Martín Minguijón, Ana Rosa, Digesto. Una auténtica obra legislativa (= Monografías de derecho Romano). Dykinson, Madrid 2013. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die zwischen 530 und 533 unter dem oströmischen Kaiser Justinian entstandenen Digesten zählen zu den umfangreichsten, bedeutendsten und wirkmächtigsten Quellen der gesamten Weltrechtsgeschichte. Über die erstaunlich rasche Arbeitsweise der zu ihrer Schaffung eingesetzten Kommission besteht in Ermengelung einschlägiger Aussagen von Quellen keine völlige Klarheit, doch wird seit Friedrich Bluhme (1820) davon ausgegangen, dass die Kommission in (4) Untergruppen einzelne Stoffmassen (Sabinusmasse aus den Kommentaren zum ius civile, Ediktmasse aus den Edikts­kommen­taren, Papinianmasse aus den Werken der Spätklassiker, Appendix­masse) vielleicht auf Grund schon vorhandener vergleichender Literatur in an das prätorische Edikt angeschlossener Reihenfolge verwertet und dabei mehr als 2000 Schriften (mit 3000000 versus oder Zeilen) zumindest mittelbar berücksichtigt, wobei im Vordergrund Rechtskundige der klassischen Zeit (Ulpian [2/5], Paulus [1/5], Papinianus, Gaius und Modestinus [zusammen 1/5]) stehen und vermutlich etwa 5-7% (bzw. 5-10%) dessen aufgenommen wurde, was zur Zeit Justinians von den Schriften der Rechtskundigen noch vorhanden ist.

 

Das vorliegende Werk versucht demgegenüber einen eigenen neuen Zugriff. Seine Verfasserin war bereits im Jahre 2001 durch zwei auch in Deutschland bekannt gewordene Werke über actiones hervorgetreten. Nach dem Vorwort fühlt sie sich Fernando Reinoso Barbero für langjährige erfolgreiche Zusammenabreit besonders verpflichtet.

 

Gegliedert ist das das wichtige, unvoreingenommen untersuchende Werk in vier Kapitel über das gesetzgeberische Werk Justinians, die in den Digestenen vertretenen Autoren und Werke, die für die Textauszüge verwendeten Werke und die von den Kommissaren Justinians verwendeten Methoden. Vier Anhänge schlüsseln die Verfasser und Werke für jeden der sieben Teile der Digesten, die vorangehenden Werke, die Verfasser und die Werke mit prozentualen Anteilen und die Gesamtzahl der Texte jedes Verfassers sehr sorgfältig auf (Ulpian 26,9584 Prozent des Textes in 39,3284 der Zeilen, Paulus, Gaius, Modestinus, Papinianus, Iulianus, Marcellus, Scaevola, Aelius Gaillus!, Africanus, Alfenus, Arcadius Charisisus, Arrius Menander, Callistratus, Celsus, Claudius, Florentinus, Furius Anthianus, Hermogenianus, Iavolenus, Iulius Aquilia, Labeo, Licinnius Rufinus, Macer, Maecianus, Marcianus, Mauricianus, Neratius, Papirius Iustus, Pomponius, Proculus, Q. Mucius Scaevola, Rutilius Maximus, Tarruntenus Paternus, Terentius Clemens, Tertullianus, Tryphoninus, Valens und Venuleius 0,7768 Prozent des Textes in 0,06268 Prozent der Zeilen). Es wird für alle Arbeiten zum durch Justinians Digensten überlieferten römischen Recht eine hervorragende neue Hilfe sein, die vielleicht in einer weiteren Auflage durch eine deutsche, französische und englische Zusammenfassung noch an Zugänglichkeit und damit Nutzung gewinnen könnte.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler