Friederich, Maximiliane, John Howard und die Strafvollzugsreformen in Süddeutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (= Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft 35). Lang, Frankfurt am Main 2013. XII, 360 S.

 

Mit dem Aufkommen der Strafe stellt sich von selbst auch die Frage ihrer Ausführung. Wenn sie nicht vom Betroffenen selbst vollzogen werden soll und kann, entsteht für seine Umgebung ein besonderer Aufwand. Dabei liegt es nahe, dass die Allgemeinheit als soziales Umfeld an dessen Minimierung interessiert ist, was sich ohne Weiteres auf die Art und Weise des Strafvollzugs auswirkt, die menschenwürdige Mindestbedingungen auch durchaus unterschreiten kann.

 

Mit dem hieraus erwachsenden Widerspruch befasste sich im 18. Jahrhundert der in Lower Clapton nahe London vermutlich am 2. September 1726 als Sohn eines calvinistischen, vermögenden, aber wohl sehr geizigen Polsterers geborene, nach dem frühen Tode der Mutter von Reverend Worsley auf einem Internat für dissenter ausgebildete, 1742 seinen Vater beerbende und seitdem von dessen Vermögen lebende John Howard. Nach vielen Reisen und Studien legte er im April 1777 ein umfassendes Werk über The State of the Prisons in England and Wales vor, das mehrfach aufgelegt wurde. Nach seinem Tode in Cherson am 20. Januar 1790 wurde in der St. Paul’s Cathedral in London zu seinen Ehren erstmalig eine Statue errichtet, auf der er wegen seiner vielen Verdienste als außerordentlicher Mensch bezeichnet wurde.

 

Seinem ungewöhnlichen Leben und seinen beeindruckenden Erfolgen auf der Suche nach besseren Strafvollzugsbedingungen in Europa ist die vorliegende, von Klaus Laubenthal betreute, im Frühjahr 2013 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommene Dissertation der in Würzburg ausgebildeten und als wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin in Würzburg und Tübingen tätigen, 2012 in den Referendardienst eingetretenen Verfasserin gewidmet. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über Problemstellung, Gegenstand, Ziel, thematische Eingrenzung, begriffliche Grundlagen, Vorgehensweise und Gliederung in fünf Teile über Howards Leben, Howards Konzeption vom Vollzug der Freiheitsstrafe mit dem Ziel einer Besserung, die Rezeption der Konzeption in Süddeutschland durch Übersetzungen und Veröffentlichungen, den Einfluss Howards auf Strafvollzugsreformen in Süddeutschland (Großherzogtum Baden, Königreich Bayern, Fürstentümer Hohenzollern, Königreich Württemberg) und einen abschließenden Vergleich. In ihm kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass Howards Vorstellungen im Untersuchungszeitraum im süddeutschen Raum keinen unmittelbaren Einfluss hatten, weil die ersten Gesetze in den untersuchten süddeutschen Staaten zum Strafvollzug sich an nordamerikanischen Haftsystemen orientierten, doch verdient er als unermüdlicher Pionier humanen Fortschritts durchaus weltweite bleibende Anerkennung.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler