Meder, Stephan, Familienrecht. Von der Antike bis zur Gegenwart (= UTB 3901). Böhlau, Köln, 2013. 278 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Familie als der Kreis der durch Ehe, Verwandtschaft und Schwägerschaft verbundenen Menschen wird bereits im Altertum als von der Natur des Menschen gegeben eingestuft, so dass man sich durchaus fragen kann, ob der Mensch ohne Familie überhaupt die Gegenwart erreicht hätte. Gleichwohl ist das Lehnwort Familie erst 1409 in die deutsche Sprache übernommen worden und wird das Familienrecht erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts als ein eigenes Rechtsgebiet erfasst. Dessenungeachtet hat es seit dieser Zeit mehr und mehr allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

 

Sie hat Stephan Meder, der sich seit langer Zeit mit Frau, Mann und Familie befasst, nunmehr dazu bewogen, eine eigene Geschichte des Familienrechts von den ersten erkennbaren Anfängen bis zur Gegenwart vorzulegen. Sie gliedert sich in insgesamt neun Kapitel, von denen das erste die Grundlagen schildert und den chronologischen Gang der Untersuchung offenlegt. Danach werden römisches Recht, Mittelalter und frühe Neuzeit und dann vor allem Aufklärung und Vernunftrecht, bürgerliche Familie und historische Rechtsschule, Reformforderungen nach 1848 einerseits in Frankreich, England und den Vereinigten Staaten von Amerika und andererseits in Deutschland sowie die Einflüsse des skandinavischen Rechts und Reformdiskussionen nach dem ersten Weltkrieg sorgfältig und verständlich erörtert.

 

Am Ende des überzeugenden Ganges durch die internationale Geschichte behandelt der Verfasser unter der Frage: Wo stehen wir heute? aktuelle Herausforderungen eines geschlechtergerechten Eherechts, Partnerschaftsrechts und Familienrechts. Wesentliche Gesichtspunkte sind dabei Individualisierung, Pluralisierung und Geschlechtergerechtigkeit aus der Lebensverlaufsperspektive. Solange freilich nur die Mutter das Kind kriegt, wird es wohl weiterhin offene und umstrittene Rechtsfragen des Familienrechts geben, für deren gegenwärtigen Stand der Verfasser am Ende des durch ein Personenregister und ein Sachverzeichnis hilfreich abgerundeten handlichen Bandes ein Resümee zieht und einen sachkundigen vorsichtigen Ausblick wagt.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler