Lewis, Geoffrey, F. A.
Mann. A Memoir. Hart Publishing, 2013. 157 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Fritz Alexander Mann wurde in einer jüdischen Familie als
Enkel eines Bankiers und Sohn des Rechtsanwalts und Justizrats Dr. Richard Mann
in Frankenthal am 11. August 1907 geboren. Nach dem Besuch eines humanistischen
Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaft in Genf, München, London und unter
Martin Wolff in Berlin. Nach der erfolgreichen ersten juristischen
Staatsprüfung (1930) wurde er im Wintersemester 1930/1931 Assistent der
juristischen Fakultät der Universität Berlin, wo er als Korrekturassistent bei
Fritz Schulz mit Werner Flume bekannt wurde.
Bereits im Mai 1931 promovierte er in Berlin mit einer von
Martin Wolff betreuten Dissertation über die Sachgründung im Aktienrecht,
wechselte aber 1933 wegen der Bedrohung durch die nationalsozialistische
Herrschaft und der Entlassung aus dem praktischen Vorbereitungsdienst nach
Großbritannien. Zur Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung kam er im
gleichen Jahr nochmals kurz nach Berlin zurück, reiste aber am 12. Oktober 1933
nach der Eheschließung mit seiner Freundin Eleonore Ehrlich dauerhaft aus. Als
Rechtsberater sicherte er sich mühsam eine bescheidene Existenz (1946 nach
Einbürgerung solicitor), erlangte aber bald einen glanzvollen Namen, der vor
allem mit seinem 1938 in erster und 1992 in fünfter Auflage vorgelegten Werk
über The Legal Aspect of Money verbunden ist, für das er noch kurz vor seinem
Tode in London am 16./17. September 1991 Korrekturfahnen bearbeitete.
Auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste Manns hat bereits sein früherer Kanzleikollege Lordrichter Lawrence Collins vor einiger Zeit hingewiesen. Das vorliegende schmale Werk eines weiteren früheren Kollegen vertieft dies vor allem mit Hilfe der Briefe Manns an seine Frau während seiner Tätigkeit als Militärberater in Nachkriegsdeutschland im Sommer 1946. Obwohl ihm eine akademische Karriere in Großbritannien dauerhaft verwehrt blieb, hat Mann trotz einer schwierigen Ausgangslage durch seine eindrucksvolle Verbindung von rechtswissenschaftlicher Theorie mit anwaltlicher Praxis das englische Recht doch auf vielen Gebieten in vielfältiger Hinsicht mitgestaltet.
Innsbruck Gerhard Köbler