Schermaul, Sebastian, Die Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse an der Universität Leipzig 1819-1848 (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 1 Allgemeine Reihe, Band 24). De Gruyter, Berlin 2013. 105 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 14. August 1370 erhob Kaiser Karl IV. aus dem Hause Luxemburg den für seine warmen Heilquellen bereits bekannten Ort Vary zur Königsstadt. In ihr fand rund 450 Jahre später eine Konferenz statt, in der auf Betreiben des Fürsten Metternich die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes Beschlüsse gegen liberale Bestrebungen fassten. Ihre tatsächliche Umsetzung an einer einzelnen deutschen Universität hat die vorliegende schlanke Untersuchung zum vertieften Gegenstand.
Ihr Verfasser studierte vom Oktober 2007 bis zum Februar 2012 in Leipzig Rechtswissenschaft und war seit Mai 2009 auch als studentische Hilfskraft bei Bernd-Rüdiger Kern tätig. Als Diplomjurist ist er seit April 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter seines Lehrers und gleichzeitig Prüfer im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät. Seine in seinem Publikationsverzeichnis als erste Monographie im Umfang von 30 Seiten aufgeführte Arbeit betraf Leben und Werk Georg Friedrich Puchtas.
Die vorliegende, auch auf Archivalien gestützte Studie gliedert sich außer in Einleitung und Zusammenfassung in vier Abschnitte. Zunächst schildert der Autor die Vorentwicklungen vom Wiener Kongress über die Gründung der Burschenschaften und das Wartburgfest bis zur Ermordung August von Kotzebues durch Karl Ludwig Sand und stellt den Inhalt der Beschlüsse übersichtlich dar. Danach erörtert er die Auswirkungen auf Leipzig unter besonderer Berücksichtigung Karl Heinrich Constantin von Endes, Johann Christian Gottlieb Müllers, Friedrich Albert von Langenns, Johann Paul von Falkensteins und des Falles Karl Hase (insgesamt zwischen 1822 und 1847 Untersuchungen gegen 684 Studenten wegen Teilnahme an burschenschaftlichen Verbindungen im Rahmen einer umschließenden Verbindungsgeschichte), um am Ende die Beseitigung der Karlsbader Beschlüsse, die in der Zusammenfassung als auf rechtswidrigem Wege zu Stande gekommene Gesetze eingestuft werden, darzulegen.
Innsbruck Gerhard Köbler