Freiwillige Gerichtsbarkeit und Zivilprozess II (1935-1942) - Ausschüsse für Freiwillige Gerichtsbarkeit (1935-1939) und für Bürgerliche Rechtspflege (1937-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für deutsches Recht 1933-1945 Protokolle der Ausschüsse 21). Lang, Frankfurt am Main 2013. XXI, 795 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dabeisein ist im menschlichen Leben, wenn schon nicht wirklich alles, so doch auch im Recht vieles. Aus diesem Grunde kann es kaum überraschen, dass sich am 26. Juni 1933 auf Einladung des bayerischen Staatsministers Hans Frank im Justizministerium Wilhelm Kisch, Otto von Zwiedineck-Südenhorst, Wilhelm Heuber, August von Finck, Wilhelm Arendts, Wilhelm Kißkalt und Karl Lasch mit dem Minister zur Vorbereitung einer neuen Akademie für deutsches Recht trafen, die durch Gesetz Bayerns vom 22. September 1933 als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (zur weltanschaulichen Umgestaltung des Rechtes) anerkannt wurde und mit anfangs 95 Mitgliedern bald die Arbeit aufnahm. Obwohl der wissenschaftliche Ertrag auf Grund der schwierigen äußeren Umstände insgesamt überschaubar blieb, ist die Veröffentlichung der Protokolle der Ausschüsse durch Werner Schubert seit 1986 ein wichtiges dokumentarisches Vorhaben, das mit dem vorliegenden Band bereits ein außerordentlich eindrucksvolles Ausmaß erreicht hat.
Der Herausgeber bietet zunächst in seiner klaren, kurzen Einleitung einen Überblick über den Inhalt des gewichtigen Bandes. Danach stellt er die beiden Ausschüsse für freiwillige Gerichtsbarkeit und bürgerliche Rechtspflege vor. Ihnen gehörten insgesamt 39 Mitglieder an, von denen Horst Bartholomeyczik, Hans Dölle, Hans Furler, Heinrich Lange, Friedrich Lent, Max Pagenstecher, Rudolf Pohle, Franz Schlegelberger und Richard Schmidt vielleicht heute noch am bekanntesten sind (insgesamt 7 Professoren, aber auch 2 Obergerichtsvollzieher und ein Rechtspfleger).
Der Ausschuss für freiwillige Gerichtsbarkeit tagte zwischen dem 25. Oktober 1935 und dem 28. Februar in sieben Sitzungen, auf denen allgemeine Verfahrensnormen, Verfahrensgrundsätze, Nachlasssachen, Erbschein, richterliche Erbauseinandersetzung, Erbschaftsverwaltung, Zuständigkeit der Notare und Gestaltung des Urkundenrechts behandelt wurden. Der Ausschuss für bürgerliche Rechtspflege begann seine Tätigkeit 1934 (s. Bände 6 und 17 der Reihe), setzte sie mit einer Programmbesprechung am 29. Oktober 1937 fort und hielt dann bis 19.-21. November 1942 vielfach in Unterausschüssen 20 Sitzungen ab. Deren Inhalte stellt die anschließende, durch Nachweise zu den Entwürfen Berufung und Revision, ein Register der Redner und Referenten, ein Sachregister (Abzahlungsgeschäft-Zustellung) und einen vierzeiligen Quellennachweis (BA Berlin-Lichterfelde, R 61/196 und 479, R 3001/20502, R61/454-458, R 3001/20642) abgerundete Edition der weiteren wissenschaftlichen Forschung als bedeutsame Quelle leicht zugänglich im Druck zur Verfügung.
Innsbruck Gerhard Köbler