Beckermann, Benedikt, Verfassungsrechtliche Kontinuitäten im Land Oldenburg – Entstehung, Strukturen und politische Wirkungen der Verfassung des Freistaates Oldenburg vom 17. Juni 1919 (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 5). Nomos, Baden-Baden 2016. 529 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Eine materielle Verfassung hat in irgendeiner Art im weitesten Sinne wohl jede menschliche Gemeinschaft. Formal bedeutsam wird demgegenüber die Verfassung als eine grundlegende Urkunde eines Staates erst mit der von George Mason (1725-1792) entworfenen Virginia Bill of Rights vom 12. 6. 1776. Seitdem haben grundsätzlich alle Staaten der Erde eine eigene Verfassung angenommen.
Der Freistaat Oldenburg beruhte auf einer seit der Mitte des 12. Jahrhunderts nach der Burg Oldenburg an der Hunte benannten Grafschaft, die 1774 zum Herzogtum erhoben und an dem Ende des ersten Weltkriegs republikanisiert wurde. Er erhielt am 17. Juni 1919 eine republikanische Verfassung. Sie ging mit der Eingliederung in Niedersachsen im Jahre 1946 grundsätzlich wieder unter.
Mit ihr beschäftigt sich die von Fabian Wittreck angeregte und betreute, die Kontinuität betonende und in dem Sommersemester 2015 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene gewichtige Dissertation des Verfassers. Sie fand umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle, dass der Herausgeber vorweg an Hand eines ausgeliehenen Exemplars auf die Gliederung in acht Kapitel (Einleitung über Forschungsinteresse und Forschungsgegenstand, Das Land Oldenburg bis zum Zusammentritt der Konstituante 1919, Vorentscheidungen in (der Verfassung des Deutschen Reiches von) Weimar, Verfassung des Freistaats Oldenburg, Verfassung des Freistaats in der praktischen Politik, Oldenburg in der Nachkriegszeit, Nachwirkungen oldenburgischen Verfassungsrechts bis in die heutige Zeit, Fazit) und drei beigegebene interessante Anhänge hinweist.
Innsbruck Gerhard Köbler