Nachschlagewerk des Reichsgerichts Gesetzgebung des Deutschen
Reichs. Band 8 Zivilprozessordnung §§ 1-270, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner,
Hans Peter. Lang, Frankfurt am Main 2014. VIII, 738 S. Besprochen von
Gerhard Köbler.
Wie die
Herausgeber in der kurzen Einleitung darlegen, umfasst das Nachschlagewerk des
Reichsgerichts zur Zivilprozessordnung sechs Bände des Gesamtwerks, nämlich die
Bände 36 bis 41. Es erschließt die Rechtsprechung des Reichsgerichts für die
dann Zivilprozessordnung genannte neu gefasste Civilprocessordnung vom 17. 5.
1898. Darüber hinaus weist es aber in den Leitsätzen der ersten Jahre auch auf
einschlägige Entscheidungen der Jahre zwischen 1879 und 1899 hin.
Die Edition ist
voraussichtlich auf vier Bände angelegt. Sie bezieht die Grundbuchordnung, das
materielle Konkursrecht und Vergleichsrecht und die Grundbuchordnung (?) ein.
Der erste Band ist in den Bänden 35 (?), 36 und Teilen des Bandes 37 (zu den §§
253-250 ZPO) des Originalwerks in der Bibliothek des Bundesgerichtshofs in
Karlsruhe enthalten.
Das
Nachschlagewerk bietet umfangreiche Entscheidungsnachweise zu den wichtigsten
Institutionen des Zivilprozessrechts, die bisher noch nicht erschöpfend
untersucht sind. Die sachkundigen Herausgeber weisen in diesem Zusammenhang vor
allem auf die Streitwertberechnung, die Widerklage, die Streitgenossenschaft
und die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, das Prozesskostenrecht, die
mündliche Verhandlung, die Aufklärungspflicht, die Prozessverbindung, die
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Klageschrift, die
Feststellungsklage, die Rechtshängigkeit, die Klageänderung und die Veräußerung
der Streitsache hin. Möge es mit Hilfe der neuen, (mit einem Urteil vom 28. Mai
1902 zu vor § 1-252 einsetzenden und einem Urteil vom 23. Juni 1933 als 270/19
= ZPO § 265 Nr. 44 endenden,) sehr verdienstvollen Edition möglichst rasch
gelingen, zumindest einige der bisherigen Forschungslücken so gut wie möglich
zu schließen.
Innsbruck Gerhard
Köbler