Suchtext: Reichsherrschaft
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Abs. 111 Nicht in diese sechs bzw. zehn Reichskreise eingekreist waren: Königreich Böhmen, Markgrafentum Mähren, Markgrafentum Oberlausitz, Markgrafentum Niederlausitz, Herzogtum Schlesien preußischen und böhmischen Anteils, Grafschaft Glatz, Herrschaft Asch, Reichsstift Burtscheid, Propstei Cappenberg, Herrschaft Dreis, Herrschaft Dyck, Frauenstift Elten, Herrschaft Freudenberg (bzw. Freudenburg), Herrlichkeit Hörstgen nebst Rittersitz Frohnenburg (bzw. Frohnenbruch), Land Hadeln, Grafschaft Homburg, Herrschaft Jever, Herrschaft Kniphausen, Reichsherrschaft Landskron, Herrschaft Lebach, Reichsherrschaft Mechernich, Grafschaft Mömpelgard, Herrschaft Nalbach, Herrschaft Oberstein, Herrschaft Pyrmont, Herrschaft Rhade (bzw. Rath), Herrschaft Rheda, Herrschaft Richold, Herrschaft Saffenburg, Reichsherrschaft Schauen, Herrschaft Schaumburg, Herrschaft Schönau, Abtei Schönthal (bzw. Schöntal), Herrschaft Schwarzenholz, Herrschaft Stein, Herrschaft Wasserburg, Herrschaft Wildenberg (bzw. Wildenburg), Kirchspiel Winden, Herrschaft Wylre, Grafschaft Fagnolle (sowie die Reichsritter und die Reichsdörfer). (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 319 RHt = Reichsherrschaft (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 993 Wild, W., Steuern und Reichsherrschaft, Studie zu den finanziellen Ressourcen der Königsherrschaft im spätmittelalterlichen deutschen Reich, 1984 (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 1020 Abensberg (Grafen, reichsunmittelbare
Herrschaft). A. bei Kelheim wird erstmals 1031 erwähnt (Abensberch). Seit dem
12. Jahrhundert erscheinen Grafen von A. aus dem Hause der Babonen. Sie sind
zwischen Donau und Abens um Altmannstein und an der unteren Altmühl begütert
und handeln als Vögte über Regensburger Eigenkirchen. 1247 kam es nach dem
Aussterben der älteren Grafen zur Linientrennung in die Herrschaften A. und
Altmannstein. 1485/1486 gelangte die reichsunmittelbare Herrschaft A. mit dem
Tod des letzten Grafen von A. (1485) als Reichslehen zur Münchener Linie der
Herzöge von Bayern (Bayern-München). 1552 wurden die Gerichte A. und
Altmannstein mit Sitz in A. durch Personalunion verbunden.
L.: Kral, J., Abensberg und Umgebung, 1952; Diepolder, G., Oberbayerische und
niederbayerische Adelsherrschaften, Zs. f. bay. LG. 25 (1962), 47ff.; Gerlich,
A., Aben(s)berg, LexMA 1 1980, 27f.; Flachenecker, H., Die Reichsherrschaft Abensberg, Z. f. bay. LG. 64 (2001),
693; Hochmittelalterliche Adelsfamilien in Altbayern, Franken und Schwaben, hg.
v. Kramer, F. u. a., 2005, 539. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 1495 Beilstein (Herrschaft). B. bei Zell an
der Mosel wird erstmals 1129 erwähnt. Die Burg wurde 1689 zerstört. B. war
Mittelpunkt einer aus Lehen des Reichs, der Erzstifte Köln und Trier sowie der
Fürsten von Jülich gebildeten Reichsherrschaft
der seit 1068 nachgewiesenen Herren von Braunshorn. Nach dem Aussterben der
Familie im Mannesstamm kam die Herrschaft 1362 in weiblicher Erbfolge an die
Herren von Winneburg, 1637 an das Erzstift Trier und von dort 1652 als
Reichsafterlehen an die Freiherren von Metternich. Zusammen mit Winneburg war B.
die Grundlage ihrer 1679 erfolgten Aufnahme in das westfälische
Grafenkollegium. Zu Winneburg und B. gehörten zuletzt 17 Orte. Am Ende des 18.
Jahrhunderts kam B. an Frankreich, wofür die Fürsten Metternich mit
Ochsenhausen entschädigt wurden, 1815 an Preußen, 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 361; Zeumer 554 II b 63, 19; Wallner 704 WestfälRK 34; Escher, M. u.
a., Die urbanen Zentren, 2005, 2, 57. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 1705 Bonndorf (Herrschaft, Grafschaft). B. im
Hochschwarzwald wird 1223 erstmals erwähnt. Die Herrschaft B., die B., Münchingen,
Wellendingen, Gündelwangen und Boll, später auch Holzschlag und Glashütte sowie
seit 1609 Grafenhausen umfasste, gehörte seit 1460 zu Lupfen (Landgrafen von Stühlingen),
wurde später aber reichsunmittelbar. 1613 gelangte sie durch Kauf von Joachim
Christoph von Mörsberg für 150000 Gulden an die Abtei Sankt Blasien, die sie
1699 durch die Ämter Blumegg, Gutenburg (Gutenberg) und Bettmaringen zur
Grafschaft B. erweiterte. Dadurch wurde der Abt von Sankt Blasien 1746 Reichsfürst.
1803 kam das 3,5 Quadratmeilen große B. mit 8000 Einwohnern an den
Malteserorden (Großpriorat Heitersheim), 1805 an Württemberg und 1806 an Baden
und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 207; Zeumer 553 II b 61, 15; Wallner 687 SchwäbRK 36; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) E5; Kürzel, A., Der Amtsbezirk oder die
ehemals St. Blasianische Reichsherrschaft
Bonndorf, 1861; Stadt auf dem Schwarzwald Bonndorf, hg. v. d. Stadt Bonndorf,
1980. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 1824 Bretzenheim (Herrschaft, Grafen,
Reichsritterschaft, Fürsten). Die Reichsherrschaft
B. mit Winzenheim an der unteren Nahe war kölnisches Lehen der Grafen von Daun
(Dhaun) und Falkenstein, von denen sie 1662 Graf Alexander von Velen/Vehlen
erwarb. Er erhielt 1664 von Kaiser Leopold I. die Reichsunmittelbarkeit. B.
wurde Mitglied des westfälischen Reichsgrafenkollegiums. 1733 nach dem
Aussterben der Grafen zog das Erzstift Köln das Lehen ein, gab es aber 1734 an
den Grafen von Virmond/Virmont und 1747 an den Freiherrn von Roll (zu Bernau).
1772/1773 wurde B. von Kurfürst Karl Theodor von Pfalz-Bayern (Pfalz/Bayern) für
seinen nichtehelichen, von der Schauspielerin Seyffert (später Gräfin Heideck)
geborenen Sohn Karl August erworben, der sich seitdem Graf von B. nannte. Dazu
kamen weitere zusammengekaufte kleinere Herrschaften an der unteren Nahe. Mit
der halben Ganerbschaft Burglayen (Burg Layen), dem 1786 von den Freiherren von
Dalberg zu Herrnsheim gekauften Mandel und drei Vierteln Rümmelsheim zählten
die Grafen zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein, mit dem 1791
von der Abtei Sankt Jakobsberg bei Mainz erlangten Planig zum Kanton
Oberrheinstrom des Ritterkreises Rhein. 1790 erhielt der Graf von B. von Joseph
II. den Fürstentitel verliehen. Das Fürstentum gehörte zum oberrheinischen
Reichskreis und zum westfälischen Reichsgrafenkollegium. 1801 fiel B. mit 1,5
Quadratmeilen und 3000 Einwohnern an Frankreich. 1802/1803 erhielt der Fürst
durch § 22 des Reichsdeputationshauptschlusses
vom 25. 2. 1803 für B. und Winzenheim die Reichsstadt Lindau und das gefürstete
Damenstift Lindau. Sie vertauschte er 1804 gegen ungarische Güter um Regez an Österreich,
das Lindau 1805 an Bayern verlor. B. kam 1815/1816 zu Preußen und 1946 zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 288f.; Wallner 699 OberrheinRK 49; Bechtolsheimer, H. u. a., Beiträge
zur rheinhessischen Geschichte, 1916; Winkelmann-Holzapfel 143; Klein 190.
(held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 2307 Dyck (Reichsherrschaft).
1094 werden Herren von D. zwischen Rheydt und Grevenbroich erstmals genannt.
Ihnen gelang es, um ihre Burg D. aus den Kirchspielen Bedburdyck, Hemmerden und
der Herrlichkeit Schelsen eine Herrschaft zu errichten. Die Reichsherrschaft D. kam 1394/1395 beim Erlöschen der
Herren an das Haus Salm-Reifferscheid, das 1628 den Titel Altgraf erhielt, dem
westfälischen Reichsgrafenkollegium angehörte und 1804 in den Reichsfürstenstand
erhoben wurde. 1813/1815 fiel die 1 Quadratmeile große Herrschaft an Preußen,
1946 kam D. an Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 497; Zeumer 554 II b 63, 30; Bremer, J., Die reichsunmittelbare
Herrschaft Dyck, 1959. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 2350 Egerland (Reichsland). Eger an der Eger
wird 1061 erstmals erwähnt. Die historische Landschaft E. ist der nördliche
Teil des mittelalterlichen Banngebiets auf dem bayerischen Nordgau mit
Fichtelgebirge und Egerer Becken. Im frühen 12. Jahrhundert wurde es von der
bayerischen Besiedlung erfasst (Bau einer Burg durch den Diepoldinger
Markgrafen Diepold III. von Vohburg) und erscheint seit 1135 als Region Eger.
Sie wurde nach 1146 und vor 1167 auf Grund der Heirat Kaiser Friedrichs I. Barbarossa
mit Adela von Vohburg dem Reich unmittelbar unterstellt und von Friedrich I.
Barbarossa zu einer straff organisierten Herrschaft mit dem Vorort Eger
ausgebaut (provincia Egrensis, 1261 Egerlant). Nach dem Sturz der Staufer (um
1254) wurde das bis 1266 reichsunmittelbare Land aufgeteilt. Der Süden wurde
vom Kloster Waldsassen zum Stiftland (Stiftsland) zusammengefasst, das 1411
unter den Schutz, in der Mitte des 16. Jahrhunderts unter die Landeshoheit der
Pfalz und 1628 unter die Landeshoheit Bayerns kam. Den Westen zogen die
Burggrafen von Nürnberg an sich und bildeten vom 15. Jahrhundert an um
Wunsiedel die sechs Ämter auf dem Gebirg (Sechsämterland), die mit der
Markgrafschaft Bayreuth 1810 an Bayern kamen. Im Norden fielen Teile an das meißnische
Vogtland, wobei die Reichsherrschaft Asch
entstand. Den Rest erwarb Böhmen, das den Erwerb aber 1276 dem Reich zurückgeben
musste. 1322 gewann Johann von Luxemburg dieses Gebiet als Gegenleistung für
die böhmische Stimme bei der Wahl Ludwigs des Bayern zum König (neben 20000
Mark Silber) als Reichspfandschaft Eger. Diese wurde bis 1806 nicht eingelöst
und erst in diesem Zeitpunkt staatsrechtlich Böhmen eingegliedert. 1945 wurde
die fast rein deutsche Bevölkerung aus der 1918 entstandenen Tschechoslowakei
weitgehend ausgewiesen. S. Tschechien.
L.: Wolff 465; Gradl, H., Geschichte des Egerlandes bis 1437, 1893; Bergmann,
A., Das heutige Egerland, 1957; Käubler, R., Das Alter der deutschen Besiedlung
des Egerlandes, 1958; Sturm, H., Handbuch der Geschichte der böhmischen Länder,
Bd. 2 1967f.; Sturm, H., Districtus Egranus, Historischer Atlas von Bayern,
Altbayern 2,2 1981; Pscheidt, E., Eger. Ehemals eine freie Reichsstadt,
Ausstellungskatalog o. J. (1984); Ambronn, K./Hlavácek, I., Eger, LexMA 3 1986,
1604ff. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 2415 Elsass (Gau?, Landschaft,
Landgrafschaft), frz. Alsace. Das etwa 190 Kilometer lange und 50 Kilometer
breite, rund 8280 Quadratkilometer umfassende, zunächst keltisch besiedelte E.
(ahd. ali-saz, Fremdsitz) zwischen Oberrhein und Vogesen (Wasgenwald), das nur
von 640 bis 740, von 1680 bis 1789, von 1871 bis 1918 und ab 1973 eine
politische Einheit bildet(e), wurde 58 v. Chr. von Cäsar erobert (82/90 n. Chr.
Germania superior, Obergermanien). Von 260 n. Chr. an wurde es allmählich von
Alemannen besetzt, die 496 den Franken unterlagen. Zum Jahre 610 (um 613)
erscheint bei Fredegar der Name Alesaciones. Bis 740 war das Gebiet zeitweise
eigenes fränkisches Herzogtum der Etichonen (Herzog Eticho 673), das nach der
Wiedereingliederung des alemannischen ostrheinischen Herzogtums in das
Frankenreich nicht wieder besetzt wurde. E. wird in die Grafschaften Nordgau
und Sundgau geteilt. 843 kam E. zu Lotharingien, 870 zum ostfränkischen Reich.
925 wurde es Teil des Herzogtums Schwaben. Von der Mitte des 11. Jahrhunderts
an wurde es zunächst ein Kerngebiet der königlichen Herrschaft, kam 1079 an
Friedrich von Staufen, zerfiel aber nach dem Untergang der Staufer um 1254 in
zahlreiche einzelne Herrschaften. Der 1273 zum König gewählte Rudolf von
Habsburg richtete zur Wiedergewinnung und Verwaltung des Reichsgutes unter
anderem die Reichslandvogteien Oberelsass und Unterelsass (Niederelsass) ein,
die noch zu seinen Lebzeiten (vor 1291) in Hagenau zusammengelegt wurden. Die
Landgrafschaft im Oberelsass (Sundgau), die seit 1135/1268 den Grafen von
Habsburg zustand, ließ Habsburg zum wichtigsten weltlichen Landesherren werden.
Ausgangspunkt waren dabei Güter um Ottmarsheim, zu denen 1130 Güter um Landser und
Ensisheim kamen, sowie die Vogtei über Murbach. 1224 erwarb Habsburg die
Herrschaft Rothenberg bzw. Rotenberg (Rougemont), 1283 die Herrschaft
Dattenried (Delle) von den Grafen von Mömpelgard, 1324 durch die Heirat mit der
Erbtochter der Grafen von Pfirt die Grafschaft Pfirt mit den Herrschaften
Altkirch, Pfirt, Blumenberg (Florimont), Thann und Sennheim, 1347 die
Herrschaft Rosenfels (Rosemont), 1350/1361 die Herrschaft Belfort. 1354
schlossen sich die zehn elässischen Reichsstädte zum Zehnstädtebund (Dekapolis)
zusammen. Die Landgrafschaft im Unterelsass (Niederelsass), dem früheren
Nordgau, die zuerst von den Grafen von Hünenburg, dann von den Grafen von Werd
ausgeübt wurde, kam 1359/1362 an das Hochstift Straßburg. 1469 verpfändete die
Tiroler Linie Habsburgs ihre elsässischen Gebiete an Burgund, doch wurden die
burgundischen Herrscher 1475 vertrieben und fiel Burgund seinerseits über Maria
von Burgund an Habsburg zurück, das 1504 die Reichslandvogtei (in Hagenau) von
der Pfalz zurückgewinnen konnte. Bei der Einteilung in Reichskreise kam das
habsburgische Oberelsass zum österreichischen Reichskreis, das Unterelsass zum
oberrheinischen Reichskreis. Wichtige Herren neben Habsburg waren die Pfalz
(Grafschaft Rappoltstein, Herrschaft Rappoltsweiler), Württemberg (Grafschaft
Horburg, Herrschaft Reichenweier) sowie die Reichsgrafen von Hanau-Lichtenberg,
Leiningen und Salm. 1648/1684/1697 wurden der Sundgau Habsburgs und die Vogtei über
die zehn in der Reformation protestantisch gewordenen, 1674 besetzten Reichsstädte
Weißenburg, Hagenau, Rosheim, Oberehnheim, Schlettstadt, Kaysersberg, Türkheim,
Colmar (Kolmar), Münster, Landau und Straßburg an Frankreich abgetreten. 1681
wurde Straßburg von Frankreich besetzt und bis 1697 verleibte sich Frankreich
den größten Teil des restlichen E. ein. Der Conseil Souverain d'Alsace trat als
oberste Behörde Frankreichs an die Stelle der Regierung Österreichs in
Ensisheim. Gleichwohl blieb das E. bis 1789/1790, als die Provinz E. durch die
Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin ersetzt wurde und Frankreich die deutschen
Reichsgesetze offiziell aufhob und die Reichsgrafschaften und Reichsherrschaften annektierte, deutschsprachig und
geistig-kulturell (mit wachsendem Abstand) dem Reich verbunden. Danach wurde es
vor allem durch Napoleon, dessen Regelungen bis 1982 Bestand behielten,
zunehmend in Frankreich integriert, wobei ein einflussreicher frankophoner Bevölkerungsteil
einem konservativem deutschsprachigen Bevölkerungsteil gegenübertrat. Nach 1918
trieb die Verwaltung Frankreichs 110000 Menschen unter Beschlanahme ihres Vermögens
aus dem Lande. Zu Beginn des zweiten Weltkriegs wurde ein Drittel der Bevölkerung
nach Südwestfrankreich evakuiert, wovon zwei Drittel 1940 in das von
Deutschland besetzte Land zurückkehrten. Am Ende des 20. Jh.s spricht weniger
als ein Drittel der Schüler noch Elsässisch und die deutsche Sprache
verschwindet aus dem öffentlichen Leben. S. a. Elsass-Lothringen.
L.: Wolff 293ff.; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F4; Stoffel,
G., Topographisches Wörterbuch des Oberelsass, 2. A. 1876; Clauss, J.,
Historisch-topographisches Wörterbuch des Elsass, Lief. 1-15 (A-St) 1895ff.;
Die alten Territorien des Elsass nach dem Stand vom 1. Januar 1648, 1896
(Statistische Mitteilungen über Elsass-Lothringen, Heft 27); Jacob, K., Die
Erwerbung des Elsass durch Frankreich im Westfälischen Frieden, 1897; Jacob,
K., Das Reichsland Elsass-Lothringen, Bd. 1ff. 1898ff.; Die alten Territorien
des Bezirks Lothringen nach dem Stande vom 1. Januar 1648, Teil 1 1898 ( Statistische
Mitteilungen über Elsass-Lothringen, Heft 28); Berthaut, H./Berthaut, A., La
carte de France 1750-1848, 1899; Becker, J., Geschichte der Reichslandvogtei im
Elsass 1273-1648, 1905; Müller, F., Die elsässischen Landstände, 1907; Curs,
O., Deutschlands Gaue im zehnten Jahrhundert, 1908, 6 (Alsatia, Alsaciensis,
Helisaze, Elisadiun, Colmar, Hüttenheim, Selz, Sermersheim, Lupstein,
Schweighausen, Wittersheim, Reichshofen, Altdorf bzw. Altorf, Brumath,
Ebersheim, Andlau, Schlettstadt, Künheim bzw. Kühnheim, Winzenheim,
Morschweiler, Balzenheim, Hindisheim, Illkirch bzw. Illenkirchen, Offenheim,
Hessenheim bzw. Heßheim, Ostheim, Feldkirch[, nicht Badelsbach bzw. Bohlsbach
in Baden]); Vildhaut, H., Politische Strömungen und Parteien im Elsass von 1871
bis 1911, 1911; Schott, K., Die Entwicklung der Kartographie des Elsasses,
Mitt. d. Ges. für Erdkunde und Kolonialwesen zu Straßburg, 1913; Wackernagel,
R., Geschichte des Elsass, 1919; Elsass-Lothringen-Atlas, 1935; Büttner, H.,
Geschichte des Elsass, Bd. 1 1939; Marichal, P., Dictionnaire topographique du
département des Vosges, comprenant les noms de lieu anciens et modernes, Paris
1941; Fallex, M., L'Alsace, la Lorraine et les Trois-Evêchés, du début du 18.
siècle à 1789, Paris 1941; Gysseling, M., Toponymisch Woordenboek, 1960, 313;
Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, I, 9, II, 9, 13, 21, 22,
23, 41, III, 11, 14, 16, 30, Elisazun, Elisaz, Alisatia, pagus Alisacensis,
Helisaze, Hillisazaas, Illisacia, Alesaciones, Alisanzgouwe, Elisgaugium,
Elsass; Himly, F., Atlas des villes médievales d'Alsace, 1970; Moreau, J.,
Dictionnaire de géographie historique, 1972, 11 Alsace;Histoire de l’Alsace, hg. v. Rapp, F., Bd. 1ff.
1976ff.; Paroisses et communes de France. Dictionnaire d'histoire administrative
et demographique: Kintz, J., Bas-Rhin, 1977; Duranthon, M., La carte de France,
son Histoire 1678-1979, 1978; Dreyfus, F., Histoire de l'Alsace, 1979; Seidel,
K., Das Oberelsass vor dem Übergang an Frankreich. Landesherrschaft, Landstände
und fürstliche Verwaltung in Alt-Vorderösterreich (1602-1638), 1980; Dollinger,
P., Histoire de l'Alsace, 4. A. 1984; Encyclopédie de l’Alsace,
Bd. 1ff. 1982ff.; Dollinger, P., Elsass, LexMA 3 1986, 1852ff.; Hiery, H.,
Reichstagswahlen im Reichsland, 1986; Vogler, B., Das Elsass zur Zeit des französischen
Ancien Régime (1648-1789), Alemannisches Jb. 1987/88 (1988); Ebert, K., Das
Elsass, 1989; Das Elsass und Tirol, hg. v. Thurnher, E., 1994; Seiler, T., Die
frühstaufische Territorialpolitik im Elsass, 1995; Das Elsass, hg. v. Erbe, M.,
2002; Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 528 (Unterelsass), 530
(Oberelsass); Hummer, H., Politics and Power in Early Medieval Europe, 2005;
Bornert, R., Les monastères d’Alsace, Bd. 1ff. 2009; Igersheim, F., L’Alsace et ses historiens 1680-1914, 2006;
Vogler, B., Geschichte des Elsass, 2012. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 2527 Esterau (Reichsherrschaft).
1643 kaufte der kaiserliche Feldmarschall Peter Eppelmann (Melander) aus
Hadamar von den Fürsten von Nassau-Hadamar die unmittelbare Reichsherrschaft E. an der Lahn und die Vogtei
Isselbach, die Kaiser Ferdinand III. daraufhin zur Reichsgrafschaft Holzappel
erhob. 1806 kam sie an Nassau und damit 1866 an Preußen (Hessen-Nassau). 1946
gelangte das Gebiet zu Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 362. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 2936 Gimborn-Neustadt (reichsunmittelbare
Herrschaft, Grafschaft). Schloss Gimborn an der oberen Leppe (bei Gummersbach)
gehörte seit dem 13. Jahrhundert verschiedenen Herren (Herren von Sankt Gereon
in Köln, Berg, Mark, Kruwell, Burtscheid, Nesselrode, Harff). 1550 kam es durch
Einheirat von den märkischen Rittern von Harff an das mainfränkische Geschlecht
Schwarzenberg. 1610 wurde Gimborn zur Unterherrschaft Brandenburgs und der
Pfalz erhoben. Adam von Schwarzenberg, der erste Minister in Brandenburg,
eroberte das märkische, 1614 Brandenburg zugeteilte Amt Neustadt, bewirkte bis
1621 die Belehnung mit 12 Bauerschaften nördlich der Agger, kaufte 16 adlige
und steuerbare Güter im Binnenbergischen und erreichte 1630 die Übertragung
durch Brandenburg als Mannlehen und freie Reichsherrschaft
sowie 1631 die Reichsunmittelbarkeit dieser Herrschaft G. (u. a. Gummersbach).
1682 wurden die Güter zur Grafschaft erhoben. Die Grafschaft gehörte dem westfälischen
Reichsgrafenkollegium an. 1782/1783 verkauften die inzwischen in Wien ansässigen
Fürsten von Schwarzenberg das 5 Quadratmeilen große G. mit 18000 Einwohnern an
die Grafen von Wallmoden (Wallmoden-Gimborn). 1806 kam das Gebiet an das Großherzogtum
Berg, 1815 an Preußen und 1946 zu Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 364f.; Zeumer 554 II b 63, 24; Wallner 704 WestfälRK 29; Großer
Historischer Weltatlas III 38 (1789) B2; Sybel, F. v., Chronik und Urkundenbuch
der Herrschaft Gimborn-Neustadt, Grafschaft Mark 1880.
(held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 3439 Hessen (Grafschaft, Landgrafschaft, Land,
Bundesland). In unsicherem Zusammenhang mit dem zwischen Lahn, Main, Werra,
Fulda und Eder bezeugten germanischen Stamm der (fränkischen?) Chatten
erscheint im 8. Jahrhundert für einen kleinen Stamm an der unteren Fulda der
Name Hessi (738). Unabhängig hiervon geriet dieser Raum seit dem 4. Jahrhundert
in den Einflussbereich der Franken, die seit dem 6. Jahrhundert in das von
ihnen bald dicht besiedelte Rhein-Main-Gebiet eindrangen und anschließend unter
Übernahme und Ausbau der Festungen Glauburg, Amöneburg, Christenberg und Büraburg
nach Nordosten gegen die Sachsen vorstießen. Durch Bonifatius wurde das Gebiet
seit der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts christianisiert (723 Fällung der
Donareiche bei Hofgeismar). Die drei wichtigsten Klöster Fritzlar, Hersfeld und
Fulda wurden noch im 8. Jahrhundert Reichsabteien. Das den Rupertinern um die
Mitte des 9. Jahrhunderts folgende Grafenhaus der Popponen oder Konradiner
stand so fest in karolingischer Tradition, dass es nach erfolgreicher
Auseinandersetzung mit den Babenbergern beim Aussterben der Karolinger 911 mit
Konrad I. für kurze Zeit zur Königswürde gelangte. Unter den sächsischen
Ottonen wurde das Gebiet durch Grafen verschiedener Herkunft im Auftrag des Königs
verwaltet und die konradinische Stellung vermindert. Unter den Saliern hatten
die aus dem schwäbisch-alemannischen Raum kommenden Grafen Werner, die als
Bannerträger des Reichsheeres eine hohe Reichsstellung einnahmen, die
Grafschaft inne (1024-1121). Seit Anfang des 12. Jahrhunderts trat der
Erzbischof von Mainz mit immer größeren Erwerbungen hervor, brachte Amöneburg,
Fritzlar und Hofgeismar an sich und war Lehnsherr der Grafschaft H. 1121 übernahmen
als Erben der Grafen Werner die Gisonen (Grafen von Gudensberg), 1122 über die
gisonische Erbtochter Hedwig die Ludowinger die Grafschaft. 1130 wurden die
Ludowinger Landgrafen von Thüringen und behandelten H. (Gebiet um Gudensberg südwestlich
von Kassel und Maden, dem Sitz des Hauptgerichts der Grafschaft H., im
Gegensatz zum Gebiet um Marburg, das zunächst Land an der Lahn hieß,) als
Nebenland, so dass im Norden allmählich eine Reihe verhältnismäßig selbständiger
Herrschaften und Grafschaften entstehen konnte (Ziegenhain, Waldeck,
Wittgenstein, Nassau, Diez, Runkel, Limburg, Katzenelnbogen, Eppstein), während
im Rhein-Main-Gebiet die Staufer eine unmittelbare Reichsherrschaft
aufzubauen versuchten, die nach dem Interregnum (1254-1273) in zahlreiche
Kleinherrschaften zerfiel (u. a. Hanau, Solms, Büdingen). 1247 starben die
ludowingischen Landgrafen von Thüringen mit Landgraf Heinrich Raspe im
Mannesstamm aus. Landgräfin Sophie (Tochter Landgraf Ludwigs von Thüringen,
Gemahlin Heinrichs von Lothringen und Brabant, Nichte Landgraf Heinrich Raspes)
vermochte im thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg (1247-1264) mit dem Hause
Wettin (Markgrafen von Meißen) und gegen den Widerstand des Erzbischofs von
Mainz H. als eigene Landgrafschaft mit Sitz in Kassel von Thüringen zu lösen
und mit den Werrastädten Eschwege und Witzenhausen für ihren 1244 geborenen
Sohn Heinrich das Kind zu behaupten, der 1265 zu den bisherigen Gütern zwischen
Wolfhagen, Zierenberg, Eschwege, Wanfried, Alsfeld, Grünberg, Frankenberg und
Biedenkopf einen Teil der Grafschaft Gleiberg mit Gießen von den Pfalzgrafen
von Tübingen erwarb und sich seinerseits in langen Kämpfen gegen den Erzbischof
von Mainz durchsetzte. Am 11. 5. 1292 wurden die Landgrafen von H. durch König
Adolf von Nassau auf Grund der Eschweger Güter in den Reichsfürstenstand
erhoben. Nach zahlreichen kleineren Erwerbungen im 13. Jahrhundert (1294
Schartenberg, 1297 Grebenstein) und im 14. Jahrhundert (1305 Trendelburg, 1306
Wanfried, 1330 (Hofgeismar) Geismar, 1350 Kirchhain, 1350 Spangenberg, 1358
Romrod, 1365 Tannenberg) erlitt der Aufstieg Hessens, das 1308 bis 1311
kurzfristig in Oberhessen und Niederhessen geteilt war, im 14. Jahrhundert durch
andauernde Kämpfe mit dem Adel einen schweren Rückschlag, dem es durch die von
Kaiser Karl IV. bestätigte Erbverbrüderung mit den Markgrafen von Meißen
(Kursachsen) vom 9. 6. 1373 begegnete, durch welche die ganze Landgrafschaft
reichslehnbares Fürstentum wurde. Zugleich wurden die H. durchsetzenden Gebiete
der Grafen von Dassel, Bilstein, Everstein und Itter und der Herren von
Treffurt allmählich aufgesogen. Unter Landgraf Ludwig I. (1413-1458) gelang es
1439, die Erbvereinigung mit der Grafschaft Wittgenstein zu vollziehen, die
Grafschaften Waldeck (1431/1438), Lippe (1449) und Rietberg in Westfalen (1456)
zu hessischen Lehen zu machen, die Herrschaft Schöneberg zu erwerben sowie die
Grafschaft Ziegenhain an der mittleren Schwalm und der oberen Nidda, die
zwischen den hessischen Gütern (Oberhessen um Marburg, Niederhessen um Kassel)
gelegen hatte, zu erwerben (1437/1450). Nach der Mainzer Stiftsfehde von 1461
bis 1463 musste der Erzbischof von Mainz die mainzischen Güter (Hofgeismar, Schöneberg,
Gieselwerder, Battenberg, Kellerberg, Rosenthal (Rosental), Mellnau (Melnau),
halb Wetter) an H. verpfänden und 1583 außer Amöneburg-Neustadt und
Fritzlar-Naumburg aufgeben. 1432 geriet die Reichsabtei Hersfeld, 1438 Fritzlar
und 1434 Corvey unter hessische Schutzherrschaft. Bis ins 16. Jahrhundert kamen
auch Fulda und Arnsburg unter kaiserliche Vormundschaft. 1479 fiel durch Heirat
die Grafschaft Katzenelnbogen an, durch die H. den Rhein (Rheinfels, Sankt
Goar, Braubach) und den Main (Rüsselsheim, Darmstadt) erreichte. Die 1458
erfolgte Teilung Hessens in Hessen-Marburg und Hessen-Kassel, während der das
große hessische Landgesetz von 1497 (Hessen-Marburg) und 1500 (Hessen-Kassel)
aufgezeichnet wurde, war nur vorübergehend (bis 1500). 1524 trat Philipp der
Großmütige zum Luthertum über, 1526 wurde die Reformation eingeführt, 1527 die
Universität Marburg als erste protestantische Universität gegründet und wurden
zugleich die hessischen Klöster säkularisiert. Nach dem Tode Philipps des Großmütigen
(1567) wurde allerdings H. unter seine vier Söhne aufgeteilt. Wilhelm IV.
erhielt Hessen-Kassel mit rund 88 Quadratmeilen (etwa die Hälfte Hessens),
Ludwig IV. Hessen-Marburg (etwa ein Viertel Hessens), Philipp der Jüngere mit
ca. 1300 Quadratkilometern und 20000 Einwohnern Hessen-Rheinfels und Georg I.
Hessen-Darmstadt (etwa je ein Achtel Hessens). Philipp der Jüngere starb 1583
erbenlos. Seine Güter wurden unter Hessen-Kassel (Niedergrafschaft
Katzenelnbogen), Hessen-Marburg (Lissberg, Ulrichstein, Itter) und
Hessen-Darmstadt (Schotten, Stornfels, Homburg vor der Höhe) aufgeteilt. 1604
starb Ludwig IV. von Hessen-Marburg. Von seinen Gütern fiel nach langjährigen
Auseinandersetzungen 1648/1650 die nördliche Hälfte mit Marburg an
Hessen-Kassel, die südliche an Hessen-Darmstadt. Hessen-Kassel erhielt den
Vorrang im Reichstag. Hessen-Darmstadt, das 1607 die Landesuniversiät Gießen gründete
und von dem sich von 1609 bis 1643 Hessen-Butzbach und 1622 das 1866 erloschene
Hessen-Homburg abzweigten, erwarb 1736 die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, überzog
aber durch prunkvolle Hofhaltung bei weitem seine Mittel. 1803 erreichte es im
Reichsdeputationshauptschluss zum Ausgleich des Verlustes von Hanau-Lichtenberg
(40 Quadratmeilen mit 100000 Einwohnern) Teile des Erzstiftes Mainz und der Pfalz,
das zum Erzstift Köln gehörige Herzogtum Westfalen (Brilon, Arnsberg, bis 1815)
sowie Friedberg (insgesamt 100 Quadratmeilen mit 218000 Einwohnern), so dass
das Land nunmehr 175 Quadratmeilen mit 520000 Einwohnern umfasste. Von Baden
tauschte es Wimpfen ein. 1806 fielen die Grafschaft Erbach und
reichsritterschaftliche Gebiete an das in die Provinzen Starkenburg, Oberhessen
und Westfalen gegliederte Land. Der Beitritt zum Rheinbund brachte 1806 die
Erhebung zum Großherzogtum. 1815 erhielt Hessen-Darmstadt für die Abgabe
Westfalens an Preußen das Fürstentum Isenburg-Birstein (Offenbach), Worms,
Alzey und Bingen, 1816 die Festung Mainz. Insgesamt umfasste das Land damit
152,75 Quadratmeilen mit 720000 Einwohnern. Seit 1816 nannte sich der
Landesherr Großherzog von H. und bei Rhein. 1866 musste Hessen-Darmstadt das
seit 1622 einer Nebenlinie zugehörige Hessen-Homburg sowie die Kreise
Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten und sich dem Norddeutschen Bund
anschließen. 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1918 bis 1945
war Hessen-Darmstadt unter dem Namen Volksstaat H. ein Freistaat, in dem 1933
die Nationalsozialisten die Macht übernahmen. Das unter dem Sohn Wilhelms IV.,
Moritz, 1604 calvinistisch gewordene Hessen-Kassel, von dem sich Hessen-Rotenburg,
Hessen-Eschwege (bis 1655), Hessen-Philippsthal (1686-1713) und
Hessen-Barchfeld abzweigten, erwarb 1647/1648 die Grafschaft Schaumburg, 1648
Hersfeld sowie 1736 die Grafschaft Hanau-Münzenberg. Durch den
Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erlangte es außer der Kurfürstenwürde
(Kurhessen) nur einzelne mainzische Güter. 1807 wurde es mit 145 Quadratmeilen
und 393000 Einwohnern von Frankreich besetzt und weitgehend dem Königreich
Westphalen einverleibt. 1813/1815 wurde es wiederhergestellt und erhielt für
die Niedergrafschaft Katzenelnbogen das Hochstift Fulda und 1816 Teile
Isenburgs. Den Titel Kurfürst behielt der Landesherr trotz Untergangs des
Heiligen römischen Reiches und der dazu gehörigen Kaiserwahl bei. Am 1. 8. 1866
wurde Hessen-Kassel infolge seines Übertritts auf die österreichische Seite von
Preußen annektiert (Regierungsbezirk Kassel der Provinz Hessen-Nassau). Am 19.
9. 1945 wurden die preußischen Provinzen Nassau (Hessen-Nassau) und Kurhessen
(ohne die Kreise Sankt Goarshausen, Unterlahn [Unterlahnkreis], Unterwesterwald
[Unterwesterwaldkreis] und Oberwesterwald [Oberwesterwaldkreis], die zu
Rheinland-Pfalz kamen,) auf eigenen Wunsch durch Proklamation der
amerikanischen Militärregierung mit den rechtsrheinischen Teilen des
Volksstaates H. zu Großhessen vereinigt. Großhessen wurde am 1. 12. 1946 in
Land H. umbenannt. Die Familie der Landgrafen von Hessen erlosch 1875 im Zweig
Hessen-Kassel und 1968 im Zweig Hessen-Darmstadt, lebt aber in den Linien
Hessen-Rumpenheim und Battenberg/Mountbatten fort.
L.: Wolff 251ff.; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) F3, II 66
(1378) E3, II 78 (1450) F3; Demandt, K., Die Mittelrheinlande, (in) Geschichte
der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 4, 254; Dilich, W.,
Synopsis descriptionis totius Hassiae, hg. v. Rener, M. u. a., 2012; Sammlung fürstlicher
Landesordnungen, Bd. 1ff. 1767ff.; Wenck, H., Hessische Landesgeschichte, Bd.
1ff. 1783ff.; Rommel, C. v., Geschichte von Hessen, Bd. 1-10 1820ff.; Landau,
G., Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Bd. 1ff. 1832ff., Neudruck
2000; Rehm, F., Handbuch der Geschichte beider Hessen, 1842ff.; Baur, L.,
Urkunden aus dem großherzoglich hessischen Haus- und Staatsarchiv, Bd. 1ff.
1846ff.; Ewald, L., Historische Übersicht der Territorialveränderungen der
Landgrafschaft Hessen und des Großherzogtums Hessen, 1872; Knetsch, K., Das
Haus Brabant, Genealogie der Herzöge von Brabant und der Landgrafen von Hessen,
Teil 1f. Bd. 1ff. 1918ff.; Karte vom Großherzogtum Hessen
1823-1850.-Niveaukarte vom Kurfürstentum Hessen 1840-1861,-Karte vom Kurfürstentum
Hessen, 1840-1855, neu hg. v. Hess. Landesvermessungsamt, o. J.; Diehl, W.,
Hassia Sacra, Bd. 1-11 1921ff.; Klibansky, E., Die topographische Entwicklung
der kurmainzischen Ämter in Hessen, 1925; Reimer, H., Historisches Ortslexikon
von Kurhessen, 1926; Dilich, W., Landtafeln hessischer Ämter zwischen Rhein und
Weser nach dem Originalen, hg. v. Stengel, E., 1927, Schriften des Landesamts für
gesch. Landeskunde 5 (1927), Einleitung neugedruckt bei Stengel, E.,
Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960; Classen, W.,
Die kirchliche Organisation Alt-Hessens im Mittelalter samt einem Umriss der
neuzeitlichen Entwicklung, 1929; Falk, H., Die kurmainzische
Beamtenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfelde bis zum Ende des 14.
Jahrhunderts, 1930; Wollheim, S., Staatsstraßen und Verkaufspolitik in
Kurhessen von 1815 bis 1840, 1931; Gundlach, F., Die hessischen Zentralbehörden
von 1247 bis 1604, Bd. 1f. 1931ff.; Müller, W., Hessisches Ortsnamenbuch, Bd. 1
Starkenburg, 1937, Neudruck 1972; Kleinfeldt, G./Weirich, H., Die
mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum, 1937;
Helbig, B., Das Amt Homberg an der Efze, 1938; May, K., Territorialgeschichte
des Oberlahnkreises, 1939; Keyser, E./Stoob, H., Deutsches Städtebuch,
1939-1974, Band 3 Teilband 1; Müller, W., Die althessischen Ämter im Kreis Gießen.
Geschichte ihrer territorialen Entwicklung, 1940; Krummel, W., Die hessischen Ämter
Melsungen, Spangenberg, Lichtenau und Felsberg, 1941; Kürschner, W., Das Werden
des Landes Hessen, (1950); Blume, H., Das Land Hessen und seine Landschaften,
1951; Dülfer, K., Fürst und Verwaltung. Grundzüge der hessischen
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Werle, H., Das Territorialbild Rheinhessens um 1550, Mitteilungsblatt zur
rheinhess. Landeskunde 3 (1954); Zinn, G./Stein, E., Die Verfassung des Landes
Hessen, Bd. 1ff. 1954ff.; Kleeberger, E., Territoralgeschichte des hinteren
Odenwaldes, 1958; Kellner, W., Landrecht und Landesgeschichte, Betrachtungen zu
einer hessischen Rechtskarte für 1792, Hess. Jb. für LG. 9 (1959); Demandt, K.,
Geschichte des Landes Hessen, 1959, 2. A. 1972, Neudruck 1980; Geschichtlicher
Atlas von Hessen, bearb. v. Uhlhorn, F., 1960ff.; Polenz, P. v., Landschafts-
und Bezirksnamen, 1961, I, 9, 12, 26, II, 13, 15, 21, 22, 35, 41, 50, III, 10,
27, 33, IV, 8; Kissel, O., Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes
Hessen, 1961; Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Bd. 4: Hessen,
hg. v. Sante, G., 2. A. 1967; Demandt, K., Schrifttum zur Geschichte und
geschichtlichen Landeskunde von Hessen, Bd. 1ff. 1965ff.; Demandt, B., Die
mittelalterliche Kirchenorganisation in Hessen südlich des Mains, 1966;
Niemeyer, W., Der Pagus des frühen Mittelalters in Hessen, 1968; Historisches
Gemeindeverzeichnis für Hessen, H. 1: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834-1967,
H. 2: Gebietsänderungen der hessischen Gemeinden und Kreise 1834-1967, 1968;
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Lennarz, U., Die Territorialgeschichte des hessischen Hinterlandes, 1973;
Crusius, E., Der Kreis Alsfeld, 1975; Ruppel, H./Müller, K., Historisches
Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaats
Hessen, 1976; Weiss, Ulrich, Die Gerichtsverfassung in Oberhessen bis zum Ende
des 16. Jahrhunderts, 1978; Demandt, K., Der Personenstaat der Landgrafschaft
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1983; Hessen im Frühmittelalter, hg. v. Roth, H./Wamers, E., 1984;
Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband, hg. v. Schwind,
F., 1984; Lilge, H., Hessen in Geschichte und Gegenwart, 1986; Das Werden des
Landes Hessen, hg. v. Heinemeyer, W., 1987; Hessischer Flurnamenatlas, hg. v.
Ramge, H., 1987; Wolff, F./Engel, W., Hessen im Bild alter Landkarten, 1988;
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im 19. und 20. Jahrhundert., 1989; Demandt, K., Regesten der Landgrafen von
Hessen, 1989; Hessische Landtagsabschiede, Bd. 1ff. 1989ff.; Eckhardt, W.,
Appellation in den zweiherrischen Gebieten Oberhessens im 16. Jahrhundert,
Hess. Jb. f. LG. 42 (1992), 117ff.; Hessisches Gemeinde-Lexikon. Stather, E.,
Die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise in Kurzporträts, 1993; Handbuch
der hessischen Geschichte 4 Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen
Reich (1806) 1815 bis 1945, Seier, H. u. a., Lieferung 1ff. 1998ff.; Handbuch
der hessischen Geschichte 4 Hessen im Deutschen bund und im neuen Deutschen
Reich (1806) 1815 bis 1945 Teilband 2 Berding, H., Die hessischen Staaten bis
1945, 2003; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, )2; Wegner, K.,
Kurhessens Beitrag für das heutige Hessen, 1999; Hessen, hg. v. Heidenreich, B.
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Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 108, 807; Franz, E., Das Haus Hessen, 2005;
Escher, M. u. a., Die urbanen Zentren, 2005, 1, 434; Hesse, C., Amtsträger der
Fürsten im spätmittelalterlichen Reich, 2005; Adel in Hessen, hg. v. Conze, E.
u.a.,2010; Handbuch der hessischen Geschichte, Bd. 1 hg. v. Speitkamp, W.,
2010; . Gerichtsstätten in Hessen
(http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/gst), bearb. v. Eckhardt,
Wilhelm A., 2012; Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. und
20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a., 2013, 255ff.; Das Land Hessen,
hg. v. Röming, A. u. a., 2014; Handbuch der hessischen Geschichte Band 3
Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen
Raum ca. 900-1806, hg. V. Speitkamp, W. , 1014. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 3536 Hohenburg (Grafschaft, Reichsherrschaft). Vermutlich um die Jahrtausendwende
entstand an einer wichtigen Handelsstraße von Magdeburg nach Regensburg die
Burg H. auf dem Nordgau im Lauterachtal. Sie wurde Mittelpunkt einer
Grafschaft, die schon 1142 für den Fall des söhnelosen Todes des Inhabers an
das Hochstift Regensburg vergeben wurde. Nach dem Anfall (1248) verblieb sie
bis 1810 als zum bayerischen Reichskreis zählende Reichsherrschaft
bei Regensburg und kam dann an Bayern.
L.: Wolff 142; Wallner 712 BayRK 10. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 3581 Hohenwaldeck (Reichsherrschaft).
Nach Waldeck am Ostende des Schliersees nannte sich ein Freisinger
Ministerialengeschlecht, das seit dem 13. Jahrhundert auf der Grundlage der zu
Erbrecht gehaltenen Vogtei über Freisings Güter an Schlierach, Mangfall und
Leitzach eine Herrschaft aufbaute, die der Gerichtsbarkeit der Herzöge von
Bayern weitgehend entzogen werden konnte. 1476 erkannte Kaiser Friedrich III.
die Reichsunmittelbarkeit dieser Herrschaft (mit dem Hauptort Miesbach) an. Über
die Höhenrain (1483) und Sandizeller (1487) kam H. durch Kauf an die Herren
(seit 1548 Reichsfreiherren) von Maxlrain, denen 1523 die Ablösung der
Lehnsherrlichkeit des Hochstifts Freising gelang. Die Einführung der
Reformation wurde von Bayern vertraglich (1559) und militärisch (1583)
verhindert. Beim Aussterben der Reichsfreiherren von Maxlrain, die 1636 vom
Kaiser zu Grafen von H. erhoben worden waren, in männlicher Linie fiel die zum
bayerischen Reichskreis zählende, nur einige Dörfer umfassende Herrschaft 1734
an Bayern.
L.: Wolff 150; Wallner 712 BayRK 12; Großer Historischer Weltatlas III 22
(1648) E5; Riezler, S., Zur Geschichte der Herrschaft Hohenwaldeck, SB d. bay.
Ak. d. Wiss. 1890; Knappe, W., Wolf Dietrich von Maxlrain und die Regulierung
in der Herrschaft Hohenwaldeck, 1920; Vogel, H., Schliersee, seine
Grundherrschaft und Vogtei, Diss. phil. München 1939; Andrelang, F.,
Landgericht Aibling und Reichsgrafschaft Hohenwaldeck, 1967.
(held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 3635 Homburg (Herrschaft, Reichsherrschaft). Vor 1259 erlangte Gottfried von
Sayn durch Heirat Juttas von Isenberg (Isenburg) Güter im Oberbergischen, die
er durch die Burg H. bei Marienberghausen sicherte. 1276 übertrug er sie als
Eigengut an König Rudolf von Habsburg und erhielt sie als Lehen zurück. 1385
wurde die Vogtei Wiehl hinzuerworben. 1361 gewann Sayn durch Heirat die
Grafschaft Wittgenstein. Den Grafen von Sayn-Wittgenstein gelang auf Dauer die
Behauptung der Herrschaft, obwohl diese von Gütern Bergs eingeschlossen war.
1635 wurde H. für ein Jahrhundert Sitz einer Seitenlinie
Sayn-Wittgenstein-Berleburgs. 1815 kam es an Preußen, 1946 an
Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 285, 499f.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) B2; Heckmann,
K., Geschichte der ehemaligen Reichsherrschaft
Homburg an der Mark, 1938. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 3730 Hüttersdorf (Reichsherrschaft).
H. an der Prims im Saarland war bis zur französischen Revolution Sitz einer
kleinen, zum Kanton Niederrheinstrom des Ritterkreises Rhein zählenden Reichsherrschaft. 1815 fiel es an Preußen
(Saargebiet).
L.: Wolff 516. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 3874 Justingen (Herrschaft). Am Ende des 11.
Jahrhunderts tauchen die mit den Steußlingen und Gundelfingen verwandten freien
Herren von J. auf. Nach dem Aussterben 1343 kam die aus einem Gutshof und vier
Dörfern bestehende Herrschaft J., deren Gebiet im Norden, Westen und Süden von
den Ämtern Blaubeuren, Münsingen und Steußlingen und im Osten von Schelklingen
begrenzt wurde, an die Stöffeln und nach mehrfachem Wechsel 1530 an die
Freyberg, die sie 1751 an Württemberg verkauften. Über dieses zählte die etwa
0,7 Quadratmeilen bzw. rund 24 Quadratkilometer und etwa 1600 Einwohner
umfassende Herrschaft am Ende des 18. Jahrhunderts zum schwäbischen
Reichskreis. 1951/1952 kam J. zu Baden-Württemberg.
L.: Wolff 161, 206; Wallner 689 SchwäbRK 82; Schilling, A., Die Reichsherrschaft Justingen, 1881; Uhrle, A., Regesten
zur Geschichte der Edelherren von Gundelfingen, von Justingen, von Steußlingen
und von Wildenstein, 1962. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4014 Kniphausen, Knyphausen (Herrlichkeit, Reichsherrschaft). 1496 erwarb Fulf von Inhausen die
um die Burg K. nordwestlich von Wilhelmshaven gelegene Herrschaft K.
(Kirchspiele Accum, Sengwarden, Fedderwarden) in Oldenburg. Nach Verlust an
Jever 1547 und Rückgewinn kam K. 1623/1624 durch Entscheidung des
Reichskammergerichts an Oldenburg als Nachfolger Jevers. 1667 erlangte es
infolge eines Fideikommisses für Graf Anton von Aldenburg zusammen mit Varel
wieder Selbständigkeit. Im 18. Jahrhundert wurde es infolge Testaments Anton Günthers
von Oldenburg eine Reichsherrschaft (1737) der
Grafen von Bentinck. Von 1808 bis 1813 unterstand es Frankreich und danach der
Hoheit Oldenburgs. 1828 umfasste die Herrlichkeit K. etwa 2800 Einwohner. Nach
einem 1835 entbrannten Erbstreit kam sie 1854 zusammen mit Varel durch Verkauf
wieder an Oldenburg und damit K. 1946 an Niedersachsen.
L.: Wolff 496f.; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) C1; Zimmerli, G.,
Kulturbilder aus der friesischen Vergangenheit, 1905; Grundig, E., Der Kampf um
Kniphausen 1836, Oldenburg. Jb. 51 (1951). (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4167 Laaber (Reichsherrschaft).
Nach der Burg L. an der schwarzen Laber (Schwarzen Laber) nannten sich im 12.
Jahrhundert Herren von L. Sie bauten um L. eine Herrschaft mit reichslehnbarem
Gericht auf. Diese kam 1435 mit 19 Dörfern durch Verkauf an Bayern-Landshut,
wurde 1461 zurückgekauft, aber 1463 nach dem Aussterben der Familie von Bayern
eingezogen. 1505 fiel L. an Pfalz-Neuburg und wurde Pflegamt bis 1802. Über
Pfalz-Sulzbach (1742) kam L. 1777 wieder zu Bayern.
L.: Wolff 141; Neudegger, M. J., Zur Geschichte der Reichsherrschaft
Laaber 1118-1802, Verh. d. hist. Ver. von Oberpfalz und Regensburg 54 (1902).
(held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4201 Landskron (Reichsherrschaft).
Die unmittelbare Reichsherrschaft L. lag an der
Ahr bei Ahrweiler. Sie war zuletzt in den Händen der Reichsgrafen von
Nesselrode. 1815 kam sie zu Preußen und damit 1946 ihr Gebiet zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 499; Frick, H., Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron an
der Ahr, Bd. 1f. 1966; Nikolay-Panter, M., Dienst und Herrschaft, Rhein. Vjbll.
68 (2005), 70. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4388 Limburg (Grafschaft). Nach der
Hinrichtung Friedrichs von Altena-Isenberg (1226) verblieb seinen Erben unter
anderem die Grafschaft L. zwischen Hagen und Iserlohn (ca. 120
Quadratkilometer) mit dem Hauptort Limburg (seit 1871 Hohenlimburg) in
Westfalen als Lehen Kleves. Hier erlangten sie eine landesherrliche Stellung.
Von den Söhnen Dietrichs I. begründete Johann I. (1253-1275) die 1459 im
Mannesstamm erloschene Linie Hohenlimburg, Eberhard (1271-1304) die Linie
Limburg-Styrum, die durch Heirat die spätere Reichsherrschaft
Gemen erwarb und von der sich die Grafen von Limburg-Broich (bis 1508)
abspalteten. Nach dem Aussterben des Geschlechts (1511) kam L. von 1513 bis
1542 an die Grafen von Daun, dann an die Grafen von Neuenahr. 1589/1592 fiel es
an die Grafen von Bentheim, 1606/1638 an deren Zweig Tecklenburg-Rheda, der bis
1756 in L. saß. 1808 kam es an das Großherzogtum Berg, 1815 an Preußen, 1946 zu
Nordrhein-Westfalen. S. Isenberg-Limburg.
L.: Wolff 319; Hülshoff, A., Geschichte der Grafen und Herren von Limburg und
Limburg-Styrum, Bd. 1ff. 1961ff. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4393 Limburg-Styrum (Grafen). Von den Söhnen
Dietrichs I. von Limburg begründete Eberhard (1271-1304) die in den
Niederlanden blühende Linie L., die durch Heirat die spätere Reichsherrschaft Gemen erwarb. 1771 verkaufte sie die
Herrschaft Illereichen an die Grafen Palm. S. Limburg, Nordrhein-Westfalen.
L.: Zeumer 554 II b 63, 23; Hülshoff, A., Geschichte der Grafen und Herren von
Limburg-Styrum, Bd. 1ff. 1961ff. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4679 Mechernich (Reichsherrschaft).
Die nur 678 Hektar umfassende reichsunmittelbare Herrschaft M. östlich von Gemünd
in der Eifel unterstand im 14. Jahrhundert den Herzögen von Jülich. In der
Mitte des 15. Jahrhunderts erfolgte unter Beibehaltung der gemeinsamen hohen
Obrigkeit und Hochgerichtsbarkeit eine Teilung. Eine Hälfte kam über die Rode,
Frambach von Birgel, Nesselrode (1488), Twickel (1720) 1771 mit weiteren Gütern
an den Herzog von Arenberg, die andere Hälfte von den Grafen von Blankenheim
1674 als Erbe an die Nesselrode und 1700 an die Grafen von
Nesselrode-Reichenstein. 1794 besetzte Frankreich beide Teile. 1815 fielen sie
mit der Rheinprovinz an Preußen und 1946 an Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 497f. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4776 Millendonk, Myllendonk, Mylendonk
(Reichsritter, reichsunmittelbare Herrschaft). Nach der Wasserburg M. an der
Niers bei Korschenbroich westlich von Düsseldorf benannten sich seit 1168
auftretende Edelherren von M., die Lehnsträger Gelderns waren. Ihre Herrschaft
stand nach ihrem Aussterben um 1300 den Reifferscheid als Lehen Gelderns, seit
etwa 1350 den Mirlar (Millendonk-Mirlar, Myllendonk-Mirlar) und danach den
Bronkhorst (Bronckhorst) zu. Sie gehörte später zum niederrheinisch-westfälischen
Reichskreis. 1682/1690 kam sie an die Herzöge von Croy, 1694 an die Gräfin von
Berlepsch. 1700 wurde sie reichsunmittelbar. 1733 fiel sie in weiblicher
Erbfolge mit 0,8 Quadratmeilen Gebiet und 1600 Einwohnern (im Wesentlichen das
heutige Korschenbroich) den Grafen von Ostein zu. 1794 wurde sie von Frankreich
besetzt. Die Grafen von Ostein erhielten für den Verlust der dem westfälischen
Reichsgrafenkollegium angehörigen Herrschaft an Frankreich durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses
vom 25. 2. 1803 die Abtei Buxheim (ohne das Dorf Pleß und belastet mit
verschiedenen Renten). 1813/1835 kam die Herrschaft, die 1832 an die Freiherren
von Wüllenweber (Willenweber) vererbt wurde, an Preußen und damit das Gebiet
1946 an Nordrhein-Westfalen (heute Teil der Stadt Korschenbroich).
L.: Wolff 366; Zeumer 554 II b 63, 26; Wallner 705 WestfälRK 53; Bremer, J.,
Die Reichsherrschaft Millendonk, 1939;
Quadflieg, E., Millendonk und seine „Vererbung”, 1959. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4939 Mylendonk (Herrschaft) s. Millendonk
L.: Wolff 366; Zeumer 554 II b 63, 26; Wallner 705 WestfälRK 53; Bremer, J.,
Die Reichsherrschaft Millendonk, 1939;
Quadflieg, E., Millendonk und seine „Vererbung”, 1959. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 4941 Myllendonk (Herrschaft) s. Millendonk
L.: Wolff 366; Zeumer 554 II b 63, 26; Wallner 705 WestfälRK 53; Bremer, J.,
Die Reichsherrschaft Millendonk, 1939;
Quadflieg, E., Millendonk und seine „Vererbung”, 1959. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5070 Neusickingen (Reichsherrschaft).
Die Reichsherrschaft N. gehörte nach der
Reichsmatrikel von 1776 zum schwäbischen Reichskreis.
L.: Gumpelzhaimer, 92. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5246 Obernberg (Herrschaft, freie Reichsherrschaft). O. am Inn wird um 1160 erstmals erwähnt.
1250 erhielt das Hochstift Passau, das 1199 hier eine Burg errichtete, in O.
die Maut, 1407 die Blutgerichtsbarkeit. 1782 ging die Landeshoheit über die zum
bayerischen Reichskreis zählende Herrschaft durch Vertrag an Österreich über.
Von 1810 bis 1816 stand O. mit dem übrigen Innviertel nochmals unter der
Verwaltung Bayerns.
L.: Wolff 144; Meindl, K., Geschichte der ehemals hochfürstlich-passauischen
freien Reichsherrschaft des Marktes und der
Pfarre Obernberg, Bd. 1, 2 1875. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5268 Oberstein (Reichsherrschaft)
(seit 1933 Idar-Oberstein). Das vielleicht 1075 als Steyn erwähnte O. (in
Idar-Oberstein) war Hauptort einer kleinen Reichsherrschaft
der Herren von O., die am Ende des Heiligen Römischen Reiches zu den nicht
eingekreisten Reichsteilen gehörte. 1197 wurde die Herrschaft geteilt. Die Güter
der 1270 erloschenen jüngeren Linie kamen an die Herren von Daun, die Güter der
älteren Linie an das Erzstift Trier (als Lehnsherren) und die Linie
Daun-Oberstein. Nach dem Erwerb der Grafschaft Falkenstein durch Daun-Oberstein
kam O. zu Falkenstein, wurde 1554 aber wieder verselbständigt. 1642 gelangte es
an Daun-Broich, 1680 an die Grafen von Leiningen-Heidesheim. 1766 zogen beim
Aussterben der Grafen Nassau-Saarbrücken (Nassau) und Lothringen ihre Lehnsgüter
ein. Die verkleinerte Herrschaft O. wurde bis 1774 vom Erzstift Trier mit einem
Drittel und den Grafen von Limburg-Styrum mit zwei Dritteln gemeinschaftlich,
danach von Trier allein verwaltet. 1794 wurde sie von Frankreich erobert. 1815
kam das Gebiet der Herrschaft an Preußen. 1817 wurde es Teil des neugegründeten
oldenburgischen Fürstentums Birkenfeld. 1937 fiel es wieder an Preußen. Seit
1946 gehört es zu Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 500f.; Heimatchronik des Landkreises Birkenfeld, hg. v. Becker, K.,
1961; Duckwitz, G., Kleinstädte an Nahe, Glan und Alsenz, 1971; Dotzauer, W.,
Geschichte des Nahe-Hunsrück-Raumes, 2001. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5281 Ochsenhausen (Reichsabtei,
reichsunmittelbare Abtei[, Reichsfürstentum]). Um 1093 stiftete der welfische
Ministeriale von Wolfertschwenden das Benediktinerkloster O. (um 1100
Ohsinhusin) bei Biberach in Oberschwaben, das vom Kloster Sankt Blasien aus
besetzt und ihm als Priorat unterstellt wurde. 1388 löste es sich von Sankt
Blasien, wurde 1391 Abtei, erlangte 1397 die freie Vogtwahl und 1488 den
Blutbann und damit Reichsunmittelbarkeit. Es hatte Sitz und Stimme im schwäbischen
Reichsprälatenkollegium und im schwäbischen Reichskreis. Sein Herrschaftsgebiet
umfasste im 18. Jahrhundert das Oberamt O., die Pflegämter Sulmetingen
(1699/1735), Tannheim (freie Reichsherrschaft)
und Ummendorf (1565) sowie Schloss Hersberg am Bodensee mit 3,5 Quadratmeilen
und 6000 bzw. 11000 Einwohnern. 1802/1803 wurde die Reichsabtei säkularisiert.
Durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses
vom 25. 2. 1803 kam O. an den Fürsten Metternich als Fürstentum Winneburg
(Metternich-Winneburg), das Amt Tannheim ohne Winterrieden an die Grafen von
Schaesberg und das Dorf Winterrieden als Burggrafschaft an die Grafen von
Sinzendorf(-Rheineck). 1806 fielen die Anteile Metternich und Schaesberg an Württemberg,
Sinzendorf an Bayern. O. wurde 1825 an Württemberg verkauft und kam damit
1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 182; Zeumer 552 II a 36, 3; Wallner 687 SchwäbRK 33; Großer
Historischer Weltatlas III 22 (1648) D4, III 38 (1789) C3; Geisenhof, G., Kurze
Geschichte des vormaligen Reichsstifts Ochsenhausen, 1829, Neudruck 1975;
Erzberger, M., Die Säkularisation in Württemberg 1802-1810, 1902; Hölzle, E.,
Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches, 1938; Gruber, E., Geschichte
des Klosters Ochsenhausen, Diss. phil. Tübingen 1956; Ochsenhausen, 1975, (in)
Germania Benedictina Bd. 5 Baden-Württemberg; Das Nekrolog des Klosters
Ochsenhausen von 1495, red. v. Bigott, B., 2010. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5327 Olbrück, Ollbrück (Herrschaft, Reichsherrschaft). Die Burg O. im oberen Brohltal bei
Ahrweiler westlich von Andernach wurde vermutlich um 1100 durch die Grafen von
Wied erbaut. 1190 trugen die Grafen sie dem Erzstift Köln zu Lehen auf. Die
Burg, die nach dem Aussterben der Grafen von Wied Ganerbschaft zahlreicher
Familien (Eppstein, Braunsberg, Eich, Waldbott [Waldpod] von Bassenheim) war,
bildete den Mittelpunkt der Reichsherrschaft O.,
zu der etwa zehn Dörfer der nächsten Umgebung zählten. 1555 gelangte der Wieder
Anteil als Lehen Kölns an die drei Linien der Waldbott von Bassenheim. 1735 löste
die Familie Waldbott von Bassenheim die Ganerbschaft auf und teilte O. unter
den Linien Bassenheim und Bornheim. Die Herrschaft O. gehörte am Ende des 18.
Jahrhunderts mit 1,5 Quadratmeilen Gebiet und 1600 bzw. 3000 Einwohnern zum
oberrheinischen Reichskreis. 1815 fiel O. an Preußen und kam von dort 1946 zu
Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 290; Wallner 699 OberrheinRK 50; Gerhards, H., Burg Olbrück, (in)
Heimatkalender für den Landkreis Ahrweiler, 1961; Pracht, H., Burg Olbrück und
das Zissener Ländchen, 1981. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5644 Pyrbaum (Reichsherrschaft).
Im 12. Jahrhundert erscheinen Herren von P. (Birnbaum) bei Neumarkt. Ihre Burg
kam bis zum 14. Jahrhundert an die Herren von Wolfstein. P. bildete zusammen
mit Sulzbürg eine reichsunmittelbare, später dem bayerischen Reichskreis
zugeordnete Herrschaft der Herren von Wolfstein, die 1561 reformiert wurde und
1740 an Bayern gelangte. S. Aurach, Sulzbürg.
L.: Wolff 150; Wallner 715 BayRK 15. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5776 Reifferscheid, Reifferscheidt (Herren).
Nach der Burg R. bei Schleiden nannten sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts
die Herren von R. Sie spalteten sich möglicherweise 1128 von den Herzögen von
Limburg ab. 1354 erwarben sie die Herrschaft Bedburg (an der Erft), 1394/1395
die Reichsherrschaft Dyck bei Grevenbroich, 1445
Alfter und Hackenbroich sowie 1455 die Grafschaft Salm (Niedersalm). Seitdem
nannten sie sich Salm-Reifferscheid und teilten sich bald in mehrere Linien.
1790 erhielt eine jüngere Linie die Reichsfürstenwürde und die Aufnahme in den
niederrheinisch-westfälischen Reichskreis, 1804 auch die ältere Linie
Salm-Reifferscheid-Bedburg, die 1803 für die 1801 an Frankreich verlorenen
linksrheinischen Güter die ehemals mainzischen Ämter Krautheim und Gerlachsheim
(bei Mosbach) erlangt hatte (Salm-Reifferscheid-Krautheim). 1806 wurden diese Ämter
von Baden annektiert. Das zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis zählende
R. fiel über Preußen 1946 an Nordrhein-Westfalen. S. Salm-Reifferscheid,
Salm-Reifferscheid-Krautheim.
L.: Fahne, A., Die Grafen und Fürsten zu Salm, 1866; Schaudal, L., Les comtes
de Salm, 1921; Andermahr, H., Die Edelherren von Reifferscheid als Herren von
Bedburg, 2010. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 5790 Reipoltskirchen (Reichsherrschaft).
Die 1276 erstmals genannte Burg R. im Pfälzer Bergland südlich Meisenheims war
Sitz der ebenfalls 1276 erstmals erwähnten Herren bzw. Grafen von Hohenfels.
Sie waren eine 1199 abgespaltete Seitenlinie der Herren von Bolanden, die 1602
erlosch. Danach kamen die Güter an die Familie von Löwenhaupt und die Familie
von Manderscheid, die drei Viertel an einen Grafen von Hillesheim verkaufte.
Trotz mehrfachen Besitzerwechsels (u. a. Ellroth) blieb die 2 Quadratmeilen große,
15 Orte umfassende und (bis 1602 mit Sitz und Stimme) zum oberrheinischen
Reichskreis gehörige Herrschaft R. mit 3000 Einwohnern bis zur Besetzung durch
Frankreich 1792/1801 reichsunmittelbar. Über Bayern kam R. 1946 an Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 286f.; Wallner 698 OberrheinRK 44; Großer Historischer Weltatlas III
38 (1789) B3. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6136 Saffenburg (Herren, Herrschaft, Reichsherrschaft). Um die wohl am Ende des 11.
Jahrhunderts (um 1080) erbaute Burg S. an der Ahr bei Ahrweiler bildete sich
eine aus wenigen Orten (u. a. Mayschoß) bestehende Reichsherrschaft
der Herren von S., die sich bis in die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts
(1081, 1094 Grafen) zurückverfolgen lassen und die bis 1172 die Vogtei über das
Erzstift Köln innehatten. Nach deren Aussterben wurde die Herrschaft geteilt.
Am Ende des 12. Jahrhunderts gehörte die Burg je zur Hälfte Albert II. und
seiner Base Agnes. Über ihre Tochter Adelheid kam die eine Hälfte an die Grafen
von Sponheim und von diesen infolge Verheiratung an Dietrich VI. von Kleve bzw.
Mark. Die andere Hälfte gelangte infolge Verheiratung über die Herren von
Heinsberg an Wilhelm von Arenberg, danach an Johann von Neuenahr. 1424 fiel die
Herrschaft an die Herren bzw. Grafen von Virneburg, um 1546 an das Haus
Manderscheid-Schleiden, 1593 an die Grafen von der Mark (Mark-Schleiden) und
1773 an die Herzöge von Arenberg, wobei die Burg bereits 1704 geschleift wurde.
Am Ende des 18. Jahrhunderts ergriff Frankreich den Besitz der Herrschaft,
wegen der die Grafen von der Mark (Mark-Schleiden) und später Arenberg zu den
westfälischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags zählten.
1815 kam das Gebiet an Preußen (Rheinprovinz), 1946 zu Rheinland-Pfalz.
L.: Wolff 500; Zeumer 554 II b 63, 31; Möller, W., Stammtafeln westdeutscher
Adelsgeschlechter im Mittelalter, Bd. 2 1933; Walter, H., Saffenburg, LexMA 7
1995, 1250. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6271 Schauen (Reichsherrschaft).
Das Dorf S. am Harz wurde 1530 von dem Kloster Walkenried an die Grafen von
Stolberg-Wernigerode verkauft und später wiederholt verpfändet. 1616 fiel es an
das Domkapitel Halberstadt, 1648 als unmittelbares Reichslehen an die Herzöge
von Braunschweig-Lüneburg und 1665/1672 an Waldeck. 1689 erwarb es der
hannoverische Kammerpräsident O. Grote, der im gleichen Jahre zum
Reichsfreiherren erhoben wurde. Die nicht einem Reichskreis zugeteilte Reichsherrschaft gelangte 1808 an das Königreich
Westphalen und 1815 an Preußen. S. kam mit der Provinz Sachsen Preußens von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 501; Reinecke, A., Geschichte der freien Reichsherrschaft
Schauen, 1889. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6461 Schüpfer Grund (Reichsherrschaft,
Ganerbschaft). Der aus dem Marktflecken Unterschüpf und fünf Dörfern
nordwestlich Mergentheims bestehende S. gehörte ursprünglich einem
namengebenden Reichsministerialengeschlecht und dann den Herren von Rosenberg.
Später war er eine Ganerbschaft, an der die Grafen von Hatzfeld, die Herren von
Hoheneck und einige weitere Familien beteiligt waren. Er war nicht
eingekreister Reichsteil. 1803 fiel er an Baden und damit 1951/1952 an Baden-Württemberg.
L.: Wolff 504. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6500 Schwanenberg (Herrschaft). Seit langem zählte
die Herrschaft S. südwestlich Düsseldorfs zur freien Reichsherrschaft
Wickrath, die am Ende des 18. Jahrhunderts über die Grafen Quadt zum
niederrheinisch-westfälischen Reichskreis gehörte. Über Preußen kam S. 1946 an
Nordrhein-Westfalen.
L.: Wolff 366; Wallner 704 WestfälRK 45; Sels, L., Beiträge zur Geschichte der
Bürgermeistereien Kleingladbach, Gerderath und Schwanenberg, 1925.
(held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6523 Schwarzenholz (Herrschaft). Die aus den Dörfern
S. und Labach bestehende, nordöstlich von Saarlouis gelegene freie Reichsherrschaft S. gehörte am Ende des 18.
Jahrhunderts zu den nicht eingekreisten Reichsteilen. 1563 hatten die Herren
von Lichtenberg ihre Rechte an der Herrschaft an Nassau-Saarbrücken verkauft,
das sie 1664 an das Frauenkloster (Frauenlautern) Fraulautern bei Saarlouis
abgab. 1815 kam S. an Preußen, 1919 und 1945/1946 an das Saargebiet und 1957 an
das Saarland.
L.: Wolff 502. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6828 Sternstein, Störnstein (gefürstete
Reichsgrafschaft). Um das Schloss Störnstein bei Neustadt an der Waldnaab nördlich
von Weiden bildete sich eine Herrschaft. Als unmittelbare Reichsherrschaft ursprünglich den Herren von Pflug,
dann den Freiherren von Heideck (Heydeck) gehörend erhielt sie 1575 Popel von
Lobkowitz vom Kaiser bzw. der Krone von Böhmen zu Lehen. 1641 wurde S. mit
Neustadt, Waldau, Waldthurn, Schönsee und einer Reihe von Dörfern zu einer gefürsteten
Grafschaft erhoben. Seit 1653 hatten die Lobkowitz Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat
und seit 1742 im bayerischen Reichskreis. 1806 wurde S. in Bayern mediatisiert
und 1807 an Bayern verkauft. S. Störnstein.
L.: Wolff 144; Wallner 712 BayRK 13. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6866 Störnstein,(gefürstete Reichsgrafschaft),
Sternstein. Um das Schloss Störnstein bei Neustadt an der Waldnaab nördlich von
Weiden bildete sich eine Herrschaft. Als unmittelbare Reichsherrschaft
ursprünglich den Herren von Pflug, dann den Freiherren von Heideck (Heydeck)
gehörend erhielt sie 1575 Popel von Lobkowitz vom Kaiser bzw. der Krone von Böhmen
zu Lehen. 1641 wurde S. mit Neustadt, Waldau, Waldthurn, Schönsee und einer
Reihe von Dörfern zu einer gefürsteten Grafschaft erhoben. Seit 1653 hatten die
Lobkowitz Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat und seit 1742 im bayerischen
Reichskreis. 1806 wurde S. in Bayern mediatisiert und 1807 an Bayern verkauft.
L.: Wolff 144; Wallner 712 BayRK 13. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 6935 Sulzbürg (Reichsherrschaft).
Nach S. bei Neumarkt in der Oberpfalz nannte sich seit 1217 ein
Reichsministerialengeschlecht, das vielleicht auf den in der Umgebung König
Konrads III. erscheinenden Gottfried von Wettenhofen zurückgeht, sich seit dem
Ende des 13. Jahrhunderts nach den von ihnen beerbten, schon um 1120 bezeugten
Edelfreien von Wolfstein nannte und das Kloster Seligenporten gründete.
Niedersulzbürg kam vor 1291 an die verschwägerten Reichsministerialen von Stein
(Hilpoltstein), später an die Gundelfingen und Hohenfels, 1403/1404 zusammen
mit dem 1397 verliehenen Hochgericht an die (S. bzw.) Wolfstein. Obersulzbürg
fiel Ende des 13. Jahrhunderts an die Grafen von Hirschberg, danach an Bayern
und 1330 als Lehen an die Herren von Dürnwang und wurde um 1350 von den
Wolfstein gekauft. Das um 1130 urkundlich fassbare Reichsgut Pyrbaum gelangte
vor 1346 von den verschwägerten Reichsministerialen Rindsmaul an die von
Wolfstein. 1353 wurde die Reichsunmittelbarkeit des um S. und Pyrbaum liegenden
Gebiets ausdrücklich anerkannt. 1354 wurden die Wolfstein vom kaiserlichen
Landgericht befreit. 1361 belehnte Kaiser Karl IV. die Sulzbürger Wolfsteiner.
1496 nahmen sie Niedersulzbürg zu Lehen. 1523 wurden sie in den
Reichsfreiherrenstand, 1673 in den Reichsgrafenstand erhoben. S., das aus dem
Bergschloss und Markt Obersulzbürg und einer Anzahl Dörfer bestand, und Pyrbaum
mit Schloss und Markt Pyrbaum bildeten zunächst eine einzige Herrschaft, doch
wurde seit 1480 Pyrbaum in den kaiserlichen Lehnsbriefen als einzelne
Herrschaft angesehen. 1561 wurde die Reformation eingeführt. 1740 kamen die zum
bayerischen Reichskreis zählenden Herrschaften (mit 78 meist durch Kauf
erworbenen Höfen und Dörfern) nach Aussterben der Wolfstein (mit Graf Christian
Albrecht, der nur die mit Grafen von Kirchberg und von Giech auf Thurnau
verheirateten Töchter Charlotte Amalie und Henriette hinterließ), die seit 1668
Mitglieder des fränkischen Reichsgrafenkollegiums waren, auf Grund einer
Lehnsanwartschaft von 1562 zunächst zur Verwaltung und 1768 nach Zahlung von
362000 Gulden endgültig an Bayern. Nach dem Tod Herzog Maximilians III. Josef,
der 1769 auch die Allode der Wolfstein erlangt hatte, fielen S. und Pyrbaum mit
2 Quadratmeilen an das Reich, das sie 1779 der Regierung Bayerns unterstellte.
S. Wolfstein zu S.
L.: Wolff 150; Wallner 712 BayRK 15; Böhm, J., Die ehemalige Wolfsteinische
Reichsgrafschaft Sulzbürg-Pyrbaum, (in) Das Bayerland 8 (1897), 280; Wappler,
K., Das Sulzbürger Landl, 1957; Heinloth, B., Neumarkt, 1967, (in) Historischer
Atlas von Bayern, Teil Altbayern; Tausendpfund, A., Der Übergang der Herrschaft
Sulzbürg an Bayern (in) Beiträge zur Eichstätter Geschichte Sonderdruck (aus)
Sammelblatt 92/93 (Eichstätt 1999/2000). (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 7741 Wickrath, Wickradt, Wickerad, Wykradt
(Herrschaft, freie Reichsherrschaft). 1068 wird
in einer gefälschten Urkunde die Burg W. an der oberen Niers südlich Mönchengladbachs
bzw. südwestlich Düsseldorfs erstmals genannt. Um sie entstand eine kleine
Herrschaft der Herren von W., zu der noch die Herrschaft Schwanenberg
nordwestlich von Erkelenz zählte. 1310 war sie Lehen Gelderns. König Maximilian
verlieh das Reichslehen W. seinem Rat Heinrich von Hompesch. 1502 fiel es an
die Freiherren von Quadt, die 1752 in den Reichsgrafenstand erhoben wurden. Die
Reformation drang nicht völlig durch. 1792 gehörte der Graf von Quadt wegen der
Herrschaft W. (1,5 Quadratmeilen, 3000 Einwohner) zu den westfälischen Grafen
der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags und zum
niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1794 wurde die Herrschaft von
Frankreich besetzt. 1813/1815 kam sie an Preußen, 1946 W. an
Nordrhein-Westfalen. S. Are-Wickrath.
L.: Wolff 365f.; Zeumer 554 II b 63, 25; Wallner 704 WestfälRK 45; Husmann-Trippel,
J., Geschichte der ehemaligen Herrlichkeit bzw. Reichsgrafschaft und der Pfarre
Wickrath, 1909ff. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 7853 Wittem (Herrschaft). W. westlich von
Aachen wurde zusammen mit sechs Kirchdörfern von Herzog Johann III. von Brabant
(1312-1355) seinem unehelichen Sohn Johann von W. gegeben. Dessen Urenkel
verkaufte es 1466 als Lehen Brabants an Dietrich von Pallant (Palant). 1520
erhob Kaiser Karl V. W. zur Reichsherrschaft.
1685 wurde die Herrschaft Eiß und Schlenacken, deren Besitz oft gewechselt
hatte, aus dem Hause Waldeck als wittemsches Lehen eingezogen und mit W.
vereinigt. 1689 beendete Spanien das Lehnsverhältnis Brabants. Inhaber der
Herrschaft, die 1732 Grafschaft wurde, waren seit 1720 die Grafen von Giech, später
die Grafen von Plettenberg, die wegen der Herrschaft W. zu den westfälischen
Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstags gehörten. Die
Herrschaft zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. Zusammen mit
den Herrschaften Eiß und Schlenacken umfasste sie ein Gebiet von 1,5
Quadratmeilen mit 2700 Einwohnern. 1794 endete mit dem Einmarsch Frankreichs
die Selbständigkeit. Seit 1815/1839 gehörte W. zur Provinz Limburg (Südlimburg)
der Niederlande.
L.: Gumpelzhaimer 164; Wolff 362f.; Zeumer 554 II b 63, 22; Wallner 704 WestfälRK
44. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)