Heidelberger
Thesen zu Recht und Gerechtigkeit, hg. v. Baldus, Christian/Kronke,
Herbert/Mager, Ute (= Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band
8). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. IX, 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Unter
Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit könnte man vielleicht einige
markige Kernsätze über Wesen und Forderungen von Recht und Gerechtigkeit
verstehen, die aus der Gegenwart von einigen, vielen oder allen Heidelbergern
oder auch nur in Heidelberg vorgetragen werden. Von daher wäre die Beibehaltung
des Untertitels der anfänglichen Ankündigung „Ringvorlesung der juristischen
Fakultät anlässlich der 625-Jahr-Feier 2011“ wohl kaum irreführend gewesen. Da
er im Laufe der Bearbeitung aber entfallen ist, müssen die Herausgeber, in
deren Dekanaten das Werk vorbereitet, durchgeführt und veröffentlicht wurde, im
Vorwort besonders erklären, dass die Fakultät zum 625. Jahrestag der Gründung
der (jetzt) ältesten deutschen Universität einen Beitrag leisten wollte, der
Anlass und Ort entsprechen, aber darüber hinaus von Interesse sein sollte.
Da
Heidelberg nach ihrer Ansicht für das Ringen um grundsätzliche Fragen und
grundsätzliche Antworten sowie die Einsicht, dass solche Fragen und Antworten
nie endgültig sein können, steht und um Thesen gerungen wird, fand sich das im
Titel verwendete, ausdrücklich nicht auf historische Beiträge beschränkte, aber
doch auch die jeweils betrachtete Zeit als Mittelpunkt nicht ausschließende publikumswirksame
Generalthema. Unter ihm sind in grundsätzlich chronologischer Reihenfolge
insgesamt 22 Studien versammelt. Sie betreffen im Kern einzelne, länger und
kürzer in Heidelberg verweilende Gelehrte mit jeweils allgemeineren
weiterführenden Ideen.
Den Reigen
eröffnet dabei Christian Hattenhauer, der den Menschen als Fundament des
Privatrechts bei Hugo Donellus untersucht. Danach lässt Rüdiger Wolfrum Samuel
Pufendorf hypothetisch auf die Europäische Union blicken, während Ekkehart
Reimer das Steuerrecht als Staatsspiegel vorstellt. In der Folge werden Thibaut,
Thibaut und Savigny, Carl Josef Anton Mittermaier, Windscheid, Otto von Gierke
und Hugo Sinzheimer, Otto Gradenwitz, Georg Jellinek, Hans Fehr als Wegbereiter
der Rechtsikonographie, Otto Mayer, Walter Jellinek und Ernst Forsthoff in
Bezug auf das Recht der öffentlichen Sachen, Hugo Preuß, Max Weber, Gerhard
Anschütz, Walter Jellinek unter Bezug auf die schlichte Hoheitsverwaltung,
Gustav Radbruch, Eberhard Schmidt und Max Gutzwiller untersucht.
Insgesamt
bieten die vielfältigen, am Ende mit einem, Personenverzeichnis von Accursius
bis Zuckmayer und einem Sachverzeichnis von Abgabenrecht bis Zukunftsforschung
benutzerfreundlich aufgeschlossenen Studien zwar nicht nur Thesen und auch
nicht nur Neues, doch aber auch manche neue Einsicht und ihre Ausrichtung auf
einen wichtigen Kern. Von hier aus sind die Herausgeber und die Verfasser zu
ihrer Gesamtleistung durchaus zu beglückwünschen. Heidelberg darf zu Recht
stolz sein auf die Gelehrten, die vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zu
seinem Ruhm beigetragen haben.
Innsbruck Gerhard Köbler