L.: Roth von Schreckenstein 2, 592;Schweizer, Geschichte des freiherrlichen
Hauses Hornstein, (in) Archiv für Geschichte, Genealogie, Diplomatik 1846;
Hölzle, Beiwort 59, 60, 64; Mau, H., Die Rittergesellschaften mit St.
Jörgenschild in Schwaben, 1941, 34; Ruch Anhang 4, 77-80; Riedenauer 124;
Danner, W., Die Reichsritterschaft im Ritterkantonsbezirk Hegau in der zweiten
Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert, 1969.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Innerösterreich (Ländergruppe, Gebietseinheit). I. ist
die im Spätmittelalter (1379-1463) und der frühen Neuzeit (1564) infolge von Erbteilungen des Hauses Habsburg entstandene,
Steiermark, Kärnten, Krain, Görz, Gradisca (Gradiska) und Windische Mark
umfassende Gebietseinheit. Seit Maximilian I. und seit Ferdinand II. (1619) war
I. mit den übrigen Ländern wieder vereint, galt aber auch später noch als
eigene Verwaltungseinheit.
L.: Die Territorien des Reichs 1, 102. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Isenburg-Grenzau (Herren, Grafen). Die kurz vor 1213 von den Herren von Isenburg errichtete Burg Grenzau östlich von Neuwied im Westerwald wurde Sitz einer kleinen Herrschaft, von der nach einer Erbteilung zwischen 1304 und 1310 Teile an Isenburg-Büdingen kamen. Sie spaltete die Linie I. ab. Vorübergehend waren von 1439 bis 1446 die Grafen von Nassau-Beilstein an Burg und Herrschaft Grenzau beteiligt, doch fiel sie dann ganz an die salentinische Linie Isenburgs. 1664 zog das Erzstift Trier die Herrschaft nach dem Aussterben Isenburgs (Niederisenburgs) als heimgefallenes Lehen ein. 1803 kam Grenzau an Nassau und damit 1866 an Preußen und 1946 an Rheinland-Pfalz. S. Grenzau, Niederisenburg (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Liegnitz (Fürstentum, Residenz des Herzogs von
Schlesien). 1149 wird die wohl im 11. Jahrhundert erbaute Burg L. an der Hohen
Straße in Niederschlesien erstmals erwähnt. Nach Heinrich II. aus dem Hause der
schlesischen Piasten (1241) entstand durch Erbteilung
des Herzogtums Niederschlesien das Herzogtum L. (1251) um die zwischen 1242 und
1252 zu deutschem Recht neu gegründete Stadt L., von dem sich 1251 Glogau sowie
1278 Jauer und Löwenberg abspalteten. Von 1290 bis 1311 war es mit Breslau
vereinigt. Nach 1311 wieder selbständig wurde es zeitweise durch Landesteilung
um das Fürstentum Brieg vermindert. 1329 geriet es unter Lehnshoheit Böhmens.
1419 starb die Linie L. der Piasten aus. L. kam an Brieg. 1532 erwarb es
Wohlau. Nach zwischenzeitlichen Trennungen war L. seit 1663/1664 mit Brieg und
Wohlau wieder vereinigt. Als 1675 die schlesischen Piasten ausstarben, wurden
L., Wohlau und Brieg als erledigte Lehen Erbfürstentümer Österreichs. Seit 1681
erhob Preußen unter Berufung auf einen 1546 von König Ferdinand für ungültig
erklärten Erbverbrüderungsvertrag Friedrichs II. von L. mit Joachim II. von
Brandenburg vom 19. 10. 1537 Ansprüche auf die drei Fürstentümer. 1742 kamen
sie nach dem ersten schlesischen Krieg mit 34 Quadratmeilen Gebiet an Preußen.
Seit 1945 wurde L. von Polen verwaltet, an das es 1990 als politische Folge der
deutschen Einheit fiel.
L.: Wolff 483; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) I3; Sammler,
A./Kraffert, A., Chronik von Liegnitz, Bd. 1ff. 1861ff.; Urkundenbuch der Stadt
Liegnitz und ihres Weichbildes bis zum Jahre 1455, hg. v. Schirrmacher, F.,
1866; Liegnitz, siebenhundert Jahre eine Stadt deutschen Rechts, hg. v.
Schönborn, T., 1942; Unser Liegnitz und sein Landkreis, hg. v. Hantschke, H.,
1960; Bahr, E./König, K., Ostdeutschland unter fremder Verwaltung, Bd. 5:
Niederschlesien, 1967; Finke, F., Aus dem Lebenslauf der Stadt Liegnitz, 1986;
Jaeckel, G., Die Liegnitzer Erbverbrüderung von 1537 in der
brandenburgisch-preußischen Politik bis zum Frieden von Hubertusburg 1763,
1988; Menzel, J., Liegnitz, LexMA 5 1991, 1974; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 336.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Lippe-Alverdissen (Grafschaft). Die Grafen von L. sind
eine 1614 durch Erbteilung entstandene Linie der
Grafen von Lippe. Diese hatte die Herrschaft Sternberg mit dem Amt Lipperode
und Alverdissen inne, residierte seit dem teilweisen Anfall Schaumburgs mit Bückeburg
1643/1644 in Bückeburg und nannte sich Schaumburg-Lippe. Von der Linie
Lippe-Brake erbte sie Blomberg und Schieder.
L.: Kittel, E., Geschichte des Landes Lippe, 1957.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Lippe-Brake (Grafschaft). Die Grafen von L. sind eine 1614 durch Erbteilung entstandene und 1709 von Lippe-Detmold beerbte Linie der Grafen von Lippe mit den Ämtern Brake, Barntrup, Blomberg und Schieder (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Lippe-Detmold (Grafschaft). Die Grafen von L. sind
eine 1614 durch Erbteilung entstandene Linie der
Grafen von Lippe (mit Detmold, Sternberg, Enger, Sassenberg, Aholz,
Schwalenberg, Stoppelberg, Oldenburg, Varenholz, Falkenberg und dem halben
Lippstadt). 1671 spaltete sich von ihr die Linie Lippe-Biesterfeld ab. 1687
wurde durch Heirat die Herrschaft Ameiden erworben. L. beerbte 1709 die Linie
Lippe-Brake. 1720 wurden die dem westfälischen Reichsgrafenkollegium
angehörenden Grafen von L. in den Reichsfürstenstand erhoben(, führten diesen
Titel aber erst ab 1789). 1763 erwarb L. durch Kauf die Herrschaften
Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld. 1905 wurde L. von (ihrer 1671
abgespalteten Linie) Lippe-Biesterfeld beerbt.
L.: Kittel, E., Geschichte des Landes Lippe, 1957.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Lüneburg (Fürstentum, Residenz des Bischofs von
Verden bzw. des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg). 795 wird erstmals der Ort
Hliuni an der Ilmenau genannt. L. ist bei einer Billungerburg auf dem Kalkberg
(um 950/951) entstanden und erhielt vermutlich durch Herzog Heinrich den Löwen
Stadtrecht (1247 und 1401 erweitert aufgezeichnet, 1239 Ratsherren). 1267/1269
erwuchs durch Erbteilung des Herzogtums
Braunschweig-Lüneburg das Fürstentum L., das seine Residenz bis 1371 in L.
hatte, das bis 1639 eine einer freien Reichsstadt ähnliche Sonderstellung
innerhalb des Fürstentums einnahm. Das Herzogtum bildete bis zur Mitte des 14.
Jahrhunderts ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zwischen Elbe, Weser, Altmark
und den Hochstiften Hildesheim und Verden aus (Burg Hallermunt 1282, Grafschaft
Wölpe 1302, Grafschaft Dannenberg 1303, Grafschaft Lüchow 1320, halbe
Grafschaft Hallermunt 1366). 1369 erlosch die Linie im Mannesstamm. Im Lüneburger
Erbfolgekrieg konnte sich 1388 die Göttinger Linie des alten Hauses
Braunschweig gegen die von Kaiser Karl IV. auf Grund des Versäumnisses, eine
Gesamtbelehnung zu gewinnen, allein belehnten Herzöge von Sachsen-Wittenberg
durchsetzen, musste jedoch die Residenz nach Celle verlegen, nachdem die Stadt
L. 1371 in einem Aufstand den Herzögen die Burg auf dem Kalkberg entrissen
hatte. Von 1400 bis 1409 war L. bei der Braunschweiger Hauptlinie. 1409/1428
entstand durch deren Teilung das mittlere Haus L., dem das Fürstentum L.
zugeordnet wurde, wobei 1409 Herzog Bernhard zunächst Wolfenbüttel erhalten,
1428 aber Lüneburg gewählt hatte. L. verlor 1443 einen angefallenen Teil der
Grafschaften Everstein und Homburg als Pfand an das Hochstift Hildesheim. Von den
Söhnen Herzog Heinrichs des Mittleren, der 1520 abdankte, begründeten Otto die
Nebenlinie Harburg (1527 bis 1642) und Franz die Nebenlinie Gifhorn (bis 1549),
während Ernst der Bekenner die Hauptlinie fortführte. Von ihr spaltete sich
1569 unter Ernsts drittem Sohn Heinrich die Nebenlinie Dannenberg ab, die das
neue Haus Braunschweig begründete und 1635 das Fürstentum
Braunschweig-Wolfenbüttel erhielt. Die seit 1569 als neues Haus L. das zum
niedersächsischen Reichskreis zählende Fürstentum L. (oder Celle [Lüneburg-Celle])
beherrschende Hauptlinie erwarb 1582 die Grafschaft Hoya und 1585 die
Grafschaft Diepholz als erledigte Lehen. 1617 fiel durch Gerichtsentscheid das
zunächst von Braunschweig-Wolfenbüttel in Besitz genommene Fürstentum
Braunschweig-Grubenhagen an L., 1635 (Braunschweig-)Calenberg, 1643 Harburg,
das seit 1527 Sitz einer Seitenlinie des mittleren Hauses L. gewesen war.
Hiervon erhielt 1635 die Hauptlinie die Fürstentümer L. und
Calenberg-Göttingen, die Nebenlinie Dannenberg das Fürstentum Wolfenbüttel.
1639 zwang der Landesherr die Stadt L. zur Aufnahme von Soldaten. Das 200
Quadratmeilen ausmachende Fürstentum L. umfasste die Städte L., Uelzen, Celle,
Harburg, Dannenberg, Lüchow, die Stifte Bardowick und Ramelsloh, die Klöster
Lüne, Ebstorf, Medingen, Wienhausen, Isenhagen und Walsrode, die
landesherrlichen Ämter Harburg, Wilhelmsburg, Moisburg, Winsen an der Luhe,
Bütlingen, Scharnebeck, Lüne, Garze, Bleckede, Hitzacker, Dannenberg, Lüchow,
Wustrow, Schnackenburg, Oldenstadt, Medingen, Ebstorf, Bodenteich, Isenhagen,
Knesebeck, Klötze, Fallersleben, Gifhorn, Meinersen, Burgdorf, Ahlden und
Rethem (Rethen), die Großvogtei Celle und die adligen Gerichte Gartow, Brome,
Fahrenhorst und Wathlingen. Aus dem Reichsfürstentum Calenberg (seit 1636) ging
1692 das Kurfürstentum Hannover hervor. Das Fürstentum L. endete 1705 mit dem
Tode Georg Wilhelms, nach dem es als Folge der Verheiratung der Erbtochter
Sophie Dorothea mit dem Neffen Georg des Herzogs mit Hannover vereinigt wurde.
Die landesherrliche Verwaltung wurde in Hannover verbunden, doch blieb Celle
Sitz der lüneburgischen Landschaft und erhielt 1711 das
Oberappellationsgericht. 1866 kam Hannover an Preußen, 1946 das preußische
Gebiet an Niedersachsen. S. Braunschweig-Lüneburg.
L.: Wolf 434f.; Wallner 705 NiedersächsRK 1; Großer Historischer Weltatlas III
38 (1789) D1; Schnath, G./Lübbing, H./Engel, F., Niedersachsen, (in) Geschichte
der deutschen Länder, Bd. 1; Urkundenbuch der Herzöge von Braunschweig und
Lüneburg, Bd. 1ff. 1859f.; Urkundenbuch der Stadt Lüneburg, hg. v. Volger, W.,
Bd. 1ff. 1872ff.; Krieg, M., Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im
ehemaligen Fürstentum Lüneburg, 1922; Büttner, E., Geschichte Niedersachsens,
1931; Reinecke, W., Geschichte der Stadt Lüneburg, Bd. 1f. 1933; Busch, F.,
Bibliographie der niedersächsischen Geschichte, 1938ff.; Schnath, G.,
Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens, 1939; Friedland, K., Der Kampf der
Stadt Lüneburg mit ihren Landesherren, 1953; Franz, G., Verwaltungsgeschichte
des Regierungsbezirks Lüneburg, 1955; Thurich, E., Die Geschichte des
Lüneburger Stadtrechts im Mittelalter, 1960; Behr, H., Die Pfandschlosspolitik
der Stadt Lüneburg im 15. und 16. Jahrhundert, Diss. phil. Hamburg 1964;
Arnswaldt, C. v., Die Lüneburger Ritterschaft als Landstand im Spätmittelalter.
Untersuchungen zur Verfassungsstruktur des Herzogtums Lüneburg zwischen 1300
und 1500, 1969; Pischke, G., Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter,
1987; Reinbold, M., Die Lüneburger Sate, 1987; Hergemöller, B., Lüneburg, LexMA
6 1992, 9; Mellinger, J., Atlas des Fürstentums Lüneburg um 1600, hg. v.
Aufgebauer, P., 2001; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg.
v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 345, 346; Przybilla, P., Die Edelherren von
Meinersen, 2007. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Oppurg (Herrschaft). 1074 gab Erzbischof Anno
von Köln unter aus Reichsgut stammenden Ländereien O. (Opult) bei Pössneck an
die Abtei Saalfeld. Über weitergegebene Vogteirechte der Grafen von Schwarzburg
und der Grafen von Orlamünde über die Abteigüter erlangten die Ritter von
Brandenstein die Herrschaft O. Da sie infolge zahlreicher Erbteilungen und sonstiger Umstände im 17. Jahrhundert
verarmten, musste die Herrschaft 1672 an Graf Johann Albrecht von Ronow
verkauft werden. 1703 kam sie an die Familie Einsiedel, 1745 an die Grafen
Hoym, 1782 erbweise an die Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen. Sie gehörte über
die Markgrafschaft Meißen Sachsens dem obersächsischen Reichskreis an. Über
Thüringen (1920) fiel O. von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische
Republik.
L.: Wolff 380; Wallner 708 ObersächsRK 2; Dedié, F., Oppurg und seine Besitzer
im Laufe der Jahrhunderte, 1939.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Pfalz-Mosbach (Fürstentum). 1410 entstand durch Erbteilung die Linie P. mit Gütern am Neckar um
Mosbach, im Kraichgau um Sinsheim und an der Bergstraße. Sie erbte 1443 einen
Teil der Güter der Linie (Pfalz-Neumarkt) (Pfalz-Oberpfalz). Bei ihrem
Aussterben 1499 wurde sie gemäß Erbvertrag von 1479 von der Pfalz (Kurpfalz)
beerbt.
L.: Häusser, L., Geschichte der rheinischen Pfalz, Bd. 1f. 2. A. 1856, Neudruck
1970; Lang, T., Die Hauptstadt der kleinen Pfalz, 1936; Wüst, G., Pfalz-Mosbach
1410-99, Diss. phil. Heidelberg 1976; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 858.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Rostock (Fürstentum, Residenz des Fürsten). Um
1160 (1161) wurde eine wendische Burg und Siedlung R. (Roztoc,
Auseinanderfließen) auf dem rechten Ufer der Warnow durch Waldemar I. von
Dänemark zerstört. Gegenüber entstand auf dem linken Ufer um 1200 eine deutsche
Kaufleutesiedlung, die den Namen fortführte und 1218 von Heinrich Borwin I. lübisches
Recht erhielt. Sie war seit der Erbteilung
Mecklenburgs von 1229 Sitz des Fürstentums R. Nach 1300 geriet sie unter die
Hoheit Dänemarks, musste aber 1314/1323 an Mecklenburg zurückgegeben werden.
Durch den Seehandel blühte die Stadt R. rasch auf und erhielt 1419 die erste
Universität Norddeutschlands mit zwölf Professoren in vier Fakultäten, blieb
aber immer unter der Landesherrschaft der Herzöge von Mecklenburg bzw.
Mecklenburg-Schwerin, unter der R. zum niedersächsischen Reichskreis zählte,
kam in Mecklenburg 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990
zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 442f.; Wallner 706 NiedersächsRK 2, 5; Die Territorien des Reichs 6,
114; Koppmann, K., Geschichte der Stadt Rostock, 1887; Frankenberg, E.,
Rostock, 1935; Sedlmaier, R., Rostock, 2. A. 1943; Lachs, J./Raif, F., Rostock,
2. A. 1967; Das älteste Rostocker Stadtbuch, hg. v. Thierfelder, H., 1967;
Olechnowitz, K., Rostock, von der Stadtrechtsbestätigung 1218 bis 1848/49,
1968; Kretschmann, P., Universität Rostock 1969; Geschichte der Universität
Rostock 1419-1969, Festschrift, hg. v. Heidorn, G. u. a., Bd. 1f. 1969;
Schultz, H./Witt, H./Kleinpeter, O., Rostock, 1980; 777 Jahre Rostock, hg. v.
Pelc, O., 1995; Hergemöller, P., Rostock, LexMA 7 1995, 1046f.; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2,
495; Pluns, M., Die Universität Rostock 1418-1563, 2007.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen (Herzogtum, [Kurfürstentum,] Königreich,
Land, Freistaat). Bei den wohl für das Gebiet nördlich der unteren Elbe um 150
n. Chr. erstmals erwähnten, danach sich nach Südosten und gemeinsam mit den
Angeln auch nach Westen (Britannien) ausbreitenden, von (König) Karl dem Großen
(772-804) unterworfenen westgermanischen S. (germ. *sahsaz, Schwert, Messer) in
Nordalbingien, Westfalen, Engern und Ostfalen gewannen im 9. Jahrhundert die
zwischen Harz und Weser begüterten Liudolfinger (Liudolf † 868) die Stellung eines
Stammesherzogs der Sachsen. Nach der Wahl der Liudolfinger zum sächsischen
Königshaus des Reiches (919, Heinrich I., 936ff. Otto I., Otto II., Otto III.,
Heinrich II.) wurden 966 die Billunger (Hermann Billung † 973) mit der
Wahrnehmung des von der Elbe-Saale bis zum Rhein reichenden sächsischen
Herzogtums betraut, doch beherrschten sie nur die nördlichen Teile des
Herzogtums wirklich. Im südlichen Teil des Herzogtums richtete Otto I. die
Pfalzgrafschaft S. ein, die 1088 bei den Grafen von Sommerschenburg und 1180
bei den Landgrafen von Thüringen lag und auch später häufig den Inhaber
wechselte, bis sie 1356 zum Zubehör des Herzogtums S. bestimmt wurde. Nach dem
Aussterben der Billunger 1106 kam das Herzogtum nicht an die askanischen bzw.
welfischen Schwiegersöhne sondern an Lothar von Süpplingenburg, dessen Macht
auf dem ihm angefallenen Erbe der Brunonen und Ottos von Northeim († 1083)
beruhte, 1137 aber an die Askanier und 1142 an Lothars Schwiegersohn Heinrich
den Stolzen aus dem Hause der Welfen, neben denen jedoch vor allem der
Erzbischof von Magdeburg und die Askanier eigene Herrschaftsbereiche ausbauten.
Der Welfe Heinrich der Löwe erweiterte Sachsen um Mecklenburg und das westliche
Pommern. Mit seinem Sturz 1180 endete das alte Herzogtum der Sachsen. An seine
Stelle trat neben dem Herzogtum (Engern und) Westfalen der Erzbischöfe von
Köln, dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg (1235) der Welfen zwischen Elbe und
Weser sowie den Hochstiften Münster und Osnabrück und mehreren Grafschaften
(Oldenburg, Hoya, Diepholz, Schaumburg, Bentheim u. a.) im Westen das um diese
Gebiete verkleinerte, aus nicht zusammenhängenden Gebieten bestehende neue
Herzogtum S. der Askanier (Bernhard von Anhalt) in Ostsachsen (Ostfalen).
Dieses gründete sich auf das Land Hadeln zwischen Unterweser und Unterelbe, auf
einst billungisches Gebiet an der Unterelbe (Lauenburg) und Gebiete um Neuhaus
sowie altes askanisches Gut um Wittenberg an der mittleren Elbe. 1260/1296
teilte sich dieses verbleibende Herzogtum S., das 1227 die Grafschaft Ratzeburg
erworben hatte, in die Linien Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg. Das
Herzogtum Sachsen-Wittenberg erlangte 1356 durch die Goldene Bulle die
sächsische Kurwürde. Nach dem Aussterben der Herzöge von Sachsen-Wittenberg
fielen Land, Herzogstitel und Kurwürde 1422/1423 für ihre Hilfe im Kampf gegen
die Hussiten als Lehen an die in der Markgrafschaft Meißen seit 1089/1125
herrschenden Markgrafen von Meißen (Haus Wettin), die 1247 schon die
Landgrafschaft Thüringen erlangt hatten. Damit wurde der Name S. auf die
wettinischen Gebiete (Meißen, Lausitz, Thüringen) übertragen (Obersachsen im
Gegensatz zu dem seitdem als Niedersachsen bezeichneten, ursprünglichen
sächsischen Stammesgebiet). 1423 wurde die Herrschaft Stollberg im Erzgebirge
gewonnen, 1427 die Herrschaft Weida in Thüringen. 1443 und 1451 wurden die
Herrschaften Hohnstein und Wildenstein gekauft. 1439 erwarb S. im
meißnisch-thüringischen Raum die Burggrafschaft Meißen, 1466 von den Grafen von
Reuß die Herrschaft Plauen und damit den Kern des Vogtlandes. Mit dem Kauf von
Finsterwalde 1425, Senftenberg 1448, Beeskow, Storkow 1477 (Wiederkauf) und
Sagan 1472 drang S. nach Osten vor. Von 1440 bis 1445 und von 1482 bis 1485
wurden die zwischenzeitlich entstandenen Teilherrschaften wieder zusammengeführt.
1485 kam es zur Teilung in die ernestinische Linie und die albertinische Linie,
die nicht mehr rückgängig gemacht wurde. Kurfürst Ernst (Ernestiner) erhielt
das Kurland S. (Sachsen-Wittenberg), kleine Teile der Mark Meißen und des
Osterlandes und Pleißenlandes (Eilenburg, Grimma, Borna, Leisnig, Altenburg,
Zwickau, Plauen, Schwarzenberg), den größten Teil Thüringens (Weimar, Gotha,
Eisenach) und die Pflege Coburg, das fränkische Königsberg, die
Schutzherrschaft über das Bistum Naumburg und die Reichsgrafschaft von
Gleichen, Kirchberg und Reuß sowie zum Teil Schwarzburg. Herzog Albrecht
(Albertiner) erlangte die Markgrafschaft Meißen mit den Hauptorten Dresden und
Freiberg, die Ämter Leipzig, Delitzsch-Landsberg, Zörbig, die Pfalzgrafschaft S.
nebst Sangerhausen, Ämter im nördlichen Thüringen, die Schutzherrschaft über
das Bistum Merseburg und über die Reichsgrafen und Herren von
Stolberg-Hohnstein, Mansfeld, Arnstein, Beichlingen, Leisnig, Querfurt und
Schönburg. Gemeinsam blieben die Herrschaft in Schlesien und den Lausitzen
sowie die Schutzherrschaft über Erfurt, Nordhausen, Mühlhausen, Görlitz und das
Hochstift Meißen. Die ernestinische Linie stiftete 1502 für das verloren
gegangene Leipzig die Universität Wittenberg, von der die Reformation ihren
Ausgang nahm und förderte Luther und die Reformation. 1547 unterlag Kurfürst
Johann Friedrich der Großmütige Kaiser Karl V., der daraufhin das Kurland S.
(Sachsen-Wittenberg) der albertinischen Linie übertrug, die seitdem die
Kurwürde führte. Die ernestinische Linie behielt nur die Ämter Weimar, Jena,
Saalfeld, Weida, Gotha und Eisenach sowie Coburg und erhielt 1554 noch die
Ämter Sachsenburg, Altenburg, Herbsleben und Eisenberg. ----- Das 1531 einen
Hof von schätzungsweise 500 Personen umfassende ernestinische Herzogtum teilte
sich 1572 weiter auf. Die zahlreichen Erbteilungen
zersplitterten es in eine Vielzahl kleiner Länder. Dabei entstanden 1572
Sachsen-Coburg-Eisenach (1572-1596) und Sachsen-Weimar (1572-1603).
Sachsen-Coburg-Eisenach teilte sich 1596 in Sachsen-Coburg (1596-1633) und
Sachsen-Eisenach (1596-1638). Die Linie Coburg erlosch 1633 und vererbte die
Güter an Sachsen-Eisenach. Die Linie Eisenach endete 1638. Ihre Güter fielen zu
zwei Dritteln an die Linie Sachsen-Weimar und zu einem Drittel an die Linie
Sachsen-Altenburg, die 1603 durch Teilung aus Sachsen-Weimar entstanden
war(en). Sachsen-Weimar zerfiel weiter 1640(/1641) in die Linien Sachsen-Weimar
(1640-1672), Sachsen-Eisenach (1640-1644) und Sachsen-Gotha (1640-1680).
Hiervon starb Sachsen-Eisenach 1644 aus, wobei die Güter je zur Hälfte an
Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha kamen. Die Güter Sachsen-Altenburgs fielen bei
dessen Aussterben 1672 zu drei Vierteln (darunter Coburg) an Sachsen-Gotha, zu
einem Viertel an Sachsen-Weimar. Im gleichen Jahr teilte sich Sachsen-Weimar in
Sachsen-Weimar (1672-1918), Sachsen-Eisenach (1672-1741) und Sachsen-Jena
(1672-1690), wovon Sachsen-Jena 1690 erlosch und seine Güter an Sachsen-Weimar
und Sachsen-Eisenach vererbte, Sachsen-Eisenach wiederum fiel 1741 an
Sachsen-Weimar, das bald Mittelpunkt der klassischen deutschen Literatur wurde,
brachte. 1680/1681 zerfiel Sachsen-Gotha in die sieben Linien
Sachsen-Gotha-Altenburg (1681-1825), Sachsen-Coburg (1681-1699),
Sachsen-Meiningen (1681-1826), Sachsen-Römhild (ohne Landeshoheit) (1680-1710),
Sachsen-Eisenberg (ohne Landeshoheit) (1680-1807), Sachsen-Hildburghausen
(1680-1826) und Sachsen-Saalfeld (ohne Landeshoheit) (1680-1735,
Sachsen-Coburg-Saalfeld). Sachsen-Coburg erlosch 1699 und fiel an Sachsen-Saalfeld
und Sachsen-Meiningen, Sachsen-Eisenberg 1707 und gelangte an
Sachsen-Altenburg. Sachsen-Römhild endete 1710 und fiel an
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Sachsen-Meiningen und
Sachsen-Hildburghausen. 1741 starb Sachsen-Eisenach aus und kam an
Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach), wobei die beiden Landesteile
verfassungsmäßig bis 1809, verwaltungsmäßig bis 1849 getrennt blieben. 1806
traten die sächsischen Herzogtümer dem Rheinbund bei. 1815 gewann
Sachsen-Coburg-Saalfeld das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe, das es am 31.
5. 1834 an Preußen verkaufte. Sachsen-Weimar-Eisenach wurde Großherzogtum,
erhielt einen Teil des Erfurter Gebiets, das vorher fuldische Amt Dermbach
(Dernbach) und die königlich-sächsischen Orte Weida und Neustadt an der Orla
(Neustadt-Orla) und gab sich 1816 eine Verfassung. Als 1825
Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, wurden die vier Herzogtümer
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld und
Sachsen-Meiningen am 12. 11. 1826 durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts
I. von S. in die Herzogtümer Sachsen-Meiningen (1826-1918), Sachsen-Altenburg
(1826-1918) sowie Sachsen-Coburg und Gotha (1826-1918) neu gegliedert, wobei
der Herzog von Sachsen-Hildburghausen unter Verzicht auf dieses
Sachsen-Altenburg übernahm, Sachsen-Meiningen Sachsen-Hildburghausen und das zu
Sachsen-Coburg gehörige Sachsen-Saalfeld erhielt und Sachsen-Coburg mit
Sachsen-Gotha in Personalunion vereinigt wurde. Die(se) vier sächsischen
Herzogtümer (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha), von denen Coburg 1821, Meiningen 1829 und Altenburg
1831 eine Verfassung erhielten, traten 1833/1834 dem Deutschen Zollverein, 1867
dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. 1877/1903 wurde
Sachsen-Weimar-Eisenach in Großherzogtum S. umbenannt. Vom 9. bis 14. 11. 1918
dankten die Fürsten ab. Aus den damit entstandenen Freistaaten bildete sich von
1918 bis 1921 das Land Thüringen (so ab 1. 5. 1920). Lediglich Coburg fiel an
Bayern. ----- Das seit 1547 albertinische Kursachsen, das 1499 die
Primogeniturerbfolge einführte, Beeskow, Storkow und Sorau (1515 an
Brandenburg), Sagan (bis 1547) und Friedland (bis 1515) erwarb, 1547 einen
Großteil der Gebiete der ernestinischen Linie erhielt, 1539/1541 zur
Reformation übertrat und 1572 in den Kursächsischen Konstitutionen sein Recht
zu vereinheitlichen versuchte, erlangte 1559/1591 die evangelisch gewordenen
Hochstifte Meißen, Merseburg und Naumburg sowie 1556/1569 das Vogtland und Teile
der Herrschaft Schönburg sowie 1583 Teile der Grafschaft Henneberg, näherte
sich im Dreißigjährigen Krieg an Österreich/Habsburg an und erlangte dafür
1620/1635 die Niederlausitz, die Oberlausitz und das Erzstift Magdeburg, das
1648/1680 aber an Brandenburg kam. Von der Hauptlinie spalteten sich 1657 die
Nebenlinien Sachsen-Weißenfels (bis 1746), Sachsen-Merseburg (bis 1738) und
Sachsen-Zeitz (bis 1718, Naumburg, Zeitz, Neustadt, Schleusingen, Suhl) ab,
fielen aber bis 1746 wieder zurück. Unter August dem Starken setzte sich der
Absolutismus durch. Dresden wurde als Hauptstadt ein Kulturzentrum. Der
Kurfürst trat zum Katholizismus über und gab die Rechte an Sachsen-Lauenburg an
Hannover, die Erbvogtei über Quedlinburg, das Reichsschulzenamt über Nordhausen
und die Ämter Lauenburg (Lauterberg), Seweckenberge (Sevenberg), Gersdorf
(Gersdorff) und Petersberg (bei Halle) an Brandenburg, um die Königskrone
Polens zu gewinnen (1697). Danach bestand eine Personalunion mit Polen bis
1763. Am Ende des 18. Jahrhunderts umfasste S. 450 Quadratmeilen mit 1,35
Millionen Einwohnern. 1806 wurde Kurfürst Friedrich August III. Mitglied des
Rheinbunds, musste Gebiete an das Königreich Westphalen abtreten, erhielt dafür
den Königstitel und wurde 1807 in Personalunion Herzog des Herzogtums Warschau.
Nach der an der Seite Frankreichs erlittenen Niederlage in der Völkerschlacht
von Leipzig kam S. 1813 zunächst unter die Verwaltung eines russischen, dann
eines preußischen Gouverneurs. Am 12. 5. 1815 musste S. seine nördlichen Gebiete
([Kurkreis mit Wittenberg, Stiftsgebiete von Merseburg und Naumburg,
thüringischer Kreis, Mansfeld, Stolberg, Barby, Querfurt], insgesamt 20000
Quadratkilometer, 860000 Einwohner, 57,5 Prozent der Fläche und 42,2 Prozent
der Einwohner) an Preußen abtreten (Ämter Wittenberg [mit den Städten
Wittenberg, Kemberg, Zahna und Schmiedeberg], Gräfenhainichen, Belzig [mit den
Städten Belzig, Brück <Bruck> und Niemegk <Niemeck>], Gommern mit
Elbenau [Burggrafschaft Magdeburg mit der Stadt Gommern], Seyda, Annaburg,
Schweinitz [mit den Städten Schweinitz, Jessen, Schönewalde <Schönwalde>,
Herzberg und Prettin], Pretzsch, Schlieben [mit der Stadt Schlieben und den
Herrschaften Baruth und Sonnewalde], Liebenwerda und Bitterfeld). Dabei kam die
Ostoberlausitz (Görlitz, Lauban) zur preußischen Provinz Schlesien, die
Niederlausitz und der erst 1807 von Preußen übernommene Kreis Cottbus gelangten
zur Provinz Brandenburg und das Gebiet des ehemaligen Herzogtums
Sachsen-Wittenberg mit der Grafschaft Brehna, die Hochstifte Merseburg und
Naumburg (Naumburg-Zeitz), die Grafschaft Barby, der Thüringer Kreis, ein Teil
des Neustädter Kreises (Ziegenrück) sowie Teile der Grafschaft Henneberg
bildeten zusammen mit Altmark, Erzstift Magdeburg, Hochstift Halberstadt (mit
Aschersleben), den Grafschaften Hohnstein, Wernigerode, Stolberg, Querfurt und
Mansfeld, Stift Quedlinburg, Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt und dem Eichsfeld
sowie der Ganerbschaft Treffurt die neue Provinz S. (1. 4. 1816, Verordnung vom
30. 4. 1815) mit der Hauptstadt Magdeburg, die den Rang eines Herzogtums hatte
(Gliederung in drei Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt, Sitz der
Provinzialselbstverwaltung in Merseburg). 1866 kamen Schmalkalden und Ilfeld
hinzu. Am 1. 4. 1944 wurde zum 1. 7. 1944 bezüglich dieser durch das Fürstentum
Anhalt in zwei Teile geteilten und durch mehrere Exklaven und Enklaven
aufgesplitterten Provinz S. mit den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und
Erfurt der Reichsstatthalter in Thüringen mit der Wahrnehmung der Aufgaben und
Befugnisse des Oberpräsidenten in der staatlichen Verwaltung des
Regierungsbezirks Erfurt beauftragt (nach der Kapitulation vom 8. 5. 1945 an
Thüringen) und die Provinz in die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg
aufgeteilt. 1945 gelangte nach dem Rückzug der Truppen der Vereinigten Staaten
von Amerika, die das Gebiet bis zur Elbe besetzt hatten, das Land Anhalt zu
diesen beiden Provinzen und bildete mit ihnen vom 5. 7. 1945 bis 1952 (str.)
das Land (Provinz) Sachsen-Anhalt, das vom 23. 7. 1952 bis 3.10.1990 auf die
Bezirke Magdeburg und Halle aufgeteilt, mit dem Beitritt der Deutschen
Demokratischen Republik zur Bundesrepublik aber wiederhergestellt wurde. -----
Das 1813/1815 nach der Abtretung des nördlichen Teiles an Preußen (Provinz
Sachsen) verbliebene Gebiet des Königreiches S. (Riesa, Löbau, Bautzen, Kamenz,
Zittau, Königstein, Marienberg, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Leipzig,
Chemnitz, Meißen, Dresden, Großenhain, Oschatz, Grimma, Borna, Rochlitz,
Glauchau, Auerbach, Oelsnitz, Schwarzenberg, Annaberg, Freiberg,
Dippoldiswalde, Pirna, Döbeln, Flöha, Stollberg) umfasste etwa 15000
Quadratkilometer mit 1183000 Einwohnern und wurde rasch zum ausgeprägten
Industriestaat. 1831 erhielt er eine Verfassung mit Zweikammersystem. 1848/1849
schlug S. mit Hilfe Preußens einen Aufstand blutig nieder. 1863 gab es sich ein
Bürgerliches Gesetzbuch. 1866 blieb S. trotz der Niederlage des Deutschen
Bundes gegen Preußen auf Betreiben Bismarcks erhalten, musste aber dem
Norddeutschen Bund beitreten. 1903 errangen die Sozialdemokraten fast alle
sächsischen Reichstagssitze (rotes S.). Am 10. 11. 1918 wurde in Dresden von
den Arbeiterräten und Soldatenräten die Republik S. ausgerufen. Am 13. 11. 1918
verzichtete der König auf den Thron. Am 1. 11. 1920 wurde eine Landesverfassung
des Freistaats S. in Kraft gesetzt. 1933 übernahmen die Nationalsozialisten die
Macht. 1939 umfasste das Land S. 14995 Quadratkilometer mit 5230000 Einwohnern.
1945 kam auch der zuerst von amerikanischen Truppen besetzte Westen Sachsens
zur sowjetischen Besatzungszone. Die westlich der Oder-Neiße liegenden Gebiete
der preußischen Provinz Niederschlesien (Hoyerswerda, Görlitz) wurden dem Land
S. eingegliedert. Die östlich der Neiße gelegene Hälfte des sächsischen Kreises
Zittau mit Kleinschönau, Reichenau, Zittau-Poritsch, Seitendorf, Weigsdorf und
den später im Tagebau untergegangenen Dörfern Reibersdorf und Friedersdorf kam
unter die Verwaltung Polens und damit 1990 an Polen. Am 28. 2. 1947 erließ der
Landtag eine Landesverfassung. 1949 wurde das Land ein Teil der Deutschen
Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 wurde es aufgelöst (str.) und auf die
Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgeteilt, zum 3. 10. 1990
wiederbegründet (ohne die Kreise Altenburg und Schmölln, aber mit den Kreisen
Hoyerswerda und Weißwasser). Hauptstadt des rund 4900000 Einwohner zählenden
Landes wurde wieder Dresden. Am 1. 4. 1992 kamen zehn Gemeinden (Elsterberg,
Mühltroff, Pausa, Ebersgrün, Görschnitz, Langenbach [Lengenbach], Ranspach
[Ransbach], Thierbach, Unterreichenau, Cunsdorf) mit 12000 Einwohnern von
Thüringen wieder an Sachsen zurück.
L.: Wolff 374ff., 392ff.; Zeumer 552ff. I 6; Großer Historischer Weltatlas II
34 F3, II 66 (1378) F3, II 78 E2, III 21 (1648) F3, III 22 F3, III 38 (1789)
E2; Blaschke, K./Kretzschmar, H., (Ober-)Sachsen und die Lausitzen, (in)
Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 8; Die
Territorien des Reichs 4, 8; Bauer 1, 569; Historischer Atlas von Sachsen
(950-1815), 1816; Süssmilch-Hörnig, M. v., Historisch-geographischer Atlas von
Sachsen und Thüringen, 1861f.; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, Bd. 1ff.
1864ff.; Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, hg. v.
d. hist. Komm. d. Provinz Sachsen 1870ff.; Oeder, M., Die erste Landesvermessung
des Kurstaates Sachsen, hg. v. Ruge, S., 1889; Kirchhoff, A., Karte der
territorialen Zusammensetzung der Provinz Sachsen, 1891; Beschorner, H.,
Denkschrift über die Herstellung eines historischen Ortsverzeichnisses für das
Königreich Sachsen, 1903; Hantzsch, V., Die ältesten gedruckten Karten der
sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593, 1906; Beschorner, H., Geschichte der
sächsischen Kartographie im Grundriss, 1907; Hänsch, E., Die wettinische
Hauptteilung von 1485 und die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491, Diss.
phil. Leipzig 1909; Bibliographie der sächsischen Geschichte, hg. v. Bemmann,
R./Jatzwauk, J., Bd. 1ff. 1918ff.; Friedensburg, W., Die Provinz Sachsen, ihre
Entstehung und Entwicklung, 1919; Treitschke, C., Die Landesaufnahmen Sachsens
von 1780-1921, Beiträge zur deutschen Kartographie, hg. v. Praesent, H., 1921;
Kessler, E., Die Ämter und Kreise im Gebiete des Kurfürstentums Sachsen mit
Einschluss der Lausitzen von den Anfängen bis 1815, 1921; Kretzschmar, H.,
Historisch-statistisches Handbuch für den Regierungsbezirk Magdeburg, Bd. 1
1926; Meiche, A., Historisch-topographische Beschreibung der
Amtshauptmannschaft Pirna, 1927; Beschorner, H., Der geschichtliche Atlas von
Sachsen, 1931, Amt und Volk 5; Schnath, G., Hannover und Westfalen in der
Raumgeschichte Nordwestdeutschlands, 1932; Mörtzsch, O.,
Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Großenhain,
1935; Kötzschke, R./Kretzschmar, H., Sächsische Geschichte, Bd. 1f. 1935,
Neudruck 1965; Mitteldeutscher Heimatatlas, hg. v. d. Hist. Kommission für die
Provinz Sachsen, 1935-1943; Mentz, G., Weimarische Staats- und
Regentengeschichte 1648-1750, 1936; Flach, W., Die staatliche Entwicklung
Thüringens in der Neuzeit, Zs. d. V. f. thür. G. N.F. 35 (1941); Freytag, H., Die
Herrschaft der Billunger in Sachsen, 1951; Brather, H., Die ernestinischen
Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 1951; Helbig, H., Der wettinische
Ständestaat, 1955; Blaschke, K., Historisches Ortsnamensverzeichnis von
Sachsen, 1957; Lütge, F., Die mitteldeutsche Grundherrschaft, 2. A. 1957;
Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957;
Hömberg, A., Westfalen und das sächsische Herzogtum, 1958; Atlas des Saale- und
mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August, O., 1959f.; Polenz, P. v.,
Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 12, II, 22, 51, 52, III, 30,
Sahsonolant, Saxonia, Saxones Volksname, Sachsen; Schnath, G./Lübbing,
H./Möhlmann, G./Engel, F., Geschichte des Landes Niedersachsen, 1962;
Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 1f. 1962;
Sächsische Bibliographie, hg. v. d. Sächsischen Landesbibliothek, 1962ff.;
Handbuch der historischen Stätten, Bd. 8, hg. v. Schlesinger, W., 1965;
Schmidt, G., Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts, 1966; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W.,
Bd. 1ff. 1967ff.; Blaschke, K., Sachsen im Zeitalter der Reformation, 1970;
Klein, T., Provinz Sachsen, (in) Grundriss der deutschen Verwaltungsgeschichte
1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975f.; Klein, T., Sachsen, 1982; Geschichte
Sachsens, hg. v. Czok, K., 1989; Blaschke, K., Geschichte Sachsens im
Mittelalter, 1990; Sachsen. Eine politische Landeskunde, hg. v. Gerlach, S.,
1993; Sachsen und Mitteldeutschland, hg. v. Hess, U. u. a., 1995; Meyn, J., Vom
spätmittelalterlichen Gebietsherzogtum zum frühneuzeitlichen
”Territorialstaat”, 1995; Ehlers, J. u. a., Sachsen, LexMA 7 1995, 1231ff.;
Sachsen 1763-1832, hg. v. Schirmer, U., 1996; Schirmer, U., Das Amt Grimma, 1996;
Becher, M., Rex, Dux und Gens, 1996; Lück, H., Die kursächsische
Gerichtsverfassung 1423-1550, 1997; Landesgeschichte in Sachsen, hg. v. Aurig,
S. u. a., 1997; Geschichte des sächsischen Adels, hg. v. Keller, K. u. a.,
1997; Held, W., August der Starke und der sächsische Adel, 1999; Gross, R.,
Geschichte Sachsens, 1999; Sachsen in Deutschland, hg. v. Retallack, J., 2000;
Sächsische Parlamentarier, bearb. v. Dröscher, E. u. a., 2001; Historisches
Ortsnamenbuch von Sachsen, hg. v. Eichler, E. u. a., 2001; Sachsen in der
NS-Zeit, hg. v. Vollnhals, C., 2002; Keller, K., Landesgeschichte Sachsen,
2002; Vötsch, J., Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn
des 18. Jahrhunderts, 2003; Diktaturdurchsetzung in Sachsen, hg. v. Behring, R.
u. a., 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W., 2003, 1, 446, 880; Richter, M., Die Bildung des Freistaates
Sachsen, 2004; Die Herrscher Sachsens, hg. v. Kroll, F., 2004; Hesse, C.,
Amtsträger der Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005; Hädecke, W.,
Dresden, 2006; Geschichte der Stadt Dresden, hg. v. Blaschke, K. u. a., Bd.
1-3, 2006; Schirmer, U., Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656), 2006;
Krüger, N., Landesherr und Landstände in Kursachsen, 2007; Moritz von Sachsen,
hg. v. Blaschke, K., 2007; Ott, T., Präzedenz und Nachbarschaft. Das
albertinische Sachsen und seine Zuordnung zu Kaiser und Reich im 16.
Jahrhundert, 2008; Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen, hg. v. Bünz, E.,
2008; .Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und 20.
Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 51ff.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Coburg-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie des Herzogtums Sachsen S. Dieses teilte sich 1596 in Sachsen-Coburg (1596-1633) und Sachsen-Eisenach. Sachsen-Coburg vererbte seine Güter an Sachsen-Eisenach, dieses 1638 an Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens
Sachsen-Coburg-Eisenach und daraus 1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch,
wobei zwei Drittel der Güter an Sachsen-Weimar kamen und ein Drittel an
Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie
S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab.
Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an Sachsen-Weimar
(Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten Sachsen-Weimar
und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der weltlichen Bank
des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen Reichskreis an und
zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5. 1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949
bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte, auf.
L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK 19; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens
Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach
Abteilung von Sachsen-Altenburg spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst
dem Frommen S. ab. 1645 erlangte es Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673
Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in sieben Linien, darunter
Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum Sachsen-Gotha-Eisenberg
(Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte S., das zusammen
mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28 Quadratmeilen mit 82000
Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags
sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800 gehörte S. (auch) den Kantonen
Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken an. 1806 trat es dem
Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 starb die regierende Linie aus. Am
12. 11. 1826 entstand bei der Neuordnung der sächsischen Herzogtümer
Sachsen-Coburg und Gotha, wobei Altenburg an den Herzog von
Sachsen-Hildburghausen kam.
L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK 8; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schlesien (Herzogtum, Kronland). Das Gebiet an der
mittleren und oberen Oder zwischen Sudeten, Mährischer Pforte, Beskiden, der
Wasserscheide zwischen Oder und Warthe sowie der Bartsch-Obra-Niederung war
zunächst von Skythen und Kelten besiedelt, wurde aber schon vor der Zeitenwende
von den germanischen Vandalen eingenommen. Deren links der Oder um den Zobten
ansässiger Teilstamm der Silingen wurde in allmählicher Ausdehnung namengebend für
das gesamte Gebiet. Nach dem Abzug der Germanen im 5. Jahrhundert drangen
Slawen ein. Im 10. Jahrhundert unterstand S. Böhmen, seit etwa 990 (bis auf das
Glatzer Land) Polen, wobei Polen eine Art Oberhoheit des Reichs anerkannte,
wodurch S. in eine mittelbare Verbindung zum deutschen Reich kam. Im Jahre 1000
wurde unter Mitwirkung Kaiser Ottos III. das Bistum Breslau gegründet und dem
Erzbistum Gnesen unterstellt. 1138 entstand durch Erbteilung
der Piasten (Polen) das piastische Teilfürstentum (Krakau mit) S. mit einem
eigenen Herzog, der allerdings schon 1146 zu seinen staufischen Verwandten
vertrieben wurde. Von Kaiser Friedrich I. Barbarossa zurückgeführt, teilte sich
das Herzogshaus 1173/1202 in die zwei Linien Breslau (mit Liegnitz;, Breslau,
Oppeln, Niederschlesien;, Mittelschlesien und teilweise Oberschlesien) bzw.
Schlesien bzw. Niederschlesien und das unbedeutendere restliche Oberschlesien
(mit Ratibor, Beuthen, Teschen und Pless, 1201 Oppeln) bzw. Oppeln, wobei
beide, seit 1202 unabhängige Teile dem Reich tributpflichtig waren (und König
Rudolf von Habsburg 1280 sogar die vasallitische Huldigung, die Schlesien unter
die Reichsfürstentümer einfügte, erreichte). Zahlreiche Einwanderer aus Sachsen
und Thüringen verstärkten die Beziehungen zum Reich. Seit 1249 bzw. 1251
entstanden durch Erbteilungen in Niederschlesien
die Teilherzogtümer Breslau, Liegnitz und Glogau, 1278 Jauer, 1281 Schweidnitz.
Glogau seinerseits zerfiel in Sagan, Steinau und Oels. Dazu kamen Brieg und
Münsterberg. In Oberschlesien entstanden 1281 die Herzogtümer Oppeln, Ratibor
und Teschen. Weitere Teilungen und Vereinigungen folgten ([Cosel] Kosel,
Beuthen, Falkenberg, Groß Strehlitz [Strehlitz] [1313-1460], Troppau). Daneben
besaß der Bischof von Breslau das Fürstentum Neiße. 1327/1329 unterstellten
sich, nachdem schon Wenzel III. seit 1300 über sämtliche oberschlesische
Herzogtümer hatte verfügen können, alle oberschlesischen und bis auf
Schweidnitz-Jauer, die 1353 durch Heirat Annas von Schweidnitz-Jauer an Kaiser
Karl IV. kamen, alle niederschlesischen Herzöge, die insgesamt alle die
deutsche Zuwanderung förderten, zum Schutz vor Polen der Lehnshoheit der zum
deutschen Reich gehörigen Krone von Böhmen, die 1306/1310 an das Haus Luxemburg
gekommen war (1327 Teschen, Falkenberg, Cosel-Beuthen, Auschwitz, Ratibor,
Oppeln und Breslau, 1329 Sagan, Oels, Steinau, Liegnitz-Brieg, 1331 Glogau,
1336 Münsterberg [, 1342 das Bistumsland Neiße-Ottmachau]). Umgekehrt
verzichteten die Könige von Polen 1335, 1339, 1356 und 1372 auf ihre Ansprüche
auf S., das nunmehr nicht mehr über Polen, sondern - neben den Akten von 1163
und 1280 - über Böhmen dem Reich verbunden war. Im Verhältnis zu Böhmen standen
dabei lehnsrührige schlesische Herzöge neben eigenen Erbfürstentümern der Krone
Böhmens (1462 Troppau, Münsterberg, Oels, Glatz, 1475 Sagan, 1523 Jägerndorf,
1551 Beuthen). Im 15. Jahrhundert fielen Teile Oberschlesiens an Polen, 1482
Crossen an Brandenburg und 1472 Sagan an Sachsen (bis 1549). Dagegen wurde
Troppau neu zu S. gezählt. 1526 gelangte ganz S. mit Böhmen im Erbwege an
Habsburg bzw. Österreich, das seit 1570/1621 die Gegenreformation des von 1522
bis 1555 zu neun Zehnteln protestantisch gewordenen Landes durchführte. Dabei
waren Schweidnitz-Jauer, Glatz, Breslau, seit 1532 Oppeln-Ratibor, Teschen,
Neiße und seit 1544 Glogau Erbfürstentümer Österreichs, während die übrigen
Herzogtümer nur in Lehnsabhängigkeit standen. Brandenburg erhob auf Grund eines
1537 geschlossenen, 1546 aber für nichtig erklärten Erbvertrags Ansprüche auf
Liegnitz, Brieg, Wohlau und das 1621 in Vollstreckung der Reichsacht Georg von
Brandenburg entzogene Jägerndorf, wurde 1686 durch Überlassung des Kreises
Schwiebus zur Aufgabe seiner Ansprüche veranlasst, gab den Kreis aber 1695
gegen Geldentschädigung zurück. Nach dem auf dieser Grundlage zwischen König
Friedrich dem Großen von Preußen und Erzherzogin Maria Theresia von Österreich
geführten ersten schlesischen Krieg kamen (1742/1744) Niederschlesien, große
Teile Oberschlesiens und die Grafschaft Glatz Böhmens an Preußen, während die
südwestlichen Teile der Fürstentümer Neiße, Troppau und Jägerndorf und die
Fürstentümer Teschen und Bielitz (etwa ein Sechstel) bei Österreich blieben und
zunächst als Herzogtum Oberschlesien und Niederschlesien eingerichtet und von
1782 bis 1849 mit Mähren vereinigt wurden, aber ab 1849 als Herzogtum S. ein
durch einen Landespräsidenten in Troppau verwaltetes österreichisches Kronland
S. (Österreichisch-Schlesien) mit der Hauptstadt Troppau bildeten. Die
Teilungen Polens brachten eine Verbreiterung der Landbrücke zu den anderen
preußischen Ostprovinzen. 1815 wurde die aus den 1742 erworbenen schlesischen
Gebieten und der Grafschaft Glatz gebildete Provinz S. Preußens um Teile der
Oberlausitz erweitert. Durch die Industrialisierung wurde sie eine der
reichsten Provinzen und wurde 1919 in Oberschlesien und Niederschlesien
geteilt. 1918/1919 kam das Kronland S. Österreichs (Österreichisch-Schlesien),
vergrößert um das bis dahin preußische Ländchen Hultschin (Hultschiner
Ländchen) und verkleinert um den 1922 an Polen fallenden Ostteil des Teschener
Gebiets (Ostoberschlesien) an die Tschechoslowakei, 1938 zum Gau Sudetenland.
An Polen fielen Gebiete der niederschlesischen Kreise Guhrau, Militsch, Groß
Wartenberg (Großwartenberg) und Namslau (512 Quadratkilometer mit 26000
Einwohnern) und Teile Oberschlesiens. 1934/1938 wurden die seit 1919
bestehenden preußischen Provinzen Oberschlesien und Niederschlesien (26981
Quadratkilometer, 3,204 Millionen Einwohner, Regierungsbezirke Breslau und
Liegnitz) vereinigt. 1939 wurden Ostoberschlesien, das Olsagebiet und weitere
Grenzgebiete Polens S. eingegliedert. 1941 wurde S. wieder in die Provinzen
Oberschlesien und Niederschlesien geteilt. 1945 kam S. mit Ausnahme des kleinen
Gebiets westlich der Lausitzer Neiße (Hoyerswerda, Görlitz, Rothenburg), das
von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik fiel, unter die
Verwaltung Polens und damit 1990 als politische Folge der deutschen Einheit an
Polen. Die deutsche Bevölkerung wurde überwiegend vertrieben. S. a. Beuthen,
Bielitz, Breslau, Brieg, Falkenberg, Glatz, Glogau, Goschütz, Hultschin
(Hultschiner Ländchen), Jägerndorf, Jauer, Kosel (Cosel), Liegnitz, Militsch,
Münsterberg, Neiße, Niederschlesien, Oberschlesien, Oels, Oppeln, Pless,
Ratibor, Sagan, Schweidnitz, Steinau, Strelitz, Teschen, Trachenberg, Troppau,
Wartenberg, Wohlau.
L.: Wolff 472ff.; Birke, E., Schlesien, (in) Geschichte der deutschen Länder,
Bd. 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) I3, III 22 (1648) H3; Die
Territorien des Reichs 2, 102; Scriptores rerum Silesiacarum, Bd. 1ff. 1835ff.;
Codex diplomaticus Silesiae, Bd. 1ff. 1857ff.; Triest, F., Topographisches
Handbuch von Oberschlesien, 1864, Neudruck 1984; Grünhagen, C., Geschichte
Schlesiens, Bd. 1ff. 1884ff.; Schlesische Landeskunde, hg. v. Frech,
F./Kampfers, F., Bd. 1ff. 1913; Kutscha, A., Die Stellung Schlesiens zum
deutschen Reich im Mittelalter, 1922; Loewe, V., Bibliographie zur schlesischen
Geschichte, 1927; Kartographische Denkmäler der Sudetenländer, hg. v. Brandt, B.,
10 He. 1930ff.; Gierach, K./Schwarz, E., Sudetendeutsches Ortsnamenbuch,
1932ff.; Holtzmann, R., Schlesien im Mittelalter, (in) Deutschland und Polen,
hg. v. Brackmann, A., 1933; Geschichtlicher Atlas von Schlesien, hg. v. d.
hist. Kommission für Schlesien, 1933; Geschichte Schlesiens, hg. v. Aubin, H.,
Bd. 1 1938; Bellée, H./Belée-Vogt, L., Oberschlesische Bibliographie, Bd. 1ff.
1938; Deutsches Städtebuch, hg. v. Keyser, E., Bd. 1 1939; Grögler, A., Das
Landkartenwesen von Mähren und Schlesien seit Beginn des 16. Jahrhunderts,
1943; Kaps, J., Die Tragödie Schlesiens 1945-46, 1952; Rister, E., Schlesische
Bibliographie, Bd. 1ff. 1953ff.; Dokumentation der Vertreibung der Deutschen
aus Ost- und Mitteleuropa, hg. v. Bundesministerium für Vertriebene, Bd. 1 1953;
Sudetendeutscher Atlas, hg. v. Meynen, E., 1954; Kuhn, W., Siedlungsgeschichte
Oberschlesiens, 1954; Krallert, W., Atlas zur Geschichte der deutschen
Ostsiedlung, 1958; Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, III, 27;
Schlesisches Urkundenbuch, hg. v. Appelt, H., 1963ff.; Niederschlesien unter
polnischer Verwaltung, hg. v. Bahr, E./König, K., 1967; Rückert, H., Entwurf
einer systematischen Darstellung der schlesischen Mundart im Mittelalter, 1971;
Bahr, E. u. a., Oberschlesien nach dem Zweiten Weltkrieg. Verwaltung,
Bevölkerung, Wirtschaft, 1975; Stüttgen, D., Schlesien, (in) Grundriss der
deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975f.;
Schlesien im 18. Jahrhundert (Karte 1:500000); Menzel, J., Formen und
Wandlungen der mittelalterlichen Grundherrschaft in Schlesien, (in) Die
Grundherrschaft im späten Mittelalter, Bd. 1 hg. v. Patze, H., 1983;
Geschichtlicher Atlas von Schlesien, hg. v. Petry, L./Menzel, J., 1985; Loebel,
H., Schlesien, 1987; Sommer, F., Die Geschichte Schlesiens, 1987; Trux, E.,
Schlesien in der Biedermeierzeit, 1987; Geschichte Schlesiens, Bd. 1 Von der
Urzeit bis zum Jahre 1526, hg. v. Petry, L., 5. A. 1988, Bd. 2 Die Habsburger
Zeit 1526-1740, hg. v. Petry, L., 2. A. 1988, Bd. 3 Preußisch-Schlesien 1740-1945,
Österreichisch-Schlesien 1740-1918/45, hg. v. Menzel, J., 1999; Weber, M., Das
Verhältnis Schlesiens zum Alten Reich in der frühen Neuzeit, 1989; Kontinuität
und Wandel, hg. v. Baumgart, P., 1990; Weber, M., Das Verhältnis Schlesiens zum
Alten Reich, 1992; Schlesien, hg. v. Conrads, N., 1994; Schlesisches
Städtebuch, hg. v. Johanek, P. u. a., 1995; Menzel, J., Schlesien, LexMA 7
1995, 1481ff.; Schlesien und die Schlesier, hg. v. Bahlcke, J., 1996;
Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 205; Hofmann, A., Die
Nachkriegszeit in Schlesien, 2000; Bartosz, J./Hofbauer, H., Schlesien, 2000;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 895; Filip, V. u. a., Schlesien, Georg von Podiebrad und die römische
Kurie, 2005; Rüther, A., Region und Identität, 2010.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Schwarzburg (Grafen, Fürsten). Vermutlich
ursprünglich nach der Käfernburg bei Arnstadt, seit 1123 nach der 1071 erstmals
erwähnten Burg S. an der Schwarza in der Landgrafschaft Thüringen benannten
sich Grafen von S., die den seit Anfang des 11. Jahrhunderts auftretenden
Sizzonen entstammten und seit 1059/1072 den Grafentitel (des thüringischen
Längwitzgaues) führten. Ihre Güter lagen um Käfernburg, Remda, Ilmenau,
Stadtilm und Plaue. Durch geschicktes Verhalten nach der Doppelwahl von 1198
gewannen die Grafen zu ihren älteren Reichslehen (S., Königsee, Ehrenstein)
weitere Reichsgüter (1208-1389 Saalfeld, 1208/1212 Blankenburg, 1310-1383 Stadtroda).
1332 kauften sie den Anteil Hersfelds an Arnstadt, 1333 erwarben sie die
Herrschaft Leuchtenburg und erlangten 1334 Rudolstadt von den Grafen von
Orlamünde, 1340 Frankenhausen von den verwandten Grafen von Beichlingen sowie
1356 Sondershausen von den verwandten Grafen von Hohnstein. Seit der Zeit Karls
IV. bekleideten sie das Erzstallmeisteramt und bis 1708 das Reichserbjägeramt.
Allerdings kam es seit dem Ende des 12. Jahrhunderts mehrfach zu Erbteilungen (1160/1184-1385 Schwarzburg-Käfernburg,
Güter dann an die Markgrafen von Meißen, an die Grafen von Weimar-Orlamünde
[1302] und an S. [1315], 1276/1349 Schwarzburg-Blankenburg). Außerdem galten
die Grafen von S. seit 1342/1344 als Vasallen des Hauses Wettin (Meißen) und
waren damit von der Reichsunmittelbarkeit bzw. vom Reichsfürstenstand
ausgeschlossen. Seit dem 15. Jahrhundert gliederte sich das Gebiet S. auf in
die seit 1485 unter der Oberhoheit der Albertiner stehende Unterherrschaft um
Sondershausen und die unter Oberhoheit der Ernestiner stehende, mit
Reichsstandschaft begabte Oberherrschaft am Thüringer Wald. 1564 erlosch
Schwarzburg-Schwarzburg und wurde von Schwarzburg-Blankenburg beerbt.
1571/1584/1599 entstanden nach kurzer Vereinigung der gesamten Lande unter Graf
Günther XL. († 1552) und Einführung der Reformation (1535/1545) sowie dem
Erwerb von Leutenberg (1564) die Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt bzw.
Schwarzburg-Sondershausen, das ein Drittel der oberen südthüringischen Güter
(Arnstadt) und zwei Drittel der unteren Grafschaft (Sondershausen) erhielt, und
Schwarzburg-Rudolstadt, das unter anderem S., Rudolstadt, Blankenburg, das 1534
aufgehobene Kloster Paulinzella und Frankenhausen gewann (1571-1594 Nebenlinie
Schwarzburg-Frankenhausen). Beide zählten zum obersächsischen Reichskreis. Sie
wurden unter Beseitigung der Oberherrschaft Sachsens (Kursachsens) 1697 bzw.
1710 in den jüngeren Reichsfürstenstand erhoben und 1754 zum Reichsfürstenrat
zugelassen. Beide Fürstentümer traten 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen
Bund, 1866/1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.
1816/1821 erhielt Schwarzburg-Rudolstadt, 1841 auch Schwarzburg-Sondershausen
eine Verfassung. Nach dem Aussterben der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen
1909 wurde Schwarzburg-Sondershausen mit Schwarzburg-Rudolstadt in
Personalunion vereinigt. Am 22. 11. 1918 dankte der Fürst ab. Die danach
vorhandenen beiden Freistaaten gingen am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf, das
1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik kam und am 25. 7. 1952 in dieser aufgelöst (str.), zum
3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 410; Zeumer 553II b 59; Wallner 710 ObersächsRK 14, 15; Großer
Historischer Weltatlas II (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789) D2; Heydenreich,
L., Historia des ehemals Gräf. nunmehro Fürstl. Hauses Schwarzburg, 1743;
Dobenecker, O., Regesta Thuringiae, Bd. 1ff. (bis 1288) 1896ff.; Erichsen, J.,
Die Anfänge des Hauses Schwarzburg, 1909; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle
1920; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920;
Rein, B., Die Rudolstädter Fürsten im 19. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür.
Gesch. u. Altertumskunde, 1939; Schlesinger, W., Die Entstehung der Landesherrschaft,
Bd. 1 1941; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v.
Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt,
1994; Bünz, E., Schwarzburg, LexMA 7 1995, 1620.
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Schwarzburg-Arnstadt (Grafen). 1651 spaltete sich von der
1599 begründeten Linie der Grafen von Schwarzburg-Sondershausen die zum
obersächsischen Reichskreis zählende Linie S. ab, die 1669 ausstarb. 1681
entstand eine weitere, 1697 in den Reichsfürstenstand erhobene, 1716 erloschene
Linie.
L.: Wallner 710 ObersächsRK 15; Herrmann, K., Die Erbteilungen
im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920.
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Schwarzburg-Blankenburg (Grafen). Aus der 1274 von Schwarzburg
abgespalteten Linie S. entstammte der 1349 gewählte Gegenkönig Günther (XXI.)
zu Karl IV. Sie erwarb 1340 aus dem Erbe der Grafen von Orlamünde unter anderem
Rudolstadt sowie 1356 von den Grafen von Hohnstein auf Grund einer
Erbverbrüderung von 1325 die Herrschaft Sondershausen. 1564 vereinigte sie beim
Aussterben von Schwarzburg-Schwarzburg unter Graf Günther XL. die gesamten
Güter in einer Hand.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause
Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003;, 1, 192
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Schwarzburg-Ebeleben (Grafen). 1651 spaltete sich von der
1599 begründeten Linie der Grafen von Schwarzburg-Sondershausen die Linie S.
ab, die 1681 ausstarb.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause
Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920.
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Schwarzburg-Frankenhausen (Herrschaft, Grafen). Frankenhausen im
nördlichen Thüringen zwischen der Hainleite und dem Kyffhäuser war im 9.
Jahrhundert Mittelpunkt eines fränkischen Reichsgutsbezirks. Im 11. Jahrhundert
unterstand es dem Haus Weimar-Orlamünde, seit Anfang des 13. Jahrhunderts den
Grafen von Beichlingen. 1340 erwarb es der Graf von Schwarzburg. Von 1571 bis
1594 war es Sitz der Linie S. 1599 kam es an Schwarzburg-Rudolstadt und wurde
Hauptort einer Unterherrschaft.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause
Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920.
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Schwarzburg-Käfernburg (Grafen). Von 1160 bis 1385 bestand die
bei Arnstadt begüterte Nebenlinie S. der Grafen von Schwarzburg. Sie unterwarf
sich 1249 dem Landgrafen von Thüringen. Teile der Güter gingen 1302 an die
Grafen von Weimar-Orlamünde, weitere Teile 1315 durch Verkauf an
Schwarzburg(-Schwarzburg). Der Rest wurde Lehen Wettins.
L.: Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause
Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Wittmann, H., Zur Frühgeschichte der
Grafen von Käfernburg-Schwarzburg, Zs. d. V. f. thür. Gesch. 51 (1997), 9.
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Schwarzburg-Rudolstadt (Grafschaft, Fürstentum, Freistaat).
Rudolstadt an der Saale wird zu Anfang des 9. Jahrhunderts erstmals erwähnt. Zu
Anfang des 13. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Orlamünde. 1326
erhielt es Stadtrecht und kam 1340 an die Grafen von Schwarzburg. Seit 1599 war
es Hauptort der Grafschaft, seit 1710 des Fürstentums S. Die Grafschaft erhielt
1571 zwei Drittel der mit Reichsstandschaft begabten Oberherrschaft Schwarzburg
mit Rudolstadt und Stadtilm, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster
Paulinzella und 1598 das zur Unterherrschaft gehörige Drittel Frankenhausen. Am
3. 9. 1697 und endgültig 1710 gewann S. die Reichsfürstenwürde. 1754 wurde das
zum obersächsischen Reichskreis zählende S. nach Ablösung der Lehnsrechte
Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es
dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1816/1821 erhielt es eine 1854
umgestaltete Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund und 1871 dem
Deutschen Reich bei. S. umfasste (1910) 941 Quadratkilometer mit 100700
Einwohnern und wurde beim Aussterben des Fürstenhauses von
Schwarzburg-Sondershausen (1909) mit diesem in Personalunion vereinigt. Nach
Abdankung des Fürsten am 22. 11. 1918 verselbständigte sich S. als Freistaat.
Dieser ging am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf. Das Geschlecht der S. starb 1971
in männlicher Linie aus.
L.: Wolff 412f.; Wallner 710 ObersächsRK 14; Großer Historischer Weltatlas III
38 (1789) D2; Bauer 1, 701; Statistisches Universal-Handbuch, Ortslexikon und
Landeskunde für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt, bearb. v. Thieme, A.,
1880; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause
Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Trinckler, H., Entstehungsgeschichte und
Häuserchronik von Alt-Rudolstadt, 1939; Handbuch der historischen Stätten
Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A. 1989; Hess, U.,
Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994.
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Schwarzburg-Sondershausen (Grafen, Fürsten, Freistaat).
Sondershausen an der Wipper wird 1125 erstmals erwähnt. Es war vermutlich
ursprünglich Reichsgut, dann Sitz mainzischer Ministerialen. Über die
Ludowinger und die Grafen von Hohnstein kam es 1356 an die Grafen von
Schwarzburg. 1571/1599 entstand durch Teilung des Hauses Schwarzburg die Linie
der Grafen von S. mit zwei Dritteln der Unterherrschaft im Norden Thüringens um
Sondershausen und Ebeleben und einem Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt,
Käfernburg und Gehren. 1631 gelang der Erwerb der unteren Grafschaft Gleichen.
1651 spaltete das zum obersächsischen Reichskreis gehörige S. die Linien
Schwarzburg-Ebeleben (bis 1681) und Schwarzburg-Arnstadt (bis 1669) ab. Die
überlebende Linie S. wurde 1681 erneut geteilt (Schwarzburg-Arnstadt bis 1716).
Am 3. 9. 1697 wurde S. (wie Schwarzburg-Arnstadt) in den Reichsfürstenstand erhoben.
1754 wurde S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung
zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund und 1815 dem
Deutschen Bund bei. Bis 1819 bereinigte es durch Verträge mit Preußen,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und Sachsen-Gotha-Altenburg
(Sachsen-Gotha) sein stark zersplittertes Herrschaftsgebiet. 1819 vereinbarte
es in einem Zollvertrag mit Preußen den zollrechtlichen Anschluss der von
Preußen eingeschlossenen Oberherrschaft. 1841 erhielt es eine 1849 und 1857
revidierte Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen
Reich bei. 1910 umfasste S. 862 Quadratkilometer mit 89900 Einwohnern. Nach dem
Aussterben des Hauses (1909) vereinigte der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt
beide Fürstentümer in Personalunion. Nach seiner Abdankung am 22. 11. 1918
entstand der Freistaat S., der am 1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging, das
seinerseits 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik kam, in der es am 23. 7. 1952 aufgelöst
(str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 412; Wallner 710 ObersächsRK 15; Großer Historischer Weltatlas III 38
(1789) D2; Lammert, F., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen,
1920; Herrmann, K., Die Erbteilungen im Hause
Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Eberhardt, H., Die Geschichte der
Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen, 1943; Eberhardt, H., Zur
Geschichte der Stadt Sondershausen im Mittelalter, FS F. Lammert, 1954.
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Stettin (Herzogtum, Residenz des Herzogs von
Pommern). In S. an der Odermündung reichen slawische Siedlungsspuren bis in die
zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück. Im 11. Jahrhundert entwickelte sich
der Ort mit Burg und Markt zur größten Siedlung Pommerns, in der die Herzöge
aus dem Haus der Greifen ihren Sitz nahmen. Ab 1124/1128 wurde das zu dieser
Zeit erstmals auch in der Überlieferung genannte S. christianisiert. Dem folgte
der Zuzug zahlreicher deutscher Siedler. 1237/1243 erhielt S. Magdeburger
Stadtrecht. 1295 entstand durch Erbteilungen
Pommerns das Herzogtum S. (1478 war Pommern wieder vereinigt, wurde aber 1523
wieder geteilt.) 1529 wurde in S. die Reformation eingeführt. Im
Dreißigjährigen Krieg fiel S. an Schweden, 1720 mit Vorpommern, das 1815 den
Regierungsbezirk S. bildete, an Preußen. 1945 wurde es stark zerstört und kam
unter Verwaltung Polens, an das S. 1990 als politische Folge der deutschen
Einheit gelangte. S. a. Pommern-Stettin.
L.: Wolff 404; Wehrmann, M., Geschichte der Stadt Stettin, 1911; Wehrmann, M.,
Geschichte von Pommern, 2. A. 1921; Eggert, O., Geschichte Pommerns, 4. A.
1965; Kunkel, O./Reichow, H., Stettin, so wie es war, 1975; Völker, E.,
Stettin, 1986; Zilm, F., Geschichte der Festung und Garnison Stettin, 1988;
Piskorski, J., Stettin, 1994; Piskorski, J./Wachowiak, B./Wlodarczyk, S.,
Stettin, LexMA 8 1996, 140; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich,
hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2, 554.
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Sulzberg (Herrschaft). 1059 erscheint erstmals
der S. (Sulceberch) südlich von Kempten als Grenzmarke zwischen Hochstift
Augsburg und Kloster Kempten. Die Herrschaft S. hatten als Lehen Kemptens von
1176 bis 1358 Herren von S. inne, denen über die Erbtochter die Herren von
Schellenberg folgten. Bei der Erbteilung von
1381 wurde S. Sitz einer eigenen Linie. In dieser kam sie 1525 an Veronika von
Schellenberg, die sie an ihren Bruder verkaufte. Dieser veräußerte die zum
schwäbischen Reichskreis zählende Herrschaft 1526 an die Abtei Kempten, über
die S. 1802/1803 an Bayern gelangte.
L.: Wolff 158; Wallner 685 SchwäbRK 7; Hölzle, Beiwort 80; Becherer, J.,
Chronik der Marktgemeinde Sulzberg, 1931.
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Vogtland (Reichsland). Das Gebiet an der oberen
Weißen Elster zwischen oberer Saale und dem Quellgebiet der Zwickauer Mulde,
das nach dem Abrücken der Germanen vom 6. bis 9. Jahrhundert von Sorben besetzt
wurde, wurde seit dem 10. Jahrhundert als Teil des Reiches angesehen. 1122
wurde Plauen kirchlicher Mittelpunkt. Vermutlich setzte bereits Kaiser
Friedrich I. Barbarossa Vögte (Vogtei über Kirchengut Quedlinburgs um Gera?)
als Verwalter ein. Seit 1209 nannte sich ein Geschlecht, das vielleicht aus der
Gegend von Mühlhausen (oder aus der Gegend von Zeitz) stammte, ursprünglich zur
Ministerialität der Welfen gehörte und bereits seit 1122 in Weida die
Reichsrechte verwaltete, Vögte (advocati) von Weida. Die von den Vögten
geleitete Ansiedlung ostfränkischer, bayerischer und thüringischer Bauern nahm
die slawische Vorbevölkerung in sich auf. Den Vögten gelang die allmähliche
Umwandlung ihres Reichsamts in Reichslehen. Ihr Herrschaftsgebiet um Pausa,
Voigtsberg (Vogtsberg), Weida, Gera und Plauen erhielt den Namen V. (1317 woyte
lande, 1343 terra advocatorum). Es erstreckte sich zwischen der oberen Saale
(Ziegenrück, Saalburg, Lobenstein), der Regnitz (Hof), dem Egerland (Asch,
Selb, Adorf), der Pleiße (Werdau, Schmölln), Gera und Ronneburg. In ihm lagen
auch Güter etwa der Grafen von Everstein, der Grafen von Lobdeburg, der Grafen
von Orlamünde und der Markgrafen von Meißen. Seit der zweiten Hälfte des 13.
Jahrhunderts strebten sowohl die Markgrafen von Meißen wie auch die Könige von
Böhmen nach der Herrschaft über das Gebiet. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
gingen die Güter dem durch häufige Erbteilungen
geschwächten Geschlecht zunehmend verloren (Voigtsberg [Vogtsberg] 1357, Mylau
1367, Wiesenburg bis 1394, Schönfels-Werdau bis 1398, Weida 1404-1427). 1373
wurden Hof und das Regnitzland an die Burggrafen von Nürnberg verkauft,
1459/1466 nahmen die Wettiner (Kursachsen) das V. vom König von Böhmen zu
erblichem Lehen. 1466 zogen sie die Herrschaft Plauen von einer als Burggrafen
von Meißen titulierten Linie der Vögte an sich. 1485 kam das V. an die
ernestinische Linie der Wettiner. Nur Güter um Greiz, Schleiz und Lobenstein
blieben in der Hand der von den Vögten abstammenden Grafen von Reuß. 1547
musste Plauen von der ernestinischen Linie mit anderen böhmischen Lehen an
Burggraf Heinrich IV. von Meißen aus dem Hause Plauen (Heinrich V. von Plauen,
Kanzler von Böhmen) zurückgegeben werden, fiel aber 1559 als Pfand, 1575
endgültig beim Aussterben der Burggrafen an Sachsen (seit 1602 vogtländischer
Kreis) und kam damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) F/G3;
Biedermann, J., Geschlechts-Register der loeblichen Ritterschafft im
Voigtlande, 1752, Neudruck 1989; Vogel, W., Über den Titel ”Advocatus” der
Herren von Weida, Gera und Plauen, Diss. phil. Jena 1905; Schmid, B.,
Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff.; Leipoldt, J., Die Geschichte der
ostdeutschen Kolonisation im Vogtland, Diss. phil. Leipzig 1927, Mitt. d. Ver.
f. vogtländ. Gesch. und Altertumskunde 26 (1928); Flach, W., Die Urkunden der
Vögte von Weida, Gera und Plauen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1930;
Schlesinger, W., Egerland, Vogtland, Pleißenland, (in) Forschungen zur
Geschichte Sachsens und Böhmens, hg. v. Kötzschke, R., 1937; Kötzschke, R., Das
Vogtland als Grenzraum in der deutschen Geschichte, 1940; Wille, H./Pritsche,
W., Vogtland, 1961; Werner, M., Vogtland, LexMA 8 1996, 1815; Neumeister, P.,
Beobachtungen und Überlegungen zur Herkunft der Vögte, N. A. f. sächs. Gesch.
68 (1997), 1; Billig, G., Pleißenland – Vogtland, 2002; Das nördliche Vogtland
um Greiz, hg. v. Hempel, G. u. a., 2006.
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Welfen (Geschlecht). Die W. sind ein
fränkisches (bayerisches, Wurzeln am Lech aufweisendes?, schwäbisches?), in
karolingischer Zeit um Maas und Mosel bzw. Metz begütertes, seit dem 12.
Jahrhundert als W. bezeichnetes Adelsgeschlecht, das seit der Mitte des 8.
Jahrhunderts nördlich des Bodensees um Altdorf/Weingarten Güter erlangte. Mit
Graf Welf I. († 820/825) beginnt die gesicherte Stammreihe des bald in
verschiedene (westfränkische [bis 887/888], burgundische, alemannische) Linien
aufgeteilten Geschlechts. Seine Tochter Judith († 843) war mit Kaiser Ludwig
dem Frommen, seine Tochter Emma († 876) mit König Ludwig dem Deutschen
verheiratet. Von seinem Sohn Konrad († 863) stammen über Konrad den Jüngeren
die burgundische, 1032 ausgestorbene Linie der Rudolfinger, die 888 die
Herrschaft über das Königreich Burgund (Hochburgund) erlangte, und über Welf
II. die schwäbische Linie ab, die seit König Konrad I. umfangreiche
Allodialgüter und Lehnsgüter in Schwaben, Rätien und Bayern (u. a. der Grafen
von Bregenz) erlangte. Sie erlosch mit Welf III., 1047 Herzog von Kärnten, 1055
im Mannesstamm. Das Erbe ging über auf den Sohn seiner (nach Italien
verheirateten) Schwester Kunigunde (Kunizza) und des aus
langobardisch-oberitalienischem Haus stammenden Markgrafen Albrecht (Azzo) II.
von Este, Welf IV. (1030/1040-1107), denen Heinrich IV. 1070 mit dem Herzogtum
Bayern (Welf I.) belehnte. Sein Sohn Heinrich der Schwarze (um 1074-1126)
heiratete Wulfhild, eine der beiden Erbtöchter des 1106 ausgestorbenen
sächsischen Herzogshauses der Billunger. 1137 erlangten die W. unter Heinrich
X. dem Stolzen (um 1100-1139), der Gertrud, die Tochter Kaiser Lothars III.,
ehelichte, auch die Würde des Herzogs von Sachsen. 1180 verlor deren mit
Mathilde von England verheirateter Sohn Heinrich der Löwe (1129-1191) die
Herzogtümer Bayern und Sachsen, nicht aber das Eigengut Braunschweig-Lüneburg,
das – nach dem glücklosen Zwischenspiel Ottos IV. als deutscher König und
Kaiser - 1235 zum Herzogtum (Ottos des Kinds) erhoben wurde, aber durch
zahlreiche Erbteilungen seit 1267 zersplitterte
(Grubenhagen, Wolfenbüttel, Göttingen, Calenberg, Lüneburg, Dannenberg). Der
Linie Calenberg des Neuen Hauses Lüneburg gelang 1692 der Aufstieg zum
Kurfürstentum Hannover (1714-1837 Personalunion mit England), das 1866 von
Preußen einverleibt wurde. 1918 verlor das älteste noch bestehende europäische
Adelsgeschlecht auch Braunschweig.
L.: Krüger, E., Der Ursprung des Welfenhauses und seiner Verzweigungen in
Süddeutschland, 1898; Diederich, A., Staufer und Welfen, 1938; Bader, K., Der
deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, 2. unv. A.
1978; Fleckenstein, J., Die Herkunft der Welfen und ihre Anfänge in
Süddeutschland, (in) Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen
und frühdeutschen Adels, hg. v. Tellenbach, G., 1957; Schnath, G., Das
Welfenhaus als europäische Dynastie, (in) Schnath, G., Streifzüge durch
Niedersachsens Vergangenheit, 1968; Schmid, K., Welfisches Selbstverständnis,
(in) FS G. Tellenbach, 1968; Zillmann, S., Die welfische Territorialpolitik im
13. Jahrhundert, 1975; Geschichte der Welfen, hg. v. Heine, A., 1986; Pischke,
G., Die Landesteilungen der Welfen, 1987; Heinrich der Löwe und seine Zeit, hg.
v. Luckhardt, J. u. a., Bd. 1ff. 1995; Die Welfen und ihr Braunschweiger Hof,
hg. v. Schneidmüller, B., 1995; Hechberger, W., Staufer und Welfen, 1996;
Schneidmüller, B., Welfen, LexMA 8 1996, 2147ff.; Seibert, H., Heinrich der
Löwe und die Welfen, HZ 268 (1998), 375; Die Welfen, hg. v. Ay, K. u. a., 1998;
Schneidmüller, B., Die Welfen, 2000; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen
Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 204; Weller, T., Die
Heiratspolitik, 2004; Welf IV., hg. v. Bauer, D. u. a., 2004; Pfannkuche, G.,
Patrimonium - feudum - territorium, 2011.
(AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Zweibrücken (Grafschaft[, Herzogtum], Residenz des
Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken). An der Fernstraße von Lothringen zum Rhein
erscheint um 1170 die Burg Z. am Schwarzbach der Grafen von Saarbrücken. Sie
war ab 1182/1188 bzw. 1185/1190Sitz der von Saarbrücken abgeteilten Grafschaft
Z. (u. a. mit Lichtenberg und Meisenheim von der früheren Grafschaft Veldenz,
Neukastel oder Bergzabern, Pirmasens [1182-1570], Vogtei über Hornbach und
Altenmünster in Mainz). Hinzu kam aus dem Erbe der Grafen von Eberstein Stauf
am Donnersberg und die sog. Rheindörfer. Allod in Lothringen (Linder, Mörsberg,
Saargemünd) wurde 1297/1302 gegen das Lehen Bitsch an die Herzöge von
Lothringen gegeben. 1333 wurde geteilt (Zweibrücken-Zweibrücken [mit Grafschaft
Z. und Amt Bergzabern] und Zweibrücken-Bitsch). Die Güter
Zweibrücken-Zweibrückens fielen 1385 vom letzten Grafen durch Verkauf zur
Hälfte und 1394 ganz an die Pfalz (Kurpfalz), Allode an das bis 1570 bestehende
Zweibrücken-Bitsch. 1410 wurde in der Pfalz durch Erbteilung
das Fürstentum Pfalz-Simmern geschaffen, das 1416 das 1393 verpfändete Z.
auslöste. 1477 wurde Z. Residenz der Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken.
1523/1533 drang die Reformation ein. Von 1676/1677 bis 1697 war Z.von
Frankreich besetzt. 1681/1697 fiel Pfalz-Zweibrücken an die seit 1654 in
Schweden regierende Zweibrücken-Kleeburger Linie der Pfalz. Von 1714 bis 1718
unterstand es seitens Schwedens dem vertriebenen König von Polen Stanislaus
Leszczynski. 1734 fiel es an Pfalz-Birkenfeld, das 1799 Bayern erbte. 1793/1801
kam das zum oberrheinischen Reichskreis zählende Pfalz-Zweibrücken mit 36
Quadratmeilen Gebiet und 60000 Einwohnern an Frankreich, 1816 an Bayern, 1919
und 1945/1946 teilweise (ohne Stadt Zweibrücken) zum Saargebiet und im Übrigen
1946 zu Rheinland-Pfalz. S. a. Pfalz-Zweibrücken, Saargebiet.
L.: Wolff 247ff.; Wallner 695 OberrheinRK 3; Großer Historischer Weltatlas II
66 (1378) D4, III 22 (1648) C4; Die Territorien des Reichs 6, 170; Molitor, L.,
Geschichte einer deutschen Fürstenstadt, 1885; Zweibrücken. 600 Jahre Stadt
1352-1952, 1952; Das barocke Zweibrücken und seine Meister, hg. v. Dahl,
J./Lohmeyer, K., 2. A. 1957; Pöhlmann, C., Regesten der Grafen von Zweibrücken,
bearb. v. Doll, A., 1962; Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes Bd. 2 1977;
Rose, M., Das Gerichtswesen, 1994; Herrmann, H., Zweibrücken, LexMA 9 1998,
717; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 2, 658; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 484, 2, 702. (AAAAheld11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)