Lullies, Eckard,
Die ältesten Lehnbücher des Hochstifts Eichstätt. Text und Kommentar (=
Mittelfränkische Studien Beiband 1). Selbstverlag des historischen Vereins für
Mittelfranken, Ansbach 2012. 91, 410 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Lehen ist dem römischen Recht als solches unbekannt,
weswegen es auch an dessen Schriftlichkeit lange Zeit nicht Teil genommen hat,
sondern überwiegend in mündlicher Praxis entwickelt wurde. Mangels
schriftlicher Quellen verlaufen daher Entstehung und Entwicklung des gesamten
Lehnswesen so sehr im Dunkeln, dass selbst in der Gegenwart nur wenig
Gewissheit erreicht ist. Gleichwohl nimmt das Lehnswesen spätestens seit dem
Spätmittelalter doch in gewisser Weise an der allgemeinen Verschriftlichung der
wirtschaftlich und rechtlich bedeutsameren Vorgänge Teil.
Die vorliegende Untersuchung ist die nach dem kurzen
Vorwort von Gerhard Rechter vom Staatsarchiv Nürnberg initiierte und von Stefan
Saar an der Universität Potsdam betreute Dissertation des anscheinend als
Rechtsanwalt und Notar in Berlin tätigen Verfassers. Dieser ist literarisch
erstmals mit einer Untersuchung der Fehde der Guttenberg gegen die Vögte und
die Adelsfehde gegen Eger im Jahre 1999 hervorgetreten. Im Jahre 2002 edierte
er Briefe aus der Petzingerschen Verwandtschaft über den Alltag in Ostpreußen
und Berlin und 2005 das Lehnbuch der Schenken von Reicheneck von 1331.
In seinem neuen, gediegen ausgestatteten Werk bietet er
nach verschiedenen Verzeichnissen auf den Seiten 39ff. eine umfängliche
Einführung, an die er eine Reihenfolge der (29) Bischöfe von Eichstätt von etwa
1100 bis etwa 1400 anschließt. Dem folgen Text und Kommentar der beiden
Lehnbücher 1/1 (1246-1259-1344-1351) und 1/2 (1365/1383, S. 234-267), wobei das
ältere Lehnbuch (Haec sunt feuda ad collationem episcopi Eysteten. spectantia)
mit den Worten beginnt primo. Rex Rom(anorum) habet in feudo telonium in
Puechparten. Der Inhalt der Quellen (z. B. S. S. 53 Cives in Ingolstatt, 80 Cives
de Perchingen, S. 95 Cives Eystetenses, 216 Cives Nürnbergenses, 221 Cives
Ratisbonenses, 222 Cives Weissenburgenses, 223 Cives Gredingenses, 224 Cives in
Rotenburg, Cives Herriedenses, Cives Spaltenses) wird auf den Seiten 269 bis
410 durch ein Orts- und Personennamenregister von Aachen bis Zulling
ausführlich erschlossen, so dass mit dem Werk des Verfassers eine
landesgeschichtlich bedeutsame Quelle der Allgemeinheit in vorzüglicher Weise
zur Verfügung gestellt ist.
Innsbruck Gerhard Köbler