Kitsakis, Stavros, „Breadwinners“ und „Housekeepers“. Geschlechterrollen im englischen Güterrecht des 19. Jahrhunderts und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 13). Böhlau, Wien 2012. 363 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das individuelle Verhältnis zweier einverständlich zusammenlebender Menschen berührt die Allgemeinheit grundsätzlich nicht unmittelbar, solange es zu ihrer Stabilisierung beiträgt. Von daher finden sich zwar bereits früh auch allgemeine Vorstellungen über die Verteilung der Rechte an Gütern in einer Ehe, die zwischen den Möglichkeiten der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft schwanken. Die konkrete Ausgestaltung des Zusammenlebens bleibt im Rahmen der von der Natur grundsätzlich vorgegebenen Verläufe des menschlichen Lebens aber den Beteiligten selbst überlassen.

 

Mit den damit zusammenhängenden Fragen befasst sich die von Dimitris Th. Tsatsos grundsätzlich und von Stephan Meder, der dem Autor nahelegte, dass das Verständnis der Gesellschaft, das ein junger Mensch sucht, entgegen ursprünglicher Orientierung nicht unbedingt oder nicht nur durch den Sog komplexer Rechtsverhältnisse der modernen Wirtschaft hindurchgeht, konkret angeregte, im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts entstandene, im Manuskript im Mai 2008 abgeschlossene, im Wintersemester 2010/2011 von der juristischen Fakultät der Universität Hannover angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Gegenstand, den Forschungsstand, die Quellen und den Gang der Untersuchung in zwei Teile. Sie betreffen das englische Recht in Common Law, Equity und Statute Law und das deutsche Recht vor allem des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter Berücksichtigung englischer Reformen.

 

Im Ergebnis seiner gewichtigen gelungenen Vergleichung stellt der Verfasser fest, dass die englischen Frauen bereits kurz nach der Mitte des 19. Jahrhunderts sie herkömmliche Geschlechterverteilung in der Familie angreifen und (gegenüber dem Ehemann) nach selbstverwalteter Arbeit verlangen. Dem folgt auf der Grundlage des Utilitarismus der Gesetzgeber und verwirklicht die Gütertrennung. Demgegenüber gehört das eheliche Güterrecht in Deutschland noch nicht zu den Schwerpunkten der ersten Frauenagitation und ist die Zeit nach 1848 in Deutschland alles andere als günstig für eine Emanzipationsbewegung.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler