Strafrecht und juristische Zeitgeschichte. Symposium
anlässlich des 70. Geburtstages von Thomas Vormbaum, hg. v. Asholt, Martin/Eisenhardt,
Ulrich/Sachsen-Gessaphe, Karl-August Prinz von u. a. Nomos, Baden-Baden
2014. 162 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die juristische Zeitgeschichte ist
gegen Ende des 20. Jahrhunderts im Gefolge der allgemeinen Zeitgeschichte
entstanden, die ihrerseits der histoire contemporaine nachgebildet ist und die geschichtswissenschaftliche
Behandlung des zumindest von einem Teil der Zeitgenossen bewusst miterlebten
und anfangs mit dem Jahre 1917 verknüpften Geschehens bedeutet. Ihre Entstehung
hängt auch mit der wachsenden Akademisierung der Gesellschaft und der
zunehmenden Spezialisierung der Forschung zusammen. Die Geschichte ist
insgesamt so umfangreich geworden, dass ohne vertiefende Profilierung die
Aussicht auf einen sicheren wissenschaftlichen Arbeitsplatz weitgehend
geschwunden ist.
Der in Münster am 18. Juni 1943
geborene Jubilar hat sich dieser schwierige Herausforderung in besonderer Weise
gestellt. Er hat das in Münster begonnene Studium der Rechtswissenschaft,
Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft 1969 mit der ersten juristischen
Staatsprüfung, 1973 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung und 1975 mit
einer juristischen Dissertation über die Rechtsfähigkeit der Vereine im 19.
Jahrhundert und das weitere Studium mit einer zusätzlichen Promotion
abgeschlossen. Danach wurde er in Münster 1985 auf Grund der Schrift über den
strafrechtlichen Schutz des Strafurteils für Strafrecht, Strafprozessrecht und
juristische Zeitgeschichte habilitiert und 1994 an die Fernuniversität Hagen berufen.
Dort hat er mit vorzüglichem Erfolg
die Lehre und Forschung in seinen Fächern betrieben und beispielsweise nach
Ausweis des vorliegenden Werkes zwei Habilitationen und im Durchschnitt eine
Dissertation pro Lebensjahr betreut. Aus diesem Grunde ist es nur zu
verständlich, dass Kollegen und Schüler zu seinem 70. Geburtstag ein Kolloquium
veranstalteten, das ihn und sein Werk in acht Vorträgen ehrte, die vom
Allgemeinen Landrecht über das Reichsgericht und Karl Larenz bis zur Gegenwart
reichen. Der inhaltlich weit über den Titel hinausreichende Band hat
unmittelbar nach seinem Erscheinen das große Interesse eines sachkundigen
Rezensenten gefunden, so dass an dieser Stelle nur ganz vorläufig auf ihn
aufmerksam zu machen ist.
Innsbruck Gerhard
Köbler