Haag, Maike-Franziska van, Recht in der Hausväterliteratur. Der Oeconomus
Prudens et Legalis von Franz Philipp Florin im Kontext seiner Zeit (=
Juristische Schriftenreihe 276). LIT, Berlin 2014. XIX, 207 S. Zugleich Diss.
jur. Bonn 2013. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Hausvater entstand wohl mit der
Sesshaftwerdung des Menschen, mit der sich die umfassendere Horde in die
kleineren Gruppen der in einem Hause Lebenden umwandelte. Vermutlich bestimmte
dort der kräftigste Mann mit seinen Entscheidungen das Wohl und Wehe der ihn
umgebenden Menschen. Dementsprechend ist der lateinische pater familias bereits
alt und auch der Hausvater erscheint schon im Mittelhochdeutschen und
Mittelniederdeutschen, ehe ihn Martin Luther allgemeiner bekannt macht.
Eine eigene Literatur für Hausväter begegnet
in einer auf den deutschen Sprachraum beschränkten Form seit dem 16. Jahrhundert. Sie richtet sich
vor allem an lesekundige Landeigentümer, die sie in Bezug auf Viehzucht, Ackerbau,
Jagd, Familie, Ehe, Kindererziehung und Personalführung beraten will. Sie
stammt in erster Linievon protestantischen Pfarrern, hat ihre Blütezeit im
späten 17. und frühen 18. Jahrhundert und wird im 19. Jahrhundert leicht
abwertend Hausväterliteratur genannt.
Mit einem Vertreter dieser
Literaturgattung befasst sich die die von Mathias Schmoeckel angeregte und betreute,
im Wintersemester 2013/2014 von der rechts- und staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation der Verfasserin.
Unmittelbar nach ihrem Erscheinen erweckte sie das Interesse eines sachkundigen
Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Franz
Philipp Florin sein 1702 vorgelegtes Werk mit dem Anspruch verband, dass sein
Buch dem Hausvater so nützlich sein soll, wie keines vor ihm, und dass die
Verfasserin im Ergebnis die Einsicht gewinnt, dass durch das Werk auf der
untersten Ebene einer rechtlichen Wissenspyramide eine Verrechtlichung der
Gesellschaft beginnt.
Innsbruck Gerhard Köbler