Festschrift für Ulrich Magnus zum 70. Geburtstag, hg. v. Mankowski, Peter/Wurmnest, Wolfgang. Sellier, München 2014. XV, 734 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Ulrich Magnus wurde in Füssen am 19. Februar 1944 geboren, verbrachte aber seine Schulzeit in Berlin, wo er auch das rechtswissenschaftliche Studium begann. Nach Wechseln nach Freiburg im Breisgau und Heidelberg wurde er 1972 bei Eduard Wahl in Heidelberg mit einer rechtsvergleichenden Dissertation über Drittverschulden im deutschen, englischen und französischen Recht promoviert. Dem folgte 1983 als zunächst von Konrad Zweigert betreute, und nach dessen gesundheitsbedingtem Rückzug aus der Wissenschaft von Hein Kötz und Herbert Bernstein begutachteten Habilitationsschrift in Hamburg eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Ersatzfähigkeit von Einbußen mit dem Titel Schaden und Ersatz.

 

Nach seiner 1973 im Anschluss an die Promotion begonnenen zehnjährigen Tätigkeit als Referent ist er dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht auch nach seiner Berufung an die Universität Hamburg (Fachbereich Rechtswissenschaft II) verbunden geblieben. Nach der späteren Zusammenlegung der beiden Hamburger rechtswissenschaftlichen Fachbereiche wirkte er an der an der vereinten Universität bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2009. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Tätigkeit waren vor allem Delikt, Schaden und Kauf, aber auch internationales Privatrecht, internationales Prozessrecht und europäisches Privatrecht.

 

Zu seinem siebzigsten Geburtstag ehren ihn mehr als 50 Kollegen, Freunde und Schüler mit einer beeindruckenden Festschrift, die den angenehm bescheidenen Gelehrten im Eingang abbildet. Entsprechend seinen Interessengebieten versammelt der staatliche Band vielfältige Beiträge vor allem aus Haftungsrecht und Rechtsvergleichung, Einheitsrecht, internationalem Privat- und Zivilverfahrensrecht, europäischem Privatrecht, aber auch aus Vergaberecht, Handelrecht oder Strafrecht. Ein umfangreiches Schriftenverzeichnis dokumentiert die wissenschaftliche Lebensleistung in vorzüglicher Weise durch schätzungsweise 300 Einzelarbeiten, die dem Jubilar auf Dauer einen hohen Rang und festen Platz in der deutschen Rechtswissenschaft sichern werden.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler