Maus, Christian, Der
ordentliche Professor und sein Gehalt. Die Rechtsstellung der juristischen
Ordinarien an den Universitäten Berlin und Bonn zwischen 1810 und 1945 unter
besonderer Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse (= Bonner Schriften zur
Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 4). Vandenhoeck & Ruprecht,
Göttingen 2012. 460 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der ordentliche Professor, der die Geschichte der deutschen
Universität so einschneidend geprägt hat, dass sie in ihren Glanzzeiten als
Ordinarienuniversität gekennzeichnet werden konnte, verdankt seine Entstehung
im Kern seinen überdurchschnittlichen Leistungen und seinen Untergang der
ungezügelten Nutzung seines beneideten Erfolgs in einem gleichheitsfreundlichen
Umfeld. Dieser geschichtliche Aufstieg und Niedergang ist der
wissenschaftlichen Erörterung wert. Der Verfasser hat sie in ausgewähltem
Rahmen in seiner gediegenen, von Mathias Schmoeckel betreuten, im Frühjahr 2012
von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn
angenommenen Dissertation unternommen.
Gegliedert ist die eine bisherige Lücke exemplarisch
schließende Untersuchung nach einer Einleitung über Grundlagen, Abgrenzung, Gang,
Kaufkraftrelation und Quellen in drei chronologisch geordnete Kapitel. Sie
setzen mit der Gründung der Universität Berlin ein und gehen von Zäsuren in den
Jahren 1897 und 1937 aus. Damit wird eine zentrale Entwicklungsperiode erfasst,
wenngleich an sich wünschenswerte Vollständigkeit nicht erreicht werden konnte.
Im Ergebnis genossen die ordentlichen, 1817 im Rang den
Regierungsräten und Oberlandesgerichtsräten gleichgestellten Professoren der
juristischen Fakultät der beiden Universitäten als unmittelbare königliche
Staatsbeamte (bis 1918?) die meisten universitären und außeruniversitäten
Rechte, ohne dass die ihnen auferlegten Pflichten die der anderen Dozenten
deutlich überwogen hätte. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts belief sich das
durchschnittliche Grundgehalt des juristischen Ordinarius auf 1200 bis 1500
Taler (38400-48000 Euro, Savigny 2500 Taler bzw. 80000 Euro), 1876 in Berlin
6000 Mark (42000 Euro) und 1939 7500 Reichsmark (rund 30000
Einstiegsgrundgehalt und in Einzelfällen 13600 Reichsmark bzw. 54400 Euro).
Dementsprechend verstanden sich die Ordinarien nach den Feststellungen des
Verfassers als Teil einer Aristokratie des Geistes und wurden als Elite
wahrgenommen.
Die den elitären Professoren gezahlten Summen betrugen nach
den Worten des Verfassers nicht selten ein Vielhundertfaches des Lohnes eines einfachen
Arbeiters und oft ein Mehrdutzendfaches des Entgelts eines in der
Universitätsklinik angestellten Arztes oder eines Beamten der
Kuratorialkanzlei. Dem folgte allerdings ab 1897 mit der Deckelung der
Einkunftsmöglichkeiten eine allmähliche Entwertung. Aus dem Ergebnis, dass ein
Professor im Deutschen Reich zur Jahrhundertwende achtmal soviel verdiente wie
ein Volksschullehrer, dieses Verhältnis sich aber bis zur Gegenwart geviertelt
hat, schließt der Verfasser ansprechend auf einen Zusammenhang zwischen
finanzieller Ausstattung eines Hochschulwesens und dessen Bedeutung in einem
zunehmend globalen Wettbewerb.
Beigefügt sind dem gründlichen und aufschlussreichen Werk
im Anhang Übersichten über die juristischen Lehrkörper und juristischen
Rektoren der Universitäten Berlin und Bonn sowie zahlreiche Einzelbeispiele zur
Besoldung. Ein kurzes Personenregister von Heinrich Achenbach bis Adolf Zycha
schließt es hilfreich ab. Möge es mit seiner Kurzformel mehr Geld, mehr Geltung
der deutschen Wissenschaft zu neuem Aufschwung verhelfen.
Innsbruck Gerhard Köbler