Zur
Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre, hg. v. Schröder, Ulrich
Jan/Ungern-Sternberg, Antje von (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 17).
Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. VIII, 356 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Staatsrecht des
Deutschen Reiches nach dem November 1918 war von besonderer Bedeutung, weil der
Staat seine äußere Erscheinungsform von der früheren Monarchie zur
anschließenden Republik wesentlich geändert hatte und sich die
Rechtswissenschaft mit den daraus zu ziehenden Folgerungen auseinanderssetzen
konnte und musste. Dabei trat allerdings kein Konsens ein, sondern es standen
als Hauptströmungen der Rechtspositivismus, Hans Kelsen, der soziologische Positivismus
bzw. Dezionismus (Carl Schmitt), die Integrationslehre (Rudolf Smend) und die
Vorstellung eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats (Hermann Heller)
nebeneinander. Dabei wandten sich Schmitt, Smend und Heller im so genannten
Methodenstreit gegen den Positivmus (Labands, Gerbers und) Kelsens.
Der vorliegende, von den
beiden 1974 geborenen akademischen Räten in Münster und München herausgegebene
Sammelband ist das Ergebnis einer in Münster am 24. und 25. September 2010
abgehaltenen, von der Fritz Thyssen Stiftung großzügig geförderten Tagung. Ihm geht es vor allem um die Klärung
der Frage, inweit Ideen und Argumente von damals noch heute fortwirken oder
wiederbelebt werden könnten. Dazu äußern sich nach einer kurzen Einleitung der
Herausgeber insgesamt 12 Beiträger. Ihre Studien betreffen Staatslehre und
Verfassungslehre, Reichweite und Grenzen des Rechtes, parlamentarische
Demokratie, Methodenlehre und Selbstverständnis sowie die Verwaltung zwischen
Bewahrung und Fortschritt.
Dabei stellt etwa Kathrin
Groh die heutige Verfassungstheorie in die Tradition von Preuß, Anschütz,
Thoma, Kelsen und Heller, während Nele Math-Lück die Aktualität der
Inegrationslehre Smends im europäischen Einigungsprozess überprüft und Mathias
Hong Rechtswissenschaft für Igel bei Smend und Dworkin vorstellt. Andere
Studien befassen sich mit dem Gleichheitssatz, Art. 48 WZ`RV, dem besonderen
Gewaltverhältnis, dem Parlamentsgesetz, dem richtigen Wahlsystem, der
demokratischen Repräsentation, der Europäisierung und Internationalisierung
sowie der Interdisziplinarität. Aufgeschlossen werden die vielfältigen,
erwartungsgemäß durchaus differenzierten Erkenntnisse erfreulicherweise durch
ein Sach- und Personenregister von Abgabenordnung bis Zwei-Parteien-System.
Innsbruck Gerhard
Köbler