Heydenreuter, Reinhard, Kriminalität in München – Verbrechen und Strafen im alten München (1180-1800) (= Kleine Münchner Geschichten 4). Pustet, Regensburg 2014. 117 S., 19 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.

 

Reinhard Heydenreuter, der schon 2003 mit einer Kriminalitätsgeschichte Bayerns hervortrat, gibt in dem jetzt vorgelegten Büchlein einen Einblick in 600 Jahre der Strafrechtsgeschichte der Haupt- und Residenzstadt München. Die gesamte Zeit war geprägt durch den Einfluss des Landesherrn auf die Arbeit der Gerichte, so dass es nicht zur Ausprägung eines besonderen städtischen Strafrechts, wie etwa in Augsburg, Nürnberg und Regensburg, gekommen ist. Obwohl die Stadt im späten Mittelalter die Blutgerichtsbarkeit erlangen konnte, behielt es sich der Landesherr immer vor, seine Vorstellungen von Milde und Härte in Einzelfällen durchzusetzen. Die Nähe der landesherrlichen Juristen zu den Strafrechtsfällen in München gab Gelegenheit, die Stadt als ein Übungsgebiet für Regelungen zu nutzen, die landesweit ausstrahlten. Neben den in München begangenen Straftaten wurden auch die bedeutsamen Strafrechtsfälle aus dem Herzogtum und späteren Kurfürstentum nach München gezogen.

 

Wenn auch die Arbeit viel der ausführlichen Geschichte Münchens von Fridolin Solleder verdankt, was der Autor dankbar anerkennt, so setzte der Verfasser doch durch die Beschreibung der einzelnen Orte, die für Gericht und Richtstätten Bedeutung hatten, eigene Akzente. Eine kleine Übersichtsdarstellung lebt immer von den prägnanten Beispielen und so erfahren wir von unfähigen Henkern und Säulen, die den Burgfrieden markieren, aber auch von Strafen, die wir heute als Vorläufer der Freiheitsstrafe ansehen: die Verurteilung zur Galeerenstrafe und die Verurteilung zu Schanzarbeiten an den städtischen Befestigungen.

 

Die beigegebenen Abbildungen betreffen Ansichten wichtiger Gebäude der Strafrechtspflege, Titelblätter von Drucken anlässlich von Hinrichtungen und Personen, die Straftäter oder Beteiligte der Gesetzgebung waren.

 

Das Buch gibt trotz seiner Kürze in seiner Vielfalt einen soliden Einblick in die Strafrechtspraxis einer Zeit, in der die weitverbreitete Armut viele Straftaten hervorbrachte.

 

Neu-Ulm                                                                                                       Ulrich-Dieter Oppitz