Pejko, Daniel,
Gegen Minister und Parlament. Der Conseil d’État im Gesetzgebungsverfahren des
zweiten französischen Kaiserreichs (1852-1870) (= Studien zur europäischen
Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische
Rechtsgeschichte 276). Klostermann,
Frankfurt am Main 2012. XVI, 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Frankreich ist auf Grund seiner Größe, Nähe und Geschichte der wohl wichtigste außerdeutsche Partner Deutschlands in Europa. Von daher verdienen seine Wesensemerkmale die besondere Aufmerksamkeit der Deutschen. Wegen der grundsätzlichen Sprachbarriere wird dem freilich nicht immer genügend Rechnung getragen.
Von daher ist es besonders erfreulich, dass der in Frankfurt am Main und auch in Straßburg an der École Nationale d’Administration ausgebildete, inzwischen als Rechtsanwalt tätige Verfasser sich mit einer wichtigen französischen Verfassungseinrichtung in seiner von Michael Stolleis betreuten Dissertation befasst hat, an deren Anfang nach dem aus Kapstadt grüßenden Vorwort reine Neugier stand. In sorgfältiger Auseinandersetzung mit umfangreichem Quellenmaterial und Literatur ist daraus ein wertvolles Werk geworden. Es zeigt, dass eine zentrale Einrichtung des französischen Verfassungslebens, deren erste Anfänge im Grunde bis in das 13. Jahrundert zurückreichen, unter unterschiedlichen Einflüssen erheblichen Wandlungen unterworfen sein konnte.
Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt sechs Kapitel, die mit einem Rückblick auf die französischen Staatsräte im Gesetzgebungsverfahren ab 1799 beginnen. Auf dieser Grundlage betrachtet der Verfasser den Staatsrat als Instrument zur Bewältigung des immanenten verfassungsmäßigen Zielkonflikts im Kaiserreich von 1852, wobei er als Ausgangslage ein prestigeträchtiges Korps im Schnittpunkt von Spannungsverhältnissen annimmt, danach die Staatsratsmitglieder (Kaiser, Prinzen, Minister, Vizepräsidenten, Sektionspräsidenten, Räte, Maîtres des requêtes und Auditoren) und die funktionale Gliederung betrachtet und anschließend den Verfassungswandlungen als Folge der Praxis nachgeht. Im Ergebnis stellt er fest, dass der Staatsrat allmählich aus dem Gesetzgebungsverfahren durch Minister und Abgeordnete herausgedrängt wird und in der Verfassung des Jahres 1870 eine Rückkehr zu einer parlamentarischen Ordnung in der Verfassung des Jahres 1870 erfolgt, ohne dass dadurch der Staatsrat als solcher von der politischen Bühne Frankreichs auf Dauer verschwunden wäre.
Innsbruck Gerhard Köbler