Schuirmann, Jörg,
Rahmenbedingungen der medialen Kriegsberichterstattung. Eine Untersuchung aus
rechtshistorischer und medienethischer Sicht (= Schriften zum Medienrecht 34). Kovač,
Hamburg 2013. XII, 245, XIII-LXXXII S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Wissen um Gegenwart und Vergangenheit kann das Leben des Menschen in der Gegenwart und der Zukunft in vielfacher Hinsicht erleichtern, weil er auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen kann. Von daher ist jeder an Verlauf und Ausgang bedeutender Ereignisse grundsätzlich interessiert. Spätestens seit Gaius Iulius Caesars Commentarii de bellico Gallico ist dabei die Kriegsberichterstattung sogar bis zum Range klassischer Weltliteratur aufgestiegen und hat bei allein 226 (anerkannten) Kriegen weltweit zwischen 1945 und 2005 auch durchaus beachtliche Quantität (von fast 3,5 Kriegen pro Jahr).
Die vorliegende Arbeit ist die von Fabian Wittreck betreute, im Wintersemester 2012/2013 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer einführenden Einleitung in drei Teile. Sie betreffen die besondere Bedeutung der Medien, die rechtliche Betrachtung der medialen Kriegsberichterstattung und die medienethische Betrachtung der medialen Kriegsberichterstattung.
Nach den Erkenntnissen des am Ende ein umfangreiches Literaturverzeichnis anschließenden Verfassers kommt dabei Berichten von der Front seit dem Krimkrieg der Jahre zwischen 1853 und 1856 infolge der Einbeziehung von Journalisten entscheidende Bedeutung für die zeitgenössische Wahrnehmung und Deutung und damit für die politische Legitimation oder Delegitimation zu. Da er die (mediale) Kommunikation als Motor einer unablässigen Modernisierung der demokratischen Gesellschaft und damit letztlich des Friedens einstuft, sieht er es auch als Aufgabe der medialen Kriegsberichterstattung an, sich dem Krieg als einem Scheitern der Vernunft zu widmen, selbst wenn der Krieg als solcher vor allem für die Medien über ihre Konsumenten ein wirtschaftlich wichtiges Ereignis ist. In diesem Rahmen kommt dann der Ethik eine weit größere Bedeutung für die Kriegsberichterstattung zu, als sie das Recht jemals erlangen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler