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Arnstein-Barby (Grafen)(, Barby). Die Burg
Barby an der Elbe bei Magdeburg ist 814 erstmals erwähnt und 961 als Burgward
bezeugt. 974 gab Kaiser Otto II. die Burg an das Stift Quedlinburg. DDas engere
Gebiet um Barby wurde spätestens am Ende des 12. Jahrhunderts durch Walther
III. von Arnstein (um 1150-nach 1196), der mit der Askanierin Gertrud von
Ballenstedt verheiratet war, unter Ausnutzung Quedlinburger Vogteirechte
erworben. Er gründete die Linie der Grafen von A. (Barby). Sein Sohn Walther
IV. vereinigte Magdeburger, Nienburger und askanische Lehen. Das engere
Herrschaftsgebiet lag um Barby, Calbe, Mühlingen (Grafschaft Mühlingen) und
Schönebeck. Dazu kamen Rosenburg, Walternienburg (Walter-Nienburg) und Zerbst
(1264-1307). 1497 wurde die Herrschaft durch König Maximilian I. zur
Reichsgrafschaft erhoben. 1540 wurde die Reformation eingeführt. Kurzzeitig
gehörte die Familie dem westfälischen Reichsgrafenkollegium an. 1659 starb die
Familie aus. Sachsen-Weißenfels, Anhalt-Zerbst und Magdeburg teilten sich das
Gebiet. Das Amt Barby fiel als erledigtes Lehen an Sachsen-Weißenfels, das
Arnstein-Barbys (Barbys) Stimme im Reichstag führte, 1746 an Sachsen
(Kursachsen) und 1815 an Preußen. Rosenburg kam als früheres Lehen Magdeburgs
an Brandenburg, die übrigen Güter gelangten als Lehen Sachsens an
Anhalt-Zerbst. 1800 umfasste das Gebiet etwa 2 Quadratmeilen (Stadt Barby und
einige Dörfer). Das Amt Rosenburg gelangte als ehemals magdeburgisches Lehen an
Brandenburg, die Ämter Walternienburg (Walter-Nienburg) und Mühlingen als sächsische
Lehen an Anhalt-Zerbst. 1807 kamen die sächsischen und preußischen Teile zum
Königreich Westphalen, 1815 wieder an Preußen. Barby gelangte von dort an
Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 417f.; Wallner 710 ObersächsRK 26;
Stegmann, E., Burg und Schloss Barby, Magdeburger Geschichtsblätter 66/67
(1931/32), 40ff.; Heinrich, G., Die Grafen von Arnstein, 1961; Heinrich, G.,
Barby, LexMA 1 1980, 1448.
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Beeskow (Herrschaft). Vermutlich im
Zusammenhang mit einer slawischen Burg auf einer Spreeinsel entstand in der 1.
Hälfte des 13. Jahrhunderts B. Es wurde ein Mittelpunkt der Herrschaft
Beeskow-Storkow der Ministerialen von Strehla, die 1382 an die Herren von
Biberstein kam. 1490 wurde sie an die Herzöge von Sachsen, 1518 an das
Hochstift Lebus verpfändet. 1556 fiel sie an Markgraf Johann von Küstrin, 1575
an Brandenburg. Sie gehörte dem obersächsischen Reichskreis an und stand bis
1742 unter Lehnshoheit Böhmens. S. Brandenburg.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Petersen, C., Geschichte des Kreises Beeskow-Storkow, 1922; Urkunden der Stadt
Beeskow in Regesten (1271-1649), hg. v. Beck, F., 2003.
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Beichlingen (Grafen). 1014 wird erstmals die
Burg B. bei Kölleda erwähnt. Nach ihr nannte sich ein Grafengeschlecht, das
seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts in mehrere Linien aufgespalten aus
Alloden, Reichslehen und Landgrafenlehen ansehnliche Güter zwischen Finne,
Kelbra und Frankenhausen ansammelte (Kölleda, Kelbra, Frankenhausen, Worbis,
Brücken, Vogtei über Oldisleben), diese aber im 14. Jahrhundert an die Grafen
von Schwarzburg und die Wettiner verpfändete und verkaufte. S. Thüringen.
L.: Wolff 377; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3; Leitzmann, L., Diplomatische Geschichte
der Grafen von Beichlingen, Zs. d. Vereins f. thür. Gesch. und Altertumskunde 8
(1871), 177ff.; Mascher, K., Reichsgut und Komitat am Südharz, 1957; Kempen, W.
van, Schlösser und Herrensitze, 1961; Patze, H., Beichlingen, LexMA 1 1980,
1812. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Blankenhain (Herrschaft). B. bei Weimar
wurde 1252 erstmals erwähnt und entstand in Anlehnung an eine Burg. Die
Herrschaft B. (B., Berka, Remda) stand unter Mainzer Lehnshoheit den Herren von
Melsungen-Blankenhain zu. 1415 kam sie an die Grafen von Gleichen, von 1631 bis
1704 an die Grafen von Hatzfeld, 1815 an Sachsen-Weimar. S. Thüringen.
L.: Wolff 399; Wallner 710 ObersächsRK 23;
Facius, F., Die Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld in der ernestinischen
Politik vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u.
Altertumskunde N.F. 35 (1941), 49.
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Brandenburg (Mark, Markgrafschaft,
Kurfürstentum, Provinz, Land, Bundesland, Residenz). Das zunächst von Semnonen,
Langobarden und Burgundern bewohnte Gebiet der späteren Mark B. wurde nach dem
Abzug der Germanen in der Völkerwanderung von Slawen (Liutizen, Heveller,
Wilzen, Ukrer (Uker), Obotriten) besetzt. 927 schlug König Heinrich I. die
Slawen an der Elbe, eroberte 928/929 die deutsch Brennaburg bezeichnete
slawische Burg an der Havel, die vielleicht schon auf eine slawische Siedlung
des 6. Jahrhunderts zurückgeht und bildete 931 die Mark Nordsachsen (Nordmark).
Im Slawenaufstand von 983 ging das Gebiet wieder verloren. 1134 belehnte Kaiser
Lothar von Süpplingenburg den Askanier Albrecht den Bären mit den deutsch
verbliebenen Teilen der Altmark. Albrecht eroberte die Prignitz, erbte 1150 das
Havelland hinzu und erscheint erstmals (in einer Urkunde vom 3. Oktober) 1157
in bewusster Erinnerung an die Markgrafschaft Geros von Nordsachsen als
Markgraf von Brandenburg, das er wegen seiner günstigen Lage am Übergang
wichtiger Fernstraßen über die Havel anstelle von Stendal zum festen Sitz erhob
und zum Vorort dieser neuen Mark ausbaute, wobei der königliche Burggraf auf
der Brandenburger Dominsel rasch ausgeschaltet wurde. Nach dem Tod Albrechts
wurde die Mark B. von den askanischen Stammlanden am Harz getrennt. Albrechts
Sohn Otto I. gewann 1181 die Lehnshoheit über Mecklenburg und Pommern. Johann
I., der 1252 erstmals als Kurfürst fungierte, und Otto III. († 1266/1267)
erwarben Stargard, die Uckermark, Barnim, Teltow, Lebus und Zehden (Neumark),
die Mark Landsberg und die Oberlausitz (1255) und wehrten Ansprüche des
Erzbischofs von Magdeburg ab. Andererseits wurde das Geschlecht bei ihrem Tod
1267 in zwei gemeinsam regierende Linien mit Regierungssitzen in Stendal und
Salzwedel gespalten, bis es unter Waldemar wieder vereinigt wurde. Mit seinem
Tod erlosch 1319 der brandenburgische Zweig der Askanier, der als
Reichskämmerer von der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums an zu den Kurfürsten
gezählt hatte. Nach dem Aussterben der Askanier zog König Ludwig der Bayer aus
dem Hause Wittelsbach die Mark B. 1320 in an den Grenzen verkleinertem Umfang
als erledigtes Lehen ein, übertrug sie 1323 seinem achtjährigen Sohn Ludwig und
ließ durch Beauftragte die wittelsbachischen Formen der Verwaltung einführen.
Unter dieser wenig effektiven Herrschaft wurde 1356 B. als Kurfürstentum
anerkannt. 1373 zog allerdings Kaiser Karl IV. nach langjährigen
Auseinandersetzungen die Mark B. im Vertragsweg gegen 200000 Goldgulden an das
Haus Luxemburg (Residenz Tangermünde) und ließ 1375/1376 im Landbuch die
verbliebenen Rechte und Aufgaben registrieren. Nach seinem Tod kam es zur
Teilung der Mark (Kurmark d. h. Altmark und Gebiete zwischen Elbe und Oder an
Siegmund, Neumark an den jüngsten Sohn Johann von Görlitz, 1386 ebenfalls an
Siegmund), zu großen Adelsunruhen und zahlreichen Veräußerungen (1388
Verpfändung, 1397 Veräußerung der Kurmark an Jobst von Mähren, 1402 Veräußerung
der Neumark an den Deutschen Orden). Am 8. 7. 1411 setzte König Sigmund auf
Bitten der brandenburgischen Stände seinen Feldherren und Rat, den Burggrafen
Friedrich VI. von Nürnberg zum Verweser über die nach dem Tod Jobsts wieder
angefallene Mark ein. Am 30. 4. 1413 übertrug er ihm für 400000 Gulden das
Kurfürstentum und am 18. 8. 1417 belehnte er ihn mit der Mark. Als über B.,
Altmark und Teile der Uckermark herrschender Kurfürst Friedrich I. brach der
Burggraf die Macht des Adels. Sein Sohn Kurfürst Friedrich II. erzwang die
Unterwerfung der Städte (u. a. Berlin 1447/1448), festigte allmählich die
Herrschaft wieder, erlangte 1447 das Besetzungsrecht für die Bistümer B.,
Havelberg und Lebus, kaufte 1450 Wernigerode und gewann die Uckermark und
Prignitz zurück. 1455 wurde die Neumark zurückgekauft. Außerdem wurden die
Herrschaften Cottbus (1445) und Peitz in der Niederlausitz (1488) erworben. In
der sog. dispositio Achillea des Markgrafen Albrecht Achilles von 1473 wurde
die Erbfolge im Sinne der Unteilbarkeit der märkischen Lande geregelt und die
Abtrennung der Mark von den fränkischen Gütern, die den zweiten und dritten
Söhnen zufielen (Ansbach, Bayreuth), gefördert. 1482 wurden im Glogauer
Erbfolgestreit große Teile des Herzogtums Crossen gewonnen (Crossen, Züllichau,
Sommerfeld, Bobersberg). Kurfürst Johann Cicero, der als erster Hohenzoller
ständig in der Mark residierte, kaufte 1486 die Herrschaft Zossen, gewann die
Lehnsherrschaft über Pommern und unterwarf die altmärkischen Städte. Zwischen
1499 und 1535 wurde Roppen eingezogen. 1506 wurde die Universität Frankfurt an der
Oder gegründet, 1516 das Kammergericht in Berlin eingerichtet. Die sog.
Constitutio Joachimica bildete die Grundlage einer einheitlichen Rechtsprechung
in B. 1524 wurde die Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen eingezogen und 1529
das vertraglich erworbene Erbfolgerecht in Pommern gesichert, das sich
1637/1648 realisierte. 1535 kam es zur Teilung des Landes in die Kurmark
(Joachim II.) und die Neumark, die bis 1571 an Hans von Küstrin kam. Hiervon
bestand die 444 Quadratmeilen umfassende Kurmark aus der Altmark, Mittelmark,
Prignitz oder Vormark und der Uckermark. Die Altmark umfasste ein Gebiet von 82
Quadratmeilen (die Kreise Stendal, Tangermünde und Arneburg, Seehausen,
Arendsee, Salzwedel-Gardelegen). Die Mittelmark mit einem Flächeninhalt von 250
Quadratmeilen, die bis ins 15. Jahrhundert zunächst Neumark hieß, enthielt die
Landschaft Havelland (mit der Stadt Brandenburg, den Städten und Ämtern
Potsdam, Spandau, Nauen, den Ämtern Königshorst, Fahrland und Fehrbellin, den
Städten Rathenow und Pritzerbe, den Ländchen Rhinow und Friesack), die Kreise
Glien-Löwenberg, Ruppin, Oberbarnim und Niederbarnim, Teltow, Lebus, Zauche,
Beeskow-Storkow (letzterer erst im Jahr 1575 von der Lausitz erworben) und die
Herrschaft Teupitz (Wusterhausen-Teupitz). Die 61 Quadratmeilen große Prignitz
oder Vormark wurde aus den Kreisen Berleberg, Pritzwalk, Wittstock, Kyritz,
Havelberg, Plattenburg und Lenzen gebildet. Die Uckermark, 68 Quadratmeilen
groß, setzte sich aus dem uckermärkischen und dem stolpischen Kreis zusammen.
Die 220 Quadratmeilen große Neumark bestand aus der eigentlichen Neumark
nördlich der Warthe mit den Kreisen (Ämtern) Soldin, Königsberg, Landsberg,
Friedeberg, Arnswalde, Dramburg, dem 30 Quadratmeilen umfassenden Herzogtum
Crossen und den Herrschaften Cottbus und Peitz. Bald nach 1535 begann die
Einführung der Reformation, in deren Gefolge der größte Teil der Kirchengüter
(Havelberg, Lehnin, Chorin) in landesherrliche Domänen umgewandelt und die
Bistümer B., Havelberg und Lebus eingezogen wurden. 1537 konnten folgenreiche
Erbverbrüderungen mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und Wohlau abgeschlossen
werden. 1569 wurde B. von Polen mit dem Herzogtum Preußen belehnt. Johann Georg
(1571-1598) gelang es, das gesamte brandenburgische Gebiet wieder zu vereinigen
und die böhmischen Lehen Beeskow und Storkow zu erwerben. 1603 überließ Joachim
Friedrich die gerade angefallenen fränkischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth
seinen Brüdern. In B. schuf er Weihnachten 1604 den Geheimen Rat als oberste
Verwaltungsbehörde. 1614 erfolgte im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit
Pfalz-Neuburg der Erwerb von Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, 1618/1619
der endgültige erbweise Erwerb des Herzogtums Preußen. Friedrich Wilhelm der
große Kurfürst (1640-1688) gewann 1648 Hinterpommern, die Bistümer Halberstadt
mit Hohnstein und Mansfeld (1680), Kammin (Cammin) und Minden sowie die
Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (Anfall 1680), erhielt 1657 Lauenburg,
Bütow und Draheim als Lehen Polens, kaufte 1686 Schwiebus, erwarb 1691
Tauroggen und Serrey und begründete den brandenburg-preußischen Staat im
modernen Sinn, der das ältere B. vom neuen Preußen scheidet. Kurfürst Friedrich
III. von B., der 1694 die Universität Halle gründete, führte seit 1701 den
Titel König in Preußen. Das 1800 664 Quadratmeilen große B. (Prignitz,
Uckermark, Mittelmark, mit Niederlausitz und ohne Altmark [zur Provinz Sachsen]
und nordöstliche Teile der Neumark) mit 980000 Einwohnern war von 1815 bis 1945
eine preußische Provinz, aus der 1920 Groß-Berlin ausgesondert wurde. 1938
gelangten die Kreise Friedeberg und Arnswalde zu Pommern, wofür die Mark B. von
der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen die Kreise Schwerin,
Meseritz und Bomst (teilweise) erhielt. 1945 kam B. westlich der Oder zur sowjetischen
Besatzungszone (Provinz Mark Brandenburg), östlich der Oder unter Polens
Verwaltung. Seit 1947 war B., das nach Wahlen im Jahre 1946 im Jahre 1947 eine
Verfassung erhielt, Land (Mark Brandenburg) in der sowjetischen Besatzungszone,
seit 1949 Gliedstaat der Deutschen Demokratischen Republik. (Am 23. 7.) 1952
bzw. 1958 ging es in den Bezirken Potsdam, Frankfurt an der Oder und Cottbus
der Deutschen Demokratischen Republik auf (str.). Mit dem Beitritt der
Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland entstand das
Land Brandenburg (ohne Berlin) am 3. 10. 1990 (mit der Hauptstadt Potsdam)
wieder (ohne die Kreise Hoyerswerda [Sachsen], Jessen [Sachsen-Anhalt] und
Weißwasser [Sachsen], aber mit den Kreisen Perleberg [Westprignitz], Prenzlau
[Uckermark] und Templin [Uckermark]). Es ist das fünftgrößte Land der
Bundesrepublik und zählt rund 2 600 000 Einwohner. Der Versuch einer
Vereinigung mit Berlin scheiterte am 5. 5. 1996 an einer Volksabstimmung. S.
Berlin.
L.: Wolff 382; Zeumer 552 I 7; Wallner 708 ObersächsRK
1; Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G2, II 78
(1450) G3, III 22 (1648) F2, III 38 (1789) E1; Faden, E., Brandenburg, (in)
Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 34; Mylius,
C. O., Corpus constitutionum Marchicarum Bd. 1ff. Berlin u. Halle 1737ff.;
Bekmann, J./Bekmann, L., Historische Beschreibung der Chur und Mark
Brandenburg, Bd. 1f. 1751ff., Neudruck 2004; Codex diplomaticus
Brandenburgensis, hg. v. Gercken, P. W., Teil I-VII 1769; Codex diplomaticus
Brandenburgensis continuatus, ed. Raumer, G. W. v., Teil I, II 1831ff.; (Novus)
Codex diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. Riedel, A., 1838ff.; Voigt, E.,
Historischer Atlas der Mark Brandenburg, 1846; Fidicin, E., Die Territorien der
Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1857ff.; Stölzel, A., Brandenburg-preußische
Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung, Bd. 1f. 1888; Landeskunde der Provinz
Brandenburg, hg. v. Friedel, E./Mielke, R., Bd. 1ff. 1909ff.; Regesten der
Markgrafen von Brandenburg aus dem askanischen Hause, hg. v. Krabbo, H./Winter,
G., 1910ff.; Holtze, F., Geschichte der Mark Brandenburg, 1912; Tümpel, L., Die
Entstehung des brandenburg-preußischen Einheitsstaates, 1915; Hintze, O., Die
Hohenzollern und ihr Werk, 3. A. 1916; Schulze, B., Brandenburgische
Landesteilungen 1258-1317, 1928; Historischer Atlas der Provinz Brandenburg,
hg. v. der hist. Kommission für die Provinz Brandenburg und die
Reichshauptstadt Berlin, 1929ff., N. F. 1962ff.; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke
in Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Hanke, M./Degener, H., Geschichte
der amtlichen Kartographie Brandenburg-Preußens bis zum Ausgang der
Friderizianischen Zeit, 1935; Das Handbuch der Mark Brandenburg, hg. v.
Schultze, J., 1940; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen,
E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Die Mark Brandenburg, hg. v. Schultze,
J., Bd. 1ff. 1961, 2. A. 1989, 3. A. 2004, 4. A. 2010; Historischer Handatlas
von Brandenburg und Berlin, hg. v. Quirin, H., 1962ff.; Historisches
Ortslexikon für die Mark Brandenburg, bearb. v. Enders, L., 1962ff.,
Veröffentl. des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Teil 11 Orts- und
Personenregister, 1995; Schulze, H., Adelsherrschaft und Landesherrschaft,
1963; Preußens Epochen und Probleme seiner Geschichte, hg. v. Dietrich, R.,
1964ff.; Bratring, F. A., Statistisch-topographische Beschreibung der gesamten
Mark Brandenburg. Neuausgabe bearb. v. Büsch, O./Heinrich, G., 1968; Berlin und
die Provinz Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Herzfeld, H., 1968;
Grassmann, A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, 1968; Scharfe, W.,
Topographische Aufnahmen in Brandenburg 1816-1821, Jb. f. Gesch. Mittel- und
Ostdeutschlands 18 (1969); Schreckenbach, H., Bibliographie zur Geschichte der
Mark Brandenburg, Bd. 1ff. 1970ff.; Brandenburgische Jahrhunderte. Festgabe
Schultze, J., hg. v. Heinrich G./Vogel, W., 1971; Scharfe, W., Abriss der
Kartographie Brandenburgs 1771-1821, 1972, Veröff. der Hist. Kommission zu
Berlin Bd. 35; Schmidt, E., Die Mark Brandenburg unter den Askaniern 1134-1320,
1973; Bohm, E., Teltow und Barnim. Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte und
Landesgliederung brandenburgischer Landschaften im Mittelalter, 1978,
Mitteldeutsche Forschungen Bd. 83; Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen
Geschichte, hg. v. Benninghoven, F./Löwenthal-Hensel, C., 1979; Dralle,
L./Ribbe, W., Brandenburg, LexMA 2 1983, 554ff.; Ständetum und Staatsbildung in
Brandenburg-Preußen, hg. v. Baumgart, P., 1983; Schindling, A., Kurbrandenburg
im System des Reiches während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert, (in)
Preußen, Europa und das Reich 1987; Mittenzwei, I., Brandenburg-Preußen
1648-1789. Das Zeitalter des Absolutismus in Text und Bild 1988 (1987);
Hansische Stadtgeschichte – Brandenburgische Landesgeschichte, hg. v. Engel,
E., 1989; Ahrens, K., Residenz und Herrschaft, 1990; Brandenburgische
Geschichte, hg. v. Materna, I., 1994; Assing, H., Brandenburg, Anhalt und
Thüringen im Mittelalter, 1997; 1050 Jahre Brandenburg, hg. v. Domstift, 1998;
Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter,
K./Stolleis, M., Bd. 2 1998; Bahl, P., Der Hof des großen Kurfürsten, 2000;
Partenheimer, L., Albrecht der Bär, 2001; Neugebauer, W., Zentralprovinz im
Absolutismus, 2001; Schiller, R., Vom Rittergut zum Großgrundbesitz, 2003; Höfe
und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u. a.,
2003, 1, 1, 117, 454, 773, 1, 2, 64; Membra unius capitis, hg. v. Kaiser, M. u.
a., 2005; Nolte, C., Familie, Hof und Herrschaft, 2005; Brandenburg an der
Havel und Umgebung, hg. v. Kinder, S. u. a., 2006; Partenheimer, L., Die
Entstehung der Mark Brandenburg, 2007; Griesa, S., Die Mark Brandenburg im 14.
Jahrhundert, Jb. f. brandenb. LG. 57 (2006), 32; Wie die Mark entstand, hg. v.
Müller, J. u. a., 2009.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Cammin (Hochstift, Fürstentum), Kammin.
C. (Kammin) in Pommern wird 1107 als pommersche Herzogsburg der Wilzen erwähnt.
Um 1175 wurde dort nach einer von Otto von Bamberg errichteten Kirche ein Dom
für den Bischof von Pommern erbaut und 1182 übersiedelte der seit 1140 in
Wollin amtierende Bischof von Wollin nach C. (Kammin). Der Sprengel des 1188
dem Papst unmittelbar unterstellten, nach Mainz größten deutschen Bistums
umfasste fast ganz Pommern, Teile Ostmecklenburgs, der Neumark und der
Uckermark. 1240 überließ der Herzog dem Bischof das Land Stargard, 1248 im
Tausch hierfür das Land Kolberg. 1276 musste das Hochstift das Land Lippehne
und Schildberg (Schiltberg) an Brandenburg verkaufen, gewann aber dafür
Kolberg. Daraufhin verlegte der Bischof seinen Sitz nach Kolberg, die
Verwaltung des Hochstifts nach Köslin. Vor 1321 erlangte der Bischof das Land
Bublitz. Seit dem Eintritt Pommerns in das Reich im 14. Jahrhundert wurde der
Bischof als Reichsfürst angesehen, 1345, endgültig 1417 und 1521 in die
Reichsmatrikel aufgenommen. 1542 wurde die Reichsunmittelbarkeit bestätigt.
Nach der Einführung der Reformation (1534/1544) und dem Tode des letzten
Bischofs amtierten bis 1556 protestantische Titularbischöfe unter der Hoheit
des Herzogs. Danach war das Stift praktisch eine Sekundogenitur der Herzöge von
Pommern. 1648 wurde es säkularisiert und fiel zur östlichen, 1679 auch zur
westlichen Hälfte an Brandenburg. Das protestantische Domkapitel wurde 1810
aufgelöst. Das Bistum besaß seit dem 13. Jahrhundert neben Streubesitz um C.
(Kammin) zusammenhängende Gebiete um Kolberg, Köslin und Bublitz, die
Brandenburg 1650 gegen eine Abfindung in Verwaltung übernahm. Am Ende des 18.
Jahrhunderts umfasste es ein Gebiet von 43 Quadratmeilen. S. Pommern, Polen.
L.: Zeumer 553 II b 41; Wallner 709 ObersächsRK
6; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) H/I1; III 22 (1648) G/H1; Die
Territorien des Reichs 2, 182; Wehrmann, M., Geschichte Pommerns, 2. A.
1919ff.; Spuhrmann, R., Geschichte der Stadt Cammin in Pommern und des Camminer
Domkapitels, 2. A. 1924; Müller, G., Das Fürstentum Kammin, 1929; Schulze, B.,
Besitz- und siedlungsgeschichtliche Statistik der brandenburgischen Ämter und
Städte 1540-1800, Beiband zu Schulze, B., Brandenburg, Ämterkarte, 1935;
Heyden, H., Kirchengeschichte Pommerns, 2. A. 1957; Petersohn, J., Der südliche
Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel vom 10. bis 13. Jahrhundert,
1979; Urkunden und Regesten zur Geschichte des Templerordens im Bereich des
Bistums Cammin und der Kirchenprovinz Gnesen, neu bearb. v. Irgang, W., 1987;
Schmidt, R., Kammin, LexMA 5 1990, 891f.; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 519.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Coburg (Stadt, Residenz, Fürstentum).
Die Veste C. liegt auf ursprünglichem Königsgut, das seit 1012 in der Hand der
rheinischen Ezzonen erkennbar ist. 1056 erhielt Erzbischof Anno II. von Köln
von Königin Richenza mit Präkarievertrag die C. und übertrug sie an das Kloster
Saalfeld. Danach gehörte C. den Grafen von Andechs. Von ihnen gelangte es um
1230/1248 an die Grafen von Henneberg, die auf der Veste ihren Sitz aufschlugen
und den Ort um 1240 zur Stadt erhoben, die 1331 das Stadtrecht von Schweinfurt
erhielt. 1347/1353 fiel es an die Wettiner/Markgrafen von Meißen, die es zu
einem Vorort ausbauten und nach 1543 zur Residenz machten. Von 1572 (1596) bis
1633/1638 residierte dort die Linie Sachsen-Coburg-Eisenach bzw.
Sachsen-Coburg, 1680/1681-1699 Sachsen-Coburg, 1735-1826
Sachsen-Coburg-Saalfeld, 1826-1918 Sachsen-Coburg und Gotha. Am Ende des 18.
Jahrhunderts umfasste das Fürstentum, das sich in der Hand der Herzöge von
Sachsen-Meiningen (die Städte und Ämter Schalkau, Sonneberg, Neuhaus, Salzungen
und das Amt Altenstein), Sachsen-Coburg-Saalfeld (Stadt und Amt Coburg und die
Gerichtsbezirke Gestungshausen, Unterlauter (Lauter), Rodach, Neustadt an der
Heide und Steinheid) und Sachsen-Hildburghausen (Städte und Ämter
Hildburghausen, Eisfeld, Heldburg, Königsberg und die Klosterämter Veilsdorf
[Weilsdorf] und Sonnefeld [Sonnenfeld]) befand, ein Gebiet von 23 Quadratmeilen
mit 75000 Einwohnern. 1918 trennte sich C. von Gotha und schloss sich 1920 nach
Volksentscheid an Bayern an. S. Sachsen-Coburg, Sachsen-Coburg und Gotha,
Sachsen-Coburg-Eisenach, Sachsen-Coburg-Saalfeld.
L.: Wolff 396f.; Wallner 709 ObersächsRK 12 a-c;
Föhl, W., Geschichte der Veste Coburg, 1954; Festgabe zum 900. Gedenkjahr der
ersten Erwähnung der Ur-Coburg und ihres Umlandes; Coburg mitten im Reich, hg.
v. Schilling, F., Bd. 1, 2 1956, 1961; Hoech, F., Coburg. Eine fränkische
Stadt, 2. A. 1965; Erdmann, J., Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923, 1969;
Lorenz, W., Urkundenstudien zur Frühgeschichte der Coburg, Jb. d. Coburger
Landesstiftung 1970, 317ff.; Das älteste Coburger Stadtbuch, bearb. v.
Andrian-Werburg, K. v., 1977; Wendehorst, A., Coburg, LexMA 2 1983, 2195f.;
Coburg 1353, 2003; Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v.
Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 2, 115.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Cottbus, Kottbus (Herrschaft). C. wird
erstmals 1156 als Burg an einem Spreeübergang erwähnt. Zu Anfang des 13.
Jahrhunderts erhielt der Ort wohl durch die Herren von C. das Stadtrecht
Magdeburgs. C. stand unter der Lehnshoheit der Wettiner (bis 1304), der
Askanier (bis 1319) und danach wechselnd Meißens, Sachsens, der Wittelsbacher
und der Luxemburger. 1445/1455 verkauften die Herren von C. die Herrschaft C.
an Markgraf Friedrich II. von Brandenburg, dessen Rechte unter der Lehnshoheit
Böhmens 1462 anerkannt wurden. Am Ende des 18. Jahrhunderts zählte das zusammen
mit Peitz ein Gebiet von 16 Quadratmeilen umfassende C. zum obersächsischen
Reichskreis. 1807 an Sachsen abgetreten, kehrte die Herrschaft schon 1815 mit
der gesamten Niederlausitz an Preußen zurück. Von 1949 bis 1990 gehörte D.
(über Brandenburg) der Deutschen Demokratischen Republik an.
L.: Wolff 392; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Krüger, G., Die Geschichte der Stadt Cottbus, 1930, 2. A. 1941; 800 Jahre Stadt
Cottbus, 1956; Ribbe, W., Cottbus, LexMA 3 1986, 304f.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Crossen, Krossen (Herrschaft, Land,
Residenz der Herzöge von Glogau), poln. Krosno. C. an der Mündung des Bober in
die Oder wird 1005 erstmals erwähnt (Crosno, Crosna). Nach 1150 kam es von
Polen an das Herzogtum Schlesien und als Teil von Sagan 1329 unter die
Oberhoheit Böhmens und damit zum Heiligen römischen Reich. Am Ende des nach dem
Tode Herzog Heinrichs XI. von Glogau († 1476), der mit Barbara von Brandenburg
verheiratet gewesen war, ausbrechenden Glogauer Erbstreits gelangte 1482 das
Herzogtum C. mit Bobersberg, Züllichau und Sommerfeld an Brandenburg und wurde
damit von Schlesien gelöst. 1535 wurde es mit einem Gebiet von 30 Quadratmeilen
(Stadt und Amt C., Städte Sommerfeld und Rothenburg, Stadt und Amt Züllichau)
der Neumark Johanns von Küstrin eingegliedert. 1537 verzichteten die Herzöge
von Münsterberg auf ihre Ansprüche als Erben von Glogau. C. wurde Lehen
Brandenburgs von Böhmen. Die Markgrafen nannten sich seitdem Herzöge von
Schlesien zu Crossen. 1742 endete die Lehnsabhängigkeit von Böhmen. S.
Brandenburg, Polen.
L.: Wolff 391; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Wedekind, E., Geschichte der Stadt und des Herzogtums Crossen, 1840; Matthias,
G., Chronica der Stadt und des ehemaligen Herzogtums Crossen, hg. v. Range, C.,
1853; Obstfelder, K. v., Chronik der Stadt Crossen, 2. A. 1925; Berbig, F., Die
Erwerbung des Herzogtums Crossen durch die Hohenzollern, 1882; Wein, K., Wo die
Zeit einmündet in die Ewigkeit. Ein Heimatbuch der Stadt Crossen/Oder, 1962;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W. u.
a., 2003, 1, 2, 120.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Derenburg (Herrschaft). 937 wird die Burg
D. an der Holtemme bei Wernigerode am Harz erstmals erwähnt. Die im 12.
Jahrhundert zerstörte Reichsburg wurde seit der Mitte des 13. Jahrhunderts
Hauptort der Grafschaft Regenstein des Hochstifts Halberstadt. 1599 fiel
Regenstein an das Hochstift Halberstadt heim, dieses 1648 an Brandenburg. 1801
gehörte die Herrschaft D. über die Altmark der Markgrafschaft Brandenburg dem
obersächsischen Reichskreis an. S. Preußen (Provinz Sachsen), Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 441; Wallner 708 ObersächsRK 1.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Farnroda (Herrschaft). F. bei Eisenach
erscheint seit 1260 als Sitz einer Ritterfamilie, die sich nach ihm benannte.
Die zugehörige kleine Herrschaft kam um 1400 in andere Hände und 1461
schließlich bis 1799 an die Burggrafen von Kirchberg. 1801 gehörte sie über das
Fürstentum Sachsen-Weimar-Eisenach zum obersächsischen Reichskreis. 1920 kam F.
zu Thüringen.
L.: Wolff 396; Wallner 710 ObersächsRK 19.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Frohndorf (Herrschaft). 1801 gehörte die
Herrschaft F. über Sachsen dem obersächsischen Reichskreis an. 1815 kam F. an
Preußen (Provinz Sachsen).
L.: Wolff 377; Wallner 708 ObersächsRK 2.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Gera (Gau [999,] Herren, Herrschaft).
G. in Thüringen wird 995 erstmals als Bezeichnung eines Gaues (terminus Gera)
genannt, den Kaiser Otto III. 999 dem Stift Quedlinburg gab. Vögte des Klosters
wurden vermutlich am Ende des 12. Jahrhunderts die Herren von Weida. Sie
erhoben die Siedlung G. vor 1237 zur Stadt mit dem Recht Magdeburgs. Seit 1238
benannte sich eine ihrer Linien nach G. Diese dehnte ihr Herrschaftsgebiet
durch Heiraten geschickt aus (Schleiz, Mühltroff, Lobenstein, Saalburg).
Infolge des vogtländischen Kriegs stand die Herrschaft G. seit 1358 unter der
Oberhoheit des Hauses Wettin, an welches das Stift Quedlinburg die Vogtei
übertragen und die Herrschaft G. verlehnt hatte. 1425 teilte sich G. in die
Linien G., Schleiz und Lobenstein (seit 1371 Lehen Böhmens), doch wurden die
Güter 1497 wieder vereinigt. 1547 fiel infolge Verzichts Sachsens zugunsten des
Kaisers die Oberhoheit an Böhmen, 1550 bei dem Aussterben der Vögte die
Herrschaft G. an die Burggrafen von Meißen, 1562 an die jüngere Linie des Hauses
Reuß, die 1616 noch Schleiz erhielt und bis 1918 in G. residierte. Seit 1920
gehörte G. zu Thüringen, seit 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949
bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Reuß-Gera.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 b;
Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen, bearb. v. Schmidt, B., Bd.
1f. 1885ff.; Kretzschmer, E., Geschichte der Stadt Gera und ihrer nächsten
Umgebung, Bd. 1 1926; Beiträge zur Geschichte der Stadt Gera. Festgabe zur
700-Jahrfeier, bearb. v. Auerbach, A., 1937; Gerisch, P., Gera und Umgebung,
1956; Hessler, W., Mitteldeutsche Gaue des frühen und hohen Mittelalters, 1957,
122 (Cretzschwitz, Geißen, Groitschen, Nauendorf, Negis, Röpsen, Roschütz,
Söllmnitz); Gera, hg. v. Ebersmann, H., 1987.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Gernrode (Reichsabtei). 959 gründete
Markgraf Gero in seiner am Rande des Harzes gelegenen Burg G. das
Kanonissenstift Sankt Cyriakus. König Otto I. nahm die reich ausgestattete
Abtei G. 961 in den königlichen Schutz auf. Allmählich wurde sie Mittelpunkt
einer kleinen Herrschaft, zu der auch der Ort G. gehörte, der 1539/1549
Stadtrecht erhielt. Bis 1544 schrumpfte die Herrschaft auf G. und fünf Dörfer
zusammen. Stiftsvögte waren seit Mitte des 12. Jahrhunderts die Askanier bzw.
Fürsten von Anhalt. Die Abtei behielt auch nach der etwa 1525 erfolgten
Umwandlung in ein evangelisches Damenstift ihre Reichsstandschaft und ihre
Zugehörigkeit zum obersächsischen Reichskreis. 1610/1614 wurde das um 2
Quadratmeilen große Stift durch die Fürsten von Anhalt aufgehoben. Über Anhalt
gelangte G. 1945 zu Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 408f.; Zeumer 553 II a 37, 14; Wallner 710 ObersächsRK
25; Schulze, H. u. a., Das Stift Gernrode, 1965; Beumann, H., Gernrode, LexMA 4
1989, 1348; Schröder-Stapper, T., Fürstäbtissinnen, 2015. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Gleichen (Grafen). Die Grafen von G. bei
Erfurt in Thüringen sind 1099 als Grafen von Tonna erstmals nachweisbar (Graf
Erwin I.). Im Dienst der Erzbischöfe von Mainz erlangten sie die Vogtei über
Erfurt (1120) und umfangreiche Güter im Eichsfeld. Seit 1162 nannten sie sich
nach der Burg G., die Graf Erwin II. als Lehen von Mainz erhalten hatte, an das
sie von den Askaniern gelangt war. 1290 verkauften sie die Vogtei über Erfurt
an die Stadt, 1294 die Güter im Eichsfeld an das Erzstift Mainz. 1342 wurde
Ohrdruf erworben, dessen Vogtei die Grafen seit 1170 innehatten. Zur selben
Zeit wurden die Grafen Lehnsleute der Markgrafen von Meißen, doch erschienen
sie bis 1521 in der Reichsmatrikel. 1550 verlegten sie die Residenz nach
Ohrdruf. 1631 starben die dem obersächsischen Reichskreis angehörigen Grafen
völlig verschuldet aus. Von den verbliebenen Gütern kam die Obergrafschaft
(Ohrdruf, Emleben, Schwabhausen, Petriroda, Wechmar, Pferdingsleben,
Werningshausen) an die Grafen von Hohenlohe-Langenburg, die 2,5 Quadratmeilen
große Untergrafschaft (G., Wandersleben, Günthersleben, Sülzenbrücken,
Ingersleben, Stedten) an die Grafen von Schwarzburg-Sondershausen
(Schwarzburg-Arnstadt), die Herrschaft Tonna an den Schenken von Tautenburg,
1638/1640 an Waldeck und 1677 durch Kauf an Sachsen-Gotha, das auch die
Landeshoheit über die gesamte Grafschaft behauptete. Die Burg G. wurde 1639 den
Grafen von Hatzfeld verliehen (seit 1640 Hatzfeld-Gleichen).
L.: Wolff 398f.; Wallner 710 ObersächsRK 8;
Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Tümmler, H., Die Geschichte der
Grafen von Gleichen von ihrem Ursprung bis zum Verkauf des Eichsfeldes
(1100-1294), 1929; Zeyß, E., Beiträge zur Geschichte der Grafen von Gleichen
und ihres Gebiets, 1931; Gauß'sche Landesaufnahme der durch Hannover erworbenen
Gebiete, bearb. v. Engel, F., 2. Gericht Gleichen, 1977; Gleichen, hg. v.
Janner, O., 1988; Plümer, E., Gleichen, LexMA 4 1989, 1494f.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Hartenstein (Herrschaft, Grafschaft). Um
1170 wurde von Meinher von Werben (Burgwerben) die Burg H. bei Zwickau als
Stützpunkt der deutschen Besiedlung des westlichen Erzgebirges errichtet. Sie
wurde Mittelpunkt der Herrschaft H. Diese wurde 1406 von den verwandten
Burggrafen von Meißen an Schönburg verkauft. Ein Teil der zum obersächsischen
Reichskreis zählenden Grafschaft kam 1559 an Sachsen.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Hinterpommern (Landschaft, Teil eines
Herzogtums). Als H. wurde der östlich der Oder gelegene, zum obersächsischen
Reichskreis zählende Teil Pommerns bezeichnet. Er kam 1945 unter Verwaltung
Polens und fiel 1990 als politische Folge der deutschen Einheit an Polen.
L.: Wolff 405; Zeumer 553 II b 22; Wallner 708 ObersächsRK
2; Städtebuch Hinterpommern, neubearb. v. Tippach, T., 2003.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Hohnstein, Hohenstein, Honstein
(Grafschaft). Nach der vielleicht schon vor dem 12. Jahrhundert bei Neustadt
bei Nordhausen errichteten, 1130 erstmals genannten Burg H. nannten sich seit
1182/1188 die seit 1154 (comes Adalger) nachweisbaren, vielleicht von König
Lothar von Süpplingenburg (1125-1137) mit Reichsgut ausgestatteten, mit den
ludowingischen Landgrafen von Thüringen verwandten Grafen von Ilfeld (dort vor
1190 ein Stift). Sie gewannen rasch umfangreiche Güter zwischen Wipper und
Oberharz, verloren aber den Osten des Gebiets, als sich um 1200 (1201) die
Linie der Grafen von Stolberg abzweigte. Die vielleicht schon von König Lothar
III. von Süpplingenburg eingerichtete Grafschaft H. erwarb zwischen 1238 und
1267 stückweise als Lehen Halberstadts die Grafschaft Klettenberg mit der
Vogtei über Kloster Walkenried, 1268 Sömmerda und im 14. Jahrhundert die
Grafschaft Lohra. Die 1289 abgetrennte Linie Sondershausen drang nach Thüringen
vor und wurde 1356 von den Grafen von Schwarzburg beerbt. Eine weitere Teilung
erfolgte 1315. Ein Zweig erhielt 1481 die Herrschaft Schwedt an der Oder als
Lehen, starb aber 1609 aus. Die Hauptlinie Klettenberg starb nach verschiedenen
Teilungen 1593/1633 aus. Von den Gütern ging die nach 1253 erlangte
Reichsvogtei über Nordhausen an Sachsen-Weimar, andere Teile an Braunschweig
sowie vor allem an das Hochstift Halberstadt und damit 1648 an Brandenburg, das
sie von 1653 bis 1702 an die Grafen von Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein
(Sayn-Wittgenstein) gab. Um 1800 umfasste die zum obersächsischen Reichskreis
zählende Grafschaft ein Gebiet von 5 bzw. 7 Quadratmeilen, die sich wie folgt
aufteilten: Um 1 bzw. 2 Quadratmeilen gehörten dem König von Großbritannien, 3
Quadratmeilen den Grafen Stolberg-Stolberg und 1 bzw. 2 Quadratmeilen den
Grafen Stolberg-Wernigerode. Das über Braunschweig an Hannover gelangte Gebiet
fiel 1866 an Preußen. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 422ff.; Wallner 711 ObersächsRK 22,
27, 28; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38
(1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Meyer, K., Die Grafen von Hohnstein, Zs. d.
Harzvereins 28 (1895); Meyer, K., Die Burg Hohnstein, 1897; Reichardt, R., Die
Grafschaft Hohenstein im 16. und 17. Jahrhundert, 1900; Mascher, K., Reichsgut
und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, 1957; Blaschke, K., Hohnstein, LexMA
5 1990, 86; Casemir, K./Ohainski, U., Das Territorium der Wolfenbütteler
Herzöge um 1616, 1996.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Klettenberg (Herrschaft, Grafschaft). Die
nach der Burg Hohnstein bei Nordhausen benannten Grafen von Hohnstein, welche
die älteren, 1187 erstmals bezeugten, nach der Burg K. bei Walkenried benannten
Grafen von K., die vielleicht von der edelfreien Familie von Ballhausen
abstammten und zwischen Walkenried und Nordhausen sowie am südlichen Rand der
Goldenen Aue begütert waren, von 1238 bis 1253/1267 allmählich verdrängten,
spalteten um 1315 die Linie K. ab. Sie starb nach weiteren Teilungen 1593/1633
aus. Die zum obersächsischen Reichskreis zählende Grafschaft fiel 1648 mit
Halberstadt an Brandenburg, das sie als Lehen an die Grafen von
Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein (Sayn-Wittgenstein) ausgab, aber 1702 wieder
einzog. Um 1800 umfasste ihr Gebiet zusammen mit der Herrschaft Lohra 7 bzw. 8
Quadratmeilen. Die Grafschaft K. enthielt die Städte Ellrich und Sachsa, die
Ämter K., Fronderode (Frohnderode), Mauderode, Woffleben und Benneckenstein
(Beneckenstein) und eine Anzahl Dörfer. In Preußen kam K. zur Provinz Sachsen
und nach 1945 zu Thüringen (ausgenommen Sachsa [zu Niedersachsen]).
Benneckenstein gelangte zu Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 424f.; Wallner 710 ObersächsRK 20;
Mascher, K., Reichsgut und Komitat am Südharz im Hochmittelalter, 1957, 17ff.;
Eberhardt, H., Landgericht und Reichsgut im nördlichen Thüringen, Bll. f. dt.
LG. 95 (1959), 74ff.; Blaschke, K., Klettenberg, LexMA 5 1990, 1211.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Königswusterhausen (Schloss). 1320 erscheint am
Übergang über die versumpfte Notteniederung in Brandenburg neben älteren
slawischen Siedlungen die Burg Wusterhausen (Wosterhusen). Am Ende des 14.
Jahrhunderts gelangte das Schloss von den Markgrafen von Brandenburg als Lehen
an die Herren von Schlieben, am Ende des 15. Jahrhunderts an die Schenken von
Landsberg als Herren der Herrschaft Teupitz (Schenken von Teupitz), in der
Mitte des 17. Jahrhunderts infolge Verschuldung an die Markgrafen von
Brandenburg und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik
(1990 Brandenburg). Sie zählte zum obersächsischen Reichskreis. S. Teupitz.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Kindler, K., Chronik von Königswusterhausen, 2. A. 1908; Rocca, F., Geschichte
und Verwaltung der königlichen Familiengüter, 1913; Metsk, F., Der
kurmärkisch-wendische Distrikt, 1965.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Kranichfeld (Herrschaft). K. im mittleren
Ilmtal ist seit 1143 bezeugt. Es gehörte zunächst den von den Grafen von
Käfernburg abstammenden Herren von K. 1172 wurde die zugehörige Herrschaft in
die obere und die niedere Herrschaft geteilt. Das größere Oberkranichfeld kam
als Eigen beim Aussterben seiner Herren an die Burggrafen von Kirchberg, die
1398 unter die Landeshoheit der Wettiner (Meißen) gerieten, 1453 an die Herren
Reuß von Plauen, 1615 an Sachsen-Weimar, 1620 an die Grafen von Schwarzburg,
1663 an Sachsen-Gotha, 1704-28 an Sachsen-Weimar, 1728-1826 an
Sachsen-Gotha-Altenburg (Sachsen-Gotha) und 1826-1920 an Sachsen-Meiningen. Das
kleinere Niederkranichfeld (Unterkranichfeld) unterstand spätestens seit 1233
der Lehnshoheit des Erzstifts Mainz und geriet als Pfand an die Grafen von
Schwarzburg, die es auch nach dem Aussterben der Herren von Niederkranichfeld
(um 1310) behielten. 1412 kam es an die Burggrafen von Kirchberg, 1455 an die
Grafen von Gleichen-Blankenhain, 1631 an die Grafen von Mörsberg und von 1675
bis 1794 an die Grafen von Hatzfeld. 1794 wurde es vom Erzstift Mainz als
erledigtes Lehen eingezogen. 1803 fiel es an Preußen, 1806 an Frankreich, 1813
an Preußen, 1815 an Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und 1912
tauschweise an Sachsen-Meiningen, unter dem es mit Oberkranichfeld
wiedervereinigt wurde. 1920 kam es zu Thüringen und damit von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik. Beide Herrschaften zählten bis 1806 zum
obersächsischen Reichskreis.
L.: Wolff 397; 399; Wallner 709 ObersächsRK 8
(Oberkranichfeld); Wallner 710 ObersächsRK 23
(Unterkranichfeld); Kleinteich, H., Kranichfeld und seine Umgebung, Heft 1
1901, Supplement 1902. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Lauenstein (Herrschaft). Die Burg L. im
Osterzgebirge wurde vermutlich im 12. Jahrhundert von den Markgrafen von Meißen
erbaut. Im 14. Jahrhundert war sie vorübergehend an die Burggrafen von Leisnig
und von Meißen und an die Bergau verlehnt. Von 1517 bis 1821 war die Herrschaft
(L., Neugeising, Zinnwald, 9 Dörfer) in den Händen der Bünau, von 1821 bis 1945
der Grafen von Hohenthal. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte sie (über
Sachsen-Wittenberg) zum obersächsischen Reichskreis. Über Sachsen fiel L. von
1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 378; Wallner 708 ObersächsRK 2;
Brandner, F., Lauenstein, seine Vorzeit, früheren Schicksale und jetzige
Beschaffenheit, 1845. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Leisnig (Burggrafschaft, Residenz des
Markgrafen von Meißen bzw. Herzogs von Sachsen). L. an der Freiberger Mulde
erscheint erstmals 1046 als Burgward. Die vielleicht schon im 10. Jahrhundert,
jedenfalls vor 1081, auf einem Bergsporn errichtete reichsunmittelbare Burg L.
kam 1084 vom Kaiser an Wiprecht von Groitzsch, 1143 als Erbe an den
bambergischen Stiftsvogt Rapoto von Abenberg und 1147 an Friedrich I.
Barbarossa (1158 Reichsgut). Unter ihm wurde sie Mittelpunkt einer seit 1158
nachweisbaren Burggrafschaft L. Ihr unter edelfreien Burggrafen aufgebautes
Gebiet wurde 1329/1365 gewaltsam vom Haus Wettin (Meißen, 1485 an ernestinische
Linie) erworben (1365 Verkauf der Burggrafschaft durch Burggraf Heinrich III.
von L.). 1538 starb die damit bedeutungslos gewordene Familie aus. Die
Burggrafschaft zählte zum obersächsischen Reichskreis. L. kam mit Sachsen von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2; Schellenberg,
F., Chronik der Stadt Leisnig und ihre Umgebung, 1842; Grimmer, M., Leisnig in
900jähriger Geschichte, 1946; Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 2. A.
1980, 229ff.; Blaschke, K., Leisnig, LexMA 5 1991, 1863; Lück, H., Die
kursächsische Gerichtsverfassung 1423-1550, 1997; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2,334; Kunze, J.,
Das Amt Leisnig im 15. Jahrhundert, 2007.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Lichtenstein (Herrschaft). Die Burg L. bei
Glauchau an der Straße von Chemnitz nach Zwickau wurde vermutlich noch im 12.
Jahrhundert von den Herren von Schönburg errichtet. 1740 mussten diese die
landesherrlichen Rechte über die zugehörige Herrschaft an das Kurfürstentum
Sachsen abtreten. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte L. über die Fürsten von
Schönburg-Waldenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Sachsen kam L. von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Lobenstein (Burg, Herrschaft). Die Burg L.
an der Straße von Bamberg nach Leipzig erscheint erstmals 1250. Vor 1280 kam
sie vermutlich durch Heirat von den Herren von Lobdeburg an die Vögte von Gera.
Seit 1371 stand die Herrschaft unter Lehnshoheit Böhmens. Nach dem Aussterben
der Vögte von Gera 1550 fiel die zum obersächsischen Reichskreis gehörige
Herrschaft an die Vögte von Plauen, 1572 an die Reuß zu Greiz (Reuß-Greiz) und
1597 an Reuß jüngere Linie (Reuß-Gera). Seit 1647 war L. Sitz der Linie
Reuß-Lobenstein(, das 1848 als Reuß-Ebersdorf-Lobenstein mit Reuß-Greiz und
Reuß-Schleiz zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt wurde. Dieses ging
1920 in Thüringen auf). S. Reuß-Lobenstein.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 d, e.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Lohra (Grafschaft). Die Grafschaft L.
der Grafen von Hohnstein zählte später zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800
umfasste die Grafschaft ein Gebiet von 1 Quadratmeile bzw. mit der Herrschaft
Klettenberg zusammen 8 Quadratmeilen. L. enthielt die Stadt Bleicherode, die
Ämter L., Münchenlohra, Kleinbodungen, Nohra, Dietenborn (Diefenborn), das Dorf
Friedrichsrode (Friedrichsroda) und einige adlige Güter und Dörfer. Das Amt
Bodungen, ebenfalls zu L. gehörig, hatte Schwarzburg-Sondershausen als
kursächsisches Lehen. S. Preußen (Provinz Sachsen), Thüringen.
L.: Wolff 424f.; Wallner 710f. ObersächsRK 20,
29. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Mansfeld (Grafen, Grafschaft). Um 1060
(1063) werden Grafen sichtbar, die sich bald nach der etwa 1075 erbauten, 1229
genannten Burg M. an der Wipper am Ostrand des Harzes nannten und (als
Nachfolger der Wettiner?) zwischen Wipper, Saale und Unstrut (Hassegau bzw.
Hosgau) in Eisleben, Hettstedt, Querfurt sowie Sangerhausen begütert waren. Das
Geschlecht verlor nach einer Niederlage 1115 erheblich an Bedeutung und erlosch
1229 im Mannesstamm. Die Grafschaft kam durch weibliche Erbfolge an die Herren
(Burggrafen) von Querfurt, die sich seit 1262/1264 Grafen von M. nannten, die
Güter erheblich vermehrten (u. a. Kupferbergbau) und 1432 in der Reichsmatrikel
erschienen. Infolge starker Verschuldung wie mehrfacher Teilung seit
1420/1475/1501 (1475 Mansfeld-Vorderort, Mansfeld-Hinterort, hiervon
Mansfeld-Mittelort [bis 1567]) ging die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft
zwischen Selke, Saale und unterer Helme im 15. Jahrhundert verloren. Die
Grafschaft wurde 1484 hinsichtlich des kaiserlichen Bergregals Lehen Sachsens
(Kursachsens) (und hinsichtlich andere Güter Lehen der Bischöfe von Halberstadt
und Magdeburg). 1570/1573 kam M. schuldenhalber unter die Verwaltung Sachsens
und Magdeburgs (bzw. 1680 Brandenburgs bzw. Preußens [1716 aufgehoben]). Als
die letzte der auf Grund der seit 1420/1475 erfolgten Teilungen entstandenen
Linien, die 1600 in den Reichsfürstenstand erhobene, katholische, 1502 von
Mansfeld-Vorderort abgespaltete und seit 1710 allein bestehende Linie
Mansfeld-Bornstedt 1738/1780 erlosch, wurde die 20 Quadratmeilen große, dem
obersächsischen Reichskreis angehörige Grafschaft zwischen Preußen (zwei
Fünftel) und Sachsen (drei Fünftel) geteilt. Der preußische Anteil der
Grafschaft enthielt den Kreis M. mit den Städten M. und Leimbach und den Ämtern
Klostermansfeld (Kloster M.), Unteramt Friedeburg (Unterfriedeburg), Gerbstedt
(Gerbstädt), Großörner, Neu Asseburg (Neuasseburg), Hedersleben, Leimbach,
Helmsdorf, Burgörner, Polleben und Helbra, und den Kreis Schraplau mit den
Ämtern Friedeburg, Helfta, Holzzelle, Schraplau, Bennstedt (Benstedt), Seeburg
und Erdeborn. Der sächsische Anteil umfasste die Städte Eisleben und Hettstedt
und die Ämter Eisleben, Wimmelburg, Bornstedt, Arnstein-Endorf, Walbeck,
Oberwiederstedt, Rammelburg, Leiningen-Morungen, Artern und Voigtstedt
(Bockstedt). Die von der Linie Bornstedt zwischenzeitlich erworbenen böhmischen
Allodialgüter, deretwegen sie als Fürsten von Fondi 1600 den Reichsgrafenstand
erlangt hatten, und der Name gingen über die Erbtochter Maria Isabella an das
österreichische Haus Colloredo (Colloredo-Mansfeld). Der preußische Anteil
gehörte von 1807 bis 1813 zum Königreich Westphalen, kam dann aber wieder an
Preußen zurück. Der sächsische Anteil fiel 1815 ebenfalls an Preußen und wurde
der Provinz Sachsen eingegliedert. 1945 kam M. an die sowjetische
Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische
Republik. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 413f.; Wallner 710 ObersächsRK 13 a,
b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38
(1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 6, 78; Krumhaar, K., Die
Grafen von Mansfeld und ihre Besitzungen, 1872; Leers, R., Geschichtskunde der
Grafen von Mansfeld, Mansfelder Bll. 21 (1907); Möllenberg, W., Das Mansfelder
Bergrecht und seine Geschichte, 1914; Hempel, E., Die Stellung der Grafen von
Mansfeld zum Reich, 1917; Schmidt, K., Die Grundlagen der Entwicklung des
Territoriums der Grafschaft Mansfeld, 1923, Mansfelder Blätter 36/37 (1930);
Brandenburg, E., Die Ahnen Augusts des Starken, 1937; Helbig, H., Der
wettinische Ständestaat, 2. A. 1980, 114ff.; Mansfelder Land. Ergebnisse der
heimatkundlichen Bestandsaufnahme, bearb. v. Neuß, E./Zühlke, D., 1982;
Blaschke, K., Mansfeld, LexMA 6 1992, 201; Vötsch, J., Zwischen Reichsfreiheit
und Landsässigkeit (in) Hochadelige Herrschaft im mitteldeutschen Raum, hg. v.
Rogge, J. u. a., 2003. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Meißen (Markgrafschaft). Die 929 von
Heinrich I. als Stützpunkt der deutschen Herrschaft im eroberten
Mittelelbegebiet an der Einmündung der Triebisch in die Elbe oberhalb des
Meisabaches angelegte Burg Misni wurde 968 Sitz eines Markgrafen, 1046 Sitz der
Markgrafen von M. Die 1046 erstmals so genannte Mark M. (marchia Misnensis)
geht auf eine deutsche, nach dem Tod Markgraf Geros (965) abgespaltete
Markgrafschaft zurück, als deren erster Inhaber 968 Wigbert erscheint. Sie
hatte wechselnden Umfang (982 Markgrafschaft Merseburg, Zeitz und M.) und
unterstand Markgrafen aus den Häusern der Ekkehardiner (Ekkehardinger)
(985-1046), Weimar-Orlamünde (1046-1067), der Brunonen (1067-1088) und seit
1089/1125 zusammen mit M. der Eilenburger (Heinrich I. von Eilenburg) bzw. Wettiner,
die ursprünglich als Grafen im Schwabengau und Hosgau saßen und deren
Stammarkgrafschaft Wettin mit der gleichnamigen Burg an der Saale lag. Sie
gewannen bis 1156 Eilenburg (Eulenburg, Eilenberg) und Camburg, die Mark
Niederlausitz (sächsische Ostmark), das Land Bautzen, die Gegend um Dresden,
die Grafschaften Rochlitz und Groitzsch sowie die Kirchvogteien über das
Hochstift Naumburg (Naumburg/Zeitz) und die Klöster Pegau, Chemnitz und Bosau.
Der 1195 unternommene Versuch des Kaisers die Mark als erledigtes Reichslehen
einzuziehen scheiterte. Markgraf Heinrich III. erwarb die Landgrafschaft
Thüringen und die Pfalzgrafschaft Sachsen (1247/1274), sein Sohn das Reichsland
Pleißen (Pleißenland) mit Altenburg, Chemnitz und Zwickau. Bei seinem Tode kam
es zu Landesteilungen und Familienzwisten, welche die Bedeutung der
Markgrafschaft erheblich minderten. 1300 zog König Adolf von Nassau das Land
als erledigtes Lehen ein, doch konnte Markgraf Friedrich I. 1307 M. wie
Thüringen zurückgewinnen. Unter den Nachfolgern gelangen Erwerbungen im
Reichsland Pleißen (Pleißenland) sowie um Dohna und Pirna. Kernland der
Markgrafen blieb das Gebiet um M. 1409 wurde von Markgraf Friedrich dem
Streitbaren die Universität Leipzig gegründet. 1422/1423 erlangten die Markgrafen
von M. Land, Herzogstitel und Kurwürde der Herzöge von Sachsen-Wittenberg.
Damit trat die später zum obersächsischen Reichskreis zählende Markgrafschaft
M. gegenüber dem Herzogtum Sachsen in den Hintergrund und wurde unter Sachsen
mitverstanden. Sie umfasste das Gebiet der sogenannten meißnischen, Leipziger
und erzgebirgischen Kreise. Der meißnische Kreis enthielt die Ämter M.,
Dresden, Dippoldiswalde, Pirna, Hohnstein (Hohenstein) und Lohmen, Stolpen,
Radeberg mit Laußnitz (Lausnitz), Großenhain mit Moritzburg, Senftenberg,
Finsterwalde, Mühlberg, Torgau und Oschatz. Der Leipziger Kreis umfasste die
Ämter Leipzig, Delitzsch, Zörbig, Eilenburg mit Düben, Grimma, Mutzschen
(Mutschen), Leisnig und Döbeln, Rochlitz, Colditz (Kolditz), Borna, Pegau und
das Stiftsamt Wurzen. Der erzgebirgische Kreis zerfiel in die Ämter Freiberg,
Augustusburg (Augustenburg), Chemnitz, Nossen, Grillenburg mit Tharandt,
Frauenstein, Altenberg, Lauterstein, Wolkenstein mit Rauenstein, Grünhain mit
Stollberg (Stolberg), Schwarzenberg mit Crottendorf (Krottendorf), Wiesenburg
und Zwickau mit Werdau (Werda). Bei späteren Teilungen fiel der Hauptteil
(Dresden, Freiberg, M.) an die albertinische Linie des späteren Königreichs
Sachsen. Sachsen kam von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 378f.; Wallner 708 ObersächsRK 2;
Großer Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) G3; Blaschke,
K./Kretzschmar, H., (Ober-)Sachsen und die Lausitzen, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Posse, O., Die Markgrafen von Meißen und das Haus
Wettin bis zu Konrad dem Großen, 1881; Kötzschke, R./Kretzschmar, H.,
Sächsische Geschichte, Bd. 1, 2 1935, Neudruck 1965; Helbig, H., Der
wettinische Ständestaat bis 1485, Bd. 1f. 2. A. 1980; Pannach, H., Das Amt
Meißen vom Anfang des 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, 1960; Polenz, P.
v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, III, 25, IV, 5, Misner
Bevölkerungsname; Mark Meißen, hg. v. Weise, H., 1989; Blaschke, K., Geschichte
Sachsens im Mittelalter, 1990; Blaschke, K., Meißen, LexMA 6 1992, 476ff.;
Rupp, G., Die Ekkehardiner, 1996; Weller, T., Die Heiratspolitik, 2004;
Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1196-1234,
Register bearb. v. Baudisch, S. u. a., 2009. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Merseburg (Hochstift, Herzogtum,
Residenz). Schon in karolingischer Zeit (um 850) war die Burg M. (slaw.
Mesibor, Mittenwalde) auf einem Hügel westlich der Saale Sitz von Grafen (von
M.). Sie fiel durch die Gemahlin (Hatheburg) König Heinrichs I. an die
Liudolfinger. Neben der von Heinrich I. errichteten Pfalz gründete Kaiser Otto
der Große (962/968) unter Auslösung aus der Diözese von Halberstadt das Bistum
M. (erster Bischof Boso von Sankt Emmeram in Regensburg), das zur Erzdiözese
Magdeburg gehörte. Bekanntester Bischof des von 981 bis 1004 aufgelösten,
ziemlich kleinen Bistums (Landschaft Chutizi zwischen Saale und Mulde mit einem
schmalen Streifen östlich der Mulde) war Thietmar von M. (1008-1018). Die
weltliche Herrschaft beschränkte sich auf die Stadt M. mit ihrer unmittelbaren
Umgebung, ein 974 von Kaiser Otto II. erhaltenes großes Waldgebiet zwischen
Saale und Mulde (Schkeuditz, Lützen) und die Lehnshoheit über Leipzig. Nach der
seit 1523 eindringenden Reformation brachte das Haus Wettin (Sachsen,
Albertiner) als Administrator ab 1545/1561 das zum obersächsischen Reichskreis
gehörige Stiftsgebiet, das die Ämter M., Lützen mit Zwenkau, Schkeuditz und
Lauchstädt (Lauchstedt) umfasste, in seine Gewalt. Dies wurde 1635/1648
anerkannt. Von 1657 bis 1731 bestand eine wettinische Nebenlinie der Herzöge
von Sachsen-Merseburg, bis 1815 eine besondere Verwaltung. 1815 kam das Gebiet
ganz überwiegend zu Preußen, 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und damit von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Merseburg.
L.: Wolff 380f.; Wallner 708 ObersächsRK 2;
Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3, III 38 (1789) D2;
Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Württemberg, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg, hg. v. Kehr, P., Teil 1
(bis 1357), 1899; Bönhoff, L., Das Bistum Merseburg, seine Diözesangrenzen und
seine Archidiakonate, Neues Archiv f. Sächsische Geschichte 32 (1911); Heckel,
J., Die evangelischen Dom- und Kollegiatstifte Preußens, insbesondere
Brandenburg, Merseburg, Zeitz, 1924; Holtzmann, R., Die Aufhebung und
Wiederherstellung des Bistums Merseburg, Sachsen und Anhalt 2 (1926);
Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens, Bd. 1f. 1962; Streich, B., Die Bistümer
Merseburg, Naumburg und Meißen zwischen Reichsstandschaft und Landsässigkeit,
(in) Mitteldeutsche Bistümer im Spätmittelalter, 1988; Gemeinde auf dem Weg
durch die Zeit, hg. v. Steenhoff, T., 1989; Blaschke, K., Die Christianisierung
des Landes östlich des Saale, Jb. f. dt. Kirchengeschichte 17 (1989/90), 63ff.;
Blaschke, K., Merseburg, LexMA 6 1992, 546; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 564, 1, 2378.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Naumburg (Hochstift, Residenz). An der
Mündung der Unstrut in die Saale erbaute vermutlich Markgraf Ekkehard I. von
Meißen in der Nähe slawischer Vorsiedlungen um 1000 bzw. um 1010 die Burg N.
(neue Burg). Um 1012 wurde das Hauskloster der Markgrafen, zwischen 1028 und
1030 das 968 von Kaiser Otto dem Großen in Zeitz gegründete Bistum (zwischen
N., mittlerer und oberer Weißer Elster, oberer Zwickauer Mulde, Plauen und
Erzgebirge) und wenig später die in Kleinjena bestehende Kaufmannsniederlassung
nach N. verlegt. Die sich entwickelnde Stadt stand unter der Herrschaft des
Bischofs. Die Vogtei über N. hatten die Markgrafen von Meißen, bis die Bischöfe
in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Landeshoheit erwerben konnten.
Die Bischöfe wurden im 13. Jahrhundert (1296) Reichsfürsten. Sie bildeten um
N., Zeitz, Krossen (Crossen) und Strehla an der Elbe ein eigenes
Herrschaftsgebiet aus. Beginnend bereits zu dieser Zeit gerieten sie zunehmend
in Abhängigkeit des Hauses Wettin, das aus der Schirmvogtei Landesherrlichkeit
entwickelte. Schon vor 1541 drang die Reformation ein. 1564 wurde anlässlich
der Reformation das dem obersächsischen Reichskreis angehörige Stift N. in
einen Verwaltungsbezirk Sachsens umgewandelt, der bis 1718 unter der Nebenlinie
Sachsen-Zeitz stand. Das Hochstift umfasste die Ämter und Gerichtsbarkeiten des
eigentlichen Stiftes N. (Stadt und Amt N., Amt St. Georgenkloster, Justizamt
Haynsburg [Hainsburg] mit der Stadt Krossen [Crossen], Propsteigericht N. mit
der Stadt Osterfeld) und die Ämter und Gerichtsbarkeiten des zeitzischen
Anteils (Stadt und Amt Zeitz und Gericht Breitingen). 1815 wurde N. der neuen
Provinz Sachsen Preußens zugeschlagen und kam damit von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 381; Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; Urkundenbuch des Hochstifts Naumburg,
hg. v. Rosenfeld, F., Bd. 1 1925; Borkowsky, E., Naumburg an der Saale. Eine
Geschichte deutschen Bürgertums 1028 bis 1928, 1928; Mitteldeutscher
Heimatatlas, 1935ff.; Kaiser, B., Die Entstehung der Stadt Naumburg an der
Saale, 1949 (Mskr.); Schlesinger, W., Kirchengeschichte Sachsens, Bd. 1f. 1962;
Steinberg, H., Funktionswandel und räumliche Entwicklung der Städte im mittleren
Saaletal bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, (in) Berichte zur deutschen
Landeskunde 30 (1963), 256; Blaschke, K. u. a., Die Kirchenorganisation in
Naumburg um 1500, 1969; Hermann, B., Die Herrschaft des Hochstifts Naumburg an
der mittleren Elbe, 1970; Streich, B., Die Bistümer Merseburg, Naumburg und
Meißen zwischen Reichsstandschaft und Landsässigkeit, (in) Mitteldeutsche
Bistümer im Spätmittelalter, 1988; Schubert, E./Hege, F., Naumburg, 1989;
Wiessner, H., Die Anfänge der Stadt Naumburg an der Saale und ihre Entwicklung
im Mittelalter, Bll. f. d. LG. 127 (1991), 115; Das Bistum Naumburg, bearb. v.
Wiessner, H., Bd. 1 1993; Wiessner, H., Naumburg, LexMA 6 1992, 1055; Das
Bistum Naumburg, bearb. v. Wiessner, H., 1997; Höfe und Residenzen im
spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 577, 1, 2, 404.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Oppurg (Herrschaft). 1074 gab
Erzbischof Anno von Köln unter aus Reichsgut stammenden Ländereien O. (Opult)
bei Pössneck an die Abtei Saalfeld. Über weitergegebene Vogteirechte der Grafen
von Schwarzburg und der Grafen von Orlamünde über die Abteigüter erlangten die
Ritter von Brandenstein die Herrschaft O. Da sie infolge zahlreicher
Erbteilungen und sonstiger Umstände im 17. Jahrhundert verarmten, musste die
Herrschaft 1672 an Graf Johann Albrecht von Ronow verkauft werden. 1703 kam sie
an die Familie Einsiedel, 1745 an die Grafen Hoym, 1782 erbweise an die Fürsten
von Hohenlohe-Ingelfingen. Sie gehörte über die Markgrafschaft Meißen Sachsens
dem obersächsischen Reichskreis an. Über Thüringen (1920) fiel O. von 1949 bis
1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 380; Wallner 708 ObersächsRK 2; Dedié,
F., Oppurg und seine Besitzer im Laufe der Jahrhunderte, 1939. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Pommern (Herzogtum, Provinz). Das
beiderseits der Odermündung liegende P. (seit etwa 1000 Pomorje, Land am Meer,
1046) wurde nach Abzug der Germanen im 6./7. Jahrhundert von Slawen (Liutizen
im Westen, Pomoranen im Osten) besiedelt. Während im Osten (Pommerellen) am
Ende des 12. Jahrhunderts (um 1180) das Geschlecht der Samboriden zur
Herrschaft kam, gelang im Westen dem westslawischen, vermutlich aus den
Teilfürsten um Belgard-Kolberg hervorgegangenen, seit 1214 einen Greifen im
Wappen führenden und seit dem 15. Jahrhundert sich auch danach benennenden
Fürstenhaus der Greifen der Aufbau eines bis Demmin, Wolgast und die Uckermark
reichenden Herrschaftsgebiets mit Stettin als Mittelpunkt. Sein erster sicher
bekannter Herrscher (Wartislaw I.) leitete nach einer Zeit polnischer
Oberherrschaft (1121-1138) zusammen mit Bischof Otto von Bamberg die
Christianisierung ein (1140 Gründung des Bistums Wollin Cammin (Kammin]
[1176]). Daraufhin erfolgte der Zuzug zahlreicher deutscher Siedler. Seit etwa
1175 führten die Herrscher in Urkunden den Titel Herzog. 1181 erkannte Kaiser
Friedrich I. Barbarossa Herzog Bogislaw I. als Herzog der Slawen und als
Reichsfürsten an, womit die seit etwa 1000 von Polen immer wieder erneuerte
Oberherrschaft über P. beendet wurde. Um 1195 wurde P. geteilt, aber 1264
wieder vereinigt. Von 1185 bis 1227 hatte Dänemark die Oberherrschaft (über
Vorpommern). Beim Aussterben einer um Schlawe und Stolp herrschenden Nebenlinie
1228 gelangte deren Gebiet an die Askanier. 1231 sprach Kaiser Friedrich II.
Brandenburg die Lehnshoheit über das übrige P. zu. 1236 kam das Land Stargard,
1250 die Uckermark an Brandenburg. 1295 erfolgte (bis 1478) eine Teilung in die
Herzogtümer Pommern-Stettin (Stettin, Odergebiet) und Pommern-Wolgast (Wolgast,
Küstengebiet) entsprechend dem Geltungsbereich des lübischen und
magdeburgischen Stadtrechts. 1317 fielen die Länder Schlawe und Stolp an P.
(Pommern-Wolgast), 1325 das Fürstentum Rügen. 1338 wurde Pommern-Stettin aus
der Lehnshoheit Brandenburgs entlassen und zum Reichslehen gemacht. 1348
erkannte Kaiser Karl IV. die umstrittene Reichsunmittelbarkeit Pommerns, dem er
das Reichsjägeramt übertrug, ausdrücklich an. Die Wolgaster Linie teilte
1368/1372 ihr Erbe (Pommern-Wolgast, Pommern-Stolp). Um 1400 bestanden
vorübergehend fünf Teilherrschaften (u. a. Pommern-Barth, Pommern-Stolp,
Pommern-Stargard [bis 1439]), doch blieb das Bewusstsein der Einheit vor allem
unter den 1459/1463 einflussreich werdenden Ständen bestehen. 1456 wurde die
Universität Greifswald gegründet. 1466 kaufte Pommern-Stolp die Länder
Lauenburg und Bütow vom Deutschen Orden frei und behielt sie später als Pfand.
Seit 1478 war, nachdem bereits zuvor die Linie Pommern-Barth die Linien
Pommern-Stettin (1464, gegen Ansprüche Brandenburgs) und Pommern-Stargard
(1459) beerbt hatte, P. in der Nebenlinie Pommern-Rügen wieder vereinigt.
Herzog Bogislaw X. (1474-1523) festigte das Herzogtum durch eine geordnete
Verwaltung, musste aber 1479 Brandenburg huldigen und gegen Befreiung von
dieser Pflicht 1493 Brandenburg Erbrecht auf P. zugestehen. Gegen den Einspruch
Brandenburgs erhielt Bogislaw X. 1521 den kaiserlichen Lehnsbrief als Grundlage
der Durchsetzung der Reichsunmittelbarkeit gegenüber Brandenburg (1529).
1523/1532 und 1569 wurde das dem obersächsischen Reichskreis zugehörige P.
wieder geteilt (Pommern-Stettin [bis 1600], Pommern-Wolgast [bis 1625],
Pommern-Rügenwalde [bis 1603] und Pommern-Barth). Gleichzeitig fand die
Reformation Eingang. 1625 kam Pommern-Wolgast wieder an Pommern-Stettin. Wenig
später wurde das Land von Schweden besetzt. 1648 fielen der östlich der Oder
gelegene Teil Pommerns (Hinterpommern) und das bei der Verteilung der durch das
Aussterben des Herzogshauses in männlicher Linie 1637 frei gewordenen Länder
seit 1556 säkularisierte Stift Cammin (Kammin) an Brandenburg, der westlich der
Oder gelegene, wertvollere Teil (Vorpommern mit Stettin und dem früher
zeitweise fast unabhängigen Stralsund, Usedom, Wollin und Rügen sowie der Stadt
Cammin [Kammin]) an Schweden, das für P. Sitz und Stimme im Reichstag erhielt.
1657/1658 erlangte Brandenburg (Preußen) Lauenburg und Bütow sowie die
Starostei Draheim von Polen, 1679 die östlich der Oder gelegenen Teile Pommerns
und 1720 Vorpommern bis zur Peene von Schweden. 1815 erwarb es schließlich
(gegen Sachsen-Lauenburg) das restliche, 1813/1814 von Schweden an Dänemark
gelangte pommersche Gebiet (die Distrikte Stralsund, Rügen, Franzburg-Barth,
Grimmen, Tribsees, Loitz, Wolgast und Greifswald) und gliederte P. unter
Einbeziehung des preußischen Anteils von P. (Vorpommern, die Kreise Randow,
Anklam, Demmin und Altentreptow bzw. Treptow, Usedom und Wollin umfassend und
Hinterpommern mit den Kreisen Greifenhagen, Pyritz, Saatzig [Satzig], Daber,
Labes, Greifenberg, Belgard, Neustettin, Fürstentum Schlawe, Stolp [Stolpe] und
Rummelsburg und dem flemmingschen und ostenschen Kreis) in die drei
Regierungsbezirke Stettin, Köslin und Stralsund (1932 aufgehoben). 1945 wurde
Hinterpommern mit Stettin und Swinemünde unter Verwaltung Polens gestellt und
die deutsche Bevölkerung zwangsausgesiedelt. 1990 gelangte das Gebiet als
politische Folge der deutschen Einheit an Polen. Vorpommern kam 1945 zu
Mecklenburg, das von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik fiel
und in ihr von 1952 bis 1990 aufgelöst war (str.). Seit 1990 ist Vorpommern ein
Teil des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern der Bundesrepublik Deutschland.
L.: Wolff 401ff.; Zeumer 552ff. II b 21, 22; Wallner 708 ObersächsRK 3, 4; Großer Historischer Weltatlas II 34
(1138-1254) G3, II 66 (1378) G1/2; Sandow, E., Pommern, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des Reichs 2, 182; Bauer 1, 473;
Dähnert, J., Sammlung gemeiner und besonderer pommerscher und rügischer
Landesurkunden, Bd. 1ff. 1765ff.; Brüggemann, L., Beschreibung des preußischen
Herzogtums Vor- und Hinterpommern, 1779; Berghaus, H., Landbuch des Herzogtums
Preußen, Bd. 1-13 1865ff.; Pommersches Urkundenbuch, hg. v. Staatsarchiv
Stettin und d. hist. Komm. für Pommern, Bd. 1-9 1868ff., Neudruck 1958ff.;
Spahn, M., Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des Herzogtums Pommern
1478-1625, 1896; Curschmann, F., Die Landeseinteilung Pommerns im Mittelalter
und die Verwaltungseinteilung der Neuzeit, 1911; Wehrmann, M., Geschichte von
Pommern, 2. A. 1919ff., Neudruck 1986; Drolshagen, C., Landesaufnahme und
Hufenmatrikel von Vorpommern als ältester deutscher Kataster, 1923; Menke, K.,
Das Amt Wolgast, 1931; Schulze, B., Die Reform der Verwaltungsbezirke in
Brandenburg und Pommern 1809-1818, 1931; Historischer Atlas der Provinz
Pommern, hg. v. d. Landeskundlichen Forschungsstelle der Provinz Pommern
(Curschmann, F.), 1935ff.; Curschmann, F., Die schwedischen Matrikelkarten von
Vorpommern und ihre wissenschaftliche Auswertung, 1935; Heuer, K., Das Amt
Ueckermünde, 1935; Linke, G., Die pommerschen Landesteilungen des 16.
Jahrhunderts, 1935; Wehrmann, M., Genealogie des pommerschen Herzogshauses,
1937; Hofmeister, A., Genealogische Untersuchungen zur Geschichte des
pommerschen Herzogshauses, 1938; Engel, F., Erläuterungen zur historischen
Siedlungsformenkarte Mecklenburg und Pommern, 1953; Sandow, E., Die
polnisch-pomerellische Grenze 1309-1454, 1954; Heyden, H., Kirchengeschichte
Pommerns, Bd. 1f. 2. A. 1957; Krallert, W., Atlas zur Geschichte der deutschen
Ostsiedlung, 1958; Historischer Atlas von Pommern, hg. v. d. hist. Komm. für
Pommern, 1959ff.; Atlas östliches Mitteleuropa, hg. v. Kraus, T./Meynen,
E./Mortensen, H./Schlenger, H., 1959; Engel, F., Pommern, 1959; Spruth, H., Landes-
und familiengeschichtliche Bibliographie für Pommern, Teil 1ff. 1962ff.;
Eggert, O., Geschichte Pommerns, 4. A. 1965; Eggert, W., Geschichte Pommerns,
1974; Stüttgen, D., Pommern, (in) Grundriss der deutschen Verwaltungsgeschichte
1815-1945, hg. v. Hubatsch, W., 1975-1976; Petersohn, J., Der südliche
Ostseeraum im kirchlich-politischen Kräftespiel des Reichs, Polens und
Dänemarks vom 10. bis 13. Jahrhundert, 1979; Benl, R., Die Gestaltung der
Bodenrechtsverhältnisse in Pommern vom 12. bis zum 14. Jahrhundert, 1986;
Becker, O., Zur Geschichte des Fürstlich hohenzollernschen Besitzes in Pommern,
1986; Slaski, K., Beiträge zur Geschichte Pommerns und Pommerellens, 1987;
Ostdeutsche Geschichts- und Kulturlandschaften, T. 3 Pommern, hg. v. Rothe, H.,
1988; Fenske, H., Die Verwaltung Pommerns 1915 bis 1945, 1993; Schmidt, R.,
Pommern, LexMA 7 1994, 84; Pommern, hg. v. Lucht, D., 1995; Pommern, hg. v.
Wernicke H. u. a., 1996; Pommern, hg. v. Schmidt, R., 1996; Branig, H.,
Geschichte Pommerns, Bd. 1f. 1997; Pommern, hg. v. Buchholz, W.,1999; Tausend
Jahre pommersche Geschichte, hg. v. Schmidt, R., 1999; Völker, E., Die Pommern
und Ostbrandenburger, 1999; Schlinker, S., Fürstenamt und Rezeption, 1999, 196;
Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W.,
2003, 1, 871; Schmidt, R., Das historische Pommern, 2007 (Aufsätze); Pommern im
19. Jahrhundert, hg. v. Stamm-Kuhlmann, T., 2007; Die Herzöge von Pommern.
Zeugnisse der Herrschaft des Greifenhauses, hg. v. Buske, N. u. a., 2012.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Pommern-Barth (Herzogtum). Das 1232 erstmals
erwähnte Barth an der Ostsee gehörte seit 1325/1369 zu Pommern. Das 1295
entstandene Herzogtum Pommern-Wolgast wurde 1376, 1425, 1457 in die Herzogtümer
Pommern-Wolgast und P. geteilt, 1393, 1451 und 1478 aber wieder unter Barth
bzw. Wolgast vereinigt. P. zählte später zum obersächsischen Reichskreis.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 4; Bülow, W.,
Chronik der Stadt Barth, 1922; Festschrift zur 700-Jahrfeier der Stadt Barth,
1955. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Pommern-Wolgast (Herzogtum). 1295 entstand bei
der Teilung Pommerns das Herzogtum P. Herzog Bogislaws IV. († 1309) mit Gütern
nördlich der Peene und westlich und östlich der Odermündung. 1317 kam aus dem
Erbe der Herzöge von Pommerellen durch Brandenburg das Land Stolp und Schlawe
hinzu, das aber durch das Hochstift Cammin (Kammin) von Wolgast getrennt blieb.
1325 fiel das Fürstentum Rügen erbweise an. 1348 wurde P. als Reichsfürstentum
anerkannt. 1368/1372 wurde in Stargard östlich der Swine (Hinterpommern),
Stralsund sowie die übrigen westlichen Gebiete mit Rügen (Vorpommern) geteilt.
Nach weiteren Teilungen kam es 1478 zur Wiedervereinigung in Pommern. 1523/1569
wurde aber bis 1625 erneut geteilt. P. zählte zum obersächsischen Reichskreis.
S. a. Vorpommern, Pommern.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 4; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) G-I1/2; Eggert, W., Geschichte Pommerns,
1974. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Porschenstein (Herrschaft) s. Purschenstein.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Purschenstein, Porschenstein (Herrschaft). Der
böhmische Adlige Borso von Riesenburg legte die 1289 erstmals bezeugte Burg P.
bei Neuhausen an. Sie wurde im 15. Jahrhundert Mittelpunkt der Herrschaft P.
Die Herrschaft P. zählte am Ende des 18. Jahrhunderts über Sachsen-Wittenberg
(bzw. Sachsen) zum obersächsischen Reichskreis. Bis 1918 gehörte P. den Herren
von Schönberg. S. Sachsen.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Quedlinburg (Abtei, Residenz). In Q. an der
Bode im nordöstlichen Harzvorland bestand schon in karolingischer Zeit neben
einer vermutlich am Ende des 8. Jahrhunderts errichteten Hersfelder
Missionskirche eine Burg, die König Heinrich I. zu seiner wichtigsten Pfalz
ausbaute. 922 ist ein daran anschließender Ort mit Königshof (Quitilingaburg)
erstmals erwähnt. 936/7 gründete die Königinwitwe Mathilde mit Zustimmung ihres
Sohnes Otto des Großen auf der Burg das Kanonissenstift Sankt Servatius, das
mit bedeutenden Privilegien ausgestattet wurde (994 Marktprivileg, Münzprivileg
und Zollprivileg für die Kaufleute, Güter bis ins Eichsfeld, Vogtland und
Havelland) und dem eine besondere Stellung als fürstliche Reichsabtei zugedacht
war. Der Ort Q. stand unter der Herschaft der Äbtissin, die nach einem Verzicht
auf die Herrschaftsrechte über die Stadt (1358) 1477 den Versuch der zu dieser
Zeit etwa 5000 Einwohner zählenden Stadt vereitelte, die Reichsunmittelbarkeit
zu erlangen. Die Vogtei über das Stift gewannen in der Mitte des 12.
Jahrhunderts die Grafen des Harzgaus, 1273 die Grafen von Regenstein und 1477 die
Wettiner (Sachsen), deren albertinische Linie 1485 die Schutzherrschaft
erhielt. 1539 wurde Q., das zum obersächsischen Reichskreis zählte, ein
evangelisches freies weltliches Stift. 1697 trat Sachsen (Kursachsen) die
Rechte der Schutzvogtei an Brandenburg ab, an das 1648 das umgebende Hochstift
Halberstadt gekommen war. 1803/1813 fiel das Fürstentum Q., dessen Äbtissin zu
den rheinischen Prälaten zählte, (mit der Stadt Q. und dem Flecken Ditfurt bzw.
Dithfurth ein Gebiet von 2 Quadratmeilen,) an Preußen. Von 1807 bis 1813
gehörte Q., dessen Stift 1810 aufgelöst wurde, zum Königreich Westphalen, nach
1815 zur preußischen Provinz Sachsen. Von 1949 bis 1990 kam es damit in
Sachsen-Anhalt zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 408f.; Zeumer 552ff. II a 37, 12; Wallner 710 ObersächsRK 24; Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) E3, III
38 (1789) D2; Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der
deutschen Länder, Bd. 1; Geschichte zur Tausendjahrfeier der Stadt Quedlinburg,
Bd. 1f. 1922; Lorenz, H./Kleemann, S., Quedlinburgische Geschichte, Bd. 1f.
1922; Lorenz, H., Werdegang der 1000jährigen Kaiserstadt Quedlinburg, 1925;
Kleemann, S., Quedlinburg, 10. A. 1927; Weirauch, H., Der Grundbesitz des
Stiftes Quedlinburg im Mittelalter, Sachsen und Anhalt 14 (1938); Speer, E.,
Quedlinburg, 2. A. 1954; Speer, E., Quedlinburg und seine Kirchen, 3. A. 1972;
Militzer, K./Przybilla, P., Stadtentstehung, Bürgertum und Rat. Halberstadt und
Quedlinburg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1980; Schauer, H., Quedlinburg.
Das städtebauliche Denkmal und seine Fachwerkbauten, 1990; Blaschke, K.,
Quedlinburg, LexMA 7 1994, 359; Deutsche Königspfalzen, Bd. 4, 1996; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 720,
1, 2, 469; Reuling, U., Quedlinburg, 2006; Kayserlich - frey - weltlich, hg. v.
Bley, C., 2009; Kasper, P., Das Reichsstift Quedlinburg (936-1810), 2014;
Schröder-Stapper, T., Fürstäbtissinnen, 2015.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Querfurt (Fürstentum). Q. an der Querne
südwestlich Halles wird als Burg (Curnfurdeburg) erstmals im Hersfelder
Zehntverzeichnis von 880/9 erwähnt. Nach ihr nannten sich seit etwa 1000
nachweisbare Herren von Q., die seit 1136 als Lehnsleute der Erzbischöfe von
Magdeburg Burggrafen waren, 1229 die jüngere Linie der Grafen von Mansfeld
(1262/1264) bildeten und deren Güter 1496 nach ihrem Aussterben als erledigtes
Lehen an das Erzstift Magdeburg fielen. 1635/48 kamen Q. mit 8 Dörfern,
Jüterbog mit 20 Dörfern, Dahme mit 12 Dörfern und Burg an Sachsen. 1656
gelangte Q. an Sachsen-Weißenfels, 1687 kam Burg in einem Vergleich wegen der
1648 nicht entschiedenen Landeshoheit über Q. an Brandenburg zurück. Später
wurde Heldrungen an der Unstrut gewonnen. Von 1663 bis 1746 bestand innerhalb
Sachsens das reichsunmittelbare Fürstentum Sachsen-Querfurt, dessen Verwaltung
von Weißenfels aus geführt wurde und das beim Aussterben der Linie (1746) an
Sachsen zurückfiel. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte es mit etwa 15
Quadratmeilen (Ämter Q., Heldrungen, Jüterbog und Dahme) über Sachsen zum
obersächsischen Reichskreis. Über die Provinz Sachsen Preußens kam Q. 1945 an
Sachsen-Anhalt und von 1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 400f.; Wallner 710 ObersächsRK 16;
Großer Historischer Weltatlas III 39 D2; Kretzschmar, H., Herrschaft und
Fürstentum Querfurt 1496-1815, (in) FS Tille, 1930; Ihle, E., Querfurt, Heimat-
und Geschichtsbuch, 1938; Wäscher, H., Feudalburgen in den Bezirken Halle und
Magdeburg, 1962; Glatzel, K., Burg Querfurt, 1979; Helbig, H., Der wettinische
Ständestaat, 2. A. 1980, 117ff.; Blaschke, K., Querfurt, LexMA 7 1994, 376.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Reichenfels (Pflege). Am Ende des 18. Jahrhunderts
gehörte R. über die Grafen Reuß-Schleiz zum obersächsischen Reichskreis. Ihre
Güter gelangten 1920 zu Thüringen.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 c.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Reuß-Burgk, Reuß-Burg (Herrschaft). R.
zählte zum obersächsischen Reichskreis. S. Reuß.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 a.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Reuß-Gera (Herrschaft, Grafen,
Fürstentum). Das zum obersächsischen Reichskreis zählende R. entstand 1564 als
jüngere Linie der Grafen von Reuß (Reuß jüngere Linie). Sie spaltete sich
später in R., Reuß-Saalburg, Reuß-Schleiz, Reuß-Köstritz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf,
doch fielen die Güter später an R. zurück. 1919 wurde es mit Reuß-Greiz zu
einem Volksstaat zusammengefasst, der am 30. 4./1. 5. 1920 im Land Thüringen
aufging.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 b; Schmidt, B.,
Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Reuß-Greiz (Grafen, Fürstentum,
Herrschaft). Das zum obersächsischen Reichskreis zählende R. entstand 1564 als
ältere Linie der Grafen von Reuß. Sie spaltete sich später in R. (Obergreiz und
Untergreiz), Reuß-Burgk bzw. Reuß-Burg und und Reuß-Dölau und Rothenthal, doch
fielen die Güter später wieder an den Zweig Reuß-Obergreiz. Im 19. Jahrhundert
umfasste Reuß ältere Linie mit Greiz als Hauptstadt 317 Quadratkilometer. Seit
1871 war es das kleinste Land des Deutschen Reiches. 1918 erlosch das
Fürstentum und wurde mit Reuß-Gera zu einem Volksstaat zusammengefasst, der am
30. 4./1. 5. 1920 im Lande Thüringen aufging.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 a; Schmidt, B.,
Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Reuß-Lobenstein (Herrschaft, Fürstentum). Die
Linie R. spaltete sich von der 1564 entstandenen Linie Reuß-Gera ab. Sie teilte
sich 1678 in R. (bis 1824), Reuß-Hirschberg (bis 1711) und Reuß-Ebersdorf (bis
1853). 1790 wurde R. in den Reichsfürstenstand erhoben. Es zählte zum
obersächsischen Reichskreis.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 d, e.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Reuß-Schleiz (Herrschaft, Fürstentum). R.
spaltete sich von Reuß-Gera ab. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1806
wurde es in den Fürstenstand erhoben. 1848 nannte es sich nach dem
Zusammenschluss mit Reuß-Ebersdorf Reuß jüngere Linie (827 Quadratkilometer).
Am 10. 11. 1918 dankte Heinrich XXVII. von R. ab. Der am 17. 4. 1919 aus
Reuß-Greiz und R. gebildete Volksstaat ging am 30. 4./1. 5. 1920 in Thüringen
auf.
L.: Wallner 709 ObersächsRK 7 c; Schmidt, B.,
Geschichte des Reußenlandes, Bd. 1f. 1923ff.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Ronneburg (Herrschaft). 1209 wird die R.
westlich Geras als Gut der Herren von Weida erstmals genannt. Bei der Teilung
der Familie kam sie mit der zugehörigen Herrschaft an die Linie Plauen. Diese
musste sie 1349 von den Markgrafen von Meißen zu Lehen nehmen. Von 1358 bis
1398 war R. Sitz einer eigenen Linie. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörte die
Herrschaft über (das Fürstentum Sachsen-Altenburg Sachsen-Gothas bzw.)
Sachsen-Gotha-Altenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Thüringen (1920)
gelangte R. von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 398; Wallner 709 ObersächsRK 9;
Dobenecker, R., Aus der Vergangenheit von Stadt und Pflege Ronneburg, 1844.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Ruppin (Herrschaft, Grafen).
Wahrscheinlich um 1214 bildete sich unter Graf Gebhard I. von Arnstein am
Nordostharz durch Erwerb von Seiten der verschwägerten Askanier die Herrschaft
R. mit Sitz auf Burg Altruppin nördlich des Ruppiner Sees. Mittelpunkt war das
umliegende Gebiet am Rhin. Dazu kamen die Gebiete Gransee und Wusterhausen. In
planmäßiger Erwerbspolitik wurde das Gebiet zwischen Dosse, Havel und den
mecklenburgischen Seen bis etwa 1330 zu einer geschlossenen Herrschaft
ausgebaut. Die Grafen waren reichsunmittelbar, gerieten aber allmählich unter die
Lehnshoheit der Markgrafen von Brandenburg. Nach dem Aussterben der Herren von
Arnstein und Grafen von Lindow-Ruppin (Arnstein-Lindow-Ruppin) 1524 fiel das
zum obersächsischen Reichskreis gehörige R. durch Einzug an Brandenburg, das
die Grafschaft der Mark Brandenburg als eigene Einheit eingliederte und den
Titel Grafen von R. fortführte. Mit Brandenburg kam R. von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 387; Wallner 708 ObersächsRK 1; Großer
Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; Heinrich, G., Die Grafen von Arnstein,
1961; Historisches Ortslexikon für Brandenburg II. Ruppin, bearb. v. Enders,
L., 1970, Veröff. des Staatsarchivs Potsdam Bd. 7; Heinrich, G., Ruppin, LexMA
7 1995, 1108. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Altenburg (Herzogtum, Freistaat).
Sachsen-Wittenberg, 1260 aus dem nach der Absetzung Herzog Heinrichs des Löwen
(1180) geschaffenen Herzogtum Sachsen gebildet, spaltete sich 1485 in die
albertinische Linie und die ernestinische Linie. Die ernestinische Linie
erhielt den größten Teil Thüringens und das Vogtland. Sie splitterte ab 1572 in
zahlreiche Teilherzogtümer auf. Dabei entstand 1572 Sachsen-Weimar und hieraus
1603 das nach dem bereits 976 als Ausstattungsgut des Bistums Zeitz erwähnten,
1328 an die Wettiner gefallenen Altenburg an der Pleiße nördlich von Zwickau
benannte S. Dieses erlangte 1640 aus dem Erbe Sachsen-Coburgs Coburg,
Hildburghausen und Römhild, 1660 einige hennebergische Ämter (u. a. Meiningen).
Seine Güter kamen beim Aussterben der Linie 1672 zu drei Vierteln an
Sachsen-Gotha, zu einem Viertel an Sachsen-Weimar. 1680 zerfiel Sachsen-Gotha
unter anderem in Sachsen-Gotha-Altenburg (daneben Sachsen-Meiningen,
Sachsen-Coburg, Sachsen-Römhild, Sachsen-Hildburghausen). Später kamen die
Ämter Altenburg und Ronneburg, die Städte und Ämter Eisenberg, Camburg
(Camberg) und Stadtroda (Roda) und das Amt Kahla an Sachsen-Gotha-Altenburg und
die Ämter Saalfeld, Gräfenthal und Probstzella an Coburg-Saalfeld. Am Ende des
18. Jahrhunderts gehörten S. und Sachsen-Gotha zur weltlichen Bank des
Reichsfürstenrates des Reichstags und zum obersächsischen Reichskreis. 1825
erlosch das Haus. Am 12. 11. 1826 erfolgte durch Schiedsspruch König Friedrich
Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung in die Herzogtümer S.,
Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen. Herzog Friedrich von
Sachsen-Hildburghausen erhielt für seinen Verzicht auf Sachsen-Hildburghausen
das neue S. Dieses S. erlangte am 29. 4. 1831 eine Verfassung und trat 1833/1834
dem Deutschen Zollverein, 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen
Reich bei. 1910 umfasste es 1324 Quadratkilometer mit 216100 Einwohnern. Im
November 1918 dankte der Herzog ab. Der Freistaat S. schloss sich dem Land
Thüringen (1. 5. 1920) an, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik gehörte.
L.: Wolff 398; Zeumer 553 II b 13; Wallner 709f. ObersächsRK
9, 18; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Schneider, F./Tille, A.,
Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Geschichte Thüringens, hg. v.
Patze, H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Roubitscheck, Die Altenburger
Landesvermessung und die von ihr abgeleiteten Kartenwerke, Wiss. Z. der
Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Math.-nat. Reihe 7 (1958); Wolfrum, A.,
Die Sozialdemokratie im Herzogtum Sachsen-Altenburg zwischen 1848 und 1920,
2003. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand
durch Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und
daraus 1596 durch Teilung S., das 1638 erlosch, wobei zwei Drittel der Güter an
Sachsen-Weimar kamen und ein Drittel an Sachsen-Altenburg fiel. 1641 spaltete
sich von Sachsen-Weimar wieder eine Linie S. ab, die 1644 ausstarb. 1672 teilte
Sachsen-Weimar erneut eine Linie S. ab. Sie starb 1741 aus. Ihre Güter kamen an
Sachsen-Weimar (Sachsen-Weimar-Eisenach.) Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten
Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen umfassende S. der weltlichen
Bank des Reichsfürstenrats des Reichstags und dem obersächsischen Reichskreis
an und zählte S. zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken.
Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 1. 5. 1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949
bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte, auf.
L.: Wolff 396; Zeumer 553 II b 10; Wallner 710 ObersächsRK
19; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Riedenauer 129.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Gotha (Herzogtum). 1572 entstand durch
Erbteilung der ernestinischen Linie Sachsens Sachsen-Weimar. Gotha blieb mit
Coburg vereint und fiel 1633 an Eisenach. Nach Abteilung von Sachsen-Altenburg
spaltete Sachsen-Weimar 1640/1641 unter Ernst dem Frommen S. ab. 1645 erlangte es
Teile Sachsen-Weimars, 1672/1673 Sachsen-Altenburg. 1680 zerfiel S. in sieben
Linien, darunter Sachsen-Gotha-Altenburg. 1707 fiel das Herzogtum
Sachsen-Gotha-Eisenberg (Sachsen-Eisenberg) an. Am Ende des 18. Jahrhunderts
zählte S., das zusammen mit der Reichsgrafschaft Gleichen ein Gebiet von 28
Quadratmeilen mit 82000 Einwohnern innehatte, zur weltlichen Bank des
Reichsfürstenrats des Reichstags sowie zum obersächsischen Reichskreis. Um 1800
gehörte S. (auch) den Kantonen Rhön-Werra und Baunach des Ritterkreises Franken
an. 1806 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 starb die
regierende Linie aus. Am 12. 11. 1826 entstand bei der Neuordnung der
sächsischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, wobei Altenburg an den Herzog
von Sachsen-Hildburghausen kam.
L.: Wolff 397; Zeumer 553 II b 12; Wallner 709 ObersächsRK
8; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 609.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Saalfeld (Fürstentum, Herzogtum). Saalfeld
an der Saale wird 899 erstmals genannt. Es war ursprünglich Königshof und wurde
im 10. Jahrhundert zur Pfalz ausgebaut. 1014 kam es an Pfalzgraf Otto von
Lothringen und über dessen Tochter Richenza 1056 an den Erzbischof von Köln.
1057 ist die Burg bezeugt. Sie und die zugehörige Siedlung wurden 1167/1188 von
Kaiser Friedrich I. Barbarossa zurückerworben. 1208 verpfändete König Otto IV.
den Ort an die Grafen von Schwarzburg. 1389 kaufte ihn das Haus Wettin
(Markgrafen von Meißen). Seit 1680 bestand auf Grund der Aufteilung
Sachsen-Gothas das zum obersächsischen Reichskreis zählende Fürstentum S., seit
1735 das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld. 1826 kam es an Sachsen-Meiningen.
L.: Wallner 710 ObersächsRK 18; Wagner,
C./Grobe, L., Chronik der Stadt Saalfeld, 1874; Richter, R., Saalfeld und
Umgebung, 1874; Krauß, E., Die städtebauliche Entwicklung der Stadt Saalfeld an
der Saale, 1934; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze, H./Schlesinger, W., Bd.
1ff. 1967ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Weimar (Fürstentum). 975 erscheint
erstmals die Burg Weimar (ahd. wih heilig, mari Wasser) an der Ilm bei Erfurt.
Nach ihr nannten sich Grafen von Weimar. Nach deren Aussterben kam Weimar an
die Grafen von Orlamünde. Nach deren Aussterben um 1373 fiel Weimar an das Haus
Wettin (Sachsen), 1485 an dessen ernestinische Linie. Nach Teilungen von
1572/1603, 1641 und 1672 war es Sitz des 1672 um Güter Sachsen-Altenburgs
(Dornburg, Allstedt, Rossla) erweiterten Herzogtums S., 1741 nach dem Anfall
Sachsen-Eisenachs Sitz des zum obersächsischen Reichskreis zählenden Herzogtums
Sachsen-Weimar-Eisenach (Weimarer Klassik mit Goethe und Schiller), 1815 des
Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Um 1800 umfasste das Gebiet des
Fürstentums Weimar ein Gebiet von 24 Quadratmeilen und hatte 64000 Einwohner.
Am 1. 5. 1920 ging der freie Volksstaat Sachsen-Weimar-Eisenach im Land
Thüringen auf, dessen Hauptstadt Weimar wurde. 1919 tagte die (Weimarer)
Nationalversammlung im ehemaligen Hoftheater in Weimar.
L.: Wolff 396; Zeumer 552ff. II b 9; Wallner 709 ObersächsRK
11; Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer, 1, 643; Tille, A.,
Die Anfänge der Stadt Weimar, FS O. Dobenecker, 1929; Beiträge zur Geschichte
der Stadt Weimar, hg. v. Fink, F., Bd. 1ff. 1931ff.; Neue Beiträge zur
Geschichte der Stadt Weimar, hg. v. Fink, F., Bd. 1ff. 1934ff.; Mentz, G.,
Weimarische Staats- und Regentengeschichte 1648-1750, 1936; Diezel, R., die
Ämterbezirke in Sachsen-Weimar seit dem 16. Jahrhundert, 1943; Patze, H.,
Bibliographie zur thüringischen Geschichte, 1965; Geschichte der Stadt Weimar,
hg. v. Günther, G./Wallraf, L., 2. A. 1976.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Wittenberg (Herzogtum, Kurfürstentum). 1180
erhielt der Askanier Bernhard nach dem Sturz Heinrichs des Löwen Wittenberg und
Lauenburg als Herzogtum Sachsen, wodurch sich der alte Stammesname der Sachsen
an die mittlere Elbe verlagerte. 1260/1296 entstanden durch Teilungen des
Herzogtums Sachsen die Linien Sachsen-Lauenburg und S. (zwischen dem Hohen
Fläming um Belzig und der Elbe bei Torgau, zwischen Bitterfeld an der Mulde und
Schlieben und Liebenwerda). Zu S. kamen 1269 Gebiete der Burggrafschaft
Magdeburg, 1288 die Pfalzgrafenwürde und 1290 der größte Teil der Grafschaft
Brehna. 1319 scheiterte der Ausgriff auf die Mark Brandenburg. Das 1369
verliehene Gebiet des älteren Hauses Lüneburg konnte nicht bewahrt werden,
sondern ging 1388 wieder verloren. 1356 erlangte das Herzogtum durch die
Goldene Bulle die sächsische, von Sachsen-Lauenburg bestrittene Kurwürde
(Erzmarschall, Reichsvikar). 1360 wurde die Herrschaft Liebenwerda erworben.
1422 starb das Haus aus. Herzogtum und Kurwürde kamen gegen Ansprüche
Sachsen-Lauenburgs und Brandenburgs 1423 als Lehen des Reiches an den Wettiner
Friedrich den Streitbaren von Meißen. Damit verlagerte sich der Name Sachsen
elbaufwärts auf das Gebiet zwischen Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und
Fläming. Innerhalb der Wettiner fiel S. 1485 an die ernestinische Linie, 1547
an die albertinische Linie. Es zählte zum obersächsischen Reichskreis. 1815 kam
es an Preußen (Provinz Sachsen), 1945 in die sowjetische Besatzungszone(1947
Teil Sachsen-Anhalts und Brandenburgs) und damit von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik. S. Sachsen, Sachsen-Anhalt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Blaschke, K.,
Sachsen-Wittenberg, LexMA 7 1995, 1235f.; Beck, L., Herrschaft und Territorium
der Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422), 2000.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sachsen-Zeitz (Herzogtum). Die ursprünglich
slawische Burg Zeitz an einem alten Übergang über die Weiße Elster wird
erstmals 967 genannt. 968 gründete Kaiser Otto I. in Zeitz ein Bistum für die
Slawenmission. 1228/30 wurde dessen Sitz nach Naumburg verlegt. 1140 kam die
Vogtei über Zeitz an die Markgrafen von Meißen. 1286 nahmen die Bischöfe von
Naumburg ihren Sitz in Zeitz. Von 1663 bis 1718 war Zeitz Residenz der
albertinischen, zum obersächsischen Reichskreis zählenden Linie S. (1657-1718,
Naumburg, Zeitz, Neustadt, Schleusingen, Suhl). 1815 fiel Zeitz an Preußen und
damit innerhalb Sachsen-Anhalts (1947) von 1949 bis 1990 an die Deutsche
Demokratische Republik.
L.: Wolff 381; Wallner 708 ObersächsRK 2;
Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Wilcke, M., Zeitzer Heimatbuch, Bd. 1f. 1925; Schlesinger, W.,
Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, Bd. 1ff. 1962; Müller, A.,
Geschriebene und gedruckte Quellen zur Geschichte von Zeitz, 1967; Pappe, O.,
Tausend Jahre Stadt und Kirche Zeitz, 1967.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Schleiz (Herrschaft). Nach einer
sorbischen Siedlung erscheint 1232 der deutsche Ort S. (Slewitz) an der Wisenta
nordwestlich von Plauen, der zunächst den Herren von Lobdeburg zustand. Im
Erbstreit zwischen Wettin (Sachsen) und den Vögten von Gera kam er am Anfang
des 14. Jahrhunderts an die Vögte von Gera, in der Mitte des 16. Jahrhunderts
an die Burggrafen von Meißen aus dem Hause Plauen, 1590 an die Herren Reuß von
Plauen und bei der Teilung von 1616 an die (jüngere) Linie Reuß-Gera (Reuß).
Seit 1666 war S. Sitz der zum obersächsischen Reichskreis gehörigen Herrschaft
Reuß-Schleiz, die 1806 zum Fürstentum aufstieg. Dieses wurde 1848 mit Reuß-Ebersdorf-Lobenstein
bzw. Reuß-Lobenstein-Ebersdorf zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt, das
1919 Volksstaat wurde und 1920 in Thüringen aufging. Damit kam S., dessen
Schloss mit Archiv und Bibliothek 1945 zerstört wurde, von 1945 bis 1949 zur sowjetischen
Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 420; Wallner 709 ObersächsRK 7 c;
Schmidt, B., Geschichte der Stadt Schleiz, Bd. 1ff. 1908ff.; Schmidt, B.,
Geschichte des Reußenlandes, 1923ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Schönburg (Herren, Grafen, Fürsten). Im
ehemaligen Reichsland an Pleiße und Mulde stieg das ursprünglich edelfreie,
dann reichsministerialische, aus dem Saalegebiet um Naumburg stammende und 1166
erstmals erwähnte Geschlecht der Herren von S. zu selbständiger Stellung empor.
Um 1170 begründeten sie, vermutlich auf Grund des Wild- und Forstbannes, die
reichsunmittelbaren Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Geringswalde.
Später erwarben sie die Herrschaft Meerane (um 1300), die Herrschaft Waldenburg
(1375/1378) und 1406/1439 die Reichsgrafschaft Hartenstein. Um 1300/1305 trugen
die Herren von S. ihre reichslehnbaren Herrschaften Glauchau und Lichtenstein
zum Schutz vor Wettin (Meißen) als Reichsafterlehen an Böhmen auf. Die Ende des
13. Jahrhunderts erworbene Herrschaft Crimmitschau ging 1413 mit dem Aussterben
der dortigen, 1301 begründeten Seitenlinie an die Markgrafen von Meißen
verloren. Später beanspruchte Sachsen die Landeshoheit über die Herrschaften
Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein, ohne die Reichsstandschaft
der zur Reformation übergetretenen Grafen beseitigen zu können. 1543 erwarben
diese nach Aufgabe ihrer verstreuten Güter im Egerland und in der Lausitz von
Sachsen die Herrschaften Penig, Wechselburg, Remse (Remissau) und Rochsburg als
Lehen, wodurch sie unter verstärkten Druck Sachsens gerieten. 1559 mussten sie,
nachdem 1556 eine Teilung in die Linie Glauchau (1620 erloschen), die obere
Linie mit den Ästen Waldenburg (1700 Reichsgrafen, 1790 Reichsfürsten) und
Hartenstein sowie die untere Linie Penig (in der Hauptlinie 1900 erloschen)
erfolgt war, die obere Grafschaft Hartenstein an Sachsen verkaufen. 1740 traten
die Grafen die Landeshoheit (über die sog. Schönburgischen Lande) an das
Kurfürstentum Sachsen ab, das 1779 über Bayern von Österreich die
Oberlehnshoheit erhielt. Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die Herrschaften
der Grafen von S., die ein Gebiet von 25 Quadratmeilen umfassten
(Schönburg-Waldenburg mit Waldenburg, Stein und Lichtenstein und der Grafschaft
Hartenstein, Schönburg-Glauchau mit den Herrschaften Glauchau, Remissau
[Remse], Penig, Rochsburg und Wechselburg), zum obersächsischen Reichskreis.
1792 zählten die Grafen zu den wetterauischen Grafen der weltlichen Bank des
Reichsfürstenrats des Reichstags. 1806 ging mit der Auflösung des Reiches die
Reichsstandschaft verloren, doch hatten die S. bis 1878 eine autonome
Gerichtsbarkeit und damit eine Sonderstellung innerhalb Sachsens. Von 1949 bis
1990 kamen die Güter mit Sachsen zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 421f.; Zeumer 553 II b 60, 23; Wallner 709 ObersächsRK
10 a, b; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; Posse, O., Die Urahnen
des fürstlichen und gräflichen Hauses Schönburg, 1914; Müller, K., Geschichte
des Hauses Schönburg bis zur Reformation, 1931; Schlesinger, W., Grundzüge der
Geschichte der Stadt Glauchau, 1940; Schlesinger, W., Die Landesherrschaft der
Herren von Schönburg, 1954; Blaschke, K., Schönburg, LexMA 7 1995, 1531.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Schwarzburg (Grafen, Fürsten). Vermutlich
ursprünglich nach der Käfernburg bei Arnstadt, seit 1123 nach der 1071 erstmals
erwähnten Burg S. an der Schwarza in der Landgrafschaft Thüringen benannten
sich Grafen von S., die den seit Anfang des 11. Jahrhunderts auftretenden
Sizzonen entstammten und seit 1059/1072 den Grafentitel (des thüringischen
Längwitzgaues) führten. Ihre Güter lagen um Käfernburg, Remda, Ilmenau,
Stadtilm und Plaue. Durch geschicktes Verhalten nach der Doppelwahl von 1198
gewannen die Grafen zu ihren älteren Reichslehen (S., Königsee, Ehrenstein)
weitere Reichsgüter (1208-1389 Saalfeld, 1208/1212 Blankenburg, 1310-1383
Stadtroda). 1332 kauften sie den Anteil Hersfelds an Arnstadt, 1333 erwarben
sie die Herrschaft Leuchtenburg und erlangten 1334 Rudolstadt von den Grafen
von Orlamünde, 1340 Frankenhausen von den verwandten Grafen von Beichlingen
sowie 1356 Sondershausen von den verwandten Grafen von Hohnstein. Seit der Zeit
Karls IV. bekleideten sie das Erzstallmeisteramt und bis 1708 das Reichserbjägeramt.
Allerdings kam es seit dem Ende des 12. Jahrhunderts mehrfach zu Erbteilungen
(1160/1184-1385 Schwarzburg-Käfernburg, Güter dann an die Markgrafen von
Meißen, an die Grafen von Weimar-Orlamünde [1302] und an S. [1315], 1276/1349
Schwarzburg-Blankenburg). Außerdem galten die Grafen von S. seit 1342/1344 als
Vasallen des Hauses Wettin (Meißen) und waren damit von der
Reichsunmittelbarkeit bzw. vom Reichsfürstenstand ausgeschlossen. Seit dem 15.
Jahrhundert gliederte sich das Gebiet S. auf in die seit 1485 unter der
Oberhoheit der Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die
unter Oberhoheit der Ernestiner stehende, mit Reichsstandschaft begabte
Oberherrschaft am Thüringer Wald. 1564 erlosch Schwarzburg-Schwarzburg und
wurde von Schwarzburg-Blankenburg beerbt. 1571/1584/1599 entstanden nach kurzer
Vereinigung der gesamten Lande unter Graf Günther XL. († 1552) und Einführung
der Reformation (1535/1545) sowie dem Erwerb von Leutenberg (1564) die
Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt bzw. Schwarzburg-Sondershausen, das ein
Drittel der oberen südthüringischen Güter (Arnstadt) und zwei Drittel der
unteren Grafschaft (Sondershausen) erhielt, und Schwarzburg-Rudolstadt, das
unter anderem S., Rudolstadt, Blankenburg, das 1534 aufgehobene Kloster
Paulinzella und Frankenhausen gewann (1571-1594 Nebenlinie
Schwarzburg-Frankenhausen). Beide zählten zum obersächsischen Reichskreis. Sie
wurden unter Beseitigung der Oberherrschaft Sachsens (Kursachsens) 1697 bzw.
1710 in den jüngeren Reichsfürstenstand erhoben und 1754 zum Reichsfürstenrat
zugelassen. Beide Fürstentümer traten 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen
Bund, 1866/1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.
1816/1821 erhielt Schwarzburg-Rudolstadt, 1841 auch Schwarzburg-Sondershausen
eine Verfassung. Nach dem Aussterben der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen
1909 wurde Schwarzburg-Sondershausen mit Schwarzburg-Rudolstadt in
Personalunion vereinigt. Am 22. 11. 1918 dankte der Fürst ab. Die danach
vorhandenen beiden Freistaaten gingen am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf, das
1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur Deutschen
Demokratischen Republik kam und am 25. 7. 1952 in dieser aufgelöst (str.), zum
3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 410; Zeumer 553II b 59; Wallner 710 ObersächsRK
14, 15; Großer Historischer Weltatlas II (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38
(1789) D2; Heydenreich, L., Historia des ehemals Gräf. nunmehro Fürstl. Hauses
Schwarzburg, 1743; Dobenecker, O., Regesta Thuringiae, Bd. 1ff. (bis 1288)
1896ff.; Erichsen, J., Die Anfänge des Hauses Schwarzburg, 1909; Herrmann, K.,
Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Lammert, F.,
Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Rein, B., Die Rudolstädter
Fürsten im 19. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde,
1939; Schlesinger, W., Die Entstehung der Landesherrschaft, Bd. 1 1941;
Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H.,
1968, 2. A. 1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994; Bünz,
E., Schwarzburg, LexMA 7 1995, 1620.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Schwarzburg-Arnstadt (Grafen). 1651 spaltete sich von
der 1599 begründeten Linie der Grafen von Schwarzburg-Sondershausen die zum
obersächsischen Reichskreis zählende Linie S. ab, die 1669 ausstarb. 1681
entstand eine weitere, 1697 in den Reichsfürstenstand erhobene, 1716 erloschene
Linie.
L.: Wallner 710 ObersächsRK 15; Herrmann, K.,
Die Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Schwarzburg-Rudolstadt (Grafschaft, Fürstentum,
Freistaat). Rudolstadt an der Saale wird zu Anfang des 9. Jahrhunderts erstmals
erwähnt. Zu Anfang des 13. Jahrhunderts unterstand es den Grafen von Orlamünde.
1326 erhielt es Stadtrecht und kam 1340 an die Grafen von Schwarzburg. Seit
1599 war es Hauptort der Grafschaft, seit 1710 des Fürstentums S. Die
Grafschaft erhielt 1571 zwei Drittel der mit Reichsstandschaft begabten
Oberherrschaft Schwarzburg mit Rudolstadt und Stadtilm, Blankenburg, das 1534
aufgehobene Kloster Paulinzella und 1598 das zur Unterherrschaft gehörige Drittel
Frankenhausen. Am 3. 9. 1697 und endgültig 1710 gewann S. die
Reichsfürstenwürde. 1754 wurde das zum obersächsischen Reichskreis zählende S.
nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum
Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen
Bund bei. 1816/1821 erhielt es eine 1854 umgestaltete Verfassung. 1866 trat es
dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. S. umfasste (1910) 941
Quadratkilometer mit 100700 Einwohnern und wurde beim Aussterben des
Fürstenhauses von Schwarzburg-Sondershausen (1909) mit diesem in Personalunion
vereinigt. Nach Abdankung des Fürsten am 22. 11. 1918 verselbständigte sich S.
als Freistaat. Dieser ging am 1. 5. 1920 im Land Thüringen auf. Das Geschlecht
der S. starb 1971 in männlicher Linie aus.
L.: Wolff 412f.; Wallner 710 ObersächsRK 14;
Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Bauer 1, 701; Statistisches
Universal-Handbuch, Ortslexikon und Landeskunde für das Fürstenthum
Schwarzburg-Rudolstadt, bearb. v. Thieme, A., 1880; Herrmann, K., Die
Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Trinckler, H.,
Entstehungsgeschichte und Häuserchronik von Alt-Rudolstadt, 1939; Handbuch der
historischen Stätten Deutschlands, Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968, 2. A.
1989; Hess, U., Geschichte der Schwarzburg-Rudolstadt, 1994.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Schwarzburg-Sondershausen (Grafen, Fürsten, Freistaat).
Sondershausen an der Wipper wird 1125 erstmals erwähnt. Es war vermutlich
ursprünglich Reichsgut, dann Sitz mainzischer Ministerialen. Über die
Ludowinger und die Grafen von Hohnstein kam es 1356 an die Grafen von
Schwarzburg. 1571/1599 entstand durch Teilung des Hauses Schwarzburg die Linie
der Grafen von S. mit zwei Dritteln der Unterherrschaft im Norden Thüringens um
Sondershausen und Ebeleben und einem Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt,
Käfernburg und Gehren. 1631 gelang der Erwerb der unteren Grafschaft Gleichen.
1651 spaltete das zum obersächsischen Reichskreis gehörige S. die Linien
Schwarzburg-Ebeleben (bis 1681) und Schwarzburg-Arnstadt (bis 1669) ab. Die
überlebende Linie S. wurde 1681 erneut geteilt (Schwarzburg-Arnstadt bis 1716).
Am 3. 9. 1697 wurde S. (wie Schwarzburg-Arnstadt) in den Reichsfürstenstand erhoben.
1754 wurde S. nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung
zum Reichsfürstenrat zugelassen. 1807 trat es dem Rheinbund und 1815 dem
Deutschen Bund bei. Bis 1819 bereinigte es durch Verträge mit Preußen,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Sachsen-Weimar) und Sachsen-Gotha-Altenburg
(Sachsen-Gotha) sein stark zersplittertes Herrschaftsgebiet. 1819 vereinbarte
es in einem Zollvertrag mit Preußen den zollrechtlichen Anschluss der von
Preußen eingeschlossenen Oberherrschaft. 1841 erhielt es eine 1849 und 1857
revidierte Verfassung. 1866 trat es dem Norddeutschen Bund, 1871 dem Deutschen
Reich bei. 1910 umfasste S. 862 Quadratkilometer mit 89900 Einwohnern. Nach dem
Aussterben des Hauses (1909) vereinigte der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt
beide Fürstentümer in Personalunion. Nach seiner Abdankung am 22. 11. 1918
entstand der Freistaat S., der am 1. 5. 1920 im Land Thüringen aufging, das
seinerseits 1945 zur sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 zur
Deutschen Demokratischen Republik kam, in der es am 23. 7. 1952 aufgelöst
(str.), zum 3. 10. 1990 aber wieder begründet wurde.
L.: Wolff 412; Wallner 710 ObersächsRK 15;
Großer Historischer Weltatlas III 38 (1789) D2; Lammert, F.,
Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen, 1920; Herrmann, K., Die
Erbteilungen im Hause Schwarzburg, Diss. phil. Halle 1920; Eberhardt, H., Die
Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen, 1943;
Eberhardt, H., Zur Geschichte der Stadt Sondershausen im Mittelalter, FS F.
Lammert, 1954. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Stein (Herrschaft). Seit 1233 nannten
sich Herren von S. nach der vermutlich noch im 12. Jahrhundert erbauten Burg S.
an der Zwickauer Mulde. Als Lehen der Grafen von Hartenstein/Burggrafen von
Meißen hatten sie Beierfeld, Sachsenfeld, Grünhain, Holzenhain (Holzenheim) und
Westerfeld. 1406/1439 ging S. mit Hartenstein an die Schönburg über. Am Ende
des 18. Jahrhunderts zählte die Herrschaft über die Fürsten
Schönburg-Waldenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Sachsen kam S. von
1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Sternberg (Land). Nach 1250 erbaute das
Erzstift Magdeburg am Schnittpunkt alter Straßen im Land Lebus die 1300
erstmals erwähnte Burg S. Das umliegende Gebiet kam 1287 pfandweise an
Brandenburg und von dort um 1450 bis 1724 an die Winning. Am Ende des 18.
Jahrhunderts gehörte das 42 Quadratmeilen umfassende Land S., das die
unmittelbaren Städte Drossen und Reppen, die Ämter Frauendorf, Bischofsee und
Neuendorf, das Johanniterritterordensherrenmeistertum Sonnenburg, die
Kommenturei Lagow und die Lehnstädte S. und Königswalde umfasste, über die
Markgrafen von Brandenburg zum obersächsischen Reichskreis. Über Brandenburg
kam S. 1945 (Verwaltung) bzw. als Folge der deutschen Einheit 1990
(vollständig) an Polen. S. Polen.
L.: Wolff 390f.; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Freier, W., Das Land Sternberg, 1892. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Stolberg (Grafen, Grafschaft [,
Fürsten9). In S. am Südharz bei Sangerhausen wurde vermutlich im 10./11.
Jahrhundert eine Burg und im 12. Jahrhundert eine Bergbausiedlung begründet.
Nach S. benannten sich seit 1210 (Stalberg) die von den Grafen von Hohnstein
oder den Grafen von Kirchberg abstammenden Grafen von S., die um 1200 erstmals
bezeugt sind. Ihre Güter lagen vornehmlich östlich des Harzes (S., Hayn, 1341
Rossla, Bennungen, 1417 untere Grafschaft Hohnstein, 1413/1417 Kelbra und
Heringen gemeinsam mit Schwarzburg, 1443 Heringen, 1465 Questenberg). 1548
teilte sich das Haus nach der 1539 eingeführten Reformation in eine rheinische,
1631 erloschene Linie und eine Harzer Linie. Diese zerfiel 1645 in die sich
nach dem von ihnen 1429 erlangten Wernigerode nennende Linie
Stolberg-Wernigerode und in die Linie Stolberg-Stolberg. Von
Stolberg-Wernigerode zweigte sich 1677 die 1742 zu Reichsfürsten erhobene, 1804
erloschene Linie Stolberg-Gedern ab, von Stolberg-Stolberg 1706
Stolberg-Rossla, das 1893 gefürstet wurde. Das Gebiet der etwa 5,5
Quadratmeilen großen Grafschaft S. teilten sich im 18. Jahrhundert die Linien
Stolberg-Stolberg (Stadt und Amt S., Amt Hayn) und Stolberg-Rossla (Ämter
Rossla, Questenberg, Ebersburg, Bärenrode [Berenrode] und Wolfsberg). Die
Grafen von S. (Stolberg-Stolberg) waren im Wetterauer Reichsgrafenkollegium und
im obersächsischen Reichskreis. 1738 mussten sie eine Oberhoheit und
Lehnshoheit Sachsens anerkennen. Nach § 17 des Reichsdeputationshauptschlusses
vom 25. 2. 1803 erhielten sie für die Grafschaft Rochefort und ihre Ansprüche
auf Königstein eine Rente von 30000 Gulden. 1803 wurden die Grafen von S.
mediatisiert. Ihre Güter kamen an Sachsen (Kursachsen), 1807 an das Königreich
Westphalen, (Stolberg-Stolberg) 1815 zu Preußen (Provinz Sachsen) und 1945
(sowie erneut 1990) zu Sachsen-Anhalt.
L.: Wolff 416; Wallner 710 ObersächsRK 17 a, b;
Gringmuth-Dallmer, H., Magdeburg-Wittenberg, (in) Geschichte der deutschen
Länder, Bd. 1; Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 38 (1789) D2;
Stolberg-Wernigerode, B. Graf zu, Geschichte des Hauses Stolberg, hg. v.
Mülverstedt, G. v., 1883; Regesta Stolbergica, hg. v. Mülverstedt, G. v., 1885;
Katalog der fürstlich Stolberg-Stolbergischen Leichenpredigtsammlungen, hg. v.
Wecken, F., Bd. 1ff. 1927ff.; Grosse, W., Geschichte der Stadt und Grafschaft
Wernigerode, 1929; Oelsner, M. u. a., Wernigerode, 2. A. 1964; Zöllner, W.,
Stolberg, LexMA 8 1996, 190. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Storkow (Herrschaft). 1209 wird der
Burgward Sturkuowe am Storkower See südlich Fürstenwaldes erstmals erwähnt. Er
wurde bald ein Mittelpunkt der Herrschaft S. der Ministerialen von Strehla an
der Elbe, die 1382 an die Herren von Biberstein kam, die auch die Herrschaft
Beeskow hatten. 1490 wurde sie an die Herzöge von Sachsen verpfändet, 1518 für
45000 Gulden an das Hochstift Lebus verkauft. 1556/1557 veräußerte der
Administrator des Hochstifts sie an den verwandten Markgrafen Johann von
Küstrin. 1575 kam sie an Brandenburg. Sie gehörte dem obersächsischen
Reichskreis an. Über Brandenburg fiel S. von 1949 bis 1990 an die Deutsche
Demokratische Republik.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Schultze, W., Chronik der Stadt Storkow, 1897; Petersen, C., Geschichte des
Kreises Beeskow-Storkow, 1922.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Thüringen (Landgrafschaft, Land,
Freistaat). Das Gebiet zwischen Harz, Thüringer Wald, (Unstrut,) Werra und
Saale wurde in der Nachfolge anderer germanischer Völkerschaften im 5.
Jahrhundert n. Chr. von den vielleicht im Namen an die Hermunduren anknüpfenden
Thüringern eingenommen, die erstmals im letzten Drittel des 4. Jahrhunderts (um
400 bei Vegetius) als (von Grahn-Hoek auf die gotischen Terwinger
zurückgeführte) Toringi erscheinen. Ihr sich noch darüberhinaus erstreckendes
Reich zwischen Donau, Main, Werra und Elbe wurde 531/533/534 von den Franken
und Sachsen vernichtet und seine Angehörigen unter fränkische Herrschaft
gebracht (634-717/719 Herzogtum) und christianisiert. Die Klöster Fulda und
Hersfeld sowie das Erzstift Mainz (Erfurt) erwarben umfangreiche Güter. Mit dem
Übergang des deutschen Königtums auf die sächsischen Liudolfinger und der
Bildung weiter östlich liegender Marken wurde T. vom Grenzland zu einem
Kerngebiet des Reiches mit Pfalzen in Nordhausen, Merseburg, Arnstadt, Ohrdruf,
Wechmar, Heiligenstadt, Mühlhausen?, Gebesee, Saalfeld, Dornburg, Kirchberg
(bei Jena), Erfurt, Tilleda, Wallhausen und Allstedt. Unter den gräflichen
Geschlechtern gewannen die aus einer Seitenlinie der Grafen von Rieneck in
Mainfranken stammenden, auf der 1044 erbauten Schauenburg bei Friedrichroda
ansässigen, am Pass der Hohen Sonne des Thüringerwaldes sowie um Sangerhausen
begüterten Ludowinger (1039 Ludwig der Bärtige) die Vorherrschaft und wurden
von König Lothar III. um 1130 (1130/1131) mit dem Titel Landgrafen
ausgezeichnet. 1122/1137 erlangten sie aus der Heirat mit der Erbtochter
(Hedwig) der Gisonen (Grafen von Gudensberg) Güter in Hessen um Marburg und
Gudensberg südwestlich von Kassel. 1180 erwarben sie beim Sturz Heinrichs des
Löwen zu ihren thüringischen und hessischen Gütern die Pfalzgrafschaft Sachsen
(Hosgau bzw. Hassegau) als Reichslehen und Güter an der Werra, oberen Weser und
Leine (bis 1247). Sie erbauten schon vor 1080 auf fuldisch-hersfeldischem Gut
die Wartburg, später die Neuenburg (Neuburg) an der unteren Unstrut, die
Runneburg (Weißensee) und die Marburg an der Lahn, doch gelang ihnen die
Zusammenfassung ihrer Güter nicht. 1247 starben sie mit Heinrich Raspe im
Mannesstamm aus. T. fiel (endgültig 1263/1264) über eine Schwester Heinrich
Raspes auf Grund einer Eventualbelehnung von 1243 an die in weiblicher Linie
mit den Ludowingern verwandten wettinischen Markgrafen von Meißen, Hessen über
eine Erbtochter (Sophie) an die Grafen von Brabant (Landgrafen von Hessen),
womit einerseits die Trennung von Thüringen und Hessen und andererseits die
Aufgabe der selbständigen Einheit T. eingeleitet wurde. 1265 überließ der
Wettiner Heinrich der Erlauchte T. an seinen Sohn Albrecht den Entarteten.
1293/1294 verkaufte Markgraf Albrecht der Entartete von Meißen T. an König
Adolf von Nassau, doch konnten die Markgrafen von Meißen 1307 in der Schlacht
bei Lucka die Mark Meißen und T. zurückgewinnen. Seitdem erweiterten sie ihre
Herrschaft in T. zu Lasten der Grafen und des Reichs (Vogtei über die
Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, Erwerb der Herrschaft Coburg 1347/1353
sowie von fünf hennebergischen Ämtern mit Hildburghausen 1374 und des
Pleißenlandes mit Altenburg 1310/1372/1373), doch blieben die
Herrschaftsgebiete von Schwarzburg, Henneberg, Gleichen und Reuß (Vögte von
Weida, Gera und Plauen), Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen sowie die Güter des
Deutschen Ordens bestehen. Dementsprechend hatten die Markgrafen von Meißen,
die von 1379 bis 1440 einen eigenen landgräflich-thüringischen Zweig abteilten,
im Norden einen langen Streifen von der Elster über Weißenfels und Freyburg bis
Langensalza, weiter ein Gebiet um Eisenach, Salzungen, Gotha und Zella-Mehlis
und schließlich fast den gesamten Süden des Landes. 1423 gewann die Meißener
Linie der Wettiner das Herzogtum Sachsen-Wittenberg und die damit verbundene
Kurfürstenwürde. Seitdem nannten sich alle Wettiner Herzöge (von Sachsen), wie
dies auch Herzog Wilhelm tat, unter dem T. nochmals von 1445 bis 1482
eigenständig wurde. 1485 teilte das Haus Wettin in die Kurlinie der Ernestiner,
die das südliche Gebiet zwischen Eisenach, Sonnewalde, Zwickau, Coburg und
Wittenberg bzw. Buttstädt erhielt, und die Linie der Albertiner, an die das
nördliche Gebiet von Groitzsch bis Treffurt (Weißensee, Freyburg, Sangerhausen,
Langensalza, Tennstedt, Thamsbrück, Laucha, Nebra) fiel. 1547 verlor die
ernestinische Linie die Kurwürde an die albertinische Linie und wurde auf das
inzwischen zur Reformation übergetretene Gebiet von T. beschränkt, für das sie
1548 die Universität Jena gründete. Seit 1572 wurde T. bzw. Sachsen immer
weiter aufgeteilt und zersplitterte allmählich vollständig. Nach dem Aussterben
der verschuldeten Grafen von Henneberg verwalteten die Albertiner und
Ernestiner deren Gebiete zunächst gemeinsam, teilten sie aber 1660 auf. Von
1657 bis 1746 bildete der sog. Thüringer Kreis um Weißenfels den
Hauptbestandteil von Sachsen-Weißenfels, von 1657 bis 1718 das 1564 gewonnene
Hochstift Naumburg mit den ehemals hennebergischen Gütern (Schleusingen, Suhl)
den Hauptbestandteil von Sachsen-Zeitz. Am Ende des 17. Jahrhunderts bestanden
im Rahmen des obersächsischen Reichskreises zehn Linien der Ernestiner, neun
der Reuß und drei der Schwarzburg in T. Außerdem hatte das Erzstift Mainz die
Herrschaft über Erfurt und einen Teil des Eichsfeldes gewonnen und war
Brandenburg mit dem Saalkreis nach T. vorgedrungen. 1803 fielen Erfurt, das Eichsfeld,
Nordhausen und Mühlhausen, 1806 die albertinischen Teile an Preußen. 1807
verlor Preußen alle linkselbischen Gebiete. Von 1807 bis 1813 gehörten
Mühlhausen, Nordhausen und das Eichsfeld zum Königreich Westphalen, Erfurt mit
seinem Gebiet zu Frankreich. 1815 erlangte Preußen die verlorenen Gebiete
zurück und gewann die albertinischen Teile Thüringens, die es 1816 auf die
Bezirke der Regierung in Thüringen zu Erfurt (Weißensee, Langensalza,
Tennstedt) und der Regierung des Herzogtums Sachsen zu Merseburg (Weißenfels,
Freyburg, Eckartsberga, Heldrungen, Sachsenburg, Sittichenbach, Wendelstein,
Sangerhausen) aufteilte (1. 4. 1816 preußische Provinz Sachsen mit Herzogtum
Magdeburg, Altmark, Fürstentum Halberstadt, Wernigerode, Hohnstein, Mansfeld,
Nordhausen, Mühlhausen, Eichsfeld, Erfurt, Wittenberg, Torgau, Merseburg,
Naumburg-Zeitz, Stolberg, Querfurt, Barby, Ziegenrück, Schleusingen, Heringen,
Kelbra, Hauptstadt Magdeburg, Sitz der Provinzialselbstverwaltung in Merseburg,
Gliederung in die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg und Erfurt). Insgesamt
bestanden 1815 im thüringischen Raum neben umfangreichen Gütern Preußens und
Exklaven und Enklaven die zwölf kleinen Staaten Sachsen-Weimar-Eisenach,
Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen,
Sachsen-Coburg-Saalfeld, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen,
Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie zu Gera (Reuß-Gera), Ebersdorf
(Reuß-Ebersdorf), Schleiz (Reuß-Schleiz) und Lobenstein (Reuß-Lobenstein). Am
13. 11. 1826 erfolgte, nachdem Sachsen-Weimar-Eisenach bereits 1815 zum
Großherzogtum erhoben worden war (seit 1877 Großherzogtum Sachsen), durch
Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen die Neugliederung in die
sächsischen Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg sowie
Sachsen-Coburg und Gotha. Nach Abdankung der Fürsten im November 1918
entstanden acht Freistaaten (vier der Ernestiner, zwei der Schwarzburg, zwei
der Reuß). Sie schlossen sich mit Ausnahme Coburgs, das zu Bayern kam, am 30.
4./1. 5. 1920 entgegen den Wünschen Preußens zum Land T. mit der Hauptstadt
Weimar zusammen, das sich am 11. 2. 1921 eine Verfassung gab. Der Name T.
begann nunmehr über das ursprüngliche Gebiet zwischen Werra, Saale, Harz und
Thüringer Wald hinaus Gebiete östlich der Saale und südlich des Thüringer
Waldes zu umfassen (Herrschaftsgebiete der ernestinischen Wettiner). 1933 wurde
die Landesregierung einem Reichsstatthalter unterstellt. Am 1. 7. 1944 wurde
der bisher zur Provinz Hessen-Nassau (Preußens) gehörige Kreis Schmalkalden in
den Regierungsbezirk Erfurt umgegliedert und der Reichsstatthalter in Thüringen
mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Oberpräsidenten in der
staatlichen Verwaltung des Regierungsbezirks Erfurt beauftragt. In diesem
Umfang fiel T. im April 1945 unter amerikanische, am 1. 7. 1945 unter
sowjetische Besatzungsverwaltung. Am 17. 9. 1945 kamen auf Grund des sog.
Wanfrieder Abkommens zur Sicherung von Transporten auf der Eisenbahnlinie
Göttingen-Bebra die hessischen Dörfer Sickenberg, Asbach, Vatterode, Weidenbach
und Hennigerode östlich der Bahnlinie an die sowjetische Besatzungszone
(Thüringen), Werleshausen und Neuseesen westlich der Bahnlinie samt einem
östlich der Bahnlinie verlaufenden Geländestreifen an die amerikanische
Besatzungszone (Hessen). Am 20. 12. 1946 erhielt T. eine Verfassung. 1948 wurde
der Regierungssitz von Weimar nach Erfurt verlegt. Von 1949 bis 1990 war T.
Teil der Deutschen Demokratischen Republik. Am 23. 7. 1952 ging es in den
Bezirken Erfurt, Gera und Suhl auf (str.), wurde aber am 3. 10. 1990 (mit rund
2700000 Einwohnern) wiederhergestellt (einschließlich der Kreise Altenburg,
Artern und Schmölln). Hauptstadt wurde Erfurt.
L.: Wallner 708 ObersächsRK 2; Großer
Historischer Weltatlas II 34 (1138-1254) G3, II 66 (1378) F3; Eberhardt, H.,
Thüringen, (in) Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1; Die Territorien des
Reichs 4, 8; Thüringische Geschichtsquellen, Bd. 1ff. 1854ff.; Cassel, P.,
Thüringische Ortsnamen, 1856 und 1858, Neudruck 1983; Süssmilch-Hörnig, M. v.,
Historisch-geographischer Atlas von Sachsen und Thüringen, 1861f.; Werneburg,
A., Die Namen der Ortschaften und Wüstungen Thüringens, 1884, Neudruck 1983;
Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae, bearb. v.
Dobenecker, O., Bd. 1ff. 1896ff.; Hantzsch, V., Die ältesten gedruckten Karten
der sächsisch-thüringischen Länder 1550-1593, 1906; Beschorner, H., Oeder und
Thüringen, Beitr. Thür.-sächs. Gesch., FS O. Dobenecker, 1929; Schneider,
F./Tille, A., Einführung in die thüringische Geschichte, 1931; Kaiser, E.,
Landeskunde von Thüringen, 1933; Pasold, A., Geschichte der reußischen
Landesteilungen von der Mitte des 16. Jh. bis zur Einführung der Primogenitur
im Jahre 1690, 1934; Mentz, G., Ein Jahrhundert thüringischer
Geschichtsforschung, 1937; Maschke, E., Thüringen in der Reichsgeschichte, Zs.
d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde 32 (1937); Lauter, K., Die Entstehung
der Exklave Ostheim vor der Rhön, 1941; Lehmann, J., Beiträge zu einer
Geschichte der thüringischen Kartographie bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts,
Diss. Greifswald 1932, und Jb. der Kartographie 1941 (1942); Brather, H., Die
ernestinischen Landesteilungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 1951; Atlas des
Saale- und mittleren Elbegebietes, hg. v. Schlüter, O./August, O., Teil 1ff. 2.
A. 1959ff.; Koerner, F., Die Lage und die Besitzstetigkeit der Machtkerne in
Thüringen während des ausgehenden Mittelalters, 1960; Patze, H., Die Entstehung
der Landesherrschaft in Thüringen, 1962; Patze, H., Bibliographie zur
thüringischen Geschichte, Bd. 1f. 1965ff.; Geschichte Thüringens, hg. v. Patze,
H./Schlesinger, W., Bd. 1ff. 1967ff.; Handbuch der historischen Stätten:
Thüringen, hg. v. Patze, H., 1968; Klein, T., Thüringen, 1983; Geschichte
Thüringens. Politische Geschichte der Neuzeit, hg. v. Patze, H., 1984; Hess,
U., Geschichte Thüringens 1866-1914, hg. v. Wahl, V., 1991; Historische
Landeskunde Mitteldeutschlands – Thüringen, hg. v. Heckmann, H., 3. A. 1991;
Bühner, P., Kurzer Abriss über die Geschichte des albertinischen Thüringen,
Mühlhäuser Beiträge 14 (1991), 31; Petersohn, J., De ortu principum Thuringie,
DA 48 (1992), 585; Hessen und Thüringen, 1992; Hess, U., Geschiche der
Behördenorganisation der thüringischen Staaten, 1993; Kleinstaaten und Kultur
in Thüringen, hg. v. John, J., 1994; Werner, M., Thüringen, LexMA 8 1996,
747ff.; Schildt, B., Bauer – Gemeinde – Nachbarschaft, 1996; Assing, H.,
Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter, 1997, Thüringen-Handbuch, hg.
v. Post, B. u. a., 1999; Grahn-Hoek, H., Stamm und Reich der frühen Thüringer,
Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte 56 (2002), 7; Müller, C., Landgräfliche Städte
in Thüringen, 2003; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2005; Hoffmann,
R., Die Domänenfrage in Thüringen, 2006; Landstände in Thüringen, hg, v.
Thüringer Landtag, 2008; Wittmann, H., Im Schatten der Landgrafen, 2008 (Herren
von Heldrungen, Grafen von Buch, Grafen von Wartburg-Brandenburg)Fleischhauer,
M., Der NS-Gau Thüringen 1939-1945, 2009; .Zusammenschlüsse und Neubildungen
deutscher Länder im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Kretzschmar, R. u. a.,
2013, 125ff. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Tonna, Gräfentonna (Herrschaft) s.
Gleichen, Waldeck
L.: Wolff 397; Wallner 709 ObersächsRK 8.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Uckermark (Landschaft,
Verwaltungseinheit). Das Gebiet zu beiden Seiten der Ucker bzw. Uecker (zu
slaw. vikru, schnell) war ursprünglich von slawischen Ukranen bewohnt. Um 1172
überließ es Herzog Heinrich der Löwe von Sachsen den Fürsten von Pommern. Um
1230 brachten die Markgrafen von Brandenburg den Barnim und das Flussgebiet der
Finow unter ihre Herrschaft. 1250 trat ihnen der Herzog von Pommern das übrige
Gebiet (terra Ukera) ab. Seit dem 14. Jahrhundert wurde von U. gesprochen. Von
1354 bis 1472 fiel der Nordteil um Pasewalk wieder an Pommern zurück. Über
Brandenburg zählte die U. zum obersächsischen Reichskreis. Sie blieb bis 1816
Verwaltungseinheit in Preußen. 1950 wurde in der Deutschen Demokratischen
Republik ein Teil der U. mit Teilen Pommerns und Mecklenburgs im Kreis
Strasburg (Straßburg) und in Neubrandenburg vereinigt. 1990 wurden die
1952/1958 aufgelösten (str.) Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
wiederhergestellt.
L.: Wolff 388; Wallner 708 ObersächsRK 1;
Bruhns-Wüstefeld, Die Uckermark in slawischer Zeit, ihre Kolonisation und
Germanisierung, 1919; Lippert, W., Geschichte der 110 Bauerndörfer in der
nördlichen Uckermark, hg. v. Heinrich, G., 1968; Historisches Ortslexikon von
Brandenburg, hg. v. Enders, L., 1986; Enders, L., Die Uckermark, 1992; Escher,
F., Uckermark, LexMA 8 1996, 1172.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Waldenburg (Herrschaft). Gegen 1165/1172
wurde von den Reichsministerialen Hugo von Wartha und Rudolf von Brand an einem
Übergang über die Zwickauer Mulde die Burg W. errichtet. Sie war Mittelpunkt
der Herrschaft W. der von Hugo von Wartha abstammenden Herren von W. Sie kam
1375/1378 durch Verkauf an die Herren von Schönburg. Mit Sachsen fiel W. von
1949 bis 1990 an die Deutsche Demokratische Republik.
L.: Wolff 422; Wallner 709 ObersächsRK 10 a;
Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) G3; 700 Jahre Töpferstadt
Waldenburg, hg. v. Rat der Stadt, 1954.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Walkenried (Stift, Reichsstift). Um 1127
(1129?) gründete die Gräfin Adelheid von Klettenberg am Südrand des Harzes die
Zisterzienserabtei W. Sie wurde rasch zum reichsten Zisterzienserkloster
Norddeutschlands (mit Gütern vor allem in der Goldenen Aue bei Nordhausen und
in der Mark Brandenburg [seit 1236]) und beanspruchte wegen ihres geschlossenen
Herrschaftsgebiets (u. a. mit Mönchpfiffel, Schauen bei Osterwieck) Stimmrecht
im obersächsischen Reichskreis, war aber nicht im Reichstag vertreten. Sie
wurde 1525 im Bauernkrieg zerstört. 1546 wurde die Reformation eingeführt. Die
Vogtei über das Kloster war Lehen Sachsens an die Grafen von Hohnstein, von
denen sie auf Grund eines Vertrags von 1574 an das Hochstift Halberstadt
überging. Nach dem Aussterben der älteren Grafen von Hohnstein 1593 belehnte
Halberstadt die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg. 1648 wurde das Kloster
säkularisiert und kam 1648/1673/1694 an die Linie Braunschweig-Wolfenbüttel. Um
1800 umfasste sein Gebiet etwa 3 Quadratmeilen. Über Braunschweig kam W. 1946
an Niedersachsen.
L.: Wolff 410; Wallner 710 ObersächsRK 21;
Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3; Niebelschütz, E. v., Kloster
Walkenried, 1924; Kirchner, J., Das Reichsstift Walkenried, 1971; Heutger, N.,
850 Jahre Kloster Walkenried, 1977; Germania Benedictina, Bd. 12, hg. v. Faust,
U., 1994; Petke, W., Walkenried, LexMA 8 1996, 1976; Urkundenbuch des Klosters
Walkenried, Bd. 1 bearb. v. Dolle, J., 2002.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Warmsdorf (Grafschaft). Die Grafschaft W.
gehörte am Ende des 18. Jahrhunderts über Anhalt zum obersächsischen
Reichskreis. Über Anhalt kam W. von 1949 bis 1990 (in Sachsen-Anhalt) zur
Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 408; Wallner 709 ObersächsRK 5 c.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Wernigerode (Grafschaft). 1121 verlegten die
aus dem Süden stammenden Grafen von Haimar (Haymar) bei Hildesheim, die neben
Grafschaftsrechten auch die Verwaltung des Reichsforstes am Nordostharz
innehatten, ihren Sitz auf die 1213 erstmals genannte, einer bedeutsamen
Straßenkreuzung benachbarte Burg W. am nördlichen Harz. Sie erlangten die
Vogtei über die Klöster Drübeck und Ilsenburg und 1343 von den Grafen von
Regenstein die Grafschaftsrechte um W. 1268 trugen sie W. den Markgrafen von
Brandenburg zu Lehen auf, 1381 dem Erzstift Magdeburg. 1429 ging die Grafschaft
nach dem Aussterben des Geschlechts an die Grafen von Stolberg über. 1449 kam
die Lehnsherrschaft von Magdeburg wieder an Brandenburg. Seit 1645 nannte sich
eine der Linien der früh der Reformation angeschlossenen Grafen von Stolberg
Stolberg-Wernigerode. Nach 1680 kamen die landesherrlichen Rechte mehr und mehr
an Brandenburg/Preußen. 1714 wurden die zum obersächsischen Reichskreis
zählenden Grafen durch Übergang der Militär- und Steuerhoheit zugunsten Preußens
mediatisiert, behielten aber zunächst noch einige Hoheitsrechte. 1807 kam die
Grafschaft an das Königreich Westphalen, 1814/1822 wieder an Preußen. Bis
1876/1869/1931 behielten die 1890 in den Fürstenstand erhobenen Grafen, deren
Grafschaft 1876 Preußen gänzlich inkorporiert wurde, standesherrliche
Vorrechte. W. fiel über die Provinz Sachsen Preußens von 1949 bis 1990 (in
Sachsen-Anhalt) an die Deutsche Demokratische Republik. S. a.
Stolberg-Wernigerode.
L.: Wolff 415ff.; Wallner 710 ObersächsRK 17 c;
Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) F3, III 22 (1648) E3, III 38 (1789)
D2; Drees, H., Geschichte der Grafschaft Wernigerode, 1916; Grosse, W.,
Geschichte der Stadt und Grafschaft Wernigerode, 1929; Oelsner, M. u. a.,
Wernigerode, 2. A. 1964; Blaschke, K., Wernigerode, LexMA 9 1998, 11.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Wiehe (Herrschaft). Die Herrschaft W.
westlich Halles zählte am Ende des 18. Jahrhunderts über Sachsen-Wittenberg zum
obersächsischen Reichskreis. Über die Provinz Sachsen Preußens kam W. von 1949
bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik.
L.: Wolff 377; Wallner 708 ObersächsRK 2.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Wildenfels (reichsunmittelbare Herrschaft).
Vor 1200 wurde die Burg W. bei Zwickau errichtet. Sie war Mittelpunkt einer
Herrschaft der erstmals 1222 genannten, wahrscheinlich edelfreien Herren von
W., die Reichsunmittelbarkeit erlangten und 1521 in der Reichsmatrikel
erschienen. Nach ihrem Aussterben 1602 fiel sie mit 150 Hufen in zwei Orten und
sechs Dorfanteilen an die Grafen von Solms-Wildenfels. Diese mussten 1706 nach
langwierigen Prozessen die Landeshoheit Sachsens über die zum obersächsischen
Reichskreis zählende Herrschaft anerkennen, doch behielt W. erst 1846
beseitigte Steuervorrechte und Zollvorrechte. Über Sachsen kam W. von 1949 bis
1990 an die Deutsche Demokratische Republik. S. Solms-Wildenfels.
L.: Wolff 379; Wallner 708 ObersächsRK 2.
(held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)
Wurzen (Stift, Residenz des Bischofs
von Meißen von 995/1487-1581). 1114 errichtete der Bischof von Meißen in dem zu
seinem Einflussbereich zählenden, 961 erstmals genannten Ort W. an der Mulde
ein Kollegiatstift. 1581 wurde das Bistum Meißen aufgehoben, das Hochstift kam
an Sachsen. Das schlecht ausgestattete Kollegiatstift blieb als evangelisches
Domstift erhalten. Das Stift hatte eine eigene Regierung und war unmittelbar
dem geheimen Rat zu Dresden untergeben.
L.: Wolff 379; Wallner ObersächsRK 2; Höfe und
Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Paravicini, W., 2003, 1, 2,
649. (held10aktuellmitregisterfürheld11NURHIERARBEITEN20150514.docx)