Pragmatische Quellen der kirchlichen Rechtsgeschichte, hg. v. Neuheuser, Hanns Peter (= Rechtsgeschichtliche Schriften 28). Böhlau, Köln 2012. 396 S., 13 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In seinem kurzen Vorwort weist der Herausgeber besonders darauf hin, dass als kirchenrechtsgeschichtliche Quellen häufig nur die Traktate der berühmten mittelalterlichen Kanonisten und gegebenenfalls noch einzelne Werke barocker Autoren verstanden werden. Dadurch sieht er den Blick auf diejenigen Quellengattungen verstellt, die den pragmatischen Kontext des Kirchenrechts betreffen. Ihm ist daher daran gelegen, Urkunden und Akten vorzulegen, welche die Anwendung kirchenrechtlicher Normen im Alltag anzeigen können.

 

Er selbst ist in Kunstgeschichte und Theologie ausgebildet und als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem LVR – Archivberatungs- und Fortbildungszentrum in Pulheim-Brauweiler tätig. Hervorgetreten ist er durch eine Reihe von Veröffentlichungen, darunter eine Sammlung von Aufsätzen Dieter Strauchs bei Gelegenheit des 65. Geburtstags. Das vorliegende Sammelwerk stellt nach einer Einleitung über Kanonistik, Pragmatik, Archivistik, Historik – Vom kanonistischen Alltagsdokument zur kirchenrechtsgeschichtlichen Quelle insgesamt 13 Studien der Allgemeinheit als Einheit zur Verfügung.

 

Dabei befassen sich etwa Hans-Jürgen Becker und Kerstin Hitzbleck mit Stellenwert und Bedeutung kirchenrechtsgeschichtlicher Quellen für die rechtswissenschaftliche und die geschichtswissenschaftliche Forschung, während Stephan Haering die Kanonistik als Quellenarbeit untersucht. Danach werden ein Kempener Sendweistum von 1392, eine Stiftung zweier Officia am Josephsaltar der Pfarrkirche zu Kempen. Suppliken im Propsteiarchiv Kempen, die Studienstiftung Hutteriana, Bruderschaften im spätmittelalterlichen Kempen, Dokumente und Rituale bei Übertragungen des Küsteramts in Kempen und Oedt sowie ein neuzeitlicher Urkundenbestand im Propsteiarchiv Kempen behandelt. Den Beschluss des mit einem Verzeichnis der Mitwirkenden und der Abkürzungen versehenen Bandes bilden wieder allgemeinere Überlegungen zu libri ordinarii als rechtsrelevante Quellen, zu dem kirchlichen Archivwesen im geltenden Recht und zu Stellenwert und Bedeutung kirchenrechtsgeschichtlicher Quellen für die staatskirchenrechtliche Rechtsprechung, so dass insgesamt ein buntes Mosaik über pragmatische Quellen der kirchlichen Rechtsgeschichte entsteht.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler