Krysl, Veronika, Die Rechnungshöfe in Bayern, Thüringen, Kärnten und der Steiermark im Rechtsvergleich. Ein Beitrag zum länderübergreifenden Verständnis von gliedstaatlichen Einrichtungen öffentlicher Finanzkontrolle in Deutschland und Österreich. BWV, Berlin 2014. 306 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Rechnungshof ist das die Rechnung, die Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung des Staates überprüfende staatliche Organ, dessen Anfänge in Frankreich auf das Jahr 1318, in Sachsen auf das Jahr 1707, in Preußen auf das Jahr 1714 und in Österreich auf das Jahr 1761 zurückgeführt werden. Er hat sich als notwendig erwiesen, weil der Staat von seinen Anfängen an mit Mitteln anderer wirtschaftet. Wer immer durch sein Handeln keine eigenen wirtschaftlichen Nachteile erleiden kann, wird mit den Mitteln sorgloser und großzügiger umgehen als der von eigenen Einbußen Bedrohte.

 

Das vorliegende, als Band 5 der Schriftenreihe Öffentliches Recht und Politikwissenschaft erschienene Werk ist die von Joseph Marko betreute, von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz angenommene Dissertation der von 2006 bis 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Universitätsassistentin am Institut für öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre ihrer Heimatuniversität tätigen .Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über Problemstellung und Abgrenzung, Methode, Relevanz, Interesse und Gang der Untersuchung in vier Sachteile und eine abschließende Zusammenfassung. Dabei stellt die Verfasserin theoretische Grundlagen (Begriffssystematik, Kontrolle, Finanzkontrolle) voran, geht dann kurz auf die Vergangenheit ein, untersucht ausführlich die vier bestehenden Einrichtungen in der Gegenwart und wagt schließlich noch einen Blick in die Zukunft mit ausgewählten Vorschlägen.

 

Im ansprechenden Ergebnis ihrer gründlichen Forschungen stellt sie geschichtlich fest, dass der Rechnungshof in Bayern 1812, in der Steiermark 1982, in Thüringen 1991 und in Kärnten 1997 geschaffen wurde. Organisatorisch lassen sich einige Gemeinsamkeiten, aber auch zahlreiche Unterschiede erkennen (z. B. kollegiale Struktur in Deutschland, monokratische Struktur in Österreich). Das grundsätzlich einheitliche Kontrollproblem der Verwendung nicht selbst durch eigene Leistung erwirtschafteter Mittel lässt die Frage nach ebenfalls grundsätzlich einheitlichen Strukturen und Regeln stellen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler