Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Die Dresdner Bilderhandschrift Mscr. Dresd. M 32. Aufsätze und Untersuchungen, im Auftrag der sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden hg. v. Lück, Heiner. Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz 2011. 254 S., zahlr. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Eike von Repgow, von dessen Leben und Denken nur wenig bekannt ist, hat sich zwischen 1215 und 1235 oder zwischen 1221 und 1224 um das einheimische Recht dadurch hervorragend verdient gemacht, dass er das Gewohnheitsrecht des Landes Sachsen aus seinem Wissen für seine Mitwelt schriftlich festhielt und dabei nach einer wohl überwiegend verlorenen lateinischen Fassung in einem weitgehend neuartigen Ansatz in das Mittelniederdeutsche übertrug. Danach wurde der Text vielfach durch Abschreiben verbreitet. Dabei entstanden vielleicht nach dem Vorbild einer bebilderten Willehalmhandschrift seit dem späteren 13. Jahrhunderts auch möglicherweise einst sieben prächtige Bilderhandschriften, von denen noch vier zumindest fragmentarisch erhalten sind.
Da ihre Kenntnis in der gebildeten vermögenden Gesellschaft der jüngeren Vergangenheit auf großes Interesse stieß, wurden sie auch Gegenstand kommerzieller Bemühungen Berechtigter und ihrer technischen Unterstützer. Karl von Amira legte 1902 die vielleicht zwischen 1342 und 1363 um Meißen entstandene Dresdener Bilderhandschrift vor, Wolfgang Koschorreck 1970 die Heidelberger Handschrift, Ruth Schmidt-Wiegand 1995 die Oldenburger Handschrift und 1998 die Wolfenbütteler Handschrift. Da seit 1902 die technischen Darstellungsmöglichkeiten sich erheblich verbesserten, wurde 2002 mit einer Neuausgabe der Dresdener Handschrift begonnen und 2010 die Heidelberger Handschrift neu ediert. Dem dabei von den Unternehmern aus wirtschaftlichen Überlegungen in das Auge gefassten Preis sollte dabei jeweils eine angemessene Ausstattung entsprechen.
Dementsprechend bot der Verlag zu dem 2002 vorgelegten Faksimile einen Interimskommentar an, dem 2006 ein Band mit Text und Bildkommentar zur Seite gestellt wurde. 2011 ersetzte der Verlag den Interimskommentar durch einen Band mit Aufsätzen und Untersuchungen und stellte ihn im Gegensatz zur Neufaksimilierung zur Rezension zur Verfügung. Die entsprechenden Ausführungen vor allem Uwe Schirmers (37ff.), Marion Perrins und Michael Rockmanns (47ff.), Klaus Naß’ (55ff.), Friedrich Scheeles (61ff.), Ulrike Lade-Messerschmidts (69ff.), Frank-Michael Kaufmanns (99ff.), Wolfgang Schilds (113ff.), Rainer Krauses (127ff.), Heiner Lücks (151ff.), Katarzyna Lortzs (161ff.) und Rolf Lieberwirths (197ff.) fassen die bisherigen Erkenntnisse ansprechend zusammen und bieten vereinzelt auch neue Einsichten zu Entstehungsgeschichte, Umsetzung und Wirkungsgeschichte, die insgesamt nur wenige abschließende Analysen, aber zahlreiche Anregungen für weitere Forschungen einschließlich weiterer Editionen mit weiteren Kommentaren bieten können.
Innsbruck Gerhard Köbler