Kalb,
Johannes, Die innerstädtische Auseinandersetzung in Regensburg am Ende der
Reichsunmittelbarkeit. Eine historische und rechtliche Untersuchung (=
Rechtshistorische Reihe 449). Lang, Frankfurt am Main 2014. XXX, 125 S. Besprochen
von Gerhard Köbler.
Regensburg an der Donau wird nach den im ersten nachchristlichen Jahrhundert sichtbaren römischen Anfängen im Frühmittelalter Hauptsitz des Herzogs der Bayern und im Hochmittelalter Reichsstadt. In ihr tagt von 1663 bis 1806 der immerwährende Reichstag des Heiligen römischen Reichs, so dass die Stadt hervorragende Bedeutung für die deutsche Geschichte erlangt. Allein schon von daher gebührt der vorliegenden schlanken Untersuchung rechtsgeschichtliche Aufmerksamkeit.
Sie ist die von Hans-Jürgen Becker betreute, im Sommersemester 2014 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der 1962 errichteten Universität Regensburg angenommene Dissertation des Verfassers, der unter anderem die Archive und Bibliotheken in Erlangen, Göttingen, München, Regensburg und Wien aufsuchen und auswerten konnte. Gegliedert ist die Studie außer in Einleitung (Aufgabenstellung, Quellenlage, Forschungsstand) und Zusammenfassung in vier Sachkapitel. Sie betreffen kurz die Reichsstadt unter kaiserlichem Einfluss, die innerstädtische Auseinandersetzung wegen der Verschuldung und der gescheiterten Sanierung, das deswegen angestrengte Gerichtsverfahren vor dem Reichshofrat und die politische Bilanz am Ende der Auseinandersetzung.
Im Ergebnis kann der Verfasser zeigen, dass der Ausgangspunkt des Zwistes bis zu dem freiwilligen Verzicht der Reichsstadt auf die Reichsunmittelbarkeit im Jahre 1486 und die umgehende militärische Erzwingung der Rückkehr in die Reichsfreiheit zurückreicht. 1778 unternahm Sigmund Bösner im Rahmen seines Generaluntersuchungssystems den Versuch einer Sanierung des verschuldeten Haushalts der von Bayern eingeengten Reichsstadt im Rat, scheiterte aber und wurde abgewählt. Im Ergebnis bestätigte sich für den Verfasser „die von Sellert vertretende (!) Position, der Reichshofratsprozess sei kein rechtsstaatliches Verfahren“ und waren Sieger der Auseinandersetzung der Kaiser und sein Reichshofrat und keine der streitenden Parteien, indem sich der Reichshofrat vordergründig in die Stellung eines ehrlichen Maklers zwischen den Parteien begab und (hintergründig) tatsächlich seinen Einfluss auf die Verhältnisse ausbaute, „dies aber nur bis zum Jahr 1802, als die, nun vom Reichshofrat abhängige, Reichsstadt Regensburg das Schicksal des Untergangs des Alten Reiches in Form der Mediatisierung teilte“ (!).
Innsbruck Gerhard Köbler