Erlerntes Recht. Zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen an der Wiener Universität 1365-2015, hg. v. Strejcek, Gerhard. new academic press, Wien 2014. 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Universität und der Jurist haben gemeinsame bescheidene Anfänge. Das römische Recht kannte in erster Linie nur eine in der Auslegung der Zwölftafelgesetze der Jahre 451/451 v. Chr. allmählich erwachsene Jurisprudenz, die sich in wenigen Jahrhunderten vor und nach der christlichen Zeitenwende zu hoher Blüte entfaltete und ebenso weitgehend in kurzer Zeit verfiel. Erst die Wiederbelebung des aus ihr durch Kaiser Justinian in Ostrom zwischen 527 und 533 geborgenen Erfahrungsschatzes in  Bologna seit dem 12. Jahrhundert ermöglichte die Entstehung der Universität und des Juristen, die bis zur Gegenwart eine weltweite Verbreitung fanden.

 

Da in sie auch Österreich einbezogen ist, war die Ankündigung einer Geschichte mit dem Titel Erlerntes Recht. Universitäten und Juristenausbildung in Österreich 1365-2013 durch den Herausgeber im Jahre 2013 höchst willkommen. Sie erweckte auch umgehend das Interesse eines besonders sachkundigen Rezensenten. Vorweg kann aber auch durch den Herausgeber auf das inzwischen auf Wien konzentrierte und den zeitlichen Horizont erweiternde Werk allgemein in wenigen Worten hingewiesen werden.

 

Gegliedert ist es nach einem kurzen Vorwort des 1963 geborenen, in Wien ausgebildeten für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie allgemeine Staatslehre habilitierten Herausgebers in zehn Sachabschnitte. Sie beginnen mit der Evolution der Juristenausbildung von der Antike bis zu Humanismus und Reformation, behandeln Abgrenzungen und Querbezüge, die staatsrechtlichen Wurzeln der Wiener Schule des Rechtspositivismus, allgemeine Rechtslehre, Methodik und „Schule“, die österreichische Zivilprozesslehre, 200 Jahre österreichischer Strafrechtsentwicklung, die Entwicklung der österreichischen Zivilrechtswissenschaft, Frauen in der Rechtswissenschaft sowie den aktuellen Studienplan und plädieren am Ende für eine Änderung der juristischen Ausbildung, in der die Rechtsgeschichte nicht explizit vorzukommen scheint. Dessenungeachtet reicht der erfreulicherweise beigegebene Index von Abälard über Hitler, Kelsen, Ogris und Savigny bis zu Stefan Zweig und hat sich der Herausgeber des durch Abbildungen ansprechend bereicherten Gemeinschaftswerks um die Geschichte des österreichischen Rechtes und seiner auch geschichtlichen Wissenschaft besonders dadurch verdient gemacht, dass er nach Ausweis seines Vorworts den wahren Vornamen des berühmten Schöpfers der Zivilprozessordnung Österreichs ermitteln konnte.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler