Schönberger, Christoph, Der „German Approach“ – Die deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich (= Fundamenta Juris Publici 4). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. VII, 121 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Das Staatsrecht entwickelt sich auf der Grundlage der älteren Reichspublizistik aus dem öffentlichen Recht mit dem Konstitutionalismus und der Trennung von Staat und Gesellschaft im Laufe des 19. Jahrhunderts. Die Grundlage bildet dabei das romantische Projekt einer deutschen Rechtswissenschaft. Zielsetzung ist vor allem die Verwissenschaftlichung.

 

In diesem Rahmen konstituierte sich 2011 ein Gesprächskreis Grundlagen des öffentlichen Rechtes als Sektion der Tagung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer. Im Jahresrhythmus sollen seitdem Bände einen in der Sektionssitzung gehaltenen Vortrag und zwei dazu geäußerte Kommentare veröffentlichen. Der vorliegende schmale Band gibt das Ergebnis der Tagung in Düsseldorf im Oktober 2014 wieder, in welcher sich der 1966 geborene, in Konstanz tätige Öffentlichrechtler und Verfassungshistoriker Christoph Schönberger mit der deutschen Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich befasste.

 

Gegliedert ist die eindringliche Abhandlung in sieben Abschnitte. Sie betreffen nach dem romantischen Projekt der deutschen Rechtswissenschaft den Vergleich (mit Frankreich) als Erkenntnismittel, den fehlenden bzw. ungefestigten Nationalstaat als Entfaltungsraum eines German Approach, die Zeit nach dem Schiffbruch im Nationalsozialismus, das Ende der konzeptionellen Entwurfstradition, das Unbehagen seit der Herstellung deutscher Einheit und die fortbestehende Bedeutung von Rechtsdogmatik im deutschen Rahmen  unter Wiederentdeckung der konzeptionellen Entwurfstradition auf der Grundlage der Überzeugung als Geltungsquelle von Recht. Atsushi Takada (Osaka) sieht dementsprechend in dem Interesse sehr vieler japanischer Wissenschaftler für die deutsche Staatsrechtslehre ein sicheres Zeichen ihres universalen Wertes, während András Jakab (Budapest/Heidelberg) inhärenten vordemokratischen und antiverfassungsstaatlichen Elementen ernsthafte Zweifel daran entnimmt, ob die Staatslehre im deutschen oder gar europäischen Verfassungsrechtdiskurs künftig einen Platz haben sollte, so dass es letztlich noch nicht gewiss ist, ob eine Erneuerung des German Approach als konzeptionelle Entwurfstradition gelingen kann und wird.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler