Nachschlagewerk des Reichsgerichts - Gesetzgebung des Deutschen Reichs, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter. Band 7 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Gesetze zum Binnenschifffahrts-, Verkehrs-, Wechsel- und Steuerrecht. Lang, Frankfurt am Main 2012. 612 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In der Reihe Nachschlagewerk des Reichsgerichts - Gesetzgebung des Deutschen Reichs sind, worauf am Ende des stattlichen Bandes nutzerfreundlich besonders hingewiesen wird, bereits erschienen: ein vierbändiger Zyklus zum Strafrecht, ein zehnbändiger Zyklus zum Bürgerlichen Gesetzbuch und ein Sonderband zum preußischen Landrecht, die im Keip Verlag veröffentlicht wurden. Dem folgten seit 2005 sechs Bände, von denen zwei die Kaiserzeit betreffen, einer die Weimarer Zeit und ein weiterer die nationalsozialistische Zeit. Hieran schlossen sich seit 2009 zwei Bände über das Handelsgesetzbuch an.

 

Von hier aus geht der vorliegend Band ziemlich folgerichtig auf kleinere Gesetze über, die in einem weiteren Sinn das Handelsrecht bzw. Gesellschaftsrecht betreffen. Nach der kurzen und klaren Einleitung der Herausgeber erschließt das neue Werk das Gesellschaftsrecht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Genossenschaften sowie das Verkehrsrecht (Eisenbahnrecht, das primär im Handelsgesetzbuch geregelt war, Eisenbahnverkehrsordnung, Berner Frachtüber[ein]kommen, Post- und Telegrafenrecht, Binnenschifffahrtsrecht), die Wechselordnung in der Fassung von 1869/1908 und das Reichssteuerrecht. Davon verlor das Stempelsteuerrecht nach dem ersten Weltkrieg auf Grund der Einführung der Umsatzsteuer sehr an Bedeutung, wobei im Übrigen ohnehin nach 1919 der Reichsfinanzhof für die Entscheidung steuerrechtlicher Streitigkeiten zuständig war.

 

Als Vorlage dienten die Bände 30, 31, 33 und 46 des in der Bibliothek des Bundesgerichtshofs untergebrachten Nachschlagewerks. Die Edition folgt den bewährten Regeln der vorangehenden Bände. Insgesamt werden auf Grund der bewundernswerten Arbeitskraft Werner Schuberts damit weitere wichtige Teile dieses bedeutenden Hilfsmittels der Allgemeinheit zugänglich gemacht, die mangels eines besonderen Registers insbesondere mittels einer digitalen Version leicht auch in ihren Einzelheiten verwertet werden könnten.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler